189 / werden, d. h. wenn sämtlicheErzeugnisse alle Werk stätten in ungefähr gleicher Her Stellungszeit durchlaufen, so daß der Anteil an den Kosten für das einzelne Produkt und das Verhältnis der ein zelnen Arbeitsprozesse im Produkt nur unwesent lich sich verändert. Aus der Tabelle S. 190 ist ersichtlich, wie sehr die Betriebskosten einzelner Werkstätten voneinander ab weichen können. Wir gestehen zu, daß die getrennte Berechnung der Aufschläge in manchen Betrieben Schwierigkeiten bereiten wird. Doch werden diese auf gewogen durch die Vorteile einer zuverlässigen Kostenverteilung. Eine elektive Verteilung der Kosten auf die einzelnen Werkstätten muß vorausgehen. (Siehe S. 145 f. u. § 58 f.) Würde man im gegebenen Beispiel (S. 190) einen Durchschnittszuschlag von 79,4 o/o 1 auf die Löhne berechnen (70680,—: 89 010,—), so zeigen die nachfolgenden Zahlenbeispiele, wie eine solche Berechnung die tatsächlichen Kosten und damit den Herstellungspreis unrichtig zum Ausdruck bringt. Material Zuschlag 10% Mk. y> 12- 1,20 Mk. 13,20 Falsche Berechnung: Material Mk. 13,20 Stanzen Mk. 2- Löhne Mk. 3,— + 126%% 1» 2,53 ,, 4,53 79,4% „ 2,38 „ 5,38 Vernickeln Mk. 1- Mk. 18,58 + 100% 1- m 2,- d. h. das Fabrikat würde Herstellungskosten Mk. 19,73 um Mk. 1,15 zu billig ver kauft werden, das ist mit etwa 6°/o Verlust. Die Folgen solch 1 unrichtiger Berechnung sind klar: für den einen Artikel werden reichlich Aufträge eintreffen, für andere der gleichen Fabrik sind solche kaum zu beschaffen. Trotz überreicher Bestellungen auf Artikel der einen Abteilung wird Geld verloren. Konkurrenz-Unternehmungen, die nur Spezialartikel, vielleicht nur in einer Ausführung, herstellen und ihre Kosten ohne Schwierigkeit genau kalkulieren können, sind in dieser Beziehung im Vorteil gegenüber Betrieben mit vielseitiger Produktion, die mit höheren durchschnittlichen Kosten zu rechnen haben. Eine spezialisierte Verrechnung der Unkosten werkstättenweise ist dann unerläßlich, wenn neben den Arbeiten für den eigenen Betrieb noch Lohnarbeiten für andere, d. h. die Be- und Verarbeitung für Dritte übernommen werden. So besorgt z. B. eine Weberei, der zur Veredelung der eigenen Erzeugnisse eine Färberei und eine Appreturanstalt angegliedert sind, zwecks rationeller Wirt schaft und Ausnutzung der Anlagen das Färben und Appretieren