Full text: Der Personenkreis und die Beitragspflicht der landkrankenkassenpflichtigen Personen

Die Eigenart der wirtschaftlichen Verhält 
nisse, in denen die landkrankenkassenpflich 
tigen Personen leben, hat den Gesetzgeber 
veranlasst, die Krankenversicherung dieser 
Personengruppe in verschiedener Hinsicht ab 
weichend von der allgemeinen Norm zu regeln. 
Eine solche Sonderregelung zeigt sich insbe 
sondere bei der Frage der Beitragspflicht. 
Nachstehend soll die Beitragspflicht der land 
krankenkassenpflichtigen Personen auf ihre 
Besonderheit gegenüber der der anderen Ver 
sicherten hin untersucht werden. 
§ 1. 
Beginn und Ende der Beitragspflicht. 
I. Nach den allgemeinen Vorschriften 
der Reichsversicherungsordnung. 
Nach den allgemeinen Grundsätzen 
des Krankenversicherungsrechts beginnt die 
Pflicht zur Zahlung von Beiträgen als Gegen-
	        
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