Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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obere  Grenze  für  ein  einzelnes  Engagement.  Sogar  ganz  grosse  Banken  sind
in  dieser  Beziehung  vorsichtiger.  Ein  typisches  Beispiel,  wie  weit  eine  solch
weitgetriebene  Häufung  der  Risiken  führen  kann,  zeigt  die  Bank  in  Horgen,
die  1912  in  Liquidation  treten  musste.  In  vier  Posten  hatte  die  Bank  Kredite
von  zusammen  über  2,5  Millionen  Franken  an  Industrielle  erteilt,  also  in
diesen  vier  Fällen  erheblich  mehr  als  Aktienkapital  und  Reserven  (1,865
Millionen  Franken)  investiert.  Was  die  Deckung  selber  anbetrifft,  so  erweist
sie  sich  eben  vielfach  im  kritischen  Moment  als  teilweise  entwertet  oder
gänzlich  illiquid.  Man  bedenke  nur,  dass  sehr  oft  die  Sicherung  für  industriellen ­
  Kredit  in  Grundpfandverschreibungen  auf  Fabrikgebäude
besteht.  So  lange  das  Unternehmen  floriert,  ist  die  Sicherungshypothek
wohl  gut,  aber  auch  unnötig,  sobald  aber  eine  rückläufige  Entwicklung
eintritt  und  das  Etablissement  etwa  zur  Zwangsversteigerung  kommt,
erweist  sie  sich  in  vielen  Fällen  fast  wertlos.  Die  Bank  sieht  sich  dann  oft
nur  vor  die  unangenehme  Entscheidung  gestellt,  entweder  sofort  einen  Teil
ihrer  Forderung  unwiderruflich  abzuschreiben,  oder  die  Fabrik  selbst  zu
übernehmen.  Oder  sie  sucht  im  Verein  mit  andern  Gläubigern  eine  Rekonstruktion ­
  so  anzubahnen,  dass  sie  ihre  Kontokorrentforderung  in  neue
Aktien  umwandelt,  nachdem  das  alte  Kapital  abgeschrieben  oder  stark
reduziert  worden  ist.
Ausserdem  liegt  bei  rein  lokalen  Instituten  eine  nicht  unwesentliche
Gefahr  darin,  dass  gerade  die  räumliche  Beschränkung  ihrer  Wirksamkeit
oft  eine  richtige  Risikoverteilung  durch  Verteilung  auf  verschiedene  Gewerbe
und  Industrien  nicht  im  gewünschten  Masse  durchführen  lässt.  Und  doch
ist  ein  Überschreiten  des  bekannten  und  vertrauten  Wirtschaftsgebietes
fast  noch  gefährlicher,  da  dem  fremden  Kreditinstitut  meist  nur  die  Geschäfte ­
  zufallen,  die  die  ortsansässigen  nicht  suchen.  Eine  Illustration  zu
dem  Gesagten  liefert  die  Tessiner  Bankkatastrophe  vom  Frühjahr  1914.
Die  zusammengebrochenen  Banken  (vergl.  S.  88)  beteiligten  sich  stark  bei
industriellen  Unternehmen  in  Italien,  die  meist  nicht  prosperierten  und  den
Instituten  Verluste  beibrachten,  die  sie  nicht  mehr  durch  das  reguläre
Bankgeschäft  ersetzen  konnten.
Die  Bedingungen,  unter  denen  die  Banken  den  Kontokorrentkredit
gewähren,  sind  nicht  immer  sehr  leicht.  Meist  bestimmt  das  Reglement,
dass  Kontokorrentkredite  seitens  der  Bank  jederzeit  auf  ein  bis  mehrere
Monate  kündbar  sind.  Der  zu  entrichtende  Zinsfuss  ist  verschieden,  er
richtet  sich  gewöhnlich  nach  der  Deckungsart.  So  tritt  fast  immer  in  den
Fällen,  wo  Bürgschaftskredit,  sei  es  primär  oder  nur  ergänzend  in  Frage
kommt,  eine  Erhöhung  (von  %  bis  1%)  zum  regulären  Debitorenzinsfuss
            
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