vüi i ra mmm Mim? — 16 — Unverkäufliehkeit oder Verderben, Nichteingang der Forderungen; allgemeine .Vertriebskosten, wie Reklame, Reisekosten und ähnliches. 5. Besondere Verkaufskosten an Vermittler des Verkaufes ­ (Rabatt, Umsatzprämie, Provision, Delkredere), an Vermittler des Einzuges der Kaufpreisforderung (Inkassospesen), besondere Kosten für die .Verpackung, Transport und Zollgebühren bis an den Bestimmungsort bei fracht- und zollfreier Lieferung. Schon jetzt müssen wir betonen: die Kalkulation der Selbstkosten und die Kalkulation des Verkaufspreises ­ sind zwei verschiedene Dinge. Die Berechnung der Selbstkosten gehört zur guten Ordnung einer jeden Unternehmung. Der Verkaufspreis einer Ware ist vielfach eine gegebene Größe, die sich nicht nach der Höhe der Selbstkosten richtet. Deshalb kalkuliert mancher Großhändler den Verkaufspreis einfach durch Zuschlag einer (Roh-) Gewinnquote ­ auf die ersten Kosten, d. i. der Gestehungspreis; der Unterschied ­ zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös soll auch die allgemeinen Unkosten decken. (S. 7.) Sie unterlassen die Anrechnung eines besonderen Aufschlages für Zusatzkosten, da diese Kosten den Verkaufspreis nicht bestimmend beeinflussen können. Qualität des Kunden, der Wettbewerb und manche andere, vorwiegend preispolitische ­ Erwägungen bestimmen die Festsetzung des Verkaufspreises ­ im Einzelfall. Bei etwa gleichen Verkaufspreisen kann der eine Warenhändler vielleicht die doppelten Handlungsunkosten verausgaben, ohne daß er dementsprechend einen höheren Erlös erzielt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Zwischenhändlers liegt im billigen Einkauf und in dem Bestreben, größere Umsätze zu erzielen. Die preispolitischen Verhältnisse liegen übrigens für die einzelnen Geschäftszweige des Handels, für Groß- und Kleinhandel so sehr verschieden, daß man von einheitlichen Gebräuchen bei der Kalkulation des Verkaufspreises nicht sprechen kann: der eine Kaufmann berechnet einen Durchschnittssatz für Handlungskosten auf alle Waren, ein anderer differenziert diese Aufschläge nach Warengruppen, d. h. nach dem größeren oder geringeren Anteil der einzelnen Gruppen an den Ergänzungskosten, andere schließlich verzichten überhaupt auf einen Zuschlag. Die Theorie allerdings fordert, daß auch der Händler in jedem Fall die Selbstkosten seiner Waren kennen müsse, gleichgültig, ob diese Kosten den Verkaufspreis bestimmen oder nicht. ß) Unter Selbstkosten des Produzenten eines Sachgutes (S. 8) versteht man die Summe aller Ausgaben imd Verluste, welche dem Produzenten durch Herstellung und Vertrieb