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        <title>Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe</title>
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mischten Werk der Großeisenindustrie sind als Hauptbetriebe Vor 
handen: Koks-, Hochofen, Stahlwerk, Blockwalzwerk, Walzwerk, 
Adjustagen und Gießerei. Als Hilfsbetriebe: Kraft-, Kesselbetriebe, 
Werkstätten, Bauabteilung, Eisenbahn. Die Feststellung der Selbst 
kosten kann sich auf die Hauptbetriebe beschränken, während die 
Kosten der Hilfsbetriebe in jenen der Hauptbetriebe aufgehen. All 
jährlich wird der Gesamtaufwand der Hauptbetriebe festgestellt und 
der mutmaßliche monatliche Verbrauch durch Division mit den 12 
monatlichen Selbstkosten in einem unveränderlichen Anteil zuge 
schlagen (Normalzahlen). Schwankungen in den Bejxriebsverhält- 
nissen bleiben unberücksichtigt. Oder man verteilt die Kosten der 
Hilfsbetriebe nach feststehenden Prozentanteilen auf die Haupt 
betriebe, oder endlich, was allein richtig erscheint, die Kosten werden 
individuell verteilt. Die Generalkosten (Handlungsunkosten, Ab 
schreibungen, Unterhaltung des Gesamtbetriebes etc.) werden in 
dem einen Werk nur auf die Hauptbetriebe im Verhältnis der Lohn 
summen, in einem anderen Betriebe nur auf einige Hauptbetriebe, 
beispielsweise Hochofen, Gießerei, Walzwerk, oder nur auf einige 
Hilfsbetriebe, endlich in fortgeschrittenen Kostenberechnungen auf , 
Haupt- und Hilfsbetriebe dem Verbrauch entsprechend verteilt. 
Demgemäß werden in manchen Hüttenbetrieben Selbstkosten nur für 
die Hauptprodukte der Teilprozesse (Koks, Roheisen, Ingots, Blooms, 
Walzwerkfabrikate), nicht aber für die Nebenprodukte (Gas, Am 
moniak, Teer) berechnet, während die Theorie stets die Anschauung 
vertreten hat, daß Haupt- und Nebenprodukte in rechnerischer Be 
ziehung gleich zu behandeln sind. 
Die Aufteilung hat zu beachten, daß die Kosten in dem einen 
Fall Sonderkosten eines Fabrikationsbetriebes, im anderen allgemeine 
Fabrikationskosten darstellen können. Für die ersten ist der betr. 
Betrieb voll, für die letzten anteilsmäßig zu belasten. Z. B. die 
Kosten einer für den Betrieb V ausgeführten Probefärbung — zu 
nächst auf dem Konto „Färberei“ verrechnet — sind nur diesem 
Betrieb zu belasten, jene der Vorversuche eines neuentdeckten Farb 
stoffes sind als allgemeine Kosten allen Betrieben nach irgend einem 
Teilungsschlüssel anzurechnen. 
Die Unkostenstatistik kann auch auf die Verwaltungs 
zweige eines Unternehmens ausgedehnt werden; so ist es mög 
lich, in Großbetrieben wünschenswert, die Kosten (einschließlich 
Abschreibung des Gebäudes, Anteil an Licht, Heizung) des kauf 
männischen, des Kalkulations- und Konstruktionsbureaus, der Ex 
pedition, des Lagers usw. zu ermitteln. (Vgl. das Beispiel des § 44.) 
Die Verteilung der Betriebsunkosten nach feststehenden 
Verteilungsverhältnissen — z. B. prozentuell nach den vorjährigen 
Lohnsummen o. ä. — eine Art Normalkalkulation, ist wertlos, wenn 
die Ausgaben starken Schwankungen unterworfen sind. Dort müssen</div>
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