§ 12. Übersicht der Handelsbräuche. 113 bestimmten Termins berechtigt. --- Das Zahlungsziel läuft von dem Termine an, wo der Wein hätte spätestens abgerufen werden müssen. 223. Berlin (Mitteil. 09 S. 241; vgl. §, 2 der Geschäftsbed. für den Berliner Weinhandel): Flaschenweine und Faßweine, die „auf Abruf" gekauft werden, sind sofort nach Zustellung ­ der Rechnung zu bezahlen und innerhalb sechs Monaten ­ abzunehmen. Hagedorn. Handelskauf „ans Abruf". 8