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soll für arme und kranke Gesellen ein Armen- und Krankenfond
errichtet werden, geäufnet durch wöchentliche Beiträge von
1 Schilling, die von allen in Zürich in Arbeit stehenden Gesellen
zu leisten sind. Kranke Gesellen, die im Spital verpflegt werden,
erhalten Unterstützung; ebenso fremde, die in Zürich keine Ar
beit finden, sofern sie kein Reisgeld besitzen; wenn sie nicht im
stande sind, den Herbergsvater zu bezahlen, so steht diesem der
Fond gut hierfür bis zu einem Betrage von 20 Schilling. Stirbt
ein unbemittelter Geselle, dann werden die Beerdigungskosten
aus der Kasse bezahlt. Die Geschäftsführung der Kasse wird
von einem Meister und einem Gesellen besorgt, welche jedes
Jahr über den Fond Rechnung abzulegen haben, wofür vier Meister
und vier Gesellen — die beiden ältesten und die beiden jüngsten
— zugezogen werden müssen. Ist die Rechnung richtig befunden
worden, so wird sie von sämtlichen Zugezogenen unterschrieben.
Von großer Tragweite für das Unterstützungswesen war die
Freigebung der Handwerke. So hatte im Kanton Zürich das Ge
setz vom 26. September 1837 zur Folge, daß eine Reihe von Be
schwerden wegen Verteilung von Handwerks- und Hilfsfonds den
Behörden zur Erledigung überwiesen wurden, und wir glauben
nicht fehl zu gehen, wenn wir annehmen, daß in andern Städten
der Schweiz ähnliche Zustände vorhanden waren. Auch hier aus
der großen Anzahl von Ueberlieferungen nur ein einziges Bei
spiel :
In einer vom 31. Januar 1838 datierten, an den Regierungs
rat gerichteten Eingabe, stellt Herr J. Nüscheler im Namen des
Ausschusses der Tischler des Bezirks Zürich folgendes vor:
„Im Jahr 1788 sei zu Gunsten armer und kranker Tischler
gesellen ein Fond gegründet worden, der bis jetzt auf ca.
Fr. 600. — angestiegen sei und dessen Anteilhaber schwer zu er
mitteln sein würden. Als nun im vorigen Jahre durch das Gesetz
vom 26. September, betreffend Freigebung der Handwerke, die
Liquidierung und Verteilung der Handwerksfonds geboten wor
den sei, habe die Minderheit der Tischler sowohl den Handwerks-,
als den bezeichneten Gesellenfond miteinander verschmelzen, unter
die Meister verteilen und den Gesellen bloß einen Trunk geben
wollen. Die Mehrheit der Bezirksmeisterschaft sowie die Hand