Object: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

worfen. Wenn es zu organisieren gilt, zeigt man sich in 
Deutschland bekanntlich nicht müßig. Auch der‘ Ver- 
fassungsausschuß des VRWR stellte im Novembet 
1923 Leitsätze für den Ausbau der Bezirkswirtschaftsräte 
fest, nachdem er im Dezember 1922 
Leitsätze für eine Umgestaltung der Ööffentlich- 
rechtlichen Beruisvertretungen für Industrie und 
Handel, Landwirtschaft, Handwerk und Kleingewerbe 
jeschlossen hatte. Der Verfassungsausschuß wünscht end- 
zültige Beschlüsse über den Ausbau der Bezirkswirtschafts- 
räte solange auszusetzen, bis die Ausgestaltung der Unter- 
stufen — gemeint sind hier die öffentlich-rechtlichen Be- 
rufsvertretungen — feststeht. Das Zweikammersystem ist 
seit langem ein Wunschgebilde der Gewerkschaften. Abge- 
sehen davon, daß die Frage der Ööffentlich-rechtlichen Be- 
rufsvertretung der Ländergesetzgebung untersteht, 
ist darauf hinzuweisen, daß in dem Art. 165 der Reichs- 
verfassung von einer Umgestaltung oder Ergänzung der 
5ffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen keine Rede ist. 
Demzufolge entsprechen auch die oben erwähnten Be- 
schlüsse des Verfassungsausschusses vom Dezember 1922 
nicht dem Wortlaut der Verfassung. Auf weitere Einzel- 
heiten sei hier nicht eingegangen, da die Frage der Selb- 
ständigkeit. der Industrie- und Handelskammern von fach- 
kundiger Seite an anderer Stelle dieses Blattes behandelt 
wird. 
Wirtschaitsdemokratie und Artikel 165. 
In dem im Auftrage des ADGB von Naphtali heraus- 
gegebenen Buch über Wesen, Weg und :Ziel- der Wirt- 
schaftsdemokratie verlangen die freien Gewerkschaften 
programmatisch als Ersatz für die noch ausstehenden 
Bezirkswirtschaftsräte 
gleichberechtigte Vertretung in den bereits beste- 
henden Industrie-, Handwerks- und Landwirtschafts- 
kammern. 
im übrigen wird in dem Buch Naphtalis nur noch an einer 
anderen Stelle auf den Art. 165 mit der Bemerkung Bezug 
zenommen, die in der Reichsverfassung vorgesehene Wirt- 
schaftsverfassung sei unvollständig geblieben. Man muß 
schon zu dem Hamburger Protokoll der Verhandlungen 
les 13. Kongresses der freien Gewerkschaften greifen, um 
ine klarere Vorstellung von den wirtschaftsdemokratischen 
Wünschen zu diesem Punkt, wie übrigens auch zu manchem 
anderen, zu erhalten. Reichswirtschaftsminister 
Curtius kündigte in seiner Begrüßungsansprache auf 
diesem Gewerkschaftskongreß an, daß dem neuen RWR 
alsbald nach seinem Zusammentritt Richtlinien vor- 
gelegt werden würden, die den Ausbau der Wirt- 
schaftsdemokratie auch in den unteren Stufen vor- 
sehet und das Versprechen der Reichsverfassung auf gleich- 
berechtigte Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten an 
der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven 
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