^9 -“- ul
ingen in Venedig Safran 1 ), und auch der Nürnberger Ul
rich Stark bezieht Safran aus Venedig 1 2 ). Ende des 15. Jahr
hunderts fangen die deutschen Kaufleute wohl wegen der
ihren Handel in Venedig einschränkenden Bestimmungen
an, für ihren Safranhandel die Lombardei vor Venedig zu
bevorzugen. Wir sahen, wie Mailand und Casalmaggiore
hier als Märkte Bedeutung erlangen. Auch beginnen die
Deutschen mit Umgehung der oberitalienischen Märkte ihre
Geschäfte an den Anbaustellen selbst abzuschließen. Cha
rakteristisch für diesen Umschwung ist, daß wir die
Ravensburger Gesellschaft, deren Handelsbeziehungen alle
wichtigen Anbaustellen und Märkte umspannen, mit keinem
Safrangeschäft in Venedig antreffen. Wieviel Wert Venedig
auf den deutschen Safranhandel legt, geht aus den Bemü
hungen hervor, mit denen es ihn in Venedig zu halten sich
bestrebt 3 ). Venedig geht sogar von seinem obersten
handelspolitischen Prinzip ab, nach dem der Handel und
die Initiative der Fremden in Venedig ein Ende finden und
an die Venezianer übergehen sollte, 1479 wird den
Deutschen, um sie vom Weg nach Mailand abzuhalten, ge
stattet, Safran durch Venedig zu führen, gegen Abgabe von
12 Duk, für 500 Pfund. 1482 wird der Import erlaubt und
nur eine kleine Abgabe davon erhoben. 1492 wird die Ver
fügung für den Import wiederholt und auf dem Transit nur
der allgemein gebräuchliche venezianische Zollsatz von
3 Duk. pro Saum belassen. Alle diese Verordnungen werden
mit der Begründung erlassen, man wolle durch sie den
deutschen Safranhandel von Mailand nach Venedig zurück
lenken. Ueber das Resultat dieser Bemühungen ist nicht
viel bekannt. Lorenz Meder berücksichtigt den venezia
nischen Safranhandel noch eingehend.
Die Konkurrenz Mailands konnte Venedig so gefähr
lich erscheinen, weil Mailand überhaupt für die Deutschen
1) Simonsfeld I. 326. — Er macht auch Safrangeschäfte mit
seinem Schwiegervater Ott Ruland von Ulm (Ott Rulands Handlungs
buch. Bibi, des lit. Ver. Stuttgart I. S. 14),
2) Münchener Allg. Zeitg. Beilage Nr. 101. Jahrg. 1901.
3) Thomas: Capitolare S. 235 und 277.