40 welche die Gewerkschaften und die von diesen mit den Arbeitgebern ab geschlossenen Tarife und Vereinbarungen anerkennen. Soweit schriftliche Werkverträge über die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen in Frage kommen, wird den Genossenschaften empfohlen, in diese Kontrakte eine Klausel aufzunehmen, wonach der Unternehmer verpflichtet ist, die Gewerkschaft und die zwischen diesen und den Arbeitgebern abgeschlossenen Tarife und Vereinbarungen anzuerkennen." So haben die Konsumvereine bei ihren Einkäufen auf eine Reihe dou Bestimmungen Rücksicht zu nehmen, die sie verpflichten, nicht stets da zu kaufen, wo es ziffernmäßig am billigsten ist wie das Erwerbsinteresse es gebieterisch verlangt, sondern da, wo das K o n- sumenteninteresse, sowie auch das Arbeitnehmerinter esse in jeder Beziehung gewahrt bleiben. — Zum Schluß noch einige Worte über den Güterbezug von P r o- d u z e n t e n g e n o s s e n s ch a f t e n. Die Konsumgenossenschaften waren von jeher bestrebt, innige geschäftliche Beziehungen zu Pro duzentengenossenschaften zu pflegen, nicht allein zu A r b e i t s ge noss e n s ch a f t e n, wo von vornherein persönliche Beziehungen zu einer Geschäftsverbindung führten, sondern auch mit anderen Pro duzentengenossenschaften, wobei besonders die landwirtschaft lichen eine Rolle spielen. Man geht darin so weit — jedenfalls ist das früher der Fall gewesen •—, daß man besonders rücksichts voll im Verkehr mit diesen Genossenschaften ist, z. B. bei Bemänge lung irgendwelcher Mißstände u. dgl.") Es ivar wohl der Ge danke der genossenschaftlichen Homogenität, der dazu Anlaß gab. M. E. ist aber diese Gleichartigkeit, heute wenigstens, nur eine rein äußerliche, denn die Interessen der beiden Genossen schaftsarten stehen sich diametral entgegen. Allerdings muß das eine hervorgehoben werden, daß, wenn diese Genossenschaften nicht nur dem einseitigen Produzenteninteresse huldigten, sondern sich gleichzeitig ") Bemerkenswert ist auch in dieser Beziehung, was der Bielefelder Konsumverein in seinem Geschäftsberichte für das Jahr 1913 mitteilt. Der genannte Verein hatte einen Vertragsabschluß mit einer genossenschaftlichen Molkerei in Bielefeld. Die Direktion der Molkerei trat an die Konsumge nossenschaft heran wegen Erhöhung des Milchpreises um einen Pfennig per Liter, obwohl der Vertrag noch 3 Jahre dauerte. Der Konsumverein Bielefeld nahm das Verlangen an mit Rücksicht auf das ungünstige finanzielle Ergebnis der Molkerei. Wir sehen hieraus zweierlei: Den großen Einfluß, den die Kon sumgenossenschaft bei der Produzentengenossenschaft hat und ferner, daß sie diesen Einfluß nicht dazu benutzt, den Produzenten zu erdrücken. Bei letzterem mögen ja auch nicht nur altruistische Gründe mitgespielt haben, da die Molkerei für den Konsumverein ein angenehmer Lieferant war.