Full text: Die finanzielle Heranziehung der Zentralnotenbanken durch den Staat in Europa

Staate von wesentlichem Nutzen. Ohne deren Hilfe konnte unsere 
Nationalschuld nicht zusammengeborgt werden und ohne dieses Geld 
würden wir von Frankreich besiegt und gezwungen worden sein, Jakob II. 
zurückzunehmen."^) 
Mit dem Erstarken des Staatskredits war diese Art, das Privileg 
zu bezahlen, nicht mehr nötig, und im Jahre 1833 bei einer Ver 
längerung des Privilegs wurde ein Teil der.Schuld zurückgezahlt, die 
seit dieser Zeit £ 11015000 beträgt. 
Der Zinsfuß für die dem Staate geliehene Summe ist im Laufe 
der Zeit allmählich herabgesetzt worden. Seit dem 5. April 1903 
wird die Schuld durch den Staat mit 2 l l 2 °l 0 verzinst. 
Zum ersten Male sicherte sich jetzt der Staat einen stnanziellen Vorteil, 
indem er von den Erträgnissen der Bank eine Abgabe forderte. Es wurde 
bestimmt, daß der Bank von der Vergütung, die sie für die Verwaltung 
der öffentlichen Schuld erhält, £ 120000 abgezogen werden sollten. 
Im Jahre 1844 wurde dann ein neues Gesetz (Peel'sche Bank- 
akte) erlassen, das die Notenbankfrage endgültig regelt. Durch Artikel 
2 wurde die Bank in 2 Abteilungen, in eine Bank- und in eine Noten 
abteilung, geteilt. Die Bank behält das Recht, für das dem Staat ge 
liehene Kapital (11,015 Millionen £) und die hinterlegten Regierungs 
sicherheiten (2,985 Millionen £), insgesamt also 14 Millionen £ 
Noten auszugeben. Für den Nutzen aus dieser Notenausgabe hat die 
Bank einen bestimmten Betrag jährlich an den Staat abzuliefern. 
Der Artikel 7 befreite die Bank von der Zahlung einer Stempelabgabe, 
doch wurde im Artikel 8 bestimmt, daß die Bank an die Regierung 
jährlich £ 180000 zu zahlen hätte, die ebenso wie früher die £ 120000 
von der Zahlung des Staates abgezogen werden. 
Die Bank hat das Recht, beim Verzicht einer bestehenden Noten 
bank aus ihr Privileg, ihre Notenausgabe gegen Hinterlegung von 
Regierungssicherheiten um 2 / 3 des entsprechenden Betrages zu erhöhen. 
Von dieser Erlaubnis hat die Bank Gebrauch gemacht, sodaß von 
den im Jahre 1844 bestehenden 279 Banken und Bankiers mit einem 
Notenausgaberecht von £ 8631647, im November 1905 nur noch 32 
mit eineni Kontingent von £ 1715790 vorhanden waren. Das Noten 
kontingent der Bank von England ist so angewachsen, daß es jetzt 
£ 18450000 beträgt?) 
Die Bank hat aus der Vergrößerung ihrer Emission keine Vorteile, 
da es in Artikel 8 heißt: „and all profits derived by the bank from 
J ) Bagehot, Lomtaidstreet, übers, von Beta Leipzig 1874, S. 80. 
2 ) A. Andreades, Histoire de la Banque d’Angleterre, Paris 1904, II. 
Band, S, 81; G. Schanz im Wörterbuch der Volksw. 2. Ausl. Bd. 2 S. 661. 
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