104
seinen letzten Akt, seine rechtliche Sanktion feiert,
tatsächlich aber sich bereits seit drei Jahrhunderten
allmählich vollzogen hatte.
Ich weise durch genaueres Eingehen, mit dessen Rekapitulation
ich Sie nicht behelligen will, die nationalökonomischen
Faktoren, die durch neue Produktionsinstrumente
und dadurch bedingte neue Produktionsweisen
vor sich gehende Entwicklung nach, welche allmählich
aus der industriellen Produktion den weit überwiegenden
Hebel und Träger deö gesellschaftlichen Reichtums
machen, den Grundbesitz in tiefen Schatten stellen
und zu einer verhältnismäßigen Machtlosigkeit herabdrücken
muß.
Ich weise nach, wie jetzt infolgedessen das Kapital
als das herrschende Element dieser zweiten Weltperiode
sich ebenso notwendig im öffentlichen Recht zur privilegierten
Bedingung der staatlichen Berechtigung, zur
Bedingung der Teilnahme an der Bestimmung, deS
Staatswillens und Staatszweckes machen muß, wie dies
früher mit dem Grundbesitz im öffentlichen Rechte der
Feudalzeit der Fall gewesen war. Ich weise nach, wie
im direkten oder indirekten Zensus, in den Kautionsund
Stempelgesetzen für die Presse, in der indirekten
Steuer usw. das Kapital als Bedingung zur Teilnahme
an der gesellschaftlichen Herrschaft mit derselben Konsequenz
und historischen Notwendigkeit sich entwickeln
muß wie früher der Grundbesitz.
Auch diese zweite Weltperiode, die dreihundertfünfzig
Jahre angefüllt hat, sage ich ferner, ist innerlich bereits
abgelaufen, und mit der französischen Revolution deS
Jahres 1848 ist die Morgendämmerung einer neuen