85 Ich habe damit schon einen anderen Ausdruck gebraucht, der an Stelle eines heute noch in den Konsumgenossenschaften fälschlich ange wandten Terminus treten sollte, den des B e d a r f s g u t s. Von W a r e ^alleinstehend oder in Zusammensetzungen, wie in Warenkreis, Waren bestand, Warenhaus), kann im Konsumverein keine Rede sein, denn Ware ist Handelsobjekt, sie ist für den M a r k t produziert. Die Konsumgenossenschaft kennt nur G e b r a u ch s g ü t e r, für deren Beschaffung die Konsumenten Vertrauensleute beauftragt haben. Für die Aufbewahrung der erworbenen Gebrauchsgüter errichten diese Ver trauensleute eine zentrale Vorratskammer, von wo aus die Auftraggeber direkt oder unter Benutzung von Zwischenstellen je nach Bedarf versorgt werden. Die beauftragten Vertrauensleute dagegen kaufen Waren ein, sie treten mit der Außenwelt in Verbindung und wenden alle Einkaufspraktiken an wie die Händler. Der Verkehr mit der E i n k a u f s z e n t r a l e nimmt in bezug auf die Sprache eine Sonderstellung ein. Die Einkaufszentrale ist nicht nur, wie man annehmen möchte, Vermittlerin von Bedarfs gütern, sondern sie vertreibt auch in sehr starkem Maße Waren. Nur zirka die Hälfte der Abnehmer der Großeinkaufsgesellschaft in Hamburg sind Gesellschafter des Unternehmens. Die Nichtgesell schafter erhalten nur halbe Rückvergütung ausbezahlt. Die Gesell schafter machen deshalb an ihnen einen Gewinn, indem sie die .Hälfte der auf den Umsatz jener Abnehmer entfallenden Rückvergütung für sich behalten. Aber auch bei denjenigen Vereinen, die Gesellschafter der Einkaufszentrale sind, wird der reine Gebranchsgntcharakter stark beeinträchtigt, schon dadurch, daß die Einkanfszentrale nicht allen Vereinen unter gleichen Umständen die gleichen Preise gewährt. Sie läßt mit sich handeln. Auch zeigt sie sich noch in mancher anderen Beziehung als „Kaufmann", wenn sic auch in einzelnen Dingen wesentlich vom erwerbsmäßigen Warenverkehr abweicht?) Wie dem auch im einzelnen Falle sein mag, sobald der Kauf ab geschlossen ist, tritt der Warencharakter zurück. Was vorher Ware war, tritt ein in das Bereich des organisierten Konsums und wird zum Gebrauchsgut. Die Räume, wo diese Gebrauchsgüter lagern, unter scheiden sich nur dadurch von den Vorratsräumen des einzelnen Haus- keinen Anspruch auf Rückvergütung haben. Das ist aber infolge der gesetz lichen Schranken nur in ganz geringem Maße der Fall. (Siehe Seite 159 f.) 6 ) Da der Warencharakter bei den von der G. E. G. vermittelten Be darfsgütern noch sehr stark zum Ausdruck kommt, konnte ich auch in den bez. Abschnitten über den Einkauf ebensogut das Wort Ware wie Gebrauchsgut anwenden.