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für 750 000 Mk. verkauft worden. Also in 12 Jahren eine Preis
steigerung auf fast das Dreifache.“
In der „Frankfurter Zeitung“ (viertes Morgenblatt Nr. 314
vom 13. November 1910) berichtet Paul Belgard über
den im letzten Jahrfünft so gewaltig angestiegenen und mit
so gewaltigen Wertsteigerungen verbundenen Besitzwechsel,
„daß man geradezu von einem Verkauf- und Kauftaumel
im ganzen Osten des Reiches sprechen muß“. Es ist gar nicht
möglich, alle die Belege wiederzugeben, die Belgard anführt.
In Ostpreußen hätten sich, seit der Zolltarif seine Wirkung
ausübt, die Bodenpreise nahezu verdoppelt. In Ostpreußen,
könne man sagen; „Jeder ländliche Besitz ist käuflich, mit
Ausnahme natürlich der Fideikommisse und einigen wenigen,
gewissen Familien seit lange gehörigen Besitzungen.“
Nicht bloß Zeitungen haben über solche Steigerungen
der Bodenwerte im Gefolge der Zollerhöhungen berichtet;
es wird darüber an maßgebenden Stellen geklagt, weil sie
die Kolonisation der Ostmark erschweren;
und eben die Steigerungen der Bodenpreise, sowohl durch
die hohen Getreidezölle wie durch die Tätigkeit der Ansied
lungskommission, wurden seinerzeit von vielen Seiten als
ein Grund geltend gemacht, warum ein Enteignungs
gesetz für die Provinzen Posen und Westpreußen erlassen
werden müßte.
Im Durchschnitt des Jahrfünfts 1903—1907 haben nach
der Statistischen Korrespondenz vom Juli 1910 in Preußen
137 964 ländliche Grundstücke (über 2 ha groß) den Besitzer
gewechselt. Die Zahl ist von Jahr zu Jahr gewachsen:
1903 122 733
1904 131 087
1905 141 923
1906 145 131
1907 148 962