worfen. Wenn es zu organisieren gilt, zeigt man sich in
Deutschland bekanntlich nicht müßig. Auch der‘ Ver-
fassungsausschuß des VRWR stellte im Novembet
1923 Leitsätze für den Ausbau der Bezirkswirtschaftsräte
fest, nachdem er im Dezember 1922
Leitsätze für eine Umgestaltung der Ööffentlich-
rechtlichen Beruisvertretungen für Industrie und
Handel, Landwirtschaft, Handwerk und Kleingewerbe
jeschlossen hatte. Der Verfassungsausschuß wünscht end-
zültige Beschlüsse über den Ausbau der Bezirkswirtschafts-
räte solange auszusetzen, bis die Ausgestaltung der Unter-
stufen — gemeint sind hier die öffentlich-rechtlichen Be-
rufsvertretungen — feststeht. Das Zweikammersystem ist
seit langem ein Wunschgebilde der Gewerkschaften. Abge-
sehen davon, daß die Frage der Ööffentlich-rechtlichen Be-
rufsvertretung der Ländergesetzgebung untersteht,
ist darauf hinzuweisen, daß in dem Art. 165 der Reichs-
verfassung von einer Umgestaltung oder Ergänzung der
5ffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen keine Rede ist.
Demzufolge entsprechen auch die oben erwähnten Be-
schlüsse des Verfassungsausschusses vom Dezember 1922
nicht dem Wortlaut der Verfassung. Auf weitere Einzel-
heiten sei hier nicht eingegangen, da die Frage der Selb-
ständigkeit. der Industrie- und Handelskammern von fach-
kundiger Seite an anderer Stelle dieses Blattes behandelt
wird.
Wirtschaitsdemokratie und Artikel 165.
In dem im Auftrage des ADGB von Naphtali heraus-
gegebenen Buch über Wesen, Weg und :Ziel- der Wirt-
schaftsdemokratie verlangen die freien Gewerkschaften
programmatisch als Ersatz für die noch ausstehenden
Bezirkswirtschaftsräte
gleichberechtigte Vertretung in den bereits beste-
henden Industrie-, Handwerks- und Landwirtschafts-
kammern.
im übrigen wird in dem Buch Naphtalis nur noch an einer
anderen Stelle auf den Art. 165 mit der Bemerkung Bezug
zenommen, die in der Reichsverfassung vorgesehene Wirt-
schaftsverfassung sei unvollständig geblieben. Man muß
schon zu dem Hamburger Protokoll der Verhandlungen
les 13. Kongresses der freien Gewerkschaften greifen, um
ine klarere Vorstellung von den wirtschaftsdemokratischen
Wünschen zu diesem Punkt, wie übrigens auch zu manchem
anderen, zu erhalten. Reichswirtschaftsminister
Curtius kündigte in seiner Begrüßungsansprache auf
diesem Gewerkschaftskongreß an, daß dem neuen RWR
alsbald nach seinem Zusammentritt Richtlinien vor-
gelegt werden würden, die den Ausbau der Wirt-
schaftsdemokratie auch in den unteren Stufen vor-
sehet und das Versprechen der Reichsverfassung auf gleich-
berechtigte Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten an
der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven
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