„Dhne das Recht auf die Benutzung des
Grundes und Bodens gibt es keine Freiheit.
Wer den Erdboden besigt, der bes itt auch
die Menschen, welche ihn bewohnen.“ (S. 74,
75, 565.)
lürscheim schilderte die Unterschiede 3zwischen wirk-
Fügen Kapital, das aus zurückgelegten Erzeugnissen
der Arbeit bestehe und imaginärem Kapital, das nur in
dem Werte eines Anspruches auf die Arbeit anderer
Menschen bestehe. Der größte Teil des VWeltkapitals sei
nichts als eine Fiktion, etwas gar nicht vorhandenes, we-
ssenloses; denn es bestehe einfach aus dem Preise, für den
das gesetzliche Recht, aus irgendeinem Grunde den Ne-
benmenschen tributpflichtig zu machen, im Markt sich ver-
kaufen lasse:
„Der Grund und Boden bildet die Haupt-
quelle des imaginären Kapitals." (S. .89-—
93, 566.)
Die Verkäuflichkeit des Bodens gebe jedem, der Güter
besitze, mit denen er Land kaufen könne, die Macht, eine
entsprechende Miete, also Zins für die Serleihung der
Güter zu beanspruchen, weil er eine solche Miete erlan-
gen könne, wenn er die Güter in Landbesitz verwandeln
würde. Damit kämen wir zu dem Sat, den er beinahe
für den wichtigsten einer wahren Nationalökonomie halte
und der da laute:
Die Grundrente (d. h. der Bodenzins) ist die
Mutter d e s Kapitalzinses (S. 106).
Der Sat ist von ihm zuerst in seiner Schrift „Deutsch-
land in 100 Jahren“ aufgestellt worden und muß als eine
seiner wichtigsten Lehren betrachtet werden.*) Der Zins
werde nach der Rückgabe des Bodens an die Gemeinschaft
zur Gefahrprämie herabsinken, die immer kleiner werde,
"IF fsGeizt, Michael, Deutschtand in 100 Jahren. Dresden 1890. S. 25.
T Freese, Bodenreform
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