Object : Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

34

liegt kein Grund vor, die Städter zu zwingen, sich der Unbequemlichkeit
 der Aufsanmmlung der Stoffe zu unterziehen. Liegt aber diese
Voraussetzung nicht mehr vor, stellt sich Mangel an Dünger heraus,
so wird der Preis desselben steigen, der Städter wird für die Abfuhr
nicht mehr zahlen müssen, sondern er kann eine Einnahmequelle daraus
machen. Das ist in den Städten bereits der Fall, wo in der Umgegend
 erheblicher Tabakbau getrieben wird, zu dem man den Kloakeninhalt
 vorzüglich verwerten kann. Allgemein liegt dies bekanntlich in
China und Japan vor. Durch die Einführung des sogenannten Tonnensystems,
 wie es z. B. in Stockholm in Anwendung ist, können die
menschlichen Ausscheidungen vollständig und billig aufgesammelt
werden. Durch die Verarbeitung zu Poudrette macht man sie transportabel
 und auch entfernteren Gegenden zugänglich. Dazu kommt,
dass der Landwirt in der Abnahme der Ernten sehr genau bemerkt,
wenn eine Erschöpfung eintritt, und ebenso an welchem Düngestoff
 Mangel ist, indem gerade dieser Zusatz die grösste Wirkung
auf die Erträge ausübt, und der denkende Landwirt deshalb sehr bald
dazu geführt wird, den nötigen Ersatz zu liefern, der sich nun erst,
aber auch reichlich bezahlt macht.
Wie man in dem Bergbau, trotzdem man weiss, dass die unterirdischen
 Lager erschöpfbar sind, doch kein Bedenken trägt, sie sich
nach Bedarf nutzbar zu machen, so liegt auch kein Grund vor, der
Landwirtschaft die Schätze in der Ackerkrume vorzuenthalten. Man
kann es vielmehr mit Ruhe der Zukunft überlassen, für Ersatz zu
sorgen, Unsterbliche Verdienste hat sich aber Liebig dadurch erworben,
 dass er die naturwissenschaftliche Lehre von der Statik in richtige
 Bahnen gelenkt hat, Damit ist der Landwirt genügend orientiert,
worauf er zu achten hat. Seine Pflicht ist es, die Ersatzverhältnisse
fortdauernd zu überwachen und durch Düngungsversuche festzustellen,
was dem Boden fehlt, was ihm daher mit Erfolg zugeführt werden
kann und zugeführt werden muss. Aufgabe des Staates und der Landwirte
 ist es, die Ertragsverhältnisse genau zu kontrollieren, um jeden
Rückgang zu konstatieren und für Abhülfe zu sorgen. Im Gegensatz
zu L. ist zu sagen, dass in den in Frage stehenden Kulturländern
nirgends ein Anhalt dafür gefunden werden kann, dass der Raubbau
schädlich gewirkt habe und die Erträge zurückgegangen sind. Liebig’s
Pessimismus in dieser Hinsicht ist nicht als gerechtfertigt anzuerkennen.

Kapitel II.
Die Agrarverfassung.

G. F. Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in
den älteren Teilen Preussens. 2 Bde. Leipzig; 1887.
G. Landau, Die Territorien in Bezug auf ihre Bildung und Entwickelung. 1854.
C. Knaus, Der Flurzwang in seinen Folgen und Wirkungen. Stuttgart 1843.
Meitzen, Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preuss.
Staates. Berlin 1868.
Kiebs, Die Landeskulturgesetzgebung, deren Ausführung und Erfolge für die
Provinz Posen. Berlin 1868.
Sugenheim, Geschichte der Aufhebung der Leibeigenschaft. Petersburg 1861.
Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl. Jena 1899. Art. Bauernvefreiung,
 Feldgemeinschaft, Zusammenlegung.
K, Lamprecht, Deusches Wirtschaftsleben im Mittelalter 1886.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.