20 e) durch Herausgabe konsumgenossenschaftlicher Zeitungen, Korrespon denzen, Jahrbücher und sonstiger Publikationen; f) durch Errichtung und Entwicklung einer genossenschaftlichen Bibliothek und Registratur; g) durch Pflege und Förderung des konsumgenossenschastlichen Revisions wesens;. h) durch Pflege und Förderung des genossenschaftlichen Fortbildungs wesens; i) durch konsumgenossenschaftliche Propaganda mittels Lichtbilder- und sonstiger Vorträge; k) durch Einrichtung und Erhaltung eines juristischen Bureaus; l) durch Erteilung von Rat und Auskunft in allen genossenschaftlichen und geschäftlichen Angelegenheiten an die verbundenen Vereinigungen; m) durch Verbreitung richtiger genossenschaftlicher Grundsätze; n) durch Veranstaltung von Statistiken; o) durch Anknüpfung von Beziehungen zu genossenschaftlichen Verbänden des In- und Auslandes; p) durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit an dem Ausbau des Inter nationalen Genossenschaftsbundes; q) durch Beteiligung an wissenschaftlichen Vereinigungen und Veranstal tungen, durch die die Konsumgenossenschaftsbewegung gefördert wer den kann; r) durch Abschluß, Durchführung und Förderung tariflicher Verein barungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen; s) durch Förderung aller auf Ausbau des Genossenschaftswesens gerich teten Bestrebungen. Alle diese Aufgaben werden schon heute von der konsumgenossen schastlichen Zentralstelle in mustergültiger Weise erfüllt, sei es nun in besonderen wissenschaftlichen Abteilungen oder sei es auf den Ge nossenschaftstagen, Revisionsverbandstagen usw. oder durch besondere Ausschüsse und Kommissionen wie z. B. die Tarifkommission, deren Aufgabe es ist, „die Durchführung der zwischen den Gewerkschaften und dem Zentralverbande deutscher Konsumvereine vereinbarten Lohn- und Arbeitstarife zu überwachen", Entscheidungen zu fällen über vorkommende Differenzen und „bei Abänderung von Tarifen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen",^) eine Bauberatungskommissiou, die sich den Konsumvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, eine Berufsgenossenschaftskommission, eine Abwehr- und Verteidigungs kommission und eine Fortbildungskommission. Außerdem besteht eine leistungsfähige lknterstützungskasse, deren Zweck es ist, „Angestellten und Arbeitern der an den Zentralverband deutscher Konsumvereine angeschlossenen Organisationen, sofern sie die Mitgliedschaft der Kasse 4) Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine für 1913 S. 596 f.