87 gabeladen", nicht aber „Verkaufsladen", wie es zuweilen geschieht. Das Wort Laden gebraucht man besonders gerne für Spe zialabgabestellen, z. B. sagt man „Brot-, Schlächter- und Grün warenläden", zum Unterschied von den allgemeinen Abgabe stellen. In der Zusammensetzung Ladenaushilfe und Laden gehilfe finden wir ebenfalls das Wort. Nicht unbekannt, aber seltener gebräuchlich sind die Ausdrücke Verkaufslokale und Warenlokale. Früher brauchte man vielfach den Ausdruck Lager für Verteilungsstelle, der auch heute noch nicht ganz verschwunden ist. Diese Bezeichnung ist an und für sich in der konsumgenossenschaftlichen Bedarfsgütervermittlung verwendbar. Vielleicht würde man aber besser davon absehen, gerade die Abgabestellen als Lager zu bezeichnen, und zwar deshalb, weil in ihnen die ankommenden Verteilungsgüter sofort oder in wenigen Tagen wieder zur Abgabe gelangen und nicht lange liegen bleiben dem Worte „lagern" legt man vielfach den Sinn von „lange liegen" bei, doch muß es nicht so sein —, da wöchentlich mindestens einmal, bei einzelnen Artikeln sogar täglich, neue Liefe rung erfolgt. Wenn man aber auch diesen Grund als weniger stich haltig ansieht, so sollte man das Wort Lager für Abgabestelle den noch vermeiden, um Verwechslungen mit der Zentralstelle, von wo aus die einzelnen Abgabestellen bedient werden, und die das eigentliche Lager bildet und auch als solches bezeichnet wird, vorzubeugen.") Diese Zentralstellen kennt man außerdem noch unter dem Namen Hauptlager, Magazin, Zentrallager und Zentralmagazin. Ihre Leiter werden mit dem richtigen Ausdruck Verwalter bezeichnet; sie sind Verwalter der ihnen an vertrauten Gemeingüter. Es finden sich auch die Bezeichnungen: Magazinier, Magaziner, Lager meist er, Lagerist. Entsprechend der früher sehr gebräuchlichen Bezeichnung Lager für Abgabestellen nennt man fast allgemein noch den Leiter der Abgabe stellen einen Lagerhalter. Das kann leicht zu Irrtümern führen. Denn das Handelsgesetzbuch nennt Lagerhalter jemand, der „gewerbs mäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt" (§ 416 HGB.). Der konsnmgenossenschaftliche Lagerhalter ist dagegen heute im Gegensatz zu früher ein vollständig abhängiger Angestellter, der beauftragt ist, eine Abgabestelle zu leiten. Er ist also ein Ab gab e st e l l e n l ei t e r. Dieses Wort ist allerdings in Konsumge- 6 ) Der Ausdruck Lager für Verteilungsstelle erklärt sich daraus, daß in den Anfängen der Konsumgenossenschaftsbewegung die Vereine nur je eine Verteilungsstelle hatten, die zugleich das Lager bildete.