62 Genossenschaften. Dem Reichsverbande gehörten Anfang 1914 sieben Einkaufsvereinigungen an. Die Zahlen des Zentralverbandes zeigen, daß ca. 20 Genossenschaften auf eine Einkaufsvereinigung kommen. Wie mir ein Praktiker auf dein Gebiete der Einkaufsvereinigungen mit teilte, sollten letztere die Zahl von 20 auch nicht übersteigen, sonst würde der Apparat zu schwerfällig. Nun kommt es aber vor, daß bedeutend mehr Vereine derselben Einkaufsvereinigung angehören, die dabei noch sehr weit auseinander liegen. Es kommen Entfernungen von 150—200 Km in Frage. Oft sind auch die Verkehrsverbindungen einzelner Ortschaften sehr schlecht. Die so ungünstig liegenden Vereine beschicken dann die Einkaufstage nur selten. Das kann unter Umständen die Einkaufsleitung veran lassen, nur wenige Einkaufstage im Jahre abzuhalten, um wenigstens dann auf ein vollzähliges Erscheinen rechnen zu können. Dieses Ver fahren gereicht aber allen angeschlossenen Vereinen zum Nachteil. Es ist deshalb eine Aufteilung der großen Einkaufsvereinigungen zu emp fehlen, wozu man auch teilweise übergegangen ist. Wenn es sich um größere Aktionen handelt, ist ein gemeinsames Vorgehen immerhin möglich. Als Beispiel für die günstigen Folgen einer Aufteilung kann die Entwicklung der Einkaufsvereinigung Schwaben und Neuburg dienen, die durch Aufteilung der Südbayrischen Einkaufs vereinigung entstanden ist. „Die neue Einkaufsvereini gung für Schwaben und Neuburg hielt im ersten Ge schäftsjahr vier Einkaufstage ab ... . Der Umsatz derselben Vereine betrug 1911 bei der G. E. G. 253 225 M. — 22,6 o/o, während im Berichtsjahr — als selbständige Einkaufsvereinigung — für 364 165 Mark — 32,3 o/o bei der G. E. G. gekauft worden ist, ein Mehr von 110 940 Mark = 43,8 o/o. Damit ist der schlagendste Beweis dafür erbracht, daß, je kleiner der Bezirk ist, desto besser sich. die Vereine an dem gemeinsamen Warenbezüge beteiligen." 2 «) Ob zu den Einkaufstagen auch andere, dem „Zentralverbande deutscher Konsumvereine" nicht angehörende Konsumvereine, zuzulassen sind, ist nicht generell geregelt, sondern hängt von der einzelnen Einkaufsvereinigung ab. Die Großeinkaufsgesellschaft und auch der Zentralverband halten sich in dieser Beziehung neutral. Wie mir aber scheint, dürfte der vertrauliche Charakter der Einkaufstage zu einem Ausschluß fremder Vereine zwingen. Vielleicht könnte man aber 2e ) Verband bayrischer Konsumvereine, Jahresbericht für das Geschäfts jahr 1912 S. 36. Dieses eine Beispiel ist natürlich nicht beweiskräftig, es ist nur eines unter vielen.