Einleitung.
Das 19. Jahrhundert brachte eine gewaltige Entwicklung des
Notenbankwesens, die zur Schaffung großer Monopolbanken führtet)
Diese Entwicklung wurde durch die Regierungen begünstigt, die diese
Banken mit besonderen Privilegien ausstatteten.
Doch erregten die hohen Dividenden, die die Banken an ihre
Aktionäre verteilten, bald die Aufmerksamkeit weiterer Kreise. Es brach
sich die Ansicht Bahn, daß es unrecht sei, wenn der aus dem zinslos
erlangten Papiergelde erzielte Gewinn einigen wenigen Aktionären,
und nicht der Gesamtheit d. h. dem Staate zufalle.
Da die Regierungen jedoch nicht wünschten, daß die Institute ver
staatlicht wurden, — Rußland, Schweden und Bulgarien haben allein
Staatsbanken — so konnte diesem Vorwurf nur dadurch begegnet werden,
daß die Rechte der Aktionäre durch die Gesetzgebung beschnitten wurden.
Die Banken dürfen nicht den ganzen Gewinn an ihre Aktionäre zur
Verteilung bringen, sondern müssen ihren Staaten für das Privileg
bestiinmte Abgaben entrichten. Ebenso erfahren die Gewinne eine
Verminderung durch verschiedene Dienste, die den Staaten zu leisten sind.
Eine Ausnahme hiervon machen nur die Dänische Nationalbank
und die Internationale Bank in Luxemburg, die an ihre Staaten keine
Abgaben zu zahlen haben.
In den nachfolgenden Ausführungen soll untersucht werden, in
welcher Weise die Staaten sich finanzielle Vorteile gegenüber den
Notenbanken gesichert haben. Im ersten Teil wird die geschichtliche
Entwicklung in den einzelnen Ländern kurz dargelegt, im zweiten Teil
werden die Typen der Gewinnbeteiligung herausgehoben und gewürdigt,
im dritten Teil kommt das finanzielle Ergebnis zur Darstellung.
*) Vgl- i®. Schanz, Artikel „Noten- oder Zettelbank" im Wörterbuch der
Volkswirtschaft. 2. Aufl. Jena 1906, Bd. 2 S. 546 f.
Born, Zeutralnotenbanken.
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