Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Nachweis der Beschädigungen durch saure Rauchgase. 
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Salpetersäure, Schwefelsäure, Oxalsäure, bei der Auflösung hezw. Beizung von Metallen, 
beim Vergolden von Kupfer, Messing usw. in die Luft entweichen, wirken in ähnlicher 
Weise auf die Vegetation wie die schweflige Säure und die Salzsäure. Diese Wirkung gibt 
sich äußerlich auch hier in dem Auftreten brauner bezw. gelber Flecken und Ränder bezw. 
gelber Nadelspitzen zu erkennen. In den Zellen verschwinden nach Haselhoff und Lindau 
Chlorophyll- und Stärkekörner spurlos; der übrige Inhalt färbt sich durch sich ausscheidendo 
Gerbsäure braun bis fast schwarz, auch die Membranen färben sich häufig durch Humin 
säure gelb bis dunkelbraun. Unter Umständen wird das äußere Krankheitsbild durch einen 
höheren Gehalt an Stickstoff und Asche in den beschädigten Blattorganen im Ver 
gleich mit gesunden eine Bestätigung finden können. 
Luft mit 1 Teil N 2 0 4 auf 20000 Teile Luft oder 0,05 g N 2 0 4 in 1 cbm Luft wirkt 
bestimmt schädigend auf Bäume. Die gewöhnliche reine Luft enthält etwa 0,00003 g 
Salpetersäure in 1 cbm. 
5. Beschädigung durch Ammoniak. Ammoniak entwickelt sich fortgesetzt bei 
allen Fäulnisvorgängen an der Erdoberfläche, in Aborten, Viehställen, aus Tuchfabriken, 
die Urin verwenden. Diese Mengen wirken indes kaum jemals schädlich. 
In größeren Mengen jedoch kann Ammoniak mitunter infolge von Betriebsstörungen 
bei der Ammoniakdestillation ans Gaswasser oder in Ammoniak-Soda-Pabriken usw. auf- 
treten; man hat alsdann vereinzelt eine Beschädigung der in der Nähe stehenden, von den 
Dämpfen bestrichenen Bäume usw. beobachtet. 
Derartige Beschädigungen durch die chemische Untersuchung nachzuweisen, ist bis 
jetzt nicht unternommen bezw. gelungen, denn die Einwirkungen finden meistens nur vor 
übergehend statt, so daß etwa ein erhöhter Gehalt an Stickstoff in den Blättern hezw. 
Nadeln nicht wohl anzunehmen ist. 
Nach einigen hiesigen Versuchen 1 ) wirkt Ammoniak in der Luft in der Weise auf 
die Blätter der Bäume, daß die Randungen zunächst anfangeu sich zu bräunen und diese 
Bräunung nach und nach das ganze Blatt überzieht; bei starker Einwirkung erscheint 
letzteres ganz geschwärzt. Junge Blätter leiden viel eher als ältere. Auch hier erwies 
sich, wie gegen saure Rauchgase, die Eiche als am widerstandsfähigsten. 
Im Innern des Blattes zeigen die Zellen nach Haselhoff und Lindau durchweg 
dieselbe Plasmolyse wie bei den Säurewirkungen; es scheiden sich Öltropfen und Gerbstoffe 
aus; da letzterer unregelmäßig in den Zellen abgelagert ist, so erscheinen die Blätter 
im durchscheinenden Licht wie schwarz punktiert. Das Ammoniak wirkt erst schädlich 
bei einem Gehalte von 60—100 mg in 1 cbm Luft, während für gewöhnlich in der Luft 
bis höchstens 0,056 mg Ammoniak in 1 cbm Vorkommen. 
6. Beschädigung durch Flußsäure. In der Nähe von Superphosphat-, Glas-, 
Tonwaren-, chemischen Fabriken, Ziegeleien * 2 3 ) usw., die fluorhaltige Rohstoffe ver 
arbeiten, bezw. Fluorwasserstoffsäure darstellen, pflegt der letzteren ebenso wie den 
bereits genannten Mineralsäuren eine pflanzenschädliche Wirkung zugeschrieben zu 
werden. In den Fabriken, durch deren Betrieb gasförmige Fluorwasserstoffsäure 
entwickelt wird, gibt sich letztere außer durch den scharfen Geruch auch dadurch 
zu erkennen, daß die Fensterscheiben in den Fabriken und in der Nachbarschaft 
blind (geätzt) sind, bezw. nepe Fensterscheiben in kürzester Zeit blind werden. 
Eine Prüfung der Schädlichkeit der Flußsäure für das Pflanzenwachstum an 
der hiesigen Versuchs-Station 8 ) ergab die außerordentliche Giftigkeit derselben für 
das Wachstum der Pflanzen. Die äußeren Krankheitserscheinungen sind dieselben 
wie bei den Beschädigungen durch schweflige Säure und Salzsäure. 
9 Vergl. M. Börner, B. Haselhoff und J. König, Landw. Jahrbücher 1892, 21, 421, 
2 ) Vergl. u. a. Ramann und Wislicenua, Sind Ringofengase den Pflanzen schäd 
lich? Verlag der Tonindustriezeitg., Berlin NW. 5. 
3 ) Denksohr. d. landw. Versuchs-Station Münster i. W., 1896, 204. 
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