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Dritter  Teil.  Der  Handelsbrauch.

Baumaterialien.
116.  Berlin  (Apt  1914  S.  163  :  2):  Es  waren  10—12  Waggons ­
  Zement  verkauft  unter  gleichmäßiger  Verteilung  der
Lieferung  über  das  Jahr.  Käufer  rief  im  Dezember  drei
Waggons  ab.  ..  —  ...  Der  Verkäufer  ...  kann  die  Lieferung ­
  nicht  schon  deshalb  verweigern,  weil  die  starke
Belastung  des  Dezember  mit  Lieferungen  eine  Folge  unregelmäßigen ­
  Abrufs  des  Käufers  im  Laufe  des  Jahres
ist.  Jedenfalls  ist  die  Weigerung  dann  unbegründet,
wenn  der  Käufer,  wie  im  vorliegenden  Falle,  in  den  einzelnen ­
  Monaten  nicht  gleichmäßig  abgerufen  und  der
Verkäufer  dagegen  keinen  Einspruch  erhoben  hat,  und
wenn  ferner  der  Abruf  bereits  am  12.  Dezember  1911
erfolgt.
117.  Berlin  (Korresp.  d.  Alt.  1910  S.  119):  Wenn  Beklagte  in
der  Zeit  vom  4.  bis  15.  Mai  1907  10  Waggons  nach
Friedenau,  8  nach  Spandau  und  5  nach  Pankow  abrief
und  die  Klägerin  diesen  Abruf  für  nicht  vertragsmäßig
hielt,  mußte  sie  den  Abruf  unter  den  Umständen  des  vorliegenden ­
  Falles  nach  Handelsgebrauch  sofort  zurückweisen. ­
  —  Die  Beklagte  hat  von  der  Klägerin  durch  Vertrag ­
  vom  19.  November  1906  10  000  Faß  Zement  gekauft; ­
  Lieferung  und  Abnahme  hat  zu  erfolgen  in  der
Zeit  vom  1.  Januar  1907  bis  31.  Dezember  1907,  fix  auf
Abforderung.  Nachlieferung  im  folgenden  Jahre  ausgeschlossen. ­
  Nr.  5  der  dem  Vertrag  angehängten  Lieferungsbedingungen ­
  lautet:  Die  gekauften  Mengen  müssen
über  den  Zeitraum  des  Abschlusses  möglichst  gleichmäßig
verteilt  abgerufen  und  geliefert  werden  unter  Berücksichtigung ­
  einer  entsprechenden  Lieferzeit.  Wird  der  Versand
für  bestimmte  Tage  vorgeschrieben,  so  kommen  wir  dieser
Vorschrift  nach  Möglichkeit  nach.
118.  Breslau  (Mitteil.  1913  S.  97  :  29):  Bei  Schlüssen  auf
Lieferung  von  Zement  bedeutet  die  Vereinbarung  „möglichst ­
  gleichmäßige  Abforderung  im  Jahre  1911",  daß  die