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        <title>Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Robert</forname>
            <surname>Schloesser</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1002734533</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
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        ﻿
        <pb n="2" />
        ﻿Mannheimer Hochschul * Studien

herausgegeben von

Professor Dr. Altmann, Handelskammersyndikus Dr. Maustein. Regierungs-
rat a. v. Professor Lndres, Stadtrechtsrat Dr. Lrdel, Professor Dr. Glaus er,
Rechtsanwalt Dr. Geiler. Dozent Dr. Kuckenburg, Stadtsyndikus Landmann,
Professor Dr. Ricklijch, Professor Dr. Pöschl, Professor Dr. Rumpf, Professor
Dr. Schott, Professor Dr. Schröter, Rechtsanwalt Dr. lvimpfheimer.
iimiimiiimimmiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiniuiuiiiiiiiiimuuiniuiitiuummmiiimiiiiiiüiimmmiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiimmitiiiiiiuiiuuiiiiimuiiimiiunii

Ban&amp; 2:

ihre Technik und wirtMMche VZösuLung

Mit vergleichenden Betrachtungen über den
erwerdsmStzigen Warenvertrieb

von

Robert Tchioeffer v. H.

Mannheim, Berlin, Leipzig
3- Bensheimer 1914
        <pb n="3" />
        ﻿Mannheimer Hochschul-Gtv-ien

herausgegeben von

Professor Dr. Hitmann, handelskammersqndikus Dr. Blaujtein, Regierungs-
rat a. D. Professor Lndres, Stadtrechtsrat Dr. Lrdel, Professor Dr. Glauser,
Rechtsanwalt Dr. Geiler, Dozent Dr. Juckenburg, Ltadtsyndikus Landmann,
Professor Dr. Nicklisch, Professor Dr. PSschl, Professor Dr. Rumpf, Professor
Dr. Schott, Professor Dr. Schröter, Rechtsanwalt Dr. Wimpfheimer.
niiniimmiiiiiiiHiiiimiiiniiiiiHiuiiiiiiiiiiiiffiiiiiiiiifiiiiiiiiimiitiHiinMiiimmiiiiiimiiiuniniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiuiiiiiiiiiimiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii

Banfe t.

Der

Wemhandel in Baden

von

Karl Böhm'ng D. H. H. M.

Preis: Mark 2.50



„Der Weinbau": Der Verfasser hat in dieser den Stoff erschöpfenden 6b-
handlung eine volkswirtschaftlich« Studie geschaffen, die auch über die Grenzen
von Baden hinaus Interesse erwecken dürfte. Jeder Zachmann wird Ge-
legenheit haben, wertvolle vergleiche mit den heimischen Verhältnissen anzustellen.

„Dar Weindlatt": Die Literatur, die vom Weinhandel spricht, ist sehr
mager. Der versuch des Verfassers ist daher sehr zu begrüßen und dies um~{ö
mehr als er unseres Wissens zum ersten Male den Gang eines Weingeschäftes klar
zu legen sucht. Die Rrbeit enthält auch wertvolle Tabellen und Rurven, die
im 6rchiv jedes Weinhändlers sein sollten, wir können dies Buch zur 6n-
fchaffung nur empfehlen.

3. Derrsheimer/Marmheim, Berlin, Leipzig

&amp; ///
        <pb n="4" />
        ﻿Mannheimer Hochschul-Studien

herausgegeben von

Professor Dr. Hitmann, ksandelskammerspndikus Dr. Blaustein, Regierungs-
rat a. D. Professor Lndres, Stadtrechtsrat Dr. Lrdel, Professor Dr. Gl aus er,
Rechtsanwalt Dr. Geiler, Dozent Dr. Juckenburg, Stadtfpndikus Landmann,
Professor Dr. Nicklisch, Professor Dr. pöschl, Professor Dr. Rumpf, Professor
Dr. Schott, Professor Dr. Schröter, Rechtsanwalt Dr. lvimpfheimer.
iiiiiiiimiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiii)iiiiimiiiimimiiiii&gt;iiimiiiiiiiiiiiiiiMimmiiiiiiiiiiiminiiiiiiiiiii)iiiiiiiiimiiiiiimiiiimiinii!iiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiimimiiit

Bonb 2:

Sie

konsumgenoffenschaftliche Gütervermittlung,

ihre Technil und wirtschaftliche Bedeutung

Mit vergleichenden Betrachtungen über den
erwerbsmätzigen Warenvertrieb

von

Robert Schloesser D. ll.

Mannheim, Berlin, Leipzig
3- Bensheimer 1914
        <pb n="5" />
        ﻿Die

koosiMgeiwssenschasiliche

Güiervermüilung,

ihre Technik und wirffchastliche
Vedeninng
        <pb n="6" />
        ﻿
        <pb n="7" />
        ﻿Frau Elise Schloesser-Rosenkranz

gewidmet.
        <pb n="8" />
        ﻿Inhaltsangabe

Erstes Kapitel.

Einführung.

I.	Begriff und Entwicklung der Konsumgenossenschaft.......................3

II.	Die konsumgenossenschaftlich organisierten Konsumenten und die

deutsche Bevölkerung..................................................13

ID. Die deutschen konsumgenossenschaftlichen Zentralorganisationen . . 16

IV.	Der Internationale Genossenschaftsbund.................................26

Zweites Kapitel.	29

Die Güterbeschaffung der Konsumgenossenschaften.

I.	Der konsumgenossenschastliche Einkäufer und die Lieferanten der

Konsumvereine .........................................................29

II.	Der Güterbezug der Konsumgenossenschaften von Erwerbsgeschäften .	34

III.	Der Güterbezug von konsumgenossenschaftlichen Einkaufszentralen.

1.	Die Entstehung von Einkaufszentralen im In- und Ausland . .	42

2.	Kurze geschichtliche Darstellung der Entwicklung der deutschen Ein-
kaufszentralen und ihr heutiger Stand..........................46

3.	Die Großeinkaufsgesellschaft als Eigenhändler und als Kom-
missionär ..........................................................  54

4.	Der direkte Einkauf und die Abwicklung des Geschäftsverkehrs . .	55

5.	Die Reisevertreter der Großeinkaufsgesellschaft und ihre Besuche . 59

6.	Der Einkauf durch Einkaufsvereinigungen ...........................60

IV.	Die Eigenproduktion der Konsumvereine.............................73

V.	Der Güterbezug von anderen Konsumgenossenschaften..................80

Drittes Kapitel.

Die Güterverteilung der Konsumgenossenschaften.

I. Die Sprache in der konsnmgenossenschaftlichen Güterverteilnng	.	.	.84

II. Die „Reklame" der Konsumvereine.....................................90

III.	Unkosten, Preise und Rückvergütung.................................97

IV.	Das Prinzip der Barzahlung und die Mittel seiner Durchführung	115

V. Die Arten der Berteilungsgüter in den Konsumvereinen	.	.	.	.119

VI.	Zentrallager und Verteilungsstellen . . ■..........................123

VII.	Das Personal der Verteilungsstellen.

1.	Die Verteilungsstellenleiter....................................133

2.	Das Hilfspersonal .............................................. ■ 145
        <pb n="9" />
        ﻿4

VIII.	Der Verkehr zwischen Zentrale und Verteilungsstelle.

1.	Bestellung und Lieferung.........................................152

2.	Buchhaltung....................................................  155

3.	Verkehrsmittel und Verkehrspersonal..............................156

IX.	Der Verkehr zwischen Verteilungsstelle und	Entnehmer...............159

X.	Die Verteilung der Hauslieferungsgüter...........................  164

XI.	Das Rollenmarkensystem und die Auszahlung	der	Rückvergütung . 174

XII.	Die Kontrolle der Güterverteilung....................................174

XIII.	Der Lieferantenverkehr..............................................181

Viertes Kapitel.

Entwicklungstendenzen und Entwicklungsmöglichkeiten.

Konsumgenossenschaftlichc oder kapitalistische Gütervermittlung. — Kon-
sumgenossenschaft und Lebenshaltung. — Die erwerbsmäßige Waren-
vermittlung unter Kontrolle der Konsumenten. — Kapitalbeteiligung
von Konsumentenorganisationen an kapitalistischen Unternehmungen. —

Die Konsumtion der Endzweck alles Wirtschaftens........................196
        <pb n="10" />
        ﻿Literaturnachweis.

Abhandlungen.

Döhnel, G.: 20 Jahre Organisation der Lagerhalter und Lagerhalterinnen
Deutschlands. Leipzig 1912.

Fauch er re, Henry: Die Händler-Rabattsparvereine. Jena 1912.

Göhre. Paul: Die deutschen Arbeiter-Konsumvereine. Berlin 1910.
Heins, I.: Buchführung für Konsumvereine. Hamburg 1913.

Hirsch, Julius: Die Filialbetriebe im Detailhandel. Bonn 1913. (Band I der
Kölner Studien zum Staats- und Wirtschaftsleben.)
Holyoake-Häntschkc: Geschichte der redlichen Pioniere von Rochdale.
Leipzig 1888.

Kaufmann, Heinrich: Geschichte des kousumgenossenschastlicheu Großeinkaufs
in Deutschland. Hamburg 1904.

Das Rollenmarkensystem für Konsumvereine. Hamburg 1909.

— Grundsätze der konsumgenossenschaftlichen Praxis.

Kramer, Hugo: Kleinhandel und Konsumvereine, besonders in Württemberg.
Reutlingen 1912.

Lange, Paul: Die Tarifverträge des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen.
Berlin 1912.

Oppermann u. Häntschke: Handbuch für Konsumvereine. Berlin 1904.
R up p recht, Adolf: Konsumgenosseuschaftliches Handbuch für Aufsichtsrats-
mitglieder. Hamburg 1914.

Schür, I. F.: Kalkulation und Statistik im genossenschaftlichen Großbetrieb.
Basel 1907.

S ch e r l i n g, E.: Das Bank- und Kassenwesen der Konsumvereine.
Staudinger, Die Konsumgenossenschaft. Leipzig 1908.

Jahrbücher, Geschäftsberichte, Statuten usw.

Geschäftsberichte und Festschriften aller größeren deutschen Konsumvereine.
Geschäftsanweisuugen für das Personal in Konsumgenossenschaften.
Geschäftsanweisungen für das Personal in privaten Filialbetrieben.

Statuten verschiedener Vereine.

Musterstatuten für Konsumvereine (herausgegeben vom Zentralverband deut-
scher Konsumvereine).

Lohn- und Arbeitstarife der größeren deutschen Konsumvereine.

Bericht über die Revision des Bäcker- und Transportarbeitertarifs (Hamburg
1914).

Tarifverhandlungen des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine (Hamburg
1907).
        <pb n="11" />
        ﻿6

Jahresberichte des Reichsverbandes deutscher Konsumvereine (früher West-
deutscher Verband).

Jahrbücher des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine.

Jahrbücher des Allgemeinen Verbandes der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-
schaften.

Jahresberichte konsumgenossenschaftlicher Unterverbände.

Statistische Angaben des Verbandes der elsässischen Konsumvereine.

Geschäftsberichte und Gesellschaftsvertrag der Großeinkaufsgesellschaft deutscher
Konsumvereine, Hamburg.

Geschäftsberichte und Gesellschaftsvertrag der Großeinkaufszentrale deutscher
Konsumvereine, Köln-Mülheim.

Geschäftsberichte und Gesellschaftsvertrag der Verlagsanstalt deutscher Konsum-
Vereine, Hamburg.

Warenberichte der Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine, Hamburg.

Satzungen des Reichsverbandes deutscher Konsumvereine.

Satzungen des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine.

Satzungen der Unterstützungskasse des Zentralverbandes deutscher Konsum-
Vereine.

Generalversammlungsberichte der Hamburger Großeinkaufsgesellschaft.

Kongreßdrucksachen des 9. Internationalen Genossenschaftskongresses in Glas-
gow (1913).

Zeitschriften.

Konsumgenossenschaftliche Rundschau (Organ des Zentralverbandes deutscher
Konsumvereine).

Blätter für Genossenschaftswesen tzOrgan des Allgemeinen Verbandes).

Konsumgenossenschaftliche Praxis (Organ des Reichsverbandes deutscher Kon-
sumvereine).

Die Genossenschaft (Organ der Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln).

Internationales Genossenschaftsbulletin.

Handlungsgehilfen-Zeitung (Organ des Zentralverbandes der Handlungs-
gehilfen) mit dem Beiblatt „Der Filialleiter".

Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis mit dem Beiblatt „Der
Kaufmann und das Leben".

Wohlfahrt und Wirtschaft, herausgegeben von Benno Jaroslaw.

Sozialistische Monatshefte.
        <pb n="12" />
        ﻿Vorwort

Der Zweck dieser Untersuchung ist vor allem, die Eigenart der
konsnmgenossenschaftlichen Gütervermittlung zu zeigen. Die Schwie-
rigkeit, die sich bei allen derartigen Monographien bietet, manches
Unbekannte als bekannt voraussetzen zu müssen, habe ich dadurch zu
umgehen gesucht, daß ich im ersten Kapitel eine Schilderung der
Konsumgenossenschaften ganz allgemeinen Inhalts gegeben und im
Anhang die Hauptbestimmungen eines Musterstatuts für Konsum-
Vereine abgedruckt habe. Die beiden Hauptkapitel, das zweite und
dritte, behandeln die Güterbeschaffung und die Güterabgabe. Das
Zentralbureau ist dabei unberücksichtigt geblieben. An Besonder-
heiten bietet es wenig. Seine Organisation könnte aber bei dem
umfassenden Stoff zum Gegenstand einer besonderen Abhandlung
gemacht werden. Im Schlußkapitel wird versucht, Entwicklungs-
tendenzen und Entwicklungsmöglichkeiten in der Bedarfsgüterver-
sorgung aufzuzeigen.

Mehr als ich ursprünglich ivollte, habe ich in der vorliegenden
Arbeit Vergleiche mit dem erwerbsmäßigen Wareuvertrieb gezogen,
ohne aber diese Gegenüberstellung in allen Teilen durchgeführt zu
haben, &gt;vas auch nicht der eigentliche Zweck der llntersuchung war.
Auf Grund des gesammelten Materials mußte ich bei diesem Ver-
gleich das alte Warenvermittlungssystem, wie es heute fast noch
allgemein verbreitet ist, angreifen. Ich betone aber: Nur das System
mache ich verantwortlich, nicht die Menschen, die es handhaben.
Ich bin mir auch bewußt, daß sich aus dem unvollkvmmeneu System
der erwerbsmäßigen Warenvermittlung heraus der „königliche Kauf-
mann" entwickelt hat, jene bewundernswerte Gestalt, die die schlechten
Wirkungen eines schlechten Systems zu mildern wüßte.

Im übrigen stellt die Arbeit nur eine Studie dar. Der
Praktiker wird noch manches hinzufügen können; immerhin hoffe ich,
daß auch er manches Interessante und Neue in der Arbeit finden
wird. Dem Außenstehenden dürfte die Untersuchung einen will-
kommenen Ueberblick bieten.

Ich komme noch der angenehmen Pflicht nach, Herrn Professor
Or. Schröter, der die Arbeit angeregt und ihr bis zum Schluß
        <pb n="13" />
        ﻿8

das größte Interesse entgegengebracht hat, für seine Unterstützung
meinen aufrichtigen Dank auszusprechen.

Auch im volkswirtschaftlichen Seminar der Herren Geheimrat
Professor Dr. Gothein und Professor Dr. Altmann habe ich
gelegentlich meines Referates über Genossenschaftssozialismus wert-
volle Anregungen erhalten. Schließlich sei noch den vielen Konsum-
genossenschaftspraktikern: Verbandsdirektoren, Sekretären, Einkaufs-
leitern, Genossenschaftsjuristen, Vorstandsbeamten, Lagerhaltern usw.
für ihre Unterstützung bestens gedankt. Vor allem nenne ich unter
ihnen Herrn Verbandsdirektor L i e b m a n n - Ludwigshafen, Auf-
sichtsratsmitglied der Großeinkanfsgesellschaft deutscher Konsumver-
eine, ferner Herrn Geschäftsführer Meißner, stellvertr. Direktor
des Verbandes südwestdeutscher Konsumvereine, Herrn M. Nauß-
Köln-Mülheim, Sekretär des Reichsverbandes deutscher Konsumver-
eine, Herrn H y r e n b a ch, Direktor des Zweiglagers Mannheim
der Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine, schließlich noch
Herrn Stadtrat Trautwein - Mannheim, Herrn L i p s - Mann-
heim, ehrenamtlichen Verbandsrevisor, und Herrn Gcnossenschafts-
sekretär K a i n d l-Ludwigshafen.

M a n n h e i ni, in den Mobilmachungstagen 1914.

Robert Schloesser.

Der inzwischen ausgebrochene Krieg bietet eine Fülle von neuem
Material für diese Arbeit.. Der Preiswucher mancher Erlverbs-
geschäfte, das Gesetz über die Höchstpreise, die fürsorglichen Maß-
nahmen der Konsumvereine sind treffende Beispiele für das hier
Gesagte. Die öffentliche Meinung, sowie die Haltung der Behörden
gegenüber den Konsumgenossenschaften haben teilweise eine starke
Umwandlung erfahren. Sollte der damit auf einem wichtigen Gebiete
des Wirtschaftslebens angebahnte Frieden von Dauer sein, so stände
den Konsumgenossenschaften eine glänzende Entwicklung bevor. Damit
würde dann ein Teil dieser Arbeit der Geschichte angehören.

D. O.
        <pb n="14" />
        ﻿(Erstes Kapitel.

Einführung.

I.	Begriff und Entwicklung der Konsumgenossenschaft.

Die Konsumgenossenschaft, auch Konsumverein
genannt, ist eine Genossenschaft, die die vorteilhaf-
teste Beschaffung des persönlichen und des Hauswirt-
schastsbedarfs ihrer Mitglieder erstrebt.

Zur Erläuterung diene folgendes: Das Wort „Beschaffung"
mußte angewandt werden, weil die Konsumgenossenschaft nicht nur
kauft, sondern auch herstellt. Von „gemeinschaftlichem Einkauf"
allein, wie gelegentlich definiert wird/) kann also keine Rede sein.

„Vorteilhafteste Beschaffung" ist gesagt, weil die Ware
nicht nur billig, sondern in jeder Beziehung vorteilhaft, also
auch hygienisch usw. einwandfrei sein soll. Dieser letzte Zweck gewinnt
sogar an Bedeutung gegenüber dem ersten, da der von den Konsum-
vereinen ausgeübte Druck auch im Privathandel ein Sinken der
Profitrate und eine Herabminderung der Unkosten hervorgerufen hat,
sodaß die Preisdifferenzen zwischen Konsumgenossenschaft und Er-
werbsgeschäft nicht mehr so auffällig groß sind wie früher. Es ist
deshalb nicht richtig, einfach als Zwecksetzung „die Verbilligung"^) zu
nennen, wie es an anderer Stelle geschieht.

„Hauswirtschaftsbedarf". Dieses Wort ist im weitesten
Sinne gemeint. Es umfaßt nicht nur unmittelbare Konsum-
tionsgüter, sondern auch solche Güter, die der Produktion dienen,
wie Sämereien, Futtermittel usw., sofern die damit erzeugten Produkte
innerhalb derselben Hauswirtschaft wieder verbraucht werden. Dienen
sie dagegen letzten Endes zu Erwerbszwecken, so gehört ihre Ver-
mittlung nicht mehr zu den Funktionen der Konsumgenossenschaft.

1)	Handw. der Staatsw. III. Aufl. 6. Bd. S. 151. Ferner Z 1 Ziff. 5
des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

2)	Das Konsumvereinswesen in Deutschland von Wilhelm Tils in
Schmollers Jahrbuch, 37. Jahrg. (1913) 4. Heft S. 215.
        <pb n="15" />
        ﻿10

Der Konsumverein ist seinem Wesen nach eine reine Konsumentenge-
nossenschast, er wird zur Erwerbsgenossenschaft, soweit er Güter zu
Erwerbszwecken vermittelt.

Konsumgenossenschaften entstanden zuerst Ende des 18. Jahr-
hunderts. Es hat natürlich schon viel früher die gemeinsame Be-
schaffung von Bedarfsgütern gegeben, doch trug sie nur den Charakter
der Zufälligkeit, jedenfalls konnte von einer bestimmten Form
und Organisation keine Rede sein. In der hauswirtschaftlichen
und ebenso in der stadtwirtschaftlichen Epoche waren Konsumvereine
überflüssig. In der ersten fielen Produktions- und Konsumtions-
Wirtschaft zusammen; in der zweiten gingen die Produkte direkt vom
Hersteller zum Verbraucher über. Es bestand keine Anarchie in der
Produktion, wie sie in der späteren „W arenproduktio n" auf-
kam. Es gab nur „Kundenproduktivn", wie es Bücher aus-
drückt. Vor allen Dingen waren es die Zünfte, welche auf die Rege-
lung der Produktion bedacht waren. Die Zünfte waren im übrigen
keine reinen Produzentenkartelle, sondern sie vertraten auch lange Zeit
Konsumenteninteressen, vielfach allerdings nur, weil sie dazu ge-
zwungen wurden. Bezeichnend dafür sind besonders die Preistaxen.

Späterhin aber wird das Produzenteninteresse immer mehr vor-
herrschend und ist schließlich allein maßgebend. Wie wenig heute die
Parität in der Güterversorgung gewahrt bleibt, sehen wir am besten
bei den Kartellen, die ohne jede Rücksichtnahme auf den Konsumenten
die Preise einseitig festsetzen und bei dem geringen Widerstand, den
sie in Konsumentenkreisen finden, vielfach auch aufrecht erhalten.

Ein anderer Mißst'and in der Bedarfsgüterversorgung ist, daß die
Zahl der Händler, speziell der Kleinhändler im Kolonialwarenhandel,
ins Ungeheuerliche gestiegen ist. Der Liberalismus hatte allerdings
angekündigt, daß die Durchführung des Prinzips der freien Kon-
kurrenz dem Konsumenten nur Vorteile, nicht auch Nachteile bringen
könne. Im Kleinhandel, besonders in der Lebensmittelbranche be-
merken wir aber oft das gerade Gegenteil: Je mehr Konkurrenten,
desto höhere Preise. Schär gibt dafür auf Grund seiner Unter-
suchungen folgendes interessante Beispiele)

Fleisch.

Stadt Einwohner Schlächterei- Einwohner auf	Fleischpreise

betriebe einen Betrieb (für dieselbe Qualität)
117 000	85	1400	85

160 000	193	770	95

3)	Schär, Allgemeine Handelsbetriebslehre I. Bd. 2. Ausl. S. 255.

......i "|i	77771 » &gt;	..m //'!

B.

Z.
        <pb n="16" />
        ﻿11

			Brot.	
Stadt	Einwohner	Bäckerei-	Einwohner auf	Brotpreise
		betriebe	einen Betrieb	(für dieselbe Qualität)
B.	117 000	168	700	28
Z-	150 000	291	520	30

Die unverhältnismäßig starke Vermehrung der Konkurrenten im
Kleinhandel hat zu einer Verringerung der Umsätze und damit zu
einer Preiserhöhung geführt. Daß eine solche Vermehrung möglich
war, möchte ich aber nicht damit begründen, daß „die Preiskonkur-
renz ihre natürliche Schranke im Existenzminimum der mitwirkenden
Konkurrenten hat."^) Man müßte dann schon sagen „der notwen-
dig mitwirkenden Konkurrenten". Die Preiskonkurrenz hat keine
Schranke im Existenznnnimum, soweit es sich um überflüssige Kon-
kurrenten^) handelt, besonders wenn ein Uebermaß von Konkurrenten,
wie in der Lebensmittelbranche, in Frage kommt. Hier würde die
Konkurrenz eine Verringerung der Konkurrenten hervorrufen, wenn
nicht ganz besondere Gründe eine Erhöhung ihrer Zahl in Verbindung
mit einer Verringerung der Umsätze bewirkten. Es sind z. T. ver-
wandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen der Verkäufer zu
den Käufern, die jene existenzfähig halten. Eine gewisse Rolle spielen
auch die religiösen und politischen Parteiinteressen, aus denen der
Käufer in gewissen Geschäften ohne Rücksicht auf die Leistungsfähig-
keit kauft. Ferner wäre zu nennen die Warenunkenntnis der Käufer,
die oft nur im Nebenberuf ausgeübte Tätigkeit der Kleinhändler, die
Bequemlichkeit der Kundschaft usw. Eine ganze Reihe von anderen
Gründen kommt hier noch in Frage, auf die ich ini Rahmen dieser
Arbeit nicht eingehen kann. Für uns genügt die Tatsache, daß eine
ungewöhnlich starke Vermehrung der Kleinhändler eingetreten ist, die
in keinem Verhältnis zur Vermehrung der Bevölkerung steht. Es
erübrigt sich wohl, diese Tatsache durch die immer wieder angeführten
Zahlen aus der Reichsstatistik auch an dieser Stelle zu illustrieren.

Mit der zunehmenden Konkurrenz ist andererseits in vielen Fällen
eine Verschlechterung der Waren eingetreten. Eine noch schlimmere
Ausartung der Konkurrenz sind die Warenfälschungen. Der Staat
sucht sie allerdings durch gesetzliche Maßnahmen zu überwinden, doch
der Versuch ist nicht immer mit Erfolg gekrönt und verursacht noch
dazu viele Kosten. Hier wären auch all die anderen häßlichen Formen
des unlauteren Wettbewerbs, wie unrichtiges Maß und Gewicht, falsche

t) S ch ä r, a. a. O. S. 255.

4a) Eine genaue Abgrenzung ist natürlich unmöglich.
        <pb n="17" />
        ﻿12

Qualitätsangaben usw., zu nennen, die dem Konsumenten schaden.
-Dazu kommt die Unsauberkeit, die nicht überall, aber doch noch in
manchen Betrieben herrscht. Darüber und über die Fälschung von
Waren wissen die Nahrungsmittelämter ihr Teil zu erzählen.

Es sei hier auch auf die Schleuderpreise hingewiesen, die in
vielen Erwerbsgeschäften, nicht nur in den Warenhäusern, als Mittel
der Konkurrenz angewandt werden. Sie bringen die unnatürliche Er-
scheinung mit sich, daß der Konsument den einen Artikel unter Selbst-
kostenpreis erhält, für den andern aber einen übermäßigen Zuschlag
bezahlen muß.

Vor allen Dingen sind es auch die vielen Mittel der Suggestion,
durch die im Erwerbsgeschäft der Käufer heute benachteiligt wird.
Vielfach liegt es an den geringen Warenkenntnissen der Käufer,
daß sie sich so leicht düpieren lassen. Diese Warenunkenutnis wird
den Käufern bei der zunehmenden Jmitierung von Waren und dem
steigenden Import exotischer Artikel noch verhängnisvoller?)

So sollte es heute, wo die Verhältnisse im Warenvermittlungsver-
kehr ganz anders sind als früher, eigentlich selbstverständlich sein, daß
der Konsument seine Bedarfsartikel nicht mehr durch Erwerbsgeschäfte
vermitteln läßt, sondern die Vermittlung selbst in die Hand nimmt
oder doch wenigstens eine scharfe Kontrolle der Erwerbsgeschäfte aus-
übt. Die Erwerbsgeschäfte suchen allerdings Abhilfe zu schaffen.
Man hat Einkaufsvereiuignngen gegründet, um trotz der kleinen
Einzelumsätze die Vorteile des Großeinkaufs zu genießen. Mau hat
Rabattsparvereine gegründet, um die Borgwirtschaft — ebenfalls
ein wunder Punkt in der erwerbsmäßigen Warenvermittlung — zu
beseitigen. Aber selbst diese Verbesserungen im Warenvermittlungs-
prozeß sind erst Folgeerscheinungen der Konsumvereine. Also gerade
sie beweisen die Notwendigkeit von Konsumgenossenschaften. Im
allgemeinen sind aber die geschilderten Mängel im Warenverkehr der
Erwerbsgeschäfte nach wie vor vorhanden, ja, sie treten zum Teil
immer deutlicher hervor.

Es hat lauge gedauert, bis größere Käufermassen die Notwendig-
keit von Konsumgenossenschaften eingesehen haben. Und selbst diese
wurden erst zu Konsumgenossenschaftern, als wirtschaftliche Not sie
dazu zwang. Erst da war die nötige Energie und die rechte Be-
geisterung vorhanden, um derartige neue Gebilde ins Leben zu rufen.

b) Eine ganze Reihe von den hier nur angedeuteten Punkten behandelt
ausführlicher Benno Jaroslaw in seinem Buche „Ideal und Geschäft".
Jena 1912.
        <pb n="18" />
        ﻿13

In England gelangten die Konsumgenossenschaften bald zu großer
Blüte und erlangten damit schnell die Achtung der gesamten Bevölke-
rung. Gehässige Denunziationen gegen die Konsumvereine, wie man in
Deutschland und in anderen Ländern beobachten kann, kennt man in
England nicht; im Gegenteil, man freut sich dort dieser großartigen
Vermittlungsapparate und sieht sie als eine Notwendigkeit an. Das
geht auch daraus hervor, daß ihnen eine Reihe von Staatslieferungen
übertragen werden, während man in Deutschland, wenn dies irrtüm-
licherweise einmal geschieht, den Auftrag sofort zurückzieht.

Nun ist ja die deutsche Konsumgenossenschaftsbewegung auch viel
jünger als die englische. Seit den 40er Jahren des vorigen Jahr-
hunderts kennt man allerdings schon Konsumvereine in Deutschland,
aber erst seit den 90er Jahren ist ein Aufschwung der Konsumgenossen-
schaftsbewegung zu koustatieren. Es waren zwei äußerliche Gründe
dafür maßgebend, die Aufhebung des Sozialistengesetzes und die Ein-
führung der Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht als neue
Assoziationsform im Jahre 1889. Nicht zuletzt war es aber die enorme
Preissteigerung, die die Entwicklung günstig beeinflußte. Diese Preis-
steigerung war sogar von 1896 ab stärker als die Lohnsteigerung, sodaß
der Neallohn, d. h. die Kaufkraft des Geldes, zu sinken begann. Den
Reallohn zu steigern, war die Aufgabe der Pioniere des organisierten
Konsums. Sie ist von ihnen gelöst worden. Seit der Jahrhundert-
wende hat die Entwicklung noch an Intensität gewonnen, es geht auch
in Deutschland mit Sturmschritt vorwärts, als ob man alles Ver-
fehlte nachholen wollte. Im folgenden Abschnitt werden wir sehen,
wie weit die Entwicklung bereits gediehen ist.

II.	Die konsumgenossenschaftlich organisierten Konsumenten
und die deutsche Bevölkerung.

Welche ungeheure Bedeutung die Konsumvereine allmäh-
lich auch für das deutsche Wirtschaftsleben bekommen haben, geht
daraus hervor, daß nach einer Berechnung von Heinrich Kauf-
m a n nch für den 1. Januar 1911 im Jahrbuch des Zentralverbandes
deutscher Konsumvereine?) jeder 8. Konsument in Deutschland orga-
nisiert ist. Nehmen wir nun selbst eine Berechnung vor, und zwar
für den 1. Januar 191.3. Die Mitgliederzahl sämtlicher Konsumver-

1)	Leiter des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine.

2)	In der Folge oft nur Zentralverband genannt.

Schloesser, Die konsumgenossenschaftlichc Gütervermittlung.
        <pb n="19" />
        ﻿14

eine Deutschlands betrug zu dieser Zeit ungefähr 2100 000?) Multi-
plizieren wir diese Zahl wie Kaufmann mit 4.5, so erhalten wir
9 450 000 organisierte Konsumenten. Ein Vergleich mit der Ein-
wohnerzahl von 66 096 000s.) zeigt uns, daß heute bereits jeder
siebente Einwohner in Deutschland als Konsument organisiert ist. Die
Zahl 4.5 dürfte ungefähr richtig sein, wenn man bedenkt, daß die
Zahl der Familienangehörigen in den unteren Klassen höher ist als in
der angegebenen Zahl zum Ausdruck kommt, auf der anderen Seite
aber auch viele alleinstehende Personen zu den Konsumvereinen ge-
hören, was einen Ausgleich schafft.

In einzelnen Landesteilen ist der Prozentsatz der organisierten
Konsumenten noch viel höher. Das zeigt uns ein Bericht über die
Entwicklung des „Verbandes sächsischer Konsumvereine" im Jahre
1912* *) in nachstehender Tabelle.

Jahr	Vereins-  mitglieder	Haushaltungs-  zugehörige	Gesamt-  bevölkerung	Prozentual
I960	56 350	239 487	4 202 000	5,7
1901	121 884	518 007	4 249 900	12,2
1902	181 540	771 545	4 300 400	17,9
1903	199 716	848 793	4 351 500	19,5
1904	212 797	904 387	4 403 200	20,5
1905	223 948	951 779	4 445 600	21,4
1906	228 907	975 144	4 508 000	21,6
1907	235 779	1 004 416	4 561600	22,0
1908	246 458	1 049 911	4 615 800	22,7
1909	251 003	1 069 273	4 670 700	22,9
1910	259 271	1 104 597	4 802 500	23,0
1911	275 162	1172 190	4 860 100	24,1
1912	296 140	1 261 556	4 917 935	25,7

Wir sehen also, daß in Sachsen die Zahl der allein im „Verband
sächsischer Konsumvereine" organisierten Konsumenten den vierten
Teil der Gesamtbevölkerung überschritten hat.

Interessant ist auch ein Vergleich zwischen dem Bevölkerungs-
zuwachs im Deutschen Reiche und dem Zuwachs der organisierten
Konsumenten. Folgende Zahlen habe ich aus dem Statistischen Jahr-
buch für das Deutsche Reich (1913) und dem Jahrbuch des „Zentral-
verbandes" zusammengestellt. Sie zeigen uns deutlich, wohin die

s) Jahresbericht des Zentralverbandes für 1913 S. 376.

Sa) Schätzungsweise Angabe für Mitte 1912 nach dem Statistischen Jahr-
buch für das Deutsche Reich (1913).

*) Jahrbuch des „Zentralverbandes" Jahrg. 1913, 2. Bd., S. 579.
        <pb n="20" />
        ﻿15

Entwicklung geht, wenn es sich auch nur um ungefähre Angaben bei
dieser Gegenüberstellung handelt.

	Zuwachs der	Zuwachs	Bevölkerungs-
Jahr	Konsum-  vereinsmitgl.	der organis. Konsumenten (4,5)	zuwachs
1908	100 000	450 000	850 000
1909	100 000	460 000	854 000
1910	150 000	675 000	851 000
1911	150 000	675 000	791 000
1912	200 000	900 000	737 000

Wie man sieht, bewegen sich die Zahlen in umgekehrter Richtung:
Abnahme des Bevölkerungszuwachses und prozentual steigende Zu-
nahme der organisierten Konsumenten. Man vergegenwärtige sich,
daß in Deutschland jährlich weit mehr Einwohner, als die Bevölkerung
zunimmt, von den Konsumvereinen verschlungen werden und damit
den Erwerbsgeschäften zum Teil verloren gehen.

Ich will hier nicht im einzelnen weiter nachweisen, wie es mit
den organisierten Konsumenten in einzelnen Städten aussieht, wo oft
bis zu 90o/o und darüber (die Angehörigen hinzugerechnet) in Konsum-
Vereinen organisiert sind. Nun entnehmen zwar nicht alle, trotz der
Mitgliedschaft, ihre Bedarfsgüter im Konsumverein — manche Vereine
haben ziemlich viele „Papiersoldaten", zuweilen machen diese 20«/o
aller Mitglieder und selbst darüber aus; in den letzten Jahren beginnt
man aber damit zu säubern: Wenn die Mitglieder seit zwei Jahren
nicht gekauft haben, schließt man sie einfach aus —, das kann aber den
Gesamteindruck nicht verwischen, daß heute auch in Deutschland den
Konsumvereinen schon eine eminente Bedeutung zukommt. Ander-
seits sehen wir auch, wieviele Menschen mit reinen Konsumenten-
interessen es in Deutschland gibt, die der konsumgenossenschaftlichen
Bewegung noch fernstehen, ja, die sie vielleicht bekämpfen. Selbst die
Regierungen, die doch über den Parteien stehen sollten, sehen die Be-
strebungen mit gemischten Gefühlen an. In sehr vielen Fällen suchen
sic die Entwicklung mit Rücksicht auf eine Minderheit sogar zu hem-
men. Trotz aller Hemmungen aber konnte die Konsumgenossenschafts-
bewegung bis heute nicht unterdrückt werden. Im Gegenteil, sie hat
es schon auf Millionen von Anhängern in Deutschland gebracht, und
der Umsatz der deutschen Konsumgenossenschaften dürfte in wenigen
Jahren eine Milliarde Mark erreichen.

2*
        <pb n="21" />
        ﻿16

III.	Die deutschen konsumgenossenschaftlichen Zentral-
organisationen.

Die Konsumgenossenschaften stehen heute nicht mehr isoliert da.
Sie haben sich zusammengeschlossen zu Regionalverbänden, diese
wieder zu Nationalverbänden. Es ist nötig, daß ich hier kurz auf
die konsumgenossenschaftlichen Zentralorganisationen eingehe, da ihre
Kenntnis für das Verständnis dieser Arbeit notwendig ist, die ich
aber nicht als allgemein bekannt voraussetzen darf.

Wir haben zwei spezifisch konsumgenossenschaftliche Reichsver-
bände in Deutschland zu unterscheiden:

1.	den „Zentralverband deutscher Konsumvereine" in Ham-
burg und

2.	den „Reichsverband deutscher Konsumvereine" in K ö l n-
M ü l h e i m?)

Außerdem besteht noch ein dritter Reichsverband, welchem kon-
sumgenossenschaftliche Organisationen angeschlossen sind: der „Allge-
meine Verband der deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaf-
ten". Dieser Verband ist aber in der Hauptsache eine Zentral-
organisation deutscher Produzentengenosseuschaften. Es bedarf denn
auch eigentlich kaum der Erwähnung, daß die Konsumentengenossen-
schaften mit ihrer grundsätzlichen Tendenz in diesem Verbände, dessen
große Bedeutung auf einem ganz anderen Gebiete liegt, keine
geeignete Vertretung finden?») Im Gegenteil, sie werden in ihrer
folgerichtigen Weiterentwicklung gehemmt. Weshalb die Vereine —
es handelt sich meist um kleinere Organisationen — trotzdem im
„Allgemeinen Verbände" bleiben, ist kaum verständlich. Vielleicht
ist es die geringe Zuneigung zum sogenannten „sozialdemokratischen"
Zentralverbande, der sie von einem Uebertritt zu diesem Verbände
abhält. Es ist aber anzunehmen, daß der Austritt aus dem „All-

i) Neben diesen konsumgenossenschaftlichen Reichsorganisationen besteht
noch ein kleiner Verband im Elsaß, der „Verband elsässische. r Kon-
sumvereine", den ich der Vollständigkeit halber erwähne. Der Verband
umfaßte Ende 1913 45 Vereine mit reichlich 9000 Mitgliedern und etwas mehr
als 4 Millionen Mark Umsatz.

*a) Den Begriffen der Produzenten- und Konsumentengenossenschaft liegt
als Kriterium zugrunde, ob diejenigen, „welche sich zu einer Genossenschaft zu-
sammenschließen, dies in ihrer Eigenschaft als Produzenten oder als Kon-
sumenten tun, mit anderen Worten, ob sie durch Gründung der Genossenschaft
ihre wirtschaftliche Lage als Produzenten oder als Konsumenten verbessern
wollen". (Eduard Jacob: Volkswirtschaftliche Theorie der Genossenschaften
(Tübinger staatswissensch. Abhandlungen), Stuttgart 1913 S. 186.)
        <pb n="22" />
        ﻿17

gemeinen Verbände" doch über kurz oder lang erfolgen wird, zumal
seit denl vorigen Jahre noch ein neuer Verband, der „Reichsverband
deutscher Konsumvereine", besteht, und damit neue Anschlußmöglich-
keiten gegeben sind.

Ich wage es natürlich nicht, gegen den Allgemeinen Verband
zu polemisieren. Seine großen Leistungen auf dem Gebiete des Ge-
nossenschaftswesens sind bekannt. Doch auch für ihn ist es unmöglich,
zwei wirtschaftliche Gegensätze wie Produzenten- und Konsumenten-
genossenschasten zu vereinigen. Der Ausschluß von ca. 100 Kon-
sumvereinen auf dem Allgemeinen Genossenschaftstage in Kreuz-
nach im Jahre 1902, denen sich dann andere freiwillig anschlossen,
war im Grunde ja auch nur die Folge dieser Verquickung von Gegen-
sätzen. Bekanntlich vereinigten sich die in Kreuznach z. T. ausge-
schlossenen, z. T. freiwillig ausgetretenen Vereine zum „Z e n t r a l-
verbande deutscher Konsumvereine". Dieser Verband hat
in den 10 Jahren seines Bestehens seine Leistungsfähigkeit bewiesen.
Ihm verdanken wir den Riesenbau konsumgenossenschaftlicher Arbeit,
wie wir ihn heute vor uns haben. Seine Mitglieder und seine Be-
amten bilden in Deutschland die Pioniere von Rochdale. Unermüd-
lich, nimmer ruhend, haben sie den konsumgenossenschaftlichen Ge-
danken auszubreiten und zu verteidigen gesucht. Sie sind vorge-
drungen bis in die entlegensten Gegenden des deutschen Vaterlandes,
überall Samen streuend für eine bessere Gestaltung des deutschen
Wirtschaftslebens. Ueberall dieselben Erfolge: Hebung der Lebens-
haltung der ärmsten Klassen, Hebung ihrer ganzen sozialen Lage.

Mit Recht nennt sich dieser Verband ein Zentralverband.
Drei große Zentralorganisationen hat er in sich vereinigt:

1.	eine Warenzentrale, die Großeinkaufsgesellschaft in
Hamburg,

2.	eine G el dz e n tr a l e, d. i. die der Großeinkaufsgesellschaft
angeschlossene Bankabteilung,

3.	eine Zentrale für konsumgenossenschaftliche Agitation
und Organisation: das Zentralsekretariat.

Auch hierüber nur einige Worte, soweit es für das Verständnis
dieser Arbeit notwendig ist.

1. Die Warenzentrale.

Sie ist die große Vermittlerin der konsumgenossenschaftlichen Be-
darfsgüter. Genau gesagt, hat die Großeinkaufsgesellschaft deutscher
Konsumvereine den Zweck, „den einzelnen Genossenschaften durch Ein-
kauf ini großen oder durch Selbstproduktion diejenigen Güter zu be-
        <pb n="23" />
        ﻿18

schaffen, welche diese sich nicht bequemer oder besser in der Nähe
beschaffen sönnen".lb) Die Großeinkaufsgesellschaft baut
sich auf den Einkaufsvereinigungen auf, wie sie überall von den Kon-
sumvereinen mit dem Zwecke des gemeinschaftlichen Einkaufs ins
Leben gerufen worden sind?) Die Einkaufstage dieser Vereinigungen
sind zu den besten Verkaufstagen der Großeinkaufsgesellschaft ge-
worden, wie Paul G ö h r e sich gelegentlich ausdrückt. In einer
Arbeit über die Gütervermittlung der Konsumvereine ist es nötig,
die Warenzentrale besonders zu behandeln; ich verweise dafür auf das
nächste Kapitel.

2. Die Geldzentrale.

Die Riesensummen, die die Konsumvereine jährlich umsetzen, die
großen Ueberschüsse, die sie im Laufe des Jahres aufspeichern, die
Notwendigkeit für aufstrebende Vereine, Kredit in Anspruch zu
nehmen: diese drei Dinge führten im Jahre 1908 zur Schaffung einer
Geldzentrale, der Bankabteilung der Großeinkanfsgesellschaft. Da-
mit ist schon gesagt, welche Geschäfte die Hauptrolle in diesem Bank-
institut spielen: Das Girogeschäst, das Depositengeschäft und die
Kreditgewährung. Wie nachstehende Zahlen zeigen, werden heute
schon große Umsätze erzielt, ohne allerdings die Milliardenumsätze der
Bankabteilung der englischen Großeinkaufsgesellschaft zu erreichen.
Daß aber auch die Bank der deutschen Konsumgenossenschaften diesen
Weg gehen wird, ist anzunehmen. Auch sie dürfte berufen sein, ein
wichtiger Faktor des deutschen Geldmarktes zu werden. Daß die
englische Bankabteilung dieses Stadium schon erreicht hat, geht dar-
aus hervor, daß englische Städte große Anleihen bei ihr aufnehmen.

Das Hauptgeschäft der Bankabteilung der Großeinkaufsgesellschaft
ist das Girogeschäft:

	Anzahl	Giroumsätze^a)	
	der Girokonten	im Debet	im Kredit
		M	M
1909	189	33 131 164,21	33 164 424,55
1910	280	62 410 598,42	63 329 534,39
1911	369	99 133 720,98	100 897 479,21
1912	468	154 537 935,19	156 877 109,73
1913	513	198 856 636,05	200 496 408,03

*b) F. S t a u d i n g e r. Die Konsumgenossenschaft. Leipzig 1908. S. 50.

-) Auch die Großeinkanfsgesellschaft selbst sucht Einkaufsvereinigungen zu
gründen.

-a) Im Geschäftsbericht der Großeinkaufsgesellschaft für das Jahr 1913,
dem ich diese sowie auch die weiteren Zahlen und Angaben über Bankgeschäfte
entnehme, heißt es zu dem Punkt Giroverkehr: So erfreulich die Zunahme
        <pb n="24" />
        ﻿19

Das Bankeinlagenkonto zeigte im verflossenen Jahre
gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche Verminderung.

Januar 1913 betrug der Bestand an Bank-

Am 1.

«inlagen ....
Im Berichtsjahre

wurden eingezahlt

M

29	02s) 626,40
26 219 038,29
55 239 664,39

30	003 579,94
25 236 084,75

Es wurden hingegen ausgezahlt........................

so daß am 31. Dezember 1913 ein Bestand von ....
verblieb.

Die Auszahlungen sind also wesentlich größer gewesen als die Ein-
zahlungen und waren nahezu um 20 Millionen Mark größer als im Jahre
1912»)

Für offene Bankkredite im täglichen Geldverkehr wurden
am Ende des vorigen Jahres auf 41 Konten 1 523 059 M. in An-
spruch genommen.

Das Hypothekenkonto wies einen Zugang von 3 093 612
Mark auf und endete am Schluffe des Berichtsjahres mit einem
Bestand von 8 320 332 M.

3.	Das Zentralsekretariat.

Das Zentralsekretariat ist die Zentrale für konsumgenossenschaft-
liches Leben und Wirken überhaupt. Hier laufen alle Fäden der vielen
Einzelkörper des Zentralverbandes zusammen. Was hier geleistet
wird, sieht man am besten aus den neuen Statuten des Zentral-
verbandes vom Jahre 1912. Die §§ 2 und 3 der Satzungen lauten:

8 2.

Der Zweck des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine ist die Samm-
lung und Organisation der deutschen konsumgenossenschaftlichen Vereinigungen
aller Art zur Pflege und Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Interessen mit
vereinten Mitteln und Kräften.

8 3.

Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden:

a)	durch die Fortbildung der Verfassung und den Ausbau der Einrich-
tungen der verbundenen Vereinigungen;

b)	durch die Pflege des Genossenschaftsrechts;

o)	durch die Förderung des gemeinsamen Wareneinkaufs und Waren-
bezugs;

ä) durch Abhalten von Konsumgenossenschaftstagen;

des Giroverkehrs, auch ist, müssen dennoch die Umsatzzahlen unter Gegen-
überstellung des Gesamtumsatzes der Konsumvereine, der jetzt mehr als
500 Millionen Mark beträgt, als wesentlich steigerungsfähig bezeichnet werden.

») Der Rückgang erklärt sich daraus, daß die Gewerkschaften einen
größeren Teil ihrer Bankeinlagen zurückgezogen haben.
        <pb n="25" />
        ﻿20

e)	durch Herausgabe konsumgenossenschaftlicher Zeitungen, Korrespon-
denzen, Jahrbücher und sonstiger Publikationen;

f)	durch Errichtung und Entwicklung einer genossenschaftlichen Bibliothek
und Registratur;

g)	durch Pflege und Förderung des konsumgenossenschastlichen Revisions-
wesens;.

h)	durch Pflege und Förderung des genossenschaftlichen Fortbildungs-
wesens;

i)	durch konsumgenossenschaftliche Propaganda mittels Lichtbilder- und
sonstiger Vorträge;

k)	durch Einrichtung und Erhaltung eines juristischen Bureaus;

l)	durch Erteilung von Rat und Auskunft in allen genossenschaftlichen
und geschäftlichen Angelegenheiten an die verbundenen Vereinigungen;

m)	durch Verbreitung richtiger genossenschaftlicher Grundsätze;

n)	durch Veranstaltung von Statistiken;

o)	durch Anknüpfung von Beziehungen zu genossenschaftlichen Verbänden
des In- und Auslandes;

p)	durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit an dem Ausbau des Inter-
nationalen Genossenschaftsbundes;

q)	durch Beteiligung an wissenschaftlichen Vereinigungen und Veranstal-
tungen, durch die die Konsumgenossenschaftsbewegung gefördert wer-
den kann;

r)	durch Abschluß, Durchführung und Förderung tariflicher Verein-

barungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen;

s)	durch Förderung aller auf Ausbau des Genossenschaftswesens gerich-
teten Bestrebungen.

Alle diese Aufgaben werden schon heute von der konsumgenossen-
schastlichen Zentralstelle in mustergültiger Weise erfüllt, sei es nun
in besonderen wissenschaftlichen Abteilungen oder sei es auf den Ge-
nossenschaftstagen, Revisionsverbandstagen usw. oder durch besondere
Ausschüsse und Kommissionen wie z. B. die Tarifkommission, deren
Aufgabe es ist, „die Durchführung der zwischen den Gewerkschaften und
dem Zentralverbande deutscher Konsumvereine vereinbarten Lohn-
und Arbeitstarife zu überwachen", Entscheidungen zu fällen über
vorkommende Differenzen und „bei Abänderung von Tarifen mit
Rat und Tat zur Seite zu stehen",^) eine Bauberatungskommissiou,
die sich den Konsumvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, eine
Berufsgenossenschaftskommission, eine Abwehr- und Verteidigungs-
kommission und eine Fortbildungskommission. Außerdem besteht eine
leistungsfähige lknterstützungskasse, deren Zweck es ist, „Angestellten
und Arbeitern der an den Zentralverband deutscher Konsumvereine
angeschlossenen Organisationen, sofern sie die Mitgliedschaft der Kasse

4) Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine für 1913
S. 596 f.
        <pb n="26" />
        ﻿21

erworben haben, int Falle der Invalidität und des Alters sowie im
Todesfälle den Hinterbliebenen Witwen und Waisen eine laufende
Unterstützung zu gewähren"?) Der jährliche Beitrag zur Unter-
stützungskasse ist nach den Satzungen zur Hälfte von der angeschlossenen
Person, zur andern Hälfte von der angeschlossenen Vereinigung zu
zahlen. Ende 1913 gehörten der Kasse 237 Vereinigungen mit weit
über 8000 Personen an. — Bedeutungsvoll ist auch die Gründung
der Versicherungsaktiengesellschaft „Volksfürsorge" im Verein mit den
freien Gewerkschaften. — Als technisches Hilfsmittel ist dem Zentral-
verband die „V e r l a g s g e s e l l s ch a f t deutscher Konsum-
Vereine m. b. H." angegliedert, und zwar besteht zwischen der
Leitung des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine und der Lei-
tung der Verlagsgesellschaft eine Personalunion?) Der Aufgaben-
kreis der Verlagsgesellschaft ist sehr weit gesteckt:

die Herausgabe und der Verlag von Jahrbüchern, Zeitungen und
sonstigen Literaturerzeugnissen;

der Betrieb von Buch- und Steindruckereien, Buchbindereien, Papier-
warenfabriken ;

der Handel mit Büchern, Geschäftsbüchern, Drucksachen, Papier, Papier-
waren, Kontoreinrichtungen und Kontorutensilien;

die Vermittlung von Veriicherungsgeschästen aller Art?)

Die Verlagsgesellschaft spielt also auch eine gewisse Rolle
für den Güterverkehr der Konsumvereine insofern, als sie die
Packmaterialien, Formulare und Marken dafür liefert. Die Verlags-
gesellschaft ist der Hauptlieferant in diesen Artikeln für die Konsum-
Vereine geworden. So ist es auch zu verstehen, daß im Güterver-
kehr der Konsumvereine eine gewisse Einheitlichkeit in bezug auf die
technischen Hilfsmittel herrscht im Gegensatz zu deut bunten Gemisch
im Warenverkehr der Erwerbsgeschäfte. Die Verlagsanstalt deutscher
Konsumvereine hat auch den Druck der beiden Fachblätter des Zentral-
verbandes übernommen, der „K o n s u m g e n o s s e n s ch a f t l i ch e n
Rundschau" als Hauptorgau mit teilweise wissenschaftlichem Cha-
rakter und des „Ko n su m g eno ssensch aftli ch en Volks-
blattes" als Organ für Agitation und Information der Mitglieder.
In folgender Tabelle sehen wir die Umsatzzahlen dieser beiden Zeit-
schriften neben anderen statistischen Angaben, soweit sie hier von
Interesse sind.

6) § 2 Abs. 2 der Satzungen der Unterstützungskasse.

6)	§ 4 der Statuten des „Zentralverbandes".

7)	§ 2 des Gesellschaftsvertrages der „Verlagsgesellschaft deutscher Kon-
sumvereine m. b. H."
        <pb n="27" />
        ﻿22

Die Umsätze der Verlagsgesellschaft für 1911 und

1912.8)

Jahr	Rundschau	Volksblatt	Druck-  aufträge	WareiO)	Papier-  waren	Gesamt-  umsatz
1911  1912	JL 94 263,41 JU19 754,75	134 347,63 159 908,10	427 770,29 602 054,80	206 873,29 264 081,24	1 018 732,82 1 529 803,52	1	881 987,44  2	675,602,41

Der Umsatz sämtlicher Abteilungen^) der Verlagsgesellschaft be-
trug im Jahre 1913 .... 4010377 Mark,

gegen 3 159 194 Mark im Jahre 1912,
also ein Mehr von 851183 Mark.

So haben wir denn im Zentralverbande deutscher Konsumver-
eine ein Mustergebilde konsumgenossenschaftlicher Organisation, wie wir
es uns besser nicht denken können. Und das alles ist entstanden in
der kurzen Zeit von zehn Jahren. Der Tag von Kreuznach be-
deutete nicht einen Rückgang, er war vielmehr ein Tag der Wieder-
geburt für die deutsche Konsumgenossenschaftsbewegung.

Neben dem Zentralverband besteht seit dem Jahre 1913 der
„R e i ch s v e r b a n d deutscher Konsumvereine (e. V.)". Er
ist aus dem „Verbände westdeutscher Konsumvereine" hervorgegangen.
In diesem Verband vereinigten sich im Jahre 1908 42 Vereine
mit der Begründung, daß ein Anschluß an den „Allgemeinen Ver-
band" wegen seiner Lässigkeit in konsumgenossenschaftlichen Fragen
nicht anzuraten sei. Aber auch dem „Zentralverbande deutscher Kon-
sumvereine" könne man wegen „mangelnder politischer Neutralität"
dieses Verbandes nicht beitreten. Die Entwicklung des Westdeutschen
Verbandes nahm einen guten Verlauf, sodaß man sich im Jahre 1913
bewogen fühlte, den Wirkungskreis durch Gründung des „Reichsver-
bandes" auf ganz Deutschland zu erweitern. Der Reichsverband er-
streckt sich bis jetzt auf Rheinland und Westfalen und Teile von Süd-
deutschland. Doch gehören ihm auch schon Vereine aus anderen
Teilen Deutschlands au, und es ist anzunehmen, daß dieser Verband
eine günstige Weiterentwicklung nehmen wird, zumal es noch eine
Unmenge von Vereinen in Deutschland gibt, die keinem Verbände an-

s) Nach einer Tabelle im Jahresbericht des „Zentralverbandes" für
1912 S. 582.

9)	Unter.Waren wird hier der Umsatz im Buchhandel, in Kontorutensilien
und in solchen Drucksachen verstanden, die in der eigenen Druckerei hergestellt
und auf Lager genommen sind, wie z. B. Geschäftsbücher, Formulare und
dergleichen mehr.

10)	Inklusive Versicherungsabteilung und Elektrizitätswerk.
        <pb n="28" />
        ﻿23

gehören, und anderseits noch große Gebiete bestehen, denen die segens-
reiche Wirkung der Konsumvereine überhaupt noch unbekannt ist.
Dabei ist mit dein Austritt der Konsumvereine aus dem „Allgemeinen
Verbände" zu rechnen. Eine verdienstvolle Aufgabe für den Reichs-
verband würde es sein, die vielen deutschen Beamtenkonsumvereine ein-
heitlich zu organisieren, worauf der Verband auch scheinbar Gewicht
legt. Ueberhaupt fehlte bis heute eine Organisation, die auf Grund
ihrer ganzen Zusammensetzung geeignet war, in die bürgerlichen
Schichten einzudringen. Wenn dies dem „Reichsverbande deutscher
Konsumvereine" gelingen sollte, so kann man ihn gewiß nicht der
„Zersplitterung" bezichtigen. Der Deutsche sieht in allem die Partei.
Da aber, wie es das Wort Partei schon voraussetzt, mehrere Parteien
bestehen, so ist es auch nicht möglich, daß ein und dieselbe -Organisation
alle Parteien für die Idee der Konsumgenossenschaft in Deutschland
und vielleicht auch anderswo gewinnt. Die Folge ist, daß mehrere
Zentralorganisationen entstehen. Allerdings verstößt man damit gegen
das ökonomische Prinzip, und es ist anzunehmen, daß letzteres mit
seiner alles durchdringenden Kraft am Ende doch noch einen Aus-
gleich in irgendeiner Weise schaffen wird?°n)

Die Einrichtungen des „Reichsverbandes" sind natürlich noch im

toa) Zur Klärung der Parteifrage erwähne ich noch, daß der Vorwurf,
der dem Zentralverbande gemacht wird, eine rein sozialdemokratische Orga-
nisation zu sein, unrichtig ist. Er hat mit der sozialdemokratischen Partei
als solcher nichts zu tun, sondern ist eine Organisation für sich. (Die
belgischen Konsumvereine sind dagegen das Werk von Parteien und stehen
in ihrem Dienste.) Sozialdemokratisch gesinnt ist nur ein großer Teil der
Mitglieder der Konsumvereine des Zentralverbandes. Sv ■ kommt es, daß
die meisten dieser Konsumvereine und ihre übergeordneten Organisationen
eine sozialdemokratische Verwaltung haben und auch freundschaftliche Be-
ziehungen zur sozialdemokratischen Partei pflegen. Damit entsteht die Gefahr,
immer engere Beziehungen zur Partei anzuknüpfen. Führende Männer im
Zentralverbande sind bemüht, dem aus dem Wege zu gehen. Ob das immer
möglich sein wird, und ob es bis heute schon immer möglich war, ist eine
andere Frage, deren Erörterung den Rahmen dieser Arbeit überschreitet.
— Dem Reichsverbande wird zum Borwurf gemacht, sich der Zentrumspartei
zu sehr zu nähern und damit ebenfalls seine Neutralität zu verletzen. Dieser
Vorwurf ist noch weniger berechtigt als der vorige. Die Zentrnmspartei
stützt sich im Gegensatz zur sozialdemokratischen Partei auf einen sozial und
wirtschaftlich sehr ungleichartigen Wählerkreis. Der eine Abgeordnete ist
Anhänger der Konsumgenossenschaften, der andere ist ihr Gegner. Es
ist deshalb unmöglich für den Reichsverband, mit der Zentrumspartei ein
Bündnis zu schließen. Er ist vielmehr, wenn er nicht zurückgehen will, auf
mehrere Parteien angewiesen, mit anderen Worten, er ist zur Neutralität
gezwungen, wenn nicht ganz, so doch teilweise.
        <pb n="29" />
        ﻿24

ersten Entwicklungsstadium. Allerdings hat die dem Reichsverbande
angehörende „Großeinkaufszentrale deutscher Konsum-
vereine" in Köln-Mülheim mit 9^ Millionen Mark im Jahre
1913 schon einen verhältnismäßig hohen Umsatz erzielt.

Als Verbandsorgane dienen die „Konsumgenossenschaft-
I i d) e Praxis" und „D er Ko nsu m v e r ei n". Ersteres ent-
spricht der „Konsumgenossenschaftlichen Rundschau" des Zentralver-
bandes, ist aber noch nicht so weit ausgebaut wie diese; letzteres ent-
spricht dem Konsumgenossenschaftlichen Volksblatt". Beide Organe
erscheinen in der „Verlags- und Versicherungsgesell-
schaft des Reich so er bau des deutscher Konsum vereine
m. b. H.", Köln-Mülheim.

Als Bankinstitut dient die Genossenschaftsbank in Bonn.

Eine Tabelle am Schluß des Buches zeigt uns die Entwicklung
der Konsumgenossenschaften in den verschiedenen deutschen Reichsver-
bänden. Wir sehen daraus, daß der „Zentralverband deutscher Kon-
sumvereine" mit 1129 angeschlossenen Vereinen und 1 621 195 Mit-
gliedern der weitaus stärkste konsumgenossenschaftliche Verband in
Deutschland ist. Die Zunahme im Jahre 1913 betrug allein 137 000
Mitglieder. Auch der Reichsverband zeigt eine gute Entwicklung, die
zu den besten Hoffnungen berechtigt. Der „Allgemeine Verband"
dagegen stagniert.

Was die prinzipielle Stellungnahme der drei Verbände zum
Warenverkehr der Erwerbsgeschäfte betrifft, so will der „Allgemeine
Verband" nur die Auswüchse der erwerbsmäßigen Warenvermittlung
beseitigen. Nur dort hält dieser Verband die Konsumvereine für be-
rechtigt, wo ein ivirkliches „Bedürfnis" vorliegt. Das ist die Meinung
der Verbandsleitung und der dem Verbände zugehörigen Produzenten-
genossenschaften, die angeschlossenen Konsumgenossenschaften dagegen
errichten auch dort Verteilungsstellen, wo nicht die von der Verbands-
leitung gewünschten Voraussetzungen gegeben sind.

Der Zentralverband deutscher Konsumvereine sowie der Reichs-
verband haben dagegen ausgesprochen sozialistische Tendenzenck°b) Ich
verstehe hier unter Sozialismus die Bedeutung des Wortes im revi-
sionistischen Sinne „die Bewegung zur, oder der Zustand der genossen-
schaftlichen Gesellschaftsordnung".") Die beiden genannten Verbände

10b) Offiziell in den Progranimen kommt das allerdings nicht zum
Ausdruck, wohl aber in der praktischen Betätigung, besonders beim Zentral-
verbande.

u) Eduard B e r n st e i n. Die Voraussetzungen des Sozialismus und die
Ausgaben der Sozialdemokratie.
        <pb n="30" />
        ﻿25

wollen nicht nur die Auswüchse des erwerbsmäßigen Warenver-
triebs beseitigen, sondern ihn überhaupt, soweit es möglich ist, ver-
drängen und durch die konsumgenossenschaftliche Gütervermitt-
lung ersetzen. Sie sehen in dem Profitstreben der Händler die Ur-
sache der Warenverteuerung und der relativen Warenverschlechterung.
Sic sind überzeugt, daß die konsulngenossenschaftliche Gütervermitt-
lung an Stelle der erwerbsmüßigen Warenvermittlung all diese Uebel
beseitigen wird. Dabei gehen sic in ihrem Ausschaltungsprinzip so
weit, daß sie nicht allein den Kleinhandel,^) sondern auch den kollek-
tierenden und den Zwischenhandel zu beseitigen bzw. zu ersetzen suchen.
Ein großer Teil der angeschlossenen Vereine, vor allen Dingen die
„Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine", sind sogar zu
Fabrikation und Urproduktion übergegangen. Hier unterscheidet sich
der „Allgemeine Verband" besonders scharf von den beiden anderen
Verbänden. Er verurteilt die Gründung von Großeinkaufsgesell-
schaften") und ist auch der Eigenproduktion nicht besonders wohlge-
sinnt. Hierin sieht er eine sozialistische Unterminierung der heutigen
Wirtschaftsordnung, obwohl diese auch bei den ihm angeschlossenen
Kreditgenossenschaften, die das Hauptkontingent des Verbandes bilden,
zum Ausdruck kommt. Es ist doch gleich, ob ich den privaten Fabri-
kanten oder den privaten Bankier zu ersetzen suche. Mit der Bezich-
tigung sozialistischer Manipulationen begnügt sich der Allgemeine Ver-
band auch im Hinblick auf die sich aus wirtschaftlicher Notwendigkeit
ergebenden Verschmelzungen von Konsumgenossenschaften."-») Auf dem
letzten Genossenschaftstage des Allgemeinen Verbandes in Posen wurde
folgender Antrag") von dem bekannten Genossenschafter Professor Dr.
Crüger gestellt, der mit einem Zusatzantrage angenommen wurde:
„Der Allgemeine Genossenschaftstag erachtet daher insbesondere auch

Wegen der hier zugrunde liegenden Definition des Handels siehe den
Abschnitt über die Sprache in der konsumgenossenschaftlichen Güterverteilnng
Seite 84.

i2z) Damit soll nicht gesagt sein, daß u. U. nicht auch andere als wirt-
schaftliche Gründe zu einer Verschmelzung führen können, bzw. geführt haben,
was natürlich zu verurteilen ist.

12) Seit kurzem besteht eine Zentralstelle für den gemeinsamen Einkauf
von Waren der süddeutschen Konsumvereine des Allgemeinen Verbandes. Es
handelt sich aber hier um kein selbständiges Unternehmen, sondern nur um
den gemeinsamen Einkauf von Waren, speziell von Markenartikeln, durch den
Konsumverein Karlsruhe.

") Gerichtet gegen die bekannten Thesen von Professor Or. Wilbrandt
auf dem Evangelisch-sozialen Kongreß im Jahre 1913; siehe Wilbrandt,
Tie Bedeutung der Konsumgenossenschaften, Göttingen 1913.
        <pb n="31" />
        ﻿26

die Bestrebungen auf Bildung von Bezirkskonsumvereinen,") die eine
Etappe auf dem Wege zur Gemeinwirtschaft sein sollen, sowie den
Ausschluß der Konkurrenz beim Wareneinkauf für unvereinbar mit
I Dem wirtschaftlichen und sozialen Grundgedanken des deutschen Ge-
j nossenschaftswesens." Der erste Teil der Resolution wird aber schein-
bar von den größeren Vereinen des Verbandes wenig beachtet. Die
im Allgemeinen Verbände organisierten Konsumgenossenschaften Gör-
litz und Breslau haben z. B. auch auswärtige Berteiluugsstellen, die
z. T. sogar recht weit von den Zentralen entfernt sind.

In den beiden anderen Verbänden kennt man dagegen nur eine
wirtschaftliche Grenze bei der Ausdehnung der Konsumvereine.
Mau sucht nicht die Entwicklung der Vereine zu hemmen auf Grund
eines falsch verstandenen Demokratismus, denn es handelt sich hier
um nichts anderes als einen unökonomischen Partikularismus.

IV.	Der Internationale Genossenschaftsbund.

Die Intensität der Konsumgenossenschaftsbewegnng in den ver-
schiedenen Ländern ist sehr verschieden. England, das konsumgenossen-
schaftlichc Ursprungsland, steht auch heute noch an der Spitze der Be-
wegung. Es folgen Deutschland und die Schweiz. Die konsumge-
nossenschaftlichen Institutionen dieser Länder dienen den anderen
Ländern, wo das Konsumgenossenschaftswesen vielleicht wenig oder
noch gar nicht entwickelt ist, zuin Vorbild. Zu dem Zwecke, Erfahrungen
in dem einen Lande auch den anderen Ländern nutzbar zu machen,
wurde eine internationale genossenschaftliche Organisation, der Inter-
nationale Genossenschaftsbnnd, 1895 in London gegründet. Im ein-
zelnen hat dieser Bund sich folgende Aufgaben gestelltU)

a)	Feststellung und Propaganda der genossenschaftlichen Grundsätze und
Methoden.

b)	Ausbreitung des Genossenschaftswesens in allen Ländern.

o) Pflege der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bundesgliedern.

d) Ausbildung und Vereinheitlichung der genossenschaftlichen Statistik.

sl Erteilung von Auskünften und Förderung von Studien über alle das
Genossenschaftswesen betreffenden Fragen.

f) Förderung von Handelsbeziehungen zwischen den genossenschaftlichen
Organisationen der verschiedenen Länder.

Als Mittel, die gesteckten Ziele zu erreichen, nenne ich nach den
Bundesstatuten: Kongresse, Herausgabe eines Bundesorgans, Samm-
lung von Druckschriften, Enqueten, Erteilung von Auskunft bezüglich

") Vereine, die sich aus mehrere Orte erstrecken.
Nach Z 3 der Bundesstatuten.
        <pb n="32" />
        ﻿der wirtschaftlichen Bedürfnisse der verschiedenen Länder zum Zweck
der Bildung einer Organisation für internationalen Güteraustausch
usw.

Was uns eigentümlich berühren mag, ist, daß dieser Bund, ähn-
lich wie der Allgemeine Verband, nicht nur Konsumenten-, sondern
auch Produzentengenossenschaften umfaßt. Es war das Ideal der
Gründer des Bundes, alle Genossenschaften zu vereinigen. Man
glaubte an eine innere Homogenität der Genossenschaften?) In der
Praxis hat sich gezeigt, daß dem nicht so ist. Die sehr zahlreich im
Internationalen Genossenschaftsbunde vertretenen Produzentengenos-
senschaften haben sich allmählich, wenigstens zum großen Teil, von
dieser Organisation zurückgezogen, sodaß der Bund sich immer mehr zu
einer reinen Konsumentenorganisation auswächst.

Als Mitglieder des Bundes werden sowohl Einzelgenossenschaften,
als auch Zentralorganisationen aufgenommen. Im Jahre 1913 waren
im Internationalen Genossenschaftsbunde 24 Länder mit ca. 8000
Genossenschaften und ca. sieben Millionen Mitgliedern vertreten.

Der internationale genossenschaftliche Güteraustausch, den der
Verband zu fördern sucht, steht noch in den Anfängen. Nach Angaben
von Heinrich Kaufmann auf dem letzten Internationalen Genossen-
schaftskongreß in Glasgow betrug der Gesamtumsatz im internationalen
genossenschaftlichen Handelsverkehr rund 65 Millionen Mark im Jahre
1912. Davon entfallen rund 64 Millionen auf den Warenbezug der
englischen Großeinkaufsgesellschaft von ausländischen landwirtschaft-
lichen Genossenschaften. Für über 52 Millionen Mark bezog die eng-
lische Großeinkaufsgesellschaft an Butter aus Dänemark, den Rest be-
zog sie an Fleisch und Butter aus Dänemark und Schweden. Dagegen
betrug der internationale Warenverkauf dieser Gesellschaft nur ca.
365 000 M., welche Summe in der Hauptsache auf den Verkauf an
Großeinkaussgesellschaften (158 000 M.) und an Konsumgenossenschaf-
ten des Auslandes und der britischen Kolonien (rund 200 000 M.)
entfällt. Die deutsche Großeinkaufsgesellschaft in Hamburg bezog an
Waren von ausländischen Großeinkaufsgesellschaften für 65 000 M.,

2) Bezüglich dieser Frage, auf die ich an einer anderen Stelle noch mit
einigen Worten zurückkomme, verweise ich auf die Ausführungen von Or. Hans
Müller im Jahrbuch des Internationalen Genossenschaftsbundes 1 (1910)
123 ff., ferner auf die Darlegungen zur Theorie der Genossenschaftsbewegung
von Heinrich Kaufmann in den Jahrbüchern des Zentralverbandcs. U. a.
siehe auch die Ausführungen „Zur Frage der Einheit der Genossenschafts-
bewegung" von P. Schlack, Direktor des Reichsverbandes deutscher Konsum-
Vereine, in der „Konsumgenossenschaftlichen Praxis" Nr. 22 u. 23 1913.
        <pb n="33" />
        ﻿28

davon für 24000 M. (angegeben unter der Rubrik Tee, Kaffee, Kakao)
von der englischen Großeinkaufsgesellschaft. Wir sehen also, daß der
internationale genossenschaftliche Güteraustausch sich in der Haupt-
sache auf den Bezug von landwirtschaftlichen Produkten der englischen
Großeinkaussgesellschaft von auswärtigen landwirtschaftlichen Genos-
senschaften bezieht. Dagegen ist der Verkehr der Großeinkaufszentralen
unter sich noch sehr gering. Sicherlich dürfte darin mit steigender
konsumgenossenschaftlicher Entwicklung eine Besserung eintreten.
        <pb n="34" />
        ﻿Zweites Kapitel.

Die Güterbeschaffung -er Konsumgenossenschaften

I.	Der konsumgenossenschaftliche Einkäufer und die
Lieferanten der Konsumvereine.

Als konsumgenossenschaftlicher Einkäufer fungiert in den
kleineren Vereinen der erste Vorstandsbeamte. Er kauft ein nach
vorheriger Beratung mit den anderen Vorstandsmitgliedern; eine Vor-
beratung wird allerdings nicht immer möglich und auch nicht immer
nötig sein. In größeren Vereinen beteiligen sich auch vielfach die
andern Vorstandsbeamten am Einkauf selbst, und zwar kaufen sie ent-
weder alles gemeinsam, oder es tritt eine Arbeitsteilung nach Waren-
gattungen resp. Branchen ein. Von einer Schwerfälligkeit der Kon-
sumvereine beim Einkauf, wie Kritiker der Konsumvereine behauptet
haben, kann kaum die Rede sein. Der schnelle Konjunkturwechsel
bedingt, daß nicht jedem Einkauf lange Vorstandssitzungen vorausgehen
können. So kam es denn von selbst, daß die konsnmgenossenschaftlichen
Einkäufer als solche eine gewisse Selbständigkeit innerhalb des Vor-
standes erlangten. Dasselbe trifft zu auf die Stellung der Einkäufer
gegenüber den anderen Organen. Nach 8 27 des Genossenschaftsge-
setzes ist es möglich, dem Vorstand Beschränkungen in der Geschäfts-
führung, also auch beim Einkauf, aufzuerlegen. In den Statuten
der Konsumvereine geschieht das auch insofern, als für den Einkauf
eines Warenpostens Maximalbeträge je nach der Größe der Ge-
nossenschaft festgesetzt werden. Einkäufe, die diese Beträge über-
schreiten, unterliegen der gemeinsamen Zuständigkeit von Vorstand
und Aufsichtsrat. Nach § 30 des vom Zentralverbande herausge-
gebenen Musterstatuts ist die Zuständigkeit beider Organe beim Einkauf
in folgenden Fällen nötig:

1.	bei Einführung neuer oder länger als ein Jahr nicht geführter
Bedarfsgegenstände;

2.	bei Einkäufen von Bedarfsgütern, wenn die Beträge für die
zu beschaffenden Posten und deren Vorräte zusammen den halbjähr-
lichen Durchschnittserlös daraus übersteigen.

Schloesser, Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung.

3
        <pb n="35" />
        ﻿30

Wie wir sehen, handelt es sich hier um besondere Fälle. Aber
selbst diese finden in der Praxis nicht immer die Beachtung der kon-
sumgenossenschaftlichen Einkäufer. Keiner übersieht besser die Markt-
lage als die Einkäufer selbst. Sie decken sich darum ein, wenn es
ihnen günstig erscheint und machen, wenn es ein bevorstehender Kon-
junkturwechsel bedingt, oft aber auch in weniger dringenden Fällen,
erst nachträglich dem Aufsichtsrat pro forma davon Mitteilung, bzw.
sie holen dann erst seine Genehmigung ein.

Auch was die Einführung neuer Artikel betrifft, muß bemerkt
werden, daß diese Bestimmung ebenfalls nicht mit ganzer Strenge
durchgeführt wird. „Wenn sich ein Verein, der bisher z. B. Scheuer-
bürsten führte, nunmehr noch Kleiderbürsten zulegen will, so ist dies
kein neuer Bedarfsgegenstand, der nach § 30 des Musterstatuts unter
die Zuständigkeit der gemeinschaftlichen Sitzung fällt."1) Die Bestim-
mung ist aber insofern wichtig, als „damit die Erhöhung des Lager-
bestandes und die Einführung von vielleicht schwer verkäuflichen
Warengattungen vom Aufsichtsrate gutgeheißen werden muß"?)

Gegen die konsumgenossenschaftlichen Einkäufer selbst hat man
den Einwand erhoben, daß sie in ihrem ursprünglichen Berufe Ar-
beiter gewesen seien und keine kaufmännische Vorbildung
genossen hätten. Ganz unberechtigt ist der Vorwurf nicht, und ich
möchte wohl behaupten, daß die Konsumgenossenschaftsbcwegung be-
reits eine noch größere Ausdehnung gefunden hätte, wenn die leitenden
Beamten eine größere fachmännische Vorbildung von vornherein ge-
habt hätten. Man berücksichtige aber andererseits, daß jene Arbeiter
sehr intelligente Arbeiter sind; sie haben sich besonders hervorgetan,
deshalb hat man sie zu Geschäftsführern gewählt. Die konsumgenossen-
schaftliche Organisation ist ihnen übrigens nicht fremd, da es meist
Leute sind, die in der Konsumgenossenschaft schon als Aufsichtsrats-
mitglied tätig waren oder sonst einen Posten in der Genossenschaft
bekleidet haben. Ein gewisses Maß organisatorischer Fähigkeit dürfte
ihnen überhaupt durch frühere Tätigkeit in der Gewerkschaftsbewegung
eigen sein. Sodann steigen diese Leute ja nicht sofort zum Geschäfts-
führer einer großen Konsumgenossenschaft empor. Sie beginnen ihre
Laufbahn in kleinen Vereinen, und erst dann, wenn sie sich für ihren
Posten fähig erwiesen haben, werden sie zur Leitung größerer Konsum-
genossenschaften berufen. Sehr häufig kommt es auch vor, daß Arbei-
ter, die ans Grund ihrer allgemeinen Tüchtigkeit zu Geschäftsführern

a) Adolf Rupprecht, Konsumgenossenschaftliches Handbuch für Auf-
sichtsratsmitglieder S. 38.

2) Ebenda S. 38.
        <pb n="36" />
        ﻿kleinerer Konsumgenossenschaften ernannt werden, nun allmählich mit
dieser Genossenschaft emporwachsen und so mit der Zeit zu Leitern
großer Unternehmen werden. Manche Geschäftsführer, die aus Arbei-
terkreiseu hervorgegangen sind, haben auch die Zwischenstufe eines
dem Vorstand untergeordneten Angestellten durchgemacht. Jedenfalls
haben jene intelligenten Arbeiter und heutigen Einkäufer im organi-
sierten Konsum in der Regel schon als Konsnmgenossenschafter gewirkt,
ehe sie zu ihrem wichtigen Posten berufen wurden.

Eine Ausnahme davon kann bei der Gründung eines Konsum-
Vereins vorliegen, wo die Generalversammlung eine ihr geeignet er-
scheinende Person znm Geschäftsführer und gleichzeitigen Einkäufer
wählt, die vielleicht noch niemals einen Posten in der Konsum-
genossenschaft bekleidet hat. Hier handelt es sich dann aber um eine
ehrenamtliche Geschäftsführung. Diesem Einkäufer wird übrigens
seine Arbeit dadurch erleichtert, daß die Großeiukaufsgesellschaft bereit
ist, die neugegründete Genossenschaft vollständig „einzurichten", ohne
dabei übervorteilen zu wollen. Sodann ist es für den Einkäufer
leicht, auch die Adressen von anderen geeigneten Lieferanten zu er-
halten. Das Geheimhalten der Bezugsquellen, wie es von Erwerbs-
geschäften aus natürlichen Gründen geübt wird, kennt ein Konsum-
Verein nicht. Besonders einfach gestaltet sich der Einkauf, wenn sich
der Konsumverein einer Einkaufsvereinigung anschließt. Ich komme
darauf in einem besonderen Kapitel zurück. Erleichtert wird der Ein-
kauf in einer Konsumgenossenschaft auch dadurch, daß der Einkäufer
auf Grund der Mitgliederzahl den Bedarf des Vereins sich leicht aus-
rechnen kann und so eine Grundlage für die Größe seiner Einkäufe hat.
Ferner ist hier die Organisation des Zentralverbandes zu erwähnen,
deren Funktionäre den Konsumvereinen als Ratgeber zur Verfügung
stehen. Dazu kommen noch die zahlreichen Vorträge, Zeitschriften
und Broschüren, die dem konsumgenossenschaftlichen Einkäufer Gelegen-
heit bieten, sein allgemeines u.nd spezielles Wissen zu bereicheru.
Nicht weniger wesentlich sind die besonderen Kurse des Zentralver-
bandes zur Ausbildung der Vorstandsbeamten, die von tüchtigen
Kräften, Juristen, Nationalökonomen, Chemikern und alten konsum-
genossenschaftlichen Praktikern, geleitet werden. Am wichtigsten scheint
mir aber bei der Erörterung dieser Frage zu sein, daß die Konsum-
Vereine eine konsumgenossenschaftliche Organisation als
ihre Hauptlieferantin haben, die auf das Wohl der Konsumvereine
bedacht ist. Sie geht den Vereinen mit Warenberichten, Warenver-
zeichnissen, Vorschlagslisten, Preislisten, Katalogen und Verzeichnissen
der mit ihr in Verbindung stehenden Lieferanten zur Hand. Beson-

■	3*
        <pb n="37" />
        ﻿32

ders beliebt sind bei den Konsumvereinen die heute zweimal wöchent-
lich erscheinenden Warenberichte, die über die allgemeine Marktlage,
Preislage, den Wasserstand der Flüsse usw. Aufschluß geben. Diese
Warenberichte enthalten auch die sog. Vorschlagslisten, wobei es sich
um die Angabe der gerade günstig einzukaufenden Artikel handelt, was
dem Einkäufer kleiner Vereine gute Dienste leistet. Die Großeinkaufs-
gesellschaft als Lieferantin unterscheidet sich sehr stark von den anderen
Lieferanten der Konsumvereine. Sie ist nur Mittel zum Zweck,
nicht auch Selbstzweck. Dieser Gedanke zieht sich durch dieses
ganze Kapitel hindurch, weshalb ich an dieser Stelle nicht besonders
darauf eingehe.

Trotz dieser wesentlichen Erleichterung des konsumgenosseuschaft-
lichen Einkaufs muß doch die Wahl des Einkäufers sehr vorsichtig ge-
haudhabt werden; denn „die Gefahr der Ueberredung und Beeinflussung
des Einkäufers ist nicht gering, und nur charakterfeste, energische und
mit Warenkenntnissen versehene Personen sollten zum Einkäufer in
den Konsumvereinen bestimmt werden"?) In einer Vorstandswahl
durch die Generalversammlung kann es leicht vorkommen, daß sich die
Wühler durch das Redetalent eines Kandidaten beeinflussen lassen
und weniger auf seine sonstigen Fähigkeiten Rücksicht nehmen. Man
ist deshalb in den Konsumvereinen dazu übergegangen, daß der Auf-
sichtsrat zuerst über die in Frage kommenden Personen berät und
dann der Generalversammlung Vorschläge unterbreitet, wodurch der
Wahl durch die Generalversammlung die Wahllosigkeit genommen
wird.

Eine Jnteressierung der konsumgenossenschaftlichen Ein-
käufer am Umsätze oder am Ueberschuß durch Prämien usw. kennt man
nicht, wenigstens ist sie in den meisten deutschen Konsumvereinen unbe-
kannt. Man würde auch damit die Einkäufer leicht verleiten, weniger
auf die Qualität der Bedarfsgüter, als auf ziffernmäßige Billigkeit zu
sehen. Im übrigen ist bei den Verwaltuugsbeamten der Konsum-
genossenschaften von vornherein ein starkes Eigeninteresse vorhanden,
wenn es auch ideeller Natur ist. Zu einem Teile entspringt dieses
Eigeninteresse der Begeisterung für die kousumgenossenschaftliche Idee,
an deren Verwirklichung die Verwaltungsbeamteu als führende Män-
ner mitarbeiten. Das mag absonderlich klingen in unserem materiali-
stischen Zeitalter, und doch beruht diese Angabe auf ganz besonderen
Beobachtungen. Zum andern Teil ist es der Ehrgeiz jener Beamten,
in dem großen Wettbewerb der Konsumgenossenschaften den Rekord

s) Rupprecht, a. a. O. S. 53.
        <pb n="38" />
        ﻿schlagen zu wollen, mag nun der Wettbewerbskreis eng oder weit
gezogen sein. Daß ein derartiger Wettbewerb entstehen konnte, hängt
zusammen mit der Publizität der Genossenschaften, wodurch es mög-
lich war, eine Gegenüberstellung der Umsatzziffern, Mitgliederzahlen
usw. zu machen, wie wir sie in den Jahresberichten der konsumge-
nosscnschaftlichen Verbände finden. Schließlich wäre noch ein zwin-
gender äußerer Grund zu nennen, d. i. das Verlangen der Mitglieder
nach „Dividende". Eine bestimmte „Dividende" muß unbedingt heraus-
gewirtschaftet werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn die ver-
antwortlichen Beamten stets ans das Wohl ihrer Genossenschaften
bedacht sind und jeden Vorteil für sie herauszuholen suchen.

Die Lieferanten, mit denen der konsumgenossenschaftliche
Einkäufer in Verbindung tritt, kann man unterscheiden in

1.	Erwerbsbetriebe,

2.	konsumgenossenschaftliche Einkaufszentralen,

3.	Konsumgenossenschaften.

Die letzte Gruppe, die Konsumgenossenschaften, sind heute noch
unbedeutend als Lieferanten anderer Konsumvereine, wenigstens was
die Umsatzgröße anbelangt. Der Hauptlieferant der Konsumvereine
ist die Großeinkaufsgescllschaft. Die 1486 Konsumgenossenschaften,
die im Jahre 1913 von der Großeinkaufsgesellschaft in Hamburg
Waren bezogen, hatten bei dieser Einkaufszentrale einen Umsatz in
Prozenten des Umsatzes des eigenen Geschäfts von 28,7 &lt;y0, int Jahre
1910 betrug der Prozentsatz erst 21,4 o/g. Ziehen wir von deut Um-
satz im eigenen Geschäft 20°/o ab - so hoch ist nahezu der Auf-
schlag in den Konsumvereinen —, um den ungefähren Einkaufswert
der Waren zu erhalteu, der für unsere Berechnung ja nur allein
maßgebend sein kann, so bekommen wir für das Jahr 1913 einett
Umsatz bei der G. E. G. von rund 36i&lt;&gt;/o. In den einzelnen Ver-
einen und sogar in den einzelnen Unterverbänden ist der Prozentsatz
der Einkäufe von der G. E. G. sehr verschieden. Oft sind es nur
einige Prozent, die die Vereine von ihr kaufen; es gibt
aber auch Konsumgenossenschaften, die nahezu ihren ganzen Bedarf
bei ihr decken. Im letzten Falle wird es sich meist um
neuere Vereine handeln, die in der Hauptsache voti der G. E. G.
eingerichtet wurden. Es ist natürlich unmöglich, daß die Vereine
ihren gesamten Bedarf bei der Einkausszentrale decken. Das wurde
ja auch mit der Gründung der G. E. G. nicht beabsichtigt. Nach
unserer Definition will die G. E. G. ja nur diejenigen Waren ver-
mitteln, die die Konsumvereine sich nicht besser und billiger selbst be-
schaffen können. So fällt vor allen Dingen der Prozentsatz der Eigen-
        <pb n="39" />
        ﻿34

Produktion der Konsumvereine für den Umsatz mit der G. E. G. teil-
weise, unter Umständen sogar ganz fort. Die von den Vereinen selbst
hergestellten Bedarfsgüter machen aber bei vielen Vereinen einen er-
heblichen Prozentsatz vom Umsatz aus.

In den folgenden Abschnitten werden wir sehen, wie sich der Ver-
kehr mit den verschiedenen Arten von Lieferanten im einzelnen ge-
staltet und welche Eigenarten sich ergeben. Wir haben es dabei
hauptsächlich mit dem Güterbezug der Konsumvereine von den Ein-
kaufszentralen zu tun.

II.	Der Gülerbezug der Konsumgenossenschaften von
Erwerbsgeschäften.

Ich habe mir hier nicht die Aufgabe gestellt, das ganze Gebiet
des konsumgenossenschaftlichen Güterbezugs von Erwerbsgeschäften
darzustellen; denn es entspricht in vielen Dingen, besonders in seiner
Technik, dem Warenbezug eines Erwerbsgeschäfts vom andern. Hier
habe ich nur diejenigen Erscheinungen herausgegriffen, die für die
Konsumgenossenschaft als Käufer von Erwerbsgeschäften besonders
typisch sind und wodurch sie sich von den meisten, in einzelnen
Punkten sogar von allen Erwerbsgeschäften unterscheidet.

Durch den großen Bedarf und das Barzahlungsprinzip können
die Konsumvereine, im besonderen ihre Gesamtorganisation, die Groß-
einkaüfsgesellschaft, einen ungeheuren Einfluß auf ihre Lieferanten
ausüben. In sehr vielen Kleinhandelsgeschäften ist bekanntlich das
Umgekehrte der Fall. -Besonders deshalb ist die Konsumgenossenschaft
ein angenehmer Abnehmer, weil sie an dem Prinzip der Barzahlung
streng festhält. Die Lieferanten sind froh, wenn sie einmal ihre Waren
nicht auf Borg geben müssend)

Als Beispiel für die Macht der Konsumvereine nenne ich den
Kampf mit dem Markenartikelverband. Entgegen den Bestimmungen
dieses Verbandes hatten Konsumvereine unter den festgesetzten Preisen
Bedarfsgüter abgegeben. Da man auch fernerhin nicht von dieser Ge-
wohnheit abgehen wollte, so verhängte der Markenartikelverband über
die „Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine" in Hamburg als
Lieferantin der Konsumvereine die Sperre. Einige Mitglieder aber

ft Tie Schulden für Bedarfsgüter in Prozenten des Umsatzes betrugen
durchschnittlich bei den Konsumenten des Zentralverbandes im Jahre 1913
2%. Sie sind auf diese Zahl seit 1908 gesunken, wo sie noch 2,8°/o be-
trugen. Der Durchschnitt im Allgemeinen Verbände betrug sogar nur 1,1 %
im Jahre 1911.
        <pb n="40" />
        ﻿35

traten aus dem Verband aus, um die Großeinkaufsgesellschaft nicht
als guten Abnehmer und Zahler zu verlieren. Damit war schon etwas
erreicht. Die Konsumentenorganisationen taten aber noch mehr. Sie
informierten sich, ob die Außenseiter den Bedarf der Konsumvereine
u. U. allein decken könnten. Da dies angenommen werden konnte, be-
stellte man einfach bei diesen Konkurrenzgeschäften. Nun machten aber
die Mitglieder der Konsumvereine Schwierigkeiten. Sie verlangten
unter allen Umständen die alten Marken, wie Kathreiners Malzkaffee,
Thompsons Seifenpnlver usw. und wollten sich im ersten Augenblick
nicht davon abbringen lassen. Da beriefen die Vorstände mit den
Aufsichtsräten zusammen Generalversammlungen ein, und nun wurden
die Unzufriedenen über jenen Streit aufgeklärt niit der Wirkung, daß
der Kapitalistenhaß der unteren Klassen diese dazu veranlaßte, sich in
Zukunft mit anderer Seife als mit Sunlightsoap zu waschen. Die Kon-
sumvereine hatten also ihre Forderungen durchgesetzt und kamen in
Zukunft ohne Markenartikelverband aus. Das hatte noch eine be-
sondere Folge. Die Mitglieder des genannten Verbandes sahen all-
mählich den großen Verlust ein, den sie durch die Aufrechterhaltung
ihrer Bestimmungen hatten, und zogen ihre Forderungen zurück. Es
war das allerdings zu spät, da die Großeinkaufsgesellschaft bereits
anderwärts Beziehungen angeknüpft hatte.

Einen ähnlichen Fall hatte der Konsumverein L e i p z i g-P l a g-
witz bereits im Jahre 1896. Dieser Verein lehnte die Monopol-
preise der Firma Kathreiner für die Detailabgabe ab und setzte es
durch, daß er zu billigeren als den ursprünglich vorgesehenen Preisen
abgeben durfte.

Derartige Berichte liegen uns auch aus dem Auslande vor.
So siegten die dänischen Konsumvereine über einen Zement-
ring und bauten eine eigene Zementfabrik. Ferner berichtet man
aus Dänemark von einem erfolgreichen Kampf gegen ein Kohlen-
kartell.

Interessant ist auch der Kampf des Basler Konsumver-
eins und der Anglo Swiß Condensed Milk Comp, in Cham gegen
die Schweizer M i l ch b a u e r n. Bei den Vertragsverhandlungen
zwischen letzteren und ihren Abnehmern im Frühjahr 1913 kam es zu
Schwierigkeiten bezüglich des Preises und der Verkaufsbedingungen
für Milch. Unter anderem hatten die organisierten Milchbauern das
Verlangen, daß die Konsumvereine nur Milch von den dem Verbände
angeschlossenen Produzenten kaufen, dagegen auf die sogenannte
„wilde" Milch der Außenseiter verzichten sollten. Ferner wollte sich
der Milchproduzentenverband nur zu einer Vertragsdauer von einem
        <pb n="41" />
        ﻿36

halben Jahre herbeilassen, um dann im Herbst bei der bevorstehenden
Milchknappheit hohe Preise durchdrücken zu können. Auch sollten die
Konsumvereine einwilligen, keine Milch an andere Konsum-
vereine oder Händler zu verkaufen. Da man diese Forderungen nicht
anerkennen konnte, brach man die Verhandlungen ab. Die Konsum-
vereine konnten anderwärts genügend Milch bekommen. Wie der
Markenartikelverband, so war denn auch der Milchproduzentenver-
band einige Monate später zu einer Einigung bereit. Diese kam auch
zustande, nachdem die Milchbauern ihre den Konsumenten nach-
teiligen Bestimmungen aufgegeben hatten.

Ein anderer Fall wird aus England berichtet. Dort wurde
ein Seifenkartell gegründet. Um sich seiner Willkür zu ent-
ziehen, bestellten die englischen Konsumvereine nunmehr ihre Seife
in viel größerem Maße als vorher bei den Seifenfabriken ihrer Groß-
einkaufsgesellschaft. Das bedeutete für das Kartell einen großen Rück-
gang ini Absatz; man muß berücksichtigen, daß in England ein Drittel
der Bevölkerung in Konsumgenossenschaften organisiert ist. Nach ganz
kurzem Bestehen mußte sich auch daun die monopolistische Organisation
auflösen.

Diese wirtschaftlichen Siege, deren hier noch mehr zitiert werden
könnten — man blättere nur die Konsumgenossenschaftliche Rundschau
durch —, zeigen uns den gewaltigen Einfluß, den die Konsumvereine
im Verkehr mit den Erwerbsgeschäften ausüben: Man tritt aus dem
Kartell aus, um die Konsumvereine nicht als Abnehmer zu verlieren;
man löst sogar Kartelle auf, weil die Konsumgenossenschaften die
Kartellbestimmungen nicht anerkennen wollen. Das ist die unge-
heure Wirkung jener Riesenorganisationen zur Wahrung der Kon-
sumenteninteressen. Die Konsumgenossenschaften sind sich ihrer Macht
und Stärke natürlich auch bewußt. „Proletarisches Selbstbewußtsein"
nennt es Paul Göhre. Im Jahre 1890, als der Leipzig-Plagwitzer
Verein noch verhältnismäßig jung war, schreibt dieser schon an
eine Firma, die ihn um Referenzen gebeten hatte: „Wir teilen Ihnen
kurz mit, daß wir es nicht für nötig erachten, Referenzen zu geben.
Seit den letzten vier Jahren ist uns dieser Fall nicht mehr vorge-
kommen . . . ."?) Im allgemeinen schreiben die Konsumgenossen-
schaften in höflichem Geschäftston, ohne allerdings dabei zu „kriechen".

Auch das Schmiergelderunwesen scheint im konsumge-
nossenschaftlichen Güterverkehr weniger üblich zu sein als im erwerbs-

6) Paul Göhre, Die deutschen Arbeiterkonsumvereine. Berlin 1910.
S. 190.
        <pb n="42" />
        ﻿37

mäßigen Warenverkehr?) Darüber weiß Paul G ö h r e Interessantes
aus dem großen Plagwitzer Konsumverein zu berichten. Er gibt die Ab-
schrift des folgenden Briefes, den ein früherer Geschäftsführer des
genannten Vereins geschrieben hat?)

„Durch Ihren Herrn X. erhielt der Unterzeichnete in einem persönlich
adressierten Eilbriefe einen Hundertmarkschein. Ich muß Ihnen gestehen, daß
mir so etwas in meiner langjährigen Tätigkeit noch nicht geboten worden ist.
Die Sache befremdet mich umsomehr, da Sie doch schon an der Retournierung
des Weihnachtsgeschenkes erkennen mußten, daß ich derartigen Sachen nicht
zugänglich bin. Ich sehe mich nun gezwungen, Ihnen mitzuteilen, daß wir
von heute ab die Geschäftsverbindung mit Ihnen abbrechen. Die hundert Mark
gehen abzüglich des Portos per Postanweisung an Ihre Firma zurück."

Ein anderer Brief an einen Spediteur lautet ganz lakonisch:

«Ihre Zigarren mißfallen uns. Wir ersuchen Sie, die Kiste unverzüg-
lich abholen zu lassen, und zwar morgen, Sonnabend; sonst sehe ich mich
genötigt, sie einem Spediteur zur Aufbewahrung zu geben."

Natürlich sind nicht alle Geschäftsführer gegen derartige Ver-
suchungen gefeit. Doch geht im allgemeinen die Auffassung der Ge-
schäftsführer dahin, daß sie das Vermögen von vielen armen Arbei-
tern zu verwalten haben und sich nur von konsumgenossenschaftlichen
Interessen bei ihren geschäftlichen Handlungen leiten lassen dürfen.
Ausnahmen bestätigen nur die Regel.

In besonderem Maße nehmen die Konsumvereine auf die
Qualität^) der Bedarfsgüter bei ihren Einkäufen Rücksicht. Das
Konsumenteninteresse dieser Organisation macht es dem Einkäufer
zur vornehmsten Pflicht, nur einwandfreie Waren einzukaufen. Große
Vereine haben besondere Maßnahmen für die Durchführung des
Qualitätsprinzips getroffen. „So werden im Konsumverein Stutt-
gart seit 1876 regelmäßig Berichte über amtliche Warenuntersuchun-
gen gegeben, die oft mehrere Hundert Mark jährlich kosten. Die
Lieferanten der betreffenden Artikel werden von dem Ausfall der
Untersuchungen, besonders natürlich von Beanstandungen, jeweils
verständigt, und bei der Warenbestellung wird ans die Ergebnisse der

6) Ein sicheres Urteil darüber möchte ich damit nicht gefällt haben.
Wie weit das Schmiergelderunwesen im Verkehr der Erwerbsgeschäfte
unter sich und mit öffentlichen Körperschaften Ausdehnung gefunden hat,
schildert interessant Wilhelm B e ck-Steglitz in der Zeitschrift für Handels-
wissenschaft und Handelspraxis 1911 Nr. 6; ferner Haasis in seinem
Buche über Schmiergelderunwcsen, Stuttgart 1913.

ft Paul G ö h r e, a. a. O. S. 281.

s) Luxuriöse Verpackung spielt dagegen beim Einkauf der Konsumvereine
keine Rolle. So kommt es denn auch vor, daß die Lieferanten ausdrücklich
in ihren Angeboten an Konsumvereine bemerken, daß der Preis bei Verzicht
auf die kostspielige Ausmachung, Reklame usw., sich um soundsoviel ermäßige.
        <pb n="43" />
        ﻿38

Untersuchungen sorgfältig Rücksicht genommen."«) Der Breslauer
Konsumverein schreibt hierüber gelegentlich in einem Geschäftsberichte:

Auch im Berichtsjahre standen die Vereinswaren bezüglich ihrer Be-
schaffenheit unter der dauernden Kontrolle des vereidigten, staatlich appro-
bierten Nahrungsmittel-Chemikers Dr. 36. Sie erstreckte sich nicht nur auf
Proben von unseren Lieferanten und auf Waren aus unserem Hauptlager,
sondern auch auf die in den Verkaufsstellen befindlichen Vorräte. Die uns
von dem Genannten eingereichten Analysen und Begutachtungen leisteten
uns beim Einkauf gute Dienste und erhöhten die Gewähr usw.

Noch andere Beispiele ließen sich dafür anführen. Besonders
interessant in dieser Beziehung sind die Einrichtungen der Großein-
kaufsgesellschaft in Hamburg, auf die ich noch später zurückkomme?«)

Gerade darin, daß Konsumvereine nur einwandfreie Güter ver-
mitteln wollen, liegt auch ein Grund, daß mittelmäßige Vereine auf
die Vermittlung einzelner Artikel verzichten müssen, da sie keinen
genügenden Einfluß auf den Produzenten ausüben können.

Nicht jeder Verein ist so gestellt, wie der Basler Konsumverein,
der z. B. seinen Milchlieferanten in besonderen Reglements Vorschrif-
ten über Qualität, Behandlung und Transport der Milch, sowie über
die Pflege und Fütterung der Kühe usw. gibt.")

Die Erwerbsgeschäfte dagegen nehmen nicht immer bei ihren Ein-
käufen auf tadellose Beschaffenheit der Ware Rücksicht, wenn sie dar-
aus einen Vorteil ziehen können. Ein heute noch leider allzu häufig
angewandtes Konkurrenzmittel ist es gerade, „billig und schlecht"")
zu liefern. Daneben besteht allerdings ein anderes Mittel, d. i. auf
Grund der besseren Qualität Sieger im Konkurrenzkampf zu bleiben.
Die erste Art der Konkurrenzmittel hat aber viel mehr Aussicht auf
Erfolg, da die Käufer nicht immer in der Lage sind, über Qualitäts-

«) vr. Hugo Kramer, Kleinhandel und Konsumvereine, besonders in
Württemberg, S. 85.

io) S. Seite 50 f.

") Es dürfte hier nicht uninteressant sein, wie der Milchbezug des
Basler Vereins selbst vor sich geht: Die gesamte Milchproduktion einer Milch-
genossenschaft wird für ein halbes oder ganzes Jahr käuflich übernommen.
Die Milchbauern eines Dorfes vereinigen sich zu einer Milchgesellschaft und
errichten eine Sammelstelle, wo die Milch gewogen und dann spediert wird.
Die Milchbauern sind verpflichtet, ihr gesamtes Milchquantum, abzüglich des
Hausbedarfs, an diese Sammelstellen abzuliefern. Die Milch wird per Kilo
eingekauft, wobei 1030 Gramm ein Liter sind. Die zu viel gelieferte Milch
wird verkäst oder zentrifugiert. Die Käsereien und Milchküchen sind die Re-
gulierstellen für den Milchbezug. (Nach einem Referat von dem Basler Kon-
sumgenossenschafter G. Angst auf dem 10. ordentlichen Genossenschaftstag in
Dresden 1913.)

") Schär, a. a. O. S, 255 ff.
        <pb n="44" />
        ﻿39

unterschiede zu urteilen. Außerdem sind es heute oft gerade die
Käufer, die Schundartikel wünschen. Handel und Industrie kommen
darin leider dem Wunsche der Konsumenten nach. Darunter haben
die Konsumvereine in ihrem Bestreben, den Mitgliedern nur Quali-
tätsgüter zu verschaffen, sehr stark zu leiden.

Aus der Eigenart der Konsumvereine ergeben sich noch weitere
Abweichungen vom Warenverkehr der Erwerbsgeschäfte. Die nahen
Beziehungen der Konsumvereine zu den Gewerkschaften einer-
seits und das Bestreben der Konsumvereine, ihren Abnehmern mög-
lichst einwandfreie Güter zu beschaffen, andererseits, gab An-
laß zu folgender Resolution auf dem 7. ordentlichen Genossenschafts-
tag des „Zentralverbandes deutscher Konsumvereine" 1910 in
München:

„Hausindustrie und Heimarbeit erweisen sich sowohl in ihrer
alten, wie in ihrer neuen Form als eine überaus rückständige Betriebsweise.
Ihre Kennzeichen sind: Lange Arbeitsdauer, niedrige Löhne, Ausbeutung der
Kinder und ungesunde Arbeits- und Wohnräume, wodurch die Arbeiterklasse
wirtschaftlich und gesundheitlich schwer geschädigt wird. Die ungeeigneten
Arbeitsstätten und der schlechte Gesundheitszustand der Heimarbeiter machen
die Heimarbeit zu einem furchtbaren Herd aller Infektionskrankheiten, wodurch
eine hohe Gefahr für alle Konsumenten von Heimarbeitsprodukten sowie für
die gesamte, Bevölkerung entsteht."

„Soweit die Herstellung der Nahrungs- und Genußmittel durch die Haus-
industrie in Frage kommt, sind generell die hausindustriellen Produkte von
der Bedarfsbefriedigung der organisierten Konsumenten auszuschließen."

Die Strafanstaltserzeugnisse betreffend, wurde u. a.
folgendes beschlossen:

„Die Arbeitskraft der Gefangenen wird meistens zu einem niedrigen
Preise an Privatunternehmer verkauft, welche mit Hilfe dieser billigen Arbeits-
kraft minderwertige und billige Produkte herstellen, durch deren Vertrieb
die reelle Warenverteilung, die Konsumenten und die freien Arbeiter gleicher-
maßen geschädigt werden."

„Die Vorstände der Konsumvereine werden ersucht, bei ihren Waren-
einkänfeu und Bestellungen keine Artikel zu kaufen, die ganz oder teilweise
in Strafanstalten angefertigt sind, und Firmen, die in solchen Anstalten her-
stellen lassen oder Strafanstaltserzeugnisse in Vertrieb bringen, bei Einkäufen
oder Bestellungen nicht mehr zu berücksichtigen."

Diese Resolution wie auch die erste werden von den Konsum-
Vereinen ziemlich streng beachtet. Nicht weniger findet folgende Re-
solution gegenüber den Gewerkschaften die Berücksichtigung der Kon-
sumvereine:

„Der Vorstand des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine verpflichtet
sich, den Konsumvereinen zu empfehlen, daß bei Lieferungsaufträgen sowie bei
Vergebung von Arbeiten der Vereine nur solche Firmen Berücksichtigung finden,
        <pb n="45" />
        ﻿40

welche die Gewerkschaften und die von diesen mit den Arbeitgebern ab-
geschlossenen Tarife und Vereinbarungen anerkennen.

Soweit schriftliche Werkverträge über die Vergebung von Arbeiten und
Lieferungen in Frage kommen, wird den Genossenschaften empfohlen, in diese
Kontrakte eine Klausel aufzunehmen, wonach der Unternehmer verpflichtet ist,
die Gewerkschaft und die zwischen diesen und den Arbeitgebern abgeschlossenen
Tarife und Vereinbarungen anzuerkennen."

So haben die Konsumvereine bei ihren Einkäufen auf eine Reihe
dou Bestimmungen Rücksicht zu nehmen, die sie verpflichten, nicht
stets da zu kaufen, wo es ziffernmäßig am billigsten ist wie das
Erwerbsinteresse es gebieterisch verlangt, sondern da, wo das K o n-
sumenteninteresse, sowie auch das Arbeitnehmerinter-
esse in jeder Beziehung gewahrt bleiben. —

Zum Schluß noch einige Worte über den Güterbezug von P r o-
d u z e n t e n g e n o s s e n s ch a f t e n. Die Konsumgenossenschaften
waren von jeher bestrebt, innige geschäftliche Beziehungen zu Pro-
duzentengenossenschaften zu pflegen, nicht allein zu A r b e i t s ge-
noss e n s ch a f t e n, wo von vornherein persönliche Beziehungen zu
einer Geschäftsverbindung führten, sondern auch mit anderen Pro-
duzentengenossenschaften, wobei besonders die landwirtschaft-
lichen eine Rolle spielen. Man geht darin so weit — jedenfalls
ist das früher der Fall gewesen •—, daß man besonders rücksichts-
voll im Verkehr mit diesen Genossenschaften ist, z. B. bei Bemänge-
lung irgendwelcher Mißstände u. dgl.") Es ivar wohl der Ge-
danke der genossenschaftlichen Homogenität, der dazu
Anlaß gab. M. E. ist aber diese Gleichartigkeit, heute wenigstens,
nur eine rein äußerliche, denn die Interessen der beiden Genossen-
schaftsarten stehen sich diametral entgegen. Allerdings muß das eine
hervorgehoben werden, daß, wenn diese Genossenschaften nicht nur dem
einseitigen Produzenteninteresse huldigten, sondern sich gleichzeitig

") Bemerkenswert ist auch in dieser Beziehung, was der Bielefelder
Konsumverein in seinem Geschäftsberichte für das Jahr 1913 mitteilt. Der
genannte Verein hatte einen Vertragsabschluß mit einer genossenschaftlichen
Molkerei in Bielefeld. Die Direktion der Molkerei trat an die Konsumge-
nossenschaft heran wegen Erhöhung des Milchpreises um einen Pfennig per
Liter, obwohl der Vertrag noch 3 Jahre dauerte. Der Konsumverein Bielefeld
nahm das Verlangen an mit Rücksicht auf das ungünstige finanzielle Ergebnis
der Molkerei. Wir sehen hieraus zweierlei: Den großen Einfluß, den die Kon-
sumgenossenschaft bei der Produzentengenossenschaft hat und ferner, daß sie
diesen Einfluß nicht dazu benutzt, den Produzenten zu erdrücken. Bei letzterem
mögen ja auch nicht nur altruistische Gründe mitgespielt haben, da die
Molkerei für den Konsumverein ein angenehmer Lieferant war.
        <pb n="46" />
        ﻿41

von idealen Gesichtspunkten leiten ließen, indem sie eine möglichst enge
Verbindung von Produzent und Konsument im allgemeinen sozialen
Interesse erstrebten, sie auch eine innere Homogenität schaffen wür-
den, die ein Zusammenarbeiten, wie es die Konsumgenossenschaften oft
versucht haben, gestatten würde.

Wie man heute in dieser Frage auf beiden Seiten denkt und tut,
lassen die Worte von Heinrich K a u f m a n n aus dem letzten Internatio-
nalen Genossenschaftskongreß in Glasgow erkennen. Kaufmann sagte
bei dieser Gelegenheit u. a., daß man heute noch nicht darüber urteilen
könne, ob cs wünschenswert sei und ob es gelingen werde, einen „organi-
satorisch genossenschaftlichen Güterverkehr durch Preisfestsetzungen und
Kaufverträge" zwischen landwirtschaftlichen Produktivgenossenschaften
und Konsumgenossenschaften — „etwa nach Art der Reichstarifverträge
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer" — zu schaffen. „Vorläufig
scheint bei den konsumgenossenschaftlichen Organisationen eine größere
Neigung vorhanden zu sein, Versuche in der Richtung der konsumge-
nossenschaftlichen Eigenproduktion landwirtschaftlicher Produkte zu
machen. Auch die landwirtschaftlichen Genossenschaften — wenigstens
in Deutschland, wo allerdings auch politische Gründe mitsprechen dürf-
ten — scheinen auf den direkten Verkauf ihrer Produkte an industrielle
Konsumgenossenschaften und deren Großeinkaufsgesellschaften kein be-
sonderes Gewicht zu legen."

An einer andern Stelle") sagt Kaufmann von den Bezügen
der dem Zentralverbande angegliederten Konsumvereine von land-
wirtschaftlichen Genossenschaften und Landwirten, daß überall „das
Bestreben vorhanden ist, den direkten Geschäftsverkehr mit landwirt-
schaftlichen Genossenschaften und Landwirten zu pflegen. Es kann
jedoch nicht behauptet werden, daß überall systematisch in dieser Be-
ziehung gearbeitet wurde. Wir stehen vor den ersten Anfängen einer
Entwicklung, die aus einer großen Fülle von Einzelerscheinungen
besteht. Es sind vielfach nur die ersten tastenden Versuche sowohl bei
den Konsumgenossenschaften, als auch bei den landwirtschaftlichen Ge-
nossenschaften und Landwirten vorhanden, miteinander in direkte Ge-
schäftsverbindung zu kommen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sich
aus diesen Versuchen mehr und mehr gefestigte Verhältnisse entwickeln
werden, die es leichter machen, zu einem abschließenden Urteil zu ge-
langen, als es heute der Fall ist."

In E n g l a n d ist der Verkehr mit landwirtschaftlichen Genossen-
schaften sehr stark ausgedehnt, speziell auch mit dänischen Genossen-

") Jahresbericht des Zentralverbandes für das Jahr 1913, S. 23.
        <pb n="47" />
        ﻿42

schäften.Aber auch in Deutschland bestehen zahlreiche Verbindun-
gen mit landwirtschaftlichen Verkaufsgenossenschaften, wie uns nach-
stehende Angaben^) für das Jahr 1912 zeigen.

Direkter Bezug der Konsumgenossenschaften des Zen-
tralverbandes von landwirtsch. Genossenschaften M. 8,114,553
Direkter Bezug dieser Konsumgenossenschaften von
Landwirten	„	15,212,529

Zusammen M. 23,327,082
Direkter Bezug der Großeinkaufsgesellschaft von deut-
schen landwirtsch. Genossenschaften	M.	1,715,077

Direkter Bezug der Großeinkaufsgesellschaft von deut-
schen Landwirten	„	992,278

Summa M. 26,034,437
gegen M. 9,872,786

im Jahre 1914.

Der direkte Bezug der Großeinkaufsgesellschaft von
landw. Genossenschaften des Auslandes betrug „	1,265,629

Was den Verkehr mit den Arbeitsgenossenschaften be-
trifft, so sind hier die Konsumvereine bei der mißlichen Lage jener
Genossenschaften wenigstens in Deutschland in der Regel gezwungen,
sie mit Kapital zu unterstützen. Das Ende ist dann meist, daß
die Konsumgenossenschaften diese Genossenschaften übernehmen, deren
Hauptabnehmer und Kapitalstütze sie schon vorher waren. Letzten
Endes werden sie dann Produktivabteilungen der Großeinkaufsgesell-
schaft.

III.	Der Güterbezug von konsumgenossenschaftlichen
Einkaufszentralen.

1. Die Entstehung der konsumgenossenschaftlichen
Einkaufszentralen im In- und Ausland.

Die Hauptbedeutung unter den Lieferanten der Konsumvereine
haben unzweifelhaft die Einkaufszentralen im Laufe der Zeit
bekommen. „Konsumvereine — örtliche Eigenproduktion, Großein-

15)	Vgl. S. 27.

16)	Zusammengestellt nach den Angaben im Jahresbericht des Zentral-
verbandes für 1913 S. Iss.: Material zur Beurteilung der Frage des Waren-
bezugs der Konsumgenossenschaften von landwirtschaftlichen Verwertungs-
genossenschaften. Dorthin verweise ich auch wegen aller Einzelheiten.
        <pb n="48" />
        ﻿43

kaufsgesellschaften — nationale Eigenproduktion — sind mit innerer
Notwendigkeit aufeinander folgende Schritte in dem Bestreben der
Konsumenten, ,ihre Geschäfte in die eigenen Hände zu nehmen" und
dadurch in das Chaos der privatwirtschaftlichen Produktion und Dis-
tribution ordnend einzugreifen.""*) Die erste dieser Zentralen entstand
im Jahre 1863-) als Co-operative Wholesale Society in Man-
chester. Im Jahre 1868 wurde die Scottish Co-operative Who-
lesale Society in Glasgow gegründet. Ueber ein Jahrzehnt hin-
durch blieben diese beiden Großeinkaufsgesellschaften die einzigen. Das
Konsumgenossenschaftswesen auf dem europäischen Kontinent war im
allgemeinen noch nicht genügend entwickelt, als daß solche Institutionen
mit Erfolg hätten ins Leben gerufen werden können. Allerdings
traten schon in den 60er und 70er Jahren in Dänemark, Deutsch-
lands und der Schweiz Bestrebungen hervor, die auf die Bildung von
Großeinkaufsverbänden gerichtet waren; sie führten zunächst nicht
zum Ziel.

Es gelang dann erst wieder in Dänemark, eine Einkaufszentrale
im Jahre 1884 zu schaffen, die sich mit einer vier Jahre später ge-
gründeten Zentrale zu den „Fallesforeningen for Danmarks Brugs-
foreningers“ im Jahre 1896 verschmolz.

Das nächste Land, das eine Großeinkaufsgesellschaft mit blei-
bendem Erfolg entstehen sah, war die Schweiz, und zwar waren es
hier eigentümlicherweise einige kleine landwirtschaftliche Konsumge-
nossenschaften in den Kantonen Zürich und Aargau, die in dieser
Richtung vorangingen. 1886 wurde der Verband ostschweizerischer
landwirtschaftlicher Genossenschaften in Winterthur konstituiert, der
von Anfang an den gemeinsamen Einkauf für die ihnl angeschlossenen
Genossenschaften zu seiner Hauptaufgabe machte.

Im Jahre 1889 erfolgte die Gründung des Feäerlandsche Co-
operatieven Bond, Handelskamer, in Rotterdam.

Im Jahre 1892 beschloß der Verband schweizerischer Konsum-
Vereine, Basel, sich durch Angliederung einer „Zentralstelle"" zu einer
Großeinkaufsgesellschaft zu erweitern. Vor einigen Jahren ent-
stand außerdem noch die „Eoueordia" in Zürich.

0 Kaufmann, Geschichte des konsumgenossenschaftlichen Großeinkaufs
in Deutschland. Hamburg 1904 S. 13.

2)	Der geschichtliche Ueberblick, der jetzt folgt, beruht in der Hauptsache
auf den Angaben im „Jahrbuch der internationalen Genossenschaftsbewegung"
II. Jahrgang, herausgegeben von Or. Hans Müller, London 1913, S. 141 ff.
Zum Teil sind die Angaben wörtlich wiedergegeben.

3)	Siehe Seite 46 sf.
        <pb n="49" />
        ﻿44

In das folgende Jahr 1893 fällt die Konstituiernng der
Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine in Hamburg.
Ihr sind allerdings in Deutschland verschiedene Versuche, eine solche
Institution zu gründen, vorangegangen, doch ohne Erfolgs)

Im Jahre 1898 sehen wir Rußland und Ungarn zur Gründung
eines Einkaufsverbandes für Konsumvereine schreiten. In Rußland
erfolgte die Gründung des 8ojus Potrebitielnych Obstschestw mit
dem Sitze in Moskau; in Ungarn die der „Hangya“ mit dem Sitze
in Budapest.

Uni die gleiche Zeit erfolgte auch in Belgien der Zusammen-
schluß der dortigen Arbeiterkonsumvereine zur Federation des 8o-
cietes Cooperatives Beiges..

Abgesehen von der englischen, schottischen und dänischen Groß-
einkaufsgesellschaft war keine der bisher genannten zehn Organisa-
tionen an der Jahrhundertwende zu einer namhaften Entwicklung ge-
langt. Erst das 20. Jahrhundert brachte in das Großeinkaufsge-
nossenschaftswesen einen kräftigen Aufschwung und sah die ihm zu-
grunde liegende Idee eine gewaltige Verbreitung gewinnen.

1901 entstand in Frankreich das Office coöperatif, welches
später in die Gooperative de Gros verwandelt wurde. Die letztere
vereinigte sich im Jahre 1913 mit dem 1906 gegründeten Magasin
de Gros in Paris.

Im Jahre 1904 begann der Kooperativa Förbundet in Stock-
holm sich erfolgreich als Großeinkaufsgesellschaft zu betätigen, nach-
dem der Versuch, eine selbständige Gesellschaft zu diesem Zwecke zu
bilden, ohne Erfolg geblieben war.

1904	erfolgte in Helsingfors die Gründung einer selbständigen
Großeinkaufsgesellschaft für die finnischen Konsumvereine unter dem
Namen 8uoinen Osuuskauppojen Keskusosuuskunta.

1905	wurde die Großeinkaufsgesellschaft für die österreichischen
Konsumvereine in Wien gegründet.

Im gleichen Jahre wurde für die Konsumvereine in St. Peters-
burg und Umgebung eine zweite Großeinkaufsgesellschaft gebildet,
die jedoch bisher über die Stufe einer Agentur nicht hinausgekom-
men ist.

Der Verband der norwegischen Konsumvereine, der 1906 ge-
gründet wurde, begann im folgenden Jahre in Kristiania seine
Tätigkeit als Großeinkaufsgesellschaft.

0 Siehe Seite 46 ff.
        <pb n="50" />
        ﻿45

1910 beschloß ein Konsumvereinskongreß in Mailand die Bil-
dung einer Großeinkaufsgesellschaft für Italien; in Prag errichteten
die tschechischen und in Warschau die polnischen Konsumvereine eben-
falls eine Großeinkaufsgesellschaft.

Im vorigen Jahre entwickelte sich aus der „Großeinkaufszentrale
westdeutscher Konsumvereine" die „Großeinkaufszentrale deutscher Kon-
sumvereine."^)

Keine Großeinkaufsgesellschaften besitzen bisher Bulgarien, Por-
tugal, Rumänien, Serbien und Spanien. In den außereuropäischen
Ländern ist das Großeinkaufsgenossenschaftswesen noch zu keiner nam-
haften Entwicklung gelangt. Allerdings besteht in Kalifornien eine
kleine Co-operative Wholesale Society. Sie ist jedoch über die
ersten Anfänge noch nicht hinaus. Ebenso wurde von Versuchen
berichtet, die in Australien und Südafrika zur Bildung einer Groß-
einkaufsgesellschaft unternommen wurden. Positive Resultate liegen
jedoch noch nicht vor.

In nachstehender Tabelleb) sehen wir die Umsatzzahlen der ver-
schiedenen Einkaufszentralen für das Jahr 1913, soweit die Zentralen
dem Genossenschaftsbund angeschlossen sind.

	Beginn		Zunahm	e
	der	Umsatz	gegenüber	1912
	Tätigkeit	M	M	o/o
6. W. 8., Manchester	.	.	1864	627 400 000	32 756 920	5,50
8. 6. W. 8., Glasgow ,	. . 1868	179 280 660	11 455 500	6,82
G. E. G., Hamburg .	.	.	1894	154 047 321	18 140 143	13,35
F. D. B., Kopenhagen	.	.	1884	69 748 420	7 592 900	12,21
SS. S. K., Basel .	.	.	.	.	1892	35 520 340	5 703 660	19,12
Hangya, Budapest .	.	.	1899	26 554 880	2 034 640	8,29
G. E. G., Wien .	.	.	.	.	1905	23 054 880	1 519 440	7,05
Keskuskunta, Helsingfors .	.	.	1905	18 374 200	2 755 680	17,64
8. P. 0., Moskau .	.	.	.	.	1901	17 301 340	4 492 540	35,97
P. C. B., Antwerpen .	.	.	1899	9 003 740	3 751 743	71,43
K. F., Stockholm .	.	,	.	.	1904	8 573 960	986 560	13,00
Handelskamer, Rotterdam .	.	.	1890	7 657 000	293 280	3,98
V. D. P., Prag .	.	.	1911	2 774 800	868 440	45,55
N. K. L., Kristiania .	.	.	1907	2 741 700	543 120	24,70
Konkordia, Zürich .	.	.	1911 (?)	1 227 440	273 480	28,67
C. I. C., Mailand .	.	.	.	1911	967 000	— 37 520	4,03

6) Siehe Seite 53.

6) Zusammengestellt nach dem Jahrbuch des Internationalen Genossen-
schaftsbundes für 1913 und dem Internationalen Genossenschaftsbulletin 1914
Rr. 3.

Schloesser, Die konsumgenossenschaftliche Gütervcrmittlung.

4
        <pb n="51" />
        ﻿46

In der Tabelle sind nicht berücksichtigt zwei dem Bunde ange-
schlossene Einkaufszentralen: das Magasin de Gros, Paris und eine
landwirtschaftliche Einkaufszentrale in Dublin, deren Umsätze auf 10
und 4 Millionen Mark zu schätzen sind. Nicht angeschlossen ist die
„Großeinkaufszentrale des Reichsverbandes" mit nahezu 10 Millionen
Mark Umsatz. Der Gesamtumsatz der aufgeführten Einkaufszentralen
betrug ca. 1200 Millionen Mark im Jahre 1913.

Besonders fallen die Umsätze der englischen Großeinkaufsgesell-
schaft auf. Sie ist ein Riesenunternehmen, das ich verschiedentlich
zum Vergleich herangezogen habe. Weit ausgedehnt ist die Eigen-
produktion der englischen Wholesale Society. Die C. W. S. in
Manchester besitzt Baumwoll-, Woll- und Flanellwebereien,
eine Strumpfwarenfabrik, eine Korsettfabrik, fünf Schuhfabriken mit
über 3000 Arbeitern, eine Maschinenfabrik, fünf Mühlen, drei
Konfektionswerkstätten. Außerdem pflegt sie die Herstellung von
Biskuits, Bonbons, Essig, Marmeladen, Farben, Tabak, Haushalts-
artikeln und noch vielem anderen. Mit der schottischen Großeinkaufsge-
sellschaft zusammen betreibt sie eine Kakao- und Schokoladenfabrik.
Ferner besitzt sie mit dieser gemeinsam große Teeplantagen auf Ceylon,,
wo 735 Personen beschäftigt werden. Neuerdings hat die englische
0. W. 8. in Sierra Leone (Westafrika) eine Konzession zur Errichtung
einer Faktorei und Gewinnung von Palmöl in einem Bezirk von
300 Quadratmeilen erlangt.

Nun darf man aber nicht annehmen, daß die Produktionsbetriebe
der englischen Großeinkaufsgesellschaft kleine Unternehmungen sind.
Es sind durchweg moderne Großbetriebe?)

Außerdem besitzt die englische Großeinkaufsgesellschaft Einkaufs-
stellen im In- und Ausland, so in Newyork, Sydney, Montreal,
Kopenhagen, Denia (Spanien), Gothenburg usw.

Mit all diesen Niederlagen steht die C. W. S. in regem Verkehr
mittels einer eigenen Flotte, die die Ozeane durchquert und englische
organisierte Konsumenten mit Importartikeln versorgt.

2. Kurze geschichtliche Darstellung der Entwicklung
der deutschen Einkaufszentralen und ihr heutiger

Stand.

Wenn ich darauf verzichte, hier eine umfassende Darstellung der
Geschichte und Organisation des deutschen Großeinkaufs zu geben, mich
vielmehr mit einer ganz knappen Darstellung begnüge, so geschieht

1) Vgl. dazu Dr. Th. O. Kassau, Die britischen Großeinkaufsgesell--
schäften. Kons. Rundschau Nr. 29, 1913.
        <pb n="52" />
        ﻿47

es z. T. mit Rücksicht darauf, daß ich auf das vortreffliche Buch von
Heinrich Kanfman n, Geschichte des konsumgenossenschaftlichen
Großeinkaufs in Deutschland, verweisen kann, z. T. aber auch, weil
ich in dieser ganzen Darstellung die Einkaufszentralen als selbständige
Lieferanten betrachte, die nur insoweit für uns von Interesse sind,
als sie diese Funktion ausüben. Ich werde nicht den Einkauf durch
die Einkaufszentralen schildern, was eine detaillierte Darstellung die-
ser selbst bedingen würde, sondern nur den Einkauf von den Groß-
einkaufsgesellschaften.

Wenn man einen Vergleich ziehen will zwischen der englischen
und deutschen Großeinkaufsgesellschaft, so ist zu berücksichtigen, daß
in Deutschland erst seit 1894 eine auf genossenschaftlicher Grundlage
gut organisierte Großeinkaufsgesellschaft besteht. Außerdem muß man
Die besonderen Verhältnisse in Deutschland — siehe nachstehende Aus-
führungen —, die lange Zeit sehr hemmend, speziell auch auf den
gemeinschaftlichen Großeinkauf wirkten, hier in Betracht ziehen.

Wie in anderen Ländern, so bildeten auch in Deutschland lokale
und regionale Einkaufsvereinignngen die Borstufe für den vollständig
zentralisierten Großeinkauf. Diese Einkaufsvereinigungen fanden be-
sonders Verbreitung in den 80er Jahren, als die erste größere Be-
wegung der Erwerbsgeschäfte gegen die Konsumgenossenschaften sich
bemerkbar machte. Diese Bewegung bestand vor allen Dingen in der
Boykottierung der Konsumvereinslieferanten. Sie wurde von den
Detaillisten ziemlich mit Erfolg durchgeführt. Ein Zusammenschluß
der Konsumvereine war die natürliche Folge. Doch waren diese Ein-
kaufsvereinigungen zu lose, als daß man auf ihnen eine gemeinsame
Einkaufszentrale hätte aufbauen können. Auch fehlte es an dem
notwendigen Unternehmungsgeist, bzw. man fühlte' sich noch nicht
stark genug, ein solches Unternehmen zu gründen. Man erinnerte
sich im übrigen der schlechten Erfahrungen, die der Stuttgarter Ge-
nossenschafter Dr. Pfeiffer Anfang der 70er Jahre mit der von
ihm 1869 gegründeten Mannheimer Einkaufsgenossenschaft süddeut-
scher Konsumvereine gemacht hatte. Dieses ursprünglich genossen-
schaftliche Unternehmen war aus Kapitalmangel in eine Aktiengesell-
schaft übergegangen und hatte schließlich 1875 in Liquidation treten
müssen. Vor allen Dingen aber war es die Politik des Allgemeinen
Verbandes, die eine Konsumentenorganisation, wie sie die Einkaufs-
zentrale darstellen sollte, zu hindern suchte. Trotz der ablehnenden
Stellung der Verbandsleitung wurde aber das Problem vielfach er-
örtert und der dringende Wunsch nach einer Großeinkaufsgesellschaft
ausgesprochen.

4»
        <pb n="53" />
        ﻿48

Diese Situation wurde ausgenutzt von einem Privatier, Herrn
Pabst, der in Hamburg „die Einkaufsagentur deutscher Konsumver-
eine", anfangs ein reines Erwerbsgeschäft, gründete, das aber sofort
Zutrauen fand. Erst als dann in Bremen von Ludolf P a r i s i u s,
einem früheren Gegner von Einkaufszentralen, eine Großeinkaufs-
gesellschaft mit genossenschaftlichem Charakter — wenn auch vor-
läufig mit privatem Kapital — gegründet wurde, ließ sich auch Pabst
zu einer Umgründung in ein genossenschaftliches Unternehmen her-
bei. Er wurde von den interessierten Vereinen zum Geschäftsführer
gewählt, aber bald wieder infolge von Unstimmigkeiten seines Amtes
enthoben. Noch einmal traten die interessierten Vereine, speziell
sächsische Konsumgenossenschaften, zur Konstitutierung zusammen, und
am 29. März 1894 wurde das Unternehmen in das Hamburger
Handelsregister unter der Firma „Großeinkaufsgesellschaft
deutscher Konsumvereine m. b. H." mit einem Kapital von
34 500 M. eingetragen. An die Spitze der Gesellschaft stellten die
Vereine Ernst S ch e r l i n g, einen geschäftsgewandten Kaufmann,
der bis vor wenigen Monaten das Unternehmen geleitet hat.

Die Gesellschaft von P a r i s i u s mußte bald liquidieren, was
hier noch der Vollständigkeit halber erwähnt sei.

Die G. E. G.Z aber beginnt ihren Siegeslauf. Mag sie auch
anfangs noch unter Kapitalmangel und organisatorischen Schwierig-
keiten zu leiden gehabt haben, eine feste Basis war ihr jedenfalls
gegeben in dem genossenschaftlichen Geist, von dem sie stets durch-
drungen war. Die Entwicklung der G. E. G. wäre aber noch viel
schneller vor sich gegangen, wenn sie vom Allgemeinen Verbände ge-
fördert worden wäre. Die Produzentennatur der Mehrzahl der die-
sem Verbände angeschlossenen Genossenschaften verhinderte das
natürlich.

Anfangs vermittelte die Großeinkaufsgesellschaft nur Waren
gegen Provision, ohne eigenes Lager zu führen. Bald aber ging sie
zum Kauf auf Lager über. Infolge des Barzahlungsprinzips hatte
die Gesellschaft bei ihren Lieferanten schnell Achtung erworben. Auch
die Abnehmerzahl nahm fortwährend zu. Ein Warcnbericht
hielt die oft nur wenig vorgebildeten Geschäftsführer der Vereine auf
dem Laufenden. Sehr wichtig für die weitere Entwicklung war, daß
der Konsumverein Zwickau-Schedewitz im Jahre 1897 seine Räume
der G. E. G. für die Errichtung des ersten Zweiglagers zur Ver-
fügung stellte. Etwas später wurde der erste Reisende angestellt.

8) Diese Abkürzung ist in konsumgenossenschaftlichen Kreisen allgemein
gebräuchlich.
        <pb n="54" />
        ﻿49

1899 machten die deutschen Konsumgenossenschafter eine Stu-
dienreise nach England, wo sie starke Anregungen erfuhren,
die besonders auch der deutschen Großeinkaufsgesellschaft zugute kamen,
welche daraufhin reorganisiert wurde.

Mit Beginn des neuen Jahrhunderts geht dann auch eine rapide
Entwicklung vor sich. Der Umsatz von nahezu 8 Millionen Mark
im Jahre 1900 verdoppelt sich im folgenden Jahre auf über 15 Mil-
lionen. Weitere Reisende werden angestellt und neue Zweiglager in
den Hauptabnehmerbezirken geschaffen. Auch veranstaltet die G. E. G.
nun W aren au sst ellun g en gelegentlich der Generalversamm-
lungen und bei anderen offiziellen Anlässen.

Das Wichtigste aber im neuen Entwicklungsstadium ist der Ueber-
gang zur Eigenproduktion. Der erste Schritt hierzu war die
Errichtung einer Kaffeerösterei. Es folgte dann die Herstellung von
Seife, Zigarren, Kautabak, Zündhölzern und Mostrich. Die Seifen-
fabrik befindet sich in Gröba-Riesa in Sachsen; sie hatte im Jahre
1913 einen Umsatz von über 6 Millionen Mark. In Gröba ist auch
die Mostrichfabrik. Eine zweite Seifenfabrik wird dieses Jahr in
Düsseldorf eröffnet. Die Zigarrenfabriken befinden sich in Hamburg,
Frankenberg und Hockenheim in Baden. Die Kautabakfabrik ist in
Nordhausen und die Zündholzfabrik in Lauenburg an der Elbe. Es
handelt sich bei diesen Betrieben um moderne, technisch und hygienisch
vollkommene Einrichtungen, die die höchsten Löhne der betr. Branchen
zahlen. Im Laufe dieses Jahres werden in Gröba-Riesa zwei weitere
Betriebe, eine Teigwarenfabrik und eine Kistenfabrik eröffnet. Die
G. E. G. ist damit der Verwirklichung ihrer Aufgaben einen Schritt
näher gerückt. Der § 2 des Gesellschaftsvertrages lautet nämlich:

„Der Gegenstand des Unternehmens ist, Konsumvereinen und ähn-
lichen Wirtschaftsvcreinigungen durch Betreiben von Handelsgeschäf-
ten und durch eigene Herstellung und Fabrikation Kolonialwaren,
Materialwaren, Landesprodukte, Produkte und Fabrikate der Lebens-
und Genußmittelbranche, Lebens-, Haushaltungs- und Wirtschafts-
bedürfnisse aller Art, Bekleidungsgegenstände gut und preiswert zu
beschaffen, sowie Bankgeschäfte aller Art gewerbsmäßig zu betreiben."

Der Wert der in der Eigenproduktion der Großeinkaufsgesell-
schaft deutscher Konsumvereines) hergestellten Bedarfsgüter betrugt)

1610..................M, 3 400 000

1911..................„ 6 542 910

8a) Die Großeinkaufszentrale des Reichsverbandes dürfte auch in Kürze
zur Eigenproduktion übergehen.

8b) Jahresbericht des Zentralverbandes für 1913 S. 518.
        <pb n="55" />
        ﻿50

1912	..............„ 7 922 895

1913	..............„ 11 076 579

Damit sind wir in unserer Darstellung bei dem heutigen Ent-
wicklungsstadiuni der Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine
angelangt. Schneller und immer schneller schreitet das Unternehmen
vorwärts. Immer neue Gebiete werden erobert, und man fragt sich,
wo das noch enden will. Das Netz der Zweiglag er erstreckt sich
heute schon auf Berlin, Düsseldorf, Mannheim, Erfurt, Nürnberg und
Gröba-Riesa (Sachsen)?) Mit letzterem ist ein Speziallager für Manu-
faktur-, Kurz- und Schuhwaren mit ständiger Musterausstellung ver-
bunden. Außerdem besteht dort eine Musterausstellung von Geschäfts-
inventar und Hausstandssachen. Man denkt an die Errichtung eines
weiteren Zweiglagers in Breslau. Außerdem hat die G. E. G. bei
einzelnen Vereinen Depots.

Eine vorzügliche Einrichtung der Großcinkaufsgesellschaft deut-
scher Konsumvereine, die ich bisher nur angedeutet habe, ist ihr
Laboratoriu m. „Aus der Notwendigkeit, nur unverfälschte Lebens-
mittel zu verkaufen, entsprang eigentlich die Idee der Großeinkaufs-
gesellschaft," sagt Holyoake^) einmal. Damit erscheint uns das
Laboratorium als eine Selbstverständlichkeit. Es hat den Zweck,")
festzustellen, ob die zu kaufenden Waren einwandfrei sind, und ob der ge-
forderte Preis mit ihrem wirklichen Werte übereinstimmt; ferner ob
die beim Einkäufe garantierten Eigenschaften während der ganzen
Lieferungsperiode zutreffen. Es dient außerdem dazu, die Qualitäts-
unterschiede beim Einkäufe festzustellen und die Waren auf ihre Halt-
barkeit zu prüfen. Auf Wunsch stellt die G. E. G. das Laboratorium
auch Vereinen für die Untersuchung der Waren von Konkurrenzfirmen
zur Verfügung.

*) Das Lager in Gröba-Riesa ist das größte der Jnlandlager der Groß-
einkaufsgesellschaft, was seine bedeutsamen Ausmessungen (79 in lang und 18 m
tief) schon zeigen. Außer Keller, Erd- und Dachgeschoß und geräumigem
Dachboden hat das Gebäude 3 -Obergeschosse, im ganzen also 7 Stockwerke.
Im Keller befinden sich die Eß- und Garderoberäume des im Lager beschäf-
tigten Personals, außerdem die Baderäume. Das Erdgeschoß dient zur
Expedition der ankommenden und abgehenden Waren. Im ersten und zweiten
Obergeschosse lagern die Kolonialwaren, während im dritten Stockwerk und
im Dachgeschosse sich das Manufakturwarenlager befindet. Alle sieben Stock-
werke sind durch 3 elektrische Aufzüge verbunden. (Konsumgenossenschaftliche
Rundschau Nr. 39 1912.)

10) Holyoake-Häntschke, Geschichte der redlichen Pioniere von
Rochdale. Leipzig 1888 S. 223.

") Rach einem Artikel über das Laboratorium der G. E. G. in der
Kons. Rundschau Rr. 24 1912.
        <pb n="56" />
        ﻿51

So hat das Laboratorium eine Reihe von nützlichen Aufgaben zu
erfüllen. Im folgenden nenne ich einige Unregelmäßigkeiten, wie sie
durch das Laboratorium der G. E. G. festgestellt wurden und von der
Konsumgenossenschaftlichen Rundschau^) angegeben werden:

Eine Roggenkleie, die 22,7 o/o Sand enthielt, eine Butter mit zu
hohem Wassergehalt, ein infolge kranken Mehls schmieriges Brot, einen
durch künstlichen Zuckerzusatz verfälschten Honig, Roggenmehl, das
niit Gerstenmehl verfälscht war, Buchweizenmehl mit Maisabfall ver-
mischt, Terpentinöl, das Benzin enthielt.^)

Die Großeinkanfsgesellschaft hat nach wie vor die juristische Form
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter sich
aus leistungsfähigen Konsumvereinen zusammensetzen. Als Gesell-
schafter würden sich am besten die Einkaufsvereinigungen eignen, doch
entbehren sie der Rechtsfähigkeit. Obwohl die Gesellschaft die juristische
Form einer G. m. b. H. hat, so ist sie doch ihrem Wesen nach eine
Konsumgenossenschaft. Jeder Gesellschafter hat z. B. nur eine Stimme,
und der Reingewinn — meist kommen nur 2—4°/oo zur Verteilung,
der größere Teil fließt den Reservefonds zu — wird nicht nach Maß-
gabe der Stammanteile, sondern nach dem Umsatz verteilt.")

Die Umsatzzahlen der Großeinkanfsgesellschaft zeigt uns um-
stehende Tabelle. Imponierend wirkt darin besonders die Umsatz-
steigerung bis ans 154 Millionen Mark im Jahre 1913 gegen
50000,0 Mark im Jahre 1894. Die Umsatzzunahme im letzten Jahre
beträgt allein über 18 Millionen Mark. Das sind gewaltige Zahlen
für ein Unternehmen, dessen Kapital") zum größten Teil aus Ar-

iS)	Kons. Rundschau Nr. 24 1912.

") Ein interessantes Beispiel für Warenkontrolle bzw. für die Garantie
einwandfreier Ware bietet die dänische Großeinkanfsgesellschaft. Sie hat eine
besondere Abteilung für Samenkontrolle mit einer Versuchsanstalt und einer
Samenreinigungsanstalt. Diese Einrichtungen ermöglichen es ihr, in ihren
Berpflichtnngen sehr weit zu gehen. „Die Großeinkanfsgesellschaft dänischer
Konsumvereine verpflichtet sich zum Ersätze des Schadens in allen Fällen,
wo der Verlust der Ernte auf schlechten oder Lieferung anderen Samens als
aufgegeben wurde (unechte oder geringere Qualität, Irrtum bei der Expe-
dition oder dergleichen) zurückzuführen ist, doch nur für eine Gesamtsumme
für das Jahr 1912 von 50 000 Kronen." (Kons. Rundschan Nr. 14 1912.)

") Vereinigungen, welche nicht Gesellschafter sind und sich auch -nicht zur
Uebernahme einer Stammeinlage bereit erklärt haben, erhalten nur halbe
Umsatzdividende (§ 37 des Gesellschaftsvertrags). Dieselbe Regelung hat
die Großeinkaufszentrale des Reichsverbandes getroffen (§ 38 des Gesell-
schaftsvertrages).

") Das Stammkapital wurde auf der letzten Generalversammlung von
        <pb n="57" />
        ﻿D i e Umsätze der englischen, schottischen und deutschen G r o ß e i n k a u f s g e s e l l s ch a s t

in den ersten 20 Geschäftsjahren.

(Hinzugefügt sind die Zahlen der Großeinkauf-zentrale des ReichsverbandeS für die beiden ersten Geschäftsjahre.)

Co-opera  Jahr	tive Wholesale Society, England  Umsah	Zu- bzw.  Uni,at5	Abnahme			Co-operative Wholesale Society, Schonland  3.1).	»mich LK.				Großem!  ver  Jahr	aufsgesellschast (Zcntra!- band), Deutschland  Umsatz i Zunahme		Großeinkaufszentrale (Reichs- Verband), Deutschland  Jahr ! Umsatz ! Zunahme		
	Ji.		%		Ji		%		Ji.	%		Ji.	%
1864	1 063 068			1	1868	198788			2	1894	541 471		3	1912	3 185 828		5
1865	2 475 467		- 132,8	1869	1662427		- 736,0	1895	1 878 751	246,8	1913	9 718 670	205
1866	3 597 524		- 45,3	1870	2157 604		- 30,0	1896	3 264 726	73,7	—	—	—
1867	6 800 752		- 89,0	1871	3 334489		- 54,6	1897	4 955 406	51,8	—	—	—
1868	8 450 920		- 24,3	1872	5 381865		- 61,4	1898	5 579 034	12,6	—	—	—
1869	10 397 948		- 23,0	1873	7 882024		- 46,5	1899	6 296 071	12,8			—	—
1870	13 893 547		- 33,6	1874	8 403 913		- 6,6	1900	7 956 334	26,4	—		—
1871	15 554 662		- 12,0	1875	8 818 464		-	5,0	1901	15 137 761	90,3		—	—
1872	23 639 206		l- 52,0	1876	9 379 344		&gt;-	6,4	1902	21 568 549	42,5	—	—	—
1873	33 557 475		- 42,0	1877	12 079 030		- 28,8	1903	26 445 888	22,6	—	—	—
1874	40 278 994		- 20,0	1878	12 312095		- 1)9	1904	33 929 405	28,3	—	—	—
1875	46 071 597		- 14,6	1879	12 916988		-	4,9	1905	38 780 199	14,3	—	—	—
1876	55 296 003		- 20,0	1880	17 327030		- 34,1	1906	46 503 237	19,9	—	—	—
1877	57 954 566		-	4,8	1881	20 226 243		- 16,7	1907	59 866 220	28,7	—	—	—
1878	55 465 313		4,3	1882	22 562 054		L- 11,5	1908	65 778 277	9,9	—	—	—
1879	54 229 286		2,31	1883	25 689 657		h 13,9	1909	74 915 813	13,9	—	;		—
1880	68 463 460		- 26,2	1884	26 656 785		h 3,8	1910	88 669 649	18,4	—	—	—
1881	73 268 947		-	7,0	1885	29 483 510		- 10,6	1911	109 605 469	23,6	—	—	—
1882	82 783 879		- 13,0	1886	38 071616		- 29,1	1912	135 907 173	24,0	• 		—	—
1883	93 211 225		h 12,6	1887	37 105 308		2,6	1913	154 047 316	13,3	—	—	- *

1 7‘/a Monate. 2 3 Monate. 3 9 Monate. 4 50 Wochen ‘3 Monate.
        <pb n="58" />
        ﻿53

beiterpfennigen besteht, und das in der Hauptsache von Leuten ver-
waltet wird, die aus dem Arbeiterstande hervorgegangen sind.

Zum Vergleich habe ich nach einer Tabelle des Jahresberichtes
des Zentralverbandes von 1913 die Umsatzzahlen der britischen
Großeinkaufsgesellschaften für die ersten 20 Geschäfts-
jahre hinzugefügt. Der Umsatz der beiden britischen Wholesale So-
cietis zusammen beträgt im 20. Geschäftsjahr 121 Millionen Mark.
Der Umsatz der deutschen G. E. G. ca. 154 Millionen Mark. Also
auch im Vergleich zu dem typischen Lande einer konsumgenossenschaft-
lichen Gütervermittlung stehen wir in bezug auf die Entwicklungs-
schnelligkeit nicht zurück.

In der Tabelle sind auch die Umsatzzahlen der bereits oben er-
wähnten „Großeinkaufszentrale deutscher Konsum-
Vereine" berücksichtigt. Sie ist hervorgegangen aus der konsum-
genossenschaftlichen Abteilung der landwirtschaftlichen Bezugskommis-
sion für Rheinpreußen in Bonn. Die Konsumvereine des im Jähre
1908 gegründeten „Verbandes westdeutscher Konsumvereine", die aber
damals noch dem Verbände rheinpreußisch landwirtschaftlicher Genos-
senschaften angegliedert waren, machten bereits im Jahre 1906 ihre
ersten Bezüge durch die genannte Bezugskommission in Bonn. Mit
dem Wachsen der Vereine zeigte sich aber die Unzulänglichkeit einer
landwirtschaftlichen Einkaufszentrale für den Bedarf der Konsumver-
eine. „Es fehlte nicht an dem guten Willen der leitenden Personen,
sondern die Anpassungsfähigkeit dieses landwirtschaftlichen Institutes
an die Bedürfnisse der Konsumvereine ließ zu wünschen übrig."* I6) Man
beschloß deshalb auf dem außerordentlichen Genossenschaftstage des
„Verbandes westdeutscher Konsumvereine" in Düsseldorf am 10. März,
1912 die Gründung einer selbständigen Großeinkaufszentrale. Zwei
Monate später wurde der Gesellschaftsvertrag von 75 Vereinen in
Köln unterzeichnet. Es war das ein wesentlicher Fortschritt für den
gemeinschaftlichen Bezug von Bedarfsgütern, zumal die Konsumvereine
die landwirtschaftliche Bezugskommissjon nicht als ihr ureigenstes Un-
ternehmen betrachten konnten und deshalb nicht mit genügender Be-
geisterung dafür eintraten. Die Umsatzsteigerung seit der Gründung
der „Großeinkaufszentrale" ist denn auch ganz merklich. Der Umsatz
betrug im ersten Halbjahr des Bestehens doppelt soviel als im Halb-
jahre vorher. In Saarbrücken hat die Gesellschaft bereits ein Zweig-
lager errichtet.

1 auf 6 Millionen Mark erhöht. Die „Großeinkaufszentrale deutscher Konsuui-
vereiue" hat ein Stanimkapital von 200 000 M.

16)	Jahresbericht des Verbandes westdeutscher Konsumvereine 1912 S. 33..
        <pb n="59" />
        ﻿— 54 —

„Gegenstand") des Unternehmens ist der Betrieb eines Großhan-
delsgeschäftes zum Zwecke der Förderung der Interessen von Konsum-
Vereinen und ähnlichen Wirtschaftsvereinigungen:

a)	durch Betreiben von Handelsgeschäften,

b)	durch eigene Herstellung aller für diese Vereinigung in Betracht
kommenden Erzeugnisse."

Im allgemeinen ist das Unternehmen ähnlich wie die Großein-
kaufsgesellschaft in Hamburg organisiert, die ihm auch als Vorbild
dient. Im folgenden habe ich mich denn auch fast ausschließlich an
die Einrichtungen und Usancen der zuletzt genannten Gesellschaften
gehalten. Zuweilen aber ist die Köln-Mülheimer Einkaufszentrale,")
die jetzt nach Gründung des Reichsverbandes „Großeinkaufs-
zentrale deutscher Konsumvereine" heißt, zum Vergleich
herangezogen.

3.	Die Großeinkaufsgesellschast als Eigenhändler
und als K o m m i s s i o n ä r.

Das Vermittlungsgeschäft der G. E. G. kann sein entweder
„Eigengeschäft" oder „Lieferantengeschäft".")

Das Eigengeschäft geht für eigene Rechnung und im eigenen
Namen. Es erstreckt sich in erster Linie auf Konjunkturartikel und
die Artikel der Eigenproduktion. Die Großeinkaufsgesellschaft sucht
dieses Geschäft immer weiter auszudehnen.

Das L i e f c r a n t e n g e s ch ü f t ist in gewissem Sinne eine Art
Kommissionsgeschäft. Hier übernimmt es die Einkaufszentrale ge
wcrbsmäßig, Waren für Rechnung eines anderen im eigenen Namen
zu kaufen (§ 383 HGB.). Doch übernimmt die G. E. G. keine Ab-
nahmeverpflichtuug eines bestimmten Quantums, sie schließt ledig
lich einen Vertrag mit dem Lieferanten an Stelle von vielen Einzel-
verträgen der Konsumvereine ab, um bessere Kaufbedingilngen für
ihre Auftraggeber zu erwirken. . Dafür erhält sie von den Lieferanten
eine Provision, die auf den ihr erteilten Rechnungen in Abzug ge
bracht wird. Die Bezahlung erfolgt durch die Großeinkaufsgesell-
schaft?") Die Konsumvereine erhalten eine von der G. E. G. selbst aus
gestellte Rechnung über den vollen Betrag ohne Abzug, woraus für

17)	§ 3 des Gesellschaftsvertrages.

18)	Abkürzung ist G. E. Z.

19)	Auch die Großeinkaufszentrale des Reichsverbandes kennt beide Arten
der Warenvermittlung.

"") Ausgenommen bei Petroleum, wo die Bezahlung direkt erfolgt.
        <pb n="60" />
        ﻿55

die Großeinkaufsgesellschaft ein Ueberschuß in Höhe der Provision
entsteht. Früher wurde den Konsumvereinen ein Duplikat der Rech-
nung vom Lieferanten direkt zugesandt unter Weglassung des Provi-
sionsabzugs. Heute erhalten die Konsumvereine nur noch einen Liefer-
schein. Das Lieferantengeschäft erstreckt sich auf alle Artikel, die die
G. E. G. nicht im Eigengeschäft führt, und zwar nicht nur auf Kon-
sumartikel, sondern auch auf komplette Einrichtungen für die Abgabe-
stellen und Produktionsbetriebe der Vereine, wie Regale, Tampfback-
öfen, Knetmaschinen, Personen- und Lastautos usw.

Für eine Reihe von Artikeln, z. B. für Backpulver, Suppenwürfel,
Haferflocken, Malzkaffee, Kerzen, Konserven usw. hat die G. E. G.,
genau wie für die Artikel ihrer Eigenproduktion, eine eigeneMarkc
bzw. eigene Packung eingeführt. Das ist in der Hauptsache auf
den Kampf mit dem Markenartikelverband zurückzuführen, in welchem
die Konsumvereine, wie wir gesehen haben, Schwierigkeiten hatten,
neue Marken bei ihren Mitgliedern einzuführen. Durch allmähliche
Einführung der neutralen G. E. G.-Marke fallen diese Schwierigkeiten
in Zukunft weg. Ein weiterer Grund ist der beabsichtigte Uebergang
zur Eigenproduktion in gewissen Artikeln, weshalb man schon heute
die Mitglieder an die G. E. G.-Marke gewöhnen will. Eigenpacknng
gestattet auch, leicht festzustellen, mit welchem Umsatz man bei einem
etwaigen Uebergang zur Eigenproduktion zu rechnen hätte.-ft

Einzelne Artikel führt die Großeinkaufsgesellschaft sowohl im
Lieferanten- als im Eigengeschäft, z. B. ist das dann der Fall, wenn
die Vereine, um den Wünschen ihrer Mitglieder Rechnung zu tragen,
einen Artikel unter einer bestimmten fremden Packung verlangen,
den die G. E. G. vielleicht nur unter Eigenpacknng im Eigcngcschäft
führt. — Der Umsatz im Lieferanten- und Eigengeschäft wird im Ge-
schäftsbericht der G. E. G. in einem Posten aufgeführt, weshalb sich
über die Höhe der Einzelumsätze in beiden nichts sagen läßt. Die
am Ende des Jahres zu zahlende Rückvergütung ist für Lieferanten- und
Eigengeschäft gleich hoch.

4.	Der direkte Einkauf und die Abwicklung des
Geschäftsverkehrs.

Einen Teil der Aufträge lassen die Vereine direkt an die Zentrale
nach Hamburg oder an die Zweiglager gehen. Die G. E. G. hat dafür

21)	Die Einkaufsvercinigungen der Ko'lonialwarenhändler bzw. ihre Zen-
traleinkaufsgenossenschaft sind ebenfalls zur Einführung einer eigenen Marke,
der heute schon allbekannten Edeka-Marke übergegangen.
        <pb n="61" />
        ﻿56

folgende geographische Bezirkseinteilung unter Berück-
sichtigung der Transportmöglichkeiten und Frachtsätze getroffen:
Lager Hamburg: Nordwestdeutschland.

„ Erfurt: Provinz Sachsen, Anhalt und Thüringen.

„ Gröba-Riesa: Königreich Sachsen.

„ Berlin: Provinz Brandenburg, Schlesien, Posen, Pommern,
Ost- und Westpreußen.

„ Düsseldorf: Rheinprovinz und westliches Westfalen.

„ Mannheim: Hessen, Baden, Rheinpfalz, Elsaß-Lothringen.

„ Nürnberg: Bayern, rechts vom Rhein und Württemberg.

Im allgemeinen ist diese Einteilung maßgebend. Je nach der
Lage des Ortes empfiehlt sich aber bei Waggon- und Schiffsteil-
ladungen der direkte Bezug vom Zentrallager, um die Extraspesen, die
das Zweiglager notwendigerweise verursacht, zu vermeiden.

Einzelne Artikel werden überhaupt nur im Zentrallager, nicht
auch in den Zweiglagern geführt. Dieser Fall liegt z. B. bei Röst-
kaffee vor. Das ist bekanntlich ein sehr empfindlicher Artikel. Er darf
nicht mit anderen Waren zusammenlagern, da er leicht fremde Ge-
rüche annimmt. Selbst verschiedene Sorten Kaffee müssen getrennt
lagern. Durch langes Lagern verliert der Röstkaffee außerdem sein
Aroma. Man läßt deshalb Röstkaffee den Vereinen direkt als Eilgut
zugehen. Viele Vereine sind zum Selbströsten übergegangen. Dann
stellt sich der Röstkaffee etwas billiger, als wenn er als Eilgut von
Hamburg bezogen wird. Für das Selbströsten ist aber ein großer
Umsatz die notwendige Voraussetzung. — Vielleicht könnte die Frage
dadurch am besten gelöst werden, daß die Zwciglager das Rösten über-
nehmen. Die Aufgabe der Zweiglager in Deutschland dürfte überhaupt
allmählich erweitert werden. In England sind die Filialen der
Wholesale Society ziemlich selbständige Betriebe. Neben der Eigen-
produktion befassen sie sich auch mit dem Einkauf von Waren. In
Deutschland spielt der Einkauf durch Zweiglager kaum eine nennens-
werte Rolle.^)

Gewisse andere Artikel werden nur an einzelnen Zweiglagern und

22)	Als Beispiele für den Einkauf durch die Zweiglager möge dienen, daß
der Mannheimer Lagerverwalter selbständig Getreide und Mühlenprodukte
einkauft, weil Mannheim der geeignete Platz für den Einkauf dieser Artikel
ist. Auch das Nürnberger Lager wird von Mannheim aus mit Futterartikeln
versorgt. Das Düsseldorseir Lager kauft infolge seiner günstigen Lage hol-
ländische Aepfel selbständig ein, zumal dieser Artikel nur für den Westen
Deutschlands in Frage kommt. Auch das Lager der Großeinkaufszentrale des
Reichsverbandes in Saarbrücken kauft einige Artikel selbständig ein.
        <pb n="62" />
        ﻿— 57 —

nicht in der Zentrale geführt, da sie nur in bestimmten Gegenden
verlangt werden. Auch hier wird natürlich die Bezirkseinteilung dann
durchbrochen, wenn, wie es zuweilen vorkommt, auch Vereine anderer
Bezirke den betr. Artikel wünschen. Das sind aber alles Sonderfälle,
die der Bezirkseinteilung ihre Berechtigung nicht nehmen. Nicht
immer findet die Bezirkseinteilung die Beachtung der Konsumvereine
bei ihren Bestellungen. Es kommen immer wieder Fälle vor, wo die
Aufträge an das Zentrallager anstatt an das Zweiglager und umge-
kehrt gegeben werden, was unnütze Arbeit verursacht.

Die G. E. G. hat ihr Warenlager in verschiedene Abteilungen
eingeteilt, wie sie in der Fußnote aufgeführt finb.22a) Diese Auf-
stellung zeigt uns gleichzeitig, auf welche Waren sich die Vermittlung

22a) Abteilung A:

Südfrüchte, Reis, Hülsenfrüchte, ganze Gewürze, Sämereien usw.

Abteilung B;

Butter, Eier, Salz, Käse, Fleisch- und Wurstwaren, Fischwaren usw,

Abteilung 6:

Margarine, Pslanzeubutter, Feuerungsmaterialien, Präparate, che-
mische Produkte, Kalziumkarbid, Zichorien, geröstetes Getreide, Milch,
Mineralwasser, Spirituosen, Wein, Essig, Mostrich, gemahlene Ge-
würze, Teigwaren, Papierwaren, Hafer- usw. Fabrikate, Aörrgemüse,
Petroleum, Kerzen, Soda, Stärke, Borax, Dochte, Drogen, Schmier-
und Treiböle, Benzin.

Abteilung v (Kontor und Lager in Gröba):

Manufaktur- und Kurzwaren, Schuhwaren.

Abteilung E:

Zucker, Schmalz, Heringe, Zuckerhonig, Sirup, Honig.

Abteilung F;

Getreide und Mühlenfabrikate.

Abteilung 0:

Speise- und Breunöle, Marmeladen, Früchte- und Gemüsekonserven,
Fruchtsirupc, eingesottene Beeren, eingelegte Gurken, Sauerkohl,
Zündhölzer, Kartoffeln, Kartoffelmehl, Zwiebeln, frische Gemüse.

Abteilung 8:

Rohkaffee, Röstkaffee.

Abteilung J:

Maschinen, Geschästsinventar, Hausstandsartikel.

Abteilung X:

Kakao und Schokolade, Tee, Biskuits und Kakes, Honig- und Leb-
kuchen, Zitronat und Orangeat, Zuckerwaren, Christbaumschmuck.

Abteilung 5:

Seifen, Zigarren, Kautabak und Tabakfabrikate, Sichcrheitszünd-
hölzer.
        <pb n="63" />
        ﻿58

der G. E. G. im einzelnen erstreckt. An der Spitze jeder Abteilung
steht ein Abteilungsleiter, der wiederum einem der Geschäftsführer der
Großeinkaufsgesellschaft untersteht.

Entsprechend der Einteilung des Warenlagers der G. E. G. sind
alle Bestellungen, Anfragen, Reklamationen usiv. nach Abteilungen zu
teilen und auf gesonderten Zetteln, die die G. E. G. kostenlos zur Ver-
fügung stellt, aufzugeben, damit in Hamburg die Verteilung möglichst
schnell vor sich gehen kann. Auf Preislisten und Warenberichten
sind die Abteilungsbuchstaben zur Orientierung beigesetzt. Von den
Vereinen wird allerdings noch nicht immer genügend Rücksicht auf
die Einteilung genommen.

Abschlüsse können mit den Zweiglagern insoweit getätigt lverden,
-als es sich um Abschlüsse zum jeweiligen Tagespreis handelt. Glaubt
ein Verein aber aus irgendwelchen Gründen ein besonderes Entgegen-
kommen beanspruchen zu können, so sind Verhandlungen mit Hamburg
notwendig. Alle „Auftragsbestätigungen" (richtiger Auftragsan-
nahmebestätignngen) schreibt aber die Zentrale aus und läßt sie den
Vereinen direkt zugehen. Das betreffende Zweiglager erhält eine Kopie
davon. Auf den Schlußscheinen sind besondere Rubriken zum „Ab-
streichen" angebracht, um den kleineren Vereinen ein Schlußbuch zu
ersparen.

Tie Fakturierung übernimmt im allgemeinen die Zentrale. Sie
wird über jeden Wareneingang und -aüsgang von den Zweiglagern
auf den sogenannten Eingangs- und Expeditionsaufgaben unterrichtet.
Die Zweiglager geben der Zentrale auch Abschrift von allen anderen
Korrespondenzen. Fakturen über Waren, die von Gröba-Riesa ans
gehen, werden auch von dort aus fakturiert.

Was die Zahlungsbedingungen betrifft, so verlangt die G. E. G.
Kassazahlung. Die meisten Vereine kommen dieser Forderung nach,
sie geben ja selbst die Bedarfsgüter auch nur gegen bar ab. Nach der
Bilanz der G. E. G. vom 31. Dezember 1913 beliefen sich die Debi-
torenposten im Warenhandel auf 11,9 Millionen Mark, nach der Bilanz
vom 31. Dezember 1912 auf 10,8 Millionen Mark. Sie erreichten
keine 8 o/o des Umsatzes. Es ist eben nicht zu umgehen, daß ein ge-
wisser Prozentsatz an Schulden für Bedarfsgüter im Moment des
Abschlusses besteht, schon deshalb nicht, weil die Rechnungen nicht
gleich nach Ankunft bezahlt werden können, sondern erst, wenn die
fakturierte Sendung eingegangen und geprüft ist.

Tic Regulierung der Fakturenbeträge geschieht in der Regel durch
Einzahlung bzw. Ueberweisung auf das Postscheckkonto oder auf die
        <pb n="64" />
        ﻿59

verschiedenen Bankkonten, die die G. E. G. unterhält. Viele Vereine
haben ein 'Girokonto bei der Bankabteilung der G. E. G., über das sie
mittels Girozettel bzw. Scheck die Beträge an die Warenabteilung der
G. E. G. oder die fremden Lieferanten überweisen lassen. Sehr ver-
breitet ist bei den Konsumvereinen der Postscheckverkehr. Das ist die
Wirkung der belehrenden Broschüren, der vielen Vorträge und Unter-
richtskurse konsumgenossenschaftlicher Organisationen über die Ver-
einfachung des Zahlungsverkehrs.

5.	Die Reisevertreter der Großeinkaufsgesellschaft
und ihre Besuche.

Die Großeiukaufsgesellschaft deutscher Kousumvereine beschäftigt
10—12 Reisende; davon sind einige für den Vertrieb der Spezial-
artikel, wie Galanterie- und Kurzwaren, Schuhwaren und Zigarren,
tätig, die meisten dagegen für das „allgemeine Geschäft". Für letztere
besteht eine Bezirkseinteilung, die mit derjenigen der Zweiglager zu-
sammenfällt?^) Jeder dieser Reisenden gibt seine Reiseroute dem Zen-
tralbetrieb iu Hamburg auf?^) In den Bureaus der Großeinkaufs-
gesellschaft wird die Reiseroute weiter bearbeitet und in vervielfältig-
ter Form den einzelnen Warenabteilungsvorstehern übergeben. Diese
berichten dem Reisevertreter über die letzten Geschäftsvorfälle mit den
in Frage kommenden Vereinen und empfehlen den Verkauf dieses oder
jenes zu wenig bezogenen Artikels. Dies ist möglich auf Grund von
Nachweisen, welche in den verschiedenen Abteilungen der G. E. G.
darüber geführt werden, welche Artikel der einzelne Verein in steigen-
dem oder in sinkendem Maße oder gar nicht bei der G. E. G. gekauft
hat. Man geht noch weiter und berechnet sogar den Bedarf des Ver-
eins in einzelnen Artikeln, wofür die Mitgliederzahl als Grundlage
dient. Auf diese Weise ist der Reisevertreter genau unterrichtet und
kann den Vereinen mit Vorschlägen zur Hand gehen.

Die Zahl der Reisevertreter mag für ein Unternehmen wie die
Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine sehr gering erschei-
nen. Man berücksichtige aber, daß durch den Zusammenschluß der
Konsumvereine zu Einkaufsvereinigungen, deren Mitglieder von Zeit
zu Zeir zusammenkommen und ihre Aufträge einem Vertreter der
G. E. G. am gleichen Ort und zur gleichen Zeit übermitteln, sehr
viel weniger Reisende notwendig sind, als wenn ein Reisender mit

23)	Siehe Seite 56.

24)	In der Regel wählt der Reisevertreter die Route selbst, in besonderen.
Fällen wird sie ihm von Hamburg aus vorgeschrieben.
        <pb n="65" />
        ﻿60

den einzelnen Vereinen getrennt zu verschiedenen Zeiten verhandelte.
Das ist möglich auf Grund der Konzentration des Einkaufs 'im organi-
sierten Konsum, wie sie in der Großeinkanfsgesellschaft und den Ein-
kaufsvereinigungen zum Ausdruck kommt.

Der Einkauf durch die Reisevertreter bei deren Besuchen tritt des-
halb an Bedeutung gegenüber dem direkten Einkauf an den Lagern
und dem Einkauf an besonderen Einkaufstagen zurück. Vor allen
Dingen sind es „prompte Orders", die dem Reisevertreter übergeben
werden, Abschlüsse dagegen werden auf den Einkaufstagen gemacht.
Doch darf man dies nicht verallgemeinern, da manche Vereine noch
keiner Einkaufsvereinigung angehören oder, wenn das auch der Fall
ist, die Einkaufstage der Vereinigung nur selten stattfinden.

Eine besondere Bedeutung kommt den Besuchen der Reisevertreter
insofern zu, als sie geeignet sind, die gegenseitige Fühlungnahme zwi-
schen Lieferant und Abnehmer zu fördern. Bei seinen Besuchen lernt
der Reisevertreter die Eigenart der Bedürfnisse der einzelnen Vereine
kennen, er hört ihre speziellen Wünsche und kann bei Unklarheiten
Aufschluß geben. Vor allen Dingen wird er die Ursachen mangelnder
Geschäftsverbindung zu erfahren und lockere Beziehungen zu festigen
suchen. In besonderen Fällen kann er um Spezialofferte bei der
G. E. G. nachsuchen u. a. m. Der Besuch der Reisevertreter darf
somit nicht unterschätzt werden.

6.	Der Einkauf durch Einkaufsvereinigungen.

Tie ko nsu m genossenschaftliche Einkaufsvereini-
gung ist eine lose Vereinigung von Konsumvereinen
zum Zwecke des gemeinschaftlichen Einkaufs.

An der Spitze der Einkaufsvereinigung steht der Einkaufs-
l e i t e r, ein von der Vereinigung gewählter Einkäufer eines größeren
Vereins, der die Einkaufsversammlungen einberuft.

Meist kommen die Einkäufer der angeschlossenen Vereine ein-
mal oder zweimal monatlich, oft auch nur alle zwei Monate oder
noch seltener zusammen und machen ihre Bestellungen bei dem an-
wesenden Vertreter der Großeinkaufsgesellschaft. Bei der Einberufung
der Einkaufstage hat der Einkaufsleiter natürlich auf die jeweiligen
Konjunkturverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Dazu ist es aber nötig,
daß weit mehr Einkaufsversammlungen stattfinden, als es bisher üblich
war. „Die Ausnützung von Konjunkturen, die innerhalb vier bis
sechs Wochen außerordentlichen Schwankungen unterworfen sind, und
die wellenartigen Bewegungen des Warenmarktes im allgemeinen
samt der sich immer schärfer zuspitzenden Konkurrenz gebieten aber
        <pb n="66" />
        ﻿61

mit Macht, daß die für den Einkauf Verantwortlichen Personen in
weit kürzeren Zwischenräumen zusammentreten, um im Interesse der
Vereine zu raten und zu taten."2°) Es ist allerdings möglich, daß die
Vereine dem Einkaufsleiter den Einkauf eines besonders stark der
Konjunktur unterworfenen Artikels übertragen. Das geschieht auch,
indem auf dem Einkaufstage die von den Vereinen benötigten Quanten
zusammengestellt werden, das Weitere aber dem Einkaufsleiter über-
lassen bleibt. Es kommt auch vor, daß der Einkaufsleiter bei gün-
stiger Konjunktur an die Vereine telephonisch herantritt und sie zur
Bedarfsdeckung durch ihn veranlaßt. Schließlich kennt man noch die
Aufgabe sog. Vertrauensorders an die Großeinkaufsgesellschaft, wenn
am Einkaufstage die Marktlage noch nicht genügend geklärt ist — eben-
falls ein Mittel der besseren Konjunkturausnntzung.

Die Versammlungen werden in zentral gelegenen Orten abge-
halten. Als Lokal benutzt man nach Möglichkeit die Räume der Kon-
sumvereine oder der Zweiglager.

Der Einkauf findet sowohl an Werktagen wie an Sonntagen statt.
In letzter Zeit geht man dazu über, möglichst einen Werktag als Ein-
kaufstag zu benutzen. Es hat das insofern Schwierigkeiten, als die Ge-
schäftsführer der kleinen Vereine, die in der Regel nur nebenamtlich
in den Konsumvereinen tätig sind, an Werktagen nicht gut abkommen
können. In Einkaufsvereinigungen, wo gleichzeitig große und kleine
Vereine stark vertreten sind, hält man deshalb Einkaufstage an Sonn-
tagen und an Werktagen ab, um beiden Teilen entgegenzukommen.

Es kommt auch vor, daß man besondere Einkaufstage für Artikel
bestimmter Branchen abhält, wo dann nur diejenigen Vereine der Ein-
kaufsvereinignng vertreten sind, die eben jene Branche berücksichtigen.
Das kommt in Deutschland z. B. bei Mannfakturwaren vor. Es
werden auch gemeinschaftliche Einkaufstage von verschiedenen Ein-
kaufsvereinigungen veranstaltet, wo bestimmte Aktionen dies erfor-
dern. Es kann auch hier wieder als Grund der Einkauf von Spezial-
artikeln, wie Manufakturwaren, vorliegen.

Außerdem kommen die Leiter der Einkaufsvereinigungen in be-
sonderen Bezirksversammlungen zusammen, wo sie gemeinsame Auf-
gaben behandeln. Neben -diesen Bezirksversammlungen finden noch
Nationalkonferenzen für sämtliche Einkaufsleiter statt.

Die- Zahl der Einkaufsvereinigungen war bis Ende 1913 im
Gebiete des Zentralverbandes auf 48 gestiegen mit 944 angeschlossenen

25)	So schreibt der Leiter der Einkaufsvereinigung rheinisch-westfälischer
Konsumvereine, Woldemar Schmidt (Elberfeld), im Jahresbericht des Ver-
bandes der Konsum- und Produktivgenosseuschaften in Rheinland-Westfalen.

Schloesser, Die konsumgenossenschafrliche Güterverrnittlung.	5
        <pb n="67" />
        ﻿62

Genossenschaften. Dem Reichsverbande gehörten Anfang 1914 sieben
Einkaufsvereinigungen an. Die Zahlen des Zentralverbandes zeigen,
daß ca. 20 Genossenschaften auf eine Einkaufsvereinigung kommen.
Wie mir ein Praktiker auf dein Gebiete der Einkaufsvereinigungen mit-
teilte, sollten letztere die Zahl von 20 auch nicht übersteigen, sonst
würde der Apparat zu schwerfällig.

Nun kommt es aber vor, daß bedeutend mehr Vereine derselben
Einkaufsvereinigung angehören, die dabei noch sehr weit auseinander
liegen. Es kommen Entfernungen von 150—200 Km in Frage. Oft
sind auch die Verkehrsverbindungen einzelner Ortschaften sehr schlecht.
Die so ungünstig liegenden Vereine beschicken dann die Einkaufstage
nur selten. Das kann unter Umständen die Einkaufsleitung veran-
lassen, nur wenige Einkaufstage im Jahre abzuhalten, um wenigstens
dann auf ein vollzähliges Erscheinen rechnen zu können. Dieses Ver-
fahren gereicht aber allen angeschlossenen Vereinen zum Nachteil. Es
ist deshalb eine Aufteilung der großen Einkaufsvereinigungen zu emp-
fehlen, wozu man auch teilweise übergegangen ist. Wenn es sich um
größere Aktionen handelt, ist ein gemeinsames Vorgehen immerhin
möglich. Als Beispiel für die günstigen Folgen einer Aufteilung kann
die Entwicklung der Einkaufsvereinigung Schwaben und Neuburg
dienen, die durch Aufteilung der Südbayrischen Einkaufs-
vereinigung entstanden ist. „Die neue Einkaufsvereini-
gung für Schwaben und Neuburg hielt im ersten Ge-
schäftsjahr vier Einkaufstage ab ... . Der Umsatz derselben Vereine
betrug 1911 bei der G. E. G. 253 225 M. — 22,6 o/o, während im
Berichtsjahr — als selbständige Einkaufsvereinigung — für 364 165
Mark — 32,3 o/o bei der G. E. G. gekauft worden ist, ein Mehr von
110 940 Mark = 43,8 o/o. Damit ist der schlagendste Beweis dafür
erbracht, daß, je kleiner der Bezirk ist, desto besser sich. die Vereine
an dem gemeinsamen Warenbezüge beteiligen."2«)

Ob zu den Einkaufstagen auch andere, dem „Zentralverbande
deutscher Konsumvereine" nicht angehörende Konsumvereine, zuzulassen
sind, ist nicht generell geregelt, sondern hängt von der einzelnen
Einkaufsvereinigung ab. Die Großeinkaufsgesellschaft und auch der
Zentralverband halten sich in dieser Beziehung neutral. Wie mir
aber scheint, dürfte der vertrauliche Charakter der Einkaufstage zu
einem Ausschluß fremder Vereine zwingen. Vielleicht könnte man aber

2e) Verband bayrischer Konsumvereine, Jahresbericht für das Geschäfts-
jahr 1912 S. 36. Dieses eine Beispiel ist natürlich nicht beweiskräftig, es
ist nur eines unter vielen.
        <pb n="68" />
        ﻿63

auch darin eine Lösung der Frage finden, daß jene Vereine ihre Auf-
träge schriftlich einreichen.

Die Käufe auf den Einkaufstagen sind meistens Schlußkäufe,
Käufe auf Abruf innerhalb 3—4 Monaten, während man Einzelbc-
stellungen sogenannte „prompte Orders", dem Reisevertreter aufgibt
oder sie auf direktem Wege überschreibt. Die Reisevertreter sind von
dem Ablaufen alter Schlüsse in Kenntnis gesetzt. Ebenfalls werden
die Vereine unter Mitteilung der neuen Preise des betreffenden Artikels
von der Zentrale darauf aufmerksam gemacht.

Der Vorgang auf den Einkaufstagen ist folgender:

Der Vertreter der G. E. G. hält zuerst ein kurzes Referat über
die allgemeine Marktlage und weist beispielsweise auf die einzelnen
Artikel hin, die augenblicklich gerade besonders günstig oder ungünstig
im Preise stehen. Alsdann geht er einen Artikel nach dem andern
durch, gibt die Preise an und sucht das Fallen oder Sinken der-
selben zu erklären. Auf einem Einkaufstage, dem ich beiwohnte,
erklärte z. B. der Reisevertreter der G. E. G. die hohen Mandelpreise.
Er sagte, daß die Mandelblüte zum größten Teil erfroren sei, was
eine Hausse hervorgerufen habe,, und weiter, daß sich ein Mandel-
konsortium gebildet, was zu der Preissteigerung noch beigetragen habe.
Für den Einkauf von Mehl empfahl der Reisevertreter bei der da-
maligen Regenperiode Vorsicht, da die Preise bei besserer Witterung
bedeutend billiger sein würden. Die Beispiele zeigen, mit welcher
Aufrichtigkeit vorgegangen wird.

Bei der Großeinkaufsgesellschaft werden die Angebote bei voraus-
sichtlicher Hausse nicht zurückgehalten oder möglichst viel Ware bei
kommender Baisse abgestoßen. Die Interessen der G. E. G. sind zu
sehr mit denjenigen ihrer Abnehmer verknüpft, als daß sie sich in
derartige Manipulationen einließe. Das aber ist ein unschätzbarer
Vorteil für die Konsumvereine. Man vergegenwärtige sich nur, wie
es in dieser Beziehung in Erwerbsgeschäften aussieht.

Sollte der.Reisevertreter es einmal aus Vergeßlichkeit oder aus
allzugroßem Interesse für das Wohl der G. E. G. unterlassen, auf
bevorstehende Konjunkturwechsel usw. hinzuweisen, so würden schon
die langjährigen Einkäufer großer Konsumvereine dies nachholen. Die
kleinen Vereine schwimmen nur mit in dem großen Strom, sie be-
stellen, wann ihre großen Brudervereine auch bestellen, und stehen
sich äußerst gut dabei.

Nachdem so der Reisevertreter über den einzelnen Artikel Auf-
klärung gegeben hat, bittet er die Anwesenden, ihre Bestellungen zu
machen und liest zu diesem Zwecke die Namen der angeschlossenen Ver-

5*
        <pb n="69" />
        ﻿64

eine vor. Etwaige Bestellungen notiert er hinter den Namen der
Vereine. Letztere sind auf den Bestellzetteln verzeichnet.

Es wird natürlich nicht blindlings darauf losbestellt, sondern die
Einkäufer der Konsumvereine haben die Offerten der Konkurrenz mit-
gebracht und vergleichen nun Muster und Preise mit denjenigen der
Großeinkaufsgesellschaft. Meist wird der Einkaufsleiter noch beson-
ders beauftragt, Konkurrenzofferten der in Frage kommenden Waren
einzuholen. Auf dem Einkaufstage liest er dann die Offerten vor
oder er stellt sie tabellarisch zusammen, läßt sie vervielfältigen und
dann zirkulieren. Die Vertreter der Konkurrenzfirmen werden persön-
lich zu den Einkaufstagen nicht zugelassen. Nur die dem Zentral-
verbande angeschlossenen Produktivgenossenschaften und die Berlags-
gesellschaft deutscher Konsumvereine haben zuweilen Vertreter auf
den Einkaufstagen. In früheren Jahren wurden auch andere Firmen
zugelassen. Heute dagegen ist die Verbindung zwischen der G. E. G.
und ihren Arbeitnehmern eine so innige, daß man- Fremde nicht
mehr zuläßt. Dagegen kommt es vor, daß die Vertreter der Kon-
kurrenzfirmen den Einkaufstag benutzen, um mit den anwesenden Ein-
käufern der Konsumvereine privatim zu verhandeln und vielleicht
mit einigen von ihnen in einem Restaurant zusammentreffen.

Das Vergleichen der Muster geschieht sehr gewissenhaft. Man
geht in der Feststellung der Qualität so weit, daß man z. B. Bohnen
kochen läßt und sie dann zum Probieren im Kreise herumreicht. Ist
die Konkurrenz günstiger, so wird der Vertreter der G. E. G.
darauf aufmerksam gemacht; dies kann z. B. bei Seife vorkommen.
Die G. E. G. hat eine Seifenfabrik in Sachsen, deren Produktions-
kosten aber ziemlich hoch sind. Das ist darauf zurückzuführen, daß
die G. E. G. nicht nur als Produzent mustergültig dastehen will,
sondern auch als Arbeitgeber. Sie bezahlt Löhne, die bis zu 20 o/o
höher sind als in Erwerbsbetrieben, und ihre sozialen Einrichtungen
stehen einzig da. So kommt es, daß sie bei Lieferungen, die mit gro-
ßen Transportkosten verbunden sind, wie z. B. nachSüdwcstdeutsch-
land, kaum noch zu konkurrieren vermag. Es kommt noch hinzu,
daß ihre Ware in der Qualität besser sein soll als die der Konkurrenz,
was aber der Konsument leider nicht immer einsieht oder infolge
seiner geringen Warenkenntnisse nicht immer zu beurteilen im-
stande ift.26a)

Auf den Einkaufstagen bringt man derartige Dinge vor. Ferner
ist, was ich nebenbei bemerke, auf den Generalversammlungen der

26a) Vielleicht spielen auch noch andere Gründe mit, die mir unbekannt
geblieben sind.
        <pb n="70" />
        ﻿65

G. E. (S. Gelegenheit zur Kritik gegeben. Die G. E. G. sucht dann
Abhilfe zu schaffen. Das geschieht bei der Seifenfabrikation z. B. in
der Weise, daß man eine zweite Seifenfabrik in Düsseldorf errichtet.
Von dort aus sind natürlich die Transportkosten zn Wasser nach
Südwestdeutschland sehr gering; man dürfte in Zukunft in Südwest-
deutschland trotz der höheren Löhne konkurrieren können, vorausgesetzt
natürlich, daß das junge Unternehmen voll ausgenutzt werden kann.

Da den einzelnen Vereinen die Tagesordnung der Einkaufstage
vorher bekanntgegeben wird/') so sind die Delegierten ziemlich genau
orientiert, und der Einkauf kann schnell vor sich gehen. Auf einem
Einkaufstage der Badisch-Pfälzischen Einkaufsvereinigung, zu dem
man mich in entgegenkommender Weise zugelassen hatte, war der ge-
schäftliche Teil in Zeit von zwei Stunden erledigt. In dieser Zeit
waren die Mitglieder der Einkaufsvereinigung — 18 Vereine waren
vertreten - von unparteischer Seite über die Geschäftslage genau
orientiert worden und hatten folgende Mengen an Waren bestellt:

430 Sack Hülsenfrüchte, 35 Kisten Pflaumen, 57 Kisten Limburger Käse,
18 Laib Emmentaler Käse, 4850 kg Pfanzenbntter, 9000 kg Kaffeesurrogate,
11000 Dosen Schuhcreme, 5000 kg Grünkern, 8700 Ztr. Zucker, 150 Ztr.
Schmalz, 800 Ztr. Mühlenfabrikate, 18 Kisten Herobohnen, 73 Ztr. Röstkaffee,
2900 Ztr. Seife, 5000 Stück Scheuertücher n. a. nt., im ganzen für über
300 000 Mark Waren.

Man sieht, welche ungeheure Kostenersparnis dies gegenüber dem
dezentralisierten Einkauf der Erwerbsgeschäfte bedeutet. Wieviel
Reisende und wieviel Reklame ivärc nötig, um für 300 000 Mark
Kolonialwaren an Kleinhändler abzusetzen? Hoffentlich trägt die
Konkurrenz der Konsumvereine dazu bei, die Kleinhändler einander
etwas näher zu bringen, damit es ihnen möglich ist, nicht allein auf
dieselbe Weise, sondern auch im gleichen Rahmen ihre Einkäufe zu
machen.

Wir haben so schon eine Reihe von Vorteilen der Einkaufs-
vereinigungen und Einkaufstage der Konsumvereine kennen gelernt.
Die gegenseitige Aussprache kann man nicht hoch genug einschätzen.
Lieferant sowohl wie Kunde ziehen Vorteil daraus. Die genaue
Orientierung über die Geschäftslage kommt besonders den kleinen
Konsumvereinen zugute. Wie ich schon andeutete, schließen sie sich
in ihrem Tun und Lassen den großen Brudervereinen an.

Merkwürdig ist es, daß die kleinen Vereine, obwohl sie am
meisten auf den Einkaufstagen profitieren, doch am wenigsten an ihnen
teilnehmen. Zum Teil wird das daran liegen, daß ihre Geschäfts-

27) Dies geschieht durch die Großeinkaufsgesellschaft unentgeltlich im
„Warenbericht" auf Veranlassung des Einkaufsleiters.
        <pb n="71" />
        ﻿66

sichrer nur nebenamtlich tätig sind, ferner mögen die Reisespesen sie
von der Beteiligung an den Einkaufstagen abhalten. Man hat des-
halb schon aus der Kasse der Einkaufsvereinigung den kleinen Ver-
einen das Fahrgeld zurückerstattet. Nicht zuletzt wird die Ursache
für die geringe Beteiligung darin zn suchen sein, daß die privaten
Lieferanten bei kleinen Vereinen leichteres Spiel haben, bei ihnen
„hereinzukommen".

Tie Vorteile für die kleinen Vereine treten besonders bei größeren
Abschlüssen zutage, wenn es gilt, die Konjunkturen auszunutzen. Die
Einkäufer kleiner Vereine sind über die Konjunkturschwankungen
wenig orientiert. Dagegen besitzen die Einkäufer großer Vereine sehr
viel Routine beim Einkauf, und Fehlgriffe sind bei ihnen verhältnis-
mäßig selten. Wie wir schon früher sagten, fungieren als Ein-
käufer meist die Geschäftsführer der Konsumvereine; sie zeigen eine
große Intelligenz. Gerade auf Grund ihrer Intelligenz sind sie
ja zum Leiter eines umfangreichen Geschäftes geworden und nicht
auf Grund ihres Kapitalbesitzes. Der große Vorteil der Einkaufs-
vereinigungen aber ist, daß die Intelligenz jener Leute, ihre große
Erfahrung und Geschicklichkeit auch anderen Unternehmungen zugute
kommt, was volkswirtschaftlich nicht ohne Bedeutung ist.28)

Hier fällt der Vorteil der Konsumvereine gegenüber den Er-
werbsgeschäften wieder besonders in die Angen. Die Mitteilsamkeit,
wie sie im organisierten Konsum herrscht, besteht bei den Erwerbs-
geschäften nicht. Im Gegenteil, ein großes Detailgeschäft wird die

2a) Gerade umgekehrt ist es in den Einkaufsvereinigungen der Klein-
händler. Dort schließt man die Kleinen aus. Die Leitung des Verbandes
deutscher kaufmännischer Genossenschaften klagt immer wieder darüber, daß
die Einkaufsvereinigungen zu exklusiv sind: „Die Einkaufsbewegung wird
ihrer eigentlichen Aufgabe niemals gerecht, wenn sie eine Domäne der oberen
Zehntausend im Kolonialwarenhandel bleibt." Damit soll natürlich nicht
gesagt sein, daß die Einkaufsvereinigung all jene „höchst überflüssige Exi-
stenzen aufnehmen soll, die ohne Vorbildung und ohne hinreichendes Kapital
ein Geschäft eröffnen in der Hoffnung, nun ein bequemes Dasein führen zu
können", sondern diese Worte der Verbandsleitung auf dem 3. Berbandstage
in Hamburg sind gegen das exklusive Verhalten der Einkaufsvereinigungen
allgemein gerichtet. Der Geschäftsführer einer größeren Einkaufsvereinigung
erklärte mir den Grund für diese Exklusivität mit den einfachen Worten:
Der Große sagt, ich sehe nicht ein, weshalb ich den Kleinen großziehen soll.
Das erklärt auch die Gründung von besonderen Einkaufsvereinigungen der
Großdetaillisten, wie jüngst eine in Frankfurt a. M. für die süddeutschen
Filialbetriebe unter der Rechtsform der G. m. b. H. entstanden ist. Aber
schon dadurch allein, daß bei dem Eintritt in eine Einkaufsgenossenschaft ein
Stammanteil, der in der Regel 200—500 M. beträgt, zuweilen aber niedriger
oder höher ist, erhoben wird, und ferner durch das Prinzip der Barzahlung,
ist es vielen Detaillisten schon unmöglich, beizutreten.
        <pb n="72" />
        ﻿67

Bedingung beim Einkauf machen, einen besonders vorteilhaften Artikel
bei der Konkurrenz desselben Ortes nicht zu verkaufen, wie ich das
aus eigener Praxis kenne?9)

In erster Linie hat man aber die Einkaufsvereinigungen ge-
gründet, um Ersparnisse durch gemeinsamen Bezug von Bedarfsgütern
zu machen. Diese Ersparnisse liegen:

1.	in den billigeren Preisnotierungen infolge Abnahme großer

Quantitäten;

2.	in der Verbilligung des Transports.

Die Bedeutung dieser beiden Punkte, wie überhaupt die Bedeu-
tung der Einkaufsvereinigungen hat insofern abgenommen, als die
Bezirkskonsumvereine8") durch ihre immer größere Ausdehnung die
Funktionen der Einkaufsvereinigungen z. T. übernommen haben.
Heute ist das uoch nicht in starkem Maße bemerkbar, obwohl wir
auch heute schon Bezirkskonsumvereine haben, die Distrikte umfassen,
welche ungefähr der Größe der Ausbreitungsgebiete der Einkaufsver-
einigungen entsprechen. Ein absoluter Rückgang der Mitgliederzahl ist
heute meist noch nicht zu konstatieren, da sich den Einkaufsvereini-
gungen immer wieder neue Mitglieder anschließen. Fast in jedem
Jahresbericht der Einkaufsvereinigungen lesen wir aber, daß Vereine
durch Verschmelzung aus der Vereinigung ausgeschieden sind. Es
ist anzunehmen, daß die Einkaufsvereinigungen in ihrer heutigen Form
einmal von den Bezirkskonsumvereinen verdrängt werden; die besten
Anzeichen dafür sind heute schon da.8*) 29

29) Hier liegt übrigens auch eine Schwierigkeit für die Einkaufsvereini-
gungen der Kleinhändler. Schon daraus, daß man in vielen Vereinen die
Mitglieder der Einkaufsvereinigung verpflichtet, von anderweiten billigen
Offerten Mitteilung zu machen, geht hervor, daß es in bezug auf die Mit--
teilsamkeit mangelt, was ja auch leicht erklärlich ist. „Eine gute Portion
Schwerfälligkeit, Konkurrenzneid, Selbstsüchtelei und dergl. heißt es zu be-
kämpfen, eine Aufgabe, die sehr schwierig, manchmal schier unmöglich ist."
(Das sind die Worte des Direktors des Verbandes deutscher kaufmännischer
Genossenschaften auf dem 3. Verbandstage in Hamburg.) In Branchen,
wo man darauf Gewicht legt, eine Fasson, ein Dessin usw. zu führen, das
die Konkurrenz nicht hat, ist deshalb eine lokale Einkaufsvereinigung über-
haupt unmöglich, z. B. bei Textilwaren. Die Einkaufsvereinigungen dieser
Branche erstrecken sich demnach, soweit sie mir bekannt sind, alle auf große
Bezirke. Zur weiteren Sicherung der Interessen der Mitglieder haben sie die
Bestimmung in den Statuten, daß Konkurrenten in einem bestimmten Um-
kreise (z. B. 15 Ion) nicht aufgenommen werden können. — Trotz der sich
ergebenden Schwierigkeiten darf man aber wohl noch Großes von den E.-V.
per Kleinhändler erwarten. (Siehe später.)

so) Siehe Seite 131 ff.

81) Siehe Tabelle auf Seite 72.
        <pb n="73" />
        ﻿68

Die Bedeutung des unter 2 angegebenen Vorteils ist dadurch auch
etwas reduziert worden, daß die Großeinkaufsgesellschaft in einzelnen
Landesteilcn Zweiglager errichtet hat. Letztere vermindern heute für
viele Vereine die Transportkosten durch Engrosbezüge anstelle der
Einkaufsvereinigungen, wenigstens soweit das Eigengeschäft der
G. E. G. in Frage kommt. Doch muß man beachten, daß nicht
überall Zweiglager bestehen und daß anderseits nicht alle Waren
des Eigengeschäftes der G. E. G. über die Zweiglager der Groß-
cinkaufsgesellschaft gehen. Vor allen Dingen liegen die Zweiglager
für die meisten Vereine so weit entfernt, daß die Einkaufsvereinigungen
auch hier wieder einen Einfluß auf die Transportkosten ausüben
können.

Weiter ist zu erwähnen, daß die Konsumvereine aus den ver-
schiedensten Gründen noch immer einen Teil ihres Bedarfs bei der
Konkurrenz decken, ein anderer Teil gehört zu dem Lieferantengeschäft
der G. E. G.; in beiden Fällen ist eine Vermittlung über die
Zweiglager ausgeschlossen. Die Bedeutung der Zweiglager als Er-
satzmittel für die Einkaufsvereinigungen in bezug auf Transportver-
billigung ist deshalb nicht so groß, als wie man zuerst annehmen
möchte.

Schon manche Transportvergünstigung ist durch die Tätigkeit
der Einkaufsvereinigungen erreicht worden. Es ist natürlich ein
großer Unterschied, ob ein Verein Wagenladungen bezieht oder aber
die hohen Stückgutfrachten bezahlen muß.

Der Vorgang bei dem gemeinschaftlichen Bezug von Bedarfs-
gegenständen ist folgender:

Man läßt die Güter an einen günstig gelegenen Platz kommen,
von wo aus der Spediteur sie an die einzelnen Vereine als Stückgut
weitersendet. Oft läßt man auch die Sendung an einen größeren Ab-
nehmer gehen, der dann sein Quantum zurückbehält und den Rest
den andern Vereinen als Stückgut zugehen, oder, wenn es sich
noch lohnt, den Waggon einfach weiterlaufen läßt. Auf diese Weise
werden z. B. die pfälzischen Konsumvereine, wie Pirmasens und
Kaiserslautern vom Konsumverein Ludwigshafen mit Bedarfsartikeln
versorgt. Diese Vermittlung geschieht von den größeren Vereinen
kostenlos.

Was die Preisverbillignng durch die Einkaufsvereinigungen be-
trifft, so ist allerdings zu bemerken, daß von einem gewissen Punkte
an die Preise nicht im selben Maße sinken, &gt;vie die Quansitätz
steigt, und daß von einem weiteren Punkte an überhaupt ein Preis-
stillstand eintritt. Dasselbe trifft auf die Zahlungs- und Lieferungs-
        <pb n="74" />
        ﻿69

bedingungen zu, die ja in innigem Zusammenhang mit den Preisen
stehen. Ich weiß nicht, ob darüber schon Untersuchungen angestellt
worden sind, doch trifft meine Behauptung jedenfalls für die Praxis
zu. Wo aber jener Preisrückgang aufhört, tritt ein anderes Moment
ein, d. i. die Kulanz, welche in der nachträglichen Gewährung von
Vorteilen besteht, z. B. daß man in besonderen Fällen die Abnahme-
frist verlängert, oder daß man den größeren Abnehmer bei der Liefe-
rung von stark begehrten Artikeln bevorzugt, und endlich, daß man in
der Expedition die Sendungen für den Großabnehmer möglichst schnell
abzufertigen sucht.

Man kann bei den Einkaufsvereinigungen der Konsumvereine von
einer besondern Preispolitik sprechen. Sie wird durch folgenden
Fall, der mir aus Württemberg mitgeteilt wurde, illustriert. Vor
einigen Jahren schlossen sich die Kräuterkäsefabrikanten zusammen
und suchten recht hohe Preise für ihre Waren zu erlangen. Die
Württembergischen Konsumvereine setzten sich dem entgegen durch Zu-
sammenlegen ihrer Orders, die sie nur einem Fabrikanten über-
schrieben. Dadurch verloren die anderen einen Teil ihrer Kundschaft
und es trat Uneinigkeit bei ihnen ein. Die Folge war eine starke
Preisherabsetzung.

Auch das folgende Beispiel ist interessant für das Wirken der
Einkaufsvereinigungen. Dieser Fall wurde mir ebenfalls in liebens-
würdiger Weise aus Württemberg von einem dort bekannten Konsum-
genossenschaftspraktiker mitgeteilt.

Die beiden Tochtergesellschaften des Rockefcller - Trusts, die
Deutsch-Amerikanische Petroleumgesellschaft und die Mannheim-
Bremer Petroleumgesellschaft, hatten bis vor ca. 4 Jahren die
Alleinherrschaft in Württemberg in der Lieferung von Petroleum.
Die Preise beider Gesellschaften waren gleich hoch und für den Ver-
braucher ziemlich drückend, auch bei Abschlüssen ließen sich keine
Sondervorteile bei der einen Gesellschaft gegenüber der andern her-
ausholen. Das Petroleum mußte seinerzeit bei größeren Abschlüssen,
je nach der Lage des betreffenden Platzes, mit 21 -22 Pfennig für das
Liter bezahlt werden.

Nun erschien die österreichische „Olex"-Petroleumgesellschaft auf
dem Plan und versuchte, ihr galizisches Petroleum zu verkaufen.
Dies wurde von den Württembergischen Einkaufsvereinigungen wahr-
genommen. Auf Grund ihrer regen Tätigkeit waren sie bald in der
Lage, mit der „Olex"-Petroleumgesellschaft, die nunmehr in einen
schweren Kampf mit den Amerikanern eingetreten war, einen Jahres-
abschluß für die Württembergischen Konsumvereine zu tätigen, der es
        <pb n="75" />
        ﻿70

ermöglichte, den Bedarf zu wesentlich billigeren Preisen als vorher
zu decken. Die Basis, auf der gekauft wurde, war 14 Pfennig für
das Liter; die Preise der Amerikaner 20—22 Pfennig. Durch die
Unterstützung der „Olex"-Petroleumgesellschaft durch die Konsum-
Vereine konnte diese nicht nur bei den Württembergischen Konsum-
Vereinen, sondern auch bei den übrigen Detailhändlern in Württem-
berg festen Fuß fassen und den Amerikanern das Feld streitig machen.
Letztere suchten allerdings mit allen möglichen Mitteln ihren Gegner
zu verdrängen. Durch Zeitungen, Plakate usw. wurde das galizische
Petroleum für minderwertig erklärt. Die Konsumvereine aber stell-
ten sich auf Seite der „Olex"-Petroleumgesellschaft und suchten die
Mitglieder über das Vorgehen der Amerikaner aufzuklären. Auch
in den nächsten Jahren machten die Württembergischen Einkaufsvereini-
gungen wieder günstige Abschlüsse mit der „Olex"-Petroleumgesell-
schaft. Sie sparten dadurch viele Tausende von Mark. Das ging
so bis zum vorigen Jahre, wo mit der „Olex" Vertrags-
abschlüsse nicht mehr so leicht gemacht werden konnten. Sie war mit
den Amerikanern jetzt einig. Die „Olex" hat sich in einigen Bezirken
zurückgezogen, die Amerikaner in verschiedenen anderen Bezirken. Das
weitere bleibt abzuwarten.

Das Beispiel zeigt uns jedenfalls, was Einkaufsvereinigungen
vermögen. Durch ihre Unterstützung war es möglich, daß die öster-
reichische Petrolenmgescllschaft mit einem Schlage festen Fuß faßte,
während sie sonst vielleicht erst allmählich oder gar nicht die ameri-
kanische Konkurrenz überwunden hätte. Die organisierten Konsumen-
ten Württembergs hatten einen ungeheuren Nutzen durch das Vor-
gehen ihrer Organisationen?2)

Der Leiter einer Einkaufsvereinigung wies mich auf einen andern
interessanten Fall hin. Hier handelte es sich um den Einfluß der
Einkaufsvereinigung auf eine Mißernteklausel. In den Verhand-
lungen vor Tätigung der Abschlüsse in Sauerkraut wurde erreicht,
daß die Sauerkrautfabrikanten die aufgestellte Mißernteklausel inso-
weit fallen lassen mußten, als sie den Vereinen, unbekümmert um
den Ernteertrag, eine Lieferung von mindestens 50o/o des gekauften
Quantums garantierten.

Neben diesen spezifischen Vorteilen der Einkaufsvereinigungen
kommen noch eine Reihe von anderen in Frage, die mit dem Einkauf
selbst nichts zu tun haben.

32) Zuerst wurde der Petrvleumkampf mit Erfolg von der Hessen-
Hessen-Nassauischen Einkaufsvereinigung ausgesuchten.
        <pb n="76" />
        ﻿71

So ist man dazu übergegangen, die Einkaufstage bzw. die Leitung
-der Einkaufsvereinigung mit dazu zu benutzen, etwa überschüssige
Quanten von Saisonartikeln, wie Sauerkraut, Heringe, Konserven
usw. andern Vereinen, die noch darin Bedarf haben, anzubieten. Es
kann auch vorkommen, daß ein kleiner Verein aus Unkenntnis von
einem Artikel zuviel auf Lager genommen hat, oder daß die Nach-
frage nach einem Artikel plötzlich erlahmt und die Vereine nun diese
Lagerhüter los sein möchten. Auch in diesen Fällen ist die Einkaufs-
vereinigung ein ausgezeichnetes Vermittlungsorgan.

Der Leiter der Einkaufsvereinigung rheinisch-westfälischer Kon-
sumvereine schreibt darüber:33)

„Erfreulicherweise kann konstatiert werden, daß dieser Gedanke be-
sonders in letzter Zeit praktische Gestalt angenommen hat, indem sich
verschiedene Vereine rechtzeitig miteinander in Verbindung setzten,
um überschüssige Warenquanten zum Austausch zu bringen, wobei dem
jeweilig in Frage kommenden Kontrahenten gedient ist."

Manche Einkaufsvereinigungen gehen auch zu gemeinsamer Re-
klame über, z. B. durch Inserate in Arbeiterzeitungen unter An-
preisung der G. E. G.-Artikel.

Nicht unerwähnt möchte ich auch lassen die vielen belehrenden
Vorträge, die auf deu Einkaufstagen gehalten werden. Ich nenne
nur einige Themen:

Die innere Organisation und der geschäftliche Verkehr der Vereine
mit der G. E. G.

Der Wert des gemeinsamen Einkaufs.

Die Bankabteilnng der Großeinkaufsgesellschaft.

Die soziale Bedeutung der Barzahlung.

Bezirkskonsumvereine.

Auch hier kommt wieder der große Nutzen, besonders für die
kleineren Vereine, zum Vorschein.

Sehr geeignet sind die Einkaufsvereinigungen auch für gemein-
same Abmachungen mit Arbeitern und Angestellten der zur Einkaufs-
vereinigung gehörigen Vereine. Die Einheitlichkeit der Tarife wird
dadurch gefördert.

So sind die Vorteile der Eiukaussvereinigungen und der Einkaufs-
tage gar mannigfaltig, weshalb sie sich auch im letzten Jahrzehnt stark
ausgebreitet haben. Will man einmal die segensreichen Wirkungen des
organisierten Konsums kennen lernen, so suche man zu einem Ein-
kaufstag zugelassen zu werden. Die tausend Bedürfnisse der einzelnen

3S) Bericht über die Entwicklung des Verbandes der Konsum- und Pro-
duktivgenossenschaften in Rheinland und Westfalen im Jahre 1912, S. 44.
        <pb n="77" />
        ﻿72

Konsumenten können hier als Folge der Organisation mit einem
Schlage gedeckt werden. Innerhalb weniger Stunden werden riesige
Mengen von Waren umgesetzt, was eine große Kostenersparnis be-
deutet. Auf der andern Seite gestattet diese Konzentration in der Be-
darfsdeckung bedeutend billigere Preise und niedrigere Transportkosten.
Alles das kommt den organisierten Konsumenten zugute. Vor allen
Dingen aber erfreut den stummen Zuhörer die Mitteilsamkeit unter
den Vertretern der Konsumentenorganisationen. Für die, die sie
üben, ist sie etwas Selbstverständliches. Den Fernstehenden aber, der
an den Egoismus im Erwerbsgeschäft gewöhnt ist, begeistert sie.

Nachstehende Tabelle stellt die Gesamtzahlen für den Verkehr der
Einkaufsvereinigungen der Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsum-
Vereine in den Jahren 1912 und 1913 dar.^)

Anzahl der den Einkaufsver. angeschl. Vereine	Mitgliederzahl	Umsatz im eigenen Geschäft	Umsatz bei G.E.G.	In Prozenten des Umsatzes im eigenen Geschäft
1912 950	l 412 159	405 064 792	127 283 400	31,4
1913 945	I 548 915	448 899 963	145 207 800	32,3

Zahl der	Zahl der	vertretenen	An den Einkaufs-	In Prozenten des	
abgehaltenen	Ver	eine	tagen gekauft von	Umsa	tzes
Einkaufstage	über-	im Durch-	der G. E.'G.	im eigenen	bei der
	Haupt	schnitt		Geschäft	G.E.G.
1912 426	6867	16	49 556 615	12,2	38.9
1913 449	6844	15	57 945 165	12,9	39,9

Im Anschluß hieran dürfte es nicht uninteressant sein, einmal
zu sehen, ob auch in dem konsumgenossenschaftlich vorbildlichen Eng-
land Einkaufstage bestehen. Hierüber einiges zu sagen, ist mir möglich
auf Grund eines Berichts von Herrn Dr. Th. O. Cassa u,^) dem ich
die nachstehenden Mitteilungen entnehme.

In England gibt es ebenfalls Einkaufstage, doch sind sie anders
organisiert als in Deutschland. Die Whol68ale Society in Man-
chester besitzt den verschiedenen Warengattungen entsprechend eine
Reihe von Abteilungen. Jede Abteilung hat einen Ausstellungs-
raum. Der Ausstellungsraum der Lebensmittelabteilung ist ein Saal

3*) Die Zahlen stammen aus dem Geschäftsbericht der G. E. G. für das
Jahr 1913.

®5) Die britischen Großeinkaufsgesellschaften, Kons. Rundschau Nr. 29 1913.
        <pb n="78" />
        ﻿73

von recht großen Abmessungen mit einer Fülle von Schautischen und
Schauschränken. Er hat im Grunde den Charakter einer kleinen Lebens-
mittelbörse. Die Vertreter der einzelnen Abteilungen haben am Ein-
kaufstage, das ist am Dienstag, ihre festen Tische inne, wo sie die
Aufträge entgegennehmen. Die Einkäufer, das sind die Abteilungs-
vorsteher der einzelnen Konsumvereine, bewegen sich im Raume, sehen
nach den Mustern, die sie interessieren, und nach den Preisen und
geben ihre Aufträge. Aehnlich ist es in den 'anderen Abteilungen.
Vertreter der 0. W. 8.-Fabriken sind ebenfalls anwesend, um über
Spezialwünsche und Spezialaufträge Aufschluß geben zu können.
Gleichzeitig geht draußen auf der Straße der Einkauf von privaten
Firmen vor sich. Etwa 150 Agenten machen dort den Einkäufern
ihre Offerten.

Was sich in Manchester abspielt, ereignet sich auch jeden Tag in
Newcastle und London, wo die englische Großeinkaufsgesellschaft riesige
Zweiglager hat. Außerdem hat die 0. W. 8. noch in einigem
Städten Verkaufsräume, mit denen aber kein Lager verbunden ist.
Die kleineren Vereine kaufen dort nach Mustern, während die größeren
Vereine ohne Rücksicht auf die Spesen persönlich in Manchester oder
direkt in den Fabriken der 0. W. 8. kaufen. Außerdem beschäftigt die
6. W. 8. eine ganze Reihe von Reisenden, die das Land besuchen.

Infolge der geringen Entfernungen ist es also den Einkäufern
der englischen Konsumvereine möglich, einen großen Teil der Auf-
träge persönlich in der Zentrale zu übergeben, was nicht unbedeutende
Vorteile mit sich bringt, auf die der Deutsche in der Regel ver-
zichten muß.

IV.	Die Eigenproduktion der Konsumvereine.

Die Konsumgenossenschaften würden wenig konsequent sein, wenn
sie sich als Aufgabe gestellt hätten, nur den Handel zu ersetzen
und nicht auch die Produktion an sich zu reißen. Die Eigenpro-
duktion der deutschen Konsumvereine, obgleich noch in den Anfangs-
stadien, hat schon nennenswerte Zahlen auszuweisen. Der Gesamt-
umsatz der deutschen Konsumgenossenschaften im Jahre 1913 betrug
664 Millionen Mark, davon entfielen auf die Eigenproduktion
113 Millionen Mark. Im Jahre 1909 betrug der Umsatz in der
Eigenproduktion erst die Hälfte dieser Summe. Die Konsumvereine
des Zentralverbandes hatten allein im Jahre 1913 einen
Umsatz von 100 Millionen Mark in den Artikeln der Eigenproduktion
— 21,2 Proz. des Gesamtumsatzes.^)

x) Vgl. Tabelle am Schlüsse des Buches.
        <pb n="79" />
        ﻿74

Nach den Angaben von August Kasch- Hamburg in der Kon-
sumgenossenschaftlichen Rundschau?) waren am Schlüsse des Jahres
1912 bereits 253 Vereine zur Eigenproduktion übergegangen. Wenn
wir seine Angaben weiter verfolgen, finden wir, daß die Bäckerei
der bevorzugte Betriebszweig der Konsumgenossenschaften ist. 200
Vereine hatten eigene Bäckereien. Die Zahl der konsumgenossenschaft-
lichen Fleischereien und Wurstfabriken war Ende 1912 auf
weit über 30 gestiegen. Sehr viele davon sind Schweinemetzgereien.
Die beiden größten Konsumvereinsschlächtereien sind die der „Pro-
duktion" in Hamburg und die des Leipzig-Plagwitzer Vereins. Erstere
hatte im Rechnungsjahr 1913 einen Umsatz von über 7,5 Millionen
Mark — 31,9 o/o des Gesamtumsatzes der Genossenschaft. Der Um-
satz des Leipzig-Plagwitzer Vereins betrug im Rechnungsjahr 1912/13
über 4 Millionen Mark. Die Herstellung von Limonaden und
Selterswasser usw. wurde von mehr als 30 Vereinen betrieben.
Daneben hatten die Vereine eine Reihe von Mühlen und Nudel-
fabriken als Nebenbetriebe der Bäckereien. Besonders Schrot-
mühlen haben an Verbreitung gewonnen. In Süddeutschland hat
man die Weinkelterei aufgenommen. Von zwei Vereinen wurde
Destillation betrieben. Auch die Sauerkrautfabrikation
finden wir vor, u. a. bei den Vereinen Mannheim, Ludwigshafen,
Urach i. W. Nach Kasch hatten 5 Vereine begonnen, Milch selbst
zu verarbeiten und zu verteilen, 3 betrieben Käsereien, mehrere
sächsische Vereine Butterformereien. Einzelne Konsumvereine
betrieben „die Fabrikation von Zigarren, Holz-, Kork-
und Bürstenwaren, Konfektions-, Schnitt- und
Strumpfware n", und einer die Herstellung handgeschmie-
deter Nägel. Man könnte hier auch die K a f f e e r ö st e r ei-
betriebe mancher Konsumvereine anführen, sowie die Bierab-
f ü l l e r e i e n. Schließlich wäre noch zu nennen die Schweine-
m ä st e r e i der „Eintracht" in Essen, wo jährlich 1500 bis
2000 Schweine gemästet werden. Am weitesten geht in der Eigen-
produktion der Konsum-, Bau- und Sparverein „Produktion"
in Hamburg, der das Rittergut Schwanheide käuflich erworben
hat. Die Bewirtschaftung dieses Gutes ist eine weit intensivere als
unter den privaten Vorbesitzern. Das geht aus verschiedenen Be-
merkungen im Rechnungsberichte hervor, die sich auf Bodenmelio-
rationen, Einführung einer Reihe von neuen Maschinen, Erhöhung
der Zahl der vorhandenen Zugpferde um mehr als die Hälfte usw.

) Nr. 24/1913.
        <pb n="80" />
        ﻿75

beziehen. Ob die landwirtschaftliche Produktion der Konsumvereine
dauernd Erfolg haben wird, läßt sich heute noch nicht sagen.

Eine große Zahl der konsumgenossenschaftlichen Produktions-
betriebe sind Großbetriebe. Laut einer Statistik des Zentral-
verbandes der Bäcker und Konditoren betrug die Zahl der Großbetriebe
(mit über 10 Personen) im Bäckereigewerbe im Jahre 1912 532 mit
10 755 beschäftigten Personen. Davon waren 81 Betriebe (15,22
Proz.) mit 2304 Personen (21,42 Proz.) Genossenschafts-, in der
Hauptsache wohl Konsumgenossenschaftsbetriebe?)

Die Betriebe sind ausgestattet mit den modernsten Mittel der
Technik. Die Handarbeit spielt nur eine geringe Rolle; wo es nur
möglich war, ist sie durch Maschinenarbeit ersetzt worden. Es herrscht
überall die peinlichste Sauberkeit, wovon sich ein jeder, der Lust
hat, überzeugen kann. Ich brauche wohl nicht darauf hinzuweisen,
daß dem in Privatbetrieben nicht immer so ist; das wird uns sehr
häufig in den Zeitungen und Gerichtsverhandlungen vor Augen ge-
führt. Auch in den Berichten der Gewerberäte heißt es immer wieder,
daß vielen Bäckereien das richtige Gefühl für Reinlichkeit noch fehlt.
Aehnlich wie mit den Bäckereien ist es auch mit den anderen Pro-
duktionsbetrieben. Vollkommene Technik, peinlich st e
Sauberkeit, gutes und hygienisch einwandfreies
Rohmaterial, und man kann noch hinzufügen ausgezeich-
nete Arbeitsbedingungen, das sind die vier Merkmale der
konsumgenossenschaftlichen Eigenproduktion.

Was die Arbeitsbedingungen betrifft, so sind sie aller-
dings geeignet, auf die Entwicklung der konsumgenossenschaftlichen
Eigenproduktion hemmend zu wirken. Wenn man den kurze Zeit vor
der Drucklegung dieser Arbeit erneuerten Reichstarif der Konsum-
genossenschaften mit dem Verbände der Bäcker und Konditoren be-
trachtet, so fragt man sich, wie die Konsumgenossenschaften gegenüber
den erwerbsmäßig betriebenen Bäckereien noch leistungsfähig bleiben
können. Es scheint, als ob die Gewerkschaften noch nicht das richtige
Verständnis für den konsumgenossenschaftlichen Gedanken hätten, sonst
würden sie nicht so hohe tarifliche Anforderungen stellen. Allerdings
könnten die Gewerkschaften das, was sie den Konsumvereinen auf
der einen Seite nehmen, auf der anderen Seite wiedergeben, indem die
Gewerkschaftsmitglieder ihren Bedarf in größerem Maße als vorher
in der Konsumgenossenschaft decken. Von offizieller Seite werden die
Gewerkschaftsmitglieder auch regelmäßig zur Unterstützung der Kon-

3) Kons. Rundschau Nr. 49/1912, S. 928.
        <pb n="81" />
        ﻿76

sumvereine ermahnt. Das einzelne Mitglied kommt dem aber nicht
immer nach. — Der mit dem Bäckerverbande abgeschlossene
Tarif, der am 1. August 1914 iu Kraft tritt und bis zum 1. August
1919 dauert, mag als eiu getreues Bild konsumgenossenschaftlicher
Arbeitsverhältnisse iu der Anmerkung teilweise zum Abdruck ge-
langend)

4) Bückcrtarif.

1. Arbeitszeit.

Die tägliche Arbeitszeit beträgt in allen kontinuierlichen Betrieben ein-
schließlich 20 Minuten Essenspause acht Stunden, in allen nichtkontinuierlichen
Betrieben ausschließlich der Essenspause von einer halben Stunde neun Stun-
den. Es sind wöchentlich nur sechs Arbeitsschichten zu leisten.

2. Lohn.

Der Grundlohn für Bäcker und Konditoren beträgt wöchentlich:

in Orten mit 0 bis 10% Ortszuschlag............................... 26,50 M.

„	„	„ 12i/2 bis 20 0/0 Ortszuschlag........................27,— „

„	„	„ 221/2 bis 30% Ortszuschlag.......................28,— „

Der Grundlohn für ungelernte Bäckerei- und Konditoreihilfsarbeiter
beträgt wöchentlich 2 M. weniger als der Lohn der gelernten Bäcker.

Vom 1. August 1916 ab erhöhen sich die Grundlöhne der vorstehend
angeführten Kategorien um 1 M. wöchentlich.

Der Grundlohn für Arbeiterinnen in Bäckereien, Konditoreien
sowie iu der Nudel- und Zwiebackfabrikation beträgt:

in Orten mit 0 bis 10% Ortszuschlag................................13,— M.

„	„	„ 121/2 bis 20% Ortszuschlag............................13,50 „

„	„	„ 221/2 bis 30% Ortszuschlag............................14,— „

Vom 1. August 1916 ab erhöhen sich die Grundlöhne der weiblichen
Arbeiter um 50 Pfg. wöchentlich.

Der Verbandsvorstand ist berechtigt, in Orten mit weniger als 10 000
Einwohnern und ohne Ortszuschlag bei Tarifabschlüssen mit jungen oder
kleineren Vereinen bis zu 2 M. per Woche unter den hier festgesetzten Grund-
lohn jeder Gruppe von Arbeitern herunterzugehen.

Zu diesen Löhnen treten für alle Gruppen in den einzelnen Orten die
auf 10 Pfg. nach oben abgerundeten Ortszuschläge. Soweit keine besonderen
Vereinbarungen bestehen, gelten die im Buchdruckertarif vorgesehenen Orts-
zuschläge.

Arbeiter und Arbeiterinnen bis zum vollendeten 18. Lebensjahre gelten
als jugendliche Arbeiter. Für deren Entlohnung werden zwischen
den Tariskontrahenten entsprechende Vereinbarungen von Fall zu Fall ge-
troffen.

Wo bisher ein höherer Lohn gezahlt wurde, als in diesem Tarif vor-
gesehen ist, dürfen Lohnabzüge nicht gemacht werden.

Auch für Wochenfeiertage dürfen Lohnabzüge nicht gemacht werden.

3.	Ueber st unden und Feiertagsarbeit.

Ueberstunden sind möglichst zu vermeiden. Wo sie dennoch angeordnet
werden müssen, sind sie mit 250/0 Zuschlag zu dem tariflichen Stundenlohn
zu vergüten.
        <pb n="82" />
        ﻿77

Dieser Tarif bedarf eigentlich keines Kommentars. Wer nur
jemals einen Einblick in die Lohn- und Arbeitsbedingungen der
Bäckergesellen privater Betriebe getan hat, weiß, daß dort die Ver-
hältnisse bedeutend schlechter sind, selbst dann, wenn tarifliche Ab-
machungen mit Gewerkschaften bestehen. Franz Feuerstein dürfte
im Recht sein, wenn er in den Sozialistischen Monatsheften meint,
daß die konsumgenossenschaftlichen Arbeitsverhältnisse für Bäcker von
den privaten Betrieben in den nächsten 10 Jahren kaum erreicht wer-
den dürfen?) Die Arbeitszeit ist in den privaten Betrieben viel
länger; es kommt sogar vor, daß der für das Bäckereigewerbe bestehende
gesetzliche Maximalarbeitstag von 12 Stunden noch überschritten wird.
Unzählige Bestrafungen müssen wegen zu langer Arbeitszeit, Nicht-

4.	Zeit der Lohnzahlung.

5.	Ferien.

Sämtlichen Angestellten werden in der Zeit vom 1. Mai bis znm 30.
September unter Fortzahlung des Lohnes Sommerferien gewährt. Die
Ferien betragen bis zu fünfjähriger Beschäftigungsdauer eine Woche, über
fünfjähriger Beschäftigungsdauer zwei Wochen.

6.	Technische und sanitäre Einrichtung en.

In den Arbeitsräumen ist für genügende Entlüftung zu sorgen. An den
Maschinen sind die nötigen Schutzvorrichtungen anzubringen. Wöchentlich
sind reine Handtücher nebst Seife zu liefern. Gelegenheit zum täglichen
Gebrauch der Badeeinrichtung ist zu geben. Jeder Person ist ein verschließ-
barer Schrank zum Aufbewahren der Kleidung zur Verfügung zu stellen.
Im Speiseraum ist für die notwendige Sitzgelegenheit und im Winter für
Heizung zu sorgen.

7.	§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

8.	Neueinstellung von Arbeitskräften.
Neueinzustellende Arbeitskrästc sind durch die Arbeitsnachweise des

Bäckerverbandes zu beziehen.

9.	Kündigungsfrist.

Die Kündigungsfrist der Backmeister regelt sich nach den Bestiinmungen
der Gewerbeordnung. Für das übrige Personal unterliegt die Kündigung der
freien Vereinbarung.

10.	Schlichtung von Differenzen.

Enthält: a) Verhandlungen zwischen den Beteiligten, b) Tarifamt und
Schiedsgericht.

11.	S ch l u ß b e st i m m u n g e n.

Der Tarif besteht ab 1. August 1914 auf die Dauer von fünf Jahren.
Erfolgt ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von keiner der beiden vertrag-
schließenden Parteien die Kündigung, so gilt der Tarif auf zwei Jahre
verlängert.

ö) Sozialistische Monatshefte Nr. 11/1914. Artikel über „Die neuen
Tarifverträge im Zentralverband deutscher Konsumvereine".

Schloesser, Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung.	6
        <pb n="83" />
        ﻿78

»

einhaltung der Sonntagsruhe und wegen Uebertretung sonstiger Ar-
beiterschutzvorschriften erfolgen. Darüber orientieren am besten die
amtlichen Jahresberichte der Gewerberäte, in denen Tausende der-
artiger Fälle aufgezählt werden. Besonders wird dort auch über
die Lehrlingszüchterei, Beschäftigung von Kindern usw. geklagt.
Die Löhne in privaten Betrieben sind bedeutend niedriger, als in den
Bäckereien der Konsumvereine, zumal die in den Konsumgenossen-
schaftstarifen angeführten Minimallöhne von vielen Vereinen noch
überschritten werden. Der obengenannte Autor meint, daß die Höher-
belastung des Lohnkontos der Konsumvereine im Durchschnitt mit
25 Proz. nicht zu niedrig bemessen sei. Ferien werden in den pri-
vaten Bäckereien überhaupt nicht oder doch nur einige Tage, höchstens
eine Woche gewährt. Wo aber in den privaten Bäckereibetrieben
annähernd günstige Lohn- und Arbeitsbedingungen wie in den Kon-
sumvereinen bestehen, handelt es sich um Ausnahmefälle, ebenso wie
es ein Ausnahmefall ist, wenn eine Konsumgenossenschaft verhältnis-
mäßig schlechte Lohn- und Arbeitsbedingungen hat.

Es wäre noch die Frage zu beantworten, ob die vom Zentralver-
band deutscher Konsumvereine abgeschlossenen Tarifverträge auch von
den einzelnen Vereinen eingehalten werden. Von den 237 Genossen-
schaften innerhalb des Zentralverbandes, die im Jahre 1913 Bäckereien
betrieben, wurde der Tarif von 203 Vereinen mit 2891 Bäckern an-
erkannt. Nicht tariftreu waren 31 Vereine mit 70 beschäftigten Per-
sonen. Die Zahl der tariftreuen Vereine ist im Steigen begriffen?)

Wie schon erwähnt, wird die Leistungsfähigkeit der Konsum-
Vereine gegenüber den privaten Betrieben durch ihre glänzenden Ar-
beitsbedingungen wesentlich beeinflußt. Dem Umstande, daß die Kon-
sumgenossenschaften vorbildlich sein wollen als Arbeitgeber, daß
sie es sein müssen, um nicht selbst ihren Daseinszweck zu unter-
graben, und schließlich noch, daß sie in einem gewissen Abhängig-
keitsverhältnisse zu den Gewerkschaften stehen, da sie auf deren Mit-
glieder nicht verzichten können, ist es zuzuschreiben, daß die konsum-
genossenschaftliche Eigenproduktion nicht schon viel weiter um sich
gegriffen hat. Besonders ist es aus diesem Grunde für die Konsum-
genossenschaften schwierig, da einzudringen, wo die Maschinenarbeit
gegenüber der Handarbeit zurücktritt. Beispiele dafür gibt uns das
dritte Kapitel über die Verteilung der Bedarfsgüter.

Neben den Schwierigkeiten, die durch die ungleich besseren Lohn-
und Arbeitsbedingungen der konsumgenossenschaftlichen Arbeiter im

ft Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine, S. 602.
        <pb n="84" />
        ﻿79

Vergleich zu den Arbeitern der Erwerbsbetriebe für die Eigenpro-
duktion entstehen, gibt es andere Schwierigkeiten, die dadurch her-
vorgerufen werden, daß die Konsumgenossenschaften nur quali-
tativ hoch st ehe n des und hygienisch einwandfreies
Rohmaterial verwenden können. Sie dürfen als Wahrer der
Konsumenteninteressen kein minderwertiges Vieh schlachten und kein
schlechtes Mehl verbrauchen, wie es viele private Produzenten tun.
Auch bei der Verarbeitung des Rohmaterials und der Verteilung
der fertigen Produkte müssen Momente Berücksichtigung finden, die in
privaten Betrieben nur in den wenigsten Fällen beachtet werden.
Es wirkt besonders hemmend, daß eine Konsumentenorganisation
hygienisch einwandfreie Produkte liefern muß. Deutlich kommt dies
bei der Verarbeitung und der Verteilung von Milch und Milchpro-
dukten zum Ausdruck, wo die kostspieligen Reinigungsanlagen die
Milchvermittlung wesentlich verteuern. Von der Verteilung der im
eigenen Betrieb hergestellten Produkte wird später die Rede sein.

Hier wäre auch noch zu erwähnen, daß sich unter Umständen
Schwierigkeiten daraus ergeben können, daß die meisten Konsum-
Vereine nur eine Konsumentenschicht, die Arbeiterschicht, umfassen.
Man hat z. B. bei Fleischereien die Erfahrung gemacht, daß für
die besseren Fleischteile nicht immer genügend Absatz vorhanden ist.

Alle jene Momente, die auch in privaten Betrieben die Pro-
duktion erschweren, welcher Art sie auch nun sein mögen, habe ich
hier nicht erwähnt, da es mir nur auf das spezifisch Konsumgenossen-
schaftliche ankam. Kapitalschwierigkeiten ergeben sich ver-
hältnismäßig selten bei Konsumvereinen. Wo eine Konsumgenossen-
schaft für die Eigenproduktion noch nicht genügend entwickelt ist, ist
die Möglichkeit vorhanden, daß mehrere Vereine sich zur gemein-
samen Produktion zusammenschließen. Man spricht dann von Z e n -
rralproduktivgenossenschaften. Diese sind in Deutschland
fast noch nirgends vorhanden. Dagegen hat man sie in England.
In letzter Zeit wird der Gedanke auch in Deutschland vielfach er-
örtert. Man denkt besonders an die Errichtung von Zentralproduktiv-
genossenschaften für die F l e i s ch v e r s o r g u n g. Wollen die Kon-
sumvereine vorbildliche Schlächtereien schaffen, so gehört dazu viel
Kapital und ein großer Umsatz. Beides ist aber nur bei den größten
deutschen Vereinen in genügendem Maße vorhanden, denn man muß
damit rechnen, daß die Arbeiterbudgets nicht allzu große Ausgaben
für Fleischnahrung gestatten. Ueberhaupt rentieren die konsumge-
nossenschaftlichen Fleischereien im Gegensatz zu den Bäckereien weniger
gut. Das hat seinen Grund in den früher angeführten Momenten,

t&gt;*
        <pb n="85" />
        ﻿80

welche bei den Fleischereien besonders stark in Erscheinung treten.
Speziell bei Fleischereien wäre auch darauf hinzuweisen, daß oft das
geeignete Arbeitspersonal fehlt. Da die Fleischer meist aus Klein-
betrieben stammen, müssen sie erst für die Arbeit im Großbetrieb er-
zogen werden. Auch bezüglich der Leitung — ob kaufmännisch oder
fachmännisch vorgebildet — hat man Schwierigkeiten gehabt. Heute ist
man wohl allgemein der Ansicht, daß sich eine kaufmännische Ober-
leitung am besten eignet, schon deshalb, weil die Kalkulation eine so
wichtige Rolle in den Fleischereien spielt.

Wie weit die konsumgenossenschaftliche Eigenproduktion Aus-
breitung finden wird, läßt sich heute kaum sagen. In England
ist sie schon sehr weit ausgedehnt, und man hat ausgezeichnete Er-
folge erzielt. In Basel ist ebenfalls die Frage der Eigenproduktion
in verschiedenen wichtigen Bedarfsartikeln in hervorragender Weise
gelöst. In Deutschland ist es besonders die „Produktion" in
Hamburg und der Leipzig-Plagwitzer Verein, die Großartiges auf
dem Gebiete geleistet haben. Eine ganze Reihe von weniger großen
Vereinen, wie die „Eintracht" in Essen, die „Hoffnung" in Köln
u. a., zeigt ebenfalls eine günstige Entwicklung.

Wegen einiger anderer Punkte verweise ich auf den nächsten
Abschnitt.

V.	Der Güterbezug von andern Konsumgenossenschaften.

In früherer Zeit schon war der Güterbezug eines Konsum-
Vereins von einem anderen Verein ziemlich häufig. Er bestand darin,
daß kleinere Konsumvereine ihren Bedarf bei größeren Vereinen deck-
ten. Es zeigte sich jedoch bald, „daß die kleinen Vereine nicht einfach
Käufer und Kunden bei den großen Vereinen sein wollten. Es wider-
strebt dem hier instinktiv das Richtige treffenden genossenschaftlichen
Gefühl, das privatwirtschaftliche Handelsverhältnis und die privatwirt-
schaftliche Profitmacherei in die ihrer Natur nach den Profit aus-
schließende Konsumgenossenschaftsbewegung hineinzutragen. Die kleinen
Vereine verlangen Gleichberechtigung, und die großen Vereine werden
es müde, gegen einen bescheidenen Nutzen recht vielen Aerger und
Verdruß einzutauschen."*) Es war ferner allgemein die Entwick-
lung des Konsumgenossenschaftswesens zu einer vollkommeneren Stufe,
die mit diesem System aufräumte oder es doch stark einschränkte:

1.	Durch Schaffung der Einkaufsvereinigungen und

i)	Heinrich Kaufmann, Geschichte des konsumgenossenschaftlichen Groß-
einkaufs in Deutschland. Festschrift. Hamburg 1904. S. 16.
        <pb n="86" />
        ﻿81

durch dir Errichtung von Zweiglagern boten sich den kleinen
Konsumvereinen eine Menge von Vorteilen, die sie zum direkten Ein-
kauf veranlaßten.

2.	Tie Selbständigkeit von vielen kleinen Vereinen wurde aufge-
hoben. Sie wurden zu bloßen Verteilungsstellen der großen Vereine.
Damit entstanden die sogenannten Bezirkskonsumvereine,
deren charakteristisches Merkmal die über das eigentliche Ortsgebiet
hinausgehende Gebietserweiterung ist.

Die Ursache für den Güterbezug von anderen Konsumvereinen
liegt auch heute noch zum Teil in der verschiedenen Lei-
st u n g s f ä h i g k e i t der Vereine. Das kommt z. B. darin zum Aus-
druck, daß kleinere Vereine ihre Bäckereiprodukte von benachbarten
größeren Vereinen beziehen, die eine eigene Bäckerei haben. In diesem
Falle werden die Bedarfsgüter zum Selbstkostenpreise oder mit einem
sehr kleinen Gewinn abgegeben. Als Beispiel dafür möge dienen,
daß der Konsumverein Ludwigshafen, der Bäckereiprodukte an die
Konsumgenossenschaften Frankental, Lamprecht und Pirmasens abgibt,
seine Preise für diese Vereine rund 10 o/o niedriger stellt als die allge-
meinen Abgabepreise für Mitglieder. Die Koilsumgenossenschaft „Be-
freiung" in Elberfeld liefert Bäckereiprodukte an die „Solidarität"
in Ohligs und gewährt auf die allgemeinen Abgabepreise, die sich mit
7 o/o Rückvergütung verstehen 18 o/o Rabatt.-) Von einem andern
Verein hörte ich, daß er 16 o/o Rabatt gewährt. Wenn also auf die
allgemein schon niedrig gehaltenen Abgabepreise für Mitglieder den
kleineren Konsumgenossenschaften noch ein hoher Rabatt gewährt wird,
so muß der Gewinn für die Vereine äußerst niedrig bemessen sein
oder ganz fortfallen.

Aehnlich wie bei Brot liegt der Fall bei Fleisch im Basler Kon-
sumverein. Dieser Verein hat die Lieferung von Fleisch und Fleische-
reiprodukten — wenigstens bis zum vorigen Jahre — für eine Reihe
von Konsumvereinen übernommen und zwar zum S e l b st k osten-
preise (also einschließlich aller Spesen). Die Basler Konsumge-
nossenschaft unterstützt diese Vereine sogar bei der Auswahl einer ge-

2)	Die Expedition nach Ohligs geschieht in der Weise, daß der Elber-
felder Verein einen Eisenbahnwagen mietet, der ausschließlich von Elberfeld
nach Ohligs und zurückgeht. An Miete für diesen Wagen werden täglich
3 Mark bezahlt. Die Spesen für Fracht und Miete werden vom Lieferanten
und Kunden gemeinsam getragen. Der Brotwagen geht abends um 8 Uhr
nach Ohligs ab, wo er während der Nacht eintrifft, und morgens zur Aus-
ladung gelangt. — Inzwischen ist der Verein in Ohligs zur Eigenproduktion
von Brot übergegangen.
        <pb n="87" />
        ﻿82

eigneten Verteilungsstelle, sorgt für eine entsprechende Einrichtung
und für geeignetes Personal. Auch bei der Preiskalkulation und an-
deren Angelegenheiten steht der Basler Verein seinen Abnehmern bei.
Bemerkenswert ist für diesen Verkehr zwischen Konsumgenossenschaften,
daß der Lieferant trotz aller Mühen die betr. Vereine nicht zum Bezüge
von Fleisch unbedingt verpflichtet; wenn die in Frage stehenden Ver-
eine von der Fleischvermittlung am Ende absehen wollen oder viel-
leicht glauben, bei einem privaten Lieferanten billiger zu kaufen, so
sind sie durch keine Klausel gebunden.

Abgesehen davon, daß durch Lieferung von Bedarfsgütern an
andere Vereine der Umsatz gesteigert wird und dadurch allgemein
billiger produziert werden kann, was dann besonders günstig ist, wenn
die Anlagen bisher nicht voll ausgenutzt wurden, handelt es sich bei
dieser Art von Lieferungen an andere Konsumvereine um einen Ge-
fälligkeitsdienst. Es sind A n s h i l f e l i e f e r n n g e n, die dann weg-
fallen, wenn der beziehende Verein selbst stark genug ist, um zur
Eigenproduktion überzugehen oder wenn er von seinem ehemaligen
Lieferanten übernommen wird.

Die Produktion eines Vereins für den eigenen Bedarf und die
nur nebenbei bestehenden Abgabe an andere Vereine kann aber dazu
führen, daß der betr. Verein allmählich oder auch von vornherein auf
einen planmäßigen Ausbau seiner Produktionsbetriebe für den
Warenverkauf an andere Vereine ausgeht. Hier haben wir es dann
mit dem andern Fall zu tun, daß Konsumvereine die Bedarfsgüter-
vermittlnng erwerbsmäßig betreiben, wenn sie auch die Aus-
wüchse einer erwerbsmäßigen Warenvermittlung nicht mitmachen.
Auch hier ist die Tendenz zu konstatieren, daß die Vereine die Preise
nicht übermäßig hochschrauben. Die Eigenproduktion der Konsum-
Vereine erstreckt sich heute schon in Deutschland auf eine ganze Reihe
von Artikeln, die für eine derartige Vermittlung in Frage kommen:
Futtermittel, Dauerfleisch, Zwieback, Sauerkraut
usw. Der zuletzt genannte Artikel wird beispielsweise vom Mann-
heimer Konsumverein produziert und auch in größeren Quantitäten
an andere Vereine geliefert. Der Verkauf geschieht direkt oder durch
Vermittlung der Großeinkanfsgesellschaft in Hamburg, in deren
Warenbericht der Artikel aufgeführt wird.

Der schon erwähnte Konsumverein Ludwigshafen hat den Verkauf
von Wein an andere Vereine übernommen. Gerade die Vermitt-
lung dieses Artikels, der so mancherlei Fälschungen unterworfen ist,
durch konsumgenossenschaftliche Organisationen ist ein Fortschritt in
der Bedarfsgütervermittlnng. Der genannte Verein kaust die Reben
        <pb n="88" />
        ﻿

- 83 —

auf dem Stock, wie der Fachausdruck lautet. Nach entsprechender
Behandlung, die unter Kontrolle eines vom Verein bezahlten Küfer-
meisters geschieht, wird der Wein in die dem Verein gehörigen Keller
in der Pfalz gebracht. Die Bestellungen, welche bei der Zentralstelle
in Ludwigshafen einlaufen, werden von dort an den Kellermeister
unter Beifügung von zwei ausgefüllten Frachtbriefen weitergegeben.
Der Duplikatfrachtbrief dient als Kontrollmittel und geht nach Lud-
wigshafen zurück. Die Vereine, die von diesem Wein beziehen, haben
die Garantie, daß Fälschungen nicht vorgenommen worden sind, daß
der Wein nicht in alten Fässern gelagert hat usw. Verschiedene
Vereine haben die Herstellung von Wein selbst übernommen.

Einen weiteren Fall, wo Konsumgenossenschaften zu Lieferanten
anderer Konsumgenossenschaften werden, entnehme ich einem Referat
von Heinrich Kaufmann aus dem letzten Internationalen Genossen-
schaftskongreß in Glasgow. Ich zitiere wörtlich: „Es gibt in Deutsch-
land eine Anzahl von kleinen Ortschaften, deren Einwohner fast aus-
schließlich selbständige Heimindustrielle eines bestinimten Fabrikates
sind. Sie bilden zunächst eine Konsumgenossenschaft, durch die sie nicht
nur Lebens-und Wirtschaftsbedürfnisse, sondern auch das Rohmaterial
für ihre Heimproduktiou beziehen. Hin und wieder vermitteln aber
diese Konsumgenossenschaften auch den Verkauf der Produkte der Heim-
industrie. Dabei kommt es auch vor, daß die Konsumgenossenschaften,
um die ungesunde Arbeitsweise in den kleinen Wohnungen der Heim-
industriellen zu bekämpfen, eigene Produktionswerkstätten errichten
und mehr und mehr neben ihrer konsumgenossenschaftlichen Funktion
die Aufgabe einer Produktivgenossenschaft übernehmen. So über-
nehmen Konsumgenossenschaften die Herstellung oder den Vertrieb
von Korbwaren, Glas- und Holzwaren, Textil- und Schuhwaren."

Es sind also die verschiedensten Ursachen, die die Konsumvereine
zu Lieferanten anderer Konsumgenossenschaften gemacht haben. Die
Vermittlung, ausgenommen im ersten Falle, geschieht in der Regel
durch die Großeinkaufsgesellschaft. Man kann annehmen, daß die
konsumgenossenschaftliche Güterprodnktion für andere Vereine noch
an Bedeutung gewinnen wird. Der günstige Standort einzelner
Vereine für gewisse Produkte dürfte von selbst dahin führen.
        <pb n="89" />
        ﻿Drittes Kapitel.

Die Güterverteilung -er Konsumgenossenschaften

I.	Die Zprache in der konsumgenossenschaftlichen
Güterverteilung.

Hätten wir die vollständig durchgebildete sozialistisches Wirt-
schaftsordnung, ivie sie theoretisch wohl denkbar, praktisch aber viel-
leicht nicht durchführbar ist, so müßten wir, um in keine Sprach-
fehler zu verfallen, eine ganz andere Terminologie in bezug auf
unsere. Wirtschaftsbegriffe anwenden. Der Begriff des .Handels
würde in dieser -Ordnung der Dinge wegfallen, denn Handel ist Güter-
austausch mit dem Zwecke des Gewinns. Schär sagt allerdings
„Handel ist der nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit organisierte Güteraustausch"') und läßt das Gewinn-
streben fort. Diese Definition würde auch den Güteraustausch der
sozialistischen Wirtschaftsordnung treffen. Gerade deshalb aber, weil
ich einen Unterschied zwischen .Handel und Güteraustausch in sozialisti-
schem Sinne sehe, der in dem Bestehen oder Nichtbestehen des Gewinn-
strebens seinen Ausdruck findet, möchte ich jene Definition zurück-
weisen?) Damit erkennen wir auch nicht den Begriff des „sozialen
Handels" an, wie ihn Schär für die konsumgenossenschaftliche
Gütervermittlnng geprägt hat. Wenn nach unserer Meinung mit dem
Begriff des Handels das Gewinnprinzip unlöslich verbunden ist, so
ist „sozialer Handel" für uns undenkbar. Konsumgenossen-
schaften treiben keinen Handel, sie vermitteln ledig-
lich Bedarfsgüte r?)

1)	Vgl. S. 24.

2)	Schär a. a. D. S. 70.

3)	Siehe auch die Auseinandersetzungen von Prof. Ur. Nicklisch in
seiner Kaufmännischen Betriebslehre, S. 37 ff.

4)	Nur soweit ließe sich bei Konsumgenossenschaften von „Handel"
sprechen, als sie auch den Bedarf von Nichtmitgliedern decken, die dann
        <pb n="90" />
        ﻿85

Ich habe damit schon einen anderen Ausdruck gebraucht, der an
Stelle eines heute noch in den Konsumgenossenschaften fälschlich ange-
wandten Terminus treten sollte, den des B e d a r f s g u t s. Von W a r e
^alleinstehend oder in Zusammensetzungen, wie in Warenkreis, Waren-
bestand, Warenhaus), kann im Konsumverein keine Rede sein, denn
Ware ist Handelsobjekt, sie ist für den M a r k t produziert.
Die Konsumgenossenschaft kennt nur G e b r a u ch s g ü t e r, für deren
Beschaffung die Konsumenten Vertrauensleute beauftragt haben. Für
die Aufbewahrung der erworbenen Gebrauchsgüter errichten diese Ver-
trauensleute eine zentrale Vorratskammer, von wo aus die
Auftraggeber direkt oder unter Benutzung von Zwischenstellen je nach
Bedarf versorgt werden. Die beauftragten Vertrauensleute dagegen
kaufen Waren ein, sie treten mit der Außenwelt in Verbindung
und wenden alle Einkaufspraktiken an wie die Händler.

Der Verkehr mit der E i n k a u f s z e n t r a l e nimmt in bezug
auf die Sprache eine Sonderstellung ein. Die Einkaufszentrale ist
nicht nur, wie man annehmen möchte, Vermittlerin von Bedarfs-
gütern, sondern sie vertreibt auch in sehr starkem Maße Waren.
Nur zirka die Hälfte der Abnehmer der Großeinkaufsgesellschaft in
Hamburg sind Gesellschafter des Unternehmens. Die Nichtgesell-
schafter erhalten nur halbe Rückvergütung ausbezahlt. Die Gesell-
schafter machen deshalb an ihnen einen Gewinn, indem sie die
.Hälfte der auf den Umsatz jener Abnehmer entfallenden Rückvergütung
für sich behalten. Aber auch bei denjenigen Vereinen, die Gesellschafter
der Einkaufszentrale sind, wird der reine Gebranchsgntcharakter stark
beeinträchtigt, schon dadurch, daß die Einkanfszentrale nicht allen
Vereinen unter gleichen Umständen die gleichen Preise gewährt. Sie
läßt mit sich handeln. Auch zeigt sie sich noch in mancher anderen
Beziehung als „Kaufmann", wenn sic auch in einzelnen Dingen
wesentlich vom erwerbsmäßigen Warenverkehr abweicht?)

Wie dem auch im einzelnen Falle sein mag, sobald der Kauf ab-
geschlossen ist, tritt der Warencharakter zurück. Was vorher Ware war,
tritt ein in das Bereich des organisierten Konsums und wird zum
Gebrauchsgut. Die Räume, wo diese Gebrauchsgüter lagern, unter-
scheiden sich nur dadurch von den Vorratsräumen des einzelnen Haus-

keinen Anspruch auf Rückvergütung haben. Das ist aber infolge der gesetz-
lichen Schranken nur in ganz geringem Maße der Fall. (Siehe Seite 159 f.)

6)	Da der Warencharakter bei den von der G. E. G. vermittelten Be-
darfsgütern noch sehr stark zum Ausdruck kommt, konnte ich auch in den
bez. Abschnitten über den Einkauf ebensogut das Wort Ware wie Gebrauchsgut
anwenden.
        <pb n="91" />
        ﻿86

Halts, daß jene Kollektiveigentum, diese Privateigentum sind. Am deut-
lichsten tritt das hier aufgeworfene Problem in Erscheinung, wo es
sich um Güter handelt, die aus den Eigenproduktionsbetrie-
ben der vereinigten Konsumenten hervorgegangen sind. Nehmen wir
das Beispiel der Bäckerei. Es besteht kein Unterschied darin, ob eine
Familienwirtschaft einen Kuchen bäckt, um ihn dann selbst zu ver-
zehren, oder ob eine Anzahl Konsumenten sich zusammenschließen und
eine bestimmte Quantität Brot für ihren eigenen Gebrauch Herstellen.
In deni einen Falle so gut wie in dem anderen handelt es sich um
Eigenproduktion von Bedarfsgütern, die in derselben Wirtschaft, wo
sie produziert sind, auch konsumiert werden. Daß die große Wirtschaft
der Konsumgenossenschaft wieder in viele einzelne Hauswirtschaften
zerfällt, ändert daran nichts. Man wird also hier nicht von Back-
waren sprechen können, sondern nur von Bäckereierzeug-
nissen. Ebenso kann man nicht sagen „F l e i s ch w a r e n", son-
dern nur einfach Fleisch oder Fleischereiprodukte u. dgl.

Diejenigen, die ihren Bedarf in der gemeinsamen Vorratskammer
decken, kann man dementsprechend auch nicht Käufer von Waren,
sondern nur Entnehmer von Bedarfsgütern nennen. Das
Einkäufen besorgt ja der beauftragte Vertrauensmann. Der einzelne
Konsument entnimmt nur, was jener für ihn gekauft hat. Wo
es keine Käufer gibt, gibt es aber auch keine Verkäufer, sondern
nur Ausgeber, Abgeber, Verteiler von Bedarfsgütern.
Unberechtigt sind also die Ausdrücke Verkäufer, Verkäuferin,
V e r k a u f s l e h r l i n g e, V e r k a u f s l e h r m ä d ch e n, die in den
Konsumvereinen auch lernende Verkäuferinnen genannt werden. Eben-
so gibt es keine Kunden in Konsumvereinen, sondern nur Mit-
glieder und Genossen.

Der Ort, wo die Verteilung stattfindet, ist die Abgab e-, A u s-
gäbe- oder Verteilungsstelle. Leider spricht man in der
Praxis sehr häufig noch von Verkaufsstellen; auch das Wort
Vertriebs st ekle ist vielfach üblich, obwohl es sich doch um keinen
Vertrieb von Waren an beliebige Konsumenten handelt, sondern
um ein Verteilen von Bedarfsgütern an eine zahlenmäßig
feststehende Konsumentengruppe.

Man braucht auch die Worte Laden, Geschäft und Ge-
s ch ä f t s st e l l e für konsumgenossenschaftliche Verteilungsstellen. Da-
gegen läßt sich an sich nichts einwenden; diese Ausdrücke bringen
aber nicht das Unterschiedliche zwischen Erwerb und organisiertem
Konsum zum Ausdruck und deshalb würde man vielleicht besser darauf
verzichten. Es wäre aber die Möglichkeit gegeben, zu sagen „Ab-
        <pb n="92" />
        ﻿87

gabeladen", nicht aber „Verkaufsladen", wie es zuweilen
geschieht. Das Wort Laden gebraucht man besonders gerne für Spe-
zialabgabestellen, z. B. sagt man „Brot-, Schlächter- und Grün-
warenläden", zum Unterschied von den allgemeinen Abgabe-
stellen. In der Zusammensetzung Ladenaushilfe und Laden-
gehilfe finden wir ebenfalls das Wort. Nicht unbekannt, aber
seltener gebräuchlich sind die Ausdrücke Verkaufslokale und
Warenlokale. Früher brauchte man vielfach den Ausdruck Lager
für Verteilungsstelle, der auch heute noch nicht ganz verschwunden ist.
Diese Bezeichnung ist an und für sich in der konsumgenossenschaftlichen
Bedarfsgütervermittlung verwendbar. Vielleicht würde man aber besser
davon absehen, gerade die Abgabestellen als Lager zu bezeichnen, und
zwar deshalb, weil in ihnen die ankommenden Verteilungsgüter sofort
oder in wenigen Tagen wieder zur Abgabe gelangen und nicht lange
liegen bleiben dem Worte „lagern" legt man vielfach den Sinn
von „lange liegen" bei, doch muß es nicht so sein —, da wöchentlich
mindestens einmal, bei einzelnen Artikeln sogar täglich, neue Liefe-
rung erfolgt. Wenn man aber auch diesen Grund als weniger stich-
haltig ansieht, so sollte man das Wort Lager für Abgabestelle den-
noch vermeiden, um Verwechslungen mit der Zentralstelle, von wo
aus die einzelnen Abgabestellen bedient werden, und die das
eigentliche Lager bildet und auch als solches bezeichnet wird,
vorzubeugen.") Diese Zentralstellen kennt man außerdem noch
unter dem Namen Hauptlager, Magazin, Zentrallager
und Zentralmagazin. Ihre Leiter werden mit dem richtigen
Ausdruck Verwalter bezeichnet; sie sind Verwalter der ihnen an-
vertrauten Gemeingüter. Es finden sich auch die Bezeichnungen:
Magazinier, Magaziner, Lager meist er, Lagerist.

Entsprechend der früher sehr gebräuchlichen Bezeichnung Lager für
Abgabestellen nennt man fast allgemein noch den Leiter der Abgabe-
stellen einen Lagerhalter. Das kann leicht zu Irrtümern führen.
Denn das Handelsgesetzbuch nennt Lagerhalter jemand, der „gewerbs-
mäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt"
(§ 416 HGB.). Der konsnmgenossenschaftliche Lagerhalter ist dagegen
heute im Gegensatz zu früher ein vollständig abhängiger Angestellter,
der beauftragt ist, eine Abgabestelle zu leiten. Er ist also ein Ab-
gab e st e l l e n l ei t e r. Dieses Wort ist allerdings in Konsumge-

6) Der Ausdruck Lager für Verteilungsstelle erklärt sich daraus, daß in
den Anfängen der Konsumgenossenschaftsbewegung die Vereine nur je eine
Verteilungsstelle hatten, die zugleich das Lager bildete.
        <pb n="93" />
        ﻿88

nossenschaftskreisen nicht gebräuchlich, doch drückt es genau aus, was
heute der „konsumgenossenschaftliche Filialleiter" in Wirklichkeit ist,
nicht Halter eines Lagers, sondern Leiter einer Abgabe-
stelle. In letzter Zeit hat der Ausdruck „Filialleiter" in der
konsumgenossenschaftlichen Literatur, sowie bei den Praktikern vielfach
Eingang gefunden. Sogar die Zeitschrift der organisierten Lager-
halter nennt sich „Der Filialleiter". An und für sich läßt sich gegen
den Ausdruck nichts einwenden, denn nicht allein in kapitalistischen,,
sondern auch in konsumgenossenschaftlichen Betrieben gibt es Zen-
tralen und Filialen. Um aber den Wesensunterschied zwischen
beiden zu zeigen, würde man vielleicht besser Abgabe- oder Ver-
teil ungs st cllenleiter sagen. In der Praxis würden diese
Ausdrücke sicherlich allmählich auf Abgab e- und Berteilungs-
l e i t er abgekürzt werden. Was die Leiterinnen von V e rtei-
ln n g s st e l l e n betrifft, so ist für sie der Ausdruck Lagerhalter
bzw. Lagerhalterin nicht so gebräuchlich wie für ihre männlichen
Kollegen. In manchen Konsumgenossenschaften spricht man aller-
dings von Lagerhaltern und Lagerhalterinnen, in anderen aber von
Lagerhaltern und Verkaufs- oder Vertriebs st ellenleite-
rinnen oder auch von F i l i a l l e i t e r i n n e n. Nur sehr selten
wird der Ausdruck Laden Halter und Ladenhalte rinnen
gebraucht. Dagegen kommt die Zusammensetzung mit Laden in
Ladenmeister vor. Das sind die Leiter der F l e i s ch ab-
gab e st e l l e n, wo man von dem Ausdruck Lagerhalter abgesehen hat.

Aus dem Gesagten geht auch schon zur Genüge hervor, daß von
einem „Gewi n n" in der Konsumgenossenschaft keine Rede sein kann.
Es ist nur ein ll e b e r s ch u ß, den man erzielt. Würde man die
Bedarfsgüter zum Selbstkostenpreise abgeben, so würde ein Plus am
Jahresschlüsse ganz wegfallen. Wie wir später sehen werden, sind
aber praktische Gründe vorhanden, die Bedarfsgüter über Selbst-
kostenpreis abzugeben und den Ueberschuß in Form einer Rückver-
gütung (in manchen Vereinen Rückgewähr, Dividende/) Spargut-
haben, Rabattguthaben genannt) am Schlüsse des Rechnungsjahres
zurückzuzahlen. In der Konsumgenossenschaft kann man also auch
nicht von einem Verlust- und Gewinnkvnto, sondern nur von einem
Verlust- und Ueberschußkonto sprechen, was in der Praxis auch schon

7)	Etymologisch läßt sich gegen den Gebrauch dieses Wortes nichts ein-
wenden. Dividende von „äiviäenäa" gleich „das zu Verteilende" wäre auch
für die Rückvergütung der Konsumgenossenschaft richtig. Zur Unterscheidung
aber von den kapitalistischen Gewinnanteilen der Aktiengesellschaften wird man
besser den Ausdruck vermeiden.
        <pb n="94" />
        ﻿89

häufig geschieht. Andere Ausdrücke, die für Ueberschuß gebraucht
werden, sind G esch äfts er trüg nis, Erübrigung und Er-
s p a r n i s. Das letzte Wort ist besonders gut gewählt, es bringt
deutlich zum Ausdruck, um was es sich bei dem Plus der Konsum-
genossenschaften handelt: Es ist eine Ersparnis der Konsumenten, die
sich ihre Bedarfsgüter selbst vermitteln, gegenüber denjenigen, die
beim Händler kaufen. Von verdienen oder ein Geschäft
machen kann demzufolge auch keine Rede sein; denn es wird ja nur
erspart. Das Wort Geschäft habeil wir schon früher in der
Bedeutung von Laden kennen gelernt. Hier an dieser Stelle bedeutet
es soviel wie etwas vorteilhaft kaufen oder verkaufen. Das Wort hat
noch eine weitere Bedeutung, wenn es in der Verbindung gebraucht
wird: Im Fleischgeschäft wurden nur 2 o/o Ueberschuß erzielt, im Ge-
müsegeschäft 4«/o usw. Das Wort ließe sich durch Brauche, Zweig
usw. ersetzen. Ferner hat man den Ausdruck Geschäftsbericht. Hier
würde man Rechnungsbericht sagen können. Im allgemeinen hat
man aber bis heute von diesen Ausdrücken abgesehen. In Wirklich-
keit trägt das Wort „Geschäft" außer in der Verbindung „ein Ge-
schäft machen" auch uichts Erwerbsmäßiges an sich. Geschäft ist
einfach das Abstraktum zu „schaffen". Man spricht z. B. auch von
Staatsgeschäften. Früher war Geschäftsmann gleichbedeutend mit
Staatsmann. In letzter Zeit wendet man das Wort aller-
dings vornehmlich auf Handelsgeschäfte an.8) Zur besseren Unter-
scheidung würde man deshalb vielleicht immerhin gut tun, das Wort,
je nach seiner Bedeutung, durch ein anderes in der konsumgenossen-
schaftlichen Sprache zu ersetzen. Das geschieht auch heute scholl häufig
bei dem Ausdruck Lieferautengeschäft, wofür mau Lieferantenverkehr8)
sagt.

Ich habe damit die hauptsächlichsteu Abwcichuugen iu der Sprache
der konsumgenosseuschaftlichen Bedarfsgüterverteilung von dem ge-
wöhnlichen Sprachgebrauche unter dem Einfluß des erwerbsmäßigen
Warenvertriebs, angeführt. Nicht alle angeführten Ausdrücke sind
in der Praxis schon durchgedrungen. Die Bezeichnungen Verteiler
und Verteilerin für Verkäufer uud Verkäuferin werden wohl noch
fast nirgends angewandt. Nur bei Austrägern von Brötchen und
von Milch habe ich den Ausdruck Verteiler gefunden. Trotzdem spricht
man aber sehr häufig von Warenverteilung und von Warenvertei-
lungspersonal. Unter Verteilungspersonal versteht man dabei vielfach

8)	Vgl. Kluge, Etymologisches Wörterbuch.

9)	Vgl. S. 181 ff.
        <pb n="95" />
        ﻿90

das Personal, welches an der ganzen Verteilung vom Zentrallager
bis zuni Konsumenten mit tätig ist. Dem Sprachgebrauch in analogen
Fällen gemäße") ist es möglich, den Ausdruck Verteilungspersonal
nur auf den Hauptakt der Verteilung, d. h. die Tätigkeit innerhalb
der Verteilungsstelle zu beziehen. An dieser Gewohnheit haben wir
in den folgenden Kapiteln festgehalten.

Es würde für die Konsumgenossenschaftsbewegung unbedingt ein
Vorteil sein, wenn die konsumgenossenschaftliche Sprache mehr als bis-
her Anwendung finden würde. Der Außenstehende würde sich unwill-
kürlich fragen, warum man nicht von „Waren", von „Gewinn", von
„kaufen" und „verkaufen" spricht, sondern eine Reihe von andern Aus-
drücken braucht, die ihm ganz ungeläufig sind. Manchen würde es
sicherlich zum Nachdenken anregen, und mancher würde versuchen, eine
Erklärung für diese Ausdrücke zu finden, und so auf die Grundidee
der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung stoßen. Es ist wirk-
lich heute noch so, daß das große Publikum nicht unter-
scheidet zwischen einem privaten Konsumgeschäft und einer Konsum-
genossenschaft. Es macht auch vielfach keinen Unterschied zwischen der
Rückvergütung einer Genossenschaft und dem Rabatt eines Privatge-
schäfts. Derartige Fälle wiederholen sich immer wieder. Die konse-
quent durchgeführte Anwendung der konsumgenossenschaftlichen Sprache
würde sicherlich bessernd wirken.")

II.	Die „Reklame" der Konsumgenossenschaften.

Man kann von Reklame im weiteren Sinne und von geschäftlicher
Reklame sprechen. Mataja sagt von der geschäftlichen Re-
k l a m e, „daß bei ihr nicht die Absicht vorherrscht, im Interesse des
Publikums zu wirken, dessen Aufmerksamkeit gewonnen werden soll,
sondern im Interesse einer Person oder eines Gegenstandes/") Nun
liegt bei den Konsumgenossenschaften die Sache aber doch so, daß es
im letzten Grunde der Zweck der konsnmgenossenschaftlichen Reklame ist,
im Interesse des Publikums zu wirken. Dennoch möchte ich aber
einen Teil der konsumgcnossenschaftlichen Reklame unter die geschäft-

10)	Z. B. versteht man unter Produzent häufig nur den Urproduzenten,
vielleicht auch noch den Fabrikanten, nicht aber den Händler, obwohl er doch
auch produziert.

u) Verfasser hat sich bemüht, die vorliegende Arbeit in der Sprache
des organisierten Konsums abzufassen. Da es sich dabei um einen ersten
Versuch handelt, bittet er, etwaige Härten und Unklarheiten im Ausdruck
zu entschuldigen.

x) Mataj a, Die Reklame. Leipzig 1910. S. 20.
        <pb n="96" />
        ﻿91

liche Reklame rechnen. Auf den privaten Produzenten trifft dagegen
obige Definition in jedem Falle zu. Der private Produzent, selbst
wenn er etwas Besseres als das Bestehende auf den Markt zu bringen
sucht, tut es doch vornehmlich aus Eigeninteresse und nicht aus
Interesse für die Allgemeinheit. Eine neuere Definition der ge-
schäftlichen Reklame lautet: „Reklame ist die beabsichtigte Erregung
der Aufmerksamkeit bei der Allgemeinheit oder bei bestimmten Jn-
teressentengruppen für Sachen und Personen zum Zwecke der Förde-
rung des Erwerbs."e) Auf die Konsumgenossenschaften trifft die
Definition deshalb nicht zu, weil sie nicht auf Erwerb ausgehen, also
keinen Gewinn erzielen wollen. Konsumgenossenschaften sind gemein-
nützige Organisationen.

Wir haben es aber in der Konsumgenossenschaft nicht nur mit
geschäftlicher Reklame zu tun. Der Konsulngenossenschafter spricht
von „Propaganda machen" und von „Agitation treiben". Die Be-
griffe der „Agitation" und der „Propaganda" sind wissenschaftlich
nicht genügend geklärt, als daß sie für diesen Abschnitt als Grundlage
dienen könnten. Wir legen darum unsern Betrachtungen den Begriff
der Reklame im weitesten Sinne des Wortes zugrunde: Reklame ist
„jegliche Bekanntmachung von Personen oder Gegenständen" — fügen
wir noch hinzu Ideen — „die geeignet ist, die Aufmerksamkeit des
Publikums für sie zu gewinnen."^) In diesem Begriff ist der der
Agitation und der der Propaganda, sofern man den letztern nicht
überhaupt heute als gleichbedeutend mit Reklame ansehen will, ent-
halten.

Um die Eigenart des Untersuchungsobjektes, d. h. der konsum-
genossenschaftlichen Gütervermittlung auch hier wieder hervorzukehren,
weise ich darauf hin, daß, wenn in einem Konsumverein die Ver-
pflichtung bestände, daß die Mitgliedes ihren gesamten Bedarf
im Konsumverein zu decken hätten und diese Verpflichtung auch streng
durchgeführt würde, die Erregung der Aufmerksamkeit für bestimmte
Gegenstände entweder nur eine bloße Information wäre, daß der
Artikel von der Konsumgenossenschaft geführt würde, ohne dabei
den Konsumenten zur Entnahme bewegen zil wollen, oder eine Er-
mahn u n g, die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Ich er-
wähne diesen Fall, da vielfach in den Vereinen die statutarische Be-
stimmung existiert, daß die Mitglieder ihren Bedarf in der Konsum-
es Rudolf S e y f f e r t D. H. H. M., Die Reklame des Kaufmanns. Leipzig
1914. Bd. I S. 9.

e) Mataja a. a. O. S. 18.
        <pb n="97" />
        ﻿92

genossenschaft zu decken verpflichtet sind. Die Bestimmung wird aber
nur insoweit durchgeführt, als diejenigen Mitglieder, die während einer
bestimmten Zeit keine Bedarfsgüter im Konsumverein entnehmen, aus
der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Würde das Statut aber
streng durchgeführt, so würden wir den oben geschilderten Zustand haben.

Man sagt, daß die Konsumgenossenschaft nur den Bedarf decken
will, nicht aber den Bedarf wecke n. Ich kann hinzufügen, daß es
sogar Fälle gibt, wo die Konsumgenossenschaft den Bedarf einzu-
schränken oder wie in einem mir bekannten Falle den Bedarf ihrer
Abnehmer zu vereinheitlichen sucht, um die Bedarfsgüterver-
mittluug rationeller zu gestalten. Das trifft z. B. beim Konsumverein
Ludwigshafen auf die von ihm unter großen Schwierigkeiten durchge-
führte größere Qualitätsvereinheitlichung von Brot zu. Im allge-
meinen aber läßt sich die Behauptung nicht aufrecht erhalten, daß der
Konsumverein nur auf Bedarfsdeckung ausgehe. Er sucht auch Bedürf-
nisse, die bisher noch latent waren, zu wecken. Er wird dies z. B.
überall da tun, wo ein Bedürfnis im a l l g e m e i u e n nicht mehr
latent genannt werden kaun, das aber bei einzelnen noch latent
ist. Selbst wenn man sich im Konsumverein mit puritanischen Ideen
plagte, könnte die Konsumgenossenschaft hier, da sie den Kreis der be-
reits vorhandenen Bedürfnisse der einzelnen Konsumenten nicht kennt,
die Weckung latenter Bedürfnisse umgehen. Wie ist es aber dort,
wo es sich um die Weckung von Bedürfnissen handelt, die die Mehrheit
einer Konsumentenschicht nicht kennt oder vielleicht sogar für alle
Konsumenten eines bestimmten Distrikts, eines Landes, ja vielleicht
für alle Menschen noch latent sind? Auch da kann unter Umständen
die Konsumgenossenschaft zum Wecker von Bedürfnissen werden. Als
Beispiel dafür glaube ich folgenden Fall anführen zu dürfen:

Der Breslauer Konsumverein errichtete im Jahre 1912
in seiner Mühle eine Aufschließanlage für Getreide, die erste derartige
Anlage in Deutschland. Diese Aufschließanlage erzeugt ein Vollkorn-
mehl von hohem Gehalt an Eiweiß und Mineralsalzen. Das ist mög-
lich durch Zerkleinerung desganze n Getreidekorns (ausschließlich der
wertlosen Spitzen und Hülsen) unter möglichster Vermeidung der Er-
wärmung des Mahlguts; denn gerade die Randzone des Korns ent-
hält das meiste Eiweiß und die wichtigsten Mineralstoffe. Diese neue
Brotsorte suchte nun der Verein bei seinen Mitgliedern einzuführen,
d. h. er suchte ein noch latentes Bedürfnis zu wecken oder vielleicht
besser gesagt ein noch nicht vorhandenes Bedürfnis hervorzurufen;
das scheint ihm auch zu gelingen, obwohl er schwer gegen alte Ge-
wohnheiten anzukämpfen hat.
        <pb n="98" />
        ﻿— 93 —

Wir sehen also, daß auch Konsumvereine latente Bedürfnisse zu
wecken suchen. Doch geschieht das nur insoweit, als es im Interesse
der Konsumenten oder vielleicht auch der Arbeitnehmer liegt. Wenn
es sich also darum handelt, hygienisch oder ökonomisch zu
wirken, oder mit Rücksicht auf die Arbeitnehmer soziale Wirkungen
auszuüben, so übernimmt auch die Konsumgenossenschaft die Funktion
der Weckung latenter Bedürfnisse.

Viel weiter gehen hierin bekanntlich die Erwerbsgeschäfte. Bei
der starken Konkurrenz ist der private Produzent gezwungen, den
Bedarf für immer neue Gegenstände zu wecken. Das hat der Volks-
wirtschaft auf der einen Seite eminente Vorteile gebracht, auf der
anderen aber ungeheure Nachteile. Der private Produzent kennt nur
ein Interesse: Sein Interesse. Nur so ist es zu erklären, daß heute
so viel unnütze, ja sogar schädliche Dinge auf den Markt gebracht
werden. Eine Kontrolle der privaten Produzenten durch den Konsu-
menten oder durch dessen Sachverständige: Hygieniker, Aesthetiker usw.
wäre deshalb wünschenswert. Wären unsere Industriellen, Land-
wirte, Händler usw. auf ihr Standesinteresse genügend bedacht, so
würden sie sogar selber danach strebend) Scheinbar haben sie aber
ein Interesse daran, den jetzigen Zustand aufrechtzuerhalten.

Bei dem Bestreben, eine möglichst große Zahl von Abnehmern
an sich zu ziehen, spielt die Weckung latenter Bedürfnisse eine ge-
ringere Rolle als diejenigen Maßnahmen, die das Publikum veran-
lassen sollen, seine bereits vorhandenen Bedürfnisse in einem
bestimmten Unternehmen zu decken. Die Konsumgenossenschaft kennt
nur wenige, dafür aber desto wirksamere Mittel, die übrigens ver-
hältnismäßig wenig Kosten verursachen, um dieses Ziel zu erreichen.
Paul Göhre sagt treffend von der Reklame der Konsumvereine:

„Sic ist anders geartet als die eines Privatgeschäfts. Sie ist weniger
blendend, als letztere gemeinhin zu sein pflegt und immer mehr sein muß,
wenn sie wirksam sein will; weniger gewaltsam als letztere, die darauf aus-
geht, den Käufer unter allen Umständen in den Laden und zu einem Kauf
zu bringen; weniger kostspielig und zugleich weniger materiell gerichtet. Viel-
mehr arbeitet sie vorwiegend mit objektiven Faktoren und mit geistigeren
Potenzen."")

Unter den Reklamemitteln kann man örtliche und zentrale
unterscheiden. Ich nenne hier nur diejenigen Einrichtungen und Maß-

4) Vgl. dazu -die Ausführungen von Benno Jaroslaw in verschiedenen
Numniern der Zeitschrift „Der Kaufmann und das Leben", herausg. von
Prof. Ur. Arthur Schröter: im besondern siehe den Artikel: Ueber eine
-Entwicklungsmöglichkeit des Detailgeschäfts. Nr. 6.	1913/14.

6) Paul G ö h r e a. a. O. S. 364.

Schloesser, Die konsumgenossenschastliche Gütervcrmittlung.	7
        <pb n="99" />
        ﻿94

nahmen, deren Hauptzweck die Reklame ist, bzw. wo die Absicht
einer Reklame vorliegt. Nur in diesem Falle kann man von Reklame
sprechen. Die zentralen Reklamemittel gehen von den Zentral-
organisationen aus, wie wir sie in der Einführung kennen lernten.
Als Mittel der zentralen Werbetätigkeit sind zu nennen:

Konsumgenossenschaftliche Zeitschriften und Korrespondenzen,
Broschüren, Flugblätter, Versenden der Jahrbücher an Schulen und
Behörden usw., Inserate, sonstige Publikationen, Lichtbilder- und
andere Vorträge, Ausstellungen.

Die örtlichen Reklamemittel sind:

Konsumgenossenschaftliche Zeitschriften, Broschüren, Jahresbe-
richte, Inserate, Flugblätter und sonstige Publikationen, Firmenan-
gabe u. dgl. auf Packmaterialien usw., Preislisten, Ausstellungen,
Genossenschaftsfeste (Festzüge usw.), Schaufensterdekoration (in der
Lebensmittelbranche in Deutschland nicht üblich), Lichtbilder- und
andere Vorträge. Dazu kommen die Mittel der persönlichen Agita-
tion, wie man gemeinhin zu sagen pflegt: im besonderen die Haus-
besuche.

Das Zugabeunwesen wird dagegen von den Konsumgenos-
senschaften streng verworfen. Es wäre ja auch sinnlos, wollte der
organisierte Konsument sich selber eine Zugabe machen.

Auch die Anziehung des Publikums durch luxuriöse Ver-
packung verwirft man im Konsumverein. Die Verpackung ist höchst
einfach gehalten, um die Bedarfsgüter nicht unnötig zu verteuern.
Von der Dekoration der S ch a u f e n st e r und von Lockartikeln wird
noch die Rede sein.

Ein ausgezeichnetes Werbemittel der Konsumvereine des Zentral-
verbandes ist das „K o n s u m g e n o s s e n s ch a f t l i ch e Volks-
b l a t t", das in fast allen Vereinen gratis verteilt wird. Dieses
Blatt mit seinem unterhaltenden Inhalt hat viel zur Ausbreitung des
konsumgenossenschaftlichen Gedankens beigetragen. Besonders ist es
geeignet, die Mitglieder zu immer größeren Umsätzen in der Konsum-
genossenschaft anzuspornen.

„Wie oft wird nicht im Volksblatt dieser oder jener Eigenproduktions-
betrieb in einem Verein besprochen. Die errichteten Bäckereien und sonstigen
Betriebe werden im Bilde gezeigt usw. In Tausenden und aber Tausenden
von Konsumentenherzen wird beim Lesen dieser Berichte der sehnsüchtige
Wunsch aufsteigen, das auch im eigenen Verein verwirklicht zu sehen. In
der Familie wird das Gelesene besprochen, Vergleiche mit dem eigenen Verein
werden gezogen. Gleiche Wirkung haben Berichte über die Höhe des Durch-
schnittsumsatzes in den Vereinen. Auch hier werden Vergleiche angestellt.
Die eine Familie konstatiert erfreut, daß sie bedeutend über dem Durchschnitt-
        <pb n="100" />
        ﻿95

konsumiert, die andere hingegen betrachtet beschämt ihren Markenbestand,
gelobt sich aber dabei, daß es in Zukunft mehr werden soll. "6)

Die Verteilung des Volksblatts geschieht entweder durch Aus-
legen in den Verteilungsstellen oder durch Lieferung in die Wohnung.
Letzteres scheint das Empfehlenswertere zu sein, da beim Auslegen in
den Abgabestellen viele Mitglieder mehrere Exemplare mitnehmen,
andere dagegen gar keine. Die Kosten, die sich bei Lieferung in die
Wohnung des Mitglieds von ca. 50 Pfg. auf ungefähr 1 M. pro
Nummer erhöhen, werden durch die mit der Hauslieferung erzielte
Umsatzvermehrung wieder wett gemacht. — Auch die Ausstellun-
gen von Bedarfsgütern bilden ein gutes Werbemittel, besonders dann,
wenn die Waren der Konkurrenz zum Vergleich herangezogen werden.
Bei diesen Vergleichen werden auf den Etiketten Preise und Quali-
täten genau vermerkt, so daß ein etwaiger Unterschied leicht festzu-
stellen ist.

Gute Resultate hat man auch mit den Hausbesuchen erzielt,
wie sie hauptsächlich von einem neugegründeten Organ, dem Mit-
gliederausschuß, organisiert werden. Diese Ausschüsse, auch G e-
nossenschastsräte genannt, sind erst in den letzten Jahren in den
großen Konsumvereinen entstanden. Ihnen ist u. a. ein Teil der
konsumgenossenschaftlichen Werbearbeit übertragen worden. Der Mit-
gliederausschnß soll nach § 20 des am Ende des Buches im Auszuge
wiedergegebenen Statutenentwurfs aus dreimal soviel Vertretern der
Genossen bestehen, als die Genossenschaft Verteilungsstellen hat. Diese
große Zahl von überzeugten Konsumgenossenschaftern bildet einen
ungeheuren Werbeapparat, der geeignet ist, mit der gesamten Mit-
gliederschaft in Fühlung zu bleiben. Sein geistiger Leiter ist der
„Genossenschaftssekretär", ein fest angestellter Beamter des Vereins.

Wie schon erwähnt, ist es eine besondere Aufgabe des Genossen-
schaftsrats, Hausbesuche zu veranstalten. Man sucht sich von be-
freundeten Organisationen die Listen der evtl, in Frage kommenden
Personen zu verschaffen und versucht, sie zum Eintritt in die Ge-
nossenschaft zu bewegen. Neben der Werbung neuer Mitglieder ist
es Aufgabe des Mitgliederausschnsses, die alten Mitglieder zu kon-
sumgenossenschaftlicher Treue anzuhalten. Es gilt, den Umsatz der
alten Mitglieder immer mehr zu steigern, um so allmählich das
Maximum zu erreichen. Mitglieder, die beabsichtigen auszutreten,
sucht der Mitgliederausschuß von diesem Schritt zurückzuhalten. Der
genannte Ausschuß veranstaltet auch Versammlungen für die Mit-

b) Konsumgenoss. Rundschau Nr. 45/1913. Art. über Genossenschaftliche
Propaganda durch das Konsumgenossenschaftliche Volksblatt. .
        <pb n="101" />
        ﻿96

glieder einzelner oder mehrerer Verteilungsstellen. Zur Bewältigung
ihrer großen Werbetätigkeit werden die Ausschußmitglieder von „V e x-
trauensmännern" unterstützt, die auf die verschiedenen Straßen
verteilt sind. Man spricht deshalb auch von einem Straßenver-
trauensmännersystem. Ihre besondere Aufgabe besteht darin, etwaige
Flugschriften, Einladungen usw., sowie das konsumgenossenschaftliche
Volksblatt in die Wohnungen der Mitglieder zu besorgen und für die
Konsumgenossenschaft bei dieser Gelegenheit zu werben.

So sind in den großen Vereinen heute Tausende von Menschen
damit beschäftigt, die Idee des organisierten Konsums zu verbreiten
und die einzelnen Organisationen zu stärken. Vor allen Dingen ver-
ursacht dieser Werbeapparat verhältnismäßig wenig Kosten. In den
Satzungen des Mitgliederausschusses der „Produktion" in Hamburg
als derjenigen Genossenschaft, die den Mitgliederausschuß mit zuerst
einführte, heißt es in bezug auf diese Frage: „Die.Ausschußmitglieder
versehen ihre Funktionen ehrenamtlich. Zeitversänmnisse, Auslagen
und Sitzungen werden vergütet." Aehnlich lauten die Bestimmungen in
anderen Vereinen. In dem Statutenentwurf des Zentralverbandes
heißt es allerdings: „Die Mitglieder des Genossenschaftsrats erhalten
für ihre Mühewaltung eine von der Generalversammlung der Ge-
nossenschaft zu bestimmende Vergütung und die notwendigen baren
Auslagen erstattet".

Eigentlich sollte man sagen, daß das Konsumgenossenschafts-
wesen zu seiner Ausbreitung keines so großen Werbeapparates be-
dürfe. Eine Konsumentenorganisation kann immer nur das Beste
der Konsumenten wollen. Qualität und Preise der Verteilungsgüter
in den Konsumgenossenschaften allein sollten „Reklame" genug sein.
Es ist bei Beurteilung dieser Frage zu berücksichtigen, daß die geg-
nerische Tätigkeit der Mittelstandspolitiker einen Teil der konsum-
genossenschaftlichen Werbetätigkeit lahmlegt. Ueberall sind die Gegner
der Konsumgenossenschaften am Werke: in den Parlamenten, Stadt-
ratssitzungen, Mittelstandstagungen, in der Presse, überall, wo innere
Politik getrieben wird. Die gegnerische Tätigkeit kann allerdings
auch ihren Zweck verfehlen; das ist natürlich dann der Fall, wenn, wie
es geschieht, öffentlich argumentiert wird: „Die Konsumvereine haben
keine Existenzberechtigung, denn in ihren „Verkaufsläden" sind die
Unkosten bedeutend niedriger als in einer ihrem Umsatz entsprechenden
Zahl von Privatgeschäften. Dadurch wird eine Reihe von Produ-
zenten um ihre Lieferungen gebracht." Eine mehr vorteilhafte als
nachteilige Wirkung für die Konsumvereine hat es auch, wenn der
Verband der Rabattsparvereine folgendes Preisausschreiben erläßt:
        <pb n="102" />
        ﻿97

Der Verband der Rabattsparvereine Deutschlands, @. V., Sitz Bremen,
setzt hierdurch 2000 M. aus für die dem Range nach besten Arbeiten
über das Thema: „Die Konsumvereine als wirtschaftliche und nationale
Gefahr". Wenn es nötig ist, einen Preis auszusetzen, um die wirt-
schaftlichen und nationalen Gefahren der Konsumvereine zu beweisen,
so scheint der Beweis recht schwer zu fallen, bzw. es sind wenige Ge-
fahren vorhanden.

III.	Unkosten, preise und Rückvergütung.

Folgende Tabelle zeigt uns die Entwicklung der Dnrchschnitts-
unkosten (einschl. Abschreibungen usw.) der Konsumvereine des Zen-
tralverbandes in Prozenten vom Umsatz?)

1903	9,6 o/o	1908	10,8 o/o
1904	10,2 o/o	1909	11,10/0
1905	10,3 o/o	1910	H,2o/o
1906	10,2 o/o	1911	ll,4o/o
1907	10,4 o/o	1912	ll,2o/o
	1913	11,6 o/o.s)	

Wir sehen, daß die Gesamtunkosten von 9,6 o/o irrt Jahre 1903
auf 11,6 o/o im Jahre 1913 stiegen. Im Allgemeinen Verband stieg
der Unkostensatz der Konsumvereine von 6,6o/o auf 7,5% in der Zeit
von 1903—1912. Die niedrigeren Unkosten dieser Vereine dürften
in der Hauptsache auf die in diesem Verbände weniger entwickelte
Eigenproduktion zurückzuführen sein. Dasselbe läßt sich vom Reichs-
verbaitd sagen, wo im Jahre 1913 die Geschäftslasten 9,7% betrugen.
Die obigen Zahlen haben deshalb nur einen problematischen Wert.
Selbst wenn wir von der Eigenproduktion absehen, so bleiben noch
eine Reihe von anderen Faktoren übrig, die man berücksichtigen müßte,
wollte man die Frage beantworten, ob die eine oder die andere Gruppe
von Konsumvereinen mehr oder weniger rationell arbeitet. Es kann
ein großer Verein bedeutend höhere Unkosten in Prozenten des Um-
satzes haben als ein kleiner Verein, ohne gegen das wirtschaftliche
Prinzip zu verstoßen. Jtt ben kleinen Vereinen geschieht viele ehren-
amtliche Arbeit, was in den großen Vereinen nicht in demselben Maße
der Fall ist. Dadurch können große Differenzen in der Unkostengröße
entstehen. Kleine Vereine haben oft nitr 6 oder 7 o/o Unkosten, vom
Umsatz gerechnet, große Vereine dagegen 8—10% — ohne Rücksicht
auf die Eigenproduktion. Auch die Prozentsätze der Abschreibungen

0 Zusammengestellt nach einer Tabelle des Jahresberichts des Zentral-
verbandes für das Jahr 1913 S. 450.

ch Die Unkosten der Eigenproduktion der Konsumvereine sind zpm großen
Teil mit einbegriffen in diese Zahlen.
        <pb n="103" />
        ﻿und der Steuern sind ziemlich verschieden in den Vereinen, wodurch
eine Differenz hervorgerufen werden kann. Besonders wichtig ist aber
bei dieser Frage, wie weit ein Verein darauf bedacht ist, die Hebung
der Arbeitnehmerklasse durchzuführen. Fast alle Konsumgenossen-
schaften wollen die Arbeitsbedingungen der unteren Klassen heben.
Den einen ist das aber weit weniger zum Bewußtsein gekommen
als den andern, oder sie sind vielleicht überhaupt noch nicht stark
genug, besondere soziale Aufgaben zu lösen. Anderen Vereinen, be-
sonders den großen, ist aber die Hebung der Nominallöhne und son-
stigen Arbeitsbedingungen eine nicht minder wichtige Aufgabe als die
Hebung der Reallöhne, d. h. der Kaufkraft des Geldes. Sie gehen
dabei ganz systematisch unter Aufwendung großer Mittel vor. „Wir
könnten einen wesentlich höheren Ueberschuß erzielen", sagte mir
gelegentlich der Geschäftsführer eines badischen Vereins, „wenn wir
unsere ganzen Transportarbeiten einem Spediteur übertragen würden.
Von uns verlangen die Arbeiter viel mehr — und können es auch
verlangen — als vom erwerbsmäßig betriebenen Speditionsgeschäft.
Dennoch übernehmen wir den Fuhrpark in eigene Regie, gerade um
die Arbeitsverhältnisse der Transportarbeiter zu verbessern. Wir
kennen nur eine Grenze für unsere sozialen Bestrebungen, d. i. unsere
Leistungsfähigkeit. Auf diese", fügte der betr. Konsumgenossenschafts-
praktiker hinzu, „nehmen die Arbeitnehmer allerdings nicht immer
Rücksicht." Allein dieser Umstand der verschiedenen sozialen Lei-
stungen kann schon Hervorrufen, daß in den großen und größten Ver-
einen, wo die Umschlagsschnelligkeit doch den Prozentsatz der Unkosten
vom Umsatz wesentlich herabdrückt, der Unkostensatz verhältnismäßig
höher ist als in kleineren oder mittleren Vereinen. Man beobachtet,
daß große leistungsfähige Konsumgenossenschaften oft einen höheren
Unkostensatz haben als mittlere. Es kann das allerdings auch auf
eine schlechte Wirtschaftsweise zurückzuführen sein, indem z. B. ein
Verein in seinem Expansionsbestreben Verteilungsstellen errichtet,
deren Versorgung große Transportkosten erfordert, während der Um-
satz nicht entsprechend hoch ist?)

Wir stellten oben bei den Vereinen des Zentralverbandes einen
Unkostensatz von ll,6o/o fest, einen Prozentsatz, der hauptsächlich des-
halb so hoch ist, weil die Unkosten der Eigenproduktion zum großen
Teil darin enthalten sind. Mag diese Zahl auch keinen allgemeinen
Wert als Vergleichsmaßstab haben, so zeigt sie uns doch, wenn wir

s) Dieser willkürlich angeführte Fall wird desto mehr an Bedeutung ver-
lieren, je dichter das Verteilungsstellennetz in dem Bezirke des Vereins wird.
        <pb n="104" />
        ﻿99

sie in Beziehung zu den Unkosten in den Erwerbsgeschäften bringen,
daß der Unkostensatz, den die Konsumvereine auf die fertigen Vertei-
lungsgüter schlagen, bedeutend niedriger sein muß als in den Klein-
handelsgeschäften. Wenn es zutrifft, daß der Kleinhandelszuschlag
für Kolonialwaren durchschnittlich 20—25 o/o vom Einkaufspreis be-
trägt, wie es neuere Umfragen von Hirsche) sowie von Kra'mer°)
wiederum bestätigt haben/) und wenn ferner, wie Kramer für
Württemberg angibt, der Gewinnzuschlag 8—10o/o vom Einkauf be-
trägt — diesen Durchschnittssatz konnte ich selbst anderwärts auch fest-
stellen —, so würde der Unkostensatz in Privatgeschäften 12—15 o/o
vom Einkaufspreis, d. h. ca. 11—13 o/o vom Umsatz, betragen. Ob-
wohl also der Unkostensatz der Konsumvereine außer den allgemeinen
Unkosten noch diejenigen seiner Eigenproduktion in sich schließt, wird
doch der Satz von den Kleinhandelsgeschäften nahezu überschritten.')
Daß das richtig ist, beweist auch, daß eine Reihe von größeren Ver-
einen ohne Eigenproduktion nur einen Unkostensatz von 8 oder 9°/»
haben; manche Vereine bleiben noch darunter, andere gehen darüber
hinaus. Der niedrige Kostensatz erklärt sich nur daraus, daß die
Konsumvereine ihr „Warenlager" zehn- bis fünfzehn mal jährlich um-
schlagen, was als regulär zu bezeichnen ist; manche Vereine gehen
über diesen Satz hinaus bis zu einem fünfundzwanzigmaligen Um-
schlag, andere bleiben darunter. Wenn man außerdem bedenkt, daß
die Konsumvereine in der Regel vorteilhafte Einkaufspreise erzielen, so
müssen sie unbedingt in der Lage sein, ihren Mitgliedern alle mög-
lichen Vorteile in bezug auf Preis und Qualität zu bieten. —

Mit Rücksicht auf die Preise kann man Vereine unterscheiden,
die die Berteilungsgüter abgeben:

1.	zum Selbstkostenpreise,

2.	zum lokalen Tagespreise,

3.	über dem lokalen Tagespreis,

4.	unter dem lokalen Tagespreis.

4)	Die Filiatbetriebe im Detailhandel S. 92.

5)	Kleinhandel und Konsumvereine S. 63.

b) Ernst Günther kommt allerdings zu einem Aufschlag von min-
destens 25°/o im Jahre 1907. (Siehe Schmollers Jahrbuch 31 328.)

') Zu einem noch wesentlich günstigeren Resultat würden wir kommen,
wenn wir Vergleiche mit den Prozentzahlen von 7,5°/o und 9,7°/o des All-
gemeinen Verbandes und des Reichsverbandes ziehen würden. Für die
Feststellung des tatsächlichen Aufschlags ließe sich nichts dagegen einwenden;
der Aufschlag sagt uns aber nichts über die Wirtschaftlichkeit der Konsum-
Vereine, da jene beiden Verbände in der Hauptsache nur kleinere Vereine um-
fassen, in denen viele ehrenamtliche Arbeit geschieht.
        <pb n="105" />
        ﻿100

Die erste Form, die Abgabe zum S e l b st k o st e n p r e i s e, ist
fast ganz verschwunden. Sie ist aber in den ersten Anfängen der Kon-
sumgenossenschaftsbewegung die gebräuchlichste Form gewesen. Im
§ 1 eines im Jahre 1855 in Frankfurt am Main gegründeten Konsum-
Vereins heißt es unter der Ueberschrift „Vereinszweck": „Lebensbe-
dürfnisse im großen anzuschaffen und den Mitgliedern zum Kosten-
preise zu überlassen. Der Kostenpreis versteht sich unter Hinzurech-
nung von Unkosten und Spesen"?) Auch Paul G ö h r e berichtet von
den älteren deutschen Konsumvereinen, daß „der Verkauf entweder zum
Einkaufspreise oder auch schon zum ortsüblichen Verkaufspreise er-
folgte, im ersteren Falle werden noch die eigenen Spesen hinzugeschla-
gen, im letzteren am Vierteljahrsschlusse die Ueberschüsse verteilt."")

Die Abgabe der Verteilungsgüter zum lokalenTagespreise
und der Auszahlung des Ueberschusses am Jahresschlüsse als Rückver-
gütung gehörte zu den Prinzipien der Rochdaler Pioniere und ist wie
die anderen Rochdaler Grundsätze in allen Landen durchgedrungen.
Der Umstand aber, das; unvorhergesehene Ausgaben eintreten können,
zwingt schon die Konsumvereine dazu, die Bedarfsartikel nicht zum
Selbstkostenpreise abzugeben. Weiter bedeutet die Zurückhaltung
des Ueberschusses einen Sparzwang für die Mitglieder, der manchen
aus seiner Schuldenwirtschaft herausgerissen hat. Auch der Verein als
solcher zieht Vorteil daraus. Die bis Ende des Geschäftsjahres zu-
rückbehaltene Ersparnis ist für ihn ein billiges Betriebskapital. Dazu
kommt, daß die Statuten in der Regel der Verwaltung gestatten, vom
Ueberschuß einen Teil in besondere Fonds: Reservefonds, Disposi-
tionsfonds, Produktionsfonds, Notfonds usw. abzuführen, sowie ferner,
evtl, einen Teil der den einzelnen Mitgliedern auszuzahlenden Er-
sparnis zur Vervollständigung noch nicht voll eingezahlter Geschäfts-
anteile zurückzubehalten. Für die Kapitalbildung des Vereins ist es
also ein fast unentbehrliches Mittel. Welche Schwierigkeiten es aber
hatte, das für den Konsumgcnossenschafter von heute so selbstverständ-
liche Prinzip einzuführen, sagt uns treffend Holyoake. „Man
fürchtete, daß ein Sparzwang und ein Zurückhalten der Gewinne den
Fortschritt der Genossenschaft aufhalten, von der Mitgliedschaft ab-
schrecken und Unzufriedenheit hervorrufen würde. Zur Ausführung
eines solchen Planes gehörten Enthusiasten, jene seltene Mischung von
Enthusiasmus und geduldigem Zelotismus, die lange Jahre auf Er-

8) Wie man sieht, war man sich über den Begriff des Kostenpreises-
schon damals klar.

8) Paul G ö h r e a. a. O. S. 34.
        <pb n="106" />
        ﻿folge warten kann, die so lange auf keinen Erfolg zu hoffen hat, als
bis die Nachbarn erzogen und auf das gleiche Gesinnungs- und
Bildungsniveau gehoben sind"?") Solche Leute waren eben die Roch-
daler Pioniere.

Eine Unannehmlichkeit der Abgabe zu Tagespreisen ist, daß bei
jeder Preisänderung der Verteilungsgüterbestand in dem betr.
Artikel aufgenommen werden muß. So berichtet der Breslauer Kon-
sumverein von 238 Preisänderungen im letzten Geschäftsjahr; es muß-
ten also in jeder Abgabestelle die entsprechende Zahl von Bestandsauf-
nahmen stattfinden. Die Preisänderungen werden an einer leicht er-
sichtlichen Stelle bekanntgegeben. Es besteht dabei nicht die sonst
übliche Gepflogenheit, nur die Preis e r m ä ß i g n n g e n bekanntzu-
geben. Bei Artikeln, die großen Schwankungen unterworfen sind und
den Verteilungsstellen direkt vom Lieferanten unter Angabe des Prei-
ses geliefert werden, hat man den Lagerhaltern besondere Listen für
Preisänderungen an Hand gegeben, nach denen er selbst die Aende-
rungen vornehmen kann?"»)

Der Apparat wird dadurch für die Verwaltung wesentlich er-
leichtert.

Einzelne Konsumgenossenschaften geben ihre Verteilungsgüter
unter dem lokalen Tagespreise ab und geben dafür eine ent-
sprechend niedrigere Rückvergütung. Heinrich Kaufmann bemerkt
dazu in seinen „Grundsätzen",") daß die Rückvergütung immerhin
3 bis 5o/o betragen sollte, da eine gewisse Höhe der Rückvergütung
das Interesse des Mitgliedes an der Genosseuschyft hebe und der Spar-
trieb durch die Rückvergütung angeregt würde. Wenn man diese
Punkte berücksichtigt, ist auch wohl nichts weiter gegen das Prinzip
der Abgabe unter lokalem Tagespreis einzuwenden. Im Gegenteil,
ein Vorteil dieses Systems ist es, daß wirtschaftlich schlecht
g e st e l l t e Konsumenten in höherem Maße als vorher ihren Bedarf
in der Konsumgenossenschaft decken, da die niedrigeren Preise auf

JO) Holyoake-Häntschke 0. a. O. S. 217.

wa) Als Beispiel diene eine der Praxis entnommene Liste für Eier:

Einkaufspreis	Verkaufspreis
pro 100 Stück	pro Stück
4.— bis 4.50 M.	6 Pfg.
4,60 „ 4.90 „	5 Vs „
5.- „ 6.40 „	6 „
5.50 „ 5.80 „	6 V2 „
usw.  ■) S. 23.	usw.

?,
        <pb n="107" />
        ﻿102

sie eine größere Wirkung im Moment der Entnahme ausüben, als
eine hohe Rückvergütung in der Zukunft. Ein wenig dürfte das wohl
auf alle Konsumenten zutreffen. Die Abgabe über Tagespreis
unter Gewährung einer entsprechend hohen Rückvergütung, wie es in
einigen wenigen Vereinen üblich ist, dürfte dagegen gerade aus dem
Grunde, der für eine Abgabe unter Tagespreis spricht, verwerflich
sein. Heinrich Kaufmann weist z. B. darauf hin, daß die Abgabe
über Tagespreis, wie die Erfahrung mancher englischer Konsumvereine
zeige, schließlich dahin führe, daß nur die höchstbezahlten Arbeiter
Mitglieder des Konsumvereins seien, während die andern durch die
hohen Preise vom Beitritt abgehalten würden. Er erwähnt ferner,
daß eine abnorm hohe Rückvergütung zu der kleinlichsten rückständig-
sten und ekelhaftesten Dividendensucht und Dividendenjägerei führe.
Die „Dividendensucht", das Streben nach immer höherer Rückver-
gütung, ist ein großes Uebel in den Konsumvereinen, und nur die all-
mähliche Erziehung zu wahren Konsumgenossenschaftern kann hier
Abhilfe schaffen. Eine Abgabe der Bedarfsgüter über Tagespreis
läßt auch leicht die Meinung entstehen, daß den Konsumvereinen nur
dann die Auszahlung einer Rückvergütung möglich ist, wenn sie ihre
Preise entsprechend hochschrauben. Daß dem in Wirklichkeit nicht so
ist, haben eine Reihe von Vergleichen der Konsumvereins- und Klein-
handelspreise gezeigt. Ich habe hier nicht die Vergleiche der Konsum-
Vereine selbst im Auge, denen man ja skeptisch gegenüberstehen kann,
sondern Vergleiche von Unparteiischen. Krame r") gibt z. B.
mehrere derartige Fälle an. Mir selbst ist noch bekannt, daß das
Statistische Amt der Stadt Elberfeld, das fortlaufend Erhebungen
über Detailpreise anstellt, der Konsumgenossenschaft „Befreiung" in
Elberfeld auf Anfrage mitteilte, daß ihre Preise sich in den unteren
'Grenzen der Statistik bewegten.

Bezeichnend für unsere heutigen Konsumvereine ist, daß sie keinen
Kapitalgewinn, sondern eine Umsatzrückvergütung auszahlen.
Das ist nicht zu allen Zeiten der Fall gewesen. Nach Hans M ü l-
l e r") scheint von der Genossenschaft Devonport in England festzu-
stehen, daß in ihr schon 1818 das Prinzip der Verteilung des Ueber-
schusses nach dem Umsatz zur Anwendung gelangte. Vermutlich sei
es sogar schon früher in anderen Genossenschaften gehandhabt worden,
fügt der genannte Autor hinzu. Wie dem auch sein mag, erst seit

w) Kleinhandel und Konsumvereine besonders in Württemberg S. 81 ff.

13) Beiträge zur Theorie und Geschichte des Konsumgenossenschaftswesens
ln der Kons. Rundschau vom 9. Mai 1914.
        <pb n="108" />
        ﻿—	103 —

dem Entstehen der Rochdaler Konsumgenossenschaft ist das Prinzip
der Verteilung nach dem Umsatz zur allgemeinen Verbreitung ge-
langt. Der neue Verteilungsmodus bedeutete für die Konsumgenossen-
schaften einen großen Fortschritt; er wurde zu ihrem Lebensnerv.
„Durch diesen Plan der Teilung des Gewinnes mit (!) den Kon-
sumenten, ohne die eben kein Gewinn gemacht werden kann, wurde die
Existenz der Genossenschaft gesichert. Der Kunde gewann dadurch
ein Interesse an dem Gedeihen der Genossenschaft."«) Mit der Ver-
teilung des Ueberschusses nach dem Umsatz wurde der Konsumverein
überhaupt erst zur Genossenschaft. „Diese einfache wirtschaftliche Ein-
richtung", so sagt Franz Staudinger, „ist die Maschinerie, welche
von nun an überall, wo sie gehandhabt wird, die Genossenschaft ebenso
sicher in einem dem Kapitalismus entgegengesetzten Sinne wirken läßt,
wie das bloße Wenden eines Pumpenrohrs das Wasser in das eigene
Brunnenbecken, statt in die Leitung des Nachbars, fließen läßt."«)

Die Höhe der Rückvergütung ist bei den einzelnen Ver-
einen sehr verschieden. Es werden Rückvergütungen von 2%, aber
auch von 10 und 15°/o gezahlt. Bei den meisten Vereinen schwankt
die Rückvergütung zwischen 4 und 10 o/o. In: Durchschnitt wurden
folgende Prozentsätze im Zentralverband deutscher Konsumvereine ge-
zahlt:«) ,

1903	10 o/o	1911	7,6 o/o

1909	8,3 o/o	1912	7,5 o/o

1913	7,4o/o.

Im Allgemeinen Verband betrug die durchschnittliche Rückver-
gütung 1903 10,7o/o und sank allmählich auf 10,10/0 im Jahre
19124') Im Reichsverband wurden im Jahre 1913 8,9 v/o an Rück-
vergütungen gezahlt.«) Von der Höhe der Rückvergütung lassen sich
keine Schlüsse auf die Leistungsfähigkeit eines Vereins ziehen, denn
erstens wird ein mehr oder weniger großer Teil den Reserven und
Spezialreserven zugeschrieben, sowie zu Wohltätigkeits- und Volks-
bildungszwecken verwandt,«) und zweitens ist die Höhe der Rückver-
gütung bedingt von der Höhe des lokalen Tagespreises. Ist letzterer
verhältnismäßig hoch, so wird in der Regel auch die Rückvergütung
hoch sein.

") Holhoake a. a. O. S. 215.

«) F. Staudinger a. a. O. S. 46.

«) Dem Jahresbericht pes Zentralverbandes für 1913 S. 319 entnommen.

«) Ebenda S. 319.

«) Jahresbericht des Reichsverbandes.

19) Diese Reserven und Ueberweisungen betragen im Zentralverband
durchschnittlich »ft»/» vom Umsätze.
        <pb n="109" />
        ﻿-W

*

h

{W i II.

104

Steuerliche Maßnahmen'") haben in den letzten Jahren dazu ge-
führt, von vornherein in den Statuten den Mitgliedern einen f e st e n
Rabatt als Minimum zuzusichern. Dieser Rabatt gilt als eine
Forderung der Mitglieder an die Genossenschaft und darf als
solche, im Gegensatz zu der nachträglich festgesetzten Rückvergütung,
nicht v e r st e u e r t werden. Die vorherige Festsetzung eines Rabatts
schließt allerdings einige Gefahren in sich, weshalb die Organe des
Zentralverbandes deutscher Konsumvereine auf einer Tagung im
vorigen Jahre in Hamburg die Konsumgenossenschaften zur Vorsicht
gemahnten. Zur Vermeidung der Gefahren empfehlen sie die Berück-
sichtigung folgender Grundsätze:

1.	Ern fester Rabatt sollte nur von wirtschaftlich gefestigten Vereinen
mit mehrjähriger Praxis eingeführt werden.

2.	Die Höhe des festen Rabatts sollte mindestens 2°/o unter der bis-

herigen Rückvergütung zurückbleiben, keinesfalls sollte sie mehr als 5°/» be-
tragen.	&lt;

3.	Vereine, die mehr als 5»/o gewähren, werden ersucht, auf diesen Satz
zurückzugehen.

4.	Ueber die Verwendung der verbleibenden Rückvergütung ist unter
Berücksichtigung der üblichen Zuwendungen und Zuweisungen zu den Reserven
von Va bis lo/o des Umsatzes durch die Generalversammlung zu beschließe».

Diese Vorsichtsmaßregeln sind am Platze, da cs verschiedentlich
vorgekommen ist, daß Konsumvereine den im voraus festgesetzten
Rabatt nicht einhalten konnten. Durch neuerliche Entscheidungen des
preußischen Oberverwaltungsgerichts wird nun die Sache erheblich
erleichtert. Nach diesen Entscheidungen ist der Rabatt nicht nur dann
steuerfrei, wenn der Rechtsanspruch der Mitglieder genau umgrenzt
ist, sondern auch dann, wenn im Statut vorgesehen ist, daß über die
Höhe der Rückvergütung die Generalversammlung nicht willkürlich
entscheiden kann, sondern daß sie an objektive Maßstäbe ge-
bunden ist. Unter objektiven Maßstäben ist zu verstehen, das was
notwendig und üblich ist.21) Die Kons. Rundschau empfiehlt deshalb

-") Dadurch, daß nach den Einkommensteuergesetzen verschiedener Bundes-
staaten die Rückvergütung der Konsumgenossenschaften, die doch nichts anders
als eine Ersparnis organisierter Konsumenten ist, ebenso steuerpflichtig ist
wie die Kapitaldividende einer Aktiengesellschaft, sahen sich die Konsumvereine
gezwungen, die zu erwartende Rückvergütung oder einen Teil derselben von
vornherein im Statut als eine in jedem Falle zu begleichende Forderung der
Mitglieder an den Verein festzulegen, um so die Steüer zu umgehen. Jene
Forderung der Mitglieder wird allgemein in Konsumgenossenschaften als
„fester Rabatt" bezeichnet.

21) Vgl. Kons. Rundschau Nr. 3 1914 und Nr. 15 1914.
        <pb n="110" />
        ﻿105

folgenden Passus aufzunehmen, den sie dem Statut eines Vereins ent-
nommen hat:

„Ter nach Abzug sämtlicher Unkosten sowie der notwendigen und
üblichen Abschreibungen und Ueberweisungen an die Reserven (min-
destens l°/o höchstens 10o/o) verbleibende Ueberschuß muß an die Mit-
glieder nach dem Verhältnis der bezogenen Waren als Preisrückver-
gütung verteilt werden. Eine Verteilung nach anderen Rücksichten
als nach der Höhe des Warenbezugs darf nicht stattfinden."

Dadurch, daß der Rabatt nicht mehr im Statut zahlenmäßig aus-
gedrückt zu werden braucht, fallen die damit verbundenen Ge-
fahren weg.

Im allgemeinen ist der Prozentsatz der Rückvergütung für alle
Verteilungsgüter gleich. Doch geht man in letzter Zeit dazu über,
bei einigen Artikeln eine von dem allgemeinen Satz abweichende Rück-
vergütung zu geben. Es handelt sich dabei um Bedarfsgüter, bei
denen, wenn der lokale Tagespreis eingehalten werden soll, nichts
oder nur wenig übrig bleibt. So wurde in einer Generalversammlung
der Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln Ende vorigen Jahres
der feste Rabatt ans Fleisch und Fleischereiprodukte auf 5 o/o er-
niedrigt, während der allgemeine Rabattsatz ein höherer ist. Der Kon-
sumverein Leipzig-Plagwitz gab im Geschäftsjahre 1912/13 eine all-
gemeine Rückvergütung von 10°/o, auf Fleisch dagegen nur 2°/». Selbst
dieser erniedrigte Satz mußte in der Hauptsache noch aus dem Ueber-
schuß des allgemeinen Geschäfts genommen werden. Die „Eintracht"
in Essen gab auf Milch im Geschäftsjahre 1912/13 in einem Monat
überhaupt keine Rückvergütung. Diese Beispiele mögen genügen.

Auf Bezüge größerer Mengen von Bedarfsartikeln, z. B. vom
Zentrallager oder bei Kohlen- oder Kartoffellieferung wird in der
Regel keine Rückvergütung gewährt. Die Preise sind von vornherein
entsprechend kalkuliert.

Die Frage, ob allgemeine oder spezielle Rückvergü-
tung, ist näher erörtert worden von S ch är in seiner Schrift „Kalku-
lation und Statistik im genossenschaftlichen Großbetrieb."^) Dem Ver-
fasser diente als Untersuchungsobjekt der Basler Konsumverein (Rech-
nungsjahr 1907). Dieser Verein gibt auf sämtliche Bedarfsartikel, wo
eine Verteilung on detail erfolgt, 8 o/0 Rückvergütung. Die verschie-
denen Gattungen der zur Verteilung gelangenden Güter gestatten aber
teils eine höhere, teils nur eine niedrigere Rückvergütung als die an-

22) Basel 1910 S. 17 ff.
        <pb n="111" />
        ﻿106

gegebene, je nach den Kosten der Betriebe, wo ihre Bereitstellung für
die Konsumtion erfolgt. Schär kommt nun auf Grund seiner Unter-
suchungen zu folgenden Ergebnissen:

a)	Sechs Betriebe arbeiten mit Ueberschüssen, sechs mit Defiziten,-2) der
beste Betrieb ergibt 25,7o/0 Ueberschnß, der schlechteste zeigt 2,5«/o Verlust.

b)	Die sechs guten Betriebe würden zu einer Konsumdividende von
10,21 o/o reichen, die sechs Verlustbetriebe nur zu einer Dividende von 5,79 «/o.

c)	Würde der A. C. V.* 24 25 26) nur Waren2^) vertreiben, so könnte er eine
Dividende von 13,16«/o austeilen; die Bäckerei allein 10,87«/„. Wein und Bier
allein 20,4«/o.

d)	Wer nur Milch bezieht, sollte nur 3«/° Konsumdividende erhalten;
die Schuhkäufer nur 4,2«/»; die Fleischkonsumenten nur 6,5«/»; die Gemüse-
konsumenteu sollten noch 2,72«/o zulegen.

e)	Wer nur Wein bezieht, hat 16,8°/o des Ueberschusses an die Minus-
geschäfte abzutreten, der Warenbezieher 5,7°/°, der Brotkonsument 3,2°/o.

f)	Wer nur Fleisch kauft, erhält in der Dividende 1,7«/», der Schuh-
käufer 4,23o/o, der Milchkäufer 5,5«/», der Gemüsekäufer 11 «/o zuviel.

Schär fügt hinzu, daß man den Einwand machen könnte, ein Aus-
gleich fände insofern statt, als das treue Mitglied ja alle Artikel vom
A. C. SS. beziehe und den Fehlbetrag von dem einen Artikel als Ueber-
schuß von dem anderen wieder empfange. Nun gibt es aber gerade
im Basler Verein, wie auch Schär selbst erwähnt, Mitglieder, die
nur einen Artikel, nämlich Milch beziehen. Für sie würde das also
nicht zutreffen. Einen größeren Ausgleich zu schaffen, wäre wohl am
Platze.

Es taucht hier die Frage auf, ob es den Konsumvereinen über-
haupt heute schon allgemein möglich ist, ihre Verteilungsgüter anstatt
zum lokalen Tagespreise zu einem auf richtiger Kalkulation
gewonnenen Preise abzugeben. Eigentlich würde es sich für eine
Konsumgenossenschaft geziemen, jeden Artikel, nicht allein wie oben ge-
zeigt jede Gütergattung, einer sorgfältigen Kalkulation zu unterwerfen,
damit nicht der eine Entnehmer gegenüber dem andern benachteiligt
würde. Denn die ortsüblichen Tagespreise im Kleinhandel, zu denen
man heute im Konsumverein die Bedarfsartikel abgibt, sind zum Teil
ein Produkt der Preisdrückerei, zum Teil bewußter Hochhaltung der
Preise und anderer Gründe, niemals aber liegt ihnen eine genaue
Kalkulation zugrunde.2^) Lexis sagt darüber: „Es handelt sich für

-3) Unter Ueberschnß und Defizit versteht Schär hier das, was den zur
Auszahlung gelangenden Satz von 8°/o übersteigt, bzw. was darunter bleibt..

24)	Allgemeine Consum-Verein.

25)	Darunter sind die Güter des allgemeinen Geschäfts zu verstehen.

26)	Vgl. auch: Kramer, Kleinhandel und Konsumvereine, besonders
in Württemberg S. 59 ff.
        <pb n="112" />
        ﻿107

den Geschäftsinhaber nur darum, einen gewissen Gesamtgewinn zu er-
zielen; in welchem Verhältnis aber die verschiedenen Waren dazu bei-
tragen können, bestimmt sich für ihn aus besonderen Zweckmüßigkeits-
rücksichten und Erfahrungen."^) Solange die Konsumgenossenschafts-
bewegung nicht so stark geworden ist, daß sie vollständig unabhängig,
dasteht, ist auch nicht daran zu denken, daß sie mit diesem System
aufräumen kann. Würde heute eine Konsumgenossenschaft die Ver-
teilungsgüter zu einem durch genaue Kalkulation gewonnenen Preise,
abgeben, so würde sie damit sehr schlecht fahren. Da die Preise auf
Grund der Kalkulation das eine Mal niedriger wären als im Erwerbs-
geschäft, das andere Mal aber höher, so würden die Konsumenten
selbstverständlich nur diejenigen Güter im Konsumverein entnehmen,
deren Preise niedriger wären, die anderen würden sie in Erwerbsge-
schäften holen.

Bis heute konnte man nur das Augenmerk auf die A u s w ü ch s e
der kleinhändlerischen Preispolitik richten. Die Konsumvereine machen
die verschiedenen Konkurrenzmannöver in bezug auf Preise, wie
Schleuderpreise^) usw. nicht mit. Auch eine unbegründete Hochhal-
tung der Preise, nachdem der Hausse wieder eine Baisse gefolgt ist, ist
in den Konsumvereinen nicht üblich. In dieser Beziehung wirkt die
Konsumgenossenschaft sehr oft als Preisregulator und wirkt damit
gleichzeitig hindernd auf die Schleuderpreise, da sich jetzt der Klein-
händler nicht mehr an anderen Artikeln „erholen" kann. Endlich,
weichen die Konsumgenossenschaften auch dann von den ortsüblichen
Tagespreisen ab, wenn ein wichtiges Konsumtionsmittel
sehr stark im Preise steigt, sodaß es den Haushalt wesentlich be-
lastet. Wie sie in diesen Fällen den Nominallohn ihrer Angestellten
und Arbeiter durch eine Teuerungszulage erhöhen, steigern sie den
Reallohn ihrer Mitglieder, indem sie die eigentlich vorzunehmende
Preiserhöhung unterlassen oder sie erst ganz allmählich vornehmen.
In den Geschäftsberichten findet man sehr häufig die folgende oder
eine ähnliche Bemerkung: „Obwohl der Brotpreis um mehrere Pfennig
per Kilo gestiegen war, haben wir doch das Brot zum selben Preis
abgegeben wie vorher."

27)	Schriften des Vereins für Sozialpolitik 37 190.

2s) Paul G ö h r e berichtet allerdings vom Konsumverein Leipzig-Plagwitz,,
daß er für seine „Warenhäuser" ebenfalls das Lockmittelsystem eingeführt hat.
Es wird mir aber darüber mitgeteilt, daß man nur dann zu niedrigeren
Preisen abgibt, wenn es sich um Lagerhüter handelt und bei „Saisonausver-
käufen".
        <pb n="113" />
        ﻿108

Besonders stark kam diese Erscheinung in dem Teuerungs-
jahre 1911/12 bei Hülsenfrüchten zum Ausdruck. Der Konsum-
Verein „Eintracht" in Essen fühlte sich sogar bewogen, die Entnahme
von Bedarfsgütern der reicheren Mitglieder zugunsten der ärmeren
einzuschränken, sicher eine im erwerbsmäßigen Warenverkehr nie da-
gewesene Erscheinung. Die Verwaltung der „Eintracht" traf nämlich
die Bestimmung, daß im Interesse der ärmeren Mitglieder Hülsen-
früchte nur bis zu 2 Pfund aus den Verteilungsstellen entnommen
werden dürften, weil infolge der billigen Preise dieser Produkte die
finanziell gutgestellten Mitglieder gleich bis zu 50 Pfund, ja bis zu
1 Zentner davon entnommen hätten. In dem letzten Teuerungsjahre
wurden u. a. auch Kartoffeln zum Selb st ko st en preise und dar-
unter abgegeben. In großem Umfange wurde Brot sogar unent-
geltlich verteilt. Wären den Vereinen die sogenannten Not-
standstarife von den Eisenbahnen gewährt worden, wie allen gemein-
nützigen Organisationen und den Kommunen, so hätten die Konsum-
Vereine noch viel mehr die damals bestehende Not lindern können.

Eine Eigentümlichkeit der konsumgenossenschaftlichen Filialbe-
triebe, wie wir sie bei den privaten Filialbetrieben nicht allgemein
finden, ist die Abgabe der Bedarfsgüter zum gleichen Preise in
allen Verteilungsstellen, mögen sie nun große oder geringe
Unkosten haben. „Die Mitglieder würden ganz energisch reklamieren,
wenn wir ihnen als gleichberechtigten Genossen verschiedene Preise
abverlangen würden", wurde mir einmal auf die Frage nach deni
„Warum" geantwortet. Man kann nicht abstreiten, daß das Prinzip
der gleichen Preise bei einer Organisation wie der Konsumgenossen-
schaft etwas für sich hat. Daß mancher private Filialbetrieb eine
Verschiedenheit der Preise, je nach der Bestrittenheit des Gebietes,
kennt, ist bei ihm, da er Erwerbszwecken dient, das natürlich Gegebene.
Anders bei der Konsumgenossenschaft. Sie darf sich nur insoweit
von äußeren Motiven leiten lassen, als sie dazu gezwungen ist. Sonst
aber muß sie ihren eigenen, durch die innere Entwicklungsnotwendigkeit
vorgezeichneten Weg gehen. Maßgebend für das Prinzip der gleichen
Preise kann allerdings nicht sein, daß die Entnehmer im Konsum-
Verein Mitglieder einer Genossenschaft, Träger eines Vermögens
und eines Risikos sind. Damit stellt man idealistische Gründe über
ökonomische. Will man aber letztere vorwalten lassen, so muß
man fragen, ob eine annähernde Gleichheit der U n k o st e n in
den verschiedenen Abgabestellen desselben Vereins besteht; nur da-
durch wäre die ökonomische Rechtfertigung für gleiche Preise
in allen Abgabestellen desselben Vereins gegeben. Da die Unkosten-
        <pb n="114" />
        ﻿109

sätze aber im Gegenteil sehr verschieden sind, bedingt durch die ver-
schieden hohen Umsätze, so fällt damit auch die ökonomische Voraus-
setzung für die gleichen Preise fort.

Untersuchen wir aber, ob ein Prinzip ungleicher Preise, aufge-
baut auf der Verschiedenheit der Unkostensätze in den einzelnen Ab-
gabestellen, überhaupt praktisch durchführbar ist. Würden wir an dem
Prinzip selbst der Ungleichheit der Preise festhalten, so würden wir
allerdings auf eine Reihe von Schwierigkeiten stoßen. Kommt es
uns aber nur auf den Endzweck an, so lassen sich diese Schwierig-
keiten leicht umgehen durch Einführung einer ungleichen Rückver-
gütung an Stelle der ungleichen Preise. Damit würden bedeutende
Vorteile gegenüber dem heutigen System erreicht:

1.	Die Mitglieder würden bestrebt sein, ihren Bedarf möglichst
in wenigen Verteilungs st eilen zu decken, anstatt wie heute
auf Eröffnung immer neuer Abgabestellen zu drängen, deren oft hohe
Unkosten von den andern getragen werden müssen.

2.	Denkende Konsumgenossenschafter — die nicht denkenden müssen
zum Denken systematisch erzogen werden, wie es ja auch heute ge-
schieht — würden bei niedrigem Umsatz einer Verteilungsstelle mehr
als bisher bestrebt sein, den Umsatz zu erhöhen, um dadurch
die Unkosten pro Gütereinheit zu mindern") und so eine höhere Rück-
vergütung zu erreichen.

3.	Der Wettbewerb zwischen den einzelnen Verteilungs-
stellen, der heute wohl bei ihren Leitern, nicht aber bei den Entnehmern
von Bedarfsartikeln besteht oder doch nur gering ist, würde auch auf

") Das umgekehrte Verhältnis der Unkostenhöhe zur Höhe des Umsatzes
zeigen uns deutlich die folgenden Beispiele:

Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend (1912/13)

Umsatz	Zahl der Abgabestellen		Unkosten	
unter 50 000		1	8,4	
50— 75 000		4	7,5	
75—100 000		10	8,0	
100—150 000		46	6,8	
150-200 000		26	6,2	
200—250 000		15	6,0	
250—300 000		4	5,5	
über 300 000		1	5,2	
Konsumgenossenschaft „Eintracht", Essen (1912/13)				
Verteilungsstelle	Umsatz	Beschäftigte Gehälter u.	Miete,	Gesamt-
	M.	Personen Kassenbeiträge	Licht usw.	Unkosten
Nr. 8	384 278	13	13 848	2499	16 427
Nr. 15, 77, 49,				
94 u. 97	369 427	19	16 586	7961	24 943

Schloefser, Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung.	8
        <pb n="115" />
        ﻿

— 110 —

letztere übergreifen, da sie jetzt unmittelbar von den Folgen einer-
niedrigeren oder höheren Umsatzgröße betroffen würden, und damit
ihre Aufmerksamkeit für eine Erscheinung geweckt bzw. erhöht würde,
die für den Wettbewerb geeignet ist.

4.	Es ist anzunehmen, daß die verschieden hohe Rückvergütung
entsprechend den Unkosten der einzelnen Abgabestellen eine allgemein
günstige Wirkung bei den Mitgliedern Hervorrufen würde; sie würden
mehr als vorher darauf bedacht sein, die Unko sten zu mindern,
sei es nun, daß sie größere Posten auf einmal entnehmen würden,
sei es, daß sie ihre Entnahme nicht auf wenige Tage und Stunden
der Woche legen würden.

5.	Der Umsatz derjenigen Mitglieder, die nun eine höhere Rück-
vergütung beziehen als vorher, dürfte bedeutend st e i g e n.

Anderseits, und damit kommen wir auf die Nachteile des Systems
zu sprechen, würden die sogenannten lauen Mitglieder einer
Verteilungsstelle mit niedrigem Umsatz, jetzt wo die Rückvergütung
vielleicht nur zwei oder drei Prozent beträgt, sich noch weniger
zur genossenschaftlichen Bedarfsgüterentnahme hingezogen fühlen als
vorher, wo die Rückvergütung vielleicht sechs oder sieben Prozent
betrug.

Auch bei Werbung neuer Mitglieder in einer Gegend,
wo eine Verteilungsstelle mit niedrigem Umsatz bzw. hohen Unkosten
bestehen würde, würde die niedrigere Rückvergütung hemmend wir-
ken. Umsätze, die aber so niedrig sind, daß sie diese Wirkung aus-
üben könnten, sind in der Regel nur in neueren Verteilungsstellen
zu konstatieren. Das hängt z. T. damit zusammen, daß der Einzel-
umsatz neuer Mitglieder — aus letzteren werden sich ja die Entnehmer
neuer Abgabestellen zum größten Teil zusammensetzen — niedriger
ist als der Umsatz älterer Mitglieder. Diese sind bereits zu Konsum-
genossenschaftern erzogen, bzw. sie haben ihre Vorteile erkannt, jene
noch nicht?«) Um aber die ungünstige Wirkung einer verschiedenen
Rückvergütung herabzumindern, könnte man den neu eröffneten Ab-
gabestellen von vornherein einen M i n i m a l s a tz an Rückvergütung
für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Der ganze Verein hat ja
ein Interesse an dem Aufblühen neuer Verteilungsstellen, da er durch
die damit verbundene Umsatzvermehrung Vorteile beim Einkauf usw.
hat. Er wird sich also sicherlich bereit erklären, jenen Minimalsatz,

30) Wie man mir sagte, tritt in j&gt;er Regel die erste starke Umsatzsteigerung
ein nach Auszahlung der ersten Rückvergütung und wächst dann immer
mehr an.
        <pb n="116" />
        ﻿111

der die Wirkung eines Erziehungszolls haben würde, zu gewähren.
Heute geht man ja in der Tragung von Unkosten anderer noch viel
weiter, ohne damit Vorteile für die Gesamtheit zu erreichen.

Ein direkter Nachteil des neuen Systems würde die mit der
Gewährung verschiedener Rückvergütung verbundene Mehrarbeit
sein: Es müßte eine genaue Unkostenberechnung für die verschie-
denen Abgabestellen stattfinden, diese ist allerdings schon heute in
fast allen Vereinen durchgeführt, doch sind die Transportspesen darin
nur sehr selten berücksichtigt. Dieser Mangel in der Kalkulation, der
sich auch heute schon zuweilen-fühlbar machen dürfte, wäre also zu besei-
tigen. Es müßten ferner verschiedene Marken in den verschiedenen Ab-
gabestellen eingeführt werden, damit eine gesonderte Rückvergütungsbe-
rechnung stattfinden könnte. Wenn einzelne Mitglieder in mehreren
Abgabestellen Güter entnehmen, so wäre das aus den verschieden-
artigen Marken zu ersehen; die Entnahme in verschiedenen Ver-
teilungsstellen muß aber nicht unbedingt immer eine Erschwerung
bedeuten, da eine ganze Reihe von Berteilungsstellen einen gleich
hohen Unkostensatz hat und somit für sie auch eine gleiche Rückver-
gütung in Frage käme. Im übrigen könnte in der Praxis der Un-
kostensatz abgerundet werden.

Ich glaube nicht, daß die angeführten Gründe stichhaltig genug
sind, das System der ungleichen Rückvergütung bei ungleichen Un-
kosten als nicht empfehlenswert zurückzuweisen. Dafür sind die Nach-
teile des heutigen Systems zu groß und die Vorteile des neuen Systems
zu verlockend. Auch rechtlich kann gegen das System nichts
eingewendet werden. Der hierfür in Frage kommende § 19 des Ge-
nossenschaftsgesetzes läßt in bezug auf die Verteilung vollständige
Freiheit, wenn nur die Verteilung nach gleichem Maßstab geschieht.^)

Daß man sich der S ch a t t e n s e i t e n des h e u t i g e n S y st e m s
wohl bewußt ist, bezeugen verschiedene Auslassungen in Geschäftsbe-
richten usw. Die Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln schreibt
z. B. von acht ihrer Verteilungsstellen mit niedrigem Umsatz bzw.
hohem Unkostensatz: „Die Rückvergütung für die in diesen Orten
wohnenden Mitglieder muß von den Mitgliedern der anderen Bezirke
aufgebracht werden. Dieser Umstand muß unsern Mitgliedern in den
angeführten Orten zu denken geben." Auch Holyoake weiß schon
über einen entsprechenden Fall in Rochdale zu berichten. Als dieser
Verein die erste auswärtige Abgabestelle errichten wollte, wurde von

gesetz.

bi) Vgl. P a r i s i u s und C r ü g e r, Kommentar zum Genossenschafts-
        <pb n="117" />
        ﻿112

Seiten der Gegner in der Stadt ausgeführt, daß es nicht gerecht
sei, die Genossenschaft mit den Unkosten zu belasten, die der Trans-
port nach einer so entfernt liegenden Filiale erforderte."33) Diese
letzten Worte, die sich gegen den Bezirkskonsumverein richten, haben
aber keine Berechtigung, da die Transportkosten nur einen Teil der
Gesamtunkosten bilden. Ist der Umsatz so hoch, daß er die Gesamt-
unkosten einer Verteilungsstelle auf das Unkostenniveau der anderen
Verteilungsstellen herunterdrückt, so treten die Transportkosten zu-
rück. Die Transportkosten können allein schon durch die größeren
Vorteile beim Einkauf ausgeglichen werden. Dafür gibt Ferd.
Vieth ein Beispiel an.33) Nach ihm betrug die Mehrfracht für die
auswärtigen Abgabestellen des Vereins „Unterweser" in Bremer-
haven seinerzeit 5 400 M. — 0,6 o/o des in ihnen erzielten Umsatzes
von 900 000 M., was ca. V*0/» von dem gesamten Vereinsumsatz
von ca. 2^ Millionen M. bedeutet. An einigen Beispielen beweist
dann Bieth, daß die Mehrfracht von 5 400 M. durch die Vorteile
des Einkaufs weit mehr als ausgeglichen werden.34) Das ist ohne
weiteres klar, wenn man bedenkt, daß die Umsatzvermehrung von
900 000 M. i/g des ursprünglichen Umsatzes wesentlich überschreitet.

Daß man nicht ohne Beachtung an der Verschiedenheit der Un-
kosten in den einzelnen Verteilungsstellen vorübergeht, bezeugen auch
die Tarifverträge für das Verteilungspersonal. Die Konsum-
genossenschaft Ludwigshafen am Rhein hat folgende Bestimmungen in
ihren Lohn- und Arbeitstarif aufgenommen:

Die vorstehenden Gehälter gelten für die städtischen Verkaufsstellen, zu
denen z. Zt. auch Friesenheim, Mutterstadt und Mundenheim gehören. Bei
allen anderen beträgt das Anfangs- resp. Endgehalt 100 M. weniger. Der
Bezug des Endgehalts von 2300 M. (für Lagerhalter) bzw. 1750 M. (für
Lagerhalterinnen) ist an die Bedingung eines jährlichen Umsatzes von über
75 000 M. der betreffenden Verkaufsstelle gebunden. Bleibt der Umsatz einer
Verkaufsstelle unter 75 000 M., so ist das Endgehalt für Lagerhalter 2020 M.
und für Lagerhalterinnen 1600 M.

Hier liegt ohne Zweifel die Tendenz vor, den Unkosteusatz der
Abgabestellen mit niedrigem Umsatz herabzumindern. Andere Ver-
eine haben ähnliche Bestimmungen. Der Konsumverein „Vorwärts"

33)Holyoake-Häntsche a. a. O. S. 208.

33)	Ferd. Vieth, Bezirkskonsumvereine.

34)	Er gibt z. B. an, daß der Verein durch den Mehrumsatz in der Lage
ist, Korinthen im Herbst direkt von Griechenland zu beziehen; durch diesen
Umstand konnte die Großeinkaufsgesellschaft ihre Offerte uw 2 M. pro Zentner
ermäßigen.
        <pb n="118" />
        ﻿118

in Dresden hat eine geographische Dreiteilung für die Gehälter der
Lagerhalter vorgenommen. In Leipzig-Plagwitz ist es ähnlich. Auch
der Konsumverein Nürnberg-Fürth macht einen Unterschied, und zwar
unterscheidet er zwischen Verteilungsstellen in der Stadt und auf dem
Lande. Selbst für die Verteilerinnen kennt er diese Differenzierung.
Für sie beträgt der Mindestlohn in der Stadt 9 M. pro Woche, steigend
bis 25 M., auf dem Lande dagegen nur 8 M., steigend bis 21 M.

Allerdings ist bei der verschiedenen Staffelung auch Rücksicht ge-
nommen auf die billigeren Lebensverhältnissc auf dem Lande, viel-
leicht war das in einzelnen Vereinen der allein maßgebende Gesichts-
punkt. Daß das aber nicht immer der Fall war, sahen wir beim
Konsumverein Ludwigshafen.

Obwohl also hier und da, wie es auch die zuerst genannten Bei-
spiele zeigten, die Folgen der ungleichen Unkostensätze erkannt wurden,
so würde man doch mit der Einführung einer ungleichen Rückvergütung
ans großen Widerstand stoßen, weil man von dem alten System als dem
allein richtigen für eine Genossenschaft mit g l e i ch e n R e ch t e n
für alle Mitglieder zu sehr durchdrungen ist.34a) Man sollte
aber m. E. auf die Einführung einer verschiedenen Rückver-
gütung hinarbeiten, was bis heute noch nirgends geschieht, weil die
Verwaltungen der Vereine selbst an dem alten Prinzip festhalten.
Von den Verbandsleitungen läßt sich dasselbe sagen. Vielleicht waren
es teilweise auch die angeführten technischenSchwierigkeiten,
welche die Konsumvereine von der Einführung des Systems zurück-
hielten.

Im allgemeinen sind die Konsumgenossenschaften für Neuerun-
gen mehr als andere Betriebe zugänglich. Das bezeugen ihre groß-
artigen technischen Einrichtungen, sowie ihre ganze Organisation. So-
gar eine Neuerung in bezug auf die Rückvergütung ist bekannt, näm-
lich die, daß man, wie wir früher gesehen haben, nicht auf alle
Verteilungsgüter denselben Prozentsatz gewährt. Sollte sich das nicht.

34a) Der einzige mir bekannt gewordene Fall, wo eine verschiedene
Rückvergütung innerhalb der Verteilungsstellen desselben Vereins bezahlt
wurde, liegt bei der Abgabestelle Neustadt a. d. Haardt vor. Es handelt sich
aber auch hier um ganz besondere Umstände. Als der Konsumverein
Lndwigshafen den Konsumverein Neustadt übernahm, wurde die Bedingung
in den Uebernahmevertrag aufgenommen, daß an die Entnehmer der Ab-
gabestelle Neustadt in den ersten Jahren nur 6«/o statt 7 o/o Rückvergütung
wie in den übrigen Abgabestellen bezahlt werden sollte. (Die Mitglieder
des früheren Konsumvereins Neustadt erhielten vor der Uebernahme sogar
nur 3 o/o, wenn ich mich recht erinnere.)
        <pb n="119" />
        ﻿114

was man für die verschiedenen Bedarfsgütersorten hat, auch für ver-
schiedene Verteilungsstellen durchführen lassen?

Ganz unbekannt ist eine verschiedene Behandlung der Mitglieder
in bezug auf die Preise auch heute nicht. In sechs Fällen konnte ich
eine Ungleichheit der Preise konstatieren:

1.	Preisverschiedenheit bei Abnahme der Bedarfsgüter vom
Lager und bei Lieferung ins Haus, z. B. bei Milch in Basel.

2.	Preisverschiedenheit bei H a us l ieser ung e n je nach der
Entfernung, wie wir es an anderer Stelle beim Breslauer Konsum-
Verein veranschaulicht finden.

3.	Preisverschiedenheit infolge Verschiedenheit der zu
liefernden Quantitäten desselben Artikels, z. B. bei Mehl
und Kartoffeln.

4.	Preisverschiedenheit infolge Ueberbleibens eines Restes in
einer Verteilungsstelle, nachdem andere Abgabestellen schon von einem
neu angekommenen Verteilungsgut zu anderen Preisen erhalten haben.
Allerdings darf es sich hierbei nur um ganz kurze Zeiträume handeln,
da die Mitglieder sonst sehr bald reklamieren.

5.	Preisverschicdenheit bei Artikeln, die den Vertcilungsstcllen
direkt geliefert werden, und wo ein Lieferant den Bedarf aller
Verteilungsstellen nicht decken kann oder dies nicht beabsichtigt ist.
Beispiel: Obst, Kartoffeln am Anfang der Saison.

6.	Preisverschiedenheit bei Verteilungsgütern, die der Abgabe-
stelle direkt geliefert werden und für die ein Lieferantenkartell je nach
der Bestrittenheit des Absatzgebiets oder wegen der bei
den verschiedenen Entfernungen wechselnden Höhe der
Transportkosten verschiedene Preise festgesetzt hat. Beispiel: Petro-
leum. Der Konsumverein Ludwigshafen hat dementsprechend in seiner
Abgabestelle in Neustadt a. d. Haardt einen anderen Preis für Petro-
leum als in den sonstigen Verteilungsstellen.^)

In sämtlichen Fällen ist eine Preisverschiedenheit infolge Ver-
schiedenheit der Kosten zu konstatieren. Etwas Anderes würde die
ungleiche Rückvergütung der einzelnen Verteilungsstellen auch nicht
bedeuten. Ich bemerke noch, daß die obigen Fälle nicht alle gleich-
zeitig in einem Verein auftreten, selbst wenn die Vorbedingungen

S5) Nachträglich wird mir bekannt, daß auch einzelne Vereine in einigen
ihrer Abgabestellen eine von den anderen Verteilungsstellen allgemein ab-
weichende Preisstellung haben, was eine Annäherung an das oben dargestellte
System der verschiedenen Rückvergütung bedeutet.
        <pb n="120" />
        ﻿115

dazu gegeben sind. Manche Vereine kennen grundsätzlich nur eine
Preisverschiedenheit bei Abnahme ungleicher Mengen desselben Ar-
tikels und zwischen Abnahme am Lager und Lieferung ins Haus.
Die andern Fälle treten in den einzelnen Vereinen sehr vereinzelt
auf. Meist wurde mir geantwortet, daß der Verein überhaupt
keine Preisverschiedenheit kenne, und erst auf genaueres Nachfragen
wurde mir bessere Information zuteil.

IV.	Das Varzahlungsprinzip und die Mittel seiner
Durchführung.

Die Einführung des Barzahlungsprinzips durch die Konsumge-
nossenschaften bedeutete einen großen Fortschritt in der Entwicklung
der Güterversorgung. Der Zinsverlust, das Risiko, der notwendige
Ueberwachungsdienst beim Borgsystem fielen damit weg. Ohne auf die
allgemeinen Vorteile, die mit dem Barzahlungsprinzip verbunden
sind, näher einzugehen — sie sind zur Genüge behandelt worden —,
will ich hier nur von den Einrichtungen und Maßnahmen sprechen, die
in den Konsumgenossenschaften die Barzahlung möglich machen.

Die statutarische Festsetzung des Barzahlungsprinzips und dessen
strikte Durchführung führte dazu, daß die Mitglieder der Konsumge-
nossenschaften sich immer mehr von dem Borgsystem abwandten. Der
sich stets wiederholende Hinweis auf die für die Existenz der Genossen-
schaft so notwendige Barzahlung und die Schilderung der Schrecken
des Borgsystems auf Generalversammlungen und Vortragsabenden,
in Flugblättern, Broschüren, Zeitschriften und Geschäftsberichten, so-
wie ini persönlichen Verkehr mit den Mitgliedern ließ die unteren
Konsumentenschichten zur Einsicht kommen. Nachdem sie einmal vom
Borgteufel befreit waren, hieß es, sie auf dem erreichten Niveau zu
halten und nicht wieder in die schnöde Abhängigkeit, die das Borg-
system mit sich bringt, zurücksinken zu lassen. Das hatte große
Schwierigkeiten, die auch heute noch nicht vollständig überwunden sind.
Die Maßnahmen, die die Konsumvereine in dieser Beziehung getroffen
haben, sind mancherlei Art. Besonders interessant sind die Ein-
richtungen der „Produktion" in Hamburg. Sie hat einen
individuellen obligatorischen Notfonds geschaffen, des-
sen rigorose Bestimmungen ich nachstehend wiedergebe. Das Beispiel
der „Produktion" hat bereits in gemilderter Form bei einigen Ver-
einen Nachahmung gefunden.
        <pb n="121" />
        ﻿

— 116 —

Bezüglich des Notsonds heißt es in den Statuten der „Pro-
duktion"^)

Ist der erste Geschäftsanteil eines Mitglieds voll eingezahlt, so wird der
ihm gutzuschreibende Rabatt und der ihm zufallende Teil vom Reinüberschuß?)
zu einem persönlichen Notfonds bis zur Höhe von mindestens 100 M?) an-
gesammelt. Aus diesem Notfonds werden für die Einkäufe des Mitglieds
bei den Lieferanten, mit denen die Genossenschaft Verträge abgeschlossen hat,«)
die Barzahlungen geleistet, welche das Mitglied in Notfällen zu leisten außer-
stande ist. Als Notfälle sollen gelten: Arbeitslosigkeit, Krankheit nach
Aufhören der Unterstützungsberechtigung in den Krankenkassen, Entbindung,
Umzug, Todesfall von Familienangehörigen, zu deren Ernährung das Mit-
glied verpflichtet war und besondere Notfälle. Der Vorstand hat über die
Höhe der Inanspruchnahme des Notfonds Anweisungen zu erteilen. — Der
Notfonds kann außer durch Gutschrift von Rabatt und Anteil am Reinüber-
schusse auch durch Bareinzahlungen gebildet werden. — In besonderen Fällen
können Mitglieder den Betrag ihres jeweiligen Notfonds ganz oder teilweise
auch in bar ausbezahlt erhalten. — Sobald der Notsonds eines Mitglieds
100 M. übersteigt, wird der Mehrbetrag als täglich kündbare Spareinlage
behandelt. Der Notfonds wird zum selben Satze verzinst wie die täglich
kündbaren Spareinlagen.

Mit diesem Notfonds hängt ein anderer Fonds eng zusammen:
der „W arenvorschnßfond s". Die entsprechenden Bestimmun-
gen lauten:

Um auch Mitgliedern, für welche noch kein oder kein Notsonds mehr
vorhanden ist, in Notfällen den weiteren Bareinkauf in den Geschäften, mit
denen die Genossenschaft abgeschlossen hat, zu ermöglichen, wird aus dem
jährlichen Reinüberschuß ein Warenvorschußfonds angelegt. Aus gemein-
schaftlichen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschließt die General-
versammlung alljährlich die Höhe der Zuwendung zu diesem Fonds, doch
darf diese nicht höher bemessen werden, als Vorstand und Aufsichtsrat ge-
meinschaftlich vorgeschlagen haben. Das Vorschußkonto eines Mitglieds darf
sein Gesamtguthaben niemals übersteigen. Das einzelne Mitglied hat keinen
rechtlichen Anspruch auf Vorschuß auf Grund des Warenvorschußfonds und
kann diesen nur auf Anweisung des Vorstandes erhalten. Jeder gewährte
Vorschuß ist schnellmöglichst zurückzuzahlen. Vorschüsse und Rückzahlungen
sind ins Kontobuch des Mitglieds einzutragen. Hat ein Mitglied einen Vor-
schuß empfangen, so sind alle von da ab von ihm geleisteten Einzahlungen
und ihm von da ab gutgeschriebenen Beträge bis zur Begleichung des Vor-

§ 77 der Statuten.

2) In anderen Vereinen nur ein Teil der Rückvergütung.
s) Dieser Betrag ist in den andern Vereinen nicht so hoch.

«) Es handelt sich hier nicht um fremde Lieferanten; denn um sich einer
Hamburger Ausnahmesteuer für Konsumvereine zu entziehen, war der Konsum-
Bau- und Sparverein „Produktion" e. G. m. b. H. gezwungen, für sein
„Handelsgeschäft" eine besondere Gesellschaft, die Handelsgesellschaft „Pro-
duktion" mit beschränkter Haftung, ins Leben zu rufen.
        <pb n="122" />
        ﻿117

schusses vor allen andern Konten seinem Vorschußkonto gutzubringen. Aus-
genommen ist hiervon das Geschäftsanteilkonto.

Die Entwicklung des N o t f o n d s der „Produktion" zeigt fol-
gende Tabelle:

	Es batten Notfonds		Vom Notfonds erhoben		
Jahr	Mit.  glieder	Betrag  M.	Mitglieder in Fällen	Betrag  JL	oder durch- schnittlich X
1899	24	589,65			
1905	6 766	157 417,88	685	15 718,37	23,-
1910	19 262	682 787,08	8 254	213 563,51	25,87
1912	26 804	1 015 526,50	18 484	478 617,38	25,89
1913	30 663')	1 100 182,72	23 117	584 817,18	25,29

Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, daß allerdings annähernd 4000
Mitglieder mehr als im Vorjahre über einen Notfonds verfügten, daß
aber in fast 5700 Fällen mehr als im Vorjahre dieser Fonds in
Anspruch genommen wurde?) — Von den Vereinen muß immer
wieder darauf hingewiesen werden, daß der Notfonds nur für wirk-
liche Notfälle da ist.

Was den „W a r e n v o r f ch u ß f o n d s" betrifft, so betrug die
Summe der seit dem Bestehen gegebenen Vorschüsse ca. 58 000 Mark,
wovon ca. 40000 Mark zurückgezahlt wurden. Man hat der „Pro-
duktion" zum Vorwurf gemacht, daß die Borgwirtschaft durch den
„Warenvorschußfonds" gefördert würde, was die „Produktion" zu-
rückgewiesen hat. Die Zurückweisung scheint uns berechtigt, wenn
wir die scharfen Bestimmungen für diesen „Warenvorschußfonds" in
Betracht ziehen.

Dieser Fonds ist übrigens keine besondere Einrichtung der „Pro-
duktion", sondern ist allgemein bei den Konsumgenossenschaften ver-
breitet. Nur sind die Namen sehr verschieden (Dispositionsfonds,
Darlehnsfonds usw.). Man geht bei diesen Vorschüssen ungern über
den von dem Mitgliede eingezahlten Geschäftsanteil hinaus, da dann
keine reale Sicherheit mehr für die Forderung besteht.

Sehr verbreitet ist die Einrichtung der A b s ch l a g s r ü ck ver-
güt u n g, auch „Abschlags d i v i d e n d e" genannt. Wie der Name
schon sagt, wird ein Teil der zu erwartenden Rückvergütung in Not-
fällen schon im voraus ausbezahlt. Das ist an und für sich nicht ver-
werflich, da die Mitglieder bereits diese Ersparnis gemacht haben.

5) Das ist nahezu die Hälfte der Mitglieder.

o) Nach dem Geschäftsbericht der „Produktion" vom Jahre 1918.
        <pb n="123" />
        ﻿118

Schließlich hat man noch Sparkassen und sparkassen-
ähnliche Einrichtungen, um das Barzahlungsprinzip auch in Not-
fällen durchzuführen. Die Konsumvereine geben in ihren Verteilungs-
stellen sogenannte Sparmarken in kleineren Betrügen (in der Regel
zwischen 10 und 50 Pfg.) aus, die die Mitglieder auf Karten kleben
und sie dem Verein zur Verzinsung einreichen. Das Sparmarken-
system ist infolge der bequemen Einzahlung sehr beliebt. Es zeigt sich
dann besonders nützlich, wenn größere Bezahlungen, wie für Kohlen-
nnd Kartoffellieferungen, zu machen sind, die mit den im Laufe des
Jahres angesammelten Sparbeträgen ganz oder teilweise geleistet wer-
den können. Manche Vereine begegnen diesen größeren Ausgaben
der Mitglieder dadurch, daß sic den Mitgliedern Lieferungen auf die
meist im Herbst zu zahlende Rückvergütung machen. Kohlen-
lieferungen werden vielfach auf diese Weise schon im Sommer gemacht,
damit die Mitglieder von den billigeren Sommerpreisen profitieren
können. Hier wäre auch noch das Bestehen eines „freiwilligen
Notfonds" zu erwähnen. Er bildet eine sparkassenähnliche Ein-
richtung, die sich vom Notfonds der „Produktion" dadurch unter-
scheidet, daß die Einzahlungen freiwillig erfolgen. Von einer eigent-
lichen Sparkasse unterscheidet sich der freiwillige Notfonds da-
durch, daß die Rückzahlung der eingezahlten Beträge nur in Notfällen
geschieht. Der Vollständigkeit halber erwähne ich hier noch die Ge-
währung von nicht rückzahlungspflichtigcn Unter st ützungen aus
dem Unterstützungsfonds. Das ist das letzte, was eine Konsumgenos-
senschaft für ein in äußerste Not geratenes Mitglied tut, um es vor
dem Untergang zu bewahren.

Die Arten der Unterstützungen sind also sehr mannigfaltig, sie
alle dienen dem einen Zweck, das von den Konsumvereinen so schwer
erkämpfte Prinzip der Barzahlung auch in Notfällen hochzuhalten.
Die Auszahlung der Unterstützungen geschieht vorzugsweise nicht in bar,
sondern der Verein stellt besondere „W a r e n a n w e i s u n g e n" aus,
die für die Entnahme von Bedarfsartikeln bis zu einer bestimmten
Höhe in den Abgabestellen berechtigen. Nicht immer wird man aber
die Barauszahlung von Unterstützungen umgehen können.

Wie gering der P r o z e n t s a tz der in Konsumvereinen auf Kredit
gegebenen Bedarfsgüter ist, sehen wir aus den Durchschnittszahlen der
einzelnen Verbände und Unterverbände?) Die Außenstände betrugen
im Zentralverbande deutscher Konsumvereine im
Jahre 1913 nur 0,6«/« des Umsatzes. Im Jahre 1908 betrugen sie

7) Jahresbericht des Zentralverbandes für das Jahr 1913, S. 308.
        <pb n="124" />
        ﻿119

noch 0,8o/o. Am ungünstigsten stand im vorigen Jahre der Thüringer
Unterverband mit 1,5 o/o, am günstigsten der rheinisch-westfälische Un-
rerverband mit 0,2o/o. Im Allgemeinen Verbände betragen
die Außenstände bei den Mitgliedern für auf Kredit gegebene Bedarfs-
güter seit mehreren Jahren nur 0,5 o/a; das kommt wohl daher, daß
im Allgemeinen Verbände eine verhältnismäßig große Zahl von Kon-
sumenten aus den mittleren Schichten organisiert ist, im Gegensatz
zum Zentralverband, der hauptsächlich nur die Arbeiterschaft umfaßt?)
Interessant wäre es, diesen Zahlen eine Statistik der Kreditgewährung
in Erwerbsgeschäften gegenüberzustellen; die wenigen Detail-
handelsbetriebe, die dort das Prinzip der Barzahlung bisher streng
durchführten, gehen teilweise wieder davon ab. Im allgemeinen
dürfte aber auch bei den Erwerbsgeschäften die Barzahlung zunehmen,
was nicht zum wenigsten ein Verdienst der Rabattsparvereine ist.

V.	Die Arten der Verteilungsgüter in den Konsumvereinen.

Paul G ö h r e berichtet von einem der ältesten deutschen Kon-
sumvereine, der „Ermunterung" in Chemnitz, daß er mit der
Vermittlung von Zigarren, Seife und Soda begann. Nach einem
Protokoll der Rochdaler Pioniere vom 12. Dezember 1844
vermittelten diese anfangs nur Mehl, Butter, Zucker und Hafergrütze?)
Dieses erste Stadium genossenschaftlichen Güterverkehrs liegt weit
zurück. Ein großer Teil der Konsumvereine vermittelt heute
nicht nur Lebens- und Genußmittel, sondern auch alle Textil- und
Lederprodukte, Holz- und Metallprodukte, überhaupt alles, was zum
Wirtschaftsbedarf gehört. Die Ausdehnung der konsumgenossenschaft-
lichen Gütervermittlung auf alle Branchen wird allerdings in ver-
schiedenen deutschen Bundesstaaten durch Umsatz st euergesetze
sehr gehemmt, sodaß die Konsumvereine in Preußen z. B. im allge-
meinen nur eine der dort für die Besteuerung maßgebenden Bedarfs-
artikelgruppen führen können. Ob es den Konsumvereinen gelingen
wird, so zu erstarken, daß sie die Warenhaussteuern ertragen können,
kann mau heute noch nicht beurteilen. Eine Möglichkeit zur Um-
gehung wäre gegeben, wenn man besondere Konsumgenossenschaften

8) In Prozenten der Gesamtzahl der Mitglieder der Konsumvereine des
Zentralverbandes betrug die Zahl ber gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten
Personen in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben 79,7&lt;y0; im All-
gemeinen Verband war der Prozentsatz 37°/°. Beides im Jahre 1912. (Jahres-
bericht des Zentralverbandes für 1913, S. 494 f.)

*) Holyoake a. a. O. S. 27.
        <pb n="125" />
        ﻿120

auch für die Artikel der andern Bedarfsgütergruppen, z. B. für Be-
kleidungsgegenstände, errichten würde. Ob damit schon Versuche ge-
macht worden sind, ist mir unbekannt?)

In England, wo man der konsumgenossenschaftlichen Ent-
wicklung ihren natürlichen Lauf läßt, ist der Kreis der Verteilungs-
güter am größten. Neben den Massenartikeln vermittelt der Konsum-
Verein dort auch alle möglichen Luxusartikel. Auch der Kreis der
Verteilungsgüter der süddeutschen und besonders der s ä ch s i-
schen Konsumvereine ist ziemlich ausgedehnt. Neben Lebens- und
Genußmitteln werden in Sachsen Bekleidungsgegenstände in starkem
Maße geführt. Die größten sächsischen Vereine führen alle Kleider-
stoffe, Wäscheartikel, Krawatten, Herren- und Damenhüte usw., da-
neben Schuhe aller Art, nicht nur Arbeiterschuhe, sondern alle Herren-,
Damen- und Kinderstiefel in allen geeigneten Lederarten; ferner Ball-
schuhe, Turnschuhe, Sandalen, Pantoffeln in Leder, Plüsch, Samt-
und Segeltuch usw. Außerdem finden wir alle Hans- und Küchen-
geräte.

Mit der Führung von Textilprodukten und Haus-
standsartikeln hatte es anfangs einige Schwierigkeiten. Die
große Auswahl, die für diese Artikel notwendig ist, verlangte ein
großes Lager und führte zur Festlegung großer Kapitalien.
Die zweite Schwierigkeit bestand darin, daß es bei den genannten
Branchen durchgebildeter Spezialisten bedurfte, sowohl beim Ein-
kauf, als auch bei der Verteilung. Beide Schwierigkeiten haben heute
die großen sächsischen Vereine überwunden. Das zeigen die Zentral-
abgabestellen („Warenhäuser") der Konsumvereine in Leipzig und
Dresden.

Im übrigen Deutschland sind es „Kolonial- und M a- '
terialware n", die die typischen Vermittlungsgüter der Konsum-
Vereine bilden. Im einzelnen können wir folgende Artikel bei den
meisten größeren Vereinen aufzählen?)

Bier	Bürstenwaren

Bäckereiprodukte, spez.	Brot	Besen

Backmittel	Bettfedern

Brennmaterialien	Dochte

2) Vielleicht ist dieser Plan gefaßt, wenn der Konsumverein „Eintracht"
in Essen in seiner Jubiläumsbroschüre vsn 1912 schreibt: „Das Warenhaus-
unternehmen wird der Konsumverein „Eintracht" in Gemeinschaft mit der
Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine ausführen."

s) Die Artikel sind nach den Preislisten der größeren deutschen Vereine
zusammengestellt.
        <pb n="126" />
        ﻿121

Drogen, Chemikalien usw.4)	Mineralwasser
Eier	Mostrich
Fettartikel, wie Butter, Schmalz	Mühlenprodukte
usw.	Nachtlichte
Fische-)	Nüsse
Fleisch und Fleischereiprodukte-)	Oele
Früchte, frische und getrocknete	Putzmittel
Fliegenfänger	Putztücher
Futterartikel	Reis
Gemüse, frisch') und getrocknet	Sago
Gewürze	Salz
Honig	Sämereien
Kaffee und Kaffeesurrogate	Schokolade
Käse	Spirituosen4)
Kakao	Streichhölzer
Kartoffeln	Süßigkeiten
Kerzen	Tabak und Tabakfabrikate
Konserven aller Art	Tee
Konservierungsmittel	Teigprodukte
Korke	Tinte
Leim	Toilettenartikel4)
Limonaden	Wasch- und Bügelmittel
Mandeln	Weine
Medizinische Artikel4)	Zucker
Milch, frisch') und kondensiert	Zwiebeln
All diese Artikel werden in den verschiedensten Sorten und	

Qualitäten geführt. Naturgemäß ist die Q u a l i t ä t iu den Konsum-
Vereinen mit stark bürgerlichem Einschlag etwas höher als in
Konsumvereinen, die sich in der Hauptsache aus Arbeitern zusammen-
setzen. Auch ist die S o r t e n z a h l größer in ersteren. Immerhin
möge man nicht vermuten, daß in den sogenannten Arbeiterkonsum-
vereinen alles auf Massenkonsum zugeschnitten sei. Ich greife
den Artikel Wein heraus. Die dem Zentralverbande angeschlossene
Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln zeigt in ihrer Preisliste
nachstehende Weine an.

4) In beschränktem Maße.
ö) Meist nur konservierte Fische.

°) Meist nur Wurst und Dauerfleisch.
') Nur vereinzelt.
        <pb n="127" />
        ﻿— 122 —

weine.

a) Mosel- und Rheinweine.			St. Estephe	per Flasche 140 Pfg.
Ahrbleichert	per Flasche 130 Pfg.			Portwein Tarragona,,	„	140 „	
Bockenauer, weiß „		140 „	c) Medizinische Weine.	
Erbacher, weiß	„		100 ..	Ungarwein	per Flasche 50,75 Pfg.
Erdener, weiß		100	Kraftwein	„	150 „
Jngclheimer, rot	„	„	140	„	Blmwein	„	„	170 „
Ober-Jngelheimer.rot „		100 ..	Eisen-Blutwein	„	,	170
Zeltinger, weiß		100 „	d) Fruchtweine.	
Dürkheimer	„		100 „	Wermutwein,	aus Alpenkräutern
			hergestelll	per Flasche 150 Pfg.
v) L-uowerne.			Heidelbeerwein	„	„	90 .
La Sante	per Flasche 130 Pfg.			Johannisbeerwein ,	„	90 „	
Medoc	„	„	130 „	Erdbeerwein	.&gt; 100
Samos	„	//	120	Apfelwein	50 „

Die Auswahl ist nicht übermäßig groß, doch ist sie für
einen fast durchweg aus Arbeitern bestehenden Verein immerhin
ziemlich reichhaltig. Daß es sich bei den verschiedenen Weinsorten
nicht um Lagerhüter handelt, konnte ich aus den Umsatzzahlen dieses
Vereins ersehen. Als markantes Beispiel kann dafür auch der Kon-
sumverein Stuttgart dienen, der nahezu eine Million Liter Wein
jährlich umsetzt.

Gerade bei Wein tritt auch die höhere Qualität und die höhere
Sortenzahl bei Vereinen mit stark bürgerlichem Einschlag in Erschei-
nung. So zeigt der dem Allgemeinen Verbände angeschlossene Bres-
lauer Konsumverein, der alle Konsumentenschichten Breslaus umfaßt,
in seiner Preisliste folgende Weine an:

9 Sorten Rheinwein	zwischen 100 und 275 Pfg.

16 „	Moselwein	„	100	„	225	„
7	„	franz. Rotwein	„	85	.,	300	„
13	„	Ungarweine	„	100	„	250	„
7	„	span. Weine	„	110	300	
1 Sorte	ital. Wein			zu 130	
3 Sorten	Schaumwein	„	300 und 500		,,

Erwähnenswert ist hier noch, wo es sich um Sortenzahl und
Auswahl handelt, was die Blätter für Genossenschaftswesen gelegent-
lich berichten: Um die Auswahl und die Zahl der Arten der Be-
darfsgüter im Konsumverein zu erhöhen, gibt es Vereine, die
Waren aus Fabriken und Engrosgeschäften in Kommission nehmen
und an die Mitglieder abgeben. Wie weit diese Einrichtung Ver-
breitung finden wird, bleibt abzuwarten.

Einzelne Artikel werden von vielen Konsumvereinen nicht ge-
führt, weil sie besondere Schwierigkeiten bereiten, nicht allein
        <pb n="128" />
        ﻿— 123 —

bei der Beschaffung, sondern auch bei der Verteilung. So erfordert
z. B. die Verteilung frischen Fleisches besondere Einrichtungen (se-
parate Abgabestellen, Kühlanlagen usw.); auch Butter und Fische
sind schwer zu behandelnde Artikel, die gern zu Reklamationen Anlaß
geben. Ferner wird in den Geschäftsberichten immer wieder auf die
Schwierigkeiten der Vermittlung und besonders der Verteilung von
Gemüse, Kartoffeln, Kohlen, Milch und feinen Bäckereiprodukten hin-
gewiesen, worauf ich noch an anderer Stelle zurückkomme?) Außen-
stehende sagen, daß die genannten Artikel sich der Schematisie-
rung der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung nicht anpassen.
Eine Schematisierung muß aber durchaus nicht mit der konsumgenos-
senschaftlichen Gütervermittlung verbunden sein. M. E. wird die An-
passung an Einzelfälle auch in der Konsumgenossenschaft mit steigen-
der Entwicklung immer mehr ermöglicht. Den größten unter
den Konsumvereinen ist heute schon kein Gebiet mehr
fremd.

VI.	Zentrallager und verteilungsstellen.

Zur Verteilung der Güter haben die Konsumgenossenschaften
Verteilungs st eilen errichtet, welche von einem zentral liegen-
den Lager, dem Zentrallager, aus bedient werden. In kleinen
Orten lohnt es sich meist nicht, mehr als eine oder zwei Verteilungs-
stellen zu errichten. Hier ist ein Zentrallager, selbst wenn es sich
um drei oder vier Verteilungsstellen handelt, nicht nötig. Die größte
der Verteilungsstellen nimmt die ankommenden Verteilungsgüter in
Empfang und verteilt sie an die andern. Zum Teil läßt man die
Güter auch den Verteilungsstellen direkt zugehen. Ein kleiner
Hinterraum der Abgabestelle, welcher sonst vielleicht gar keine Aus-
nutzung finden würde, wird dann zur Aufspeicherung der Verteilungs-
güter benutzt.

In größeren Orten aber vermehren sich die Verteilungsstellen mit
großer Schnelligkeit. Ein großzügig eingerichtetes Zentrallager wird
hier zur Notwendigkeit. Einige Vereine haben mehrere Zentrallager.
Die Ursache dafür kann darin liegen, daß das Ausbreitungsgebiet
ziemlich ausgedehnt ist, was die Bedienung von einem Zentrallager
aus erschwert. Ein anderer Grund kann der sein, daß ein Konsum-
Verein Bedarfsgüter verschiedener Branchen führt, was z. B. zur
Errichtung eines Zentrallagers für Lebens- und Genußmittel und
eines anderen für Bekleidungsgegenstände führen kann. Hier könnte

s) Siehe Seite 167 ff.
        <pb n="129" />
        ﻿124

man vielleicht auch die Kohlenlager nennen, deren oft mehrere in der
Stadt verstreut liegen. Der Hauptgrund, der zur Unterhaltung von
mehreren Zentrallagern führt, ist die Fusion von Vereinen: Die
Zentrallager der in Fusion getretenen Vereine, welche oft beide mit
Bäckereien verbunden sind, bleiben als! solche für den bisherigen Distrikt
bestehen.

Von den 1129 zur Statistik berichtenden Vereinen des Zentral-
verbandes deutscher Konsumvereine hatten im Jahre 1913 227 Zen-
trallager, also nur der 5. Teil der genannten Konsumgenossenschaften.
Davon hatten nur wenige Konsumvereine mehr als ein Zentrallager.

Nicht immer oder sogar selten liegt das Zentrallager mitten im
Ortsgebiet. Meist liegt es außerhalb. Das erklärt sich daraus, daß
die meisten Konsumvereine noch ganz junge Gebilde sind, die zur Er-
richtung eines Zentrallagers erst seit 5 oder 10 Jahren übergegangen
sind. Aber selbst ältere Konsumvereine, die mit der Stadt emporge-
wachsen sind, sind meist wegen der teuren Platzverhältnisse bei not-
wendiger Vergrößerung gezwungen, an der Peripherie der Stadt ein
neues Zentrallager zu errichten. Die Konsumgenossenschaften sichern
sich meist große Terrains für die Zukunft, da man die üble Erfahrung
gemacht hat, daß die Genossenschaft die durch ihre Ansiedelung her-
vorgerufene Grundrentensteigerung nach wenigen Jahren selbst be-
zahlen muß. — Die Zentrallager haben bei den großen Vereinen oft
50—100 ja selbst annähernd 200 Verteilungsstellen zu bedienen. Im
Durchschnitt haben dagegen die Vereine des Zentralverbandes nur
etwas über 4 Verteilungsstellen. Die Durchschnittszahl ist im Steigen
begriffen.^)

Die Zentrale besorgt mit wenigen oder gar keinen Ausnahmen
den Einkauf. Das ist selbst bei den sächsischen „Warenhäusern" der

0 Anschließend hieran nenne ich nach den Geschäftsberichten des Jahres
1913 resp. 1912/13

die Produktion in Hamburg
den Konsumverein Leipzig-Plagwitz
die Konsumgenossenschaft Berlin
die „Eintracht" in Essen
die „Wohlfahrt" in Essen
den „Vorwärts" in Dresden
den Breslauer Konsumverein
den Konsumverein Chemnitz
den „Vorwärts" in Bremen
den Konsumverein Dortmund-Hamm
usw.

Diese Zahlen dürften sich inzwischen noch bedeutend erhöht haben.

mit 182 Abgabestellen,
„ 104
„ 103
„ 103

n 73	„

,, 117
„	84

32

„ 26
49
        <pb n="130" />
        ﻿Fall, wo man also in dieser Beziehung von den privaten Waren-
hausbetrieben abweicht. Die Abgabestellen der Konsumvereine sind
deshalb Vollfilialen: „Hier ist Firmenbezeichnung, Betriebskapital,
Wareneigentum und -bezug sowie kaufmännische Oberleitung in weite-
stem Umfange gemeinsam."^)

Bei der Errichtung von Verteilungsstellen wird den
Konsumvereinen die größte Vorsicht empfohlen. Niemals sollen
die Konsumvereine mit der Errichtung einer Verteilungsstelle
ein latentes Bedürfnis zu wecken suchen, sondern das Bedürfnis
nach ihr soll schon bei der Errichtung der Abgabestelle zur Genüge
bestehen, d. h. die Rentabilität der Verteilungsstelle soll von vorn-
herein durch die Zahl der Mitglieder in der Gegend, wo die Abgabe-
stelle errichtet wird, ganz oder zum großen Teil garantiert sein. Nach
.Heinrich Kaufmanns sollte die Mindestzahl der Mitglieder in
kleinen Orten vor der Errichtung einer Verteilungsstelle 150—200
sein, da erfahrungsgemäß neue Mitglieder vorerst nur einen kleinen
Teil ihres Bedarfes aus der Genossenschaft beziehen. Der Dnrch-
schnittsumsatz, so sagt Kaufmann, stelle sich oft nur auf 120—150
Mark, was einem Jahresumsatz von 18 000—30 000 M. entspreche.
Nun dürften aber die durchschnittlichen Kosten einer Abgabestelle, wenn
sie rentabel sein sollte, 6o/o nicht übersteigen. Bei einem Umsatz von
nur 18 000 Mark würde dieser Prozentsatz überschritten, sofern ein
Verteiler im Hauptberuf angestellt wäre. Deshalb müsse man sich
auf einen Verteiler im Nebenberuf beschränken, was aber nur in kleinen
ländlichen Verhältnissen mit Erfolg durchgeführt werden könne. Wo
aber nur eine einigermaßen beachtenswerte Konkurrenz bestehe, würden
derartige Vereine leicht erdrückt. Im allgemeinen sollte deshalb keine
Abgabestelle errichtet werden, wo nicht von vornherein die Aussicht
vorhanden sei, daß der Umsatz recht bald 25—30 000 M. erreichen
würde. Diese Summe gilt nur für kleine Orte und ländliche Be-
zirke. In der Großstadt beginnt nach Kaufmann die Renta-
bilität der Verteilungsstellen erst mit einem Umsatz von
mehr als 100 000 M. Vielen Vereinen ist das voreilige
Eröffnen der ersten Abgabestellen oder neuer Abgabestellen ver-
hängnisvoll geworden. Kaufmann weist darauf in seinen
Grundsätzen mit besonderem Nachdruck hin, ebenfalls O p p e r m a n n
und H ä n t s ch k e in ihrem Handbuch. Es ist tatsächlich vorgekommeu,
daß man Verteilungsstellen für 20—30 Mitglieder errichtete. K a u f-

ia) I. Hirs ch, Die Filialbetricbe im Detailhandel. Bonn 1913. S. 7.

2)	Grundsätze der konsumgenossenschaftlichen Praxis. Hamburg 1907. S. 13.

Echlocsser, Die konsiimgenossenschafrlichc Giitervermittlung.	9
        <pb n="131" />
        ﻿126

mann widerlegt den Einwand, daß Konsumvereine mit kaum 100
Mitgliedern allgemein gut florierten. Es handle sich dabei um Aus-
nahmen, die nur die Regel bestätigten. Entweder seien diese Fälle
dadurch möglich, daß die Verwaltung besonders opferwillig sei/)
oder aber der Durchschnittsumsatz der Mitglieder betrage nicht 120
bis 150 M., sondern 300—400 M. und mehr, indenr eben die ganze
Dorfgemeinschaft, auch die kaufkräftigsten Einwohner, unter deren Tisch
20 und mehr Personen ihre Füße strecken, zu den Mitgliedern rechnen.
Die vielen Ermahnungen alter Konsumgenossenschaftspraktiker hat
denn auch immer mehr dahin geführt, Verteilungsstellen mit größerer
Vorsicht als bisher zu errichten und die vorhandenen Verteiluugs-
stellen erst völlig auszunutzen. Das hindert nicht, daß große Vereine
auf Grund ihres enormen Mitgliederzuwachses in einem Jahr 10
oder 20 und noch mehr Abgabestcllen errichten können.

Ein Teil der konsumgenossenschaftlichen Verteilnngsstcllen befin-
det sich in e i g e n e n H ä u s e r n der Genossenschaft, die andern in ge-
mieteten Räumen. Nach dem Konsumgenossenschaftlichen Hand-
buch für Aufsichtsratsmitglieder3 4) ist es für angesehene Konsumge-
nossenschaften nicht schwer, geeignete Mieträume für die Verteilung zu
erhalten, in der Regel sei sogar ein Ueberangebot zu verzeichnen. Die
jungen Vereine hätten dagegen oft in dieser Beziehung Schwierig-
keiten, was häufig Anlaß gegeben hätte, sich eigene Verteilungsstellen
zu errichten. Durch die damit verbundene Kapitalfestlegung seien
aber manche Vereine auf die schiefe Ebene geraten. Es komme den
jungen kapitalschwachen Genossenschaften in der Regel billiger zu
stehen, wenn sie eine höhere Miete zahlten, als wenn sie sich der Be-
triebsmittel beraubten. Der Häuserbau hat auch deshalb etwas Ver-
lockendes, weil gleichzeitig damit Wohnungen für die Mitglieder ge-
schaffen werden.

Die Abgabestellen sind durchweg einfache, geräumige Läden, auf
deren Sauberkeit besonders Gewicht gelegt wird. Auch sind die Ver-
teilungsstellen heller, als Läden es gewöhnlich zu sein pflegen. Das

3)	Verfasser ds. lernte kürzlich selbst einen typischen Fall dieser Art
kennen. Es handelt sich dabei um einen kleinen Verein, dem nur 60 Mitglieder
angehören, mit einem Durchschnittsunisatz pro Mitglied und Jahr von 170 M.
(Der Umsatz in Kohlen und Düngermitteln ist in diese Zahlen nicht eingerechnet.)
Die Unkosten betrugen nur 700 M. Damit mußte die Miete für die Abgabe-
stelle, Licht, Heizung usw. gedeckt werden. Ferner erhielten daraus Geschäfts-
führer, Kassierer und der nebenberuflich tätige Verrteiler, soweit sie nicht ehren-
amtlich tätig waren, ihre Vergütung, die folglich nur sehr gering gewesen sein
kann. Der Verein verteilte 5 o/o Rückvergütung.

4)	Rupprecht, a. a. O. S. 62 f.
        <pb n="132" />
        ﻿kommt daher, daß die Verteilungsgüter nicht im Schaufenster ausge-
legt werden — wenigstens ist das bei Lebens- und Genußmitteln in
Deutschland der Fall — was übrigens eine nicht geringe Ersparnis
an Kosten bedeutet. Bei anderen Artikeln als den genannten hat man
allerdings die Schaufensterrcklame eingeführt, so z. B. haben die
sächsischen konsumgenossenschaftlichen „Warenhäuser" ihre eigenen De-
korateure. In England ist das Auslegen in den Schaufenstern für-
alle Artikel üblich.

In letzter Zeit ist ein Zug zur Verfeinerung der Abgabe-
stellen vorhanden. In verschiedenen Städten hatte ich Gelegenheit,
dies zu konstatieren. In Erinnerung ist mir besonders eine vor kurzem
errichtete Abgabestelle der „Befreiung" in Elberfeld, die die meisten
der großen privaten Lebensmittelgeschäfte unserer mittleren Groß-
städte tatsächlich an Ausstattung usw. übertrumpft. Diese Abgabe-
stelle bildet allerdings eine Ausnahme. Der in der Anmerkung ge-
gebene Bericht zeigt, daß auch die sächsischen „Warenhäuser" kein
Proletariergewand zeigen. Es handelt sich dabei um eine neu er-
richtete Zentralabgabestelle des Leipzig-Plagwitzer Konsumvereins an
der verkehrsreichen Ecke der Karl-Heine-Straße und Josephstraße im
Westen von Leipzig?)

6) Das Gebäude, auf einer Grundfläche von 640 Quadratmeter errichtet,
besitzt an der Karl-Heine-Straße eine Frontlänge von zirka 17 Meter und an
der Josephstraße eine solche von zirka 33 Meter; es enthält außer einem
hohen, hellen, geräumigen, gegen jeden Feuchtigkeitseinfluß gesicherten Lager-
keller noch ein Erdgeschoß und drei Obergeschosse, sowie zwei Dachgeschosse.

Lichtvoll und luftig sind die Verkaufsräume; ernst, gemessen und kraft-
voll ist das Haus in seinem Aeußeren, unaufdringlich und doch seines Zweckes
bewußt. Die Hauptfront nach der Karl-Heine-Straße ist durch plastisch ge-
haltene Säulen und dazwischengesetzte Erker bewegt und mit kräftigen Schatten-
wirkungen durchsetzt. Ein Giebel mit der monumental gehaltenen Firmen-
inschrift krönt das Ganze. An der Seitenfront gibt im letzten Teile der Aus-
tritt am Erfrischungsraum mit seiner durchgehenden Blumenreihe erwünschte
Unterbrechung. Bei einem Rundgang durch das Gebäude betritt man zunächst
durch den Ladeneingang, der an der Josephstraße gelegen ist, das Erdgeschoß,
dessen Fußboden niit dunklem blau-grauen Granitlinoleum belegt ist. — Alles
ist praktisch und sachgemäß verteilt, so daß die Mitglieder mit Leichtigkeit
die Abteilungen finden, in denen sie kaufen wollen. Die eichene Innenein-
richtung, in hellstem Ton gehalten, verleiht dem Ganzen ein freundliches
und ruhiges Aussehen. Die Wände sind weiß gehalten und bilden für sich
eine Lichtquelle. Einen Schmuck des ganzen Raumes bilden die großen und
gediegenen Beleuchtungskörper, in Altmessing gehalten, mit ihren geschlossenen
Kristallschalen. Die Notbeleuchtung wird durch Gas-Wandarme gebildet, die
in gutem Einklang mit den Deckenbeleuchtungskörpcrn iteben. Air reichliche
        <pb n="133" />
        ﻿128

Ein Studierender der Mannheimer Hochschule, der von einer Reise
zwecks Besichtigung der deutschen Warenhäuser vor kurzem zurückkehrte,
urteilt sehr günstig über die geschilderte Zentralabgabestelle. Sie sei
ihm unter allen Warenhäusern als besonders geschmackvoll gehalten
aufgefallen. Vor allen Dingen habe ihm die Räumlichkeit im
Leipzig-Plagwitzer „Warenhaus" imponiert und die Aufbewahrung
sämtlicher Verteilungsgüter unter Glas oder Vorhang.

Nichr immer haben die Konsumvereine solche hübschen Räume ge-
habt wie heute. Von den ersten Konsumvereinen wird gesagt, daß sie

Ventilation aller Räume ist genügend gesorgt,' die Erwärmung geschieht
mittelst Radiatoren und Rippenheizrohre.

Auf dem Rückwege durch das Erdgeschoß nach dem Haupttreppenhaus
liegt rechts, kurz vor Eintritt in dasselbe, der Eingang zum Personenfahrstuhl.
Dieser führt durch fünf Geschosse, ist rnit Druckknopfsteuerung sowie den
neuesten Errungenschaften der heutigen Technik ausgestattet und für eine Be-
lastung von fünf Personen eingerichtet. Inmitten sämtlicher Geschosse befinden
sich die Türen zum Lastenaufzug. Letzterer sührt durch sieben Geschosse und ist
mit einer 20-Zentner-Tragfähigkeit ausgestattet.

Die Inneneinrichtung des ersten Obergeschosses ist in Heller Rüster aus-
geführt. Die Regale und sonstigen Verkaufseinrichtungen sind dem Raume
sachgemäß angepaßt. Als Fußbodenbelag wurde grünlich gemustertes Lino-
leum gewählt. Die Wände sind in Hellen Tönen gehalten, während die
Decken einfach weiß erscheinen.

Im zweiten Obergeschoß ist wiederum Eichenholz für die Inneneinrich-
tung gewählt worden, jedoch etwas dunkler als im Erdgeschoß.

Einen schönen Schmuck bilden die Füllungen in Hellem Vogelahorn mit
schwarzen Umrahmungen. Eine geschmackvolle und sachgemäße Anordnung
der Regale und sonstigen Jnventargegenstände ist auch hier wieder vor sich
gegangen. Im übrigen gleicht das zweite Obergeschoß ganz dem ersten, und
ist hier nur noch ein Raum für Damenputz vorgesehen.

Im dritten Obergeschoß, dem Verkaufslokal der Wirtschaftsgegenstände,
ist dunkle Eiche zum Möbel verwendet worden.

Hier im dritten Obergeschoß befindet sich der Erfrischungsraum mit der
Küche. Er bildet mit seinen vornehmen und doch einfach gehaltenen Möbel-
stücken einen freundlichen Aufenthaltsraum für erfrischungsuchende Mitglieder
nebst ihren Angehörigen. Der Erfrtschungsraum ist durch eine Portiere in
Künstlerleinen vom Verkaufsraum abgetrennt.

Längs des Erfrischungsraumes bietet im Sommer den Mitgliedern und
Familienangehörigen ein Balkon von 16 Meter Länge und 2 Meter Breite
Platz. Eine Markise schützt vor Sonne und Regen, so daß auch hier für
einen recht angenehmen Aufenthalt gesorgt ist.

Die Dachgeschosse dienen zu Niederlagszwecken.

Der Hof ist übersichtlich angeordnet: in ihm befindet sich eine Schienen-
anlage von der Straße bis auf den Lastenfahrstuhl. Die Frachtstücke werden
mittelst kleiner Loren direkt von der Straße auf den Lastenfahrstuhl befördert
und dann von diesem aus nach den einzelnen Geschossen verteilt.
        <pb n="134" />
        ﻿129

ihre Verteilungsstellen in Kellerräumen hatten oder im Hinterhause
des Geschäftsführers oder eines anderen Beteiligten. In der ersten
Zeit hatte man überhaupt keine eigens für die Abgabe vorgesehenen
Verteilungsstellen: „Die Verteilung erfolgte durch einen dazu ge-
wählten Mitgliederausschuß, und zwar gewöhnlich in der Wohnung
eines dieser Mitglieder.e) Heute dagegen hat man nicht nur gut-
eingerichtete allgemeine Verteilungsstellen, sondern hat sogar
S p ezi al v ert eil un g s st el l en für Textilprodukte, Schuhe,
Milch, Bäckereiprodukte, Gemüse, Fleisch usw. Die „Produktion" in
Hamburg hatte im Jahre 1913 laut ihrem Geschäftsbericht neben den
allgemeinen Abgabestellen

29 Schlächterläden	5 Fischläden

45 Brotläden	2 Gemüseläden

In kleinen Vereinen ist diese Spezialisierung natürlich nicht möglich.
Wenn man dort noch andere als „Kolonial- und Materialwaren"
führt, so verteilt man die betreffenden Güter in den allgemeinen
Abgabestellen. Soweit die Artikel es zulassen, ist das auch bei den
großen Vereinen neben der Verteilung in Spezialabgabcstelleir der
Fall. Sehr oft findet man auch Schuhe und Textilprodukte ver-
einigt. Ueberhaupt ist ja die Generalisierung") in der konsum-
genossenschaftlichen Bedarfsgütervermittlung von jeher sehr stark ge-
wesen, ähnlich wie in den französischen Filialbetrieben, wo man mög-
lichst an einer Stelle den ganzen Bedarf decken will.

Mit den S p e z i a l v e r t e i l u n g s st e l l e n hat es oft Schwie-
rigkeiten wegen des Umsatzes. In sehr vielen größeren Vereinen ist
das Netz der Entnehmer in konsumgenossenschaftlichen Verteilungs-

6)	Paul G ö h r e, a. a. O. S. 34.

7)	Ich habe zu diesem Wort gegriffen, das ich dem Begriff der Speziali-
sierung gegenübergestellt sehen möchte. Man hat den Begriff der Gene-
ralisierung vielfach umschrieben und im Hinblick auf die Spezialisation
von einer „rückläufigen Bewegung" oder von einer „Gegentendenz" gesprochen.
Hirsch (Die Filialbetriebe im Detailhandel) stellt der „Spezialisation" die
„Konzentration vieler Branchen in einem Betriebe" gegenüber. Der „Kon-
zentration" sollte man aber nur die „Dezentralisation" gegenüberstellen. In
der Privatwirtschaftslehre denkt man dabei in der Regel an eine Zusammen-
legung bzw. Auseinanderlegung der Betriebe. B o r g i u s (Wandlungen im
modernen Kleinhandel im Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik, 1898,
zitiert von Wernicke in Kapitalismus und Wirtschaftspolitik) spricht von
„Fusion" und „Amalgamierung" und besonders von „Waren-Kumulierung".
Rath gen (Art. „Kleinhandel" im Wörterb. der Volksw.) braucht das Wort
„Zusammenfassung". Sombart (Die deutsche Volkswirtschaft im neun-
zehnten Jahrhundert) spricht von einer „Tendenz zur Kombinierung ver-
schiedener ursprünglich getrennter Warengattungen".
        <pb n="135" />
        ﻿130

stellen noch nicht dicht genug für Spezialabgabestellen. Obwohl der
organisierte Konsument zum Nutzen seines Unternehmens gerne etwas
weiter läuft zwecks Gütereutnahme als gewöhnlich — man hat ihn
dazu erzogen —, so ist doch im allgemeinen die Eröffnung von Spezial-
abgabestellen nur in direkten Mitgliedervierteln möglich.

Das führt uns zu der Frage des Standortes der Abgabe-
stellen überhaupt. Der Standort der konsumgenosseuschaftlichen Ab-
gabestellen ist von vornherein bedingt durch den Wohnort der Mit-
glieder. Im allgemeinen darf ja eine Konsumgenossenschaft Bedarfs-
güter nur an Mitglieder abgeben. Die Mitglieder der Konsum-
Vereine setzen sich in Deutschland zum größten Teil aus Arbeitern zu-
sammen. Die Einseitigkeit dieser Zusammensetzung der Kousumgenos-
senschaften hat zuweilen nachteilige Wirkungen. Hier bedeutet sie
jedenfalls einen Vorteil. Arbeiter haben ihre eigenen Wohnungs-
viertel, sei es nun, daß sie an der Peripherie der'Stadt wohnen, oder
in besonderen Vororten, oder sich auch in der Innenstadt an be-
stimmten Stellen konzentrieren. Dort errichten die Vereine auch ihre
Verteilungsstellen, und zwar in der Regel in Seitenstraßen, um an
Miete zu sparen. Da in der Hauptsache nur Mitglieder ihre Bedarfs-
güter entnehmen können, hat das auch eine gewisse privatökonomische
Berechtigung. Immerhin gehen leistungsfähige Vereine dazu über,
ihre Abgabestellen auch in Haupt- und Berkehrsstraßen zu errichten,
schon allein deshalb, um zu zeigen, daß sie existieren. In vielen
Städten mit einem ausgedehnten Netze von Abgabestellen ist es wirk-
lich so, daß das deni Konsumverein fernstehende Publikuin nur zwei
oder drei Verteilungsstellen kennt.

Um eine größere Konzentration des k o n s u m g e n o s s e n-
s ch a f t l i ch e n Bedarfs zu erzeugen, betreibt die „Produktion" in
Hamburg eine systematische Wohnungspolitik, d. h. sie errichtet ganze
Häuserblocks für Mitgliederwohnungen. In den Statuten^) der „Pro-
duktion" heißt es darüber:

Die Genossenschaft erstrebt durch den Wohnungsbau, außer der Ver-
mietung gesunder und preiswerter Wohnungen an die Mitglieder, die Ver-
teilung der Lebensmittel durch räumliches Zusammenrücken der Mitglieder
billiger zu gestalten.

In einem älteren Statut des Vereins ist letzteres noch deutlicher
ausgedrückt:

Es soll weniger Wert gelegt werden auf Errichtung einzelner selbst
großer Häuser, als auf die planmäßige Errichtung von Häuservierteln, in
deren Mitte alle Institutionen der leiblichen und geistigen Versorgung der
Mitglieder sich befinden.

s) Abschnitt über Genossenschaftswohnungen. 8 95.
        <pb n="136" />
        ﻿131

Die Konsumgenossenschaft „Produktion" bezweckt also mit dem
Bau von Häusern nicht allein die Beschaffung von Verteilungsstellen
und Wohnungen, sondern sie erzielt dadurch, daß sie ganze Häuser-
blocks für ihre Mitglieder errichtet und evtl., wie es in der Praxis der
Fall ist, noch anliegende Häuser hinzumietet und so eine vollständige
Konzentration des Bedarfs auf einem möglichst engen Raum hervor-
ruft, gleichzeitig eine rationellere Gestaltung der Bedarfsdeckung.

Ein Problem, das in den letzten Jahren viel erörtert worden ist,
ist die Errichtung von Verteilungsstellcn außerhalb des eigentlichen
Stadtkreises: Die Entwicklung zum B e z i r k s k o n s u m v e r e i n.
Als Bezirkskousumvereine hat man Vereine bezeichnet, „die sich über
fünf und mehr Orte ausdehnen, und bei denen der in den Außenorten
erzielte Umsatz einen wesentlichen Teil des Gesamtumsatzes aus-
macht."^)

Ich kann dem nicht zustimmen, denn „fünf" ist eine willkürlich
herausgegriffene Zahl, die nicht begründet werden kann. Ein Konsum-
Verein, der sich auf drei größere Städte erstreckt, würde nach obiger
Definition gar nicht zu den Bezirkskonsumvereinen gehören. Als Be-
zirkskonsumverein möchte ich alle Vereine bezeich-
nen, die sich auf mehrere Orte erstrecken. Handelt es sich
um nur wenige Orte, vielleicht drei oder vier, so umfaßt der Verein
allerdings einen nur wenig ausgedehnten Bezirk. Aber ein Bezirks-
konsumverein ist es doch.

Drei Möglichkeiten gibt es für die E n t st e h u n g von Bezirks-
konsumvereinen:

1.	Zusammenschluß kleinerer Vereine zu einem großen.

2.	Angliederung kleiner Konsumvereine an einen großen Verein.

3.	Neuerrichtung von Verteilungsstcllen außerhalb des Ortsge-
biets.

Die Tendenz zur Entstehung von Bezirkskonsumvereinen tritt erst
in den letzten zehn Jahren deutlich hervor.^) 1887 nahm der Konsum-
Verein „Ermunterung" in Chemnitz noch folgenden Passus in seine
Statuten auf:

Die Mitgliederzahl ist auf 225 festgesetzt, die alle in Chemnitz") wohnen
müssen, verheiratet oder Witwen sind; jedoch kann die Zahl durch General-
versammlungsbeschluß erhöht werden.

s) F. Bieth i. d. Kons. Rundschau Nr. 9 1913.
i«) Die grundlegenden Darstellungen von F. Bieth haben zur Aus-
breitung viel beigetragen.

") Paul Göhr e, der diese Statuten in seinem Werk abdruckt? bemerkt,
daß nur die Stadt Chemnitz, nicht auch die Vororte gemeint sind.
        <pb n="137" />
        ﻿132

Aehnliche Bestimmungen waren in anderen Vereinen zu finden,,
die im allgemeinen nicht so konservativ waren wie die „Ermunte-
rung". Heute dagegen läßt man der Entwicklung zum Bezirkskonsum-
verein ihren Lauf, man sucht sie sogar zu beschleunigen. Besonders
tragen die Verschmelzungen der Konsumvereine, von denen man aus
allen Gegenden Deutschlands berichtet, zum Entstehen bzw. zur Aus-
dehnung der Bezirkskonsumvereine bei. Damit verschwindet die Klein-
krämerei der kleinen Konsumvereine; sie werden Glied eines großen
leistungsfähigen Ganzen. Sie können teilnehmen an den Vorteilen
des Großbetriebes;12) es besteht nicht mehr die Gefahr, von kapitalisti-
schen Großbetrieben verdrängt oder von einer wirtschaftlichen Krise
(besonders lokaler Arbeitslosigkeit) mit fortgerissen zu werden. Sie
sparen die besonderen Verwaltungskosten, sie sind imstande, ihre An-
gestellten und Arbeiter besser zu bezahlen, u. dgl. mehr. Mit Recht
ruft deshalb ein Konsumgenossenschafter den Partikularisten im Kon-
sumgenossenschaftswesen das Schillerschc Wort zu:

„Immer strebe zum Ganzen, und kannst du selber kein Ganzes

Werden, als dienendes Glied schließ' an ein Ganzes dich an".

Es klingt allerdings hart für eine selbständige Genossenschaft, in
eine bloße Verteilungsstelle umgewandelt zu werdcu. Man berück-
sichtige aber, daß die Selbständigkeit der kleinen Vereine sehr oft nur
eine scheinbare ist.

Es würde an dieser Stelle zu
weit führen, wollte ich näher auf
dieses Problem eingehen. Um zu
zeigen, welche Ausbreitung heute
einzelne Bezirkskonsumvereine be-
reits genommen haben, verweise
ich auf nebenstehende kleine Skizze,
die das Verteilungsstellennetz des
Konsumvereins „Eintracht" in
Essen darstellt.

12) Bezeichnend dafür ist folgendes Beispiel: Der Konsumverein Ronne-
burg hatte vor der Verschmelzung mit der Konsumgenossenschaft Debschwitz,
einen Bestand an Verteilungsgütern von 51825 fUt. bei einem Umsatz von
178 443 M.; nach der Verschmelzung betrug die Bestandshvhe nur 16 873 M.,
der Umsatz betrug dagegen 199 303 M. (Nach der Kons. Rundschau Nr. 3.
1913.) Eine ganze Reihe von anderen Beispielen ließe sich noch dafür an-
führen.
        <pb n="138" />
        ﻿—	133	—

VII.	Das Personal der Verteilungsstellen.

1.	Die Verteilungsstellenleiter.

Die Leiter der Filialen im organisierten Konsum bilden das
Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Entnehmern, und als
solche haben sie ihre besondere Bedeutung. Sie sind Vertrauensleute
der Verwaltung, von deren Aufrichtigkeit, besonders in.kleineren Ver-
einen, oft sehr viel abhängt. Anfänglich wurde in den Konsumgenossen-
schaften die Verteilung abwechselnd von den Mitgliedern übernommen.
Natürlich wurde das mit dem Wachsen der Mitgliederzahl allmählich
unmöglich. Man stellte dann einen besonderen Lagerhalter an.
Die Stellung des Lagerhalters in Deutschland war in der ersten Ent-
wicklungsperiode eine sehr selbständige, was zum Teil wohl daraus
zurückzuführen ist, daß die Konsumvereine jener ersten Periode meist
von bürgerlichen Elementen gegründet und verwaltet wurden. Sie')
stellten als Lagerhalter einen Handwerker oder Krämer ein, der die von
früher her gewohnte Selbständigkeit möglichst zu behalten suchte. Das
war dann besonders der Fall, wenn die Abgabestelle im Hause des
Lagerhalters war, und der frühere Kleinhändler oft noch die Laden-
einrichtung zur Verfügung stellte. Auch den Einkauf besorgte der
Lagerhalter in der Regel, er war ja als früherer Kaufmann am besten
dazu geeignet. Der Lagerhalter bezog auch kein festes Gehalt, sondern
erhielt Prozente vom Umsatz. Er war also stark selbst interessiert; seine
Stellung ähnelte auch in dieser Beziehung seinem früheren Berufe, zu-
mal die Abgabe an Nichtmitglieder damals noch durch kein Genossen-
schaftsgesetz verboten war. Wie groß die Selbständigkeit des Lager-
halters war, sehen wir daraus, daß vielfach sein Geschäft auf seine
Nachkommen oder seine Frau überging. Dadurch wurde natürlich der
konsumgenossenschaftliche Charakter der Organisation untergraben,
was zu immer stärkeren Protesten, auch der bürgerlichen Mitglieder,
führte. Die Schaffung eines Genossenschaftsgesetzes im Jahre 1868
brachte eine Besserung auf diesem Gebiete, indem das Verantwortlich-
keitsgefühl der Vereinsvorstände durch dieses Gesetz gehoben wurde.
Die größere Verantwortung veranlaßte den Vorstand, zu größerer
Selbstbetätigung überzugehen. Aber auch jetzt war der Lagerhalter
noch an den Einkäufen beteiligt, doch wurde mehr und mehr die V e r-
teilung der Güter zu seiner Hauptbeschäftigung. Dazu trug auch
bei, daß nun allmählich eine Verbindung zwischen den einzelnen

') Vgl. zu diesen historischen Ausführungen: Georg D ö h n e l, Zwanzig
Jahre Organisation der Lagerhalter und Lagerhalterinnen Deutschlands, her--
ausg. im Auftrag des Verbands. Leipzig 1912. S. 4 ff.
        <pb n="139" />
        ﻿Konsumgenossenschaften entstand und die größeren Vereine die kleineren
auf ihre Fehler in der Organisation hinwiesen. Lange Zeit aber
war man noch in vielen Vereinen der Meinung, „daß sich nur ein
Krämer zum Lagerhalter qualifiziere". Erst mit dem Entstehen der
„Arbeiterkonsumvereine" (Ende der 80er Jahre) trat eine Aenderung
ein. Zum Lagerhalter wurde der Arbeiter gewählt. Die heute be-
schäftigten Lagerhalter sind fast durchweg ehemalige Arbeiter, die sich
durch ihre Intelligenz besonders auszeichneten. Das ist aber, was man
in Detaillistenkreisen den Konsumvereinen, wie wir schon früher ge-
sehen haben, zum Vorwurf macht, daß die kaufmännische Vor-
bildung fehle. Ein derartiger Vorwurf aus Detaillistenkreisen ist
insofern nicht berechtigt, als die Zahl der nichtkaufmännisch vorge-
bildeten Kleinhändler verhältnismäßig sehr groß ist und fortwährend
steigt. Im übrigen gilt bei den Konsumgenossenschaften, was I)r.
Hirsch von den kapitalistischen Filialbetrieben sagt: „Das Geschäft
des selbständigen Detaillisten ist zugleich Einkaufsstelle und Verkaufs-
stelle, Verwaltungs-, Kontroll- und Reklameinstanz und leider auch
häufig genug Kreditinstitut. Die Filiale hat von allen diesen Funk-
tionen in der Hauptsache nur mehr eine: den Verkauf."2) Derselbe Ver-
fasser spricht an einer anderen Stelle desselben Kapitels über die
Möglichkeit, in Filialbetrieben kaufmännisch nur wenig vorgebildetes
Personal anzustellen3) und glaubt dafür folgende Gründe angeben
zu sollen: „Ein Mindestmaß an kaufmännischer Berwaltungstätigkeit,
die überdies noch durch leichtverständliche Formulare erleichtert wird;
ein geringes Maß direkter Warenkenntnis lediglich zur Behandlung,
nicht auch zur Auswahl und Bestellung; dazu noch die stetige Aufsicht
und Hilfe des Revisors erleichtern in größeren Filialen sehr die probe-
weise Einstellung und schnelle Ausbildung der Ungelernten." Das
trifft in vielleicht noch größerem Maße auf die Konsumgenossenschaften
zu. Die Geschäftsanweisungen für die Lagerhalter mit allen Details,
die aufklärenden Konsunigenossenschaftszeitschriften, besondere Ausbil-
dungskurse, Konferenzen, Vorträge, Generalversammlungen, besondere
Broschüren über die Behandlung der zur Verteilung gelangenden Be-
darfsartikel, über gesetzliche und polizeiliche Vorschriften usw., alle diese
Einrichtungen sind geeignet, den Verteilungsstellenleitern die noch
fehlende Ausbildung in kurzer Zeit zuteil werden zu lassen. Ferner ist
hier zu erwähnen, daß ein großer Teil der Lagerhalter, ehe sie als
solche angestellt wurden, schon irgendwelche Funktionen in der Ge-

2)	I. Hirsch, a. a. O. S. 32.

3)	Ebenda S. 58.
        <pb n="140" />
        ﻿—	135 —

nossenschaft bekleideten, sehr häufig sogar diejenige eines Aufsichts-
ratsmitglieds. Ja, in kleinen Vereinen ist es häufig vorgekommen
und kommt heute noch vor, daß der früher ehrenamtlich tätige Ge-
schäftsführer zum Lagerhalter ernannt wird. Wenn also auch die
Lagerhalter keine dreijährige Lehrzeit hinter sich haben, so haben sie
sich doch meist, ehe sie zu Lagerhaltern berufen werden, einige fach-
männische Kenntnisse angeeignet. Im übrigen läßt sich ja der Wert
der kaufmännischen Lehrzeit, wie sie heute häufig anzutreffen ist, sehr
anzweifeln.

Man kennt in den Konsumgenossenschaften neben männlichen
auch weibliche Verteilungsstellenleiter; die ersteren überwiegen aber in
den ineisten größeren Vereinen, doch ist es in einzelnen ebenfalls
großen Konsumvereinen umgekehrt, in anderen sind die Zahlen an-
nähernd gleich. In Verteilungsstellen mit kleinerem Umsatz hat man
in der Regel eine Abgabestellenleiter i n. Handelt es sich dagegen um
große Verteilungsstellen, die allgemein mehr Umsicht und Anstrengung
erfordern, so nimmt man männliche Lagerhalter. Für die Anstellung
von männlichen Personen lassen sich folgende Gründe anführen:

Bei den männlichen Abgabestellenleitern ist der Stellenwechsel
nicht so groß als bei weiblichen, die ihren Posten nur als eine vor-
übergehende Erscheinung betrachten, um dann zu heiraten; ferner —
und das ist eine Folge des eben Angeführten — ist die Auswahl
unter weiblichen Personen gesetzten Alters nicht so groß wie unter
männlichen;

die zur Verteilung gelangenden Güter verlangen oft größere
körperliche Anstrengungen, für die die Frau zu schwach ist;

man rühmt den männlichen Lagerhaltern mehr Intelligenz und
größere Zuverlässigkeit nach;

zuweilen sind die Verteilungsstellen sehr abgelegen, zum Teil
in mehr oder weniger unsicheren Gegenden, wo sich ebenfalls ein
Lagerhalter besser eignet als eine Lagerhalterin;

vielleicht ist das Ueberwiegen der männlichen Lagerhalter auch
auf die engen Beziehungen der Konsumvereine zu den Gewerkschaften
zurückzuführen?)

Wie steht es nun mit den Lohn- und Arbeitsverhält-
nissen der konsumgenossenschaftlichen Filialleiter? Es ist der Zweck

4)	Wie sehen allerdings später, daß das Hilfspersonal trotz der Be-
ziehungen zu den Gewerkschaften sich hauptsächlich aus weiblichen Personen
zusammensetzt.
        <pb n="141" />
        ﻿136

der Konsumgenossenschaften, das Realeinkommen zu erhöhen. Es
würde deshalb widersinnig sein, das' Nominaleinkommen zu er-
niedrigen. Es bestehen denn auch für die genannte Gruppe von
Arbeitnehmern, ebenso wie wir es früher für eine andere Gruppe kon-
statiert haben, ausgezeichnete Arbeitsbedingungen. In der Konsum-
genossenschaft ist der Arbeitnehmer sein Arbeitgeber selber. Als Mit-
glied des Vereins hat er seine Stimme auf der Generalversammlung,
er hat Einfluß auf die Wahl seiner Vorgesetzten und auf seine Arbeits-
bedingungen. Sicherlich ein ideales Verhältnis für den Arbeit-
nehmer. Andererseits besteht aber die Gefahr für die Gesamtorganisa-
tion — wir haben das schon an anderer Stelle hervorgehoben —,
ihre Konkurrenzfähigkeit durch Gewährung unverhältnismäßig gün-
stiger Arbeitsbedingungen beeinträchtigt zu sehen.

Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der konsumcxenossenschaftlichen
Filialleiter sind in den größeren, z. T. auch in den kleineren Konsum-
genossenschaften tariflich geregelt. Bis vor kurzem waren die Lager-
halter im Verbände der Lagerhalter und Lager halt e-
rinnen Deutschlands organisiert. Dieser Verband ging im
Jahre 1895 aus einer losen Vereinigung sächsischer Lagerhalter her-
vor. Im Jahre 1912 hat sich der Lagerhalterverband mit dem
Zentralverband der Handlungsgehilfen aus Gründen
der Interessengemeinschaft vereinigt. Der Lagerhalterverband hat da-
mit aufgehört zu existiereu. Doch wurden den Lagerhaltern jährlich
zwei Reichskonferenzen zur Erledigung ihrer besonderen Angelegen-
heiten gewährt.

Zahlreiche Tarife wurden bereits abgeschlossen. Die Verhand-
lungen mit dem Zentralvcrbande deutscher Konsumvereine in den
Jahren 1906/07 zwecks Einführung eines Reichstarifes mußten
jedoch scheitern, da der Boden für einen R e i ch s t a r i f noch nicht
genügend geebnet war. Es bestehen aber neben einer großen Anzahl
von Lokaltarifen mehrere Bezirkstarife. Bis zum Uebergang
des Lagerhalterverbandes in den Zentralverband der Handlungsge-
hilfen wurden Bezirkstarife mit den vier folgenden Einkaufs-
vereinigungen vereinbart:

Hallesche Einkaufsvereinigung, Lausitzer Einkaufsvereinigung, Hessen-
Hessen-Nassauische Einkaufsveretnigung, Nordbayerische Einkaufsvereinignng.

Der Zentralverband deutscher Handlungsgehilfen macht mir Mit-
teilung von zwei weiteren Bezirkstarifen mit dem Verbände der
Konsum- und Produktivgenvssenschaften in Rheinland und Westfalen
        <pb n="142" />
        ﻿und dem Verbände Thüringer Konsumvereine,
im Auszuge wieder:

Lohn- und Arbeitstarif.

I. Gruppen-Einteilung.

Für diesen Tarif werden die dafür in Betracht kommenden Konsum-
genossenschaften in drei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe umfaßt die
größten Konsumgenossenschaften des genannten Verbandes: Köln, Düsseldorf
usw. Die zweite Gruppe umfaßt die weniger großen: Ohligs, Remscheid usw.
Die dritte Gruppe umfaßt eine mittlere und zwei kleinere Konsumgenossen-
schaften.

II.	Arbeitszeit.

Die wirkliche Arbeitszeit beträgt wöchentlich 58 Stunden,*) wobei die
üblichen Pausen nicht einzurechnen sind. Wo noch eine längere Arbeitszeit
besteht, ist diese innerhalb zwei Jahren auf die hier festgesetzte Stundenzahl
abzumindern. An Sonntagen und Feiertagen bleiben die Abgabestellen ge-
schlossen.

III.	Besoldung.

Die Besoldung regelt sich nach folgenden Staffeln. Es beträgt der
Jahresgehalt

1. bei Lagerhaltern
in der 1. Gruppe 2. Gruppe
1800 M.	1700	M.

100 „	100	„

2500 „	2400	„

bei Lagerhalterinnen**)
in der 1. Gruppe 2. Gruppe
1280 M.	1155	M.

80 „	75	„

1680 „	1530

Anfangsgehält
Steigend jährlich um
Endgehalt nach 7 Jahren
2.

3. Gruppe
1600 M.
80 „
2160 „

Aufangsgehalt
Steigend jährlich um
Eudgehalt nach 5 Jahren

3. Gruppe
1030 M.

70 „
1380

IV,	Ferie n.

In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September werden unter Borauszahlung
des Lohnes alljährlich Ferien gewährt bei einer Dienstzeit bis zu fünf Jahren
sechs, bei einer Dienstzeit von über fünf bis zu zehn Jahren neun, und bei
einer noch längeren Dienstzeit zwölf hintereinander folgende Arbeitstage.

■*) In manchen Vereinen ist die Arbeitszeit eine längere; sie beträgt bei
den Konsumvereinen der Halleschen Einkaufsvereinigung wöchentlich 63 Stun-
den, bei den Konsumvereinen der Hessen-Hessen-Nassauischen Einkaufsvereini-
gung 60 Stunden, im Bezirk der Nordbayerischen Einkaufsvereinigung da-
gegen nur 57 Stunden. Es ist überall die Maximalarbeitszeit gemeint, sie
wird von vielen Vereinen nicht erreicht. In einer großen Anzahl von
Vereinen wird den Lagerhaltern dabei noch alle 14 Tage ein freier Halbtag
gewährt.

**) Wir finden hier eine unterschiedliche Behandlung von Lagerhaltern
und Lagerhalterinnen. Das Gegenteil wird vom Lagerhalterverband erstrebt
und ist auch teilweise schon durchgeführt worden.
        <pb n="143" />
        ﻿138

V.	Versicherung.

Zur Kranken-, Invaliden- und Angestelltenversicherung werden die Bei-
träge von den unter diesen Tarif fallenden Angestellten und Genossenschaften
in dem in den Gesetzen vorgeschriebenen Verhältnis getragen.***) Zur Ilnter-
stützungskasse des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine tragen die Ge-
nossenschaften dann einen Beitrag von drei Prozent des Gehalts, wenn der
Angestellte sich verpflichtet, den gleichen Beitrag zu tragen.

VI.	Z 63 des Handelsgesetzbuches und § 616 des Bürgerlichen

Gesetzbuches.

Betr. Verhinderung an der Dienstleistung durch unverschuldetes Unglück

usw.

VII.	Inventuren.

Für Mitwirkung an außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Inventuren
werden von der Genossenschaft fünf Mark vergütet.

VIII.	Schlichtung von Differenzen.

1. Verhandlungen zwischen den Beteiligten. 2. Tarifamt und Schieds-
gericht.

IX.	Einführungsbestimmungen.

Die bei der Einführung dieses Tarifs, bestehenden günstigeren Lohn- und
Arbeitsbedingungen behalten auch nach der Einführung des Tarifs noch ihre
Gültigkeit.

Dieser Tarif tritt in Kraft am 1. Januar 1913 und gilt bis zum 31. De-
zember 1916 und von dieser Zeit ab immer um ein Jahr weiter, wenn er
nicht von einem der beiden vertragschließenden Verbände sechs Monate vor der
Ablaufszeit schriftlich aufgekündigt wird.

Der vorstehende Tarif ist für den Angestellten im Vergleich zu
andereil Bezirkstarifen, wenn man den Durchschnittslohn nimmt,
vielleicht etwas vorteilhafter als gewöhnlich. Das kommt wohl da-
her, daß es sich in der Hauptsache um einen Tarif mit nur größeren
und mittleren Konsumgenossenschaften handelt, während die anderen
Bezirkstarife die kleineren Konsumgenossenschaften mit einschließen
oder sogar die größeren ausschließen. Dann ist bei allen Lohn- und
Arbeitstarifen zu beachten, daß sie immer nur die Mindestgrenze fest-
setzen; diese wird aber von den größeren Konsumgenossenschaften
überschritten.

Auch im Vergleich zu den Filialleitern der privaten
F i l i a l b e t r i e b e der Kolonialwarenbranche stellen sich die Filial-
leiter der konsumgenossenschaftlichen Bedarfsgütervermittlnng nicht

***) Die Versicherungsgebühren werden von vielen Konsumvereinen ganz
getragen.
        <pb n="144" />
        ﻿139

schlecht. Nach Hirs ckst) bezahlen die Frankfurter FilialgeschäfteZ
Unverheirateten durchschnittlich 1800 M. jährlich, den Verheirateten
2000 M. Bei einem Vergleich mit den Gehältern der Konsumge-
nossenschaften ist in Betracht Au ziehen, daß die Filialleiter der Privaten
Filialbetriebe der Kolonialwarenbranche zum großen Teil eine aus-
gedehnte kaufmännische Ausbildung genossen haben, daß sie bei ihrem
Engagement als Filialleiter eine weit höhere Lebenshaltung aufweisen,
als die vom einfachen Arbeiter zum Filialleiter emporgestiegenen
Lagerhalter der Konsumgenossenschaften. Der jeweilige Standard of
life sowie überhaupt die Bedürfnisgröße einer Berufsschicht sprechen
aber für die Lohnhöhe sehr stark mit. Es tritt oft weniger die Lei-
stung dabei.in Erscheinung als das Bedürfnis. Das sehen wir
besonders deutlich bei der Verschiedenheit von Männer- und Frauen-
löhnen bei gleicher Leistung. — Bei einem Vergleich wäre ferner
die verhältnismäßig kürzere Arbeitszeit in den Konsumgenossenschaf-
ten, das Bestehen einer angemessenen Mankovergütung,9) die im Ver-
hältnis zu manchen Filialbetrieben niedrigeren Kautionen,") das
Nichtbestehen von Konkurrenzklauseln, die in vielen Konsumvereinen
bestehenden Unterstützungseinrichtungen, der von den Konsumvereinen
für die Angestellten geleistete Beitrag zur Unterstützungskasse des
Zentralverbandes (auch in etlichen privaten Filialbetrieben bestehen
Unterstützungseinrichtungen) u. a. m. zu berücksichtigen. Zieht.man
alle diese Momente, besonders auch das oben näher ausgeführte,
in Betracht, so kann man nicht umhin, die Lohnvcrhältnisse der kon-
sumgenossenschaftlichen Filialleiter als gut anzuerkennen. Zurück-
zuführen sind diese Verhältnisse auf die eigenartige Stellung der
Konsumgenossenschaften als Arbeitgeber und auf das tatkräftige Vor-
gehen der Organisation der Lagerhalter als Arbeitnehmer, sofern man
eine Trennung der Funktionen beider vornehmen will.")

In einzelnen Vereinen wird den Filialleitern neben dem Gehalt
noch eine U m s a tz v er g ütnn g gewährt. So gewährt die „Pro-
duktion" in Hamburg ihren Lagerhaltern auf je 1000 M. des über
60 000 M. hinausgehenden Jahresumsatzes 1 Mark Umsatzvergütung.

0 Die Filialbetriebe im Detailhandel S. 80..

8)	Frankfurt ist der Sitz mehrerer großer Filialbetriebe, die sich auf aus-
gedehnte Distrikte erstrecken.

9)	Siehe Seite 141 ff.

10)	Siehe Seite 143 f.

u) Auch Konsumvereine des Reichsverbandes haben Tarifverträge abge-
schlossen, und zwar mit christlichen Gewerkschaften. Bis heute handelt es sich
dabei nur um Lokaltarife.
        <pb n="145" />
        ﻿140

Allgemein ist die Gewährung einer Umsatzvergütung in den Konsum-
Vereinen nicht üblich. — Es gibt auch noch Vereine, die ihren Lager-
haltern überhaupt kein festes Gehalt gewähren, sondern sie mit einer
Umsatzprovision abfinden. So hat der im Allgemeinen Verbände
organisierte Breslauer Konsumverein in den mit seinen Lagerhaltern
abgeschlossenen Vertrag folgenden Passus ausgenommen:

Der Lagerhalter erhält als Entschädigung für seine Dienstleistungen eine
Tantieme vom Verkaufserlöse seines Lagers, und zwar bei einem jährlichen
Erlöse bis zur Höhe von hunderttausend Mark 3°/» und von dem diese Summe
übersteigenden jährlichen Erlöse 2°/o mit der Maßgabe, daß ihnl mindestens
1500 M., in Worten fünfzehnhundert Mark, als jährliches Einkommen aus der
Tantieme zugesichert werden. Außerdem erhält er auf den Betrag des in
einem und demselben Warenlager von ihm gegen das Vorjahr erzielten Mehr-
erlöses 1»/o. Ans die Tantieme wird am Schlüsse eines jeden Monats ein
Vorschuß gewährt.

Es läßt sich manches für und manches gegen die Jnteressierung
der Filialleiter durch Umsatzprovisionen anführen. Dagegen spricht
jedenfalls, daß dem einen die Umsatzprovision von selbst in den Schoß
fällt, während andere in weniger gut gelegenen Verteilungsstellen
nur mir Mühe den geforderten Umsatz erreichen. Dagegen spricht
auch besonders in der k o n s u m g e n o s s e n s ch a f t l i ch e n Güter-
verteilung, daß durch allzustarke Jnteressierung am Umsätze die Filial-
leiter die Gebräuche der erwerbsmäßigen Warenvermittler annehmen,
die doch gerade von der Konsuingenossenschaft bekämpft werden. An-
dererseits kann man einer ganz minimalen Provision nicht vom Ge-
samtumsatz, sondern von der Umsatzsteigerung — eine solche läßt den
ersten Einwand der ungleichen Entlohnung nicht so stark hervortreten
— die Berechtigung da nicht absprechen, wo es gilt, laue Filialleiter
etwas mehr für die Genossenschaft zu interessieren. Diese Jnteressie-
rung erübrigt sich aber, wo ein natürlicher Ansporn durch den Wett-
eifer der Filialleiter, indem einer den andern im Umsatz zu überflügeln
sucht, von selbst gegeben ist. In vielen Konsumgenossenschaften ist das
wirklich der Fall, und dieser Ehrgeiz wird noch dadurch erhöht, daß
die Verwaltung den Filialleitern regelmäßig die monatlichen Umsätze
aller Verteilungsstellen bekannt gibt. Dort, wo heute noch hohe Umsatz-
provisionen neben einem festen Gehalt bestehen, oder wo die Bezahlung
der Filialleiter in Konsumgenossenschaften ganz durch Umsatzprovi-
sion geschieht, wäre ihre Abschaffung im Interesse der Kousumge-
nossenschaftsbewegung zu empfehlen. In dieser Beziehung sollte man
die Warenhäuser nachahmen, die teilweise die Umsatzprovisionen ab-
geschafft haben. Bei ihnen ist es allerdings Mittel zu einem egoistischen
-Zweck. Sie wollen, daß der Verkäufer den Käufer im Gegensatz zu
        <pb n="146" />
        ﻿141

den Geschäftspraktiken vieler anderer Detaillisten nicht belästige durch
Aufdrängen der Ware. Der Käufer soll nichts Unangenehmes beim
Einkauf empfinden. Gerade dadurch will das Warenhaus Käufer an-
ziehen, daß es ihnen nicht lästig fällt. Sie sollen sich wohlfühlen im
Warenhaus und gerne wieder kommen.“) Der angeführte Grund war
allerdings nicht der einzige, der zur Abschaffung der Nmsatzprovision
führte.

Neben den eigentlichen Tarifverträgen bestehen in den Konsum-
Vereinen noch besondere Dien st v er Präge, in denen von der Stel-
lung des Lagerhalters gegenüber dem Vorstande und dem Verteilungs-
personal, von der rechtlichen Seite der Handlungen und Unterlassungen
der Lagerhalter, von Mankovergütungen, Kautionen und dergl., die
Rede ist“) Auch auf diese Dienstverträge hat der Lagerhalterverband
bzw. der Zentralverband der Handlungsgehilfen schon großen Einfluß
gewonnen.

Der wichtigste Punkt im Dienstvertrag ist die M a n k o v e r-
gütung. Im Konsumverein kann man nicht wie in den Kaffee-
filialen“) mit einem Ueberschuß bei der Inventur rechnen; in der Regel
ergibt sich durch Eintrocknen, Einwiegen usw. ein Manko. Die Höhe
des Mankos ist in den verschiedenen Branchen naturgemäß verschieden.
So ist sie z„ B. bei Textilprodukten höher als bei Lebens- und Genuß-
mitteln. Nach den Untersuchungen für die Tarifverhandlungen des
Zentralverbandes deutscher Konsumvereine“) mit dem Lagerhalterver-
bande in den Jahren 1906/07 wurde in den Konsumvereinen Manko-
vergütung auf alle oder nur auf „Wiege- und Meßwaren" gewährt.
Erhöhtes Manko wurde gewährt auf „Manufaktur- und Schnittwaren"
und auf „Fleisch- und Wurstwaren". Die Mankovergütung derjenigen
Vereine, die eine einheitliche Mankovergütung auf alle Bedarfsgüter

“) In sehr hübscher Weise schildert dies K. Fulde unter dem Titel
„Die Einkaufspraktiken und Verkaufsmethoden der Waren- und Kaufhäuser"
in der Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, Nr. 12, Jahrgang
1912/13: „Erst sei du, Publikum, in meinen Räumen, komme, wer du auch
seist, alle, alle sind willkommen; mache es sich jeder so beguem, wie er will;
ihr könnt auch aus Neugierde kommen oder mich als Wärmehalle benutzen
oder bei mir flirten. Ihr könnt kleine Artikel kaufen wollen, und vor allem
du, praktische Hausfrau, komme, so oft du willst, denn erst bei mir siehst du,
was es alles gibt, womit man sein Leben verbessern und verschönern kann,
und was dir noch fehlt. Ihr kauft stets mehr als ihr wollt und sollt."

“) Die technischen Einzelheiten über die Ausführung der Arbeiten sind
dagegen meist in besonderen Geschäftsanweisungen enthalten.

“) Gewichtszunahme des Kaffees durch Anziehung von Feuchtigkeit.

“) S. 53 ff.

Schloesser, Die konsumgenoffenschastliche Gütervermittlung.	1 1
        <pb n="147" />
        ﻿142

gewährte, betrug 1fi—4°/o. Die meisten Vereine zahlten V2—l0/o.
Bei Vereinen, die eine Mankovergütung auf „Wiege- und Meß-
waren" gewährten, betrug die Mankovergütung meist 1 oder lV2°/o.
Aber nicht nur die Verschiedenheit der Verteilungsgüter ruft ein
verschieden hohes Manko hervor, sondern auch das Vorhandensein eines
Zentrallagers, wo die Verteilungsgüter schon zum Teil abgepackt wer-
den. Unter Berücksichtigung der beiden genannten Punkte wurde des-
halb in den schon mehrfach zitierten Tarifverhandlungen folgende For-
derung aufgestellt:

„Die Verbandsvereine sollen gehalten sein, die in § 8 des Lagerhalter-
vertrages^) vorgesehene Mankovergütung bei den Vereinen mit Zentrallager
nicht unter Vs'"/«, bei den Vereinen ohne Zentrallager nicht unter l°/o und
für Schnittwaren nicht unter 1 Vs°/° des Verkaufswertes der belasteten Waren
festzusetzen. Für Fleisch- und Wurstwaren, Schmalz und Butter in Gebinden
sollen außerdem 2o/o vom Gewicht bei der Belastung abgesetzt werden. Wird
für Fleisch- und Wurstwaren, Schmalz und Butter in Gebinden keine besondere
Vergütung gewährt, so soll die Mankovergütung bei Vereinen mit Zentral-
lager nicht unter 3/4°/o und bei Vereinen ohne Zentrallager nicht unter
des Verkaufswertes der belasteten Waren festgesetzt werden."

Die Verhandlungen zerschlugen sich aber. Der Lagerhalterver-
band bzw. der Zentralverband der Handlungsgehilfen haben seitdem
versucht, in lokalen und regionalen Dienstverträgen eine Besserstellung
in bezug auf die Mankovergütung zu erreichen. Es wurden auch
insofern Erfolge erzielt, als man in mehreren Bezirken eine einheit-
liche Mankovergütung von Vs oder ^v/g vertraglich festgelegt hat?7)

Nicht weniger Schwierigkeiten als die Höhe der Mankovergütung
verursachte in den Tarifverhandlungen die Ueberschreibung von
etwaigen Ueberschüssen oder Fehlbeträgen bei Gewährung
einer Mankovergütung. Es handelt sich also hier um die Fälle, wo
die gewährte Mankovergütung nicht erreicht, oder wo sie überschritten
wird und diese Beträge durch die Resultate vorhergehender oder nach-
folgender Jahre ausgeglichen werden sollen. Diese Frage ist wenig
einheitlich geregelt. Es bestehen die verschiedensten Kombinationen.
Als typische Beispiele mögen die durch Bezirksvertrag festgelegten Be-
stimmungen zweier Einkaufsvereinigungen dienen. Die Konsumver-
eine der schon früher erwähnten Halleschen Einkaufsvereinigung haben
folgende Bestimmung: 16 17

16)	Es handelt sich hier um einen vom Lagerhalterverbande ausgestellten
Dienstvertrag für die Konsumvereine des Zentralverbandes.

17)	Soweit ich feststellen konnte, ist es mit der Mankovergütung der
privaten Filialbetriebe noch sehr schlecht, bestellt. Das haben neuerdings auch
wieder die Verhältnisse bei einem Frankfurter Filialbetrieb bewiesen. (Siehe
Frankfurter Zeitung Nr. 167/1914.)
        <pb n="148" />
        ﻿143

Der Verein gewährt l/zO/o vom Umsatz von Ueberschuß und Manko.
Ergibt sich bei einer Inventur ein Manko, so kommt das Ergebnis des
vorhergehenden und des nachfolgenden Geschäftsjahres zur Verrech-
nung. Auf Auszahlung eines etwa verbleibenden Ueberschusses hat
der Lagerhalter keinen Anspruch.

Diese letzte Bestimmung besteht wohl in allen Konsumvereinen.
Die Konsumvereine der Lausitzer Vereinigung haben festgesetzt, daß bei
Jahresschlußinvcnturen festgestellte Schlußbeträge und Ueberschüsse
vorzutragen sind. Der Ueberschuß des ersten Geschäftsjahres füllt nach
Ablauf des zweiten dem Verein zu. Hat der Lagerhalter in zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren Fehlbeträge, so wird der Fehl-
betrag vom ersten Jahre von der Kaution gekürzt. Erweist sich in
drei Jahren ein Ueberschuß, so ist der ausgezahlte Fehlbetrag an den
Lagerhalter bzw. die Lagerhalterin zurückzuerstatten.

Im Dienstvertrage ist auch von der Kaution die Rede. Sie
ist in den Konsumvereinen verhältnismäßig gering, jedenfalls ent-
spricht sie nicht den Kautionen von 2000 M., wie man sie nach
H i r s ch") in den neueren deutschen Filialbetrieben nach französischem
Muster verlangt, um sich bequem und billig Kapital zu beschaffen.
Eine Statistik über die Kautionen der Konsumgenossenschaften fehlt
mir. In sehr vielen Vereinen konnte ich eine Kaution von 300 bis
500 M. konstatieren, andere Vereine gehen darüber hinaus bis zu
1000 M. Einen allgemein gültigen Maßstab für die Höhe der Kau-
tionen gibt es kaum. Im Handbuch für Konsumvereine von
Oppermann und H ä n t s ch k e finde ich die Bemerkung: „Der
Lagerhalter hat eine Kaution zu stellen, die sich nach der Höhe der
Bestände des von ihm zu verwaltenden Lagers richtet, in der Weise,
daß sie einen Bruchteil des durchschnittlichen Warenbestandes — vieh-
leicht die Hälfte — beträgt,"") Allgemein trifft das heute für die
Konsumvereine nicht mehr zu. Auch die Umsatzhöhe ist nicht maß-
gebend; denn die Kaution ist in sehr vielen Vereinen — wenn auch
vielleicht nicht überall — in sämtlichen Verteilungsstellen, ob nun
der Umsatz hoch oder niedrig ist, gleich. Nur in sehr großen Zügen
läßt sich eine gewisse Regelmäßigkeit konstatieren, indem große Ver-
eine hohe Kautionen und kleine Vereine niedrige Kautionen ver-
langen, wobei Bestands- und Umsatzgröße der Verteilungsstellen mit
entscheidend sein mögen.

ls) Die Filialbetriebe im Detailhandel, S. 82.

") Oppermann und Häntschke, Handbuch für Konsumvereine.
Berlin 1904. S. 56.

10*
        <pb n="149" />
        ﻿144

Die Einzahlung der Kaution wird in manchen Vereinen durch Raten-
zahlung erleichtert. So hat die Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend
die Bestimmung aufgenommen, daß die zu hinterlegende Kaution von 500 M.,
falls die Summe nicht sofort hinterlegt werden kann, in monatlichen Raten
von mindestens 5 M. zu zahlen ist, jedoch beim Antritt mindestens 50 M.
Der Konsumverein für Magdeburg und Umgegend verlangt eine Kaution von
1000 M., davon sind die ersten 500 M, 2 Wochen vor Dienstantritt in Wert-
papieren zu hinterlegen; der Rest braucht erst in den nächsten 5 Jahren ge-
zahlt zu werden.

Wieweit die Verantwortung der Lagerhalter und die damit
verbundene Verpflichtung, eventuell Schadensersatz zu zahlen,
geht, sehen wir aus den Kautionsbestimmungen der Hamburger „Pro-
duktion", die auch in den anderen Vereinen gehandhabt werden: Der
Lagerhalter haftet der „Gesellschaft Produktion" nicht nur für seine,
sondern auch für die Handlungen aller in der ihm übergebenen Ab-
gabcstelle tätigen Personen mit seiner Kaution-und seinem ganzen
Vermögen, sofern er bei der Verwaltung der Abgabestelle die im
Geschäftsbetrieb erforderliche Sorgfalt, insbesondere die von der Ge-
schäftsleitung angeordneten Kontrollvorschriften nicht streng beob-
achtete oder ihm in bezug auf die Beaufsichtigung Fahrlässigkeit nach-
gewiesen wird.-") Wenn zur Deckung eines der Gesellschaft erwach-
senen Schadens gemäß des Vertrages eine Abschreibung von der
Kaution erfolgt, so hört bis zu deren Vervollständigung die Verzin-
sung für den abgeschriebenen Betrag auf.

In den Dienstverträgen ist außerdem noch die Rede von der
Anstellung und Entlassung des Hilfspersonals. Beides ist
Sache des Vorstandes, doch soll in der Regel mit dem Lagerhalter vor-
her Rücksprache genommen werden. Die Anstellung des Lagerhalters
selbst erfolgt von Vorstand und Aufsichtsrat. In größeren Vereinen
hat man sogenannte Einstellungs- oder Anstellungskoinmissionen dafür
gebildet, bestehend aus einem Teil des Aufsichtsrats und dem Vor-
stande. Der Lagerhalter steht auch unter der Kontrolle von Vor-
stand und Aufsichtsrat; diesen Organen darf er nicht angehören.

Ter Lagerhalter darf auf eigene Rechnung keine Waren führen
und auch keine sonstigen Nebengeschäfte ohne Genehmigung des
Vorstandes betreiben. Ist der Lagerhalter verhindert, während der

2°) Nach einer Entscheidung des Landgerichts zu Weimar kann der Lager-
halter auch dann zur Haftung herangezogen werden, wenn ihn bei schuldhaften
Handlungen seines Hilfspersonals ein Verschulden selbst nicht trifft (aus „Ein
Lagerhalterprozeß vor dem Landgericht Weimar" in der Kons. Rundschau Nr. 9
1912). Wegen der rechtlichen Auseinandersetzungen siehe auch Dr. K. H.
Maier, Grundsätzliches zu den Lagerhaltermankoprozessen (Kons. Rundschau
Nr. 7 und 8 1912).
        <pb n="150" />
        ﻿145

Geschäftszeit in der Verteilungsstelle anwesend zu sein, so hat er
aus dem ihn: unterstellten Personal eine Vertrauensperson mit seiner
Stellvertretung zu beauftragen und für deren geschäftliche
Handlungen der Genossenschaft zu haften. — Gegen eine Ver-
setzung in eine andere Verteilungsstelle steht dem Lagerhalter kein
Widerspruchsrecht zu.

Der Dienstvertrag enthält auch Vorschriften über die Inventur,
über den Verkehr mit der Zentrale und den Mitgliedern, die in be-
sonderen Geschäftsanweisungen näher ausgeführt sind, usw. Auf
diese Dinge komme ich im nächsten Kapitel zurück. Ferner ist die
Rede von der Schlichtung von Differenzen, von den gesetzlichen Kün-
digungsfristen, von der Art und Weise der Bezahlung, schließlich noch,
sofern nicht ein besonderer Tarif und Arbeitsvertrag besteht, von all
jenen Dingen, die der Tarifvertrag enthält, wie Gehalt, Arbeitszeit,
Ferien usw.

2.	Das Hilfspersou al.

Einzelne Punkte, besonders soweit sie prinzipieller Natur für das
Verteilungspersonal sind, habe ich schon im vorigen' Abschnitt be-
handelt.

Die Zeit, wo das Hilfspersonal des Lagerhalters sich aus
seiner Frau, seinen Kindern und vielleicht aus Vettern und Kusinen
zusammensetzte, ist vorbei. Im Gegenteil, Anverwandte des Lager-
halters werden in den Verteilungsstellen nicht angestellt. Dagegen
sollen tunlichst die Mitglieder und deren Angehörige
bei der Anstellung berücksichtigt werden. In einigen Vereinen besteht
sogar eine entsprechende Vorschrift. In Wirklichkeit stammt auch fast
das gesamte Hilfspersoual aus Mitgliederkreisen. Daraus läßt sich
auch ohne weiteres auf den Beruf der Eltern schließen: Mit wenigen
Ausnahmen gehören die Verteiler und Verteilerinnen der sog. Arbei-
ter-Konsumvereine Arbeiterfamilien an. Infolge der günstigen Arbeits-
bedingungen erhalten die Vereine unzählige Angebote, wovon nur
ein ganz geringer Prozentsatz berücksichtigt werden kann.

Das Hilfspersonal wird heute in fast allen Vereinen vom Vor-
stand der Genossenschaft angestellt. Früher besorgte dies der
Lagerhalter. Er bezahlte auch das Personal?*)

In den meisten Vereinen besteht das. Hilfspersonal ausschließlich
aus weiblichen Personen. Selbst in Süddeutschland ist das der
Fall, wo sich doch das Verkaufspersonal der erwcrbsmäßig betriebenen
Filialbetriebe der Kolonialwarenbranche vorzugsweise aus männlichen

21)	Im Breslauer Konsumverein ist das Verhältnis heute noch so.
        <pb n="151" />
        ﻿146

Personen zusammensetzt. Man kann die Erklärung für diese Ab-
weichung von der erwerbsmäßigen Warenvermittlung darin suchen,
daß die Konsumgenossenschaften infolge ihrer eigenartigen Stellung in
bezug auf Arbeitnehmerfragen sich mit der Anstellung von männlichem
Hilfspersonal zu große Lasten aufladen würden, mag man dabei nun
die Versorgung der Angestellten im vorgerückten Alter oder auch die
allgemeinen Arbeitsbedingungen, speziell die Gehaltsfrage im Auge
haben. Dadurch könnte die Leistungsfähigkeit des Konsumvereins
gegenüber den Erwerbsgeschäften, weil sich letztere jene sozialen Pflich-
ten nicht im gleichen Maße auferlegen, beeinträchtigt werden.

Nur ein geringer Teil des Hilfspersonals ist bei seinem Eintritt
kaufmännisch vorgebildet. Nun ist der Konsumverein, von
der juristischen Seite abgesehen, ja auch kein Kaufmann, wenigstens
soweit die Güterverteilung in Frage kommt. Der Kaufmann hat sich
neben der Bedarfsdeckung noch die Weckung latenter Bedürfnisse zu
einer wesentlichen Aufgabe gemacht. Wir sahen aber an früherer
Stelle, daß die Konsumgenossenschaft nur in ganz besonderen Fällen
auf die Weckung latenter Bedürfnisse ausgeht. Im allgemeinen will
sie nur den vorhandenen Bedarf befriedigen. Allerdings ähnelt
sie darin den Erwerbsgeschäften, daß sie wie diese den vorhandenen
Bedarf auf sich zu lenken sucht, um seine Deckung vorzunehmen
und die Konsumenten von der Bedarfsdeckung bei der Konkurrenz fern-
zuhalten bemüht ist. In vielen Erwerbsgeschäften ist es ferner üblich,
unschlüssigen Käufern die Ware mehr oder weniger aufzudrängen.
Das ist konsumgenossenschaftlich verwerflich. Die Manipulationen der
Erwerbsgeschäfte — wir haben schon früher darauf hingewiesen —
sind den Konsumvereinen fremd. Aus den Aufgaben der Erwerbsge-
schäfte und den angewandten Mitteln zu ihrer Ausführung ergeben sich
deshalb wesentliche Unterschiede von der konsumgcnossenschaftlichen
Gütervermittlung, die auch bei der Ausbildung des Hilfspersonals zum
Ausdruck kommen. Wer je in einem Kleinhandelsgeschäft tätig war,
weiß, welche Rolle gerade die oben angeführten Momente bei der
Ausbildung spielen; die technischen Fertigkeiten treten vielfach dahinter
zurück.

Da nun die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, abgesehen
von der Technik, die in Erwerbsgeschäft und Konsumgenossenschaft in
der Hauptsache gleich ist und sicherlich einen wesentlichen Teil der
Ausbildung ausmacht, einen so ganz anderen Charakter trägt als
die erwerbsmäßige, spielt auch die eigentlich kaufmännische Ausbildung
eine weniger wichtige Rolle für sie als für Erwerbsgeschäfte. An-
stelle des spezifisch kaufmännischen Geistes tritt
        <pb n="152" />
        ﻿147

b e i ih r d e r s p e z ifis ch ko n s u mg eno s s ens ch aft li ch e G e ist.
Eine konsumgenossenschaftliche Vorbildung zu fordern ist aber ein
Unding, da in der Regel nur ein größerer Konsumverein an einem
Platze ist. Sind noch andere vorhanden, so ist es immerhin nicht gut
möglich, infolge der freundschaftlichen Beziehungen der Konsumvereine
zu irgendwelchen Parteiorganisationen, Angebote von Angestellten der
Konkurrenzvereine zu berücksichtigen, da Spionage vorliegen könnte.
Jedenfalls wurde mir dieser Einwand von einem Konsumgenossen-
schafter einer Stadt mit zwei konkurrierenden Millionenvereinen ge-
macht. Hier haben wir insofern eine Abweichung von den Gepflogen-
heiten der Erwerbsgeschäfte, als diese Angestellte von Konkurrenz-
firmen derselben Gegend anderen Angestellten vorziehen, um in die
Geschäftsgeheimnisse der Konkurrenz einzudringen. Spionage brauchen
sie in der Regel nicht zu fürchten. Bei den Konsumgenossenschaften
ist aber mehr Vorsicht am Platze, weil dort die Angestellten viel
enger mit ihrem Unternehmen verbunden sind als in den Erwerbsge-
schäften und deshalb bei dem Uebertritt zum Konkurrenzverein un-
lautere Motive vorliegen könnten. Daneben aber ist der angeführte
Grund der parteifreundlichen Haltung der Konsumvereine zu erwähnen.

Die technische Handhabung in den Verteilungsstellen eignet sich
das ungeschultc Personal ziemlich schnell an. Von einer eigentlichen
Lehrzeit kann man in der Regel nicht sprechen. Das kommt auch
schon etwas darin zum Ausdruck, daß man vielfach einteilt in „gelernte
und ungelernte Verkäuferinnen". Ihr Gehalt--) differiert nur sehr
wenig. Besteht eine besondere Lehrzeit mit sehr geringer Entlohnung,
so ist die Lehrzeit ganz kurz.

In der Schweiz hat der Verband schweizerischer Konsumvereine
die Ausbildung des Verteilungspersonals selbst in die Hand genommen.
In seiner Abteilung „Auskünfte" wird das zukünftige Verteilungsper-
sonal ausgebildet. Für die Ausbildung im praktischen Ladendienst
dient eine Verteilungsstelle des Basler Konsumvereins. Auch stellt
der Verband den Vereinen für Anfänger besondere „Jnstruktionsver-
käuferinnen" zur Verfügung, damit der Verteilungsapparat durch
Einstellung von Anfängern keine Störung erleidet.

Zur allgemeinen konsumgenossenschaftlichen Ausbildung hat mau
in den Vereinen besondere Vortragsabende eingerichtet. Der
Konsumverein „Eintracht" in Essen hält sogar spezielle Kurse wäh-
rend der Dienstzeit für die Verteilerinnen ab, wozu jede Verteilungs-
stclle eine bis drei Verteilerinnen schickt. Der Konsumverein Sendling-

22)	Siehe Seite 151
        <pb n="153" />
        ﻿148

München (Zentralverband) hielt im Mai 1914 ebenfalls Kurse für
Verteilerinnen ab. 80 Verteilerinnen von 300 nahmen an den Kursen
teil. Die Kursusstunden wurden den Teilnehmern als Arbeitszeit
angerechnet. Es wurden folgende Themata, die ich hier wörtlich nach
den Mitteilungen der „Konsumgenossenschaftlichen Rundschau"2-),
zitiere, in den Kursen behandelt:

1.	Entstehung und Entwicklungsgeschichte der konsumgenossenschaftlichen
Organisation unter besonderer Berücksichtigung des Konsumvereins Send-
ling-München.

2.	Vortrag über Warenkunde, Nahrungsmittelfälschungen, Warenverkauf,
unter spezieller Berücksichtigung der Eigenproduktion des Vereins und
der Großeinkaufsgesellschaft.

3.	Die Aufgaben der Verkäuferinnen und deren Stellung gegenüber den
Mitgliedern und den Lagerhaltern.

4.	Belastung und Entlastung, Kassenwesen und Gesetzeskunde.

Mit diesen Vorträgen war eine Besichtigung des genannten Be-
triebes verbunden. Ueber das Resultat der Kurse wird in beiden
Fälleti sehr günstig berichtet.^) Inzwischen haben auch noch andere
Vereine mit Lehrkursen für Verteilerinnen begonnen.

Ebenso wie die Leiter der Verteilungsstellen sind auch die Ver-
teiler und Verteilerinnen gewerkschaftlich organisiert, und zwar im
Zentralverband der Handlungsgehilfen, dem ja auch
heute die Lagerhalter angehören. Mitte 1912 erstreckten sich die
Tarifverträge des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen für das
Vertcilungspersonal auf 82 Betriebe, davon waren 4 Kaufhäuser
und 78 Konsumgenossenschaften.

In den Jahren 1906/07 versuchte auch dieser Verband einen
Reichstarif mit dem Zentralverbande deutscher Konsumvereine zu
vereinbaren. Es ergab sich aber auch hier eine Reihe von Schwierig-
keiten. Der Boden war noch zu wenig vorbereitet für einen so um-
fassenden Tarif. Man mußte sich deshalb vorläufig — und das ist
auch heute noch der Fall — mit Lokaltarifen begnügen. Bezirks-
tarife sind auch noch nicht zustande gekommen.

In den Tarifverhandlungen bezüglich Einführung eines Reichstarifs
spielte u. a. die Festsetzung der monatlichen Umsatzhöhe pro Berteilungsperson
eine Rolle. Der Zentralverband der Handlungsgehilfen hatte die Forderung

23)	Nr. 23/1914.

24)	Eine spezielle Ausbildung der Ladnerinnen für den Betrieb, dem sie
angehören, haben auch große Privatgeschäfte des Kleinhandels. Ich denke
dabei an die dauernden Einrichtungen von Verkäuferinnenschulen großer
Warenhäuser. Allgemein schreitet ja die Ausbildung der Verkäuferinnen fort,
besonders durch Einführungen von Verkäuferinnenklafsen in den kaufmännischen
Fortbildungsschulen usw.
        <pb n="154" />
        ﻿149

aufgestellt, daß die Höhe des monatlichen Umsatzes in „Kolonialwarenver-
triebsstellen", die ihre Verteilungsgüter vom Zentrallager erhalten, pro
Arbeitskraft (Lagerhalter und Hilfspersonal) 2250 M. nicht übersteigen dürfe.
In „Warenhäusern" und in den Filialen der Vereine, die kein Zentrallager
besitzen, dürfe die Höhe des monatlichen Umsatzes nicht 2000 M. überschreiten.
Dagegen wurde eingewendet, daß eine generelle Regelung dieser Frage für-
alle Vereine kaum möglich sei, weil in vielen Vereinen ein Teil der Bedarfs-
güter schon im Zentrallager „abgefaßt" wird, in andern nicht. Aber selbst
eine Regelung für einen einzelnen Vevein wird dadurch erschwert, daß die
Mitglieder der einen Verteilungsstelle größere Mengen von demselben Ge-
brauchsgut auf einmal entnehmen, in den andern aber das Gegenteil der Fall
ist, wodurch eine Verschiedenheit in der zu verrichtenden Arbeitsquantität
entsteht. So ist es denn auch fast nirgends zu einer Festlegung der Umsatz-
höhe pro Verteilungsperson gekommen?»)

Dagegen hat der Zentralverband der Handlungsgehilfen in vielen
anderen Punkten positive Erfolge durch die lokalen Tarifverträge er-
zielt. In einer Zusammenstellung der Tarifverträge des Zentralver-
bandes der Handlungsgehilfen^) finden wir am Schluß eine Zusam-
menfassung dessen, was durch die Tarifverträge erreicht worden ist. Da
die Verträge sich auf fast alle größeren Vereine des Zentralverbandes
deutscher Konsumvereine erstrecken, so gibt uns diese Darstellung un-
gefähr ein Bild von der Lage des konsumgenossenschaftlichen Ver-
teilungspersonals überhaupt. Es seien hier die Hauptpunkte unter
Hinzufügung einiger Ergänzungen wiedergegeben:

1. Kündigung und Entlassung.

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann gekündigt
werden:

a)	bei beabsichtigter Verminderung des Personals, wobei zu-
nächst die zuletzt augestellte Person der betreffenden Kategorie
zu entlassen ist,

b)	bei Krankheit von mehr als dreimonatiger Dauer,

e) bei soustiger persönlicher Unbrauchbarkeit,

ck) bei Vertrauensmißbrauch, Untreue usw. laut § 72 des Han-
delsgesetzbuches.

2S)	Ergänzend sei hier als Beispiel angegeben, daß im Geschäftsjahr
1912/13 im Konsumverein „Befreiung" Elberfeld	2132,92 M.

im Konsumverein „Vorwärts" Barmen	2272,69 „

im Allgemeinen Konsumverein Düsseldorf	2013,14 „

pro Verteilungsperson und Monat umgesetzt werden. Der letzte Verein führt
seinem gegenüber anderen Vereinen geringeren Umsatz auf die nicht im Ver-
hältnis zum Umsatz stehende Mehrarbeit durch sein Gemüsegeschäst zurück.

2°) Paul Lange, Die Tarifverträge des Zentralverbandes der Hand-
lungsgehilfen. Berlin 1912.
        <pb n="155" />
        ﻿150

Damit ist den Angestellten der Konsumvereine eine gewisse Sicher-
heit der Existenz gegeben. Der Angestellte der Konsumvereine nimmt
Beamtencharakter an, ohne dabei in dessen Extreme zu fallen.

2.	Arbeitszeit.

Die großen Vereine haben fast durchweg eine Arbeitszeit von 55
bis 58 Stunden pro Woche.27) In kleineren und mittleren Vereinen
beträgt die Arbeitszeit 59—63 Stunden.27a) Der 8-Uhr-Ladenschluß be-
stand in vielen Vereinen, ehe seine Einführung durch die Gewerbeord-
nung nach § 139 f. auf Antrag von mindestens 2/g der Geschäftsinhaber-
erleichtert wurde. In einer Reihe von Vereinen werden sogar die Ver-
teilungsstellen vor 8 Uhr geschlossen. In vielen Tarifen ist eine
Mittagspause von zwei Stunden und eine Frühstücks- sowie eine
Vesperpause vorgesehen. Zur Einhaltung der Mittagspause ist es
vielfach Sitte, die Abgabestellen während dieser Zeit zu schließen. Die
Sonntagsruhe ist in manchen Vereinen noch nicht durchgeführt, doch
ist die Arbeitszeit an Sonntagen in der Regel eine kürzere als gesetz-
lich vorgeschrieben. In fast allen Riesenvereinen, in denen sich ja die
Mehrheit des Verteilungspersonals befindet, ist aber die vollständige
Sonntagsruhe üblich.

3.	Gehalt.

Die in den verschiedenen Konsumvereinen bezahlten Gehälter sind
noch sehr unterschiedlich. Immerhin läßt sich durch Vergleich ein
Fall herausfinden der als normal bezeichnet werden kann. Als solcher
mag uns der Tarif des Allgemeinen Konsumvereins in Düsseldorf
dienen:28)

27)	Ein freier Kalbtag, den manche Vereine gewähren, ist in diesen Zahlen
nicht eingerechnet.

27a) Fast in allen Erwerbsbetrieben sind längere Arbeitszeiten. Deutlich
zeigt uns das für München Käthe M e n d e in ihren Untersuchungen über
„Münchner jugendliche Ladnerinnen" (Münchner volkswirtsch. Studien, Stutt-
gart 1813, S. 131 ff.). &lt;Jn Kolonialwarenbetrieben stellte Mende folgende Zahlen
in bezug auf die Arbeitszeit fest:

10 Stunden und über 10—12 Stunden über 12 Stunden
darunter

4,5%	48,50/0	470/0 der jugendlichen

Ladnerinnen.

Es kommt noch häufig genug vor, daß die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehalten
wird. Das stellt auch Karl Kern in seiner Enquete über „Mannheimer Ver-
käuferinnen" (1910) fest.

28)	Nach § 3 seines Tarifvertrages.
        <pb n="156" />
        ﻿151

Der Mindestlohn^) beträgt in diesem Verein für ungelernte Verteilerinnen
im ersten Jahre 8.— M. pro Woche
„	3.	Halbjahre	10.—	„	„	„

A	19 ____

tf	ft	xu'	„	ft	ft

dann treten die ungelernten Verteilerinnen in die Gehaltsstaffel der gelernten ein:

im 5. Halbjahre 14.— M. pro Woche
6	115

ft	ft	tf tt	tt

tt	tt	16.	,,	„	,,

ft	6-	„	1^.	„	,,	„

„	5.	Jahre	18.—	„

6	IQ__

ff	tf	u	tt	tt	tt

nach 6jähr.	Tätigkeit 20.—	„	„	„

In der vorstehenden Lohnhöhe, wenn auch nicht in derselben
Staffelung, sind eine Reihe von Tarifen abgeschlossen; manche Vereine,
besonders kleinere, bleiben allerdings darunter, andere aber gehen
darüber hinaus?^)

Wie wir sehen, wird das Hilfspersonal wöchentlich entlohnt.
Diese Bestimmung ist in den meisten Tarifen enthalten. Der Zentral-
verband der Handlungsgehilfen geht von dem Standpunkt aus, daß es
unberechtigt sei, wenn der Arbeitgeber seine Angestellten monatlich be-
zahle. Er verschaffe sich durch diesen „langfristigen Zahlungsmodus
ein zinsfreies Kapital" auf Kosten der Angestellten.

29)	Der Mindestlohn wird von vielen Vereinen überschritten.

29z) Käthe Wende findet in ihren Untersuchungen über „Münchner
jugendliche Ladnerinnen" a. a. O. S. 179 folgende Durchschnittssätze für Ver-
käuferinnen (Anfänger):

monatlich M.	0	1—10 11—20	21-30	31-40	41-50	51-55	
im 1. Jahre	14,0	71,7	10,3	14,0				
im 2. Jahre	—	16,2	69,9	10,5	3,4	—	—	100 Mädchen.
im 3. Jahre	—	— 1 41,3	58,7	22,5	4,7	2,7	

In diese Angaben sind auch die Berteilerinnen des großen Konsum-
Vereins München-Sendling einbezogen. Mende bemerkt zu ihren Ausfüh-
rungen, daß unter allen Münchner jugendlichen Ladnerinnen die Verteilerinnen
des Konsumvereins am besten bezahlt werden. Die Gehälter der Verteile-
rinnen im Konsumverein betrugen seinerzeit Pro Woche:

im 1. 2. 3.	4. Halbjahr

für unlernte Berteilerinnen unter 16 Jahren 6	7	8	9 Mark

„	„	„	über „	„	10 11	12 13

„ gelernte	„	betrug das Mindestgehalt 14,50 M. Es-handelt

sich also dabei um einen Tarif, wie er in Konsumvereinen sehr oft zu
finden ist.
        <pb n="157" />
        ﻿152

Ein weiterer Punkt, der durch die Tarifverträge erreicht wurde,
ist die Bezahlung der U e b e r st u n d e n. Ueberstunden sollen nur in
Ausnahmefällen gemacht werden, z. B. bei Inventuren.

Ferien werden in der Regel sechs bis zwölf Arbeitstage je
nach dem Dienstalter unter Fortzahlung des Gehalts gewährt. Auch
darin sind die Konsumvereine vorbildlich gegenüber den Privatgeschäf-
ten, wo sich das Verkaufspersonal in sehr vielen Fällen noch mit
einigen Tagen zufrieden geben muß, sofern überhaupt Ferien gegeben
werden.

Wie ich schon bei den Lagerhaltertarifen erwähnte, erstrebt der
Zentralverband gleicheLöhnefür männliches und weibliches Per-
sonal. Er hat darin bei den Tarifverträgen für das Hilfspersonal bis
heute wenig erreicht. Der Verband stützt sich bei seiner Forderung auf
den Satz: Für gleiche Leistung gleichen Lohn, Ist die Leistung männ-
licher und weiblicher Verteiler effektiv gleich, so hat die Forderung
gleicher Löhne ihre Berechtigung. O b aber die Leistung in un-
serm Falle wirklich gleich ist, wenn man nicht nur Einzel-
leistungen, sondern die Gesamtlei st ung unter Berücksichti-
gung aller beeinflussenden Faktoren (Krankheit, Stellenwechsel usw.)
in Betracht ziehen würde, steht noch in Frage.°°)

VIII.	Der verkehr zwischen Zentrale und verteilungsstelle.

1. Bestellung und Lieferung.

Es ist für den Lagerhalter nicht immer leicht, das richtige Quan-
tum bei der Bestellung anzugeben. Der Lagerhalter muß ein guter
Disponent sein. Auf Lohntage, Feiertage, Temperaturwechsel,
Jahreszeit, Zahlung von Wohnungsmieten usw. muß er Rücksicht
nehmen. Besonders stark machen sich die Lohnzahlungstage bei der
Güterentnahme bemerkbar?) In Privatgeschäften ist das weniger der

-o) Siehe Handbuch der Frauenbewegung, ferner Or. Alice S a l o m o n,
Ungleiche Männer- und Frauenlöhne.

i) Veranschaulicht wird uns dies durch folgende Tagesumsatzzahlen einer
Verteilungsstelle in Köln ^Hoffnung), die in einem Distrikt liegt, wo Donnerstags
und Freitags Lohnzahlung stattfindet:

Montag	402,48 M.
Dienstag	460,32 „
Mittwoch	436,98 „
Donnerstag	744,44 „
Freitag	937,20 „
Samstag	1288,78 „

Dieses Beispiel trifft verhältnismäßig fast allgemein zu.
        <pb n="158" />
        ﻿Fall, da deren Kundschaft in der Regel mehr gemischt ist als im
Konsumverein.

Das ist aber nicht alles, was der Lagerhalter als Disponent
seiner Verteilungsstelle zu berücksichtigen hat. So weist der Breslauer
Konsumverein seine Lagerhalter darauf hin, daß Mandeln, Rosinen,
Korinthen, Pflaumen, Konserven usw. kurz vor dem Eintreffen neuer
Ernte, in der Regel im Oktober, nur in kleinen Mengen vom Zentral-
lager zu beziehen sind. Ebenso legt der genannte Verein seinen Lager-
haltern nahe, daß Weihnachtsartikel, wie Nüsse, Kerzen, Biskuits usw.,
vorsichtig zu bestellen sind, da diese Artikel nur während kurzer Zeit
verlangt werden.

Ferner3) ist der Lagerhalter verpflichtet, den Bedarf an Vertei-
lungsgütern so zeitig vor dem voraussichtlichen Ausgang des letzten
Quantums zu bestellen, daß der Vorstand rechtzeitig die erforderliche
Ergänzung vornehmen kann. Bei Vereinen ohne Zentrallager ist die-
ser Punkt besonders wichtig.

Die Lagerhalter machen wöchentlich je eine Hauptbestellung
beim Zentrallager, und zwar am gleichen Tage auf dem in den
meisten Konsumvereinen üblichen Bestellzettel?) Auf diesem befinden
sich vielfach außer der Rubrik für die Bezeichnung des Artikels je
eine Spalte mit den Ueberschriften „Geliefert" und „Bestellt". Da-
durch nämlich, daß man am Zentrallager die häufig verlangten Men-
gen vorher abwiegt, gibt man, der Einfachheit halber, diese bereits
fertiggestellten Quantitäten auch dann, wenn diese nur annähernd
verlangt werden. Auch kann es natürlich vorkommen, daß nicht
genügend von dem betreffenden Artikel am Lager ist und so von der
Unterscheidung Gebrauch gemacht werden muß. Infolge der Regel-
mäßigkeit der Hauptbestellung an einem bestinunten Tage beim Zen-
trallager ist es letzterem möglich, auch selber regelmäßig zu dis-
ponieren und den ganzen Bedarf auf einmal seinen Lieferanten auf-
zugeben.

Außer der Hauptlieferung auf Grund der angeführten Bestel-
lung macht oder veranlaßt die Zentrale noch Nebenlieferungen.
Dies geschieht bei Artikeln, die man nicht lange konservieren kann,
wie Bäckereiprodukte usw. (in dem genannten Artikel wird z. B. täglich
ein oder mehrere Male geliefert); ferner bei Gütern, die aus irgend-
welchen Zweckmäßigkeitsgründen eine von der Hauptlieferung separate

2)	§ 8 der Musteranweisungen für Lagerhalter, herausgegeben vom
Zentr alberband.

3)	Auch Bestell bücher sind im Gebrauch.
        <pb n="159" />
        ﻿Lieferung bedingen; außerdem wenn bei der Hauptlieferung oder
Hauptbestellung einzelne Artikel vergessen wurden oder nicht am Lager
waren und eine nachträgliche Lieferung veranlaßt wird. Diese Art
von Nebenlieferungen ist unter dem Namen von Nachlieferungen be-
kannt; schließlich noch bei Gütern, die nicht über das Zentrallager
gehen, wie Petroleum, frisches Gemüse usw.

Jede Lieferung ist von einem Lieferschein begleitet. Die Liefer-
scheine werden meist doppelt oder dreifach ausgestellt, wenigstens so-
weit es sich um Lieferungen des Zentrallagers handelt. E i n Exem-
plar behält die Zentralstelle und zwei bekommt der Lagerhalter der
Verteilungsstelle, wovon ein Exemplar quittiert an das Zentrallager
zurückgeht. Zuweilen wird das dritte Exemplar für den Fall des Ver-
lorengehens ausgestellt, was bei der oft geringen Zuverlässigkeit der
Kutscher, welche die Lieferscheine überbringen, leicht vorkommen kann.
In anderen Fällen erhalten Zentrallager und Zentralbureau geson-
derte Exemplare und deshalb ist in diesem Falle ein drittes Exemplar
notwendig.

Die Nebenlieferungen werden entweder auf die Lieferscheine der
Hauptlieferungen übertragen oder laufen selbständig weiter. Die
Sumnien werden auf den Lieferscheinen erst nachträglich ausgeworfen,
und zwar geschieht dies der Kontrolle halber getrennt sowohl in der
Zentrale als auch in der Verteilungsstelle, deren Resultate man am
Ende des Monats vergleicht.

Für Retouren, Preisänderungen, Wertminderungen infolge Ver-
derbens usw. bedient man sich in den Konsumvereinen sogenannter
Rücklieferungsschcine. Für Preisänderungen hat man auch besondere
Differenznoten.

Nach § 7 der vom Zentralverbande deutscher Konsumvereine als
Muster herausgegebenen Geschäftsanweisungen hat sich der Lagerhalter
sofort bei Empfang der Güter aus dem Zentrallager von der Richtig-
keit des Gewichts bzw. Maßes und von der guten Beschaffenheit der
ihm übergebenen Verteilungsgüter zu überzeugen. Ausstellungen,
welche er gegen das Gewicht oder Maß einer Lieferung aus dem Zen-
trallager etwa zu machen hat, sind von ihm sofort auf dem Begleit-
zettel oder in dem Begleitbuch, in welchem dem Zentrallager die
Empfangsbescheinigung des Lagerhalters zu erteilen ist, zu vermerken,
und diesen Vermerk hat der Lagerhalter von Kutscher, Boten usw.,
die die Güter aus dem Zentrallager überführen, bestätigen zu lassen.

Ausstellungen gegen die Güte einer aus dem Zentrallager
empfangenen Lieferung hat der Lagerhalter unverzüglich beim Vor-
        <pb n="160" />
        ﻿155

stände anzubringen, damit dieser wegen Prüfung der Ausstellung
das Erforderliche veranlassen kann.

2. Buchhaltung.

Es wäre unnütz, hier im einzelnen auf die Bücher und Buchungen
einzugehen, die im Verkehr zwischen Zentrale und Verteilungsstelle
vorkommen. Ich verweise dafür auf das in dritter Auflage erschienene
Buch über die Buchführung der Konsumvereine von I. Hein §,*) dem
verstorbenen Direktor eines Revisionsverbandes des Zentralverbandes.
Heins hat durch jahrzehntelange Revisionstätigkeit bei zahlreichen
großen und kleinen Vereinen den besten Einblick in das Buchhaltungs-
wesen der Konsumgenossenschaften gewonnen. Hier der Vollständig-
keit halber nur das Wesentlichste.

Im Zentrallager wird das Z e n tr a l l a g c r b u ch geführt, das
in der Form von andern Lagerbüchern nicht abweicht. Da es sich
meist um große Einzelposten handelt, führt man das Lagerbuch in der
Regel nach Partien, die dann einzeln abgeschlossen werden. Die Ein-
gänge werden nach einem besonderen Eingangsbuch, die Ausgänge nach
den Lieferscheinen für die Lagerhalter gebucht.

Die Belastung der Verteilungsstellen erfolgt zum Abgabepreise auf
Grund der Lieferscheine im Lagerhalterbuch. Auf der linken
Seite findet man dort die Ausgänge vom Zentrallager und etwaige
Preiserhöhungen, auf der rechten Seite die Retouren, Abschreibungen,
Preisherabsetzungen usw. und die Kasseneingänge. Die Verteilungs-
stellen liefern die Kasseneingänge je nach den Einnahmen täglich oder
von Zeit zu Zeit, das heißt meist zwei- oder dreimal wöchentlich ab.
Die Ablieferung geschieht persönlich, durch die Bank oder durch die Post.
Heute strebt man an, daß die Lagerhalter die Beträge sofort auf das
Konto des Vereins bei der Bankabteilung der Großeinkaufsgesell-
schaft überweisen, sei es nun durch Postscheck oder durch die Bank.

Der besseren Uebersicht halber und um einen geregelten Verkehr
zwischen Vorstand und Verteilungsstelle zu ermöglichen, wie es in
den Geschäftsanweisungen für die Lagerhalter heißt, hat man in ein-
zelnen Vereinen sogenannte Wochenabrechnungen eingeführt, die über
alle Einnahmen und Ausgaben der Lagerhalter Aufschluß geben.

Zu dem Lagerhalterbuch wird vom Lagerhalter in der Regel ein
Gegenbuch geführt, das sogenannte Au fr e ch n u n g s b u ch. In
etwas einfacherer Form werden dort dieselben Buchungen vorgenom-
men. Ende des Monats werden die Endsummen der beiden Bücher

Neubearbeitet von Karl Schmidtchen, Düsseldorf, erschienen Ham-
burg 1913.
        <pb n="161" />
        ﻿156

verglichen und bei Uebereinstimmung vom Lagerhalter durch Unter-
schrift anerkannt. Das ist der in allen Vereinen eingeführte Monats-
abschluß.

Aus dem Lagerhalterbuch werden die Endsummen in das Lager-
halterabschlußbuch übertragen, in welchem am Ende des Ge-
schäftsjahres durch Einstellung der Kassen- und Güterbestände nach
der Jnventurliste der Abschluß mit den Lagerhaltern gemacht wird.
Der Abschluß kann auch im Lagerhalterbuch gemacht werden, was das
Einfachere ist. Ergibt sich ein Fehlbetrag, so wird dieser bis zu einer
gewissen Grenze durch die Mankovergütung, welche den Lagerhaltern
gewährt wird, ausgeglichen.

Die Inventur wird vom Vorstand und Lagerhalter gemacht,
unter Kontrolle des Aufsichtsrats. In die Jnventurliste werden Ein-
und Verkaufspreise eingestellt, der eine der Bilanz wegen, der andere
für die Verrechnung mit dem Lagerhalter. Nach Fertigstellung der
Jnventurliste wird sie von den bei der Inventur beteiligten Personen
unterzeichnet.

3.	Verkehrsmittel und Verkehrspersonal.

Alle größeren Konsumgenossenschaften haben ihren eigenen
Fuhrpark, obwohl, wie wir schon früher hörten, die eigene Spedi-
tion den Vereinen zuweilen teurer kommt als die fremde. Die Eigen-
spedition hat aber den Vorteil, daß die Anlieferung der Verteilungs-
güter an die Abgabestellen geregelter ist und überhaupt eine bessere
Kontrolle gestattet. Bei der großen Zahl der Verteilungsstellen und
den weiten Entfernungen, die besonders in Bezirkskonsumvereinen zu
überwinden sind, ist der Speditionsapparat mancher Konsumvereine
ziemlich kompliziert. Nehmen wir als Beispiel die „Produktiv n"
in Hamburg: Dieser Verein mit seinen 182 Abgabestellen hatte
Ende 1913 27 Lastwagen, 21 Brotwagen, 7 Lastzüge (kriegsmäßig^)
ausgerüstete Lastautos mit Anhänger), 3 Lastautomobile, 5 Brot-
autos, 2 Personenautos, außerdem für den Wasserverkehr 1 Barkasse
und 1 eiserne Schute. — Zu der Frage, ob der Beförderung mittels
Wagens oder inittels Automobils der Vorzug zu geben ist, heißt es in
einen: Geschäftsbericht der „Produktion", daß das Automobil wie
auch das Gespann erst bei einer zweckmäßigen Kombination zu
ihrer Höchstleistung gelangen: Für das Auto weite Touren, hohe Be-

5) Die Produktion erhielt im Jahre 1913 für ihre Kriegsautomobile
33 000 M. an Subventionen. Eine Reihe von andern deutschen Konsum-
Vereinen haben ebenfalls Kriegsautomobile. Die Proteste, die dagegen von
Konsumvereinsgegnern erhoben wurden, waren ohne Erfolg.
        <pb n="162" />
        ﻿157

lastung, keine Zwischenstationen für Teilladungen; für die Gespanne
die kurzen Touren mit nicht zu umgehendem Aufenthalt vor den ein-
zelnen Abgabestellen. Von der Durchführung dieser Arbeitsteilung
hänge mehr oder weniger die Herabminderung der Transportspesen
ab. — Was die Eigenspedition den Konsumvereinen so sehr erschwert,
sind die hohen Löhne der Transportarbeiter. Der gleichzeitig mit
dem Bäckertarif erneuerte Tarif für die in den Genossenschaften be-
schäftigten „Handels-, Transport-, Verkehrsarbeiter und -Arbeiterin-
nen" mit dem deutschen Transportarbeiterverband zeigt uns das am
deutlichsten. In der Anmerkung«) gebe ich auch die wesentlichsten Punkte

«) Transportarbeitertarif.

1. Arbeitszeit.

Die tägliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Frühstücks-, Mittags-
und Vesperpause:

für Chauffeure acht Stunden;

für Lagerarbeiter, Markthelfer, Kontorboten, Hausdiener und ungelernte
Arbeiterinnen, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig mehr
als zwei Lagerarbeiter beschäftigen, 81/3 Stunden, an Sonnabenden acht
Stunden, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig bis zu
zwei Lagerarbeitern beschäftigen, neun Stunden, an Sonnabenden acht
Stunden;

für Kutscher und Stalleute neun Stunden, an Sonnabenden acht Stunden;
Füttern und Putzen der Pferde morgens ist in die Arbeitszeit ein-
zurechnen.

2. Löhne.

Der Grundlohn beträgt:
für männliche Transportarbeiter:

in Orten von 0 bis 10j&gt;/o Ortszuschlag wöchentlich 22,50 M. und steigt
jährlich uni IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 27,50 M.;
in Orten von 121/3 bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 23 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 28 M.;
in Orten mit 221/3 bis 30»/o' Ortszuschlag wöchentlich 24 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29 M.;
für Chauffeure:

in Orten von 0 bis 10°/° Ortszuschlag wöchentlich 26,50 M. und steigt
jährlich um IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29,50 M.;
in Orten von 12i/g bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 27 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 30 M.;
in Orten mit 221/3 bis 30°/o Ortszuschlag wöchentlich 28 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 31 M.;
für Arbeiterinnen wöchentlich 12 M. und steigt jährlich um 1 M. für
die Woche bis zu 16 M.

Vom 1. August 1916 ab erhöhen sich die Grundlöhne der männlichen
Transportarbeiter und der Chauffeure um 1 M., der Arbeiterinnen um
50 Pfg. wöchentlich. Wo bisher ein höherer Lohn gezahlt wurde, als in diesem

Schloesfer, Die konsumgcnossenschastliche Gütervermittlung.	11
        <pb n="163" />
        ﻿158

dieses Tarifs, der sich auf zwei Hauptgruppen der konsumgenossen-
schaftlichen Arbeiter bezieht, nämlich auf die Lager- und Transport-

Tarif vorgesehen ist, dürfen Lohnabzüge nicht gemacht werden. (Die weiteren
Lohnbestimmungen entsprechen denen des Bäckertarifs. S. Seite 76.

3.	Ueber st unden und Nachtarbeit.

Ueberstunden sind möglichst zu vermeiden. Wo solche dennoch ange-
ordnet werden müssen, sind sie in der Zeit bis 9 Uhr abends bzw. nach 5 Uhr
morgens mit 20°/» Aufschlag zu bezahlen.

Nachtarbeit ist mit 50°/» Aufschlag zu bezahlen.

4.	Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

■ Sonn- und Feiertagsarbeit ist möglichst zu vermeiden. Macht sich aus
besonderen Gründen Sonn- und Feiertagsarbeit notwendig, so ist sie mit
50°/» Aufschlag zu entschädigen.

5.	Zeit der Lohnzahlung.

6.	Ferien.

(Wie beim Bäckertartf. S. Seite 77.)

7.	Technische und sanitäre Einrichtungen.

In den Pack- und Arbeitsräumen ist für genügende Entlüftung zu sorgen.
Warenaufzüge, Maschinen usw. sind mit den nötigen Schutzvorrichtungen zu
versehen.

Dem Personal ist ein Raum zum Einnehmen der Mahlzeiten zur Ver-
fügung zu stellen; derselbe muß mit Sitzgelegenheit versehen sein. Äußern-
dem sind dem Personal verschließbare Schränke zum Aufbewahren der
Kleidung zur Verfügung zu stellen.

Zum Schutze gegen Witterungseinflüsse sind den Chauffeuren, Kutschern
und Mitfahrern sowie allen ständig im Freien Beschäftigten Regenmäntel
resp. Regenjacken zur Verfügung zu stellen. Weiter ist dafür zu sorgen, daß
die Arbeiter ihre bei schlechtem Wetter durchnäßte Kleidung trocknen können.
Desgleichen ist für genügende Wascheinrichtung Sorge zu tragen.

Ferner ist an leicht zugänglicher Stelle Verbandszeug aufzubewahren,
welches bei Unfällen jederzeit in Benutzung genommen werden kann.

8.	§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

9.	Neueinstellung von Arbeitskräften.

Bei Neueiustellung von Arbeitskräften sind die Arbeitsnachweise des Deut-
schen Transportarbeiterverbandes zu benutzen.

10.	Kündigungsfrist.

Die Kündigungsfrist für sämtliches in Betracht kommendes Personal ist
eine vierzehntägige.

11.	Schlichtung von Differenzen,
a) Verhandlungen zwischen den Beteiligten, b) Tarifamt und Schiedsgericht.

12.	Allgemeine Bestimmungen.

Betr. Personen, die durch den allgemeinen Tarif nicht erfaßt werden.

13.	Schlußbestimmungen.

(Wie beim Bäckertarif. S. Seite 77.)
        <pb n="164" />
        ﻿159

arbeit er, wieder — die dritte Hauptgruppe, die in der Eigenproduktion
beschäftigten Arbeiter, lernten wir schon früher kennen.

Alles Prinzipielle zu den Tarifen der Konsumgenossenschaften ist
schon früher gesagt worden. Im einzelnen sind auch hier
bessere Löhne, kürzere Arbeitszeit, längere Ferien als in den
Privatbetrieben, selbst dort, wo Gewerkschaftstarife bestehen, zu kon-
statieren. Der folgende Ausdruck von Franz Feuer st ein sagt am
besten, wie es damit steht: „Die beteiligten Gewerkschaftsorganisa-
tionen haben ein gerüttelt Maß von Arbeit, wenn sie in den nächsten
fünf Jahren (der vereinbarten Geltungsdauer des Tarifs) durch Ab-
schluß ausgedehnter Tarifverträge mit gleichen Bedingungen die un-
günstigen Konkurrenzverhältnisse für die Konsumvereine von ihrer
Seite her günstiger gestalten wollen?)

Auf das immer wieder auftauchende Märchen der schlechten Ar-
beitsverhältnisse in Konsumgenossenschaften brauche ich wohl kaum
einzugehen, nachdem wir die Tarife, die nicht Ausnahmetarife ein-
zelner Vereine sind, sondern deshalb eine so große Bedeutung haben,
weil sie sich auf das ganze Reich erstrecken, kennen gelernt haben. Man
könnte aber noch die Frage auswerfen, ab die vom Zentralverband ab-
geschlossenen Tarife auch von den einzelnen Vereinen eingehalten
werden. Im Jahresbericht des Zentralverbandess) finden wir darüber
u. a. folgende Angaben: Von 199 Genossenschaften inkl. der Groß-
einkaufsgesellschaft und der Verlagsgesellschaft, die sämtlich Transport-
arbeiter beschäftigen, haben im Jahre 1913 177 Vereine den Tarif
anerkannt, bei drei Vereinen kam es zu Sondertarifen und bei 19
Vereinen führten die bezüglich eines Tarifs gepflogenen Verhand-
lungen zu keinem Ergebnis; diese Vereine gelten somit als tarifuntreu.
Die tariftreuen Vereine beschäftigten Ende 1913 ca. 3000 Transport-
arbeiter.

IX.	Der verkehr zwischen verteilungsstelle und Entnehmer.

Entnehmer von Bedarfsgütern in Konsumgenossenschaften, so-
weit es sich nach der Definition des § 1 Nr. 5 des Genossenschafts-
gesetzes um Vereine mit dem Zwecke des „gemeinschaftlichen Ein-
kaufs von Lebens- und Wirtschaftsbedürfnissen im großen und
Ablaß im kleinen" handelt, können nach § 8 Abs. 4 des Genossen-
schaftsgesetzes nur Mitglieder oder deren Vertreter sein. Die
Abgabe an Nichtmitglieder ist durch § 152 des Genossen-

H Feuerstein, a. a. O. S. 687.
s) 1913 S. 603.

11*
        <pb n="165" />
        ﻿160

schastsgesetzes bei Geldstrafe bis zu 150 M. verboten?) Handelt
es sich aber um Gegenstäude der Eigenproduktion der Kon-
sumvereine, so steht es im Belieben der Konsumvereine, diese auch
an Nichtmitglieder abzugeben.

Auch der Verkehr mit den Entnehmern von Bedarfsgütern ist
im organisierten Konsum eigenartig. Man merkt es schon bei der
Bedienung. Im erwerbsmäßigen Warenverkehr, besonders im
Kleinhandel, muß das Verkaufspersonal eine oft lügenhafte Höf-
lichkeit zur Schau tragen?») Auf jede mögliche Weise soll es die Sym-
pathie der Kundschaft zu erwerben suchen. Kein Käufer darf hin-
ausgehen, ohne gekauft zu haben, sonst ist der Angestellte für den
Verkauf nicht geschickt, er redet dem Käufer nicht genug zu usw.
Ueber diese Frgge der Suggestion schreibt Schär in der Zeit-
schrift „Wohlfahrt und Wirtschaft"* l 2) in einem Artikel über die Rolle
der Suggestion beim Einkauf der Bedarfsgüter und außerdem in
seiner Handelsbetriebslehre:

„Im Gegensatz zu den wirklichen Vorteilen, die ein Kaufmann
seinen Kunden in bezug auf Preis und Qualität der Waren und in bezug auf
Zahlungsbedingungen einräumt, um auf diese Weise gegenüber seinen Wett-
bewerbern um den Absatz bzw. um die Kaufkraft der Konsumenten einen Vor-
sprung zu erhalten, gibt es eine Menge solcher Mittel, die nicht in wirklich
dargebotenen Vorteilen bestehen, sondern vielmehr auf die Beeinflussung des
subjektiven Urteils, auf die Anziehung der Kundschaft, auf die Erwerbung der
Sympathie und auf Bevorzugung gerichtet sind."

Das findet man im Konsumverein nicht. Schon Holyoake
sagt:»)

„Die Verkäufer treiben nicht, sie überlisten und schmeicheln nicht. An Ueber-
vorteilung haben sie kein Interesse. Nur eine Pflicht haben sie zu erfüllen
— die Pflicht: Richtiges Maß, volles Gewicht und reine Ware zu verabfolgen.
In anderen Teilen der Stadt, wo Konkurrenz der Grundsatz des Handels ist,
kann alles Predigen nicht solche moralische Wirkungen hervorrufen wie diese."

In Einzelgeschäften, wo das Personal unter den Augen des
Prinzipals steht, tritt die von Schär gekennzeichnete Erscheinung
besonders deutlich hervor; weniger dagegen in den privaten Filial-
betrieben. In einer mir vorliegenden Geschäftsanweisung für das

0 Bezüglich der Einzelheiten des Verbots der Abgabe an Nichtmitglieder
verweise ich auf das Genossenschaftsgesetz selbst, sowie auf den Kommentar
von Parisius und Crüger und auf das Handbuch von Oppermann
und H ä n t s ch k e, S. 100 ff.

la) Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen.

2) Nr. 1/1914. Diese Zeitschrift, herausgegeben von vr. Benno Jaros-

l a w, welche zur Klärung der Konsumentenfrage so notwendig gewesen wäre,
mußte leider ihr Erscheinen schon im ersten Jahre wieder einstellen.

2)Holyoake-Häntschke, a. a. O. S. 64.
        <pb n="166" />
        ﻿Verkaufspersonal eines süddeutschen Filialbetriebs heißt es unter
dem Punkte „Bedienung": „Das Verhalten gegenüber der Kundschaft
muß stets ein zuvorkommendes, freundliches, sittlich gutes sein und
ist den Kunden bei Betreten des Ladens sofort die vollste Aufmerk-
samkeit zu schenken."

In den Anweisungen eines anderen Filialbetriebes heißt es
darüber: „Gegen die Kundschaft muß die größte Rücksicht gebraucht
werden". Aehnlich lauten auch die Bestimmungen in den Geschäfts-
anweisungen anderer Filialbetriebe, soweit ich Einblick in solche er-
halten konnte. Sie bringen also wenig von dem zum Ausdruck, was
der Bedienung in anderen Erwerbsgeschäften so eigen ist: Uebergroße
Höflichkeit, schmeichelnde Redensarten, Zureden usw&gt;) Immerhin
unterscheidet sich die Anordnung wesentlich von der der Konsum-
genossenschaften.^) Die entsprechende Bestimmung in den Geschäfts-
anweisungen hat in der Regel folgenden Wortlaut:

Beim Warenverkauf hat das Verkaufspersynal in sauberer Kleidung die
Mitglieder der Reihe nach anständig und höflich zu bedienen. Kinder
dürfen nicht zugunsten Erwachsener länger warten.

Eine streng durchgeführte Bedienung „der Reihe nach" kennt
man nur in der konsumgenossenschaftlichen Güterverteilnng. Die
Gründe, die zu einer verschiedenartigen Bedienung führen, sind man-
nigfaltig. Zuweilen ist es das allgemeine Ansehen der Person, das
dem Verkäufer Respekt einflößt; noch mehr aber wird es davon ab-
hängen, ob der betreffende Käufer ein guter Kunde ist, besonders ob
er bar bezahlt.

Im Konsumverein kennt man, von wenigen Ausnahmen ab-
gesehen, nur die Barzahlung. Ein Konsumgenossenschafter schreibt
mir darüber: Das System der Barzahlung entkleidet im Konsum-
verein den Konsumenten aller wirtschaftlichen Vorteile, die der ein-
zelne vielleicht gegenüber anderen besitzen könnte; vor dem Ladentisch
steht nur das Mitglied, das mit gleicher Kulanz bedient zu werden
Anspruch hat, ob es nun reich sei oder arm.

Um eine Bedienung dieser Art, d. h. der Reihe nach, zu ermög-
lichen, verlangt man in manchen Vereinen, daß die Mitglieder die
zu entnehmenden Artikel in ein besonderes Buch, das „Einkaufsbuch"

*) Es bedarf dagegen keiner Frage, daß die Leitungen der privaten
Filialbetriebe bestrebt sind, jene Eigenschaften bei ihrem Verkaufspersonal durch
Selbstinteressierung desselben hervorzurufen, was teilweise auch mit Erfolg
durchgeführt wurde.

s) Ganz allgemein betrachtet, sind die Geschäftsanweisungen der privaten
Filialbetriebe kategorischer gehalten als die der Konsumvereine. Der Klassen-
unterschied kommt bei jenen mehr zum Ausdruck.
        <pb n="167" />
        ﻿162

(besser Entnahmebuch) eintragen und dieses beim Betreten des
Ladens in einen dazu bestimmten Kasten legen. Bei der Bedienung
wird dann das unterste Buch immer zuerst vom Vcrteilungspersonal
herausgenommen. Ausnahmen davon gibt es natürlich auch hier, doch
sind dafür andere Gründe maßgebend als im Erwerbsgeschäft, so z. B-
wenn ein Mitglied nur einen Artikel verlangt, der vielleicht nicht
einmal abgewogen zu werden braucht. Das vorherige Eintragen in
ein besonderes Entnahmebuch gibt auch der Verteilerin die Mög-
lichkeit, Artikel, die zusammen liegen, zusammen zu holen. Sie
ist nicht gezwungen, verschiedene Male an dieselbe Stelle zu laufen,
wie das sonst der Fall ist. Das bedeutet eine nicht geringe Kosten-
ersparnis. Das Eintragen der gewünschten Bedarfsartikel zu Hause
hat auch die Folge, daß die Mitglieder gezwungen sind, ehe sie zur
Abgabestelle gehen, über das nachzudenken, was sie überhaupt
der Verteilungsstelle entnehmen wollen. Nach Irma Wolfs scheint
das sonst nicht immer der Fall zu sein: „Wie die Zeit des Einkaufens
nicht der Ueberlegung wert erscheint, so gibt man sich vorher auch
nicht die nötige Mühe, genau zu überlegen, was man einkaufen will
oder äußert sich im Geschäft nicht genau darüber, wie der betreffende
Gegenstand sein soll"?) Ein weiterer Vorteil für den Konsumverein
besteht darin, daß durch das vorherige Eintragen nicht so manches
vergessen wird, das dann später beim nächsten Kleinhändler ge-
holt wird.

Wenn in den Konsumvereinen zuweilen darüber geklagt wird,
daß das Verteilungspersonal nicht freundlich und entgegen-
kommend genug sei — hier haben wir also das gerade Gegenteil
der Verhältnisse in den Erwerbsgeschäften —, so beruht das wohl
darauf, daß das allgemeine Bildungniveau der konsumgenossenschaft-
lichen Angestellten ziemlich niedrig ist. Das Personal entstammt,
lote wir gesehen haben, durchweg den untersten Schichten. Mit dem
allgemeinen Aufsteigen der niederen Klassen und mit Rücksicht darauf,
daß die Konsumgenossenschaften den Bildnngsstand ihres Personals
durch Wort und Schrift immer mehr zu heben suchen, dürfte aber
dieser Uebelstand zurücktreten und allmählich verschwinden. Jeden-
falls ist er nicht darin zu suchen, daß sich in der Konsumgenossenschaft
zwei gleichberechtigte Genossen in den Personen der Verteiler und
Entnehmer gegenüberstehen. Der Uebelstand liegt nicht im Wesen
des organisierten Konsums selbst, sondern ist eine wirtschaftlich be-

b) Arch. f. SozW. 12, 894. Die Verfasserin hat besonders die Frauen
der besseren Stände im Auge. Es dürfte aber auch auf die anderen zutreffen.
        <pb n="168" />
        ﻿163

gründete soziale Erscheinung, die nur vorübergehenden Charakter
trägt.

Das Prinzip der freien Konkurrenz hat dazu geführt, daß die
Erwerbsgeschäfte sich in dem Entgegenkommen gegenüber der
Kundschaft überbieten. Heute hat sich der Käufer bereits
daran gewöhnt; er stellt die unglaublichsten Forderungen. Es gibt
nicht selten Käufer, die bei einem Kauf von wenigen Pfennigen oder
Groschen verlangen, daß man ihnen die Ware zuschicke, sogar bis
in entfernt gelegene Vorstädte hinaus. Die Konsumgenossenschaft
konnte und wollte hier nicht mitmachen. Sie gibt den Konsumenten
mehr Rechte, sie legt ihnen aber auch mehr Pflichten auf.
Die Rechte des organisierten Konsumenten bestehen darin, daß er
aus der Generalversammlung seine Wünsche geltend machen kann,
daß er über alle Neuerungen mitbeschließen kann. Er stellt seine
Funktionäre (Aufsichtsräte usw.) an, die den von ihm selber geschaf-
fenen Apparat kontrollieren und die ihm darüber Bericht erstatten.
Er kann am Ende des Jahres einen Bericht verlangen über die Tä-
tigkeit der gesamten Verwaltung, über die zahlenmäßigen Resultate
seines investierten Kapitals usw. Im Geschäftsbericht wird ihm auch
mitgeteilt, weshalb er in diesem Geschäftsjahr mehr resp. weniger
für diesen oder jenen Artikel hat bezahlen müssen. Er hört dabei von
Kartellen und Trusts, von brasilianischer Kaffeevalorisation, von
Mißernten und Transportschwierigkeiten. Es wird ihm auch
mitgeteilt, wie die Güter hergestellt werden, wieviel Leute daran be-
teiligt sind und welchen Lohn sie beziehen. Aus dem Geschäftsbericht
kann er auch in der Regel ersehen, ob er zu derselben sozialen Schicht
gehört wie die anderen, die mit ihm zusammen ihre Bedarfsgüter
entnehmen, oder ob sie einer höheren oder niederen Schicht angehören.
Bon alledem erfährt der Käufer im Erwerbsgeschäft nichts oder nur
wenig. Sicherlich hat hier der organisierte Konsument einen Vorteil,
der nicht za unterschätzen ist. Daß auch der Käufer in Privatgeschäften
dies zu schätzen weiß, geht daraus hervor, daß er in der allerneuesten
Zeit versucht, einen größeren Einfluß auf seinen Warenvermittler
zu gewinnen und sogar eine gewisse Kontrolle über ihn auszuüben.
Ich denke da besonders an die Konsumentenbewegung in Oesterreich.

Den größeren Rechten der Konsumenten stehen aber auch größere
Pflichten gegenüber. In einer gedruckten Mitteilung an die Mit-
glieder des im Reichsverbande organisierten Vereins „Eintracht" in
Köln heißt es z. B.: „Unsere Mitglieder bitten wir, durch freund-
liches Entgegenkommen dem Verkaufspersonal seine Arbeit möglichst
zu erleichtern". Ein anderer Verein bittet seine Mitglieder, in ihrem
        <pb n="169" />
        ﻿164

eigenen Interesse „Einkäufe" gleich in größeren Mengen zu machen
und nicht, wie es häufig geschehe, am Tage mehrere Male nur ein-
zelne Artikel zu holen. Dadurch würde viel Arbeit gespart. In einem
der ersten deutschen Konsumvereine, der „Ermnnternng" in Chemnitz,
war es sogar verboten, an einem Abend zweimal Bedarfsgüter in
der Genossenschaft zu entnehmen. Typisch für die Welt des organi-
sierten Konsums ist auch folgender Fall. Die im Zentralverbande
organisierte Konsumgenossenschaft „Hoffnnng" in Köln unterbreitet
ihren Mitgliedern nachstehenden Wunsch:

Durch die Eröffnung der Verkaufsstelle in der Taubenstraße wurde die
Verkaufsstelle in der Bleichstraße bedeutend entlastet, die Verkaufsstelle in der
Danzierstraße dagegen wenig oder gar nicht. Im Hinblick darauf, daß die
Räumlichkeiten in der Danzierstraße sehr beschränkt sind, bitten wir unsere
Mülheimer Mitglieder in der Nähe der beiden genannten Verkaufsstellen, ihre
Einkäufe möglichst in der Bleichstraße niachen zu wolsen. Es liegt dies im
Interesse der Mitglieder, da bei einer zweckmäßigen Verteilung des Umsatzes
die Abfertigung der Käufer eine beschleunigtere ist.

Im Konsumverein Basel hat man die Mitglieder daran geivöhnt,
den größten Teil ihrer Milch aus den Verteilungsstellen zu
beziehen, da das eine große Kostenersparnis für den Verein und damit
für das einzelne Mitglied bedeutet. Auf die Hauslieferungen im all-
gemeinen komme ich noch zu sprechen.

Ein süddeutscher Konsumverein bittet seine Mitglieder, die leeren
Bierflaschen stets pünktlich und in sauberem Zustande an die Ver-
teilungsstellen zurückzugeben. Ferner macht er seine Mitglieder darauf
aufmerksam, daß mißbräuchliche Benutzung evtl, gerichtlich verfolgt
würde.

Einzelne Vereine haben besondere „Verkehrsordnungen" für den
Verkehr mit ihren Mitgliedern herausgegeben. Doch scheint das
nicht überall angebracht zu sein. Ein vorbildlicher Konsumverein teilt
mir auf meine Anfrage darüber mit: Verkehrsordnungen für unsere
Mitglieder haben wir nicht. Solche sind in der Großstadt, wo man
in Warenhäusern und Großhandelsgeschäften die denkbar größte
Leichtigkeit im Einkauf haben muß, auch nicht angebracht.

Hier sehen wir also, wie die starke Konkurrenz der Neugebilde
im Detailhandel nicht gestattet, in den Konsumvereinen den Bogen
allzu straff zu spannen. Es ist übrigens anzunehmen, daß bei dem
weiteren Ausbau des Konsumgenossenschaftswesens die Anforderungen
an die Mitglieder nicht gesteigert werden, sondern daß man im Gei-
genteil den Entnehmern alle möglichen Bequemlichkeiten bieten wird/)

7) Z. B. Wochenbedarfslieferungen von „Kolonialwaren" ins Haus usw.
        <pb n="170" />
        ﻿165

ohne jedoch die unökonomischen Verhältnisse in den Erwerbsgeschäften
nachzuahmen.

Dadurch, daß im Konsumverein Zeit, Ort und Form der Ent-
nahme von Bedarfsartikeln nicht ganz der Willkür der Konsumenten
überlassen sind, sondern auch der Produzent (hier die Verwaltung)
einen gewissen Einfluß darauf hat, hat es im Konsumverein ermög-
licht, die Nachteile der sogenannten stillen G e s ch ä f t s st u n d e n
etwas zu mildern.

Die stillen Geschäftsstunden machen sich im Konsumverein in
stärkerem Maße bemerkbar als in den Privatgeschäften, was sich aus
dem einseitig zusammengesetzten Abnehmerkreis der Konsumgenossen-
schaften erklärt. Die meisten Mitglieder sind den Tag über vollauf
beschäftigt und machen ihre Haupteinkäufe erst gegen Abend. Be-
sonders konzentriert sich die Bedarfsdeckung auf die Lohnzahlungs-
tage, speziell auf Freitag und Samstag abend. In vielen Vereinen
hat man deshalb, um eine schnellere Bedienung an den genannten
Tagen zu ermöglichen, die Bestimmung erlassen, daß es sehr er-
wünscht sei, wenn die Mitglieder ihre Bestellungen mitsamt den
Körben schon morgens oder sogar einen ganzen Tag vorher bringen,
damit die Verteilungsgüter in den stillen Geschäftsstunden schon
bereitgestellt werden können. Ferner werden die Mitglieder immer
wieder darauf hingewiesen, soweit es möglich ist, in den ersten Wo-
chentagen vormittags oder am ftühen Nachmittag ihre Bedarfsgüter
zu entnehmen. Diese absichtlichen Einschränkungen der Konsumenten-
willkür, die im Erwerbsgeschäft wenigstens bei der heutigen Ordnung
der Dinge nur sehr schwer durchführbar wäre, haben sich zum Teil
in den Konsunivereinen schon gut eingebürgert. Allerdings haben
diese Maßnahmen nicht genügt, um den Uebelstand ganz zu be-
seitigen. Wie in den Privatgeschäften ist es auch in den Konsum-
genossenschaften üblich, die stillen Geschäftsstunden durch Abpacken
der Güter auszufüllen. Sicherlich wäre das wenig ökonomisch,
wenn hier nicht besondere Umstände vorlägen, denn die Packerinnen
im Zentrallager würden es viel billiger tun. Bei Kaffee ist es sogar
kaum durchführbar, da die Qualität des Kaffees einbüßen würde.
Für diesen Artikel hat man denn auch maschinelle Verpackungsein-
richtungen im Zentrallager eingeführt. Durch eine Kombination von
Abwiegen, Abpacken und Herstellen der Tüten ist es gelungen, zirka
30 Tüten Kaffee in der Minute abgabefertig zu machen. Bei an-
deren Artikeln ist das Abpacken am Zentrallager aus praktischen
Gründen weniger empfehlenswert. Mehl z. B. in abgepacktem Zu-
stande stapelt sich sehr auf, und die Tüten gehen auch leicht auf.
        <pb n="171" />
        ﻿166

Es gibt ferner noch eine Reihe von anderen Maßnahmen, um
dem Uebel der stillen Geschäftsstunden zu steuern. Wie allgemein
üblich, läßt man die Zeit durch Putzen der Wagen, Maße, Regale
usw. ausfüllen. Man stellt weniger Verteilerinnen an als es für
den Abend- und Lohntagsverkehr eigentlich nötig wäre ,und bedient
sich dafür einer oder mehrerer Aushilfen. Auch die Abgabe von
frischem Gemüse, wodurch die Mitglieder bereits vormittags in die
Abgabestelle gelockt werden, ist ein Mittel zur Abhilfe; ferner das
Schließen der Abgabestellen zwischen ein und drei Uhr in manchen
Vereinen. Aus den vielen Maßnahmen, die getroffen werden, geht
jedenfalls hervor, wie unangenehm der Uebelstand empfunden wird.

Wer in eine konsumgenossenschaftliche Verteilungsstelle tritt,
dem muß es auffallen, daß ungeheuer viel Kinder Bedarfsgüter
entnehmen. Es gibt Verteilungsstellen, wo 5Q Prozent und mehr
der umgesetzten Güter von Kindern entnommen wurden. Der Pro-
zentsatz würde noch höher sein, wenn man die Zahlen der ein-
zelnen Güterentnahmen berücksichtigt hätte, anstatt den Gesamt-
umsatz, da die größeren Quantitäten in der Regel von Erwachsenen
geholt werden. Auch diese Erscheinung hat teilweise ihren Grund
darin, daß die meisten Mitglieder der unteren Schicht angehören.
Sie haben wenig Zeit, selbst zu kommen, ein Dienstmädchen können
sie nicht schicken, und so müssen eben die Kinder gehen. Weiter
scheint es auch an dem größeren Vertrauen zu liegen, daß man dem
indirekt selbst angestellten Verteilungspersonal des eigenen Unter-
nehmens entgegenbringt. , Es soll ja in Erwerbsgeschäften vor-
kommen, wenn auch vielleicht selten, daß man Kinder in Quantum
und in Qualität schlechter behandelt als Erwachsene. Derartiges ver-
trägt sich nicht mit dem konsumgenossenschaftlichen Charakter. Würde es
aber vorkommen, so wäre das Beschwerderecht bei einem großen Teil
der unteren Schicht im Konsumverein weit größer als im Erwerbs-
geschäft, wo der Käufer vielfach dem Verkäufer durch Borgwirtschaft
verschrieben ist.

Es war mir interessant, daß Holyoake bereits in Rochdale
die verhältnismäßig große Entnahme von Bedarfsgütern durch Kin-
der konstatierte und darüber in seiner Geschichte der Pioniere von
Rochdale wie folgt schreibt:

„Anderswo sendet man Kinder nicht gern in die Materialwarenläden,
wenn es möglich ist, Erwachsene zu schicken, denn es ist bekannt, daß die
Händler den Kindern in die Hände stecken, was sie wollen. Daß eine große
Anzahl Kinder in die Genossenschaftsläden geschickt werden, um Einkäufe zu
machen, ist ein ehrenvoller Beweis des Vertrauens, welches man zu der
Genossenschaft hat."
        <pb n="172" />
        ﻿Der Konsumverein hat dem Umstand, daß soviele Kinder Güter
entnehmen, dadurch Rechnung getragen, daß er dem Verteilungs-
personal empfiehlt, bei Kindern besondere Obacht darauf zu haben,
daß ihnen die gewünschten Bedarfsartikel direkt übermittelt und nicht
erst auf den Ladentisch gelegt werden. Kinder müssen besonders sorg-
fältig bedient werden, so lautet die Bestimmung in manchen Ver-
einen. Anderseits aber bittet man die Eltern, zu kleine Kinder nicht
zu schicken. Viele unliebsame Reklamationen würden dadurch ver-
mieden werden.

X.	Die Verteilung der Hauslieferungsgüter.

Anschließend an die Usancen des erwerbsmäßigen Warenver-
triebs ist man auch in der konsumgenossenschaftlichen Gütervertei-
lung zur Hauslieferung bestimmter Artikel übergegangen. Dagegen
kennt man die Hauslieferung für alle Warensorten nur in einzelnen
Vereinen, und auch da nur, wenn der für Hauslieferungen festgesetzte
Minimalbetrag von vielleicht 10 M. erreicht wird. Das ist besonders
in den Vereinen der Fall, die auch viele bürgerliche Elemente zu
ihren Mitgliedern zählen.

Als eigentliche Hauslieferungsartikel kommen in Frage: Milch,
Bäckereiprodukte, Brennmaterialien, Kartoffeln
und Getränke. Der Allgemeine Konsumverein in Basel kennt
auch die Hauslieferung für P e t r o l e u m. Die Gründe, die zur
Hauslieferung führen können, sind ganz verschieden. Bei Milch und
Bäckereiprodukten handelt es sich um Gegenstände des täg-
lichen Bedarfs, die sich nicht gut konservieren lassen und die man jeden
Tag frisch bezieht. Diese Regelmäßigkeit des Bedarfs war für Bäcker
und Milchhändler verlockend genug, die Bedarfsdeckung durch Haus-
-lieferung vorzunehmen. Anderseits war es die Bequemlichkeit der
Konsumenten, die zur Hauslieferung der beiden Produkte führte. Zu
der Zeit, wo man Milch und Brötchen nötig hat, ist die Hausfrau
in der Regel noch nicht in Toilette. Bei Milch kommt der besondere
Umstand hinzu, daß dieses Produkt von außen in die Stadt ein-
geführt wird. Der ursprüngliche Lieferant — so ist es vielfach auch
heute noch — war der Urproduzent, also der Milch bau er, dessen Be-
rufsnamen man vielfach auf den Milch Händler übertragen hat.
Der Milchbauer aber hatte kein Domizil in der Stadt, weshalb er
mittels Handkarren oder Wagen seine Kundschaft mit Milch ver-
sorgte. Sicherlich ist das für Milch der ursprüngliche Grund der
Hauslieferung gewesen.
        <pb n="173" />
        ﻿168

Bei Brennmaterialien, Kartoffeln und Getränken
liegt die Sache anders. Aus verschiedenen Gründen bezieht ein
großer Teil der Konsumenten diese Bedarfsgüter auf Vorrat. Es
handelt sich also um größere Mengen, die geliefert werden müssen.
Für die einzelnen Konsumenten würde es da zu umständlich sein, die
Spedition selbst zu übernehmen, weshalb der Lieferant die Haus-
lieferung organisiert hat.

Das Moment, seinen Kunden „entgegenzukommen", hat natür-
lich zur Einführung aller Hauslieferungen wesentlich beigetragen.

In der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung, wo man
alles auf die einfachste ökonomische Formel zu bringen sucht, haben
sich auch in bezug auf die Hauslieferungsfrage Besonderheiten heraus-
gebildet, die ich in folgendem bei der Behandlung der einzelnen
Artikel noch streifen werde. Dort werde ich auch vou den Schwierig-
keiten der konsumgenossenschaftlichen Hauslieferungen zu sprechen
haben.

Die Milch Verteilung. Die Vermittlung von Milch haben
erst wenige Konsumvereine in eigene Regie genommen?) Milch ist
bekanntlich ein schwer zu behandelnder Artikel, der leicht verdirbt.
Weitere Schwierigkeiten erwachsen aus dem schwankenden Milch-
ertrag der Kühe, weshalb es nötig ist, besondere Regulierstellen,
Molkereien, einzurichten, wozu kleine Vereine naturgemäß nicht im-
stande sind?) Dazu konimt, daß den Prinzipien der Konsumgenossen-
schaften gemäß nur hygienisch einwandfreie Milch geliefert werden
darf und außerdem Schaffung humaner Arbeitsbedingungen eine der
ersten Pflichten konsumgenossenschaftlicher Tätigkeit ist. Gerade die
beiden letzten Momente haben viele große Vereine von der Milch-
lieferung bis jetzt noch ferngehalten?)

Die Verteilung der Milch wird von einzelnen Vereinen selbst
übernommen, andere Vereine überlassen die Verteilung den Lieferan-
ten. Das letztere trifft z. B. auf den Bielefelder Konsumverein
zu. Von denjenigen, die die Verteilung selbst übernehmen, kann es
direkt oder durch die Verteilungsstellen oder ans beide Arten geschehen.
Der Konsumverein „Eintracht" in Essen kennt nur die direkte Milch-
lieferung, und zwar in die Häuser der Mitglieder. Dieser Verein hat

*) Am weitesten geht darin die Konsumgenossenschaft „Produktion" in
Hamburg, die einen Teil der Milch auf ihrem Landgute selbst produziert.

2)	Vgl. S. 38.

3)	Die Konsumvereine Mannheim und Frankfurt a. M. suchen durch Be-
teiligung an „Milchzentralen" einen Einfluß auf die Milchlieferung zu ge-
winnen.
        <pb n="174" />
        ﻿169

eine Molkerei in Legden, wo die von Bauern gelieferte Milch ge-
reinigt, pasteurisiert und gekühlt wird. Sie gelangt dann mittels
besonderer Wärmeschutzwagen nach Essen, wo sie von etwa 40 Milch-
verteilern den Mitgliedern zugestellt wird. Die Milchverteiler werden
nach tariflichen Sätzen entlohnt und erhalten Ferien unter Fortbe-
zahlung des Lohnes. Es gibt keinen gleichgearteten Milchvertrieb, der
unter ähnlichen mustergültigen Bedingungen arbeitet. Der Essener-
Verein ist für die Milchversorgung vorbildlich. — Der Konsumverein
Mühlhausen i. Elf. (Zentralverband) liefert ebenfalls die Milch in die
Häuser der Mitglieder durch eigene tariflich entlohnte Milchverteiler.

Besonders gut entwickelt ist die Milchverteilung im Basler
Konsumvereins) Sie ist anders als in den deutschen Städten. Die
Mitglieder der Basler Konsumgenossenschaft hat man daran gewöhnt,
ihre Milch zum größten Teil in den Abgabestellen zu holen. Es
hat dies für die Mitglieder den Vorteil, daß sie die Milch in be-
liebigen Mengen holen können und nicht an eine bestimmte Zeit
gebunden sind. Die Milch wird offen in den Lokalen ausgemessen.
Außerdem besteht noch die „Hausspedition", durch welche etwa ein
Viertel der Milch vermittelt wird. Am Wagen kostet dia Milch
einen Centime mehr als in den Verteilungsstellen, da natürlich durch
die Hauslieferung erhebliche Kosten entstehen. Der Milchfuhrmann
verteilt mit seinem Wagen durchschnittlich 800 Liter pro Tag. Die
Ausgaben betragen für ihn ungefähr 14 Franken.

Mit der Hauslieferung von Milch ist auch die Lieferung von
Rahm, Käse und Butter verbunden. Die Fuhrleute werden mit dem
Betrage der übergebenen Produkte belastet; jeden Abend müssen sie
das eingenommene Geld an der Milchkasse abliefern. Damit sie die
Mitglieder nicht übervorteilen, werden sie in bezug auf die richtige
Abgabe des Maßes kontrolliert. Gutgewicht wird ihnen bei Milch
nicht gewährt.

Da beim Milchgeschäfte peinlichste Sauberkeit herrschen muß,
so verursacht die Reinigung der Milchgefäße viel Arbeit. Die Spül-
maschinen sind fast ununterbrochen in Tätigkeit.

Von den 100 000 Litern Milch, die in Basel täglich gebraucht
werden, liefert der Allgemeine Konsumverein ungefähr 55 000 Liter,
was einem jährlichen Gesamtumsatz von 7 Millionen Franken und
einem Umsatz pro Mitglied von 200 Frankens (Jahr 1912) entspricht.

*) Nach einem Referat auf dem 10. ordentlichen Genossenschaftstag des
Zentralverbandes in Dresden 1913.

°) Der verhältnismäßig sehr hohe Umsatz ist wohl darauf zurückzuführen,
        <pb n="175" />
        ﻿— 170 —

Die Verteilung von Bäckereiprodukten. Alle grö-
ßeren Konsumgenossenschaften vermitteln ihren Mitgliedern heute
Brot, sehr viele auch andere Bäckereiprodukte. Das „Vereinsbrot",
welches die Konsumvereine in ihren großartig angelegten Bäckereien
Herstellen, ist allgemein beliebt. Sogar Nichtmitglieder suchen es
sich durch befreundete Familien, die Mitglied des Konsumvereins sind,
zu beschaffen. Es werden Umsätze von zirka 150 Mark pro Mitglied
erreicht; die meisten Vereine erzielen allerdings geringere Umsätze.
Im Durchschnitt kann man 100 Mark pro Mitglied und Jahr
rechnend)

Einige Schwierigkeiten hat es mit der Verteilung von kleinem
Weißgebäck und Konditoreisachen, eine Folge des zentralisierten
Produktionssystems der Konsumgenossenschaften. Die großen Ent-
fernungen, die zu überwinden sind, verursachen hohe Transportkosten.
Außerdeni gilt es, die Bäckereiprodukte frisch und in gutem Zustande
zur Verteilung zu bringen, was durch den weiten Transport erschwert
wird. Vielleicht dürfte eine neuerliche Erfindung für Frischhaltung
von Gebäck — vor einiger Zeit war die Rede davon in den Zei-
tungen — diese Schwierigkeiten überwinden helfen.

Besonders ist es aus obigen Gründen schwierig, die Haus-
lieferung zu organisieren. Es bedarf einer vorzüglichen Organisation,
wenn Bäckereiprodukte den Mitgliedern in die Wohnung getragen
werden sollen. Dieses Austragen ist verhältnismäßig teuer und
verschlingt häufig den gegenüber dem Brotgeschäft etwas günstigeren
Bruttoertrag. Dieser Umstand hat dahin geführt, daß etliche große
Konsumvereine von der Weißbrotlieferung außerhalb der Verteilungs-
stellen abgesehen haben?)

Wo Hauslieferung nicht besteht, geschieht die Abgabe von Bäk-
kereiprodukten in den allgemeinen oder in Spezialvertei-
lung s st e l l e n. So hatte die „Produktion" in Hamburg nach dem
Geschäftsbericht für 1912/13 allein 45 besondere Brotabgabestellen.
Wo Konditoreisacheu zur Verteilung gelangen, sind besondere Ver-
teilungsstellen eine Notwendigkeit.

Die Verteilung von Kartoffeln und Brennma-
terialien. Die Vermittlung dieser in Deutschland so wichtigen
Güter macht den Konsumgenossenschaften relativ große Schwierig?
keiten. „Eines der undankbarsten Geschäfte ist das Kartoffelgeschäft,

daß der Basler Konsumverein alle Schichten der Bevölkerung umfaßt. Auch
entnehmen Wohl Bäcker usw. ihre Milch im Verein.

6) Adolf Rupprecht, a. a. O. S. 88.

0 Adolf Rupprecht, a. a. O. S. 122.
        <pb n="176" />
        ﻿171

wo es sich darum handelt, den Mitgliedern die Kartoffeln „einzu-
kellern", schreibt der Allgemeine Konsumverein Düsseldorf in seinem
letzten Geschäftsbericht.

Einige von den Schwierigkeiten haben die Hauslieferungen von
Kartoffeln und Brennmaterialien gemeinsam. Bei beiden handelt
es sich um größere Beträge, so daß die Durchführung der B a r-
z a h l u n g nicht immer leicht ist. Maßnahmen, die für diese Fälle
getroffen werden, lernten wir schon früher kennen.

Es kommt auch häufig vor, daß die Fuhrleute die Besteller
nicht zu Hause antreffen und so oft zwei- oder dreimal anfahren
müssen, um ihre Lieferungsgüter los zu werden. Das ist mit Rück-
sicht auf die Berufszugehörigkeit der meisten Mitglieder leicht er-
klärlich. Immerhin ließe sich hier durch eine vervollkommnetere Or-
ganisation manches ändern.

Bei Bezirkskonsumvereinen ergibt sich die weitere Schwierigkeit,
daß die zerstreut liegenden auswärtigen Verteiln ugs-
st eilen schlecht zu bedienen sind. Man ist auf Sammelladungen
angewiesen; auch schließt man beispielsweise bei Kohlen Lieferungs-
verträge mit den Kohlenhändlern der betreffenden auswärtigen
Orte ab.

Bei den Kartoffelhauslieferungen kommt es leicht zu Klagen über
geringe Haltbarkeit der Kartoffeln, was teilweise auf un-
geeignete Aufbewahrungsorte zurückzuführen ist. In einzelnen Be-
richten über die Vermittlung von Kartoffeln und Brennmaterialien
wurde auch darauf hingewiesen, daß die Mitglieder zu spät be-
stellen, so daß sich der Verein nicht rechtzeitig genügend ein-
decken kann.

All das hatte die Konsumgenossenschaft Dortmund-Hamm dazu
geführt, die Hauslieferung von Kartoffeln aufzugeben und zu al-
leiniger Abgabe in den Verteilungsstellen überzugehen. Aber auch
diese Art der Versorgung hatte ihre Mängel. Vielfach fehlte es an
den notwendigen Räumen zur Aufspeicherung der Kartoffeln, und
den Mitgliedern fehlte es häufig an billigen Transportgelegenheiten,
um die Kartoffeln nach Hause zu bringen.

Sicherlich wird die allmähliche Erziehung der Konsumenten
durch die Konsumgenossenschaften den meisten der genannten Uebel-
stände abhelfen. In dieser Beziehung ist schon viel erreicht worden,
und wahrscheinlich werden die Konsumgenossenschaften von weiteren
erfreulichen Resultaten berichten können. Jedenfalls suchen die Kon-
sumgenossenschaften die Kohlen- und Kartoffelvermittlung immer
weiter auszubauen, zumal es sich um zwei Artikel handelt, die für
        <pb n="177" />
        ﻿172

den Konsum sehr wichtig sind. Die Kohlenvermittlung dient manchen
Vereinen geradezu als Propagandamittel.

Zur Verteilung der Kohlen ist noch zu bemerken, daß die Kohlen
nicht nach Scheffeln, sondern nach Gewicht abgegeben werden. Das
geflügelte Wort: „Beim Kohlenhandel wird nur an dem verdient,
was nicht geliefert wird, existiert für uns nicht", schreibt die Kon-
sumgenossenschaft „Befreiung" in Elberfeld. Auch in sehr vielen
privaten Kohlenhandlungen geschieht heute der Verkauf nach Gewicht.

In einzelnen Vereinen werden den Mitgliedern Handwagen un-
entgeltlich zur Verfügung gestellt. So ist es den Mitgliedern mög-
lich, die Kohlen selbst abzuholen, wofür sie eine Preisermäßigung
genießen.

Der Breslauer Konsumverein hat für seine vier Kohlenlager eine
geographische Bezirkseinteilung geschaffen. Die Bezirke
sind wiederum in Zonen eingeteilt, wofür besondere Tarifsätze be-
stehen?) In diesen Tarifsätzen sind auch noch andere Momente be-

8) Der sehr interessante Tarif mag hier wiedergegeben werden. Zuerst
ist die Bezirkseinteilung mit Straßen und Kohlenlager angegeben. Dann folgt
wörtlich:

Für jeden Abfuhrbezirk bestehen drei Zonen, deren Abgrenzung aus dem
in den Warenlagern aushängenden Kohlenabfuhrtarif zu ersehen ist.

Die Gebühr für Abfuhr und Abtrag in den Keller, nach dem Parterre
oder I. Stock beträgt nach

Zone 1: bei Entnahme bis 500 kg	9 Pfg-	für 50 kg,
„	„	von mehr als 500 kg	7 „	„ 50 kg.
Zone 2: „	„	bis 500 kg	11 „	„ 50 kg,
„	„	von mehr als 500 kg	9 „	,, 50 kg.
Zone 3: „	„	bis 500 kg	12 „	„ 50 kg,
„	„	von mehr als 500 kg	10 „	„ 60 kg.
Vorstehende Sätze erhöhen sich für den II. Stock um 2 Pfg., III. Stock		

3 Vs Pfg., IV- Stock 6 Pfg., V. Stock 7 Pfg. und für die Hinterhäuser um
weitere 2 Pfg. für 56 kg.

Bei Abfuhr ohne Abtrag, also nur Abschlag, ermäßigt sich die Gebühr
um 3 Pfg. für 60 kg.

Für Koks beträgt die Abfuhrgebühr innerhalb des Stadtbezirks 9 Pfg.
für 50 kg.

Die Gebühr für Abtrag beträgt für 50 kg in den Keller, Parterre und
I. Stock 3 Pfg., II. Stock 5 Pfg., III. Stock 61/2 Pfg., IV. Stock 8 Pfg.,
V. Stock 10 Pfg.

Bei den außerhalb Breslaus gelegenen, vorstehend nicht angeführten
Ortschaften, ist der Abfuhrlohn mit dem betreffenden Lagerverwalter besonders
zu vereinbaren.

Jni Winter tritt nach starkem Schneefall eine Erhöhung der Abfuhr-
löhne ein, welche die Verwalter der Kohlenniederlagen bestimmen.

Auf Trinkgeld haben die Kohlenfahrer selbstverständlich keinen Anspruch.
        <pb n="178" />
        ﻿173

rücksichtigt, wie Gewicht, Stockwerke usw. Das Ganze stellt eiu fein
durchgebildetes Tarifsystem dar.

Die Umsätze, die in Brennmaterialien in den deutschen Kon-
sumvereinen erzielt werden, sind schon heute ganz bedeutend. Einzelne
Vereine tun sich darin ganz besonders hervor?)

Die Verteilung von Getränken. Die Getränke, welche
für die Hauslieferung bei den Konsumgenossenschaften in Frage
kommen, sind: Bier, Wein, Limonade und Mineral-
wasser. Diese Getränke werden aber auch und zwar in der Haupt-
sache in den Verteilungsstellen abgegeben. Es hat das in der sozialen
Zusammensetzung der Konsumvereine seinen Grund. Die Mitglieder
beziehen Getränke meist nur in kleinen Quantitäten, die Kasten-
lieferung ist seltener als bei anderen Konsumentenschichten.

Mineralwasser und Limonaden, die zur Verteilung gelangen,
stammen meist aus der „Eigenproduktion" der Konsumvereine. Bier
wird von allen größeren Konsumgenossenschaften selbst abgefüllt.
Besondere Arbeit verlangt die Flaschenreinigung, worin die Konsum-
genossenschaften vorbildlich sind. Die technisch vollkommensten Spül-
maschinen gelangen zur Anwendung.

Es wird in den Konsumgenossenschaften sehr darüber geklagt,
daß die leeren Flaschen von den Mitgliedern noch für andere
Zwecke, als für die sie ursprünglich bestimmt waren, gebraucht werden
und dadurch die Reinigung erschwert wird. Auch wartet man oft
lange mit der Rückgabe der Flaschen oder bringt sie überhaupt nicht
zurück. Das veranlaßte die Konsumgenossenschaft „Vorwärts" in
Barmen (Zentralverband) im vorigen Jahre dazu, den Bierpreis pro
Halbliterflasche um 1 Pfg. zu erhöhen. In einzelnen Vereinen hat
man dadurch dem Uebel abzuhelfen gesucht, daß man Pfandgclder
für die Flaschen erhebt.

Bei der Hauslieferung klagt man über das Abhandenkommen
von Kasten.

o) So setzte die im Verhältnis zu den 10-, 20- und 30-Millionen-Vereinen
ziemlich kleine Genossenschaft „Unterweser" in Bremerhaven folgende Quan-
ten um:

10 Segler mit 1866 Tons engl. Nußkohlen,

110 Waggons mit 1578 Tons Briketts,

47 Waggons mit 665 Tons Wests. Hüttenkohle usw.

Dieser Verein ist damit auch der größte „Kohlenhändler" in den Unter-
weserorten geworden.

Schloefser, Me konsnmgenossenschastliche Gütervermittlimg.

12
        <pb n="179" />
        ﻿174

Mit diesen letzten Bemerkungen soll den Mitgliedern der Kon-
sumvereine kein besonderer Vorwurf gemacht werden, denn es handelt
sich um Erscheinungen, mit denen man mehr oder weniger auch
in den Erwerbsgeschäften zu kämpfen hat.

Xl.	Das RollenmarkenMem und die Auszahlung der
Rückvergütung.')

Um den Umsatz der einzelnen Mitglieder am Jahresschlüsse für
die Auszahlung der Rückvergütung festzustellen, ist es nötig, auf
irgendeine Weise die Höhe der Einzelumsätze festzuhalten. Ur-
sprünglich trug man jede Entnahme in ein Kontobuch ein, zu dem
der Kontrolle halber ein G e g e n b u ch geführt werden mußte, was
sehr umständlich war. Man ging deshalb zur Ausgabe von Gegen-
marken über, d. h. jeder Entnehmer erhielt über den Betrag, für
den er Bedarfsgüter entnahm, in gleicher Höhe Marken ausgehändigt.
Anfänglich benutzte man Metallmarken, die aber sehr kostspielig
waren. Später führte man Pappmarken ein. Beide Arten von
Gegenmarken verschmutzten leicht und waren hygienisch zu verwerfen.
Auch war es sehr zeitraubend, die Menge der verausgabten Marken
festzustellen, um so die Kasseneingänge zu kontrollieren. Das führte
zur Einführung eines anderen Systems: dem Rollenmarken-
system. Man hat ihm diesen Namen gegeben, da die Marken auf
Rollen geliefert werden, und zwar befinden sich aus jeder Rolle
1000 Marken. Die Marken sind fortlaufend numeriert, so daß
also die Höhe der Markenausgabc leicht festzustellen ist. Der besseren
Handhabung halber führt man nicht alle Markenwerte, sondern nur
eine gewisse Anzahl. In der Regel hat man Marken von zwölf
verschiedenen Sorten: 1-, 2-, 5-, 8-, 10-, 20-, 50-, 80-Pfg.-Marken,
sowie 1-, 2-, 3- und 5-Mark-Marken. Dieses System, das Zwölfer-
System, im Gegensatz zum Zehner- und anderen Systemen, hat sich
in der Praxis am besten bewährt.

Die Marken sind in verschiedenen Farben gehalten. Sie
tragen außer der laufenden Nummer und der Wertangabe noch den
Namen des Vereins und oft auch die Jahreszahl. Damit kein Miß-
brauch mit Marken aus früheren Jahren getrieben wird, wechselt

Die Angaben über das Rollenmarkensystem, soweit ich nicht das System
aus eigener Anschauung kenne, entnehme ich der Broschüre „Das Rollen-
markensystem", wo Heinrich Kaufmann dieses System, das in wenigen
Jahren so große Verbreitung gefunden hat, erläutert. Siehe auch O p p e r-
mann und Häntschke, a. a. O. S. 95 ff.
        <pb n="180" />
        ﻿175

man in manchen Vereinen nach einem gewissen Zeitranm mit der
Farbe der Marken. Ein Handel mit Marken ist verboten.

Die Rollenmarkenkasse selbst gibt es in der Form eines
Kastens mit anfklappbarem Deckel und in Form eines Aufsatz-
pultes mit einer oder zwei Schubladen. In dem Kasten resp. in
den Schubladen befinden sich 12 kleinere Fächer entsprechend der
Anzahl der Markensorten, ferner größere Fächer für Geld, kleine
Bücher, Papiere usw. Die nötigen Marken können einfach, da sie
sich auf Rollen befinden, abgerollt werden. Zum Festhalten der
Marken dient ein Gummi- oder ein Messingstreifen oder auch wie
bei den Markenkasten eine Holzklappe. Bei dem Abreißen der Marken
muß das Verteilungspersonal darauf bedacht sein, an Marken soviel
wie möglich zu sparen. Es sollen, um ein Beispiel anzuführen, für
25 Pfg. nicht fünf 5-Pfg.-Marken, sondern eine 20-Pfg.- und eine
5-Pfg.-Marke ausgegeben werden.

Der große Vorzug des Systems ist, daß die Kasseneingänge
leicht kontrolliert werden können. Der Lagerhalter notiert
gegen Abend die zuletzt ausgegebenen Markeuuummern der einzelnen
Markensorten. Das ermöglicht ihm, durch eine Multiplikation der
Nummerndifferenzen mit dem Markenwerte und nachfolgender Addi-
tion der gefundenen Beträge den Kasseneingang des Tages festzu-
stellen und den Kassenbestand auf seine Richtigkeit zu prüfen. Man
bedient sich dazu in manchen Vereinen eines mit entsprechendem
Vordruck versehenen Heftes, genannt Rolleumarken-Abschlußheft, wo
die Zahleuergebuisse festgehalten und dem kontrollierenden Vorstands-
oder Aufsichtsratsmitglied bei der Kassenkontrolle, die sehr häufig
stattfindet, vorgelegt werden. Für das kontrollierende Organ ist es
so verhältnismäßig einfach zu prüfen, ob die abgelieferten Beträge
den Eingängen entsprechen, und ob die Markenkasse überhaupt richtig
geführt wird.

Neben dem Rollenmarkensystem kennt man in den Konsum-
Vereinen auch die Registrierkasse, die aber keine bessere Kon-
trolle gestattet als die Rollenmarkenkasse. Bor allen Dingen stellt
sich die Rollenmarkeukasse bedeutend billiger als die Registrierkasse.
Erstere ist auch heute bei den meisten Vereinen eingeführt.

Damit die Zahl der Marken in den Händen der Mitglieder nicht
ins Ungeheuerliche wächst, was am Ende des Jahres viele Arbeit
bereiten würde, sollen die Marken von Zeit zu Zeit — es ist ein
bestimmter Betrag, in der Regel 20 Mark, dafür festgesetzt — gegen
irgendeine Form der Quittung eingetauscht werden. In sehr vielen
Vereinen werden für den Umtausch kleine Papierbeutel ver-

12"
        <pb n="181" />
        ﻿176

wandt, in dem die abgelieferten Marken in der festgesetzten Höhe
bis zum Jahresschlüsse aufbewahrt werden. Die Zahl der gefüllten
Markenbeutel müssen mit der Anzahl der erteilten Quittungen über-
einstimmen. Als Quittung wird meist entweder ein Schein (Rück-
vergütungsschein) oder eine Marke in der Höhe des abgelieferten
Markenbetrags gegeben. Die Quittungsscheine bzw. Quittungsmarken
werden von den Mitgliedern am Ende des Rechnungsjahres in der
Abgabestelle oder im Kontor abgeliefert — der Verein führt darüber
eine Notiz, die Rückvergütungsliste —, worüber wiederum
nach Prüfung der Beträge in vielen Vereinen Quittung erteilt wird?)
Diese letzte Quittung dient den Mitgliedern als Ausweis bei der Aus-
zahlung der Rückvergütung. In manchen Vereinen werden Quit-
tungsscheine und Quittungsmarken erst am Tage der Auszahlung
abgeliefert; ein nochmaliges Quittieren bleibt dann erspart.

Die Auszahlung der Rückvergütung selbst erfolgt entweder
im Zentralbureau oder wie bei fast allen größeren Vereinen in den
Abgabestellen. Damit der Andrang an einzelnen Tagen nicht zu
stark wird, werden die Mitglieder nach ihren Nummern oder nach
dem Alphabet ans die verschiedenen Auszahlungstage verteilt. In
Zeiten, wo der Verkehr in den Abgabestellen, wie z. B. an Sams-
tagen oder in den Abendstunden, sehr stark ist, findet in der Regel
keine Auszahlung statt. Die Auszahlungstermine werden am Schluß
des Geschäftsberichts bekanntgegeben. — Die ganze Rückvergü-
tung gelangt nur dann zur Auszahlung, wenn der Geschäftsanteil
des Mitgliedes voll eingezahlt ist, andernfalls wird ein Teil oder
auch der gesamte Rückvergütungsbetrag dem Geschäftsanteil zuge-
schrieben. Nicht abgehobene Rückvergütungen werden den
Mitgliedern gutgeschrieben oder es wird ein letzter Auszahlungs-
termin angegeben, an dem die Rückvergütung verfällt.

Im Jahre 1913 wurde in den deutschen Konsumgenossenschaften
über 50 Millionen Mark an Rückvergütung ausbezahlt. In der
Regel findet die Auszahlung der Rückvergütung bei Beginn des

2) Da, wie wir schon sahen, Marken nur in bestimmten Beträgen (in
der Regel 20 M.) gegen Quittungsscheine bzw. Quittungsmarken eingetauscht
werden können, so muß notwendigerweise am Schlüsse des Jahres fast immer
ein nicht abgelieferter Markenrest bleiben. Es muß deshalb in diesem Falle
eine Ausnahme gemacht werden, indem man gestattet, die restierenden Marken,
so wie sie sind, abzuliefern, oder indem man sie gegen kleinere Quittungs-
scheine einlöst. Sehr häufig hilft man sich aber damit, daß man den Mit-
gliedern gestattet, die restierenden Marken im nächsten Jahre mit anderen
Marken zusammen gegen Quittungsscheine oder -marken einzutauschen.
        <pb n="182" />
        ﻿177

Winters statt, sie wirkt dann auf die Arbeiter mit ihren kleinen
Haushaltsbndgets doppelt angenehm. Sie bildet die Weihnachts-
freude der unteren Konsumentenschichten.

XII.	Die Kontrolle der Güterverteilung.

Die Kontrolle der Bedarfsgüterverteilung wird zum großen Teil
vom Vorstand ausgeübt. Als o b e r st e s Kontrollorgan, das wie-
derum den Vorstand kontrolliert, hab das Gesetz den A u f s i ch t s r a t
vorgesehen. Letzterer wählt aus seinen Mitgliedern die Kontroll-
kommissionen für die verschiedenen Ressorts, z. B. Kommis-
sionen für die Bücherkontrolle, für die Ladenkontrolle usw. Der
Aufsichtsrat hat sich zu überzeugen, ob die Verteilung der Bedarfs-
güter ordnungsmäßig vor sich geht.

Die Arbeiten, die mit dieser Kontrolltätigkeit entstehen, sind
mannigfaltig. Vor allen Dingen hat der Aufsichtsrat zu prüfen,
ob die Belastungen und Gutschriften der Lagerhalter regel-
mäßig und richtig erfolgen und ob genügende Ausweise als Unterlagen
für die Buchungen vorhanden sind. Es sind ferner die Vertei-
lungsstellen zu kontrollieren. Zu diesem Zwecke werden außer-
ordentliche Inventuren von Vorstand und Aufsichtsrat vorgenommen.
Während diese Vollinventuren wegen der damit verbundenen großen
Arbeit nur selten erfolgen können, findet die Kontrolle der Kassen-
eingänge sehr häufig statt, und zwar in der Regel von einem Vor-
standsbeamten. Die Haupttätigkeit bei der Kontrolle der Abgabe-
stellen erstreckt sich auf die Wahrung der E n t n e h m e r i n t er e s-
s en: Prüfung von Quantität und Qualität der Verteilungsgüter,
insbesondere, ob alles netto gewogen wird, Prüfung auf Sauberkeit,
auf anständige Bedienung der Entnehmer und dgl.

Mit der wachsenden Zahl der Verteilungsstellen wurde eine ge-
wissenhafte Kontrolle derselben durch den Aufsichtsrat fast unmöglich
gemacht. Sehr große Vereine sind deshalb zur Anstellung von be-
zahlten Kontrolleuren für die Revision der Abgabestellen über-
gegangen. Auch der M i t g l i e d er a u s s ch u sst) dient den größe-
ren Vereinen als Kontrollorgan. Nach § 27 des Statutenentwurfs
für Bezirkskonsnmvereine sind die Mitglieder des Mitgliederansschnsses
oder Genossenschaftsrats verpflichtet, bei der „Beaufsichtigung der
Vertriebsstellen und bei den Inventuren mitzuwirken". Für dieses
umfassende Organ, das wir schon bei der Agitation der Konsumver-

i) Siehe Statut am Ende des Buches.
        <pb n="183" />
        ﻿178

eine kennen lernten, ist es im Vergleich zn den wenigen Mit-
gliedern des Aufsichtsrats bedeutend leichter, die Kontrolle der Ab-
gabestellen durchzuführen. Am höchsten schätzt man die Tätigkeit
des berufsmäßigen Kontrolleurs. So bemerkt der Verfasser des „Kon-
sumgenossenschaftlichen Handbuchs für Aufsichtsratsmitglieder", daß
die Kontrolle durch besondere Kontrolleure als die beste bezeichnet
werden kann. „Das Aufsichtsratsmitglied oder das Genossenschafts-
ratsmitglied wird in den meisten Fällen dem Verkaufspersonal gegen-
über als Laie auftreten, während der fachkundige, berufsmäßige Laden-
kontrolleur weit wirksamere Arbeit leistet."^) Das eine Kontrollorgan
schließt übrigens das andere nicht aus, sondern Mitgliederausschuß und
berufsmäßige Kontrolleure können einander ergänzen. Es ist hier
»och zu bemerken, daß in den großen Vereinen, wo die Kontrolle
der Abgabestellen nicht mehr direkt oder nur zum Teil direkt durch
den Aufsichtsrat ausgeübt wird, diesem doch die Verantwortung bleibt,
schon aus gesetzlichen Gründen.

Da die kontrollierenden Organe, selbst der Anfsichtsrat, im all-
gemeinen nicht das Recht haben, durchgreifende Maßnahmen zu
treffen und etwa aufgedeckten Mißständen abzuhelfen, sondern sich
mit der Feststellung derselben und bloßen Hinweisen begnügen müssen,
so sind die Kontrollorgane verpflichtet, über ihre Beobachtungen dem
Vorstand Bericht zu erstatten, damit dieser dann evtl, eingreife.
Zu diesem Zwecke werden den kontrollierenden Personen Frage-
bogen ausgehändigt, die von ihnen anszufüllen und an den Vor-
stand zu senden sind. Der Lagerhalter bekommt ebenfalls ein Exem-
plar, ein drittes behält das Kontrollorgan.

Interessant ist, welcher Art die zu beantwortenden Fragen sind.
In dem von der Verlagsanstalt deutscher Konsumvereine zu beziehen-
den Fragebogen sind ganze 30 Fragen aufgestellt, die sich auf alle
nur erdenklichen Dinge erstrecken. Obwohl dieser Fragebogen schon
in dem vor kurzem erschienenen Konsumgeuossenschaftlichen Hand-
buch für Aufsichtsratsmitglieder zum Abdruck gelangte, so ist es doch
wohl keine überflüssige Wiederholnng, wenn ich auch au dieser Stelle
die Fragen wiedergebe, zumal jenes Buch sich nicht an weitere Kreise,
sondern, wie es der Titel andeutet, nur an Aufsichtsratsmitglieder
des Konsumvereins richtet. Die zu beantwortenden Fragen zeigen
uns nämlich, wie die Interessen der Konsumenten bis in alle Einzel-
heiten gewahrt bleiben von der Qualität der Verteiluugsgüter an bis
znr Sauberkeit des Käsemessers. Sicherlich trifft man das so in

-) R u p p r e ch t, a. a. O. S. 138.
        <pb n="184" />
        ﻿179

keinem andern Geschäft. Auch auf das Personal ist entsprechende
Rücksicht genommen.

Fragebogen zwecks Vornahme der Kontrolle in den
einzelnen Verteilungsstellen.

1.	Ist der Laden sauber und aufgeräumt?

2.	Ist das Lager sauber und aufgeräumt?

3.	Ist der Keller sauber und aufgeräumt?

4.	Sind Maße und Gewichte sauber und in Ordnung?

5.	Sind die Wagen sauber und in Ordnung?

6.	Sind die Fleisch- und Käsemesser sauber und scharf?

7.	Sind Abfallstücke in Wurst- und Fleischwaren reichlich vorhanden oder
in normaler Anzahl?

8.	Sind die Waren in genügender Menge vorgewogen?

9.	Sind dieselben richtig vorgewogen?

10.	Fehlen Artikel, und welche?

11.	Sind die fehlenden Artikel bestellt, wenn ja, wann bestellt?

12.	Sind Ladenhüter vorhanden, wenn ja, welche?

13.	Welcher Vorschlag kann gemacht werden, um die Ladenhüter zu beseitigen?
11. Sind die neu eingelegten Artikel ausgestellt, wenn nicht, warum nicht?

15.	Sind Saisonartikel, wie Aepfel usw., zweckmäßig ausgestellt?

16.	Werden Waren auf Lager zweckentsprechend behandelt und gelagert?

17.	Wird darauf geachtet, daß die leeren Bierflaschen offenstehen?

(Dieselben sollen niemals geschlossen sein.)

18.	Wird bei Artikeln, wie Kaffee, Bier, stets der alte Vorrat verkauft, bevor
neue Sendung in Angriff genommen wird?

19.	Wie sind die Fleischwaren von Qualität?

20.	Beklagt sich der Lagerhalter über die Qualität einzelner Waren? Wenn
ja, über welche?

21.	Liegen Klagen seitens der Mitglieder über Waren vor?

22.	Auf welche Waren bezogen sich dieselben?

23.	Wie lange liegt die Klage zurück?

24.	Ist der betreffende Uebelstand schon beseitigt?

25.	Ist die Geschäftsleitung rechtzeitig über alle diese Klagen in Kenntnis
gesetzt? Wenn nicht, warum nicht?

26.. Beklagt sich der Lagerhalter über mangelhafte Zustellung der Ware?

27.	Sind die Bestellungen seitens des Lagerhalters frühzeitig genug, also etwa
acht Tage vor dem voraussichtlichen Ansgang, an das Lager aufgegeben?

28.	Ist die Behandlung der Mitglieder beim Kauf eine angemessen höfliche?

29.	Beklagt sich der Lagerhalter über Personal, wenn ja, über wen und
weshalb?

30.	Beklagt sich das Personal über den Lagerhalter, wenn ja, weshalb?

Sonstige Mitteilungen.

Datum der Kontrolle.

Unterschrift des kontrollierenden Aussichtsratsmitgliedes
und des Lagerhalters.

In dem vorstehenden Fragebogen ist auch von den Bes ch w e r-
d e n der Mitglieder die Rede. Was man von den Rochdaler Pionie-
ren schreibt: „Aber die meisten unter ihnen waren treue Genossen-
        <pb n="185" />
        ﻿180

schafter und kamen von nah und fern herbei, um ihre Einkäufe zu
machen, gleichgültig, ob die Preise hoch oder niedrig waren, die
Qualität gut oder weniger gut ausfiel: sie kauften, weil es ihre
Pflicht war!"°) kann eben nur auf die Rochdaler zutreffen; heute ist
es jedenfalls anders.

Es liegt gerade in der Absicht der Konsumvereine, die Konsu-
menten anspruchsvoller zu machen, allerdings nicht nur an-
spruchsvoll im eigenen Geschäft, sondern auch in den Geschäften an-
derer. Anderseits aber ist die Konsumgenossenschaft eine Organisation,
deren Hauptzweck es ist, die Beschwerden überflüssig zu machen. Wir
haben schon früher beim Einkauf gesehen, daß es ein Grundprinzip
der Konsumvereine ist, nur einwandfreie Bedarfsgüter zu kaufen.
Dort haben wir auch die Maßnahmen der Konsumvereine zur Durch-
führung dieses Grundsatzes kennen gelernt.

Es ließe sich eine ganze Reihe von typischen Fällen angeben,
wo die Konsumvereine die Praktiken vieler Erwerbsgeschäfte tn bezug
auf Fälschung, Täuschung usw. nicht mitmachen. Die Konsumvereine
vermischen keine gerösteten Lupinen mit Kaffeebohnen. Sie geben
nicht eine Qualität zu verschiedenen Preisen ab. Sie geben einem
Oelbehälter nicht die Aufschrift „Feinstes Tafelöl", wenn der Be-
hälter für ein minderwertiges Oel bestimmt ist und so fort.

Die Entgegennahme der Beschwerden erfolgt in den meisten
Vereinet vom Aufsichtsrat und Vorstand. Wo ein Mitgliederaus-
schuß besteht, ist dieser Beschwerdeinstanz. Nur bei wichtigen Ange-
legenheiten sollen sich die Mitglieder an den Vorstand wenden. Die
Namen der Aufsichtsrats- bzw. Ausschußmitglieder sind in den Ab-
gabestcllen ausgehängt. Um die Beschwerdeführung zu erleichtern,
hat man dort auch sogenannte Beschwerdekästen anbringen
lassen, in denen die Beschwerden niedergelegt werden können. Auf-
sichtsrat und Mitgliederausschuß haben nur die Beschwerden zu prüfen
und über das Ergebnis dem Vorstand zu berichten. Manches wird sich
allerdings gleich durch eine persönliche Rücksprache der Kontroll-
organe mit den Beschwerdeführern erledigen lassen. Qualitätsbe-
schwerden und dgl. müssen dagegen dem Vorstand unterbreitet werden.
Der einfachste Weg für die Mitglieder, Beschwerde zu führen, ist,,
daß sie gelegentlich, wenn sie in der Abgabestclle ihre Bedarfsartikel
entnehmen, sich an den Lagerhalter wenden und diesem ihr Anliegen
unterbreiten.

s) Holyoake, a. a. O. S. 29.
        <pb n="186" />
        ﻿181

Schließlich kennt man noch die Einrichtung der Mitgliederver-
sammlungen einzelner Abgabestellen, wo Beschwerden vorgebracht wer-
den können. Nur dürfen diese Versammlungen, die in der Haupt-
sache zur Information der Mitglieder, besonders auch der Frauen über
genossenschaftliche Angelegenheiten und der freien Aussprache darüber
errichtet wurden, nicht in Zusammenkünfte zwecks Nörgelei ausarten,
wie es leicht vorkommt.

XIII.	Der Lieferantenverkehr.

Der Lieferantenverkehr besteht darin, daß Konsumvereine Be-
darfsgüter nicht für eigene Rechnung kaufen und wieder abgeben,
sondern daß sie bei andern Detaillisten eine Preisermäßigung in
Prozenten vom Umsatz für die Einkäufe ihrer Mitglieder erwirken,
die letzteren aber nicht sofort zugute kommt, souderu erst am Jahres-
schlüsse imter Abzug einer Vermittlungsgebühr.^) Die Auszahlung
des Lieferantenrabatts findet gleichzeitig mit der Auszahlung der
Rückvergütung des Eigengeschäfts statt. Sie geschieht auch auf Grund
von Marken oder Bons, die der Lieferant vom Verein kauft und an
die bei ihm kaufenden Mitglieder gibt. Wenn die Mitglieder den.
vom Verein festgesetzten Betrag erreicht haben, tauschen sie die Marken
oder Bons in den Verteilungsstellen oder im Zentralbureau des,
Vereins um, worüber sie eine Quittung, genau wie beim Eigenge-
schäft, erhalten, auf Grund deren die Auszahlung erfolgt.

Es kommt vor, daß ein Konsumverein denselben Artikel sowohl
im Lieferanten- als im Eigengcschäft führt. Dafür kann die räumliche
Entfernung bei frachtteurer Ware maßgebend sein — es kommt z. B.
bei Kohlen für entfernt liegende Abgabestellen vor — oder aber die
Quantität der Bedarfsgüter im Eigengeschäft genügt nicht, den gesam-
ten Bedarf zu decken.

Zwecks Anbahnung des Lieferantenverkehrs legt der Konsumver-
ein dem Kontrahenten ein Vertragsformular zum Ausfüllen
vor. ' Für die Aufnahme als Lieferant erheben manche Vereine noch,
eine Aufnahmegebühr von einigen Mark. Der Vertrag entspricht in
seiner Abfassung, soweit ich Einblick erhalten konnte, ungefähr dem
nachstehend abgedruckten.

Verpflichtung

zur

direkten Lieferung von Waren an die Mitglieder des Konsum-Vereins
Z., e. G. m. b. H., in Z.

Hiermit verpflichte ich mich, an mir bekannte oder sich legitimierende
Mitglieder des Konsum-Vereins Z., e. G. m. b. H. in Z. meine Manufaktur-

*) Diese Gebühr beträgt in der Regel l»/o, selten mehr.
        <pb n="187" />
        ﻿182

waren zu gleichem Preise und in gleicher Qualität wie an jeden anderen
Käufer abzugeben und dabei den Mitgliedern des Vereins für den gekauften
Betrag Rabattmarken sogleich zu verabfolgen.

Ferner verpflichte ich mich, die Marken gegen Zahlung von 6o/o Rabatt
rechtzeitig von der Kasse des Konsum-Vereins Z. zu entnehmen und dafür!
Sorge zu tragen, daß ich solche stets in genügender Menge vorrätig habe.

Schließlich verpflichte ich mich, andere Rabattmarken als die des Konsum-
Vereins Z. und die des Z. Beamten-Dereins nicht zu führen?)

Zum Ankauf von Marken von den Mitgliedern des Vereins bin ich
nicht berechtigt, ebenso steht es mir nicht zu, ihnen den Rabatt auszubezahlen.

Im Uebertretungsfall ist der Konsum-Verein Z. berechtigt, mir die Marken
jederzeit zu entziehen.

Z........., den 10. Dez. 1913.

Firma:	1. I.

Wie aus dem Vertragstext hervorgeht, ist der Vertrag ein ein-
seitiger. Nur der Lieferant bindet sich. Auch das ist wieder
charakteristisch für den steigenden Einfluß der Konsumgenossenschaften.
Weshalb die einzelnen Bestimmungen in den Vertrag aufgenommen
werden mußten, geht aus nachfolgenden Betrachtungen hervor.

Der Lieferantenverkehr spielte in den Anfängen der Konsumen-
tenbewegung in Deutschland eine sehr wichtige Rolle. Manche Ver-
eine betrieben nur das Lieferantengeschäft/) bei andern überwog es
im Vergleich zum Eigengeschäft. Erst allmählich trat mit größerem
Uebergang zum Eigengeschäft eine Aenderung ein. Die Umsätze7) im
LieferantengeschäftZ betrugen in den Jahren

1903	1906	1910	1912	1913

M.	M.	M.	M.	M.

16 286 069 19 436 783 27 455 633 31321421 32 856 191
3 504 471 4184 440 3 215 828 4 856 114	—

—	—	4 256 077	4 884196

24103 000 29 987 100 37 740500 42 442100 46 484 200

Im Zentralverband
im Allg. Verband
im Reichsverband
in sämtl. deutschen
Konsumvereinen

Auch heute ist also noch eine Zunahme im Lieferantenverkehr
zu konstatieren. Bei einem Vergleich mit den Umsätzen in der Eigen-
vermittlung der Konsumvereine sehen wir aber, daß der Umsatz im
Eigengeschäft sich seit 1903 verdreifacht hat (siehe Tabelle S. 217),
der des Lieferantenverkehrs nur verzweifacht iu der - gleichen Zeit.

bj Dieser Passus ist nicht in allen Verträgen enthalten.

6)	Der erste derartige Verein scheint die „Providentia" in Offenbach a. M.
gewesen zu sein, die Anfang der 60er Jahre gegründet wurde.

7)	Die in früheren und späteren Kapiteln angegebenen Umsätze beziehe»
sich stets nur auf das Eigengeschäft.

s) Nach den Jahresberichten des Zentralverbandes und des Rcichsver-
-bandes für 1913.
        <pb n="188" />
        ﻿183

Es gibt heute eine Reihe von großen und mittleren Vereinen, die
den Lieferantenverkehr überhaupt nicht mehr pflegen oder noch nie
gepflegt haben, so z. B. die „Produktion" in Hamburg, der Konsum-
verein Leipzig-Plagwitz, der „Vorwärts" in Dresden, der Konsum-
Verein für Düsseldorf und Umgegend. Interessant ist, wie der B a s-
l e r Konsumverein sich Schritt für Schritt von den „Marken-
verträgen", wie er den Lieferantenverkehr nennt, freigemacht hat?)
Den ersten Vertrag schloß dieser Verein auf Brot im Jahre 1865 ab.
Aber schon im folgenden Jahre wurde der Vertrag infolge Errichtung
einer eigenen Bäckerei wieder aufgelöst. Es folgten dann Lieferanten-
verträge für frisches Fleisch, die nach Einführung eigener Schlächterei-
betriebe ebenfalls aufgelöst wurden. Alsdann entstand ein Vertrags-
Verhältnis für Lieferung von geschnittenem Buchenholz, das 1880
auf andere Brennmaterialien wie Kohlen, Koks usw. ausgedehnt
wurde. Auch darin ging man später wegen großer Klagen zur Eigen-
vermittlung über. In Bier und Sodawasser abgeschlossene Markeu-
verträge wurden ebenfalls infolge Einführung „direkten Biervertriebs"
und Eigenproduktion von Mineralwasser abgeschafft. Auch in phar-
mazeutischen Produkten hatte der Verein mehrere Jahre ein Vertrags-
verhältnis, außerdem in Textilprodukten usw., in optischen und
elektrotechnischen Artikeln. Von alledem ist wenig übriggeblieben.
Im letzten Geschäftsbericht von 1913 wird nur noch von drei Firmen
berichtet, mit denen man Markenverträge abgeschlossen hatte. Zwei
der Verträge sind am 1. April 1914 abgelaufen, nur einer in „Mer-
cerie- und Bonneteriewaren" besteht weiter. Wie wir gesehen haben,
war es das Bestreben der Basler organisierten Konsumenten, „ihre
eigenen Geschäfte in eigene Hände zu nehmen", was zur Auflösung
der Vertragsverhältnisse beigetragen hat; daneben aber waren es die
M i ß sl ä n d e des Lieferantenverkehrs selbst, die dahin geführt haben.
„Der'") finanzielle Vorteil, den die Mitglieder durch Bezahlung mit
Konsummarken") sich erwirkten, wurde dadurch wieder aufgehoben,

9) Siehe: Der Allgemeine Konsumverein in Basel, Festschrift S. 85.

i°) Der Allgemeine Konsumverein in Basel, Festschrift S. 89.

u) Hier herrscht also noch das System, daß die Mitglieder mit den vorn
Konsumverein gegen Entgelt erhaltenen Marken ihre Waren bezahlen. Früher
war das auch in Deutschland bei vielen Konsumvereinen üblich. Es wurde
aber 1896 aufgehobeu durch den § 32 des Genosseuschaftsgesetzes: Von Kon-
sumvereinen oder von Gewerbetreibenden, welche mit solchen wegen Waren-
abgabe an die Mitglieder in Verbindung stehen, dürfen Marken oder sonstige
nicht auf den Namen lautende Anweisungen oder Wertzeichen, welche anstatt
baren Geldes die Mitglieder zum Warenbezug berechtigen sollen, nicht aus-
gegeben werden.
        <pb n="189" />
        ﻿184

daß die Vertragslieferanten die Mitglieder vielfach mit Waren zwei-
ter Qualität bedienten." Unsere reichsdeutschen Konsumvereine
führen ähnliche Klagen über den Lieferantenverkehr.

Ter Konsumverein Dortmund-Hamm schreibt in einem seiner
Geschäftsberichte: „Der Lieferantenverkehr bringt uns immer wieder
eine Menge Beschwerden über unordnungsmäßige Bedienung der
Mitgliedschaft ein." In dem Handbuch für Konsumvereine von
O p p e r m a n n und H ä n t s ch k e finde ich folgende Bemerkung
darüber:

„In öffentlichen Versammlungen haben frühere Lieferanten
selbst erklärt, daß sie an Kunden, die sich als Mitglieder eines mit
ihnen im Vertrag stehenden Konsumvereins legitimierten, ininder-
wertige Ware zu höheren Preisen verabfolgt hätten."^)

Auch Henry Fauch er re12 13) macht ähnliche 'Bemerkungen. Von
den Brotlieferanten sagt er, daß sic sich schadlos zu halten suchten
durch Lieferung leichterer Ware, sogenannter „Konsumbrote", und
die Fleischer bekundeten eine eigene Routine darin, die gewährten
Prozente aus den Fleischstücken wieder „herauszuschneiden". Ander-
seits betont er aber, daß eine Reihe von Konsumvereinen sich über
den Lieferantenverkehr lobend aussprechen.

Ich habe selbst verschiedentlich in großen Vereinen bezüglich
der vorgenannten Klagen Nachfrage gehalten. In der Regel wurde
mir geantwortet, daß die Bedienung der Mitglieder in großen,
leistungsfähigen Geschäften keinen Anlaß zu Klagen gebe, wohl aber
in kleinen Geschäften. Das ist ja auch erklärlich, da in kleineren.
Geschäften das Konsumvereinsmitglied als solches schnell bekannt ist,
womit natürlich nicht in jedem Falle eine unreelle Bedienung ver-
bunden sein muß.

Der Lieferantenverkehr hat aber auch noch in anderer Beziehung
nachteilige Begleiterscheinungen gezeigt. Die Konsumgenossenschaft
„Hoffnung" in Köln weiß von Gewerbetreibenden zu berichten, die
sich unrechtmäßig in den Besitz ihrer Bons gesetzt haben. Nach
dem Mitteilungsblatt der genannten Genossenschaft besteht weiter
eine Schwierigkeit darin, daß sich Geschäfte bestimmter Branchen
nicht selten zu Kolonialwarengcschäften entwickeln und die Bons auch
dann noch weiter ausgeben und so der Konsumgenossenschaft K o n-
kurrenz machen. Diese Gefahr der Konkurrenz liegt überhaupt
vor bei Geschäften, die außer den vertraglich festgelegten noch andere

12)	0 £ p e t m et tt n und Häntschke, a. a. O. S. 104.

13)	Henry Faucherr e: Die Händler-Rabattsparvereine. Jena 1912. S. 5 ff.
        <pb n="190" />
        ﻿185

Artikel fuhren, die in den Güterkreis der Konsumvereine fallen. Eine
strenge Kontrolle ist da am Platze. Hier hat der Mitglieder-
ausschuß") ein reiches Arbeitsfeld nicht allein in bezug auf die
Kontrolle, sondern auch in bezug auf die Zulassung von Geschäften
zum Lieferantenverkehr. Damit würde vielleicht erreicht werden,
daß es überall berechtigt ist zu sagen, wie es schon heute geschieht:
Das Vertragsverhältnis der Konsumvereine zu einem Lieferanten
spricht für die Reellität seines Geschäfts.

Wie mir gesagt wurde, soll es auch häufig vorkommen, daß der
Lieferant dem bei ihm kaufenden Mitglieds empfiehlt, sich den Rabatt
gleich in bar auszahlen zu lassen, um so die Bezahlung der Ver-
mittlungsgebühr an den Konsumverein zu umgehen. Zu demselben
Zwecke sollen manche Lieferanten geneigt sein, die Marken von den
Mitgliedern wieder zurückzukaufen. Schließlich soll es vor-
kommen, daß den Lieferanten die Marken häufig ausgehen, um so
irgendeinen Vorteil herausschlagen zu können.

Angesichts dieser Mängel wurde auf einer Versammlung der
Funktionär e*°) des Z e n t r a l v e r b a n d e s in Eisenach im
Jahre 1908 folgende Resolution angenommen:

„Das sogenannte L i« f e r a n t e n g e sch ä f t (Rabattverkehr) der Kon-
sumgenossenschaften ist bei fast allen diesen Genossenschaften infolge der von
den Lieferanten vielfach geübten Gepflogenheit, sich für den gewährten Rabatt
durch geringe Warenqualität oder knappes Gewicht schadlos zu halten, eine
Quelle beständiger Differenzen zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und
Lieferanten und damit die Ursache von vielen recht unerquicklichen Beschwerden
geworden, wodurch die gute Eintracht der Genossenschaftsmitglieder gestört
und die genossenschaftliche Hingebung und Treue öfters sehr erschwert wird.
Aus diesen Gründen hält die Konferenz der Verbandsfunktionäre eine plan-
mäßige Entwicklung des Lieferantenverkehrs grundsätzlich als ungeeignet und
undienlich für die Konsumgenossenschaften.

Die Konferenz empfiehlt deshalb den Verbandsgenossenschaften, darauf
bedacht zu sein, den Vertrieb der von den Mitgliedern benötigten Massenbe-
darfsartikel soweit wie möglich im eigenen Betriebe aufzunehmen."

Es wird dann im weiteren auf die Kehrseite, d. h. auf die
Schwierigkeiten für die Konsumvereine, hingewiesen, andere als
„Kolonial- und Materialwaren" zn führen, speziell für die kleinen
Vereine. Dementsprechend heißt es am Schluß der Resolution:

„Falls in mittleren und kleineren Genossenschaften mit geringem Umsätze
und nicht sehr reichlichem Betriebskapital die Mitglieder des genossenschaftlichen

14)	Siehe S. 95 u. 177.

16)	Darunter sind sämtliche Personen zn verstehen, die in der Organisa-
tion des Zentralverbandes, seiner Revisionsverbände und der Großeinkaufs-
Gesellschaft eine leitende Funktion haben.
        <pb n="191" />
        ﻿186

Bezuges von Schuhwaren, Schnittwaren und Hausstandsartikeln durchaus
nicht entraten können, so ist schließlich der Lieserantenverkehr als das kleinere
Uebel dem eigenen Vertriebe dieser Artikel vorzuziehen".

Tie direkten Ursachen für die Mißstände im Lieferanten-
verkehr liegen im Erwerbsinteresse der Kleinhändler be-
gründet, indirekt aber ist nicht selten der Konsumverein
selbst daran schuld. Wenn wir die Lieferantenverzeichnisse der ein-
zelnen Vereine durchsehen, so finden wir vielfach eine Reihe von Ge-
schäften derselben Branche in einem kleineren Ort oder in einem
Stadtviertel, ja selbst in einer Straße, angeführt. Die Konsumgenossen-
schaft „Hoffnung" in Köln hatte im Mai vorigen Jahres Lieferanten-
verträge mit etwa 400 Gewerbetreibenden. Davon waren 31 Ge-
schäfte für Arbeiterkleider, 79 für Schuhwaren, 91 für Kurz-, Woll-
und Weißwaren, 24 für Putz und Modewaren, 9 Juweliere, 3 Möbel-
händler, 51 Gemüsegeschäfte, 6 Milchhändler, 23 Kohlen- und
Briketthändler, 40 Metzger und 24 sonstige Gewerbetreibende. Ob-
wohl das Netz der Verteilungsstellen der „Hoffnung" ziemlich aus-
gedehnt ist, so findet man doch bei näherem Vergleich, daß hier eine
Ueberfüllung vorliegt. Ein Sonderrabatt wird den Konsum-
Vereinen in Erwartung einer damit verbundenen Umsatzver-
Mehrung gewährt. Von einer Umsatzvermehrung kann aber in
manchen Fällen bei den konsumgenossenschaftlichen Lieferantenver-
trägen kaum mehr die Rede sein, weshalb man auch bestrebt ist,
die Zahl der Lieferanten einzuschränken. In einem Distrikt, wo
jedem Barkäufer ein Rabatt gewährt wird und der Konsumverein
vielleicht nur dadurch bevorzugt wird, daß man ihm lo/o mehr ge-
währt, bedarf es allerdings auch keiner großen Umsatzvermehrung,
um dieses 1 o/0 auszugleichen. Anders ist es dagegen, wo ein Sonder-
rabatt von mehreren Prozent gegeben wird. Dort kann nur eine
erhebliche Umsatzsteigerung den Rabatt ausgleichen. Dieser Punkt
ist manchen Konsumvereinen noch zu wenig zum Bewußtsein ge-
kommen. Tritt die Umsatzvermehrung wirklich ein, so ist damit
gleich für den Lieferanten noch ein zweites gewonnen: Ein treuer
Stamm von Käufern, was der denkende Kaufmann nicht
unterschätzen wird, zumal es sich dabei um b a r z a h l e n d c Kund-
schaft handelt, was ja Voraussetzung beim Sonderrabatt ist. Auch
fällt die Reklame für diese lediglich auf Grund eines Vertrages
gewonnenen Kunden weg. Der Kampf der Handelskammern gegen den
Sonderrabatt scheint mir deshalb wenig berechtigt. Die Gerichte
stehen denn auch auf dem Standpunkt, daß der Lieserantenverkehr
nicht gegen die guten Sitten verstoße, wie dies von seiten der Rabatt-
        <pb n="192" />
        ﻿187

sparvereine auf Grund des ^ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb angenommen wird. Zum Nachteil für den Lieferanten
kann allerdings die Gewährung eines Sonderrabatts werden, wenn
die rabattberechtigten Käufer glauben, daß der Sonderrabatt von ihnen
bezahlt werden müsse und sie sich! deshalb von dem betr. Geschäft zurück-
ziehen; ein Fall, der aber selten eintritt.

Der Lieferantenverkehr hat, wo er vernünftig gehandhabt wird,
eine Menge von Kleinhändlern in mehr oder weniger große A b-
h äugig keil von den Konsumgenossenschaften gebracht. Die Ab-
hängigkeit macht sich dann besonders bemerkbar, wenn der Umsatz
mit den Konsumvereinen einen wesentlichen Teil des Gesamtumsatzes
des Erwerbsgeschäftes ausmacht. Nach dem oben Gesagten bringt
diese Abhängigkeit dem Lieferanten aber nur Vorteile. Der Konsum-
vereiu selbst vermindert durch einen gut organisierten Lieferanten-
verkehr die Zahl seiner Gegner. Staudinger hebt dies mit den
Worten hervor: „Alle diejenigen, welche durch den Konsumverein
auch als Produzenten vorteilhaften Anschluß und Sicherheit der
Existenz finden, sind ja eben damit der Kontaktwirkung der mono-
polistischen Konsumvereinsgegner entrückt und dafür in einen Kontakt
mit der Konsumentenorganisation gebracht."^) Allzusehr darf nun
der Kleinhändler doch nicht auf das Wohlwollen der Konsumvereine
bauen. Sobald die Konsumgenossenschaft stark genug ist und ihr
keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen, vermittelt sie die Artikel
des Lieferantenverkehrs im Eigengeschäft und macht damit den
früheren Lieferanten Konkurrenz, wie wir es in Basel besonders
deutlich beobachten konnten. Der Lieferantenverkehr ist nur ein
Notbehelf, der deshalb heute uoch so ausgebreitet ist, weil die
Warenhaussteuer iu großen Bundesstaaten, insbesondere in Preußen,
die Konsumvereine in ihrer natürlichen Entwicklung hemmt. Ver-
schwindet diese Steuer oder kann sie umgangen werden, so wird der
Lieferantenverkehr rapide abnehmen. An seinen systematischen Aus-
bau wird deshalb von den Konsumgenossenschaften nicht gedacht.

Auch mit äußeren Einflüssen muß der den Lieferanten-
vertrag eingehende Kleinhändler rechnen. Der Inhaber eines größe-
ren Manufakturwarengeschäfts im Rheinland erzählte mir, daß ihm
der Vertrag gekündigt worden sei, weil er die Marken des Rabatt-
sparvereins nicht aufgeben wollte. Er hatte dadurch einen
Minderumsatz von 70 000 M. Fast gleichzeitig hatte ihm denn
auch der Rabattsparverein mit der Kündigung seiner Marken bzw.

16) Staudinger, a. a. O. S. 79.
        <pb n="193" />
        ﻿der Mitgliedschaft gedroht. Das Ganze war also auf einen Kampf
zwischen Rabattsparverein und Konsumgenossenschaft zurückzuführen.
Von derartigen Kämpfen wird auch aus anderen Gegenden berichtet.

Bekanntlich wurden die Rabattsparvereine vornehmlich zur Be-
kämpfung der Konsumvereine gegründet. Doch der von ihnen ge-
währte Rabatt ist ein anderer als der Lieferantenrabatt der Konsum-
Vereine. ^Jedenfalls treffen auf ihn die für den letzteren angegebenen
Vorteile, sowohl für den Händler als für den Konsumenten im ein-
zelnen, nicht zu. Dadurch, daß alle Händler einer Branche und
eines Ortes Rabatt geben und nicht nur mehr einzelne Geschäfte
dies tun,17) kann von einer Umsatzvermehrung eines Erwerbs-
geschäftes gegenüber dem andern kaum mehr die Rede sein. Mail
könnte höchstens die sich in den Rabattsparvereinen bemerkbar
machende Ringbildung für eine Umsatzvermehrung gegenüber den
parasitären Gebilden des Kleinhändlertums anführen. Auch die
Vorteile des Kleinhändlers infolge Barzahlung auf Grund des
Rabatts scheinen nach F a u ch e r r e1«) gering zu sein, da die bar-
zahlende Kundschaft sich nach Einführung des Rabatts nicht wesent-
lich vermehrt habe. In einzelnen Geschäften habe man allerdings
in dieser Beziehung sehr erfreuliche Resultate erzielt. Soweit ich
selbst durch gelegentliche private Untersuchungen habe feststellen können,
scheint denn doch die Wirkung des Rabatts auf die Barzahlung eine
allgemein günstigere zu sein, als Faucherre annimmt. Der
nominelle Rabatt von 5 Prozent, der vielleicht einem reellen Rabatt
von 2—3 Prozent auf den gesamten Barumsatz^) entspricht, dürfte
deshalb wohl nicht oder doch nur zum Teil auf die Preise ge-
schlagen werden.

17)	„Es ist hier ähnlich bestellt wie mit den Trinkgeldern. Diejenigen
klugen Leute, die mit dem Trinkgelderwesen anfingen, wollten sich damit eine
besonders sorgsame Berücksichtigung ihrer werten Person erkaufen; aber nach-
dem das Trinkgeldergeben einmal allgemeiner geworden ist, wird nicht mehr
derjenige bevorzugt, welcher es gibt, wohl aber derjenige benachteiligt, welcher
es zu geben unterläßt. So auch hier." (Staudinger in „Die Konsum-
genossenschaft". Leipzig 1908. S. 76.)

is) Die Händler-Rabattsparvereine S. 195.

18)	Der Unterschied ist hier gemacht, da bekanntlich die Rabattsparvereine
nur einen Rabatt auf je 20 Pfennig gewähren und dabei nach unten ab-
runden. Auch bekommt die barzahlende Kundschaft nicht auf alle Waren
Marken. Einzelne Artikel mit geringem Verdienst sind ausgeschlossen. Ferner
geht ein Teil der sich bereits im Besitze der Kundschaft befindlichen Marken
wieder verloren oder wird aus irgendwelchen andern Gründen nicht e rü-
ge l ö st. Schließlich kommt noch hinzu, daß in der Regel Rabattmarken nur
-auf ausdrückliches Verlangen gegeben werden.
        <pb n="194" />
        ﻿189

Wie dem auch sei, würden die Kleinhändler einer Stadt die
Rabattgewährung heute aufgeben, so würden sie sich damit unendlich
schaden; denn da ein großer Teil des Publikums keinen Unterschied
macht zwischen der Rückvergütung der Konsumgenossenschaft
und dem Rabatt der Händler, ist der Rabatt ein ausgezeichnetes
Reklame- und Kampfmittel gegenüber den Konsulnvereinen gewor-
den. Auch könnten die Kleinhändler einer Stadt bei der Aufgabe
des Rabatts dadurch Schaden erleiden, daß ein Teil der Konsumenten
nun in der n ä ch st e n Stadt kaufen würde, wo ein Rabattspar-
verein besteht. Ich habe die Beobachtung machen können, daß gerade
aus diesem Grunde, nämlich der Abwanderung der Käufer, die Händler
einzelner Städte gezwungen waren, auch ihrerseits einen Rabattspar-
verein zu gründen.

Schloesser, Die konsumgenossenschaftliche Güteroermittlung.

13
        <pb n="195" />
        ﻿Viertes Kapitel.

Entwicklungsten-enzen und Lntwicklungsmöglichkeiten.

Nachdem wir so einen Blick in die verschiedensten Abteilungen der
konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung geworfen haben, scheint
es mir nicht müßig zu sein, die Frage einmal auszuwerfen, ob die
konsumgenossenschaftliche oder eine andere Art der
Gütervermittlung in Zukunft den Vorrang bekommen wird.
Prophezeien ist nicht wissenschaftlich; wir wollen daher hier auch
nur insoweit von dem reden, was sein wird, als loir Analogieschlüsse
ziehen können und soweit wir es auf Grund der augenblicklichen Ent-
wicklungstendenzen in der Gütervermittlung verantworten können.

Wir haben in den vorigen Kapiteln eine Kostenersparnis
bei der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung sowohl nach
seiten der Güterbeschaffung als nach seiten der Güterverteilung
konstatieren können. Teilweise waren dieses aber nur Vorteile des
konsumgenossenschaftlichen Großbetriebs, wie wir sie in allen
gutgeleiteten Großbetrieben finden: Niedrige Einkaufspreise infolge
großer Abschlüsse, Ersparnis an Transportkosten infolge großer Be-
züge, geringe Generalunkosten, da schneller Umschlag, Arbeitsteilung
usw. Zum Teil waren es Vorteile der Einkaufsver einign n-
g e n, aus die aber auch die Kleinhändler nicht zu verzichten brauchen.
Allerdings stoßen wir hier schon auf eine Schwierigkeit bei den Er-
werbsgeschäften. Die Interessengegensätze der Kleinhändler erschweren
den gemeinsamen Einkauf. Ich habe das bereits früher ausgeführt.
Es wäre aber denkbar, daß die wachsende Konkurrenz der Großbetriebe
und der Konsumgenossenschaften die kleinen Händler zu größerer
Solidarität zwingen könnte. Unter dem Drucke der Konkurrenz wäre
es sogar denkbar, daß die Erwerbsgeschäfte einer Branche und eines
Ortes sich vollständig kartellierten und ein großes Unternehmen
bildeten. Die Tendenz zum Zusammenschluß ist heute allgemein
bei den Kleinhändlern zu bemerken, mag es nun sein in Einkaufs-
vereinigungen, Rabattsparvereinen, Kreditgenossenschaften oder son-
        <pb n="196" />
        ﻿191

fügen Jnteressenorganisationen, ja man kennt sogar die viel weiter-
gehenden Formen des Absatzkartells und des Kleinhändler-
t r n st 8, Während eines längeren Anfenthaltes in Reims (Cham-
pagne) deckte ich meinen Bedarf an Lebensrnitteln nsw. in der
Societe remoise, einem Detaillistentrust. Dieser Trust, gebildet von
einigen Hundert Kolonialwarengeschäften der Stadt Reims und Um-
gegend, entstand unter dem furchtbaren Drucke von Massenfilial-
betrieben. Zuerst schlossen sich die bedrohten Kleinhändler, soweit
sie überhaupt noch existenzfähig waren, zu einer straff organisierten
Einkaufsgenossenschaft zusammen. Sie verkauften als Glieder dieser
Genossenschaft unter gemeinsamer Firma und verpflichteten sich,
Läden immer nur in bestimmter Entfernung von einander zu er-
öffnen. Die Konkurrenz der anderen Filialbetriebe drängte aber zn
einem noch strafferen Zusammenschluß, der allmählich zu einer voll-
ständigen Vertrustung geführt hat. Selbständige Lebensmittelgeschäfte
sucht man in Reims vergebens. Es gibt höchstens Spezialgeschäfte
für Tee, Kakao, nicht viel anders ist es in den Dörfern der Umgegend?)

In den Vereinigten Staaten von Nordamerika be-
stehen Detaillisteutrusts für Kolonialwaren, Schuhwaren und Schnitt-
waren. Auch in Deutschland sind straffe Kleinhändlerorgani-
sationen nicht unbekannt. So berichtet Hirsch über einen Fall, wo
eine Einkaufsgenossenschaft in Hannover einen Großfilialbetrieb
durch Errichtung gemeinsamer Verkaufsstellen verdrängte?) Wo der
Mangel an Solidarität der Kleinhändler nicht allzugroß ist, dürften
sich die Fälle wiederholen, und so würde eine neue Form desMassen-
filialbetriebes entstehen, die befähigt sein dürfte, den Kampf mit den an-
deren Gebilden in der Güterverteilung an den Konsumenten aufzu-
nehmen. Es ist sogar anzunehmen, daß Kleinhandelstrusts mit der
sich immer mehr zuspitzenden Konkurrenz allgemein entstehen werden.
Daun würde es die Konsumgenossenschaft bei der Konkurrenz um
den Absatz letzten Endes nur noch mit Großbetrieben zu tun haben,
wenigstens in den meisten nnd wichtigsten Branchen. Da wäre nun
zu erörtern, ob die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlungsform
spezifische Vorteile genug hat, um Sieger im Kampfe zu bleiben.
Stellen wir darum einmal dem konsumgenossenschaftlichen Massen-
filialbetrieb den kapitalistischen gegenüber, d. h. wägen wir ihre

1)	Näheres siehe in der Revue d’dconomie politique v. 1912, Art. von
Gemahlin g: La concentration commerciale sans grands magasins. Im
Internationalen Genossenschaftsbnlletin vom 1. September 1912 finden wir
darüber mehrere solche Fälle aufgezählt.

2)	Hirsch a. a. O. S. 259.

13*
        <pb n="197" />
        ﻿192

privatwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Vorteile, die teilweise
auseinanderfallen, ab.

Die Risikoverteilung, auf Grund der Dezentralisation der
Absatzbetriebe, ist ein Vorteil, den alle Filialbetriebe haben. Das-
selbe trifft auf die R e k l a m e w i r k u n g zu:

„Jede Filiale, die neu eröffnet wird, hat nicht nur die Reklamewirkung,
die in der" Existenz der früher eröffneten liegt, für sich, sondern sie wirkt
sogleich als Reklame für alle anderen. Jeder in einer Filiale neuerworbene
Kunde ist zugleich für alle anderen gewonnen.ft

Wie ist es aber mit der Reklame der beiden Arten von
Filialbetrieben überhaupt? Wir haben schon früher gesehen, daß
die Konsumgenossenschaft ganz eigenartige Reklamemittel hat: Vor-
träge, Broschüren, Zeitschriften usw. Die Kosten dafür sind verhält-
nismäßig gering, da es sich bei der Reklame der Konsumgenossen-
schaften zum großen Teil um eine ehrenamtliche Tätigkeit der Mit-
glieder und Funktionäre handelt. Wegen Einzelheiten verweise ich
auf das Kapitel Reklame. Unverhältnismäßig höher sind dagegen die
Reklamekosten der kapitalistischen Filialbetriebe, schon deshalb, weil
die ehrenamtliche Tätigkeit bei ihnen fortfällt, dann aber auch, weil
sie den latenten Bedarf künstlich zu wecken suchen, ferner, weil die
Konsumgenossenschaft infolge ihres Wesensunterschiedes für den Kon-
sumenten spezifische Vorteile gegenüber dem kapitalistischen Filialbetrieb
hat, wodurch die Kousumenten auch ohne Reklame sich angezogen
fühlen. Diese Vorzüge kommen zum Ausdruck in den größeren
Rechten der konsumgenossenschaftlich organisierten Konsumenten als
Teilhaber des Betriebs: Recht auf Kontrolle, Berichterstattung des
Vorstandes usw., wie wir es ftüher kennen gelernt haben. Damit
ist den Konsumenten eine Sicherheit in bezug auf Qualität, Preise
usw. gegebene) Allerdings sagt Hirsch auch von den kapitalistischen
Filialbetrieben, daß

„das, was einst behördliche Taxen und Zunftvorschriften zu erreichen
strebten, nämlich Sicherung der gewohnten Warenqualität, richtige Quan-
tität, Schuh vor Qualitätsverschleierung und Uebervorteilung, das findet der
Konsument ohne weiteres im Laden des bekannten großen Filialbetriebes."ft

ft Hirsch a. a. O. S. 22. Der genannte Verfasser hat in seinem
mehrfach zitierten Buche die Vorteile des Filialbetriebs sehr gut dargelegt.
Ich gebe die betr. Stellen, die man auch ohne weiteres auf die Konsum-
genossenschaften anwenden kann, wörtlich in diesem Kapitel wieder.

ft Es wäre allerdings den Käufern in privaten Geschäften möglich,
ebenfalls größere Rechte zu erlangen (vgl. dazu S. 206 ff.),
ft Hirsch a. a. O. S. 266 f.
        <pb n="198" />
        ﻿193

Diese Behauptung muß man wohl etwas skeptisch auffassen.
Hirsch führt unter anderem M a t a j a dafür an, der von den Groß-
betrieben im Detailhandel gesagt hat, daß

„ein großes Unternehmen sich auf Ordnung, Pünktlichkeit, gleicher Be-
handlung der einzelnen Personen, reellen Leistungen aufbauen muß; nur das
kleine, welches in der Menge verschwindet, vermag zu hoffeu, im Trüben fischen
zu können, ohne seinen Ruf zu verlieren, weil es eben gar nicht bekannt ist".

Zweifellos hat dieser Ausspruch. M a t a j a s einige Berechtigung.
Doch kaun man keineswegs so weit gehen wie H i r s ch, denn der Druck
der Konkurrenz und das Streben nach Gewinn kann allmählich eine
Warenverschlechterung hervorrufen. Was die Uebervorteilung anbe-
trifft, so soll es in den kapitalistischen Filialbetrieben nicht selten
vorkommen — ich zitiere hier die Worte eines Filialrevisors —,
daß Angestellte Waren derselben Qualität zu verschiedenen Preisen
und auch häufig Mindergewichte verabfolgen, sei es, daß sie dadurch
etwa ausgesetzte Prämien im Falle einer gut ausfallenden Inventur
erlangen wollen oder Veruntreuungen (das Ansichnehmen von
Zigarren, ferner von Eßwaren für Frühstück und Abendessen) wie-
der wetr machen wollen. Derartiges rst natürlich auch in den konsum-
genossenschaftlichen Verteilungsstellen denkbar. Dort ist aber die Kon-
trolle bedeutend schärfer als in den privaten Betrieben. Diese
schärfere Kontrolle ist möglich, da sie den Konsumgenossenschaften nur
verhältnismäßig geringe Kosten verursacht, weil die Mitglieder die
Kontrolle zum großen Teil selbst besorgen.

Weitere Unterschiede zwischen konsumgenossenschaftlichen und
kapitalistischen Filialbetrieben können auch in bezug auf die Bar-
zahlung festgestellt werden. Allgemein wird die Borgwirtschaft
durch das Filialsystem mit seinem eigenartigen Aufbau erschwert,
aber nicht völlig ausgeschlossen. In der Praxis wird auch das Bar-
zahluugsprinzip nicht überall in kapitalistischen Filialbetrieben streng
durchgeführt. So konnte ich aus verschiedenen Geschäftsanweisungen
für Filialleiter privater Betriebe ersehen, daß zahlungssichcren Kun-
den geborgt werden darf. Außerdem ist bei privaten Filialbetrieben
die Abgabe der Waren mit Stundung der Beträge bis Ende des
Monats ziemlich verbreitet. Hier haben wir also eine Abweichung
des kapitalistischen vom konsumgenossenschaftlichen Filialbetrieb zu
konstatieren. Wir haben allerdings auch bei den Konsumgenossen-
schaften eine Durchbrechung des Barzahluugsprinzips festgestellt, doch
ist der Prozentsatz der auf Borg gegebenen Bedarfsgüter ganz mini-
mal, und zudem muß man berücksichtigen, daß die Mitglieder der
Konsumgenossenschaften, im Gegensatz zu der gemischten Kundschaft der
        <pb n="199" />
        ﻿194

kapitalistischen Filialbetriebe, meist den unteren Konsumentenschichten
angehören. Es ist ganz erstaunlich, wenn da die Schulden der
Genossen für entnommene Bedarfsgüter nur ca. 1/2«/» vom Umsatz
betragen; dabei nimmt der Prozentsatz noch immer mehr ab und
dürfte allmählich ganz oder nahezu ganz verschwinden. „Eine Kon-
sumgenossenschaft ist keine Kreditgenossenschaft", hat mal jemand
gesagt. Will der Konsumverein das Prinzip der Gleichheit aller
Genossen hochhalten — und davon hängt seine Existenz ab —, so darf
er nicht einem Teil der Mitglieder Bedarfsgüter auf Kredit geben,
weil er dadurch die barzahlenden Genossen benachteiligen würde. Wo
heute noch in den Konsumgenossenschaften das Barzahlungsprinzip
nicht streng durchgeführt wird, haben wir diese ungleiche Behandlung
der Genossen vor uns. Sie berechtigt die bar zahlenden Mitglieder,
gegen dieses System Beschwerde zu führen. Einen Ausgleich durch An-
setzung verschiedener Preise oder ans andere Art herzustellen, dürfte
nachteilige Folgen für eine Genossenschaft haben. Im übrigen denkt
niemand an derartige Maßnahmen. Die Konsumgenossenschaft wurde
ja gerade geschaffen, um die Mißstände in der Bedarfsgüterbeschaf-
fung und damit auch die Borgwirtschaft zu bekämpfen. Ihren Prin-
zipien getreu, haben die Konsumgenossenschaften eine Reihe von Ein-
richtungen und Maßnahmen getroffen, um diesen Kampf durchzu-
führen. Die Einzelheiten lernten wir schon früher kennen.

Das Barzahlungsprinzip ist nach dem Gesagten ein charakte-
ristisches Merkmal der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung.
Dagegen muß es nicht unbedingt mit jedem Filialsystem verbunden
sein. Wenn heute das Barzahlungsprinzip in allen kapitalistischen
Filialbetrieben durchgeführt wäre, so wäre das doch nicht als eine
mit dem Filialbetrieb verbundene notwendige Erscheinung anzu-
sehen, sondern als etwas, das heute besteht und morgen wieder fallen
kann — ich erinnere an die Tendenz bei den Warenhäusern, von
der unbedingten Barzahlung abzugehen —, besonders dann, wenn
die Angestellten der Filialbetriebe stark am Unternehmen interessiert
sind und so die Neigung haben, auf ihr eigenes Risiko Waren auf Borg
zu geben. Die Jnteressierung der Angestellten am Unternehmen scheint
in kapitalistischen Filialbetrieben allgemein zu werden.

Sehen wir, welche weiteren Unterschiede sich noch ergeben.
Es ist sicherlich auch darin ein Vorteil der konsumgenossenschaftlichen
gegenüber den kapitalistischen Filialbetrieben zu sehen, daß erstere bei
der Errichtung ihrer Abgabestellen nicht so sehr auf die Verkehrs-
straßen angewiesen sind wie die privaten Filialbetriebe, die erst
die Kundschaft noch anziehen müssen.
        <pb n="200" />
        ﻿195

Bon den Einkaufsvereinigungen war schon am Anfang
des Kapitels die Rede. Auch auf die Einkaufsvereinigungen kapi-
talistischer Filialbetriebe trifft das Gesagte zu: Mangel an Soli-
darität im Vergleich zu den Einkaufsvereinigungen der Konsum-
genossenschaften.

Man könnte auch hier die Frage stellen, ob ein Lieferant
die Konsumgenossenschaft oder den kapitalistischen Filialbetrieb als
Kunden vorzieht. Wenn beide große Abnehmer sind und bar be-
zahlen, könnte es ihm gleich sein, sofern ihm nicht der kapitalistische
Filialbetrieb lieber ist, da die Konsumgenossenschaft Schwierigkeiten
macheil könnte wegen der Arbeitsbedingungen, unter denen die zu
liefernden Produkte hergestellt werden sollen. Anderseits aber wird
dem Lieferanten die Offenheit des Betriebs, besonders die juristische
Form der Genossenschaft, mit der die gesetzliche Revision verbunden
ist, angenehm sein und ihm eine gewisse Sicherheit bieten. Ob das
Gesagte praktisch wirklich zutrifft, vermag ich nicht zu sagen.

Hirsch weist unter den volkswirtschaftlichen Vorzügen der Filial-
betriebe auf die Auslese der besten Kräfte in kapitalistischen
Filialbetricben hin. Er sagt, daß

„viel schärfer und schneller als das freie Walten der Konkurrenz das
Eigeninteresse des kapitalistischen Unternehmers auf die Auslese der besten
Kräfte hinwirke. Diesem zeigt ja die Statistik binnen wenigen Monaten,
was den kleinen Einzelunternehmern erst jahrelange Leiden und Verluste
lehren, ob nämlich der Geschäftsleiter tauglich ist, und ob er dauernd das
höchste leistet''.6)

In der Konsumgenossenschaft geht diese Auslese noch viel weiter;
denn sie erstreckt sich auch auf die Leitung des gesamten Unter-
nehmens. Nicht Kapitalbesitz ist für die Wahl der Ge-
schäftsleitung ausschlaggebend, sondern Intelligenz. Das ist
überaus wichtig. Allerdings wird mail entgegenhalten, daß das
Eigeninteresse der Geschäftsleitung für das Unternehmen fehle. Wir
haben schon früher gesehen, daß auch die Verwaltungsbeamten der
Konsumgenossenschaften ein gut Stück Eigeuinteresse besitzen. Im
übrigen wäre es möglich, ähnlich wie bei den Filialleitern kapitali-
stischer Betriebe das Interesse der Vorstandsbeamten für das Unter-
nehmen durch Gewinnbeteiligung, Prämien usw., noch zu erhöhen.

„Eine Ersparnis im volkswirtschaftlichen Sinne bedeutet auch die bessere
Ausnutzung der geeigneten Verkaufslagen, die der Filialbetrieb durch die
„Fuugibilisierung des Ladeninhabers" erzielt. Denkt mau sich dieses System
allgemein durchgeführt, so würde stets ohne großen Irrtum die Besetzung

6) Hirsch a. a. O. S. 279.
        <pb n="201" />
        ﻿196

der einzelnen Verkaufsstellen durch die für sie am besten geeignete Geschäftsart
erfolgen." „Das Filialsystem führt also dahin, daß der „optimale Standort"
des Detailhandels jeder Branche leichter und sicherer als bisher erkannt
wird."7)

Am sichersten aber dürfte der „optimale Standort" von
den Konsumgenossenschaften erkannt und eingehalten werden. Nur
dort errichtet die Konsumgenossenschaft eine Abgabestelle, wo eine
genügende Zahl von Konsumenten sich verpflichtet hat, ihre Be-
darfsgüter in der zu errichtenden Abgabestelle zu entnehmen. Damit
fällt jedes Risiko weg. Hier wird also noch viel mehr das volkswirt-
schaftliche Interesse gewahrt als bei den kapitalistischen Filial-
betrieben. Eine größere Annäherung an das Prinzip des kleinsten
Mittels als wir sie hier bei den Konsumgenossenschaften sehen, ist
überhaupt kaum möglich.	•.

„Bei getrennten Handelsstufen unterhalten alle selbständigen Zwischen-
glieder Lagerbestände, die Fabrikanten, die Grossisten, die Detaillisten. Diese
Zersplitterung der Warenvorräte in viele einzelne, von einander getrennte,
nicht sicher zu übersehende Teillager verschwindet beim Filialbetriebe. Er
.hat nur ein Zentrallager, daneben noch vielfach nach Versorgungsschichten
gegliederte Unterabteilungen. Das bedeutet eine Kleinhaltung der Lager-
bestände, d. h. eine Ersparnis an volkswirtschaftlichem Kapital.

Zugleich folgt daraus aber eben wegen der Verschmelzung der sonst
getrennten wirtschaftlichen Funktionen eine engere Anpassung der Produktion
an den Verbrauch und daraus wieder eine Erhöhung der Stabilität in der
Volkswirtschaft. "7a)

Wenn mau diese letzten Worte liest, möchte man glauben, der
mehrfach zitierte Autor hätte dabei die Konsumgeuossenschafteit und
tlicht, wie es in Wirklichkeit ist, die kapitalistischen Filialbetriebe
im Auge. Denn weit mehr als auf letztere trifft der zuletzt geschil-
derte Vorzug auf die Konsumgenossenschaften zu. Durch sie wird
nicht bloß „eine engere Anpassung der Produktion an den Verbrauch",
sondern eine vollständige Verbindung von Produzent
und Konsument erzielt. Der Konsument produziert selbst und
er produziert nur das, was er braucht. Krisen infolge Ueberproduktion
sind in der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittelung ein Un-
ding. Das ist auch privatwirtschaftlich bedeutsam: der privatwirt-
schaftliche Bedarf kaun mit Leichtigkeit abgeschätzt werden. Die Um-
schlagsreste (Lagerhüter) werden seltener.

Wir sehen, daß in einer ganzen Reihe voll Fällen die konsum-
genossenschaftlichen Filialbetriebe weit g r ö ß e r e B o r t e i l e als die
kapitalistischen Filialbetriebe zeigen. Alle diese Vorteile kommen

ft Hirsch a. a. O. S. 238.
7a) Ebenda. S. 239.
        <pb n="202" />
        ﻿197

direkt oder indirekt dem Konsumenten zugute. Von seinem Stand-
punkt aus ist die konsumgenossenschastliche Gütervermittlung die vor-
teilhafteste. Sie allein schützt ihn vor Fälschung, unrichtigem Gewicht
und jeder anderen Uebervorteilung; die Konsumgenossenschaft hat das
größte Interesse daran, die Willkür der Produzenten, wie sie beson-
ders in den Kartellen zum Ausdruck kommt, einzudämmen. Vor
allen Dingen kann sie niemals selbst eine den Konsumenten ungün-
stige Preispolitik treiben; dagegen wäre eine Preiskonvention der
Filialbetriebe nicht ausgeschlossen. Die Konsumgenossenschaft ver-
mittelt nur dort, wo Bedarf ist; die Konsumgenossenschaft verschwen-
det auch niemals ihre Kräfte, sie vertritt damit die Interessen der
gesamten Volkswirtschaft; die Begriffe privatökonomisch und sozial-
ökonomisch fallen bei ihr zusammen. In der konsumgenossenschaft-
lichen Gütervermittlung ist und geschieht alles, wie der Konsument
es will und wie weit er die Kosten dafür tragen will: einfach und
vornehm,, bequem und weniger bequem, luxuriös und dürftig; nur
wo die vernünftigen Grenzen nach oben oder unten überschritten
werden, sucht eine uneigennützige Verwaltung den Konsumenten zu
etwas besserem zu erziehen. Wo die Verwaltung dabei noch von
Sachverständigen für Hygiene usw. unterstützt würde, wäre die kon-
sumgenossenschaftliche Gütervermittlung vollkommen. Damit wäre
„der letzte einzige Zweck alles Wirtschaftens, die vernünftige Be-
friedigung aller gesunden Bedürfnisse des Volkes"^) erreicht.

Trotz dieser Vorteile muß die konsumgenossenschaftliche Güter-
vermittlung aber nicht unbedingt Sieger im Konkurrenzkämpfe mit
dem kapitalistischen Warenvertrieb bleiben. Hirsch führt an, daß
die Verfügungs- und Handlungsfreiheit der leitenden
Personen in der Konsumgenossenschaft geringer sei als in den privaten
Betrieben. Wir sahen schon früher, daß die Handlungsfreiheit des kon-
sumgenossenschaftlichen Einkäufers eine sehr weitgehende ist. Wollte
man auch ursprünglich die Rechte des Einkäufers stark einschränken, so
mußte man doch allmählich, wollte man nicht zurückbleiben, ihm
eine immer größere Handlungsfreiheit gewähren. Heute steht wohl
deni konsumgenossenschaftlichen Einkäufer nichts mehr im Wege,
ebensogut Konjunkturen auszunutzen wie sein kapitalistischer Kol-

s) Benno Jaroslaw, „Normative Warenkunde" in Schröters Zeit-
schrift „Der Kaufmann und das Leben" S. 46, Die interessanten Ausfüh-
rungen in diesem Artikel, wo der Verfasser der heutigen deskriptiven Waren-
kunde die normative Warenkunde, das was sein soll, gegenüberstellt, werden
nicht in Beziehung zur konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung gebracht;
die aufgestellten Forderungen wären aber dort am leichtesten durchführbar.
        <pb n="203" />
        ﻿198

lege. Können wir also hier kaum einen Unterschied in bezug auf
die Handlungsfreiheit konstatieren, so ist allerdings in anderen Punk-
ten das Gegenteil der Fall, z. Bl- bei Erwerb, Veräußerung und
Belastung von Grundeigentum, Einführung neuer Geschäftszweige,
für die besondere Herstellungsräume erforderlich werden usw.
(s- 88 20, 30 und 37 Anm. des Statutenauszugs im Anhang).
Nicht iinmer muß aber die Einschränkung der Berfügungs- und
Handlungsfreiheit ein Nachteil sein. In einer ganzen Reihe von
Fällen wird eine vorherige Beratung, verbunden mit Abstimmung,
nur vorteilhaft sein können. Ohne den Rat anderer zu hören und
auf ihn zu achten, handelt ja auch der private Inhaber nicht, ob-
wohl er die Verfügungsfre'iheit hat. Ich glaube, daß Vorteile und
Nachteile sich hier aufheben.

Hirsch spricht außerdem von der leichteren Kapitalbe-
schaffung der kapitalistischen Filialbetriebe. Nach allem, was ich
feststellen konnte, fällt den Konsumgenossenschaften die Kapitalbeschaf-
fung nicht schwer. Die enormen Summen, die ihnen aus den G e-
schäftsanteilen (mag der Beitrag des einzelnen Mitglieds
auch nur 20 bis 30 Mark betragen, der Beitrag ließe sich sicher noch
in den meisten Vereinen erhöhen) zufließen — die eingezahlten Ge-
schäftsguthaben betrugen im Zentralverband 6,6 o/o9 10) vom Umsatz
= 31 Millionen Mark im Jahre 1913 —, ferner die stetig an-
wachsenden Reserven — im Zentralverband 4,7o/o des Umsatzes
= über 22 Millionen Mark im Jahre 1913 —, die Hausan-
te i l e und Hausobligationen, die in kleinen Beträgen aus-
gestellt und von den Mitgliedern übernommen werden — sie be-
trugen im Zentralverband 1,2 o/0 des Umsatzes — über 5 Millionen
Mark im Jahre 1913 —, die Spareinlagen der Mitglieder —
im Zentralverband 14,4 o/o vom Umsatz (1913) —, das alles sind Ka-
pitalien, die entweder eigenes Kapital der betreffenden Genossen-
schaften oder von den Mitgliedern anvertraute Gelder darstellen.
Besonders stark stiegen die Spareinlagen. Sie betrugen im
Jahre 1903 zirka 6 Millionen Mark, im Jahre 1913 68 Millionen
Mark gegen 64 Millionen Mark im Vorjahres") ,,Die Konsum-
genossenschaften des Zentralverbandes haben längst aufgehört, nur
Konsumgenossenschaften zu sein, sie sind zugleich auch Spargenossen-

9)	Diese und die folgenden Zahlen entnehme ich dem Jahresbericht des
Zentralverbandes deutscher Konsumvereine für 1913.

10)	In diese Zahlen einbegriffen sind auch die Anlehen, sie sind aber nach
den Angaben von H. Kaufmann nur ganz minimal.
        <pb n="204" />
        ﻿199

schäften", bemerkt Heinrich Kaufmann einmal.") „Für das Fi-
nanzwesen der deutschen Konsumgenossenschaften sind die Sparein-
lagen der Mitglieder geradezu von entscheidender Bedeutung ge-
worden".^) Die Spareinlagen müssen allerdings zum großen Teil
liquide gehalten werden. Kaufmann empfiehlt deshalb im Jahres-
bericht von 1913,") die Mitglieder zu bewegen, einen Teil der
Spareinlagen in unkündbare Hausanteile und Hausobligationen zu
verwandeln. —

Wie ist es aber mit dem eigentlich fremden Kapital? Den
wichtigsten Faktor, da die aufgenommenen Anleihen nach Kauf-
mann ganz minimal sind, bilden die Hypothekenschulden.
In Prozenten des Umsatzes betrugen sie 8,7 o/g im Zentralverband
— etwa 41 Millionen Mark im Jahre 1913.	1912 betrugen die

Hypothekenschulden rund 37 Millionen Mark, sie waren um 10,8
Millionen Mark seit 1909 gestiegen, in derselben Zeit stieg aberj
der Wert des Grundbesitzes um 27,5 Millionen Mark. Nach
Kaufmann") sind im gleichen Zeitraume von der Bankabtei-
lung der Großeinkaufsgesellschaft, teilweise mit Hilfe der Mittel
der Unterstützungskasse, 5,2 Millionen Mark an festen Hypotheken
zur Verfügung gestellt worden, sodaß also nur ein Anleihebedürfnis
nach fremden Geldern von 5,6 Millionen bestand. Kaufmann will
damit beweisen, „daß die Konsumgenossenschaftsbewegung des Zentral-
verbandes deutscher Konsumvereine sich nahezu völlig vom frem-
den Geldmärkte frei gemacht hat, und daß die Konsum-
Vereine nahezu vollständig in der Lage sind, für ihren Geldbedarf aus
eigenen Kräften Sorge zu tragen".") Diese Angaben beziehen sich
auf die Zeit von 1909 bis 1912. Für das Jahr 1912 selbst glaubt
Kaufmann mitteilen zu können,") daß eine Beanspruchung des
fremden Geldmarkts überhaupt nicht nötig gewesen ist, da die Groß-
einkaufsgesellschaft allen an sie herantretenden Wünschen auf Auf-
nahme von Hypotheken hatte Rechnung tragen können.

Unter diesen Umständen kann man wohl kaum von Schwierig-
keiten in der Kapitalbeschaffung sprechen. Es ist sogar anzunehmen,
daß den kapitalistischen Filialbetrieben die Kapitalbeschaffung nicht
so leicht fällt.

") Jahresbericht des Zentralverbandes für 1912 S. 335.
i2) Ebenda S. 335.

«) S. 312.

u) Jahresbericht des Zentralverbandes für 1912 S. 339.

Ebenda S. 340.

") Ebenda S. 340.
        <pb n="205" />
        ﻿200

Als ein Nachteil der Konsumgenossenschaften im Vergleich zu
den privaten Filialbetrieben ist nach Hirsch noch die enge Verbin-
dung der Konsumvereine mit der Arbeiterbewegung und die
dadurch erzwungene ständige Lohnsteigerung anzusehen. Wir
haben auch diesen Fall schon früher erörtert und stimmen mit dem
Verfasser der „Filialbetriebe im Detailhandel" vollständig überein.
Es fragt sich aber, ob dieser Punkt dauernd so empfindlich für die
Konsumvereine sein wird wie heute. Es wäre denkbar, daß mit dem
Eindringen bürgerlicher Elemente in die Konsumvereine die Ab-
hängigkeit von den Gewerkschaften gemildert würde. Es ist auch nicht
ausgeschlossen, daß Tarifverträge allgemein für Ladenangestellte
durchgeführt werden. Es bestehen heute schon solche in Kleinhandels-
großbetrieben. Solange keine Großbetriebe im Kleinhandel bestan-
den, fehlte überhaupt die Voraussetzung für eine durchgreifende
Gewerkschaftsbewegung und für Tarifabschlüsse. Was die Tarifver-
träge der Arbeiter betrifft, so bestehen allerdings große Differenzen
zwischen denjenigen privater und denjenigen konsumgenossenschaft-
licher Betriebe. Sollten aber einmal die Gewerkschaften volles Ver-
ständnis für die Konsumgenossenschaftsbewegung bekommen, so dürften
sie auch in ihren Forderungen vorsichtiger werden. Schließlich haben
die besseren Tarife in den Konsumgenossenschaften ja auch den Vor-
teil, daß die Arbeiter zufriedener sein werden und weniger zu Lohn-
kämpfen neigen als die Arbeiter in privaten Filialbetrieben. Unter
Umständen können derartige Kämpfe sehr verhängnisvoll werden, so
beim Fabrikfilialsystcm. Hirsch sagt darüber selbst, ohne unser
Problem zu berühren:

„Außerdem erleichtert das Fabrikfilialshstem aber der eigenen
Arbeiterschaft den Lohnkampf, nicht nur wegen des engen Zusammenhanges
zwischen Handels- und Produktionsbetrieb, durch den also bei Stillegung des
Produktionsbetriebes auch alle seine Läden ganz anders in Mitleidenschaft
gezogen werden als bei Selbständigkeit beider Teile, sondern vor allem auch,
weil hier der Boykott eine gefährlichere Waffe wird als der Streik."17)

Wir haben somit alle Einwände von Hirsch mitgeteilt und
uns mit ihnen auseinanderzusetzen gesucht. Zusammenfassend sagt
Hirsch:

„Als einziger sicherer Vorzug bleibt den Konsumvereinen — da auch die
Mitgliederwerbung „Reklamekosten" verursacht — die Dividende. Aber die
wenigen Prozente vom Umsatz, die der Konsumverein dadurch ostsris paribas
im Vorsprung ist, können sehr verkürzt werden durch die enge Verbindung
dieser Vereine mit der Arbeiterbewegung und die dadurch erzwungene ständige
Lohnsteigerung ohne Gegenleistung. Gelingt es den privaten Betrieben, durch

") Hirsch, a. a. O. S. 242.
        <pb n="206" />
        ﻿201

intensive Jnteressierung ihrer Angestellten am Umsätze deren Leistung höher
zu steigern, dann kann dieser Unterschied, zusammen mit der größeren Ber-
sügungsfreiheit des privaten Inhabers, mit der schnelleren Wahrnehmung
der Konjunkturen und der leichteren Kapitalbeschaffung, auch bei uns sehr
wohl zu einem Uebergewicht der privaten Betriebe führen. Darüber darf
man sich auch bei aller Hochschätzung der bisherigen Energie der deutschen
Konsumvereinsbewegung nicht mehr täuschen."17a).

Hirsch hat sich scheinbar zu sehr von den Zuständen inFrank-
r e i ch und Belgien leiten lassen. In beiden Ländern ist die
Konsumvereinsbewegung infolge der großen Zersplitterung nicht auf
der Höhe.und kann nicht als Vergleichsmaßstab benutzt werden. Dar-
auf hat schon H. S i er a ko w s k y-Hamburg in der Konsumgenossen-
schaftlichen Rundschau'"") hingewiesen. Erst jetzt beginnt man in
Frankreich mit den vielen kleinen Ko&gt;lsumvereinen der verschiedenen
Parteien aufzuräumen und sie zu großen widerstandsfähigen Gebilden
zusammenzuschmelzen; damit dürfte auch in unserem südwestlichen
Nachbarlande die Zeit des Aufblühens der Konsumgenossenschafts-
bewegung gekommen sein.

Was die Unkosten in kapitalistischen und konsumgenosscn-
schaftlichen Filialbetrieben anbelangt, so kommt Hirsch selbst zu
dem Ergebnis, daß sie in Konsumgenossenschaften niedriger sind. Er
stellt die Unkosten einer kapitalistischen Filiale denjenigen eines Kon-
sumvereins gegenüber und findet, daß die reinen Kosten des Waren-
absatzes in dem privaten Betrieb 12,09 0/0, im konsumgenossenschaft-
lichen Betrieb 7,15 o/o betragen. Daraus könne man aber nicht
ohne weiteres folgern, fügt Hirsch hinzu, daß der Konsumverein
die „überlegenere und wünschenswertere Form des Warenabsatzes"
sei. Die Hauptuntcrschiede lägen bei Miete, Beleuchtung, Gehälter
bzw. Löhnen und Emballage. „Das sind gerade diejenigen Posten,
bei denen der Wesensunterschied zwischen Konsumverein und Filial-
betrieb klar hervortritt: Der Verein will grundsätzlich nur den Be-
darf befriedigen, die Filiale will ihn wecken und anregen, ihn an
sich heranziehen. Dazu dient die bessere Lage des Lokals, die wieder-
um die höhere Miete bedingt, dazu die teurere Beleuchtung, die
elegantere Verpackung. Darin zeigt sich eben der charakteristische
Unterschied zwischen genossenschaftlicher Bedarfsbefriedigung und
privat-erwerbswirtschaftlicher Bedarfs w c ck u n g."")

Demnach scheinen aber doch diese Mehrkosten volkswirtschaftlich
eine u n p r o d n k t i v e Aufwendung zu sein, und es will mir

17a) Ebenda S. 262 f.

17b) Nr. 3 1914. Art. „Die Filialbetriebe im Detailhandel".

ls) Hirsch, a. a. O. S. 96.
        <pb n="207" />
        ﻿202

scheinen, als ob die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung doch
die überlegenere und wünschenswertere Form sei. Wenn man aller-
dings im Gegensatz zuHirsch von dem Momente der Bedarfsweckung
absieht, läßt sich das Urteil in bezug auf die Unkosten etwas mildern.
Denn schon allein, weil die besser gestellte Kundschaft des privaten
Betriebs höhere Ansprüche stellt als die weniger anspruchsvollen
Mitglieder des Konsumvereins, müssen die Unkosten im privaten Be-
trieb höher sein als im konsumgenossenschaftlichen.

Schließlich ist aber doch das ganze Problem vom Standpunkte
der Konsumenten aus zu betrachten. Selbst, wenn dann der
Unkostensatz in Privatbetrieb und Konsumgenossenschaft für die gleichen
Leistungen gleich wäre, was nach obigen Ausführungen aber nicht
anzunehmen ist, so bliebe doch immer noch der Reinertrag übrig,
der in dem einen Falle den Konsumenten, in dem andern Falle den
privaten Besitzern zufällt und so dem Konsumenten verloren geht.
Hirsch argumentiert allerdings, daß dieser Ertrag ebensogut einen
Unternehmergewinn darstelle wie beim Privatbetrieb. Das
Mitglied zahle dafür seinen Anteil und trage das Unternehmerrisiko.
Bei Beurteilung dieser Frage ist nun aber zu berücksichtigen, daß der
konsumgenossenschaftlich organisierte Konsument für den eingezahlten
Betrag in der Regel bei voller Einzahlung einen Zins erhält, der
schon ein Entgelt für seinen Anteil und das Unternehmerrisiko dar-
stellt. Der größere Teil des Ueberschusses, der in Form der Rück-
vergütung zur Auszahlung gelangt, ist kein Entgelt mehr für Anteil
und Risiko, sondern nichts anders als eine Ersparnis. An dieser
Rückvergütung haben auch diejenigen teil, die noch nichts eingezahlt
haben.

Vom Konsumenten aus gesehen, besteht deshalb wohl kaum ein
Zweifel, daß die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung die vor-
teilhaftere ist. Für die Entwicklungsmöglichkeit der Konsumgenossen-
schaft ist das aber ausschlaggebend. Weder privatwirtschaft-
liche noch volkswirtschaftliche Momente sind für die Ent-
wicklung der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung maßgebend,
sondern hauswirtschaftliche Gründe. Wenn das vielfach bis
heute noch nicht genügend zum Ausdruck gekommen ist, so lag das
nur daran, daß dem Konsumenten seine Macht und Stärke noch nicht
zum Bewußtsein gekommen war. Heute aber, wo alle möglichen Ar-
ten von Konsumentenorganisationen entstehen, scheinen wir auf dem
besten Wege zu einer Umwandlung zu sein. Auch die bürgerlichen
Schichten dürften von dieser Bewegung immer mehr ergriffen
werden. An dieser Stelle möchte ich auf einen viel verbreiteten Irr-
        <pb n="208" />
        ﻿tum hinweisen. Man sagt, daß die höheren Schichten niemals An-
hänger der Konsumgenossenschaftsidee werden würden. Sie würden
sich niemals dem Schematismus der konsumgenossenschaftlichen
Gütervermittlung anpassen. Sie seien materiell zu gut ge-
stellt, um sich irgendeinem Zwang zu unterwerfen. Selbst Kauf-
mann sagt, daß manche „so gut situiert sind, daß die kleinen wirt-
schaftlichen Vorteile, die ihnen die konsumgenossenschaftliche Organi-
sation bringen kann, für sie keine Rolle spielen."^)

Sind es aber wirklich nur kleine wirtschaftliche Vorteile, die
sich den höheren Schichten in der konsumgenossenschaftlichen Güter-
vermittlung bieten? Die Vorteile sind gerade groß genug, um einen
Reichen von der Bedeutung, die die Konsumgenossenschaft auch für
ihn hat, überzeugen zu können. Die Konsumgenossenschaften wollen
nicht nur Güter zu niedrigen Preisen verschaffen, sondern vor allem
auch einwandfreie Güter. Ein hoher Preis zeugt nicht im-
mer für die Güte eines Artikels und schließt eine Fälschung nicht
aus und noch viel weniger eine unsaubere Behandlung des Artikels.
Zudem reichen die Warenkcnntnisse des Käufers selten so weit, daß er
eine Ware genau beurteilen kann, er ist vielmehr ganz auf die Willkür
des Verkäufers angewiesen. Heute gibt es schon einen gr'oßen Teil
der untersten Volksschichten, die einwandfteiere Bedarfsgüter kon-
sumieren als die oberen Schichten. Ich denke z. B. an konsum-
genossenschaftliche Bäckereicrzeugnisse, die in Musterbetrieben her-
gestellt werden, und an die Fabrikation der Zigarren durch die Groß-
einkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine, die die in dieser In-
dustrie so sehr verbreitete Heimarbeit nicht zuletzt im Interesse der
Konsumenten ausgeschaltet hat. Es ist ja auch nichts natürlicher —
man kann das nur immer wiederholen —, als daß die Konsumenten-
interessen in einer Konsumentenorganisation in jeder Beziehung ge-
wahrt bleiben. Fälschung, Verunreinigung usw. würden unsinnig
sein, der Konsument würde sich damit selbst betrügen. Wenn da
die soziale Oberschicht nicht zurückbleiben will, ist sie wohl oder
übel gezwungen, sich als Konsument in irgendeiner Form zu or-
ganisieren. Bis heute fehlt noch der Apostel, der den höheren Ge-
sellschaftsschichten verkündet, daß auch sie sich nicht abschließen dür-
fen von der Welt des organisierten Konsums. Aber das ist wohl
nur eine Frage der Zeit. In einzelnen deutschen Städten besteht
heute schon der Anschluß der Oberschicht an die Konsumgenossen-
schaft, u. a. in Breslau und Stuttgart.

19) Heinrich Kaufmann, Die Stellungnahme der Sozialdemokratie
zur Konsumvereinsbewegung. Hamburg 1911. S. 13.
        <pb n="209" />
        ﻿204

Eine Frage taucht dabei auf: Können die Bedürfnisse von
verschiedenen Kousumentenschichten mit ganz verschiedener Le-
benshaltung in derselben Assoziation gedeckt werden?
Im allgemeinen möchte ich das verneinen. Durch Speziali-
s a t i o n für eine bestimmte Lebenshaltung, die von vornherein durch
die Gründer, seien es nun Arbeiter, Offiziere usw. gegeben sein mag,
ist es dem Konsumverein möglich, die Mitglieder gerade dieser Kon-
sumentenschicht am vorteilhaftesten zu bedienen. Wird bei der Ver-
mittlung von Bedarfsgütern Rücksicht genommeil auf eine weitere
Konsumentenschicht, so bedeutet das eine gewisse Zersplitterung. Ist
diese weitere Konsumentenschicht nicht einmal genügend stark ver-
treten, so wird für die Konsumenten der Hauptschicht eine ungerecht-
fertigte Kostenerhöhung eintreten. Sie müßten mittragen helfen an
den höheren Unkosten der zweiten Schicht. (Nur dadurch, daß Per-
sonal, Räume und Einrichtungen sonst nicht voll ausgenutzt würden,
könnte diese Tatsache etwas verschoben werden.) Es kommt eben
nicht auf die Umsatz größe in einem Geschäft an, sondern auf die
Um s ch l a g s s ch n e l li g k e i t. Der privatwirtschaftliche Grundsatz:
Je schneller der Umsatz, desto größer der Nutzen, ist hier entscheidend.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß in einzelnen Artikeln, wo
eine Qualitätsverschiedenheit nicht besteht, die nicht genügend stark
vertretene Konsumentengruppe die Umschlagsgeschwindigkeit in diesen
Artikeln erhöhen würde und damit den Nachteil, den sie für die stär-
kere Konsumentengruppe hervorruft, wieder etwas aufheben. Kon-
sumentenschichten mit annähernd gleicher Lebenshaltung oder nicht
allzugroßer Verschiedenheit kommen überhaupt für unsere Beweis-
führung nicht in Betracht. Der Arbeiter und der einfache Bürger
können ihren Bedarf sehr wohl in derselben Assoziation decken.
Sind aber große Unterschiede vorhanden, so ist die Zentralisation
in einer Konsumgenossenschaft unwirtschaftlich, was auch von den
Praktikern in der Konsumgenossenschaftsbewegung zugegeben wird,
wenn sie sagen: Diesen Artikel können wir nicht führen, er ist kein
M a ssen ko n sum a r tik el. Der Praktiker meint aber hier, daß
der Artikel nicht Massenkonsumartikel bei der großen Mehrheit der
Mitglieder ist, in einer andern Konsumentenschicht kann er sehr
wohl Massenkonsumartikel sein. Denken wir z. B. an einen Arbeiter-
und an einen Offizierskonsumverein. Sicherlich bestehen große Un-
terschiede in der Qualität sowie auch in der Gütergattung in diesen
Gebilden des organisierten Konsums auf Grund der sehr verschiede-
nen Lebenshaltung der Mitglieder.

Auch was die Bedienung anbelangt, ist es besser, wenn
        <pb n="210" />
        ﻿eine Konsumgenossenschaft nur eine Konsumentenschicht umfaßt. Die
höhere Schicht will die Bedarfsgüter zum Teil ins Haus gebracht
haben, sie will, daß man die Bestellungen im Hause abholt bzw. daß
man nachfragt, ob Bedarf vorhanden ist. Die höhere Schicht mag
nicht lange warten in der Abgabeftelle, sondern will möglichst schnell
bedient werden; die niedere Schicht fügt sich darein, länger zu warten.
Die höhere Schicht verlangt überhaupt mehr Aufmerksamkeit bei
der Entnahme von Bedarfsgütern als die niedere Schicht. Die zuerst
genannte Schicht ist auch anspruchsvoller in bezug auf den Bildungs-
grad des Personals. Es ergeben sich also eine ganze Reihe von
Unterschieden. Es scheint mir aber unmöglich, die Anforderungen
der höheren Schicht, die sie in bezug auf Bedienung stellt, herabzu-
drücken und sie den Anforderungen einer niederen Schicht anzupassen.

Dasselbe ist bei der Ausstattung der Fall. Der eine ver-
langt eine grandiose Ausstattung, der andere ist mit wenigem zu-
frieden, wenn er dadurch seine Bedarfsgüter etwas billiger erhält.

Auch ist ein Zusammenarbeiten der niederen Schicht mit der
höheren z. B. in der Verwaltung ziemlich schwierig infolge des
verschiedenen Bildungsgrades, der heute noch stark im Ver-
hältnis zur materiellen Lage steht.

Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Kapitalbeschaf-
fung. Die Konsumgenossenschaft braucht für die Bedarfsgüterver-
sorgung einer höheren Schicht relativ größere Summen als eine
niedere Schicht. Die letztere wird aber nicht geneigt sein, diese grö-
ßeren Summen mit aufbringen zu helfen, sofern sie überhaupt wirt-
schaftlich dazu imstande ist.

Nun gibt es allerdings Fälle, wo dennoch eine Vereinigung
verschiedener Konsumentens chichten erwünscht wäre,
z. B. bei der Anlage und Durchführung eigener Metzgereien. Nicht
allein deshalb, weil diese große Kapitalmassen erfordern, sondern auch
weil eine einzelne Konsumentenschicht die in ihrer Qualität sehr ver-
schiedenen Fleischteile nicht aufzunehmen vermag. Hier wäre deshalb
ein gemeinsames Vorgehen zu empfehlen und auch möglich. Auch gibt
es Artikel, bei denen die Qualitätsunterschiede fast ganz wegfallen,
wie ich schon erwähnt habe, z. B. bei Brötchen und Milch. Auch
hier ist ein Zusammenarbeiten von Vorteil. Die beiden angeführten
Momente der „Bedienung" und „Ausstattung" fallen ebenfalls
hier fort. —

Wir sind von der Frage der Organisierung der oberen Kon-
sumentenschichten ausgegangen und haben bis jetzt nur die eine Form
der Organisation, die der Konsumgenossenschaft behandelt. Größere

Sch.loesser, Die konsumgenoffenschastliche Gütervermittlung.	13
        <pb n="211" />
        ﻿206

Neigung als für die Konsumgenossenschaft haben heute die oberen
Schichten für eine Verbündung mit den privaten Produ-
zenten. Diese Bewegung der sogenannten Käuferligen scheint
an Bedeutung zu gewinnen. Der Konsument ist wach geworden und
verlangt nach größeren Rechten, anfangs zum Zwecke der Unter-
stützung anderer in den sozialen Käuferligen, neuerdings aber auch
zur Wahrung seiner persönlichen Interessen. Man geht darin schon
so weit, daß man die Vermittler von Bedarfsartikeln unter die
Kontrolle der Konsumenten stellt. Diese neue, vielleicht epoche-
machende Bewegung hat ihren stärksten Ausdruck gefunden in der
Verbindung der Reichsorganisation der Hausfrauen
Oesterreichs mit der Großeinkaufsgenossenschaft österreichischer
Kaufleute. In der Erkenntnis, daß heute „die kaufmännische Ver-
mittlung nur für die Mittel der Kultur gebraucht wird, für die Zwecke
des Kulturlebens aber ganz und gar nicht"/") nahm die Hausfrauen-
organisation bei ihrer Gründung die beiden folgenden Punkte in ihr
Programm auf:^)

1.	Verbilligung der Haushaltsührung, einerseits durch Bekämp-
fung aller ungerechtfertigten Verteuerungen der Lebensmittel, an-
dererseits durch Erschließung billiger Einkaufsmöglichkeiten für ihre
Mitglieder.

2.	Zusammenschluß der Konsumenten, hauptsächlich der Haus-
frauen, weil die organisierte Masse Gleichgesinnter erfolgreicher be-
kämpfen und erkämpfen kann als der einzelne.

Aehnliche Bestimmungen haben auch die inzwischen gegrün-
deten Hausfrauenorganisationen anderer Länder aufgenommen. Auch
in Deutschland hat die Bewegung schon Fuß gefaßt. Ihre Er-
folge bleiben abzuwarten.

Nachdem die Hausfrauenorganisation Oesterreichs vergeblich ver-
sucht hatte, größeren Einfluß im ersten Wiener Konsumverein zu
erlangen, trat sie in ein Vertragsverhältnis der Großeinkaufs-
genossenschaft der Kaufleute in der Annahme, dort ihre

"") Jaroslaw, Kaufmann und Bedarfsveredelung in der Zeitschrift
„Der Kaufmann und das Leben", 1912/13, S. 107.

21) Bei den folgenden Ausführungen halte ich mich wesentlich an einen
Bericht im „Morgen" (23. März 1914) von Netty Schwein bürg, Präsidial-
rätin der Reichsorganisation der Hausfrauen Oesterreichs. Während der Druck-
legung geht mir noch interessantes Material von der bekannten Führerin in
der österreichischen Frauenbewegung, Helene G r a n i t s ch, zu, das leider nicht
mehr berücksichtigt werden kann.
        <pb n="212" />
        ﻿— 207 —

Ziele besser verwirklichen zn sönnen.22) Innerhalb der Großeinkaufs-
genossenschaft hat sich ein Konzern von Kaufleuten gebildet, die die
„Konsumfilialen — Einkaufsstellen — für die Mitglieder" unter-
halten. „Die in dem Konzern vereinigten Kaufleute haben die außer-
ordentliche Wichtigkeit der Verbindung mit den Hausfrauen erkannt
und damit den Mitgliedern der Reichsorganisation der Hausfrauen
viel Entgegenkommen bewiesen, so daß wir bei organisierter Mit-
arbeit von beiden Seiten einen vollen Erfolg erhoffen können."

Die charakteristischen Vereinbarungen, die getroffen wurden, sind
folgende: „Ein gemeinsames Preisbildungskomitee, also
aus Kaufleuten und Hausfrauen bestehend, wird einvernehmlich die
Preise der wichtigsten Hausbedarfsartikel nach gewissenhafter Prüfung
der Qualität allmonatlich festsetzen und veröffentlichen (ausgenom-
men sind Artikel, welche Marktpreisschwankungen unterworfen sind).
Die Mitglieder bekommen eine Rückvergütung, deren Höhe das
gemeinsame Komitee bestimmt. Der Konzern der Kauf-
leute gewährt den Mitgliedern die freie Zustellung der Waren
ins Haus. Alle Geschäfte der im Konzern geeinigten Kaufleute
werden außen gleichförmig aussehen und innen nach drei
Hauptgruppen (Kolonialwaren, Mehl und Mehlprodukte und
Delikatessen) getrennt, nett und gefällig eingerichtet sein, so daß, was
hygienische Erfordernisse beim Einkauf von Lebensmitteln be-
trifft, keine Vorwürfe zu fürchten sind. Alle diesem Konzern ange-
hörenden Geschäfte werden von der Reichsorganisation der Haus-
frauen und von der Großeinkaufsgenossenschaft der Kaufleute be-
obachtet, um den gemeinsamen Vertrag gewissenhaft zur Durch-
führung zu bringen."

Für dieses Entgegenkommen der Kaufleute bietet die Reichs-
organisation:

„Eine große, dem besten bürgerlichen Mittelstände angehorige,
barzahlende, kaufkräftige, organisierte, d. h. disziplinierte Hausfrauen-
masse. Ein Heer denkender und rechnender Hausfrauen,
welche mit Wohlwollen und Verständnis, mit sozialem Empfinden
der neuen Konsumvereinsorganisationsform entgegenkommen werden."

22) Zu der Lösung des Verhältnisses mit dem ersten Wiener Konsumverein
bemerkt Helene Granitsch in „Wohlfahrt und Wirtschaft": „Ich möchte
aber noch ausdrücklich betonen, daß die Anschauung, die wir in Oesterreich
über den bürgerlichen Konsumverein gewonnen haben, nicht.maßgebend
sein kann für andere moderne Großstaaten, in denen andere wirtschaftspolitische
Verhältnisse herrschen, und in denen eine aufgeklärtere und diszipliniertere
Bevölkerung andere Voraussetzungen auf diesem Gebiete schafft". (W. u. W.
Nr. 5 1914, S. 278.)

1b*
        <pb n="213" />
        ﻿208

Dieses Vorgehen der österreichischen Hausfrauen ist sicherlich
zu begrüßen, zeugt es doch von starkem Konsumentenbewußtsein. Ob
die gewählte Form die richtige ist, ist eine andere Frage. Zwistig-
keiten werden sich nicht vermeiden lassen. Ob diese Zwistigkeiten zu
einer Auflösung des Vertragsverhältnisses, oder ob sie zu einer immer
straffer werdenden Organisation führen werden, bleibt abzuwarten.
Ist letzteres der Fall, so würde allmählich ein der Konsumgenossen-
schaft ähnliches Gebilde entstehen. Möglich wäre es sogar, daß sich
die Organisation nach und nach zu einer vollständigen Konsum-
genossenschaft entwickeln würde. Diese Genossenschaft würde sich
dann nur durch ihre historische Entwicklung von anderen Konsum-
genossenschaften unterscheiden.

Um einen größeren Einfluß auf die Produzenten zu gewinnen,
ist es auch möglich, sich mit Kapital an einem Unternehmen zu
beteiligen; besonders leicht dürfte das bei Aktiengesellschaften
fallen. Ebenso wie die Angestellten heute schon Aktien erwerben,
um sich ihre Rechte zu wahren oder noch zu erhöhen, können es auch
die Konsumenten tun. Das geschieht auch heute schon von beson-
ders straffen Konsumentenorganisationen, wie den Konsumgenossen-
schaften. So hat der Verband schweiz. Konsumvereine
sich Ende 1913 dadurch einen Einfluß auf eine schweiz. Groß-
schlächterei erworben, daß er einen Teil ihrer Aktien ankaufte. Es
handelt sich dabei um die Aktien der sich aus die ganze Schweiz
ausdehnenden Fleischerei der Firma Bell. Schon seit langem trugen
! sich die schweiz. Konsumvereine mit dem Gedanken der gemeinsamen
Beschaffung von frischem Fleisch. Man dachte an die Errichtung
einer Großschlächterei durch den Verband schweiz. Konsulnvereine
oder an die Errichtung einer selbständigen Genossenschaft für die
Fleischversorgung u. a. Die Schwierigkeiten, die sich überall zeigten,
führten schließlich zu dem Plane, die Fleischversorgung in Ver-
bindung mit einer bereits bestehenden Privatgesellschaft durch-
zuführen. Dafür konnte nur die Großschlächterei Bell A.-G., das
größte und besteingerichtetste Unternehmen nicht nur der Schweiz,
sondern vielleicht auf dem ganzen Kontinent, in Frage kommen.
Dieses Unternehmen hat 2,6 Millionen Franken Aktienkapital, ein-
geteilt in Aktien (Namensaktien) zu 500 Franken Nominalwert
und einen Umsatz von 20 Millionen Mark im Jahre 1912, gegen
2 Millionen Mark im Gründungsjahre 1909. Der Verband schweiz.
Konsumvereine trat an die betr. Firma heran mit der Anfrage, ob
eine Beteiligung an der Gesellschaft mittels Uebernahme von Aktien
möglich wäre. Sie kündete gleichzeitig an, daß im verneinenden
        <pb n="214" />
        ﻿209

Falle die schweiz. Konsumvereine gezwungen wären, ein Konkurrenz-
unternehmen zu errichten. Die Bell A.-G. war mit einer Beteiligung
des V. S. K. einverstanden. Es kam darauf im Dezember 1913 zu
einem Vertragsverhältnis mit der Bell A.-G. In dem
Vertrage verpflichtete sich die Bell A.-G. eine rationelle, im In-
teresse der Konsumenten liegende Fleischversorgung der schweiz. Kon-
sumvereine durchzuführen. Der Verband schweiz. Konsumvereine,
welcher sich am Aktienkapital der Bell A.-G. mit 1754 Aktien be-
teiligt hat, verpflichtete sich seinerseits, von der Errichtung von
Fleischereien abzusehen. ,— Mit dem Erwerb der 1754 Aktien hatte
der Verband noch keine Stimmenmehrheit erlangt, doch war ihm
vertraglich die Ueberlassung weiterer Aktien zugesichert. Inzwischen
ist nun die Mehrheit der Aktien an den Verband schweiz. Konsum-
Vereine übergegangen und damit sein Einfluß auf die Fleischversor-
gung in der Schweiz gesichert.

So gibt es denn alle möglichen Arten, wie der organisierte
Konsument seine Interessen gegenüber dem privaten Produzenten
wahren kann. Ueber den Erfolg der einen oder anderen Form läßt
sich aber heute noch nicht urteilen. Vielleicht wird die Form der
reinen konsumgenossenschaftlichen Güter Vermitt-
lung die Oberhand gewinnen, vielleicht aber wird die erwerbs-
mäßige Warenvermittlung unter einer mehr oder weniger
scharfen Kontrolle der Konsumenten die größte Ausbreitung
gewinnen, möglich wäre auch, daß die gemischtwirtschaftliche
Unternehmungsform stark zunehmen wird, indem Konsum-
genossenschaften oder andere Konsumentenorganisationen sich in steigen-
dem Maße mit Kapital an privaten Unternehmen beteiligen. Vielleicht
entstehen noch andere Formen, die uns heute noch fremd sind. Eins
dürfte jedenfalls auf alle Arten der Gütervermittlung in Zukunft
zutreffen, nämlich, daß sie mehr oder weniger stark unter dem
Einfluß der Konsumenten stehen. Eine allgemeine Annähe-
rung von Produktion und Konsumtion dürfte stattfinden. Immer
deutlicher dürfte in Erscheinung treten, daß die Produktion nicht
Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck ist, daß die
Konsumtion der Endzweck alles Wirtschaftens ist. Mir
persönlich will es scheinen, als ob die Konsumgenossenschaft diejenige
Form sei, die sich am meisten dem ökonomischen Prinzip nähere. Trifft
das in Wirklichkeit zu, so wird sie immer mehr sich Bahn brechen, nichts
wird sie in ihrer Entwicklung aufhalten können. Alle Hemmungen,
von welcher Seite sie auch kommen mögen, werden dann, wenn auch
nur ganz allmählich, überwunden werden.
        <pb n="215" />
        ﻿Wesentliches aus dem Musterstatut für vezirks-
ionsumvereine.')

!-■ Firma, Sitz und Wesen der Genossenschaft.

Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Beschaffung von
Lebens- und Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ablaß im kleinen gegen
Barzahlung an die Mitglieder.

Zur Förderung des Unternehmens kann auch die Bearbeitung und
Herstellung von Lebens- und Wirtschaftsbedürfnissen in. eigenen Betrieben,
Annahme von Spareinlagen und Herstellung von Wohnungen erfolgen.

Auch können für die Genossen Rabattverträge mit Gewerbetreibenden
geschlossen werden. (8 2.)

II.	E n t st e h u n g der Mitgliedschaft.

Zum Erwerbe der Mitgliedschaft ist die Aufnahme durch den Vorstand
und Ausstellung einer unbedingten schriftlichen Beitrittserklärung erforder-
lich. Die Mitgliedschaft entsteht durch die Eintragung in die 'Liste der Ge-
nossen, jedoch ist der Beitretende nach erfolgter Aufnahme und Unterzeichnung
der Beitrittserklärung schon vor der Eintragung berechtigt, Bedarfsgegen-
stände von der Genossenschaft zu entnehmen. (§ 3.)

III.	Das Ausscheiden aus der Genossenschaft.

Jeder Genosse hat das Recht, durch schriftliche Aufkündigung seinen
Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Aufkündigung findet nur
zum Schluß eines Geschäftsjahrs statt und muß mindestens drei Monate vor-
her erfolgen. (§ 4.)

Ein Genosse kann aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden:

1. wenn er die statutenmäßigen Verpflichtungen nicht erfüllt; 2. wenn er
während zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre keine Bedarfsgegenstände
von der Genossenschaft entnommen hat; 3. wenn er die Genossenschaft in
Schaden gebracht hat.

Die Ausschließung erfolgt durch Beschluß des Vorstandes und des Auf-
sichtsrats und ist dem Genossen durch den Vorstand mittels eingeschriebenen
Briefes ohne Verzug mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht die Berufung
gegen den Ausschließungsbeschluß an den Genossenschaftsrat binnen vier
Wochen frei. (§ 6.)

IV.	Rechte und Pflichten der Genossen.

Die Genossen sind berechtigt:

1. bei allen Beschlüssen und Wahlen in den Generalversammlungen zu
stimmen: 2. mit gerichtlicher Ermächtigung Generalversammlungen zu berufen

*) Herausgegeben vom Zentralverband deutscher Konsumvereine. Das
Statut soll einer nochmaligen Revision unterworfen werden.
        <pb n="216" />
        ﻿211

unb Verhanblungsgegenstänbe anzukünbigen; 3. alle Einrichtungen unb Ver-
anstaltungen ber Genossenschaft nach ben bafür geltenben Bestimmungen zu
benutzen. (§ 9.)

Die Genossen sind verpflichtet:

1. nach erfolgter Aufnahme ein Eintrittsgelb in Höhe von 50 Pfg. zu
zahlen: 2. nach betn Austritt aus ber Genossenschaft bie Legitimationskarte
zurückzugeben; 3. auf ben Geschäftsanteil bie statutarisch vorgeschriebenen
Einzahlungen zu leisten; 4. biesem Statut, ben Beschlüssen unb bem Interesse
ber Genossenschaft nicht entgegenzuhanbeln; 5. für bie Verbinblichkeiten ber
Genossenschaft bieser sowie unmittelbar ihren Gläubigern mit einer Summe
zu hasten (Haftsumme), bie bem Betrage eines Geschäftsanteils gleichkommt.
&lt;8 10.)

V.	Organe ber Genossenschaft.

Die Genossenschaft orbnet ihre Angelegenheiten unter Teilitahme ber
Mitglieber. Die Organe ber Genossenschaft sinb: 1. bie Generalversammlung,
2. ber Gcnossenschaftsrat, 3. ber Aufsichtsrat, 4. ber Borstanb. (8 11.)

VI.	Die Generalversammlung.

Die Rechte, bie ben Genossen in ben Angelegenheiten ber Genossen-
schaft zustehen, werben von ihnen in ber Generalversammlung burch Be-
schlußfassung ausgeübt. Jeber Genosse hat eine Stimme, bie er nicht auf
anbere Personen übertragen kann. (Z 12.)

Die Generalversammlung &gt;virb in ber Regel vom Anfsichtsrate berufen.
Verzögert bieser bie Berufung, so ist ber Borstanb bazu verpflichtet, wenn
ein gesetzlicher ober statutarischer Grunb zur Berufung vorliegt, ober wenn
biese im Interesse ber Genossenschaft erforberlich erscheint.

Eine Generalversammlung muß ohne Verzug berufen werben, wenn ber
zehnte Teil ber Genossen in einer von ihnen unterschriebenen Eingabe unter
Anführung bes Zweckes unb ber Grünbe bie Berufung verlangt. In gleicher
Weise können bie Genossen auch bie Ankünbigung bestimmter Gegenstänbe zur
Beschlußfassung verlangen. (8 13.)

Die orbentlichen Generalversammlungen finben statt:

1. nach Ablauf bes Geschäftsjahrs, zur Beschlußfassung über bie Bilanz,
bie Verwenbung ber Erübrigung unb über bie Entlastung bes Vorstanbes;
2. in ber zweiten Hälfte bes Geschäftsjahrs zur Vornahme von Wahlen für
ben Aufsichtsrat, zur Orientierung über bie Kassen- unb Geschäftsverhält-
nisse, sowie zur Erlebigung von Beschwerben unb sonstigen Genossenschaftsange-
legenheien.

A u ß e r o r b e n t l i ch e Generalversammlungen werben nach Bebürfnis
berufen (8 15.)

Der Beschlußfassung ber Generalversammlung unterliegen außer
ben an anberen Stellen bieses Statuts bahin verwiesenen Gegenstänben fol-
genbe Angelegenheiten:

1. Aenberung bes Statuts unb Aenberung bes Gegenstanbes bes Unter-
nehmens; 2. Auflösung ber Genossenschaft; 3. Genehmigung ber Bilanz,
Entlastung bes Vorstanbes, Verteilung ber Erübrigung unb Deckung von Ver-
lusten; 4. Wahl ber Mitglieber bes Aufsichtsrats; 5. Enthebung ber Mit-
glieber bes Vorstanbes von ihren Aemtern unb Wiberrüf ber Bestellung zum
Mitgliebe bes Aufsichtsrats; 6. Verfolgung von Rechtsansprüchen gegen Mit-
        <pb n="217" />
        ﻿212

glteber des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie die Wahl der Bevoll-
mächtigten zur Führung von Prozessen gegen die Mitglieder des Aufsichts-
rats; 7. Einsetzung der statutarisch vorgesehenen Revisionskommissionen und
Wahl ihrer Mitglieder; 8. Bestimmung des Höchstbetrags, den sämtliche die
Genossenschaft belastenden Anleihen und Spareinlagen zusammen nicht über-
schreiten dürfen; 9. Bewilligungen von Vergütungen für den Genossenschafts-
rat und Aufsichtsrat. (§ 19.)

-	VII. Genossenschaftsrat.

Der Genossenschaftsrat besteht aus dreimal so viel Vertretern der
Genossen, als die Genossenschaft Vertriebsstellen hat, und zwar werden für
jede Vertriebsstelle aus den in derem Bezirke wohnenden Genossen drei Ver-
treter in besonderen Bezirksversammlungen auf drei Jahre gewählt. (§ 20.)

Die regelmäßigen Versammlungen des.Genossenschaftsrats finden
allvierteljährlich statt und werden von dessen erstem oder zweitem Vorsitzen-
den einberufen. Weitere Versammlungen des Genossenschaftsrats können von
dem Vorstand und dem Anfsichtsrate der Genossenschaft,' sowie von den Vor-
sitzenden des Genossenschaftsrats einberufen werden. Zu allen Versammlungen
des Genossenschaftsrats sind die Mitglieder des Vorstandes und des Auf-
sichtsrats der Genossenschaft einzuladen. (§ 23.)

In allen den Angelegenheiten der Genossenschaft, die nicht durch gesetz-
liche oder statutarische Bestimmungen der Generalversammlung der Genossen-
schaft zur Beschlußfassung zugewiesen sind, bildet der Genossenschaftsrat die
o b e r st e I n st a n z. Er beschließt insbesondere über die Berufungen nicht
aufgenommener und ausgeschlossener Genossen und über Beschwerden gegen
die Geschäftsführung des Vorstandes und die Beschlüsse des Aufsichtsrats.

Der Genossenschastsrat beschließt ferner auf A n t r a g d e s A u f s i ch t s-
r a t s über die Bestellung und Kündigung von Mitgliedern des Vorstandes
und die Genehmigung der mit diesen zu schließenden Anstellungsverträge so-
wie auf gemeinschaftlichen Antrag des Vorstandes und des Aufsichtsrats:

1.	über Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundeigentum;

2.	über Ausgaben für Baulichkeiten und Betriebseinrichtungen von über
	 Mark;

3.	über Einführung neuer Betriebszweige, für die besondere Herstellungs-
räume erforderlich werden;

4.	über Aufhebung bestehender Betriebszweige und Veräußerung von Be-
triebseinrichtungen im Werte von über......... Mark;

5.	über die Genehmigung und Aenderung der Sparordnung und der
Sterbeunterstützungsordnung. (§ 24.)

Alle Angelegenheiten, über die nach den gesetzlichen und statutarischen
Bestimmungen die Generalversammlung der Genossenschaft zu beschließen hat,
sind dem Genossenschaftsrat zur Vorberatung zu unterbreiten.

Für die Wahlen der Mitglieder des A u f s i ch t s r a t s hat der Ge-
nossenschaftsrat der Generalversammlung der Genossenschaft geeignete Vor-
schläge zu machen. (8 25.)

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Genossenschaft
sind berechtigt, ohne Stimmrecht beratend an allen Verhandlungen des Ge-
nossenschaftsrats teilzunehmen. (8 26.)

Die Mitglieder des Genossenschastsrats sind verpflichtet, an allen Ge-
neralversammlungen der Genossenschaft und an den Versammlungen ihres
        <pb n="218" />
        ﻿213

Bezirks teilzunehmen, sowie bei der Beaufsichtigung der Vertriebsstellen, bei
der genossenschaftlichen Agitation und den Inventuren mitzuwirken.

Die Mitwirkung bei der Beaufsichtigung der Vertrieb s-
st e l l e n und bei den Inventuren wird durch eine von Vorstand und
Aussichtsrat der Genossenschaft aufzustellende und der Genehmigung des Ge-
nossenschaftsrats unterliegende Geschäftsanweisung geregelt.

Ueber seine Beschlüsse und die Ergebnisse seiner Tätigkeit hat der Ge-
nossenschaftsrat durch von ihm dazu zu bestimmende Mitglieder in den ordent-
lichen Generalversammlungen der Genossenschaft regelmäßig Bericht zu er-
statten.

Außerdem haben die Mitglieder des Genossenschaftsrats über ihre Tätig-
keit und über die Beschlüsse der Generalversammlungen der Genossenschaft
in den Versammlungen ihres Bezirks zu berichten. (§ 27.)

VIII.	Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die Genossen sein müssen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Generalversammlung der
Genossenschaft jeweils auf drei Jahre in einem Wahlgange gewählt. (§ 29.)

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes in allen ihren
Zweigen zu überwachen und sich zu diesem Zweck über den Gang der Ge-
schäfte stets unterrichtet zu halten. Insbesondere hat er die vom Vorstande
nach der Geschäftsanweisung regelmäßig zu erstattenden Geschäftsübersichten,
sowie die Jahresrechnnng und Bilanz zu prüfen und über letztere der Ge-
neralversammlung vor Genehmigung der Bilanz Bericht zu erstatten. Auch
muß er bei der Revision durch den Verbandsrevisor mitwirken und in der
nächsten Generalversammlung über deren Ergebnis berichten.

Der Aufsichtsrat darf selbst oder durch einzelne von ihm ermächtigte
Mitglieder von dem Vorstande jederzeit über alle Angelegenheiten der Ge-
nossenschaft Bericht und Aufklärung verlangen, von den Büchern, Schriften
und Urkunden Einsicht nehmen und den Bestand der Kasse sowie die Bestände
an Gütern, Wert- und Gcschäftspapieren untersuchen. Er kann die Vorstands-
mitglieder vorläufig, bis zur Entscheidung der demnächst zu berufenden Ge-
neralversammlung, von der Leitung der Geschäfte entfernen. In solchen
Fällen hat er für deren einstweilige Fortführung durch Ernennung von Stell-
aertretern zu sorgen, sowie alles sonst Erforderliche zu veranlassen.

Der Aufsichtsrat hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies
im Interesse der Genossenschaft erforderlich erscheint. Das vom Aufsichts-
rate bei seiner Geschäftstätigkeit einzuhaltende Verfahren wird in einer
besonderen Geschäftsanweisung geregelt, die von den Mitgliedern des Auf-
sichtsrats unterschrieben sein muß. Die Aufsichtsratsmitglieder können die
Ausführung ihrer Obliegenheiten andern Personen nicht übertragen. (8 31.)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Sorgfalt eines ordentlichen
Geschäftsmannes anzuwenden. Bei Verletzung ihrer Obliegenheiten haften sie
der Genossenschaft persönlich und solidarisch für den dadurch entstandenen
Schaden. (§ 32.)

IX.	Der V o r st a n d.

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern/) die Genossen sein müssen.
Mitglieder des Aufsichtsrats, Angestellte und Lieferanten der Genossenschaft

') In der Regel Geschäftsführer, Kassierer und Kontrolleur genannt.
        <pb n="219" />
        ﻿214

dürfen dem Vorstande nicht angehören. Die Mitglieder des Vorstandes wer-
den auf Vorschlag des Aufsichtsrats unter Zuweisung ihres Amtes vom Ge-
nossenschaftsrate bestellt. (8 34.)

Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
In Prozessen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats wird die Genossenschaft
jedoch durch von der Generalversammlung zu wählende Bevollmächtigte, bei
Verträgen und Prozessen gegen Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat
vertreten?

Willenserklärungen für die Genossenschaft müssen durch mindestens zwei
Vorstandsmitglieder erfolgen. Zeichnungen erfolgen in der Weise, daß die
Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzu-
fügen.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft selbständig, soweit
er darin nicht durch Gesetz, Statut, Geschäftsanweisung und Beschlüsse der
Generalversammlung beschränkt, insbesondere an die Genehmigung der Ge-
neralversammlung oder andere Oragne verwiesen ist. (8 35.)

Die Mitglieder des Vorstandes haben bei ihrer Geschäftsführung die
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Bei Verletzung
ihrer Obliegenheiten haften sie der Genossenschaft persönlich und solidarisch
für den dadurch entstandenen Schaden. Auch sind sie persönlich verantwort-
lich für die Erfüllung aller die Genossenschaft berührenden Gesetzesvorschrif-
ten, deren Uebertretung mit Strafen bedacht ist. (8 36.)

Ueber die zu treffenden Maßnahmen und abzuschließenden Geschäfte be-
schließt der Vorstand nach Stimmenmehrheit unter Leitung des Geschäfts-
führers oder dessen Stellvertreters?) Vorstandsmitglieder, die bei einem
Rechtsgeschäfte mit der Genossenschaft beteiligt sind, dürfen an der Beratung
und Beschlußfassung darüber nicht teilnehmen. (8 37.)

X.	G e m e i n s a m e Z u st ä n d i g k e i t v o n IB o r st a n d und Aufsichts-
rat für einzelne Geschäfte.

Der gemeinsamen Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat unter-
liegen folgende Angelegenheiten:

1. die Grundsätze der Geschäftsführung und die Einrichtung der Buch-
haltung sowie die Errichtung neuer und Einziehung bestehender Vertriebs-
stellen: 2. die Aufstellung von Betriebsordnungen und die Bestimmung der
Geschäftsstunden: 3. die Sparordnung, die Sterbeunterstübungsordnung und
die Geschäftsanweisung für den Vorstand, die der Genehmigung des Genossen-

s) Nach § 7 der Geschäftsanweisungen hat der Vorstand in seinen
Sitzungen folgende Angelegenheiten zu erledigen:

1. Die Zuteilung der Arbeiten an die einzelnen Vorstandsmitglieder;

2. den Einkauf der Waren bis zu M..................in einem Posten; 3. die

Festsetzung der Verkaufspreise sowie Aenderung derselben, insonderheit für
minderwertige, beschädigte oder zu lange lagernde Artikel; 4. die Neubeschaf-

sung und Reparatur von Jnventarstücken bis zum Werte von M.................

für jeden einzelnen Gegenstand; 5. die Aufnahme von Mitgliedern: 6. die
Anstellung von Personal, mit dem kein schriftlicher Vertrag zu schließen ist,
und die Entlassung desselben; 7. die Feuerversicherung der vorhandenen
Waren, des Inventars und der Gebäude; 8. die.Versicherung der versiche-
rungspflichtigen Angestellten des Vereins bei der Jnvaliditäts- und Alters-,
Unfall- und Krankenversicherung; !9. die eingegangenen Beschwerden. Den Be-
schwerdeführern ist schriftlich oder mündlich Bescheid zu geben.
        <pb n="220" />
        ﻿215

schaftsrats bedürfen, sowie die Geschäftsanweisung für den Aufsichtsrat, die
der Genehmigung der Generalversammlung unterliegt; 4. Ausgaben für Bau-
lichkeiten und Geschäftseinrichtungen im Betrage von.bis....Mark;

5. Veräußerungen von Geschäftseinrichtungen im Werte von..bis......

Mark; 6. Einführung neuer oder länger als ein Jahr nicht geführter Bedarfs-
gegenstände; 7. Einkäufe von Bedarfsgütern, wenn die Beträge für die zu
beschaffenden Posten und deren Vorräte zusammen den halbjährlichen Durch-
schnittserlös daraus übersteigen; 8. Abschluß von Miet- und Pachtverträgen
und solchen Verträgen, die wiederkehrende Verpflichtungen für die Genossen-
schaft begründen; 9. Abschluß von Verträgen mit Lieferanten über Rabatt-
gewährung für die Genossen; 10. Aufnahme von Anleihen; 11. die Unter-
bringung zeitweilig müßiger Gelder; 12. die Ausschließung von Mitgliedern;
13. Anstellung und Entlassung von Kontorpersonal und leitenden Angestell-
ten in den Vertriebsstellen und den Werkstätten der Genossenschaft sowie die
Ernennung von Bevollmächtigten für einzelne Geschäfte unter Regelung ihrer
Vollmacht, die Festsetzung der Besoldung sowie die Verfolgung von Rechts-
ansprüchen gegen Angestellte und Bevollmächtigte; 14. die Beschickung ge-
nossenschaftlicher Tagungen, die Wahl der Abgeordneten zu denselben und die
Festsetzung der Reiseentschädigung.

Ueber diese Angelegenheiten haben Vorstand und Aufsichtsrat in ge-
meinschaftlicher Sitzung zu beraten, aber getrennt abzustimmen. (8 39.)

XI.	Bekanntmachungen der Genossenschaft.

Die Bekanntmachungen sind in .........zu veröffentlichen. (§ 40.)

XII.	Betriebsmittel der Genossenschaft.

Die Betriebsmittel der Genossenschaft bestehen:

1. aus dem Genossenschaftsvermögen, zu dem die Reserven
sowie die durch Einzahlungen oder Gutschrift auf den Geschäftsanteil ent-
stehenden Geschäftsguthaben gehören; 2. aus fremdenGeldern, die nach
dem durch den Umfang der Geschäfte gebotenen Bedürfnis aufgenommen wer-
den. (Z 41.)

Der Geschäftsanteil, das heißt der Betrag, bis zu dem sich jeder
Genosse mit Einlagen zu beteiligen hat, wird auf 30 M. festgesetzt.

Dieser Betrag kann sogleich bei dem Eintritte ganz oder nach und nach
-in Teilen eingezahlt werden. In dem letzteren Falle müssen mindestens
5 M. im Laufe von sechs Monaten nach dem erfolgten Eintritt eingezahlt
werden. Bis zur Erfüllung des Geschäftsanteils werden die dem Genossen
zufallenden Rückvergütungen einbehalten und mit den aus den Geschäftsanteil
geleisteten Einzahlungen dem Genossen gutgeschrieben. Am Schlüsse des
dritten Geschäftsjahrs nach dem Eintritt muß der Geschäftsanteil durch Ein-
zahlung und Einbehaltcn der Rückvergütung erfüllt sein. (8 42.)

Spareinlagen können nach Maßgabe einer besonderen, von Vor-
stand und Aufsichtsrat aufgestellten und vom Genossenschaftsrate genehmigten
Sparordnung angenommen und verzinst werden. Die Gesamtsumme der An-
leihen und Spareinlagen darf den von der Generalversammlung festgesetzten
Höchstbetrag nicht überschreiten. (8 45.)

XIII.	Rechnungswesen.

Der Vorstand hat nach kaufmännischen Grundsätzen für die Führung
der erforderlichen Bücher sowie für die Aufstellung der Bilanzen zu sorgen.
        <pb n="221" />
        ﻿216

Er hat sofort nach Schluß des Geschäftsjahrs

1. eine vollständige Inventur unter Zuziehung des Aufsichtsrats aufzu-
nehmen und 2. für den Abschluß der Bücher zu sorgen.

Auch hat der Vorstand spätestens bis Mitte des Monats..............

nach Schluß des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrate vorzulegen:

1. eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben innerhalb des
Geschäftsjahrs nach den bei der Buchführung eingeführten Hauptrubriken:
2. eine'die Erübrigung oder den Verlust nachweisende Jahresrechnung; 3. eine
den Stand des Genossenschaftsvermögens "feststellende Bilanz. (§ 47.)

Die bilanzmäßig nachgewiesene Erübrigung wird, nachdem zuvor die für
eine umsichigte Geschäftsführung gebotenen Ueberweisungen an die Reserven
und zu gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken vorgenommen sind, den Ge-
nossen nach dem Verhältnis ihres Umsatzes an Bedarfsgütern bei der Ge-
nossenschaft zurückvergütet. (§ 50.)

XIV.	Auflösung, Liquidation unKKonkurs.

Auflösung, Liquidation und Konkurs erfolgen nach den Bestimmungen
des Genossenschaftsgesetzes. (§ 52.)

XV.	Zugehörigkeit zum Revisionsverband e.

Die Genossenschaft soll Mitglied des zum Zentralverbande deutscher
Konsumvereine gehörenden Revisionsverbandes................fein. (§ 53.)
        <pb n="222" />
        ﻿Mitglieder, Umsätze und Erübrigung der deutschen Konsumvereine?)

			Zentralverband			Neichsverband	
		1903	1908	1912	1913	1912	1913
Zahl der Vereine			623	1021	1128	1129	127	159
Mitglicderzahl ....		573 085	966 904	1 483 811	1 621 195	97 606	143 444
Umsatz im Eigengeschäft	......	M	131 786 107	252 600 858	423 145 111	472 006 215	27 371 074	38 597 253
Davon Eigenproduktion			12 708 668	36 783 781	83 871 263	99 877 629	1 892 843	3 943 540
Durchschnitts-Umsatz pro Mitglied ini Eigengeschäft „ Durchschnitts-Umsatz pro Mitglied in der Eigen-		230	261	285	291	280	270
Produktion	M.  Durchschnitts-Umsatz pro Verteilungsstelle im Eigen-		22	38	57	62	20	28
geschäst		M.	82 521	89 321	95 951	96 703	73 312	64 436
Umsatz im Lieferantenverkehr	....		16 286 069	23 458 904	31 321 421	32 856 191	4 256 077	4 884 196
Durchschnitts-Umsatz pro Mitglied im Lieferantenverkehr		28	24	21	20	44	34
Erübrigung (einschließlich des festen Rabatts)	,,	14 547 563	20 327 338	35 982 700	38 807 008	2 622 594	3 729 823

li

		Allgemeiner Verband				Sämtliche Konsumgenossenschaften Deutschlands^)			
		1903	1908	1912	1913	1903	1908	1912	1913
Zahl der Vereine		251	266	283		1994	22221-	2394s	2378s
Mitgliederzahl .	.	.	.		248 004	257 082	306 224	—	1 000 000	1 500 000	2 100 000	2 300 000
Umsatz im Eigengeschäft .	Ä	50 715 547	65 229 407	84 791 811	—	223 486 000	389 497 500	595 886 400	663 816 600
Davon Eigenproduktion	.	4 790 657	2 623 306	3 920 980	—	21 312 000	48 292 500	102 994 500	112 803 500
Umsatz im Lieferantenverkehr		3 504 471	3 787 092	4 856114	—	24 103 000	31 024 500	42 442 100	46 484 200
Erübrigung (einschließlich des festen Rabatts) „		5 730 858	7 100 989	9 050 331	—	23 064 000	36 561 100	53 470 200	58 572 400

J) Zusammengestellt und berechnet nach ben Jahrbüchern des Zentralverbandes, des Reichsverbandes und des Allgemeinen Verbandes. Die Angaben für die drei
Verbände beziehe:: sich nur auf diejenigen Vereine, die zur Statistik berichtet haben. Die wenigen kleinen Vereine, die diese Pflicht nicht erfüllten, sind für das Gesamt-
resultat unwesentlich.

2) Diese Angaben beruhen auf Schätzung — nur die mit einem Kreuz versehenen Zahlen, die nur die eingetragenen Genossenschaften umfassen, sind
statistisch genau festgestellt worden. Die anderen Zahlen beziehen sich auf alle Konsumvereine Deutschlands ohne Rücksicht auf die juristische Form.

217
        <pb n="223" />
        ﻿Heinrich Hoeniger

Die gemischten Verträge in ihren
Grundformen

Untersuchungen zum Problem der gemischten Verträge I. Band

Von Or. Heinrich Hoeniger,

Professor an der Universität Zreiburg i. Br.

ITT. 9.—, geb. TN. 10.50

„GruchotS Beiträge": Die Darstellung ist überzeugend, die Begründung meisterhaft.
Ein Teil der Ausführungen must geradezu als grundlegend bezeichnet

(Wilke.)

werden.

„Juristisches Literalurblalt": . . . eine der bedeutendsten Erscheinungen
auf dem zivilrechtlichen Büchermarkt der letzten Jahre.	(Ocrtmann.)

„Badische Rechtspraxis": Das Buch ist für Wissenschaft und Prapis von
größter Bedeutung.

Die Sicherungs-Übereignung
von Warenlagern

Von demselben Verfasser

Zweite, völlig umgearbeitete und erheblich erweiterte kluflage TN. 3.60

„Franstsurtor Zeitung": Juristen und Kaufleute», die sich über die Frage der
Sicherungsübereignung von Warenlagern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen orien-
tieren wollen, ist das voiliegende Buch aufs Wärmste zu empfehlen.

„tzamburgischer Korrespondent": Wie man sich auch zu der Frage stellen mag,
Loenigers Buch ist eine in ihrer Art geradezu als glänzend zu bezeichnende, für
Juristen und Wirtschaftspolitiker gleich bemerkenswerte Arbeit! Auch über
das Gebiet der behandelten Fragen öffnet sie den Blick in Grundfrage» der RcchtSauffaffung
und der Vertragskunst.

von nuHsoroerungen

Ihre Rechtsnatur und Rechtswirkungen

Von demselben Verfasser. TN. 2.-

„Kritische Bicrteljayrsjchris» für Gesetzgebung und Rochtstvissensiiiast": Die

Schrift doeiiigers must als in hohem Maße daiikciisioert bezeichnet werde»! ihre Aus-
kübrungcn sind umsichtig, die Kritik maßvoll und sie verdieul bei den Interessenten de»
Diskonrkrediies eingehende Beachtung.	(Professor O. Frankl, Prag).

iiimiiiiiimimimiiiiiiiinmiimiiiiiiiii)miMimiiiiimiiri!imiiiiiiiii!imiiiiiiiiimnmiimiiiiiuiiiiiiminiiinnimiimiimmmiiiiiii)iiiiiiiiinim

3. Bensheimer/Mannheim, Berlin, Leipzig
        <pb n="224" />
        ﻿Die private Ltniemehmung

und ihre Deiäiigungsformen

SoziuiöLonsmWe und juristische Ahhaudiungen
auf priMMMaMcher GmudlaZe

herausgegeben von

Dr. Heinrich Hoeniger
profeffor der Rechte

vr. Robert Liefmann^ Or. pan! Mlombcrt, ör. Hans SchSnitz,
Geh. Hofrat vr. Gerhart v. Schnlze-Gaevernitz,
letztere Professoren der Natkonalökonomke, sämtlich an der Universität Kreiburg i. Br.

Sand 1.

Ser privatwirffchaftliche Gefichtspuutt
in der SWllökonomie und Zurisprudenz

Fünf Aufsätze von den SsrauSgeSern

Preis: 4__Mark

Die Sammlung soll keineswegs nur Arbeiten aus den Seminaren der
Herausgeber aufnehmen, vielmehr wendet sie sich an die weiteren Kreise
der Fachgenossen der Herausgeber mit der Bitte um tätige Unterstützung.
Demnächst erscheinen folgende Hefte:

Dr. Klersyeim, Die Bedeutung der Börse für die Emission von
Wertpapieren.

Privatdozent Dr. R. Schultz, Oer Interessenkampf um den An-
geftelltenlohn in seiner Haupterscheinungsform, dem 1500
Mark-Vertrag. ■

Dr. Stern, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in ökono-
mischer und juristischer Betrachtung.

In Aussicht stehen Arbeiten über die Industrieobligation, über die
Eignung der verschiedenen Unternehmungsformen für die typischen Spezial»
zwecke der Unternehmungen, über die Dividendenpolitik der Aktiengesell-
schaften u. a. m.

Die einzelnen Bände der Sammlung können je nach Erscheinen
durch jede Buchhandlung oder direkt durch den Verlag bezogen
werden. Den Abonnenten aller in der Sammlung erscheinenden
Werke wird ein ermäßigter preis eingeräuint.

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L. Berisheimer/ Mannheim, Berlin, Leipzig
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: zenossenschaft nur eine Konsumentenschicht umfaßt. Die
sjlt will die Bedarfsgüter zum Teil ins Haus gebracht
lAl, daß man die Bestellungen im Hause abholt bzw. daß
_i; ;t, ob Bedarf vorhanden ist. Die höhere Schicht mag
i; arten in der Abgabestelle, sondern will möglichst schnell
r n; die niedere Schicht fügt sich darein, länger zu warten.
*'■ Schicht verlangt überhaupt mehr Aufmerksamkeit bei
: von Bedarfsgütern als die niedere Schicht. Die zuerst
^'icht ist auch anspruchsvoller in bezug auf den Bildungs-
csonals. Es ergeben sich also eine ganze Reihe von
Zs scheint mir aber unmöglich, die Anforderungen
Lchicht, die sie in bezug auf Bedienung stellt, herabzu-
e den Anforderungen einer niederen Schicht anzupassen.

, ist bei der Ausstattung der Fall. Der eine ver-
andiose Ausstattung, der andere ist mit wenigem zu-
er dadurch seine Bedarfsgüter etwas billiger erhält,
ein Zusammenarbeiten der niederen Schicht mit der
in der Verwaltung ziemlich schwierig infolge des
Bildungsgrades, der heute noch stark im Ber-
nateriellen Lage steht.

tere Schwierigkeit liegt in der Kapitalbeschaf-
konsumgenossenschaft braucht für die Bedarfsgüterver-
höheren Schicht relativ größere Summen als eine
t. Die letztere wird aber nicht geneigt sein, diese grö-
,n mit aufbringen zu helfen, sofern sie überhaupt wirt-
imstande ist.

es allerdings Fälle, wo dennoch eine Vereinigung
Pier Konsumentenschichten erwünscht wäre,
Anlage und Durchführung eigener Metzgereien. Nicht
weil diese große Kapitalmassen erfordern, sondern auch
jj--:Inc Konsumentenschicht die in ihrer Qualität sehr ver-
schteile nicht aufzunehmen vermag. Hier wäre deshalb
es Vorgehen zu empfehlen und auch möglich. Auch gibt
| denen die Qualitätsunterschiede fast ganz wegfallen,
erwähnt habe, z. B. bei Brötchen und Milch. Auch
isammenarbeiten von Vorteil. Die beiden angeführten
„Bedienung" und „Ausstattung" fallen ebenfalls

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von der Frage der Organisierung der oberen Kon-
en ausgegangen und haben bis jetzt nur die eine Form
■ —►on, die der Konsumgenossenschaft behandelt. Größere

Dcy.l.0ef f er, Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung.

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