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        <title>Der Handelskauf "auf Abruf" und die Handelsbräuche darüber</title>
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            <forname>Kurt</forname>
            <surname>Hagedorn</surname>
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      <div>§  12.  Übersicht  der  Handelsbräuche

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56.  Berlin  (Mitteil.  1912  S.  39):  Im  Berliner  Mehlhandel
besteht  kein  Handelsgebranch,  nach  welchem  bei  Verkauf
von  Mehl  „auf  sukzessive  Abnahme"  ohne  Vereinbarung
einer  bestimmten  Abnahmefrist  der  Käufer  zur  Abnahme
eine  Frist  von  einem  Jahre  beanspruchen  kann.  Eine
Frist  bis  zu  drei  Monaten  kann  je  nach  dem  Umfange
des  Geschäfts  als  angemessen  betrachtet  werden.
57.  Breslau  (Handelsgebr.  Riefenfeld  1911  S.  39  :  113):  Im
Mehlhandel  sind  Schlüsse  „auf  Abruf  nach  Bedürfnis"
nicht  üblich.  Vielmehr  wird  in  diesem  Geschäftszweige
gewohnheitsmäßig  der  Abruf  von  Abschlüssen  innerhalb
zwei  Monaten  erwartet.
58.  Oppeln  (Gutachten  über  Geschäftsgebr.  191  l  S.  71  :268):
Bei  einem  Mehlverkauf,  welchen  ein  Mühlenbesitzer  mit
einem  Bäcker  zur  sukzessiven  Abnahme  ohne  Bestimmung
einer  Abnahmefrist  abschließt,  ist  eine  Frist  von  höchstens
drei  Monaten  nicht  gebräuchlich.  Der  Verkäufer  darf
auch  eine  erst  nach  Ablauf  von  neun  Monaten  vom  Käufer ­
  beanspruchte  Lieferung  nicht  verweigern,  er  müßte
denn  dem  letzteren,  falls  ihm  die  von  diesem  beliebte  langsame ­
  Abforderung  nicht  genehm  war,  ausdrücklich  mitgeteilt ­
  haben,  bis  zu  welcher  Zeit  er  die  Abnahme  beendet
wissen  wolle,  sowie  daß  seine  Liefernngspflicht  mit  Ablauf ­
  dieser  Zeit  aufhöre.
Metalle  und  Metallwaren.
59.  Berlin  (Dove-Meyerstein  1912  S.  192:805):  Ein  Handelsbrauch, ­
  nach  welchem  bei  Ende  Juli  getätigten  Abrufsgeschäften ­
  in  Metalleicheln  die  Ware  bis  spätestens
Ende  November  abgerufen  werden  muß,  besteht  nicht.
60.  Berlin  (Mitteil.  1912  S.  126):  Bei  Kupferkäufen  sind
zeitlich  unbegrenzte  Abrnfsfristen  nicht  üblich,  weil  die
Preise  erheblichen  Schwankungen  unterliegen.  Sind
Abrufstermiue  nicht  vereinbart,  so  muß  nach  kauf-</div>
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