26 Syndikat, zugewiesene Menge genügt, die Kosten zu decken und Ge winn zu erzielen u. a. m. Für Geschäftsbetriebe mit geringer Konkurrenz oder einem Produktionsmonopol bildet die Selbstkostenberechnung gleichzeitig die Grundlage für die Bestimmung des Verkaufspreises. Wir halten einen Industriellen, der nicht kal kuliert, ebenso strafbar, wie einen Kaufmann, der durch Aufwand übermäßige Summen verbraucht hat oder schuldig geworden ist 1 ). Da eine sachlich richtige Kalkulation nur auf Grund einer detaillierten Kostenbuchführung möglich ist, so ist ein Unternehmer, der sie unterläßt, wie ein Kaufmann strafbar, der seine Handelsbücher nicht vollständig ge führt hat. Manche Unternehmer begnügen sich damit, Normal-Zahlen für den' Verbrauch festzustellen. Nützlichkeit und Zweck dieses Verfahrens werden illusorisch, wenn der tatsächliche Aufwand nicht fortgesetzt kontrolliert wird; dann fehlt die zweite Größe, die mit der ersten verglichen werden soll (§§ 40, 62). Wie wir schon früher andeuteten, ist das noch heute geübte Verfahren, ohne Rücksicht auf seine eigenen Betriebsverhältnisse, einfach billiger als die Mitbewerber zu verkaufen, ganz verwerflich. Diese können veranlaßt sein, zu Schleuderpreisen zu verkaufen, um ; einen Mitbewerber wirtschaftlich zu ruinieren, ihn aus dem Kon kurrenzkampf auszuschalten. Bei mangelhafter Kalkulation wird es längere Zeit brauchen, bis diese Absicht erkannt wird. Das Unter lassen der Kostenberechnung bringt in die ganze Unternehmung einen Zug von Unsolidität; einige Artikel werden zu teuer, ändere z u b i 11 i g verkauft. Die Betriebe derselben Branche arbeiten unter ganz verschiedenen wirtschaftlichen und technischen Verhältnissen 2 ). Der eine Unternehmer arbeitet mit eigenem Kapital auf einem schuldenfreien Anwesen, ihm stehen billigere Arbeitskräfte (z. B. bei günstiger örtlicher Lage des Betriebes), billige Betriebskräfte (Anschluß an Elektrizitätswerke, Wasserkräfte), die neuesten Arbeits maschinen zur Verfügung bei verhältnismäßig geringer Steuer leistung. Er hat ein großes Absatzgebiet in der Nähe der Industrie zentren, ein kaufkräftiges, zahlungssicheres Publikum, hat auch Gelegenheit zu billigem Ankauf des Rohmaterials in der Nähe der Verkaufsorte. Er ist in der Lage, die Marktverhältnisse aus eigener ’) Vgl. § 240 Ziff. 1 der Konkursordnung. Ein Aufwand kann in über mäßigen Ausgaben für an sich berechtigte Zwecke gefunden werden. Über mäßige Ausgaben für 1 geschäftliche Zwecke können Strafbarkeit begründen. (P et er sen-Kl ein fei ln er, Konkursordnung, etc., 4. Aufl., Lahr 1900; S. 704.) 0 Vgl. Reiser, Die Betriebs- und Warenkalkulation für Textilstoffe. Leipzig 1903. S. 124. Weber, Uber den Standort der Industrien. Teil I. Tübingen 1909.