64 auch auf die Werkstatt zurück, wenn dieser klar geworden ist, daß man sich nicht mit der einfachen Feststellung 1 der tatsächlichen Kosten begnügt, sondern diese mit den als wahrscheinlich veranschlagten ­ Aufwendungen vergleicht. Dadurch werden nicht allein Fehler des technischen Personals aufgedeckt und wird erwiesen, in welcher Werkstätte schlecht, teuer oder nicht intensiv gearbeitet wird; es ist auch die Möglichkeit der Herabsetzung der Herstellungs 1 - kosten und der annähernden Bestimmung des Gewinnes gegeben. In diesem .Verfahren, liegt eine gute, nicht zu unterschätzende Präventivmaßregel gegen unnütze Mehrausgaben. Für jede Nachkalkulation ist ein Haupterfordernis, daß nach Beendigung der Arbeit die Grundlagen hierfür übersichtlich und vollständig dem Konstruktionsbureau vorliegen, was seinerseits wieder eine gute Organisation der Verrechnung bedingt. Preis prüfungen. Der behördlichen Preisprüfung der Angebote wird in der künftigen Friedenswirtschaft des Deutschen Reiches eine größere Bedeutung zukommen als vorher; deshalb mögen einige allgemeine Bemerkungen über diesen Gegenstand eingeschoben werden. Die Verschiedeinheit der Angebote bei privaten und öffentlichen ­ Submissionen ist zunächst auf den verschiedenen Aufbau der Kostenberechnungen zurückzuführen, ist also methodologischer Natur. Will eine Behörde die Einzelheiten der eingereichten Kostenberechnungen ­ prüfend vergleichen, muß sie ein einheitliches Berechnungsschema, ­ ein Kalkulations-Skelett, vorschreiben. Die erste Grundlage für eine richtige Kostenvergleichung und Preisfestsetzung ­ ist ein einheitliches Schema. Dann erst können die Gründe für die Verschiedenheit der Angebote untersucht und gewürdigt ­ werden. Die Aufgaben einer behördlichen Preisprüfung erschöpfen sich nicht mit der Bewilligung eines angemessenen Preises; sie muß synthesieren und analysieren. Fehlen die Unter-. lagen für die Kostenberechnung der Angebote, ist eine Synthese, fehlen Einzelheiten, ist nur die Summe der Kosten für das Ganzfabrikat angegeben, ist eine Analyse der Selbstkosten unmöglich. Die Vereinheitlichung des Berechnungsschemas um Gleiches mit Gleichem einander gegenüberzustellen, ist für eine Preisprüfung der gedachten Art nicht ausreichend. Ohne Kenntnis des Betriebes des anbietenden Produzenten, ohne Rücksicht auf seine produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Verhältnisse muß eine Preisprüfung und -Vergleichung mit andern Angeboten und Preisforderungen zu unberechtigten Ergebnissen führen. Die Vergabe einer Lieferung an den Mindestbietenden, unter sonst gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Güte der Fabrikate, der Lieferungs ­