§  12.  Übersicht  der  Handelsbräuche.

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66.  Erfurt  (Mitteil.  1911  Nr.  5—6):  Ein  Handelsgebrauch,
wonach  bei  allen  Lieferungen  in  der  Kolonial-,  Kurzwaren- ­
  und  Nahrungsmittelbranche  die  Abnahme  nur
innerhalb  eines  Jahres  zu  erfolgen  hat,  wenn  „auf  Abruf" ­
  zu  liefern  ist,  besteht  nicht.  Für  manche  Artikel  mag
die  Abrufsfrift  bis  auf  ein  Jahr  ausgedehnt  werden,  aber
bei  Kaffee  und  vielen  anderen  Kolonialwaren  ist  dies
nur  für  kürzere  Termine  der  Fall.  Bei  Zucker  kommen
Wohl  Abrufsfristen  bis  zur  neuen  Ernte  vor  und  bei  Zigarren ­
  auch  Jahresabschlüsse.  Jedenfalls  besteht  der
Brauch  nicht,  daß  „auf  Abruf"  gleichbedeutend  sei  mit
„innerhalb  Jahresfrist".  —  Fehlt  eine  nähere  Vereinbarung, ­
  also  vielleicht  Festsetzung  von  Abnahmeterminen,
so  kann  der  Käufer  innerhalb  der  Abrufsfrist  abnehmen,
wann  er  will.
67.  Halle  a.  S.  (Mitteil.  1910  S.  41):  Ein  Handelsbrauch,  daß
bei  Abrnfsgeschäften  in  der  Kakaobranche,  wenn  eine  Vereinbarung, ­
  innerhalb  welcher  Frist  der  Abruf  erfolgen
soll,  nicht  getroffen  ist,  stillschweigend  ein  Abruf  spätestens
innerhalb  drei  Monaten  als  vereinbart  anzusehen  ist,  besteht ­
  nicht.  Ein  nach  mehr  als  fünf  Vierteljahren  erfolgter ­
  Abruf  kann  jedoch  nicht  als  rechtzeitig  angesehen
werden,  da  es  im  allgemeinen  üblich  ist,  Abrufgeschäfte
auf  entölten  Kakao  auf  längstens  sechs  Monate,  in  Ausnahmefällen ­
  auf  neun  Monate  bis  höchstens  ein  Jahr
abzuschließen.
68.  Halle  a.  S.  (Mitteil.  1912  S.  57):  ...  Ist  eine  Abnahmefrist ­
  (im  Zuckerwarenhandel)  nicht  vereinbart,  so  hat  der
Kunde  jedenfalls  bis  zum  Ablauf  eines  Jahres  vom  Verkanfsfchlusse
  an  die  Ware  abzunehmen.
69.  Magdeburg  (Gutachten  Heft  09  S.  11):  Im  Magdeburger
Schokoladenhandel  war  es  früher  üblich,  Lieferungsverträge ­
  auf  6—8  Monate  abzuschließen.  Infolge  großer
Preisschwankungen  der  Jahre  1906  und  1907  wurde  je-