Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

IV 
Vorwort. 
falls in gedrängtester Kürze — neues Material zum Beweise 
der Notwendigkeit des Gesetzes hinzufügen zu sollen. 
Im Gegensatz zu der Anlage sonstiger Kommentare habe ich 
zahlreiche Beispiele mitgeteilt, die eben nur aus der Praxis 
herausgegeben werden können und vielleicht auch den Gerichten 
nicht unlieb sein werden, zumal sie aus einer neunjährigen Praxis 
auf dem in Frage stehenden Gebiete stammen. 
Schließlich werden von mir Vorschläge zur Durchfüh 
rung des Gesetzes gemacht, soweit an dieser in erster Linie die 
Lehrer und Gewerbeaufsichtsbeamten, sowie Ärzte, 
Geistliche, Waisenpfleger, Armenvorsteher, nament 
lich aber auch die Erziehungsbeiräte und besonderen 
Kinderschutzvereinigungen beteiligt sind. 
Wer für Kinderschutz kämpft, kämpft gegen die Zunahme der 
Vergehen und Verbrechen der Jugendlichen, kämpft für wirtschaftliche 
Besserstellung Erwachsener, kämpft für körperliche und geistige Ent 
wicklung zukünftiger Geschlechter. Möge das Buch in diesem Kampf 
für das Recht auf Jugend, das dem Kinde nunmehr gesetzlich ge- 
ivährleistet ist, ein zuverlässiger Freund und Führer werden. 
Rixdorf-Berlin 80., Ostersonnabend 1903. 
Konrad Agahd. 
Vorwort zur zweiten Auflage. 
Das Buch ist in der vorliegenden neuen Anflage völlig um 
gearbeitet worden, und zur leichteren Übersicht für den Leser, nun 
mehr in zwei Abschnitte zerlegt. Der erste Teil „Betrachtungen 
zum Kindcrschutzgesetz" wurde von Agahd, der zweite Teil „Kom 
mentar dieses Gesetzes" von v. Schulz bearbeitet unter Aufrecht- 
Haltung einer beiderseitigen Verbindung. 
Es handelte sich dabei auch um wesentliche Ergänzungen, welche 
infolge der preußischen Ausführungsbestimmungen, der bisher er-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.