Verkehrsverhältnisse im Hafen und Warenumsatz. 1. Der Hafen 1 ). Der Hafen ist seit 1772 Eigentum des Staates. Bei allen Verbesserungen bedurfte es stets langjähriger Bemühungen des Vorsteheramtes der Kaufmannschaft. Es ist un möglich, hier alles aufzuzählen, was dank der Tätigkeit des Vorsteheramtes im Laufe der Jahrzehnte für die Verbesserung der Hafenanlagen geschehen ist. Jedoch kann jnan sich durch Ver gleich der heutigen Hafeneinrichtungen mit den Schiffahrts verhältnissen im Hafen in den dreißiger Jahren des 19. Jahr hunderts ein Bild davon machen. Der Hafenkanal, der durch eine Schleuse von der Weichsel getrennt war, war in jener Zeit durchschnittlich zirka 13 Fuß tief, seine Verlängerung, die Weichselstrecke von Neufahrwasser bis zur Einmündung der Mottlau, zirka 12 Fuß, die Mottlau bis Strohdeich zirka llVa Fuß und zwischen den Speichern der Stadt nur zirka 9 Fuß tief. Unter diesen Verhältnissen mußten einkommende Schiffe auf offener Reede solange ableichtern, bis ihnen ein Tiefgang von nur 12 Fuß die Einfahrt in den Hafen erlaubte. Gleicherweise konnten ausgehende Schiffe erst auf der Reede voll beladen werden. Von welch einschneidender Bedeutung diese Erschwerung des Verkehrs sein mußte, wird uns vollständig klar, wenn wir hören, daß die Schiffe in jenen Zeiten bei voller Ladung nicht selten einen Tiefgang von 18—20 Fuß aufweisen konnten. Es ist daher nur natürlich, daß in den 10 Jahren von 1826—1836 zusammen 1164 Seeschiffe auf der Reede haben ’) Vergl. den Aufsatz des Syndikus der Kaufmannschaft Herrn Dr. Fehrmann in dem Werke Erwin Steins Monographien Deutscher Städte, Bd. 6.