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Un Wenn Naturereignisse oder
VW* den regelmäßigen Betrieb einer
unterbrochen haben, so können Aus
eine Ausdehnung der Arbeitszeit bis 11
Uhr Abends unter der Voraussetzung gestattet
werden, daß die tägliche Arbeitszeit 14 Stun
den nicht überschreitet. Der Antrag ist schrift
lich an die Ortspolizeibehörde zu richten und
muß den Grund der beabsichtigten Ausdeh
nung, das Maß derselben und den Zeitraum,
für welchen sie stattfinden soll, angeben. Trägt
die Ortspolizeibehörde aus Rücksichten auf die
Gesundheit oder Sittlichkeit der Arbeiterinnen
Bedenken, die beabsichtigte Ausdehnung der
Arbeitszeit überhaupt oder in dem bezeichneten
Umfang zu gestatten, so hat sie dies dem Ar
beitgeber binnen drei Tagen nach Empfang
der Anzeige unter Angabe der Gründe schrift
lich mitzutheilen. Erfolgt eine solche Mitthei
lung vor Ablauf von drei Tagen nach Erstat
tung der Anzeige nicht, so gilt die beantragte
Erlaubniß für ertheilt. Gegen die gänzliche
oder theilwcise Versagung der Erlaubniß steht
die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zu.
Zur Betheiligung an der Arbeit während der
verlängerten Arbeitszeit darf keine Arbeiterin
gezwungen werden. Die Ortspolizei-Behörde
hat den: zuständigen Aufsichtsbcaniten (§ 139b)
monatlich ein Verzcichniß der Fülle, in wel
chen sie Erlaubniß zur Verlängerung der Ar
beitszeit ertheilte, einzureichen.
Am Sonnabend und an Voraben
den von Festtagen dürfen Kinder
und Arbeiterinnen Nachmittags
nach 6 Uhr in Fabriken nicht beschäftigt
werden.
Ver Heirat hete Arbeiterinnen dür
fen in Fabriken nicht länger als 10 Stun
den täglich beschäftigt werden.
In Fabriken, in welchen Arbeiter und Ar
beiterinnen beschäftigt werden, ist für Tren
nung der Geschlechter nach Mög
lichkeit zu sorgen; jedenfalls müssen für
Arbeiterinnen abgesonderte Ankleide- und
Waschräume eingerichtet werden.
Durch Beschluß des Bundesraths werden v
diejenigen Fabricationszweige bestimmt wer
den, in welchen Schwangere nicht arbeiten
dürfen.
§ 139. Wenn Naturereignisse oder Un
glücksfälle den regelmäßigen Betrieb einer
Fabrik unterbrochen haben, so können Aus-