Full text: Die finanzielle Heranziehung der Zentralnotenbanken durch den Staat in Europa

Einleitung. 
Das 19. Jahrhundert brachte eine gewaltige Entwicklung des 
Notenbankwesens, die zur Schaffung großer Monopolbanken führtet) 
Diese Entwicklung wurde durch die Regierungen begünstigt, die diese 
Banken mit besonderen Privilegien ausstatteten. 
Doch erregten die hohen Dividenden, die die Banken an ihre 
Aktionäre verteilten, bald die Aufmerksamkeit weiterer Kreise. Es brach 
sich die Ansicht Bahn, daß es unrecht sei, wenn der aus dem zinslos 
erlangten Papiergelde erzielte Gewinn einigen wenigen Aktionären, 
und nicht der Gesamtheit d. h. dem Staate zufalle. 
Da die Regierungen jedoch nicht wünschten, daß die Institute ver 
staatlicht wurden, — Rußland, Schweden und Bulgarien haben allein 
Staatsbanken — so konnte diesem Vorwurf nur dadurch begegnet werden, 
daß die Rechte der Aktionäre durch die Gesetzgebung beschnitten wurden. 
Die Banken dürfen nicht den ganzen Gewinn an ihre Aktionäre zur 
Verteilung bringen, sondern müssen ihren Staaten für das Privileg 
bestiinmte Abgaben entrichten. Ebenso erfahren die Gewinne eine 
Verminderung durch verschiedene Dienste, die den Staaten zu leisten sind. 
Eine Ausnahme hiervon machen nur die Dänische Nationalbank 
und die Internationale Bank in Luxemburg, die an ihre Staaten keine 
Abgaben zu zahlen haben. 
In den nachfolgenden Ausführungen soll untersucht werden, in 
welcher Weise die Staaten sich finanzielle Vorteile gegenüber den 
Notenbanken gesichert haben. Im ersten Teil wird die geschichtliche 
Entwicklung in den einzelnen Ländern kurz dargelegt, im zweiten Teil 
werden die Typen der Gewinnbeteiligung herausgehoben und gewürdigt, 
im dritten Teil kommt das finanzielle Ergebnis zur Darstellung. 
*) Vgl- i®. Schanz, Artikel „Noten- oder Zettelbank" im Wörterbuch der 
Volkswirtschaft. 2. Aufl. Jena 1906, Bd. 2 S. 546 f. 
Born, Zeutralnotenbanken. 
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