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III. DIE POLITISCHE ORGANISATION
DES STAATES
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Wir sind zu der Schlußfolgerung gekommen, daß das Leben der wich
tigste Prüfstein für die Wahlfähigkeit ist und daß die Anforderung des
Staates an die stimmberechtigten Bürger darin besteht, durch ihre
Lebenserfahrung seine Gedanken zu bereichern und seine Tätigkeit
zu erhöhen. Wir wollen nunmehr untersuchen, wie die Wähler ihren
Willen fühlbar machen müssen.
A. MEHRHEITSHERRSCHAFT UND GEMEINWILLE
T Tir müssen wieder von der sozialistischen Staatsauffassung aus-
’ ’ gehen. Der Staat ist die Verkörperung des allgemeinen Willens,
des Willens der organisch geeinten Gesamtheit. Er ist das Organ der
Gemeinschaftswünsche und nicht der Bestrebungen einzelner Schichten
oder Parteien. Die besonderen Ideale jeder Gruppe finden in dem
Ganzen so viel Resonanzboden, wie ihnen das Ganze durch seine
Lebensbedingungen zu geben verpflichtet ist. Der Sozialist versteht
unter dem Staate weder eine Zwangsgewalt, die von außen her über
den Individuen thront und sie regiert, noch eine Majorität, die ver
bietet und befiehlt, sondern etwas, das einem Organismus gleicht, eine
einheitliche Persönlichkeit, worin die verschiedenen Organe eingefügt
sind und ihre Freiheit finden. Der Staat ist deshalb die politische Per
sönlichkeit der ganzen Gemeinschaft in ihren äußeren und inneren Be
ziehungen.
Von den individualistischen Radikalen hat der Sozialist die Be
zeichnung und den Gedanken einer „Mehrheitsherrschaft“ übernom
men ; infolgedessen ist er hinsichtlich der Bedeutung der Begriffe Demo
kratie und Staatsautorität irregeführt worden. Eine Wahl findet
statt, die eine oder andere Partei erhält die Majorität, und ein Mini
sterium wird zur Durchführung eines Programmes von Wahl Ver
pflichtungen gebildet. Weil aber die Regierung nicht allein ihrer
Majorität, sondern auch der oppositionellen Minderheit verantwortlich
ist, wird sie wahrscheinlich das verpfändete Wort nicht einlösen
können, ja kann sie vielleicht niemals ihren Arbeitsplan nach den