§  12.  Übersicht  der  Handelsbräuche.

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bestimmten  Termins  berechtigt.  ---  Das  Zahlungsziel
läuft  von  dem  Termine  an,  wo  der  Wein  hätte  spätestens
abgerufen  werden  müssen.
223.  Berlin  (Mitteil.  09  S.  241;  vgl.  §,  2  der  Geschäftsbed.  für
den  Berliner  Weinhandel):  Flaschenweine  und  Faßweine,
die  „auf  Abruf"  gekauft  werden,  sind  sofort  nach  Zustellung ­
  der  Rechnung  zu  bezahlen  und  innerhalb  sechs  Monaten ­
  abzunehmen.

Hagedorn.  Handelskauf  „ans  Abruf".

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