Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

„Es reden und träumen die Menschen viel 
Von besseren künftigen Tagen, 
Nach einem glücklichen, goldenen Ziel 
Sieht man sie rennen und jagen. 
Die Welt wird alt und wird wieder jung, 
Doch der Mensch hofft immer Verbesserung." 
, 
eint für den September 1901 die Feier des 25jährigen 
) Jubiläums des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten in 
Aussicht genommen ist, so sind zwar die 25 Jahre seit dem 
Gründungstage noch nicht voll abgelaufen, doch wird es 
ziemlich genau stimmen, daß die ersten vorbereitenden Schritte in den 
September 1876 fallen. 
Wie aus den weiter unten mitzutheilenden statistischen Zahlen her 
vorgeht, war der Chokolade-Konsum in Deutschland damals ein sehr 
bescheidener, während die Fabrikation von Kakaopulver, für welche das 
lösliche Verfahren kaum erst bekannt war, sich noch in den ersten Anfängen 
befand. 
Dabei wurden laute Klagen über Mißstände und Mißbräuche er 
hoben, die sich in der Fabrikation eingebürgert hatten, hervorgerufen theils 
durch das Drängen des Publikums und der Händler nach billiger Waare, 
hauptsächlich aber durch eine ganz unglückselige Zollgesetzgebung, welche es 
dem ausländischen Fabrikanten ermöglichte, den Kakao im Fabrikate zu 
billigerem Zoll einzuführen, als dem Inländer bei Verarbeitung der rohen 
Bohne. Die Folge war, daß der Ausländer die besseren Fabrikate einführte, 
während der Inländer sich auf die Anfertigung von nur geringwerthiger 
Waare verwiesen sah. Bei Aufstellung neuer Tarifsätze und Eingehung von 
Handelsverträgen war es noch nicht üblich, die betheiligten Kreise zu hören, 
so wenig wie man einen wirthschaftlichen Ausschuß kannte. 
So war es gekommen, daß bei Bestehen des Tarifes von 1865, 
welcher Rohkakao mit 6 Thlr. 15 Ngr. und Fabrikate mit 11 Thlr. 
für den Zvllzentner belegte, durch den Handels- und Zoll-Vertrag 
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