— 57 — nicht in der Zentrale geführt, da sie nur in bestimmten Gegenden verlangt werden. Auch hier wird natürlich die Bezirkseinteilung dann durchbrochen, wenn, wie es zuweilen vorkommt, auch Vereine anderer Bezirke den betr. Artikel wünschen. Das sind aber alles Sonderfälle, die der Bezirkseinteilung ihre Berechtigung nicht nehmen. Nicht immer findet die Bezirkseinteilung die Beachtung der Konsumvereine bei ihren Bestellungen. Es kommen immer wieder Fälle vor, wo die Aufträge an das Zentrallager anstatt an das Zweiglager und umge kehrt gegeben werden, was unnütze Arbeit verursacht. Die G. E. G. hat ihr Warenlager in verschiedene Abteilungen eingeteilt, wie sie in der Fußnote aufgeführt finb. 22 a) Diese Auf stellung zeigt uns gleichzeitig, auf welche Waren sich die Vermittlung 22 a) Abteilung A: Südfrüchte, Reis, Hülsenfrüchte, ganze Gewürze, Sämereien usw. Abteilung B; Butter, Eier, Salz, Käse, Fleisch- und Wurstwaren, Fischwaren usw, Abteilung 6: Margarine, Pslanzeubutter, Feuerungsmaterialien, Präparate, che mische Produkte, Kalziumkarbid, Zichorien, geröstetes Getreide, Milch, Mineralwasser, Spirituosen, Wein, Essig, Mostrich, gemahlene Ge würze, Teigwaren, Papierwaren, Hafer- usw. Fabrikate, Aörrgemüse, Petroleum, Kerzen, Soda, Stärke, Borax, Dochte, Drogen, Schmier und Treiböle, Benzin. Abteilung v (Kontor und Lager in Gröba): Manufaktur- und Kurzwaren, Schuhwaren. Abteilung E: Zucker, Schmalz, Heringe, Zuckerhonig, Sirup, Honig. Abteilung F; Getreide und Mühlenfabrikate. Abteilung 0: Speise- und Breunöle, Marmeladen, Früchte- und Gemüsekonserven, Fruchtsirupc, eingesottene Beeren, eingelegte Gurken, Sauerkohl, Zündhölzer, Kartoffeln, Kartoffelmehl, Zwiebeln, frische Gemüse. Abteilung 8: Rohkaffee, Röstkaffee. Abteilung J: Maschinen, Geschästsinventar, Hausstandsartikel. Abteilung X: Kakao und Schokolade, Tee, Biskuits und Kakes, Honig- und Leb kuchen, Zitronat und Orangeat, Zuckerwaren, Christbaumschmuck. Abteilung 5: Seifen, Zigarren, Kautabak und Tabakfabrikate, Sichcrheitszünd- hölzer.