Full text: Nationale Bodenreform

wo es seinen Sitz hat. Wir müssen versuchen, soweit es 
angeht, die Schranken wieder aufzurichten, die vor dem 
Sündenfall des deutschen Hypothekenrechts vorhanden 
waren. Das übel ist entstanden aus der Verbindung der 
dem römischem Recht entnommenen Einheit von Grund- 
stück und Gebäude mit der deutsch-rechtlichen ausschließ- 
lichen Geltung der Zeitfolge der Eintragungen in das 
Grundbuch. Wir müssen uns entscheiden, ob wir die 
Zeitfolge der Eintragungen in das Grundbuch und damit 
die übersichtlichkeit und Rechtssicherheit aufgeben wollen, 
die die Vorzüge des deutschen Grundbuchsystems sind, 
oder ob wir den römischen Bodeneigentumsatz aufgeben 
wollen, daß das Bauwerk dem Recht der Bodenfläche folgt. 
Wir haben in Deutschland 
das beste Grund buchs y stem und die 
größte Verschul dung des Grundödbe- 
s itz e s. 
Die Vorzüge unseres Grundbuchs sind zugleich die 
Ursache unserer Leiden. Trotzdem unterliegt es für mich 
keinem Zweifel, daß wir nicht unser geordnetes Grund- 
buchwesen, sondern die Einheit von Boden und Gebäude 
opfern müssen. Wir können sie aufgeben, ohne unserem 
Grundbuch seine übersichtlichkeit zu nehmen und wir 
müssen sie aufgeben, weil die Einheit von Boden und 
Bauwerk ein Fremdkörper in unserem Recht ist. Wir 
haben diese Einheit schon mit Erfolg in unserem Erbbau- 
recht verlassen und wir machen, wenn wir davon Ab- 
stand nehmen, zeitliches und ewiges künstlich zu verbinden, 
den Weg zu besseren Verhältnissen frei. Boden und 
Bauwerk müssen 
getrennte Grund buchblätt er erhalten. 
Ich habe diese Trennung schon im Jahr 1902 in 
meinem Gutachten für den 26. Deutschen Juristentag über 
die Gesetzentwürfe zum Schutze der Bauforderungen vor- 
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