11 der Roh- und Hilfsstoffe bis zur Verarbeitung und Ablieferung. Zinsenverluste entstehen auch bei länger dauerndem Er zeugungsprozeß auf die bar bezahlten Arbeitslöhne, vom Tage der Verausgabung bis zur Fertigstellung (bei Arbeiten auf Bestellung) bzw. bis zum Rückersatz der Barausgaben bei Ein gang des Verkaufswertes (bei Arbeiten auf Vorrat). Die auf den baren Verkaufswert berechnete Vergütung des Käufers für Zins verluste vom Verkaufstage bis zum Verfalltag bzw. bis zur Be zahlung der Rechnung (aktive Zinsen, Verzugszinsen, vgl. Verkaufs kalkulation) heißt Skonto. Endlich sind die Zinsenausgaben für die Beschaffung von Geldkapital auf dem Wege des Kredits als Unkostenbestandteile zu erörtern (Darlehenszinsen). 1. Ob Zinsen auf das eigene Unternehmerkapital, die Rech nungszinsen, wie wir sie bezeichnen wollen, als ein Teil der Selbst kosten angesehen werden dürfen, ist strittig. Die einen wollen sie aus dem zu erzielenden Reinertrag der Unternehmung decken, andere rechnen sie zu den Unternehmungskosten r ). Nach preußischem Ein kommensteuergesetz zählten sie nicht, nach bayerischem Steuer gesetz zählen sie zu den abzugsfähigen Erwerbs- oder Betriebskosten. An sich sind solche Zinsen keine Ausgaben, sondern ein Teil des Jahresgewinnes, ein „Bruchstück des produzierten Mehrwertes“ (Marx). Rechnet der Unternehmer Zinsen auf das eigene Unter nehmerkapital (Aktiva —- Schulden) zum üblichen Zinsfuß, so ist er von seinem subjektiven Unternehmerstandpunkt im Recht: erst über diese Verzinsung des Kapitals hinaus ist persönlicher Unternehmergewinn vorhanden. Die Kapitalverzinsung gibt dem Unternehmer an, was er erhalten könnte, wenn er sein Kapital gegen Zinsen ausleiht, was er spart an Zinsenausgaben durch Besitz eigenen Kapitals. Sie zeigt ihm den Kapitalgewinn ohne eigene Unternehmerarbeit durch Beteiligung am Erträgnis an der Wirtschaft eines Dritten. t Es handelt sich also nur um eine rechnungsmäßige Scheidung des Unternehmereinkommens in Kapitalzins und persön lichen Unternehmergeswinn — Unternehmerlohn und Unternehmer gewinn — im Sinne der Volkswirtschaftslehre. Mit dem Betrieb der Unternehmung haben diese Zinsen nichts zu tun, sind somit objektiv kein Bestandteil der Selbstkosten, keine Betriebsaus- ’) So hat der deutsche Handelstag (Mitteilungen Nr. 17 von 1916 S. 42) folgenden Bechluß gefaßt: Zu den Geschäftsunkosten gehört auch der Leihzins des im Geschäft angelegten fremden und eine dem Geldmarkt entsprechende Verzinsung des eigenen Kapitals sowie eine angemessene Risikoprämie; vgl. dazu meinen Aufsatz: Übermäßiger Gewinn, i. d. Zeitschrift f. Handels wissenschaft usw., August 1917.