Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Programm des Humanistischen Sozialismus. 
Ertrag doch dem Gemeinwesen durch die Grundzinsensteuer 
anheimfallen würde. Zur Förderung einer rationellen Boden 
kultur ist darauf Bedacht zu nehmen, daß Staat und Ge 
meinden den Boden zurückgewinnen, der als Hügel, Berg, 
Gebirge sich nur zur Anlage von Wald eignet, ferner den, 
welcher längs den Wasserläufen zu Weiden und Wiesen 
bestimmt ist. Damit würden auch die Gefahren einer Über 
schwemmung außerordentlich vermindert werden. 
Ackerland bzw. Gartenland, sowie Baugrund dagegen 
kann ebensowohl Staats- und Gemeindeeigentum mit Ver 
pachtung an Private sein, als Privateigentum mit Ver 
staatlichung der Grundzinsen bleiben. Wir halten zur Zeit, 
so lange noch die „Monopolgrundrente“ und die Hypotheken 
belastung besteht, das freie, allerdings durch die Grund 
zinsensteuer beschränkte Privateigentum an Ackerland und 
Gartenland noch für ersprießlicher, als die unbeschränkte 
Einführung eines kurzen Pachtsystems, da nach allgemeiner 
Meinung das Interesse der Landwirte an der Pflege des 
Bodens meistens größer sein soll, wenn sie ihn in 
freiem Eigentum haben. Einer gänzlichen Verstaatlichung 
im Sinne bloßer Verpachtung stehen zur Zeit auch die 
Anschauungen der Bauern selbst schroff entgegen. Wir 
unterscheiden also zur Zeit strengstens zwischen der Ver 
staatlichung und der Nationalisierung des Grund und Bodens. 
Jedenfalls kann eine große Reihe höchst einschneidender 
sozialistischer Reformen durchgeführt werden, ohne daß die 
Frage nach völliger Verstaatlichung des Ackerlandes, Bau 
grundes und Gartenlandes mit reiner Verpachtung zur Dis 
kussion gestellt zu werden braucht. Diese Angelegenheit 
wird fernere Geschlechter beschäftigen. Heute aber kann 
schon ein Vorkaufsrecht des Staates und der Gemeinden, 
nicht etwa der landwirtschaftlichen Verbände, eine volle 
Verstaatlichung mit ausschließlicher Verpachtung an Selbst 
bebauer allmählich einleiten.
	        
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