Zur Durchführung des Gesetzes. 27
Sie werden durch die P r e s s e aller Richtungen weitgehendste Unter
stützung finden.
1. Es genügt aber nicht, daß eine gute Sache zwei- oder
dreimal zwischen vielen anderen Fragen in der Zeitung erläutert
oder nur kurz angedeutet wird (wesentlich ist dabei, wie es ge
schieht, und wir empfehlen volkstümliches Darstellung), — wir
haben vielmehr eine Schrift im Auge, die von weit größerer Be
deutung ist. Diese Schrift wird von der arbeitenden Bevölkerung,
namentlich auf dem Lande, dem Handwerker und kleinen Beamten
mindestens fünfundzwanzigmal im Jahre in die Hand genommen
und immer wieder durchgelesen. Es ist der Volkskalender.
Auch das vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebene Reichs
arbeitsblatt dürfte bei seiner Billigkeit (12 Nummern jährlich 1 Mk.)
in Betracht kommen, da dort Kinderschutzfragen berücksichtigt werden.
2. Die Kinderschutzvereine müssen ihre „Mitteilungen"
als Flugblätter herausgeben und die Propaganda des Tierschutz
vereins nachahmen. Hierzu sind Geldmittel nötig; wer stiftet sie?
3. Die großen Arbeiter-Organisationen jeder Richtung
haben für die Bereicherung ihrer Bibliotheken durch Bücher
über Kinderschuh zu sorgen.
4. Die städtischen Volksbibliotheken, die öffent
lichen Lesehallen, die Lesegesellfchaften haben der ein
schlägigen Literatur besonderes Augenmerk zu schenken.
5. Die Fachblätter der Innungen und Gewerk
schaften, sowie der Arbeitervereine sollten die Frage fort
gesetzt beleuchten.
6. Die Erwachsenen sind durch Vorträge seitens der Lehrer,
Arzte, Gewerbeinspektoren, Schulaufsichtsbeamten und Geistlichen zu
belehren.
7. Große Vereinigungen, wie der Verein für Sozial
politik, Gesellschaft für Soziale Reform, Verein für Volkshygiene,
die Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung könnten Wander
lehrer bestellen.
') Agahd: Fritz, Max und Moritz oder: Was muß der Berliner voin
Kinderschutzgesetz wissen. Berliner Morgenpost Nr. 802, 1903.