23 der Unterbetriebe und wegen Ermittelung der Selbstkosten der Produkte. 3. Die Kenntnis der Art der laufenden Ausgaben, des Auf wandes oder der Selbstkosten, ihre Gliederung und ihre Größe. (Siehe Ia und b.) 4. Beteiligung der Unter betriebe, Werkstätten, Arbeitsstellen usf. an diesen Kosten (vgl. I und II oben). 5. Kenntnis der Leistungen der sachlichen und persönlichen Produktionsmittel, also der Arbeits- und Kraftmaschinen, der Be triebsanlagen, der Arbeiter usf. Aufgaben und Bedeutung der Selbstkostenermittelung. § 8. Die wesentlichste Aufgabe 1 ) der Selbst kostenberechnung besteht in der Berechnung des Aufwandes der technischen Arbeit an Stoff, Kraft und Zeit, Aveil diese Faktoren, die Kosten des Produktionsprozesses und damit den Preis der Arbeit bedingen. Damit ist die Notwendigkeit eines geordneten Selbst kostenwesens bewiesen: Der technische Prozeß ist im einzelnen und in seiner Gesamtheit auf seine Wirtschaftlichkeit zu prüfen; die wirtschaftlichen Aufwendungen für den Arbeitsprozeß muß der Produzent kennen. Die Kostenberechnung ermöglicht es dem Unter nehmer, Produktionswert vom Verkaufswert, die Selbstkosten vom Reinertrag zu trennen, die Rentabilität der Unternehmung und ihrer Teile zu bestimmen, den ganzen Betrieb auf seine Ordnungsmäßig keit zu kontrollieren, die Wirtschaftlichkeit neuer Einrichtungen zu ermitteln u. v. a. Die wirtschaftliche Besserung des Produktionsprozesses, das Sparen in technischer Beziehung, kann vielfach nur auf Grund eines geordneten Kostenwesens herbeigeführt werden. Wenn der Einkaufspreis des Rohstoffes nicht herabgedrückt werden kann, der Verkaufspreis nicht zu erhöhen ist, wie soll der Unternehmer Kenntnis erlangen, wo er sparen kann, wenn er sich über die Angemessenheit der (Produktionskosten seines Betriebes keine Rechen schaft geben kann. Nicht sparen an sich, sondern sparen am richtigen Orte erhöht die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes tatsäch lich. Die Selbstkostenberechnung beschränkt sich auf die zahlen mäßige Wiedergabe des Aufwandes. Doch ist ohne weiteres klar, daß gewisse Erscheinungen innerhalb des Betriebes sich aus den Zahlenergebnissen der Kostenrechnung beurteilen lassen. Deshalb darf man sich nicht damit begnügen, die Einzelerscheinungen nur arithmetisch -zu erfassen: man muß versuchen, den Kausalzusammen- ^ ^‘) Vgl. Schmalenbach in der Zeitschr. für handelsw. Forschung, 3. Jahrg.