Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Bodenreform  im  Lichte  des  Freihandels.

welche  in  Stamms  „Allwohlsbund“  gedruckt  ist,  meine  Ansicht
dahin  ausgesprochen,  daß  das  Gemeinwesen  die  Grundrente
herabsetzen  könne.
Nunmehr  habe  ich  die  Überzeugung  gewonnen,  daß  das
Gemeinwesen  von  den  Besitzern  des  Bodens  in  gerechten
Zuständen  nur  für  die  natürliche  Leistung  der  Naturkräfte,
wie  sie  in  dem  Boden  sich  äußern,  einen  Entgelt  fordern
kann:  „die  naturale  Grundrente“,  daß  es  aber  auch  diese  ohne
Ausnahme  von  allen  Besitzern  fordern  muß.  Die  heutige
„Lage“  ist  wesentlich  Produkt  der  wirtschaftlichen  und  sozialen
Zustände  und  wird,  wenn  überall  Wohlhabenheit  und  überall
Verkehr,  verschwinden.
Wo  der  Boden  in  den  Besitz  einzelner  übergegangen,  da
kann  von  dem,  der  ihn  haben  will,  jeder  Entgelt  gefordert
werden,  da  der  Boden  immer  seltener  zu  haben  ist.  Dazu
kommt  die  Ansammlung  der  großen  Vermögen  in  wenigen  Händen,
welches  um  Rente  wirbt.  Es  kann  sogar  soviel  gefordert
werden,  daß  der  ganze  Arbeitslohn  geraubt  wird.
Die  Grundrente  kann  außerdem  nur  steigen  in  einem  isolierten ­
  Staate,  der  durch  Zölle  gleichsam  abgeschlossen  ist.
Da  ich  aber  stets  und  zuerst  Freihändler  war,  so  ist  es  mir
doppelt  unmöglich,  an  eine  steigende  Grundrente  zu  glauben.
Da  ich  nur  aphoristische  Gedanken  auf  das  Papier  werfe,
so  deute  ich  nun  den  Weg  an.
Meiner  Überzeugung  gemäß  muß  der  Staat  den  Grundbesitzern
ermöglichen,  die  „Monopolgrundrente“,  wie  sie  sich  in  höheren
Kaufpreisen  und  Hypothekenverschuldungen  heute  zeigt,  abzulösen, ­
  dadurch,  daß  er  die  Hypothekargläubiger  zwingt,  ihr
Kapital  unkündbar  und  amortisierbar  zu  überlassen.  Die
Grundbesitzer  lösen  ab  durch  die  Vermittelung  der  Staatsbanken ­
  ,  wobei  ihnen  der  fallende  Zinsfuß  auch  noch  zugute
'  kommt.  Wer  nicht  ablösen  wollte,  ist  dem  Staate  verschuldet,
da  der  Grundkredit  verstaatlicht  wird,  der  bei  einer  gewissen
Höhe  der  Verschuldung  das  Vorkaufsrecht  hat.  Der  Staat
kommt  so  allmählich  in  größeren  Besitz.  Wann  er  Verpächter
allen  Gebietes  sein  wird,  ist  nicht  zu  sagen.  Für  Ankauf
im  ganzen  bin  ich  nicht,  im  Gegenteil  will  ich  mehr  freie
und  weniger  belastete  Eigentümer.
Doch  auch,  wenn  der  Staat  alles  Ackerland  ankaufte  —
Bergwerke,  Wälder,  Wiesen,  Weiden,  Flüsse,  muß  er  auf
diese  Weise  erwerben,  da  sie  über  die  Arbeit  der  Natur  hinaus ­
  nichts  oder  wenig  abwerfen  —,  so  wird  die  heutige
„Monopolgrundrente“  fallen  müssen.
Es  wird  nur  die  „Naturalgrundrente“  übrigbleiben.  Was
über  die  Leistung  der  Naturkräfte  gewonnen  wird,  ist  lediglich
menschlicher  Arbeit  und  der  Verwendung  von  Kapital  zu  verdanken. ­
  Was  also  mehr  auf  dem  Acker  erzeugt  wird,  gehört
            
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