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      <titleStmt>
        <title>Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Robert</forname>
            <surname>Schloesser</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1002734533</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
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        <pb n="1" />
        Mannheimer  Hochschul  *  Studien
herausgegeben  von
Professor  Dr.  Altmann,  Handelskammersyndikus  Dr.  Maustein.  Regierungsrat ­
  a.  v.  Professor  Lndres,  Stadtrechtsrat  Dr.  Lrdel,  Professor  Dr.  Glaus  er,
Rechtsanwalt  Dr.  Geiler.  Dozent  Dr.  Kuckenburg,  Stadtsyndikus  Landmann,
Professor  Dr.  Ricklijch,  Professor  Dr.  Pöschl,  Professor  Dr.  Rumpf,  Professor
Dr.  Schott,  Professor  Dr.  Schröter,  Rechtsanwalt  Dr.  lvimpfheimer.
iimiimiiimimmiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiniuiuiiiiiiiiimuuiniuiitiuummmiiimiiiiiiüiimmmiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiimmitiiiiiiuiiuuiiiiimuiiimiiunii

Ban&amp;amp;  2:

ihre  Technik  und  wirtMMche  VZösuLung

Mit  vergleichenden  Betrachtungen  über  den
erwerdsmStzigen  Warenvertrieb
von
Robert  Tchioeffer  v.  H.

Mannheim,  Berlin,  Leipzig
3-  Bensheimer  1914
        <pb n="2" />
        Mannheimer  Hochschul-Gtv-ien
herausgegeben  von
Professor  Dr.  Hitmann,  handelskammersqndikus  Dr.  Blaujtein,  Regierungsrat ­
  a.  D.  Professor  Lndres,  Stadtrechtsrat  Dr.  Lrdel,  Professor  Dr.  Glauser,
Rechtsanwalt  Dr.  Geiler,  Dozent  Dr.  Juckenburg,  Ltadtsyndikus  Landmann,
Professor  Dr.  Nicklisch,  Professor  Dr.  PSschl,  Professor  Dr.  Rumpf,  Professor
Dr.  Schott,  Professor  Dr.  Schröter,  Rechtsanwalt  Dr.  Wimpfheimer.
niiniimmiiiiiiiHiiiimiiiniiiiiHiuiiiiiiiiiiiiffiiiiiiiiifiiiiiiiiimiitiHiinMiiimmiiiiiimiiiuniniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiuiiiiiiiiiimiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii
Banfe  t.
Der
Wemhandel  in  Baden

von

Karl  Böhm'ng  D.  H.  H.  M.

Preis:  Mark  2.50

„Der  Weinbau":  Der  Verfasser  hat  in  dieser  den  Stoff  erschöpfenden  6bhandlung
  eine  volkswirtschaftlich«  Studie  geschaffen,  die  auch  über  die  Grenzen
von  Baden  hinaus  Interesse  erwecken  dürfte.  Jeder  Zachmann  wird  Gelegenheit ­
  haben,  wertvolle  vergleiche  mit  den  heimischen  Verhältnissen  anzustellen.
„Dar  Weindlatt":  Die  Literatur,  die  vom  Weinhandel  spricht,  ist  sehr
mager.  Der  versuch  des  Verfassers  ist  daher  sehr  zu  begrüßen  und  dies  um~{ö
mehr  als  er  unseres  Wissens  zum  ersten  Male  den  Gang  eines  Weingeschäftes  klar
zu  legen  sucht.  Die  Rrbeit  enthält  auch  wertvolle  Tabellen  und  Rurven,  die
im  6rchiv  jedes  Weinhändlers  sein  sollten,  wir  können  dies  Buch  zur  6nfchaffung
  nur  empfehlen.
3.  Derrsheimer/Marmheim,  Berlin,  Leipzig

&amp;amp;  ///
        <pb n="3" />
        Mannheimer  Hochschul-Studien
herausgegeben  von
Professor  Dr.  Hitmann,  ksandelskammerspndikus  Dr.  Blaustein,  Regierungsrat ­
  a.  D.  Professor  Lndres,  Stadtrechtsrat  Dr.  Lrdel,  Professor  Dr.  Gl  aus  er,
Rechtsanwalt  Dr.  Geiler,  Dozent  Dr.  Juckenburg,  Stadtfpndikus  Landmann,
Professor  Dr.  Nicklisch,  Professor  Dr.  pöschl,  Professor  Dr.  Rumpf,  Professor
Dr.  Schott,  Professor  Dr.  Schröter,  Rechtsanwalt  Dr.  lvimpfheimer.
iiiiiiiimiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiii)iiiiimiiiimimiiiii&amp;gt;iiimiiiiiiiiiiiiiiMimmiiiiiiiiiiiminiiiiiiiiiii)iiiiiiiiimiiiiiimiiiimiinii!iiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiimimiiit

Bonb  2:
Sie
konsumgenoffenschaftliche  Gütervermittlung,
ihre  Technil  und  wirtschaftliche  Bedeutung

Mit  vergleichenden  Betrachtungen  über  den
erwerbsmätzigen  Warenvertrieb
von
Robert  Schloesser  D.  ll.

Mannheim,  Berlin,  Leipzig
3-  Bensheimer  1914
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        Die
koosiMgeiwssenschasiliche
Güiervermüilung,
ihre  Technik  und  wirffchastliche
Vedeninng
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        Frau  Elise  Schloesser-Rosenkranz

gewidmet.
        <pb n="6" />
        Inhaltsangabe

Erstes  Kapitel.
Einführung.
I.  Begriff  und  Entwicklung  der  Konsumgenossenschaft  3
II.  Die  konsumgenossenschaftlich  organisierten  Konsumenten  und  die
deutsche  Bevölkerung  13
ID.  Die  deutschen  konsumgenossenschaftlichen  Zentralorganisationen  .  .  16
IV.  Der  Internationale  Genossenschaftsbund  26
Zweites  Kapitel.  29
Die  Güterbeschaffung  der  Konsumgenossenschaften.
I.  Der  konsumgenossenschastliche  Einkäufer  und  die  Lieferanten  der
Konsumvereine  29
II.  Der  Güterbezug  der  Konsumgenossenschaften  von  Erwerbsgeschäften  .  34
III.  Der  Güterbezug  von  konsumgenossenschaftlichen  Einkaufszentralen.
1.  Die  Entstehung  von  Einkaufszentralen  im  In-  und  Ausland  .  .  42
2.  Kurze  geschichtliche  Darstellung  der  Entwicklung  der  deutschen  Einkaufszentralen ­
  und  ihr  heutiger  Stand  46
3.  Die  Großeinkaufsgesellschaft  als  Eigenhändler  und  als  Kommissionär ­
  54
4.  Der  direkte  Einkauf  und  die  Abwicklung  des  Geschäftsverkehrs  .  .  55
5.  Die  Reisevertreter  der  Großeinkaufsgesellschaft  und  ihre  Besuche  .  59
6.  Der  Einkauf  durch  Einkaufsvereinigungen  60
IV.  Die  Eigenproduktion  der  Konsumvereine  73
V.  Der  Güterbezug  von  anderen  Konsumgenossenschaften  80
Drittes  Kapitel.
Die  Güterverteilung  der  Konsumgenossenschaften.
I.  Die  Sprache  in  der  konsnmgenossenschaftlichen  Güterverteilnng  .  .  .84
II.  Die  „Reklame"  der  Konsumvereine  90
III.  Unkosten,  Preise  und  Rückvergütung  97
IV.  Das  Prinzip  der  Barzahlung  und  die  Mittel  seiner  Durchführung  115
V.  Die  Arten  der  Berteilungsgüter  in  den  Konsumvereinen  .  .  .  .119
VI.  Zentrallager  und  Verteilungsstellen  .  .  ■  123
VII.  Das  Personal  der  Verteilungsstellen.
1.  Die  Verteilungsstellenleiter  133
2.  Das  Hilfspersonal  ■  145
        <pb n="7" />
        4

VIII.  Der  Verkehr  zwischen  Zentrale  und  Verteilungsstelle.
1.  Bestellung  und  Lieferung  152
2.  Buchhaltung  155
3.  Verkehrsmittel  und  Verkehrspersonal  156
IX.  Der  Verkehr  zwischen  Verteilungsstelle  und  Entnehmer  159
X.  Die  Verteilung  der  Hauslieferungsgüter  164
XI.  Das  Rollenmarkensystem  und  die  Auszahlung  der  Rückvergütung  .  174
XII.  Die  Kontrolle  der  Güterverteilung  174
XIII.  Der  Lieferantenverkehr  181
Viertes  Kapitel.
Entwicklungstendenzen  und  Entwicklungsmöglichkeiten.
Konsumgenossenschaftlichc  oder  kapitalistische  Gütervermittlung.  —  Konsumgenossenschaft ­
  und  Lebenshaltung.  —  Die  erwerbsmäßige  Warenvermittlung ­
  unter  Kontrolle  der  Konsumenten.  —  Kapitalbeteiligung
von  Konsumentenorganisationen  an  kapitalistischen  Unternehmungen.  —
Die  Konsumtion  der  Endzweck  alles  Wirtschaftens  196
        <pb n="8" />
        Literaturnachweis.

Abhandlungen.
Döhnel,  G.:  20  Jahre  Organisation  der  Lagerhalter  und  Lagerhalterinnen
Deutschlands.  Leipzig  1912.
Fauch  er  re,  Henry:  Die  Händler-Rabattsparvereine.  Jena  1912.
Göhre.  Paul:  Die  deutschen  Arbeiter-Konsumvereine.  Berlin  1910.
Heins,  I.:  Buchführung  für  Konsumvereine.  Hamburg  1913.
Hirsch,  Julius:  Die  Filialbetriebe  im  Detailhandel.  Bonn  1913.  (Band  I  der
Kölner  Studien  zum  Staats-  und  Wirtschaftsleben.)
Holyoake-Häntschkc:  Geschichte  der  redlichen  Pioniere  von  Rochdale.
Leipzig  1888.
Kaufmann,  Heinrich:  Geschichte  des  kousumgenossenschastlicheu  Großeinkaufs
in  Deutschland.  Hamburg  1904.
Das  Rollenmarkensystem  für  Konsumvereine.  Hamburg  1909.
—  Grundsätze  der  konsumgenossenschaftlichen  Praxis.
Kramer,  Hugo:  Kleinhandel  und  Konsumvereine,  besonders  in  Württemberg.
Reutlingen  1912.
Lange,  Paul:  Die  Tarifverträge  des  Zentralverbandes  der  Handlungsgehilfen.
Berlin  1912.
Oppermann  u.  Häntschke:  Handbuch  für  Konsumvereine.  Berlin  1904.
R  up  p  recht,  Adolf:  Konsumgenosseuschaftliches  Handbuch  für  Aufsichtsratsmitglieder. ­
  Hamburg  1914.
Schür,  I.  F.:  Kalkulation  und  Statistik  im  genossenschaftlichen  Großbetrieb.
Basel  1907.
S  ch  e  r  l  i  n  g,  E.:  Das  Bank-  und  Kassenwesen  der  Konsumvereine.
Staudinger,  Die  Konsumgenossenschaft.  Leipzig  1908.
Jahrbücher,  Geschäftsberichte,  Statuten  usw.
Geschäftsberichte  und  Festschriften  aller  größeren  deutschen  Konsumvereine.
Geschäftsanweisuugen  für  das  Personal  in  Konsumgenossenschaften.
Geschäftsanweisungen  für  das  Personal  in  privaten  Filialbetrieben.
Statuten  verschiedener  Vereine.
Musterstatuten  für  Konsumvereine  (herausgegeben  vom  Zentralverband  deutscher ­
  Konsumvereine).
Lohn-  und  Arbeitstarife  der  größeren  deutschen  Konsumvereine.
Bericht  über  die  Revision  des  Bäcker-  und  Transportarbeitertarifs  (Hamburg
1914).
Tarifverhandlungen  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  (Hamburg
1907).
        <pb n="9" />
        6

Jahresberichte  des  Reichsverbandes  deutscher  Konsumvereine  (früher  Westdeutscher ­
  Verband).
Jahrbücher  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine.
Jahrbücher  des  Allgemeinen  Verbandes  der  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften. ­

Jahresberichte  konsumgenossenschaftlicher  Unterverbände.
Statistische  Angaben  des  Verbandes  der  elsässischen  Konsumvereine.
Geschäftsberichte  und  Gesellschaftsvertrag  der  Großeinkaufsgesellschaft  deutscher
Konsumvereine,  Hamburg.
Geschäftsberichte  und  Gesellschaftsvertrag  der  Großeinkaufszentrale  deutscher
Konsumvereine,  Köln-Mülheim.
Geschäftsberichte  und  Gesellschaftsvertrag  der  Verlagsanstalt  deutscher  Konsum-Vereine,
  Hamburg.
Warenberichte  der  Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine,  Hamburg.
Satzungen  des  Reichsverbandes  deutscher  Konsumvereine.
Satzungen  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine.
Satzungen  der  Unterstützungskasse  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsum-Vereine.

Generalversammlungsberichte  der  Hamburger  Großeinkaufsgesellschaft.
Kongreßdrucksachen  des  9.  Internationalen  Genossenschaftskongresses  in  Glasgow ­
  (1913).
Zeitschriften.
Konsumgenossenschaftliche  Rundschau  (Organ  des  Zentralverbandes  deutscher
Konsumvereine).
Blätter  für  Genossenschaftswesen  tzOrgan  des  Allgemeinen  Verbandes).
Konsumgenossenschaftliche  Praxis  (Organ  des  Reichsverbandes  deutscher  Konsumvereine). ­

Die  Genossenschaft  (Organ  der  Konsumgenossenschaft  „Hoffnung"  in  Köln).
Internationales  Genossenschaftsbulletin.
Handlungsgehilfen-Zeitung  (Organ  des  Zentralverbandes  der  Handlungsgehilfen) ­
  mit  dem  Beiblatt  „Der  Filialleiter".
Zeitschrift  für  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis  mit  dem  Beiblatt  „Der
Kaufmann  und  das  Leben".
Wohlfahrt  und  Wirtschaft,  herausgegeben  von  Benno  Jaroslaw.
Sozialistische  Monatshefte.
        <pb n="10" />
        Vorwort

Der  Zweck  dieser  Untersuchung  ist  vor  allem,  die  Eigenart  der
konsnmgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  zu  zeigen.  Die  Schwierigkeit, ­
  die  sich  bei  allen  derartigen  Monographien  bietet,  manches
Unbekannte  als  bekannt  voraussetzen  zu  müssen,  habe  ich  dadurch  zu
umgehen  gesucht,  daß  ich  im  ersten  Kapitel  eine  Schilderung  der
Konsumgenossenschaften  ganz  allgemeinen  Inhalts  gegeben  und  im
Anhang  die  Hauptbestimmungen  eines  Musterstatuts  für  Konsum-Vereine
  abgedruckt  habe.  Die  beiden  Hauptkapitel,  das  zweite  und
dritte,  behandeln  die  Güterbeschaffung  und  die  Güterabgabe.  Das
Zentralbureau  ist  dabei  unberücksichtigt  geblieben.  An  Besonderheiten ­
  bietet  es  wenig.  Seine  Organisation  könnte  aber  bei  dem
umfassenden  Stoff  zum  Gegenstand  einer  besonderen  Abhandlung
gemacht  werden.  Im  Schlußkapitel  wird  versucht,  Entwicklungstendenzen ­
  und  Entwicklungsmöglichkeiten  in  der  Bedarfsgüterversorgung ­
  aufzuzeigen.
Mehr  als  ich  ursprünglich  ivollte,  habe  ich  in  der  vorliegenden
Arbeit  Vergleiche  mit  dem  erwerbsmäßigen  Wareuvertrieb  gezogen,
ohne  aber  diese  Gegenüberstellung  in  allen  Teilen  durchgeführt  zu
haben,  &amp;gt;vas  auch  nicht  der  eigentliche  Zweck  der  llntersuchung  war.
Auf  Grund  des  gesammelten  Materials  mußte  ich  bei  diesem  Vergleich ­
  das  alte  Warenvermittlungssystem,  wie  es  heute  fast  noch
allgemein  verbreitet  ist,  angreifen.  Ich  betone  aber:  Nur  das  System
mache  ich  verantwortlich,  nicht  die  Menschen,  die  es  handhaben.
Ich  bin  mir  auch  bewußt,  daß  sich  aus  dem  unvollkvmmeneu  System
der  erwerbsmäßigen  Warenvermittlung  heraus  der  „königliche  Kaufmann" ­
  entwickelt  hat,  jene  bewundernswerte  Gestalt,  die  die  schlechten
Wirkungen  eines  schlechten  Systems  zu  mildern  wüßte.
Im  übrigen  stellt  die  Arbeit  nur  eine  Studie  dar.  Der
Praktiker  wird  noch  manches  hinzufügen  können;  immerhin  hoffe  ich,
daß  auch  er  manches  Interessante  und  Neue  in  der  Arbeit  finden
wird.  Dem  Außenstehenden  dürfte  die  Untersuchung  einen  willkommenen ­
  Ueberblick  bieten.
Ich  komme  noch  der  angenehmen  Pflicht  nach,  Herrn  Professor
Or.  Schröter,  der  die  Arbeit  angeregt  und  ihr  bis  zum  Schluß
        <pb n="11" />
        8

das  größte  Interesse  entgegengebracht  hat,  für  seine  Unterstützung
meinen  aufrichtigen  Dank  auszusprechen.
Auch  im  volkswirtschaftlichen  Seminar  der  Herren  Geheimrat
Professor  Dr.  Gothein  und  Professor  Dr.  Altmann  habe  ich
gelegentlich  meines  Referates  über  Genossenschaftssozialismus  wertvolle ­
  Anregungen  erhalten.  Schließlich  sei  noch  den  vielen  Konsumgenossenschaftspraktikern: ­
  Verbandsdirektoren,  Sekretären,  Einkaufsleitern, ­
  Genossenschaftsjuristen,  Vorstandsbeamten,  Lagerhaltern  usw.
für  ihre  Unterstützung  bestens  gedankt.  Vor  allem  nenne  ich  unter
ihnen  Herrn  Verbandsdirektor  L  i  e  b  m  a  n  n  -  Ludwigshafen,  Aufsichtsratsmitglied ­
  der  Großeinkanfsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine, ­
  ferner  Herrn  Geschäftsführer  Meißner,  stellvertr.  Direktor
des  Verbandes  südwestdeutscher  Konsumvereine,  Herrn  M.  Nauß-Köln-Mülheim,
  Sekretär  des  Reichsverbandes  deutscher  Konsumvereine, ­
  Herrn  H  y  r  e  n  b  a  ch,  Direktor  des  Zweiglagers  Mannheim
der  Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine,  schließlich  noch
Herrn  Stadtrat  Trautwein  -  Mannheim,  Herrn  L  i  p  s  -  Mannheim, ­
  ehrenamtlichen  Verbandsrevisor,  und  Herrn  Gcnossenschaftssekretär
  K  a  i  n  d  l-Ludwigshafen.
M  a  n  n  h  e  i  ni,  in  den  Mobilmachungstagen  1914.
Robert  Schloesser.

Der  inzwischen  ausgebrochene  Krieg  bietet  eine  Fülle  von  neuem
Material  für  diese  Arbeit..  Der  Preiswucher  mancher  Erlverbsgeschäfte, ­
  das  Gesetz  über  die  Höchstpreise,  die  fürsorglichen  Maßnahmen ­
  der  Konsumvereine  sind  treffende  Beispiele  für  das  hier
Gesagte.  Die  öffentliche  Meinung,  sowie  die  Haltung  der  Behörden
gegenüber  den  Konsumgenossenschaften  haben  teilweise  eine  starke
Umwandlung  erfahren.  Sollte  der  damit  auf  einem  wichtigen  Gebiete
des  Wirtschaftslebens  angebahnte  Frieden  von  Dauer  sein,  so  stände
den  Konsumgenossenschaften  eine  glänzende  Entwicklung  bevor.  Damit
würde  dann  ein  Teil  dieser  Arbeit  der  Geschichte  angehören.
D.  O.
        <pb n="12" />
        (Erstes  Kapitel.
Einführung.

I.  Begriff  und  Entwicklung  der  Konsumgenossenschaft.
Die  Konsumgenossenschaft,  auch  Konsumverein
genannt,  ist  eine  Genossenschaft,  die  die  vorteilhafteste ­
  Beschaffung  des  persönlichen  und  des  Hauswirtschastsbedarfs
  ihrer  Mitglieder  erstrebt.
Zur  Erläuterung  diene  folgendes:  Das  Wort  „Beschaffung"
mußte  angewandt  werden,  weil  die  Konsumgenossenschaft  nicht  nur
kauft,  sondern  auch  herstellt.  Von  „gemeinschaftlichem  Einkauf"
allein,  wie  gelegentlich  definiert  wird/)  kann  also  keine  Rede  sein.
„Vorteilhafteste  Beschaffung"  ist  gesagt,  weil  die  Ware
nicht  nur  billig,  sondern  in  jeder  Beziehung  vorteilhaft,  also
auch  hygienisch  usw.  einwandfrei  sein  soll.  Dieser  letzte  Zweck  gewinnt
sogar  an  Bedeutung  gegenüber  dem  ersten,  da  der  von  den  Konsumvereinen ­
  ausgeübte  Druck  auch  im  Privathandel  ein  Sinken  der
Profitrate  und  eine  Herabminderung  der  Unkosten  hervorgerufen  hat,
sodaß  die  Preisdifferenzen  zwischen  Konsumgenossenschaft  und  Erwerbsgeschäft ­
  nicht  mehr  so  auffällig  groß  sind  wie  früher.  Es  ist
deshalb  nicht  richtig,  einfach  als  Zwecksetzung  „die  Verbilligung"^)  zu
nennen,  wie  es  an  anderer  Stelle  geschieht.
„Hauswirtschaftsbedarf".  Dieses  Wort  ist  im  weitesten
Sinne  gemeint.  Es  umfaßt  nicht  nur  unmittelbare  Konsumtionsgüter, ­
  sondern  auch  solche  Güter,  die  der  Produktion  dienen,
wie  Sämereien,  Futtermittel  usw.,  sofern  die  damit  erzeugten  Produkte
innerhalb  derselben  Hauswirtschaft  wieder  verbraucht  werden.  Dienen
sie  dagegen  letzten  Endes  zu  Erwerbszwecken,  so  gehört  ihre  Vermittlung ­
  nicht  mehr  zu  den  Funktionen  der  Konsumgenossenschaft.

1)  Handw.  der  Staatsw.  III.  Aufl.  6.  Bd.  S.  151.  Ferner  Z  1  Ziff.  5
des  Gesetzes  betr.  die  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften.
2)  Das  Konsumvereinswesen  in  Deutschland  von  Wilhelm  Tils  in
Schmollers  Jahrbuch,  37.  Jahrg.  (1913)  4.  Heft  S.  215.
        <pb n="13" />
        10

Der  Konsumverein  ist  seinem  Wesen  nach  eine  reine  Konsumentengenossenschast,
  er  wird  zur  Erwerbsgenossenschaft,  soweit  er  Güter  zu
Erwerbszwecken  vermittelt.
Konsumgenossenschaften  entstanden  zuerst  Ende  des  18.  Jahrhunderts. ­
  Es  hat  natürlich  schon  viel  früher  die  gemeinsame  Beschaffung ­
  von  Bedarfsgütern  gegeben,  doch  trug  sie  nur  den  Charakter
der  Zufälligkeit,  jedenfalls  konnte  von  einer  bestimmten  Form
und  Organisation  keine  Rede  sein.  In  der  hauswirtschaftlichen
und  ebenso  in  der  stadtwirtschaftlichen  Epoche  waren  Konsumvereine
überflüssig.  In  der  ersten  fielen  Produktions-  und  Konsumtions-Wirtschaft
  zusammen;  in  der  zweiten  gingen  die  Produkte  direkt  vom
Hersteller  zum  Verbraucher  über.  Es  bestand  keine  Anarchie  in  der
Produktion,  wie  sie  in  der  späteren  „W  arenproduktio  n"  aufkam. ­
  Es  gab  nur  „Kundenproduktivn",  wie  es  Bücher  ausdrückt. ­
  Vor  allen  Dingen  waren  es  die  Zünfte,  welche  auf  die  Regelung ­
  der  Produktion  bedacht  waren.  Die  Zünfte  waren  im  übrigen
keine  reinen  Produzentenkartelle,  sondern  sie  vertraten  auch  lange  Zeit
Konsumenteninteressen,  vielfach  allerdings  nur,  weil  sie  dazu  gezwungen ­
  wurden.  Bezeichnend  dafür  sind  besonders  die  Preistaxen.
Späterhin  aber  wird  das  Produzenteninteresse  immer  mehr  vorherrschend ­
  und  ist  schließlich  allein  maßgebend.  Wie  wenig  heute  die
Parität  in  der  Güterversorgung  gewahrt  bleibt,  sehen  wir  am  besten
bei  den  Kartellen,  die  ohne  jede  Rücksichtnahme  auf  den  Konsumenten
die  Preise  einseitig  festsetzen  und  bei  dem  geringen  Widerstand,  den
sie  in  Konsumentenkreisen  finden,  vielfach  auch  aufrecht  erhalten.
Ein  anderer  Mißst'and  in  der  Bedarfsgüterversorgung  ist,  daß  die
Zahl  der  Händler,  speziell  der  Kleinhändler  im  Kolonialwarenhandel,
ins  Ungeheuerliche  gestiegen  ist.  Der  Liberalismus  hatte  allerdings
angekündigt,  daß  die  Durchführung  des  Prinzips  der  freien  Konkurrenz ­
  dem  Konsumenten  nur  Vorteile,  nicht  auch  Nachteile  bringen
könne.  Im  Kleinhandel,  besonders  in  der  Lebensmittelbranche  bemerken ­
  wir  aber  oft  das  gerade  Gegenteil:  Je  mehr  Konkurrenten,
desto  höhere  Preise.  Schär  gibt  dafür  auf  Grund  seiner  Untersuchungen ­
  folgendes  interessante  Beispiele)
Fleisch.
Stadt  Einwohner  Schlächterei-  Einwohner  auf  Fleischpreise
betriebe  einen  Betrieb  (für  dieselbe  Qualität)
117  000  85  1400  85
160  000  193  770  95
3 )  Schär,  Allgemeine  Handelsbetriebslehre  I.  Bd.  2.  Ausl.  S.  255.

i  "|i  77771  »  &amp;gt;  ..m  //'!

B.
Z.
        <pb n="14" />
        11

Brot.

Stadt

Einwohner

BäckereiEinwohner ­

  auf

Brotpreise

betriebe

einen  Betrieb

(für  dieselbe  Qualität)

B.

117  000

168

700

28

Z-150

  000

291

520

30

Die  unverhältnismäßig  starke  Vermehrung  der  Konkurrenten  im
Kleinhandel  hat  zu  einer  Verringerung  der  Umsätze  und  damit  zu
einer  Preiserhöhung  geführt.  Daß  eine  solche  Vermehrung  möglich
war,  möchte  ich  aber  nicht  damit  begründen,  daß  „die  Preiskonkurrenz ­
  ihre  natürliche  Schranke  im  Existenzminimum  der  mitwirkenden
Konkurrenten  hat."^)  Man  müßte  dann  schon  sagen  „der  notwendig ­
  mitwirkenden  Konkurrenten".  Die  Preiskonkurrenz  hat  keine
Schranke  im  Existenznnnimum,  soweit  es  sich  um  überflüssige  Konkurrenten^) ­
  handelt,  besonders  wenn  ein  Uebermaß  von  Konkurrenten,
wie  in  der  Lebensmittelbranche,  in  Frage  kommt.  Hier  würde  die
Konkurrenz  eine  Verringerung  der  Konkurrenten  hervorrufen,  wenn
nicht  ganz  besondere  Gründe  eine  Erhöhung  ihrer  Zahl  in  Verbindung
mit  einer  Verringerung  der  Umsätze  bewirkten.  Es  sind  z.  T.  verwandtschaftliche ­
  und  freundschaftliche  Beziehungen  der  Verkäufer  zu
den  Käufern,  die  jene  existenzfähig  halten.  Eine  gewisse  Rolle  spielen
auch  die  religiösen  und  politischen  Parteiinteressen,  aus  denen  der
Käufer  in  gewissen  Geschäften  ohne  Rücksicht  auf  die  Leistungsfähigkeit ­
  kauft.  Ferner  wäre  zu  nennen  die  Warenunkenntnis  der  Käufer,
die  oft  nur  im  Nebenberuf  ausgeübte  Tätigkeit  der  Kleinhändler,  die
Bequemlichkeit  der  Kundschaft  usw.  Eine  ganze  Reihe  von  anderen
Gründen  kommt  hier  noch  in  Frage,  auf  die  ich  ini  Rahmen  dieser
Arbeit  nicht  eingehen  kann.  Für  uns  genügt  die  Tatsache,  daß  eine
ungewöhnlich  starke  Vermehrung  der  Kleinhändler  eingetreten  ist,  die
in  keinem  Verhältnis  zur  Vermehrung  der  Bevölkerung  steht.  Es
erübrigt  sich  wohl,  diese  Tatsache  durch  die  immer  wieder  angeführten
Zahlen  aus  der  Reichsstatistik  auch  an  dieser  Stelle  zu  illustrieren.
Mit  der  zunehmenden  Konkurrenz  ist  andererseits  in  vielen  Fällen
eine  Verschlechterung  der  Waren  eingetreten.  Eine  noch  schlimmere
Ausartung  der  Konkurrenz  sind  die  Warenfälschungen.  Der  Staat
sucht  sie  allerdings  durch  gesetzliche  Maßnahmen  zu  überwinden,  doch
der  Versuch  ist  nicht  immer  mit  Erfolg  gekrönt  und  verursacht  noch
dazu  viele  Kosten.  Hier  wären  auch  all  die  anderen  häßlichen  Formen
des  unlauteren  Wettbewerbs,  wie  unrichtiges  Maß  und  Gewicht,  falsche

t)  S  ch  ä  r,  a.  a.  O.  S.  255.
4 a)  Eine  genaue  Abgrenzung  ist  natürlich  unmöglich.
        <pb n="15" />
        12

Qualitätsangaben  usw.,  zu  nennen,  die  dem  Konsumenten  schaden.
-Dazu  kommt  die  Unsauberkeit,  die  nicht  überall,  aber  doch  noch  in
manchen  Betrieben  herrscht.  Darüber  und  über  die  Fälschung  von
Waren  wissen  die  Nahrungsmittelämter  ihr  Teil  zu  erzählen.
Es  sei  hier  auch  auf  die  Schleuderpreise  hingewiesen,  die  in
vielen  Erwerbsgeschäften,  nicht  nur  in  den  Warenhäusern,  als  Mittel
der  Konkurrenz  angewandt  werden.  Sie  bringen  die  unnatürliche  Erscheinung ­
  mit  sich,  daß  der  Konsument  den  einen  Artikel  unter  Selbstkostenpreis ­
  erhält,  für  den  andern  aber  einen  übermäßigen  Zuschlag
bezahlen  muß.
Vor  allen  Dingen  sind  es  auch  die  vielen  Mittel  der  Suggestion,
durch  die  im  Erwerbsgeschäft  der  Käufer  heute  benachteiligt  wird.
Vielfach  liegt  es  an  den  geringen  Warenkenntnissen  der  Käufer,
daß  sie  sich  so  leicht  düpieren  lassen.  Diese  Warenunkenutnis  wird
den  Käufern  bei  der  zunehmenden  Jmitierung  von  Waren  und  dem
steigenden  Import  exotischer  Artikel  noch  verhängnisvoller?)
So  sollte  es  heute,  wo  die  Verhältnisse  im  Warenvermittlungsverkehr ­
  ganz  anders  sind  als  früher,  eigentlich  selbstverständlich  sein,  daß
der  Konsument  seine  Bedarfsartikel  nicht  mehr  durch  Erwerbsgeschäfte
vermitteln  läßt,  sondern  die  Vermittlung  selbst  in  die  Hand  nimmt
oder  doch  wenigstens  eine  scharfe  Kontrolle  der  Erwerbsgeschäfte  ausübt. ­
  Die  Erwerbsgeschäfte  suchen  allerdings  Abhilfe  zu  schaffen.
Man  hat  Einkaufsvereiuignngen  gegründet,  um  trotz  der  kleinen
Einzelumsätze  die  Vorteile  des  Großeinkaufs  zu  genießen.  Mau  hat
Rabattsparvereine  gegründet,  um  die  Borgwirtschaft  —  ebenfalls
ein  wunder  Punkt  in  der  erwerbsmäßigen  Warenvermittlung  —  zu
beseitigen.  Aber  selbst  diese  Verbesserungen  im  Warenvermittlungsprozeß ­
  sind  erst  Folgeerscheinungen  der  Konsumvereine.  Also  gerade
sie  beweisen  die  Notwendigkeit  von  Konsumgenossenschaften.  Im
allgemeinen  sind  aber  die  geschilderten  Mängel  im  Warenverkehr  der
Erwerbsgeschäfte  nach  wie  vor  vorhanden,  ja,  sie  treten  zum  Teil
immer  deutlicher  hervor.
Es  hat  lauge  gedauert,  bis  größere  Käufermassen  die  Notwendigkeit ­
  von  Konsumgenossenschaften  eingesehen  haben.  Und  selbst  diese
wurden  erst  zu  Konsumgenossenschaftern,  als  wirtschaftliche  Not  sie
dazu  zwang.  Erst  da  war  die  nötige  Energie  und  die  rechte  Begeisterung ­
  vorhanden,  um  derartige  neue  Gebilde  ins  Leben  zu  rufen.
b)  Eine  ganze  Reihe  von  den  hier  nur  angedeuteten  Punkten  behandelt
ausführlicher  Benno  Jaroslaw  in  seinem  Buche  „Ideal  und  Geschäft".
Jena  1912.
        <pb n="16" />
        13

In  England  gelangten  die  Konsumgenossenschaften  bald  zu  großer
Blüte  und  erlangten  damit  schnell  die  Achtung  der  gesamten  Bevölkerung. ­
  Gehässige  Denunziationen  gegen  die  Konsumvereine,  wie  man  in
Deutschland  und  in  anderen  Ländern  beobachten  kann,  kennt  man  in
England  nicht;  im  Gegenteil,  man  freut  sich  dort  dieser  großartigen
Vermittlungsapparate  und  sieht  sie  als  eine  Notwendigkeit  an.  Das
geht  auch  daraus  hervor,  daß  ihnen  eine  Reihe  von  Staatslieferungen
übertragen  werden,  während  man  in  Deutschland,  wenn  dies  irrtümlicherweise ­
  einmal  geschieht,  den  Auftrag  sofort  zurückzieht.
Nun  ist  ja  die  deutsche  Konsumgenossenschaftsbewegung  auch  viel
jünger  als  die  englische.  Seit  den  40er  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  kennt  man  allerdings  schon  Konsumvereine  in  Deutschland,
aber  erst  seit  den  90er  Jahren  ist  ein  Aufschwung  der  Konsumgenossenschaftsbewegung ­
  zu  koustatieren.  Es  waren  zwei  äußerliche  Gründe
dafür  maßgebend,  die  Aufhebung  des  Sozialistengesetzes  und  die  Einführung ­
  der  Genossenschaft  mit  beschränkter  Haftpflicht  als  neue
Assoziationsform  im  Jahre  1889.  Nicht  zuletzt  war  es  aber  die  enorme
Preissteigerung,  die  die  Entwicklung  günstig  beeinflußte.  Diese  Preissteigerung ­
  war  sogar  von  1896  ab  stärker  als  die  Lohnsteigerung,  sodaß
der  Neallohn,  d.  h.  die  Kaufkraft  des  Geldes,  zu  sinken  begann.  Den
Reallohn  zu  steigern,  war  die  Aufgabe  der  Pioniere  des  organisierten
Konsums.  Sie  ist  von  ihnen  gelöst  worden.  Seit  der  Jahrhundertwende ­
  hat  die  Entwicklung  noch  an  Intensität  gewonnen,  es  geht  auch
in  Deutschland  mit  Sturmschritt  vorwärts,  als  ob  man  alles  Verfehlte ­
  nachholen  wollte.  Im  folgenden  Abschnitt  werden  wir  sehen,
wie  weit  die  Entwicklung  bereits  gediehen  ist.

II.  Die  konsumgenossenschaftlich  organisierten  Konsumenten
und  die  deutsche  Bevölkerung.
Welche  ungeheure  Bedeutung  die  Konsumvereine  allmählich ­
  auch  für  das  deutsche  Wirtschaftsleben  bekommen  haben,  geht
daraus  hervor,  daß  nach  einer  Berechnung  von  Heinrich  Kaufm
  a  n  nch  für  den  1.  Januar  1911  im  Jahrbuch  des  Zentralverbandes
deutscher  Konsumvereine?)  jeder  8.  Konsument  in  Deutschland  organisiert ­
  ist.  Nehmen  wir  nun  selbst  eine  Berechnung  vor,  und  zwar
für  den  1.  Januar  191.3.  Die  Mitgliederzahl  sämtlicher  Konsumver-1)

  Leiter  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine.
2 )  In  der  Folge  oft  nur  Zentralverband  genannt.
Schloesser,  Die  konsumgenossenschaftlichc  Gütervermittlung.
        <pb n="17" />
        14

eine  Deutschlands  betrug  zu  dieser  Zeit  ungefähr  2100  000?)  Multiplizieren ­
  wir  diese  Zahl  wie  Kaufmann  mit  4.5,  so  erhalten  wir
9  450  000  organisierte  Konsumenten.  Ein  Vergleich  mit  der  Einwohnerzahl ­
  von  66  096  000s.)  zeigt  uns,  daß  heute  bereits  jeder
siebente  Einwohner  in  Deutschland  als  Konsument  organisiert  ist.  Die
Zahl  4.5  dürfte  ungefähr  richtig  sein,  wenn  man  bedenkt,  daß  die
Zahl  der  Familienangehörigen  in  den  unteren  Klassen  höher  ist  als  in
der  angegebenen  Zahl  zum  Ausdruck  kommt,  auf  der  anderen  Seite
aber  auch  viele  alleinstehende  Personen  zu  den  Konsumvereinen  gehören, ­
  was  einen  Ausgleich  schafft.
In  einzelnen  Landesteilen  ist  der  Prozentsatz  der  organisierten
Konsumenten  noch  viel  höher.  Das  zeigt  uns  ein  Bericht  über  die
Entwicklung  des  „Verbandes  sächsischer  Konsumvereine"  im  Jahre
1912*  *)  in  nachstehender  Tabelle.

Jahr

Vereinsmitglieder ­


Haushaltungszugehörige ­


Gesamtbevölkerung ­


Prozentual

I960

56  350

239  487

4  202  000

5,7

1901

121  884

518  007

4  249  900

12,2

1902

181  540

771  545

4  300  400

17,9

1903

199  716

848  793

4  351  500

19,5

1904

212  797

904  387

4  403  200

20,5

1905

223  948

951  779

4  445  600

21,4

1906

228  907

975  144

4  508  000

21,6

1907

235  779

1  004  416

4  561600

22,0

1908

246  458

1  049  911

4  615  800

22,7

1909

251  003

1  069  273

4  670  700

22,9

1910

259  271

1  104  597

4  802  500

23,0

1911

275  162

1172  190

4  860  100

24,1

1912

296  140

1  261  556

4  917  935

25,7

Wir  sehen  also,  daß  in  Sachsen  die  Zahl  der  allein  im  „Verband
sächsischer  Konsumvereine"  organisierten  Konsumenten  den  vierten
Teil  der  Gesamtbevölkerung  überschritten  hat.
Interessant  ist  auch  ein  Vergleich  zwischen  dem  Bevölkerungszuwachs ­
  im  Deutschen  Reiche  und  dem  Zuwachs  der  organisierten
Konsumenten.  Folgende  Zahlen  habe  ich  aus  dem  Statistischen  Jahrbuch ­
  für  das  Deutsche  Reich  (1913)  und  dem  Jahrbuch  des  „Zentralverbandes" ­
  zusammengestellt.  Sie  zeigen  uns  deutlich,  wohin  die

s)  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  für  1913  S.  376.
Sa)  Schätzungsweise  Angabe  für  Mitte  1912  nach  dem  Statistischen  Jahrbuch ­
  für  das  Deutsche  Reich  (1913).
*)  Jahrbuch  des  „Zentralverbandes"  Jahrg.  1913,  2.  Bd.,  S.  579.
        <pb n="18" />
        15

Entwicklung  geht,  wenn  es  sich  auch  nur  um  ungefähre  Angaben  bei
dieser  Gegenüberstellung  handelt.

Zuwachs  der

Zuwachs

BevölkerungsJahr ­



Konsumvereinsmitgl.


der  organis.
Konsumenten  (4,5)

zuwachs

1908

100  000

450  000

850  000

1909

100  000

460  000

854  000

1910

150  000

675  000

851  000

1911

150  000

675  000

791  000

1912

200  000

900  000

737  000

Wie  man  sieht,  bewegen  sich  die  Zahlen  in  umgekehrter  Richtung:
Abnahme  des  Bevölkerungszuwachses  und  prozentual  steigende  Zunahme ­
  der  organisierten  Konsumenten.  Man  vergegenwärtige  sich,
daß  in  Deutschland  jährlich  weit  mehr  Einwohner,  als  die  Bevölkerung
zunimmt,  von  den  Konsumvereinen  verschlungen  werden  und  damit
den  Erwerbsgeschäften  zum  Teil  verloren  gehen.
Ich  will  hier  nicht  im  einzelnen  weiter  nachweisen,  wie  es  mit
den  organisierten  Konsumenten  in  einzelnen  Städten  aussieht,  wo  oft
bis  zu  90o/o  und  darüber  (die  Angehörigen  hinzugerechnet)  in  Konsum-Vereinen
  organisiert  sind.  Nun  entnehmen  zwar  nicht  alle,  trotz  der
Mitgliedschaft,  ihre  Bedarfsgüter  im  Konsumverein  —  manche  Vereine
haben  ziemlich  viele  „Papiersoldaten",  zuweilen  machen  diese  20«/o
aller  Mitglieder  und  selbst  darüber  aus;  in  den  letzten  Jahren  beginnt
man  aber  damit  zu  säubern:  Wenn  die  Mitglieder  seit  zwei  Jahren
nicht  gekauft  haben,  schließt  man  sie  einfach  aus  —,  das  kann  aber  den
Gesamteindruck  nicht  verwischen,  daß  heute  auch  in  Deutschland  den
Konsumvereinen  schon  eine  eminente  Bedeutung  zukommt.  Anderseits ­
  sehen  wir  auch,  wieviele  Menschen  mit  reinen  Konsumenteninteressen ­
  es  in  Deutschland  gibt,  die  der  konsumgenossenschaftlichen
Bewegung  noch  fernstehen,  ja,  die  sie  vielleicht  bekämpfen.  Selbst  die
Regierungen,  die  doch  über  den  Parteien  stehen  sollten,  sehen  die  Bestrebungen ­
  mit  gemischten  Gefühlen  an.  In  sehr  vielen  Fällen  suchen
sic  die  Entwicklung  mit  Rücksicht  auf  eine  Minderheit  sogar  zu  hemmen. ­
  Trotz  aller  Hemmungen  aber  konnte  die  Konsumgenossenschaftsbewegung ­
  bis  heute  nicht  unterdrückt  werden.  Im  Gegenteil,  sie  hat
es  schon  auf  Millionen  von  Anhängern  in  Deutschland  gebracht,  und
der  Umsatz  der  deutschen  Konsumgenossenschaften  dürfte  in  wenigen
Jahren  eine  Milliarde  Mark  erreichen.

2*
        <pb n="19" />
        16

III.  Die  deutschen  konsumgenossenschaftlichen  Zentralorganisationen. ­

Die  Konsumgenossenschaften  stehen  heute  nicht  mehr  isoliert  da.
Sie  haben  sich  zusammengeschlossen  zu  Regionalverbänden,  diese
wieder  zu  Nationalverbänden.  Es  ist  nötig,  daß  ich  hier  kurz  auf
die  konsumgenossenschaftlichen  Zentralorganisationen  eingehe,  da  ihre
Kenntnis  für  das  Verständnis  dieser  Arbeit  notwendig  ist,  die  ich
aber  nicht  als  allgemein  bekannt  voraussetzen  darf.
Wir  haben  zwei  spezifisch  konsumgenossenschaftliche  Reichsverbände ­
  in  Deutschland  zu  unterscheiden:
1.  den  „Zentralverband  deutscher  Konsumvereine"  in  Hamburg ­
  und
2.  den  „Reichsverband  deutscher  Konsumvereine"  in  K  ö  l  n-M
  ü  l  h  e  i  m?)
Außerdem  besteht  noch  ein  dritter  Reichsverband,  welchem  konsumgenossenschaftliche ­
  Organisationen  angeschlossen  sind:  der  „Allgemeine ­
  Verband  der  deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften". ­
  Dieser  Verband  ist  aber  in  der  Hauptsache  eine  Zentralorganisation ­
  deutscher  Produzentengenosseuschaften.  Es  bedarf  denn
auch  eigentlich  kaum  der  Erwähnung,  daß  die  Konsumentengenossenschaften ­
  mit  ihrer  grundsätzlichen  Tendenz  in  diesem  Verbände,  dessen
große  Bedeutung  auf  einem  ganz  anderen  Gebiete  liegt,  keine
geeignete  Vertretung  finden?»)  Im  Gegenteil,  sie  werden  in  ihrer
folgerichtigen  Weiterentwicklung  gehemmt.  Weshalb  die  Vereine  —
es  handelt  sich  meist  um  kleinere  Organisationen  —  trotzdem  im
„Allgemeinen  Verbände"  bleiben,  ist  kaum  verständlich.  Vielleicht
ist  es  die  geringe  Zuneigung  zum  sogenannten  „sozialdemokratischen"
Zentralverbande,  der  sie  von  einem  Uebertritt  zu  diesem  Verbände
abhält.  Es  ist  aber  anzunehmen,  daß  der  Austritt  aus  dem  „Alli)

  Neben  diesen  konsumgenossenschaftlichen  Reichsorganisationen  besteht
noch  ein  kleiner  Verband  im  Elsaß,  der  „Verband  elsässische.  r  Konsumvereine", ­
  den  ich  der  Vollständigkeit  halber  erwähne.  Der  Verband
umfaßte  Ende  1913  45  Vereine  mit  reichlich  9000  Mitgliedern  und  etwas  mehr
als  4  Millionen  Mark  Umsatz.
*a)  Den  Begriffen  der  Produzenten-  und  Konsumentengenossenschaft  liegt
als  Kriterium  zugrunde,  ob  diejenigen,  „welche  sich  zu  einer  Genossenschaft  zusammenschließen, ­
  dies  in  ihrer  Eigenschaft  als  Produzenten  oder  als  Konsumenten ­
  tun,  mit  anderen  Worten,  ob  sie  durch  Gründung  der  Genossenschaft
ihre  wirtschaftliche  Lage  als  Produzenten  oder  als  Konsumenten  verbessern
wollen".  (Eduard  Jacob:  Volkswirtschaftliche  Theorie  der  Genossenschaften
(Tübinger  staatswissensch.  Abhandlungen),  Stuttgart  1913  S.  186.)
        <pb n="20" />
        17

gemeinen  Verbände"  doch  über  kurz  oder  lang  erfolgen  wird,  zumal
seit  denl  vorigen  Jahre  noch  ein  neuer  Verband,  der  „Reichsverband
deutscher  Konsumvereine",  besteht,  und  damit  neue  Anschlußmöglichkeiten ­
  gegeben  sind.
Ich  wage  es  natürlich  nicht,  gegen  den  Allgemeinen  Verband
zu  polemisieren.  Seine  großen  Leistungen  auf  dem  Gebiete  des  Genossenschaftswesens ­
  sind  bekannt.  Doch  auch  für  ihn  ist  es  unmöglich,
zwei  wirtschaftliche  Gegensätze  wie  Produzenten-  und  Konsumentengenossenschasten
  zu  vereinigen.  Der  Ausschluß  von  ca.  100  Konsumvereinen ­
  auf  dem  Allgemeinen  Genossenschaftstage  in  Kreuznach ­
  im  Jahre  1902,  denen  sich  dann  andere  freiwillig  anschlossen,
war  im  Grunde  ja  auch  nur  die  Folge  dieser  Verquickung  von  Gegensätzen. ­
  Bekanntlich  vereinigten  sich  die  in  Kreuznach  z.  T.  ausgeschlossenen, ­
  z.  T.  freiwillig  ausgetretenen  Vereine  zum  „Z  e  n  t  r  a  lverbande
  deutscher  Konsumvereine".  Dieser  Verband  hat
in  den  10  Jahren  seines  Bestehens  seine  Leistungsfähigkeit  bewiesen.
Ihm  verdanken  wir  den  Riesenbau  konsumgenossenschaftlicher  Arbeit,
wie  wir  ihn  heute  vor  uns  haben.  Seine  Mitglieder  und  seine  Beamten ­
  bilden  in  Deutschland  die  Pioniere  von  Rochdale.  Unermüdlich, ­
  nimmer  ruhend,  haben  sie  den  konsumgenossenschaftlichen  Gedanken ­
  auszubreiten  und  zu  verteidigen  gesucht.  Sie  sind  vorgedrungen ­
  bis  in  die  entlegensten  Gegenden  des  deutschen  Vaterlandes,
überall  Samen  streuend  für  eine  bessere  Gestaltung  des  deutschen
Wirtschaftslebens.  Ueberall  dieselben  Erfolge:  Hebung  der  Lebenshaltung ­
  der  ärmsten  Klassen,  Hebung  ihrer  ganzen  sozialen  Lage.
Mit  Recht  nennt  sich  dieser  Verband  ein  Zentralverband.
Drei  große  Zentralorganisationen  hat  er  in  sich  vereinigt:
1.  eine  Warenzentrale,  die  Großeinkaufsgesellschaft  in
Hamburg,
2.  eine  G  el  dz  e  n  tr  a  l  e,  d.  i.  die  der  Großeinkaufsgesellschaft
angeschlossene  Bankabteilung,
3.  eine  Zentrale  für  konsumgenossenschaftliche  Agitation
und  Organisation:  das  Zentralsekretariat.
Auch  hierüber  nur  einige  Worte,  soweit  es  für  das  Verständnis
dieser  Arbeit  notwendig  ist.
1.  Die  Warenzentrale.
Sie  ist  die  große  Vermittlerin  der  konsumgenossenschaftlichen  Bedarfsgüter. ­
  Genau  gesagt,  hat  die  Großeinkaufsgesellschaft  deutscher
Konsumvereine  den  Zweck,  „den  einzelnen  Genossenschaften  durch  Einkauf ­
  ini  großen  oder  durch  Selbstproduktion  diejenigen  Güter  zu  be-
        <pb n="21" />
        18

schaffen,  welche  diese  sich  nicht  bequemer  oder  besser  in  der  Nähe
beschaffen  sönnen". lb )  Die  Großeinkaufsgesellschaft  baut
sich  auf  den  Einkaufsvereinigungen  auf,  wie  sie  überall  von  den  Konsumvereinen ­
  mit  dem  Zwecke  des  gemeinschaftlichen  Einkaufs  ins
Leben  gerufen  worden  sind?)  Die  Einkaufstage  dieser  Vereinigungen
sind  zu  den  besten  Verkaufstagen  der  Großeinkaufsgesellschaft  geworden, ­
  wie  Paul  G  ö  h  r  e  sich  gelegentlich  ausdrückt.  In  einer
Arbeit  über  die  Gütervermittlung  der  Konsumvereine  ist  es  nötig,
die  Warenzentrale  besonders  zu  behandeln;  ich  verweise  dafür  auf  das
nächste  Kapitel.
2.  Die  Geldzentrale.
Die  Riesensummen,  die  die  Konsumvereine  jährlich  umsetzen,  die
großen  Ueberschüsse,  die  sie  im  Laufe  des  Jahres  aufspeichern,  die
Notwendigkeit  für  aufstrebende  Vereine,  Kredit  in  Anspruch  zu
nehmen:  diese  drei  Dinge  führten  im  Jahre  1908  zur  Schaffung  einer
Geldzentrale,  der  Bankabteilung  der  Großeinkanfsgesellschaft.  Damit ­
  ist  schon  gesagt,  welche  Geschäfte  die  Hauptrolle  in  diesem  Bankinstitut ­
  spielen:  Das  Girogeschäst,  das  Depositengeschäft  und  die
Kreditgewährung.  Wie  nachstehende  Zahlen  zeigen,  werden  heute
schon  große  Umsätze  erzielt,  ohne  allerdings  die  Milliardenumsätze  der
Bankabteilung  der  englischen  Großeinkaufsgesellschaft  zu  erreichen.
Daß  aber  auch  die  Bank  der  deutschen  Konsumgenossenschaften  diesen
Weg  gehen  wird,  ist  anzunehmen.  Auch  sie  dürfte  berufen  sein,  ein
wichtiger  Faktor  des  deutschen  Geldmarktes  zu  werden.  Daß  die
englische  Bankabteilung  dieses  Stadium  schon  erreicht  hat,  geht  daraus ­
  hervor,  daß  englische  Städte  große  Anleihen  bei  ihr  aufnehmen.
Das  Hauptgeschäft  der  Bankabteilung  der  Großeinkaufsgesellschaft
ist  das  Girogeschäft:

Anzahl

Giroumsätze^a)

der  Girokonten

im  Debet

im  Kredit

M

M

1909

189

33  131  164,21

33  164  424,55

1910

280

62  410  598,42

63  329  534,39

1911

369

99  133  720,98

100  897  479,21

1912

468

154  537  935,19

156  877  109,73

1913

513

198  856  636,05

200  496  408,03

*b)  F.  S  t  a  u  d  i  n  g  e  r.  Die  Konsumgenossenschaft.  Leipzig  1908.  S.  50.
-)  Auch  die  Großeinkanfsgesellschaft  selbst  sucht  Einkaufsvereinigungen  zu
gründen.
-a)  Im  Geschäftsbericht  der  Großeinkaufsgesellschaft  für  das  Jahr  1913,
dem  ich  diese  sowie  auch  die  weiteren  Zahlen  und  Angaben  über  Bankgeschäfte
entnehme,  heißt  es  zu  dem  Punkt  Giroverkehr:  So  erfreulich  die  Zunahme
        <pb n="22" />
        19

Das  Bankeinlagenkonto  zeigte  im  verflossenen  Jahre
gegenüber  dem  Vorjahr  eine  erhebliche  Verminderung.
Januar  1913  betrug  der  Bestand  an  Bank-Am

  1.
«inlagen  ....
Im  Berichtsjahre

wurden  eingezahlt

M
29  02s)  626,40
26  219  038,29
55  239  664,39
30  003  579,94
25  236  084,75

Es  wurden  hingegen  ausgezahlt
so  daß  am  31.  Dezember  1913  ein  Bestand  von  ....
verblieb.
Die  Auszahlungen  sind  also  wesentlich  größer  gewesen  als  die  Einzahlungen ­
  und  waren  nahezu  um  20  Millionen  Mark  größer  als  im  Jahre
1912»)

Für  offene  Bankkredite  im  täglichen  Geldverkehr  wurden
am  Ende  des  vorigen  Jahres  auf  41  Konten  1  523  059  M.  in  Anspruch ­
  genommen.
Das  Hypothekenkonto  wies  einen  Zugang  von  3  093  612
Mark  auf  und  endete  am  Schluffe  des  Berichtsjahres  mit  einem
Bestand  von  8  320  332  M.

3.  Das  Zentralsekretariat.
Das  Zentralsekretariat  ist  die  Zentrale  für  konsumgenossenschaftliches ­
  Leben  und  Wirken  überhaupt.  Hier  laufen  alle  Fäden  der  vielen
Einzelkörper  des  Zentralverbandes  zusammen.  Was  hier  geleistet
wird,  sieht  man  am  besten  aus  den  neuen  Statuten  des  Zentralverbandes ­
  vom  Jahre  1912.  Die  §§  2  und  3  der  Satzungen  lauten:

8  2.
Der  Zweck  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  ist  die  Sammlung ­
  und  Organisation  der  deutschen  konsumgenossenschaftlichen  Vereinigungen
aller  Art  zur  Pflege  und  Wahrnehmung  ihrer  gemeinsamen  Interessen  mit
vereinten  Mitteln  und  Kräften.
8  3.
Dieser  Zweck  soll  insbesondere  erreicht  werden:
a)  durch  die  Fortbildung  der  Verfassung  und  den  Ausbau  der  Einrichtungen ­
  der  verbundenen  Vereinigungen;
b)  durch  die  Pflege  des  Genossenschaftsrechts;
o)  durch  die  Förderung  des  gemeinsamen  Wareneinkaufs  und  Warenbezugs; ­

ä)  durch  Abhalten  von  Konsumgenossenschaftstagen;

des  Giroverkehrs,  auch  ist,  müssen  dennoch  die  Umsatzzahlen  unter  Gegenüberstellung ­
  des  Gesamtumsatzes  der  Konsumvereine,  der  jetzt  mehr  als
500  Millionen  Mark  beträgt,  als  wesentlich  steigerungsfähig  bezeichnet  werden.
»)  Der  Rückgang  erklärt  sich  daraus,  daß  die  Gewerkschaften  einen
größeren  Teil  ihrer  Bankeinlagen  zurückgezogen  haben.
        <pb n="23" />
        20

e)  durch  Herausgabe  konsumgenossenschaftlicher  Zeitungen,  Korrespondenzen, ­
  Jahrbücher  und  sonstiger  Publikationen;
f)  durch  Errichtung  und  Entwicklung  einer  genossenschaftlichen  Bibliothek
und  Registratur;
g)  durch  Pflege  und  Förderung  des  konsumgenossenschastlichen  Revisionswesens;. ­

h)  durch  Pflege  und  Förderung  des  genossenschaftlichen  Fortbildungswesens; ­

i)  durch  konsumgenossenschaftliche  Propaganda  mittels  Lichtbilder-  und
sonstiger  Vorträge;
k)  durch  Einrichtung  und  Erhaltung  eines  juristischen  Bureaus;
l)  durch  Erteilung  von  Rat  und  Auskunft  in  allen  genossenschaftlichen
und  geschäftlichen  Angelegenheiten  an  die  verbundenen  Vereinigungen;
m)  durch  Verbreitung  richtiger  genossenschaftlicher  Grundsätze;
n)  durch  Veranstaltung  von  Statistiken;
o)  durch  Anknüpfung  von  Beziehungen  zu  genossenschaftlichen  Verbänden
des  In-  und  Auslandes;
p)  durch  die  Mitgliedschaft  und  Mitarbeit  an  dem  Ausbau  des  Internationalen ­
  Genossenschaftsbundes;
q)  durch  Beteiligung  an  wissenschaftlichen  Vereinigungen  und  Veranstaltungen, ­
  durch  die  die  Konsumgenossenschaftsbewegung  gefördert  werden ­
  kann;
r)  durch  Abschluß,  Durchführung  und  Förderung  tariflicher  Vereinbarungen ­
  über  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen;
s)  durch  Förderung  aller  auf  Ausbau  des  Genossenschaftswesens  gerichteten ­
  Bestrebungen.
Alle  diese  Aufgaben  werden  schon  heute  von  der  konsumgenossenschastlichen ­
  Zentralstelle  in  mustergültiger  Weise  erfüllt,  sei  es  nun
in  besonderen  wissenschaftlichen  Abteilungen  oder  sei  es  auf  den  Genossenschaftstagen, ­
  Revisionsverbandstagen  usw.  oder  durch  besondere
Ausschüsse  und  Kommissionen  wie  z.  B.  die  Tarifkommission,  deren
Aufgabe  es  ist,  „die  Durchführung  der  zwischen  den  Gewerkschaften  und
dem  Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine  vereinbarten  Lohnund
  Arbeitstarife  zu  überwachen",  Entscheidungen  zu  fällen  über
vorkommende  Differenzen  und  „bei  Abänderung  von  Tarifen  mit
Rat  und  Tat  zur  Seite  zu  stehen",^)  eine  Bauberatungskommissiou,
die  sich  den  Konsumvereinen  unentgeltlich  zur  Verfügung  stellt,  eine
Berufsgenossenschaftskommission,  eine  Abwehr-  und  Verteidigungskommission ­
  und  eine  Fortbildungskommission.  Außerdem  besteht  eine
leistungsfähige  lknterstützungskasse,  deren  Zweck  es  ist,  „Angestellten
und  Arbeitern  der  an  den  Zentralverband  deutscher  Konsumvereine
angeschlossenen  Organisationen,  sofern  sie  die  Mitgliedschaft  der  Kasse

4)  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  für  1913
S.  596  f.
        <pb n="24" />
        21

erworben  haben,  int  Falle  der  Invalidität  und  des  Alters  sowie  im
Todesfälle  den  Hinterbliebenen  Witwen  und  Waisen  eine  laufende
Unterstützung  zu  gewähren"?)  Der  jährliche  Beitrag  zur  Unterstützungskasse ­
  ist  nach  den  Satzungen  zur  Hälfte  von  der  angeschlossenen
Person,  zur  andern  Hälfte  von  der  angeschlossenen  Vereinigung  zu
zahlen.  Ende  1913  gehörten  der  Kasse  237  Vereinigungen  mit  weit
über  8000  Personen  an.  —  Bedeutungsvoll  ist  auch  die  Gründung
der  Versicherungsaktiengesellschaft  „Volksfürsorge"  im  Verein  mit  den
freien  Gewerkschaften.  —  Als  technisches  Hilfsmittel  ist  dem  Zentralverband ­
  die  „V  e  r  l  a  g  s  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  deutscher  Konsum-Vereine
  m.  b.  H."  angegliedert,  und  zwar  besteht  zwischen  der
Leitung  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  und  der  Leitung ­
  der  Verlagsgesellschaft  eine  Personalunion?)  Der  Aufgabenkreis ­
  der  Verlagsgesellschaft  ist  sehr  weit  gesteckt:
die  Herausgabe  und  der  Verlag  von  Jahrbüchern,  Zeitungen  und
sonstigen  Literaturerzeugnissen;
der  Betrieb  von  Buch-  und  Steindruckereien,  Buchbindereien,  Papierwarenfabriken ­
  ;
der  Handel  mit  Büchern,  Geschäftsbüchern,  Drucksachen,  Papier,  Papierwaren, ­
  Kontoreinrichtungen  und  Kontorutensilien;
die  Vermittlung  von  Veriicherungsgeschästen  aller  Art?)
Die  Verlagsgesellschaft  spielt  also  auch  eine  gewisse  Rolle
für  den  Güterverkehr  der  Konsumvereine  insofern,  als  sie  die
Packmaterialien,  Formulare  und  Marken  dafür  liefert.  Die  Verlagsgesellschaft ­
  ist  der  Hauptlieferant  in  diesen  Artikeln  für  die  Konsum-Vereine
  geworden.  So  ist  es  auch  zu  verstehen,  daß  im  Güterverkehr ­
  der  Konsumvereine  eine  gewisse  Einheitlichkeit  in  bezug  auf  die
technischen  Hilfsmittel  herrscht  im  Gegensatz  zu  deut  bunten  Gemisch
im  Warenverkehr  der  Erwerbsgeschäfte.  Die  Verlagsanstalt  deutscher
Konsumvereine  hat  auch  den  Druck  der  beiden  Fachblätter  des  Zentralverbandes ­
  übernommen,  der  „K  o  n  s  u  m  g  e  n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  n
Rundschau"  als  Hauptorgau  mit  teilweise  wissenschaftlichem  Charakter ­
  und  des  „Ko  n  su  m  g  eno  ssensch  aftli  ch  en  Volksblattes" ­
  als  Organ  für  Agitation  und  Information  der  Mitglieder.
In  folgender  Tabelle  sehen  wir  die  Umsatzzahlen  dieser  beiden  Zeitschriften ­
  neben  anderen  statistischen  Angaben,  soweit  sie  hier  von
Interesse  sind.

6 )  §  2  Abs.  2  der  Satzungen  der  Unterstützungskasse.
6 )  §  4  der  Statuten  des  „Zentralverbandes".
7 )  §  2  des  Gesellschaftsvertrages  der  „Verlagsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine ­
  m.  b.  H."
        <pb n="25" />
        22

Die  Umsätze  der  Verlagsgesellschaft  für  1911  und
1912.8)

Jahr

Rundschau

Volksblatt

Druckaufträge


WareiO)

Papierwaren


Gesamtumsatz ­


1911
1912

JL  94  263,41
JU19  754,75

134  347,63
159  908,10

427  770,29
602  054,80

206  873,29
264  081,24

1  018  732,82
1  529  803,52

1  881  987,44
2  675,602,41

Der  Umsatz  sämtlicher  Abteilungen^)  der  Verlagsgesellschaft  betrug ­
  im  Jahre  1913  ....  4010377  Mark,
gegen  3  159  194  Mark  im  Jahre  1912,
also  ein  Mehr  von  851183  Mark.
So  haben  wir  denn  im  Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine ­
  ein  Mustergebilde  konsumgenossenschaftlicher  Organisation,  wie  wir
es  uns  besser  nicht  denken  können.  Und  das  alles  ist  entstanden  in
der  kurzen  Zeit  von  zehn  Jahren.  Der  Tag  von  Kreuznach  bedeutete ­
  nicht  einen  Rückgang,  er  war  vielmehr  ein  Tag  der  Wiedergeburt ­
  für  die  deutsche  Konsumgenossenschaftsbewegung.
Neben  dem  Zentralverband  besteht  seit  dem  Jahre  1913  der
„R  e  i  ch  s  v  e  r  b  a  n  d  deutscher  Konsumvereine  (e.  V.)".  Er
ist  aus  dem  „Verbände  westdeutscher  Konsumvereine"  hervorgegangen.
In  diesem  Verband  vereinigten  sich  im  Jahre  1908  42  Vereine
mit  der  Begründung,  daß  ein  Anschluß  an  den  „Allgemeinen  Verband" ­
  wegen  seiner  Lässigkeit  in  konsumgenossenschaftlichen  Fragen
nicht  anzuraten  sei.  Aber  auch  dem  „Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine" ­
  könne  man  wegen  „mangelnder  politischer  Neutralität"
dieses  Verbandes  nicht  beitreten.  Die  Entwicklung  des  Westdeutschen
Verbandes  nahm  einen  guten  Verlauf,  sodaß  man  sich  im  Jahre  1913
bewogen  fühlte,  den  Wirkungskreis  durch  Gründung  des  „Reichsverbandes" ­
  auf  ganz  Deutschland  zu  erweitern.  Der  Reichsverband  erstreckt ­
  sich  bis  jetzt  auf  Rheinland  und  Westfalen  und  Teile  von  Süddeutschland. ­
  Doch  gehören  ihm  auch  schon  Vereine  aus  anderen
Teilen  Deutschlands  au,  und  es  ist  anzunehmen,  daß  dieser  Verband
eine  günstige  Weiterentwicklung  nehmen  wird,  zumal  es  noch  eine
Unmenge  von  Vereinen  in  Deutschland  gibt,  die  keinem  Verbände  ans)

  Nach  einer  Tabelle  im  Jahresbericht  des  „Zentralverbandes"  für
1912  S.  582.
9)  Unter.Waren  wird  hier  der  Umsatz  im  Buchhandel,  in  Kontorutensilien
und  in  solchen  Drucksachen  verstanden,  die  in  der  eigenen  Druckerei  hergestellt
und  auf  Lager  genommen  sind,  wie  z.  B.  Geschäftsbücher,  Formulare  und
dergleichen  mehr.
10 )  Inklusive  Versicherungsabteilung  und  Elektrizitätswerk.
        <pb n="26" />
        23

gehören,  und  anderseits  noch  große  Gebiete  bestehen,  denen  die  segensreiche ­
  Wirkung  der  Konsumvereine  überhaupt  noch  unbekannt  ist.
Dabei  ist  mit  dein  Austritt  der  Konsumvereine  aus  dem  „Allgemeinen
Verbände"  zu  rechnen.  Eine  verdienstvolle  Aufgabe  für  den  Reichsverband ­
  würde  es  sein,  die  vielen  deutschen  Beamtenkonsumvereine  einheitlich ­
  zu  organisieren,  worauf  der  Verband  auch  scheinbar  Gewicht
legt.  Ueberhaupt  fehlte  bis  heute  eine  Organisation,  die  auf  Grund
ihrer  ganzen  Zusammensetzung  geeignet  war,  in  die  bürgerlichen
Schichten  einzudringen.  Wenn  dies  dem  „Reichsverbande  deutscher
Konsumvereine"  gelingen  sollte,  so  kann  man  ihn  gewiß  nicht  der
„Zersplitterung"  bezichtigen.  Der  Deutsche  sieht  in  allem  die  Partei.
Da  aber,  wie  es  das  Wort  Partei  schon  voraussetzt,  mehrere  Parteien
bestehen,  so  ist  es  auch  nicht  möglich,  daß  ein  und  dieselbe  -Organisation
alle  Parteien  für  die  Idee  der  Konsumgenossenschaft  in  Deutschland
und  vielleicht  auch  anderswo  gewinnt.  Die  Folge  ist,  daß  mehrere
Zentralorganisationen  entstehen.  Allerdings  verstößt  man  damit  gegen
das  ökonomische  Prinzip,  und  es  ist  anzunehmen,  daß  letzteres  mit
seiner  alles  durchdringenden  Kraft  am  Ende  doch  noch  einen  Ausgleich ­
  in  irgendeiner  Weise  schaffen  wird?°n)
Die  Einrichtungen  des  „Reichsverbandes"  sind  natürlich  noch  im

to a)  Zur  Klärung  der  Parteifrage  erwähne  ich  noch,  daß  der  Vorwurf,
der  dem  Zentralverbande  gemacht  wird,  eine  rein  sozialdemokratische  Organisation ­
  zu  sein,  unrichtig  ist.  Er  hat  mit  der  sozialdemokratischen  Partei
als  solcher  nichts  zu  tun,  sondern  ist  eine  Organisation  für  sich.  (Die
belgischen  Konsumvereine  sind  dagegen  das  Werk  von  Parteien  und  stehen
in  ihrem  Dienste.)  Sozialdemokratisch  gesinnt  ist  nur  ein  großer  Teil  der
Mitglieder  der  Konsumvereine  des  Zentralverbandes.  Sv  ■  kommt  es,  daß
die  meisten  dieser  Konsumvereine  und  ihre  übergeordneten  Organisationen
eine  sozialdemokratische  Verwaltung  haben  und  auch  freundschaftliche  Beziehungen ­
  zur  sozialdemokratischen  Partei  pflegen.  Damit  entsteht  die  Gefahr,
immer  engere  Beziehungen  zur  Partei  anzuknüpfen.  Führende  Männer  im
Zentralverbande  sind  bemüht,  dem  aus  dem  Wege  zu  gehen.  Ob  das  immer
möglich  sein  wird,  und  ob  es  bis  heute  schon  immer  möglich  war,  ist  eine
andere  Frage,  deren  Erörterung  den  Rahmen  dieser  Arbeit  überschreitet.
—  Dem  Reichsverbande  wird  zum  Borwurf  gemacht,  sich  der  Zentrumspartei
zu  sehr  zu  nähern  und  damit  ebenfalls  seine  Neutralität  zu  verletzen.  Dieser
Vorwurf  ist  noch  weniger  berechtigt  als  der  vorige.  Die  Zentrnmspartei
stützt  sich  im  Gegensatz  zur  sozialdemokratischen  Partei  auf  einen  sozial  und
wirtschaftlich  sehr  ungleichartigen  Wählerkreis.  Der  eine  Abgeordnete  ist
Anhänger  der  Konsumgenossenschaften,  der  andere  ist  ihr  Gegner.  Es
ist  deshalb  unmöglich  für  den  Reichsverband,  mit  der  Zentrumspartei  ein
Bündnis  zu  schließen.  Er  ist  vielmehr,  wenn  er  nicht  zurückgehen  will,  auf
mehrere  Parteien  angewiesen,  mit  anderen  Worten,  er  ist  zur  Neutralität
gezwungen,  wenn  nicht  ganz,  so  doch  teilweise.
        <pb n="27" />
        24

ersten  Entwicklungsstadium.  Allerdings  hat  die  dem  Reichsverbande
angehörende  „Großeinkaufszentrale  deutscher  Konsumvereine"
  in  Köln-Mülheim  mit  9^  Millionen  Mark  im  Jahre
1913  schon  einen  verhältnismäßig  hohen  Umsatz  erzielt.
Als  Verbandsorgane  dienen  die  „Konsumgenossenschaft-I
  i  d)  e  Praxis"  und  „D  er  Ko  nsu  m  v  e  r  ei  n".  Ersteres  entspricht ­
  der  „Konsumgenossenschaftlichen  Rundschau"  des  Zentralverbandes, ­
  ist  aber  noch  nicht  so  weit  ausgebaut  wie  diese;  letzteres  entspricht ­
  dem  Konsumgenossenschaftlichen  Volksblatt".  Beide  Organe
erscheinen  in  der  „Verlags-  und  Versicherungsgesellschaft ­
  des  Reich  so  er  bau  des  deutscher  Konsum  vereine
m.  b.  H.",  Köln-Mülheim.
Als  Bankinstitut  dient  die  Genossenschaftsbank  in  Bonn.
Eine  Tabelle  am  Schluß  des  Buches  zeigt  uns  die  Entwicklung
der  Konsumgenossenschaften  in  den  verschiedenen  deutschen  Reichsverbänden. ­
  Wir  sehen  daraus,  daß  der  „Zentralverband  deutscher  Konsumvereine" ­
  mit  1129  angeschlossenen  Vereinen  und  1  621  195  Mitgliedern ­
  der  weitaus  stärkste  konsumgenossenschaftliche  Verband  in
Deutschland  ist.  Die  Zunahme  im  Jahre  1913  betrug  allein  137  000
Mitglieder.  Auch  der  Reichsverband  zeigt  eine  gute  Entwicklung,  die
zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigt.  Der  „Allgemeine  Verband"
dagegen  stagniert.
Was  die  prinzipielle  Stellungnahme  der  drei  Verbände  zum
Warenverkehr  der  Erwerbsgeschäfte  betrifft,  so  will  der  „Allgemeine
Verband"  nur  die  Auswüchse  der  erwerbsmäßigen  Warenvermittlung
beseitigen.  Nur  dort  hält  dieser  Verband  die  Konsumvereine  für  berechtigt, ­
  wo  ein  ivirkliches  „Bedürfnis"  vorliegt.  Das  ist  die  Meinung
der  Verbandsleitung  und  der  dem  Verbände  zugehörigen  Produzentengenossenschaften, ­
  die  angeschlossenen  Konsumgenossenschaften  dagegen
errichten  auch  dort  Verteilungsstellen,  wo  nicht  die  von  der  Verbandsleitung ­
  gewünschten  Voraussetzungen  gegeben  sind.
Der  Zentralverband  deutscher  Konsumvereine  sowie  der  Reichsverband ­
  haben  dagegen  ausgesprochen  sozialistische  Tendenzenck°b)  Ich
verstehe  hier  unter  Sozialismus  die  Bedeutung  des  Wortes  im  revisionistischen ­
  Sinne  „die  Bewegung  zur,  oder  der  Zustand  der  genossenschaftlichen ­
  Gesellschaftsordnung".")  Die  beiden  genannten  Verbände
10 b)  Offiziell  in  den  Progranimen  kommt  das  allerdings  nicht  zum
Ausdruck,  wohl  aber  in  der  praktischen  Betätigung,  besonders  beim  Zentralverbande.

u )  Eduard  B  e  r  n  st  e  i  n.  Die  Voraussetzungen  des  Sozialismus  und  die
Ausgaben  der  Sozialdemokratie.
        <pb n="28" />
        25

wollen  nicht  nur  die  Auswüchse  des  erwerbsmäßigen  Warenvertriebs ­
  beseitigen,  sondern  ihn  überhaupt,  soweit  es  möglich  ist,  verdrängen ­
  und  durch  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung ­
  ersetzen.  Sie  sehen  in  dem  Profitstreben  der  Händler  die  Ursache ­
  der  Warenverteuerung  und  der  relativen  Warenverschlechterung.
Sic  sind  überzeugt,  daß  die  konsulngenossenschaftliche  Gütervermittlung ­
  an  Stelle  der  erwerbsmüßigen  Warenvermittlung  all  diese  Uebel
beseitigen  wird.  Dabei  gehen  sic  in  ihrem  Ausschaltungsprinzip  so
weit,  daß  sie  nicht  allein  den  Kleinhandel,^)  sondern  auch  den  kollektierenden
  und  den  Zwischenhandel  zu  beseitigen  bzw.  zu  ersetzen  suchen.
Ein  großer  Teil  der  angeschlossenen  Vereine,  vor  allen  Dingen  die
„Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine",  sind  sogar  zu
Fabrikation  und  Urproduktion  übergegangen.  Hier  unterscheidet  sich
der  „Allgemeine  Verband"  besonders  scharf  von  den  beiden  anderen
Verbänden.  Er  verurteilt  die  Gründung  von  Großeinkaufsgesellschaften") ­
  und  ist  auch  der  Eigenproduktion  nicht  besonders  wohlgesinnt. ­
  Hierin  sieht  er  eine  sozialistische  Unterminierung  der  heutigen
Wirtschaftsordnung,  obwohl  diese  auch  bei  den  ihm  angeschlossenen
Kreditgenossenschaften,  die  das  Hauptkontingent  des  Verbandes  bilden,
zum  Ausdruck  kommt.  Es  ist  doch  gleich,  ob  ich  den  privaten  Fabrikanten ­
  oder  den  privaten  Bankier  zu  ersetzen  suche.  Mit  der  Bezichtigung ­
  sozialistischer  Manipulationen  begnügt  sich  der  Allgemeine  Verband ­
  auch  im  Hinblick  auf  die  sich  aus  wirtschaftlicher  Notwendigkeit
ergebenden  Verschmelzungen  von  Konsumgenossenschaften."-»)  Auf  dem
letzten  Genossenschaftstage  des  Allgemeinen  Verbandes  in  Posen  wurde
folgender  Antrag")  von  dem  bekannten  Genossenschafter  Professor  Dr.
Crüger  gestellt,  der  mit  einem  Zusatzantrage  angenommen  wurde:
„Der  Allgemeine  Genossenschaftstag  erachtet  daher  insbesondere  auch

Wegen  der  hier  zugrunde  liegenden  Definition  des  Handels  siehe  den
Abschnitt  über  die  Sprache  in  der  konsumgenossenschaftlichen  Güterverteilnng
Seite  84.
i2z)  Damit  soll  nicht  gesagt  sein,  daß  u.  U.  nicht  auch  andere  als  wirtschaftliche
  Gründe  zu  einer  Verschmelzung  führen  können,  bzw.  geführt  haben,
was  natürlich  zu  verurteilen  ist.
12)  Seit  kurzem  besteht  eine  Zentralstelle  für  den  gemeinsamen  Einkauf
von  Waren  der  süddeutschen  Konsumvereine  des  Allgemeinen  Verbandes.  Es
handelt  sich  aber  hier  um  kein  selbständiges  Unternehmen,  sondern  nur  um
den  gemeinsamen  Einkauf  von  Waren,  speziell  von  Markenartikeln,  durch  den
Konsumverein  Karlsruhe.
")  Gerichtet  gegen  die  bekannten  Thesen  von  Professor  Or.  Wilbrandt
auf  dem  Evangelisch-sozialen  Kongreß  im  Jahre  1913;  siehe  Wilbrandt,
Tie  Bedeutung  der  Konsumgenossenschaften,  Göttingen  1913.
        <pb n="29" />
        26

die  Bestrebungen  auf  Bildung  von  Bezirkskonsumvereinen,")  die  eine
Etappe  auf  dem  Wege  zur  Gemeinwirtschaft  sein  sollen,  sowie  den
Ausschluß  der  Konkurrenz  beim  Wareneinkauf  für  unvereinbar  mit
I  Dem  wirtschaftlichen  und  sozialen  Grundgedanken  des  deutschen  Gej
  nossenschaftswesens."  Der  erste  Teil  der  Resolution  wird  aber  scheinbar ­
  von  den  größeren  Vereinen  des  Verbandes  wenig  beachtet.  Die
im  Allgemeinen  Verbände  organisierten  Konsumgenossenschaften  Görlitz ­
  und  Breslau  haben  z.  B.  auch  auswärtige  Berteiluugsstellen,  die
z.  T.  sogar  recht  weit  von  den  Zentralen  entfernt  sind.
In  den  beiden  anderen  Verbänden  kennt  man  dagegen  nur  eine
wirtschaftliche  Grenze  bei  der  Ausdehnung  der  Konsumvereine.
Mau  sucht  nicht  die  Entwicklung  der  Vereine  zu  hemmen  auf  Grund
eines  falsch  verstandenen  Demokratismus,  denn  es  handelt  sich  hier
um  nichts  anderes  als  einen  unökonomischen  Partikularismus.
IV.  Der  Internationale  Genossenschaftsbund.
Die  Intensität  der  Konsumgenossenschaftsbewegnng  in  den  verschiedenen ­
  Ländern  ist  sehr  verschieden.  England,  das  konsumgenossenschaftlichc
  Ursprungsland,  steht  auch  heute  noch  an  der  Spitze  der  Bewegung. ­
  Es  folgen  Deutschland  und  die  Schweiz.  Die  konsumgenossenschaftlichen ­
  Institutionen  dieser  Länder  dienen  den  anderen
Ländern,  wo  das  Konsumgenossenschaftswesen  vielleicht  wenig  oder
noch  gar  nicht  entwickelt  ist,  zuin  Vorbild.  Zu  dem  Zwecke,  Erfahrungen
in  dem  einen  Lande  auch  den  anderen  Ländern  nutzbar  zu  machen,
wurde  eine  internationale  genossenschaftliche  Organisation,  der  Internationale ­
  Genossenschaftsbnnd,  1895  in  London  gegründet.  Im  einzelnen ­
  hat  dieser  Bund  sich  folgende  Aufgaben  gestelltU)
a)  Feststellung  und  Propaganda  der  genossenschaftlichen  Grundsätze  und
Methoden.
b)  Ausbreitung  des  Genossenschaftswesens  in  allen  Ländern.
o)  Pflege  der  freundschaftlichen  Beziehungen  zwischen  den  Bundesgliedern.
d)  Ausbildung  und  Vereinheitlichung  der  genossenschaftlichen  Statistik.
sl  Erteilung  von  Auskünften  und  Förderung  von  Studien  über  alle  das
Genossenschaftswesen  betreffenden  Fragen.
f)  Förderung  von  Handelsbeziehungen  zwischen  den  genossenschaftlichen
Organisationen  der  verschiedenen  Länder.
Als  Mittel,  die  gesteckten  Ziele  zu  erreichen,  nenne  ich  nach  den
Bundesstatuten:  Kongresse,  Herausgabe  eines  Bundesorgans,  Sammlung ­
  von  Druckschriften,  Enqueten,  Erteilung  von  Auskunft  bezüglich

")  Vereine,  die  sich  aus  mehrere  Orte  erstrecken.
Nach  Z  3  der  Bundesstatuten.
        <pb n="30" />
        der  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  der  verschiedenen  Länder  zum  Zweck
der  Bildung  einer  Organisation  für  internationalen  Güteraustausch
usw.
Was  uns  eigentümlich  berühren  mag,  ist,  daß  dieser  Bund,  ähnlich ­
  wie  der  Allgemeine  Verband,  nicht  nur  Konsumenten-,  sondern
auch  Produzentengenossenschaften  umfaßt.  Es  war  das  Ideal  der
Gründer  des  Bundes,  alle  Genossenschaften  zu  vereinigen.  Man
glaubte  an  eine  innere  Homogenität  der  Genossenschaften?)  In  der
Praxis  hat  sich  gezeigt,  daß  dem  nicht  so  ist.  Die  sehr  zahlreich  im
Internationalen  Genossenschaftsbunde  vertretenen  Produzentengenossenschaften ­
  haben  sich  allmählich,  wenigstens  zum  großen  Teil,  von
dieser  Organisation  zurückgezogen,  sodaß  der  Bund  sich  immer  mehr  zu
einer  reinen  Konsumentenorganisation  auswächst.
Als  Mitglieder  des  Bundes  werden  sowohl  Einzelgenossenschaften,
als  auch  Zentralorganisationen  aufgenommen.  Im  Jahre  1913  waren
im  Internationalen  Genossenschaftsbunde  24  Länder  mit  ca.  8000
Genossenschaften  und  ca.  sieben  Millionen  Mitgliedern  vertreten.
Der  internationale  genossenschaftliche  Güteraustausch,  den  der
Verband  zu  fördern  sucht,  steht  noch  in  den  Anfängen.  Nach  Angaben
von  Heinrich  Kaufmann  auf  dem  letzten  Internationalen  Genossenschaftskongreß ­
  in  Glasgow  betrug  der  Gesamtumsatz  im  internationalen
genossenschaftlichen  Handelsverkehr  rund  65  Millionen  Mark  im  Jahre
1912.  Davon  entfallen  rund  64  Millionen  auf  den  Warenbezug  der
englischen  Großeinkaufsgesellschaft  von  ausländischen  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften.  Für  über  52  Millionen  Mark  bezog  die  englische ­
  Großeinkaufsgesellschaft  an  Butter  aus  Dänemark,  den  Rest  bezog ­
  sie  an  Fleisch  und  Butter  aus  Dänemark  und  Schweden.  Dagegen
betrug  der  internationale  Warenverkauf  dieser  Gesellschaft  nur  ca.
365  000  M.,  welche  Summe  in  der  Hauptsache  auf  den  Verkauf  an
Großeinkaussgesellschaften  (158  000  M.)  und  an  Konsumgenossenschaften ­
  des  Auslandes  und  der  britischen  Kolonien  (rund  200  000  M.)
entfällt.  Die  deutsche  Großeinkaufsgesellschaft  in  Hamburg  bezog  an
Waren  von  ausländischen  Großeinkaufsgesellschaften  für  65  000  M.,

2)  Bezüglich  dieser  Frage,  auf  die  ich  an  einer  anderen  Stelle  noch  mit
einigen  Worten  zurückkomme,  verweise  ich  auf  die  Ausführungen  von  Or.  Hans
Müller  im  Jahrbuch  des  Internationalen  Genossenschaftsbundes  1  (1910)
123  ff.,  ferner  auf  die  Darlegungen  zur  Theorie  der  Genossenschaftsbewegung
von  Heinrich  Kaufmann  in  den  Jahrbüchern  des  Zentralverbandcs.  U.  a.
siehe  auch  die  Ausführungen  „Zur  Frage  der  Einheit  der  Genossenschaftsbewegung" ­
  von  P.  Schlack,  Direktor  des  Reichsverbandes  deutscher  Konsum-Vereine,
  in  der  „Konsumgenossenschaftlichen  Praxis"  Nr.  22  u.  23  1913.
        <pb n="31" />
        28

davon  für  24000  M.  (angegeben  unter  der  Rubrik  Tee,  Kaffee,  Kakao)
von  der  englischen  Großeinkaufsgesellschaft.  Wir  sehen  also,  daß  der
internationale  genossenschaftliche  Güteraustausch  sich  in  der  Hauptsache ­
  auf  den  Bezug  von  landwirtschaftlichen  Produkten  der  englischen
Großeinkaussgesellschaft  von  auswärtigen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften ­
  bezieht.  Dagegen  ist  der  Verkehr  der  Großeinkaufszentralen
unter  sich  noch  sehr  gering.  Sicherlich  dürfte  darin  mit  steigender
konsumgenossenschaftlicher  Entwicklung  eine  Besserung  eintreten.
        <pb n="32" />
        Zweites  Kapitel.
Die  Güterbeschaffung  -er  Konsumgenossenschaften

I.  Der  konsumgenossenschaftliche  Einkäufer  und  die
Lieferanten  der  Konsumvereine.
Als  konsumgenossenschaftlicher  Einkäufer  fungiert  in  den
kleineren  Vereinen  der  erste  Vorstandsbeamte.  Er  kauft  ein  nach
vorheriger  Beratung  mit  den  anderen  Vorstandsmitgliedern;  eine  Vorberatung ­
  wird  allerdings  nicht  immer  möglich  und  auch  nicht  immer
nötig  sein.  In  größeren  Vereinen  beteiligen  sich  auch  vielfach  die
andern  Vorstandsbeamten  am  Einkauf  selbst,  und  zwar  kaufen  sie  entweder ­
  alles  gemeinsam,  oder  es  tritt  eine  Arbeitsteilung  nach  Warengattungen ­
  resp.  Branchen  ein.  Von  einer  Schwerfälligkeit  der  Konsumvereine ­
  beim  Einkauf,  wie  Kritiker  der  Konsumvereine  behauptet
haben,  kann  kaum  die  Rede  sein.  Der  schnelle  Konjunkturwechsel
bedingt,  daß  nicht  jedem  Einkauf  lange  Vorstandssitzungen  vorausgehen
können.  So  kam  es  denn  von  selbst,  daß  die  konsnmgenossenschaftlichen
Einkäufer  als  solche  eine  gewisse  Selbständigkeit  innerhalb  des  Vorstandes ­
  erlangten.  Dasselbe  trifft  zu  auf  die  Stellung  der  Einkäufer
gegenüber  den  anderen  Organen.  Nach  8  27  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  ist  es  möglich,  dem  Vorstand  Beschränkungen  in  der  Geschäftsführung, ­
  also  auch  beim  Einkauf,  aufzuerlegen.  In  den  Statuten
der  Konsumvereine  geschieht  das  auch  insofern,  als  für  den  Einkauf
eines  Warenpostens  Maximalbeträge  je  nach  der  Größe  der  Genossenschaft ­
  festgesetzt  werden.  Einkäufe,  die  diese  Beträge  überschreiten, ­
  unterliegen  der  gemeinsamen  Zuständigkeit  von  Vorstand
und  Aufsichtsrat.  Nach  §  30  des  vom  Zentralverbande  herausgegebenen ­
  Musterstatuts  ist  die  Zuständigkeit  beider  Organe  beim  Einkauf
in  folgenden  Fällen  nötig:
1.  bei  Einführung  neuer  oder  länger  als  ein  Jahr  nicht  geführter
Bedarfsgegenstände;
2.  bei  Einkäufen  von  Bedarfsgütern,  wenn  die  Beträge  für  die
zu  beschaffenden  Posten  und  deren  Vorräte  zusammen  den  halbjährlichen ­
  Durchschnittserlös  daraus  übersteigen.
Schloesser,  Die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung.

3
        <pb n="33" />
        30

Wie  wir  sehen,  handelt  es  sich  hier  um  besondere  Fälle.  Aber
selbst  diese  finden  in  der  Praxis  nicht  immer  die  Beachtung  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Einkäufer.  Keiner  übersieht  besser  die  Marktlage ­
  als  die  Einkäufer  selbst.  Sie  decken  sich  darum  ein,  wenn  es
ihnen  günstig  erscheint  und  machen,  wenn  es  ein  bevorstehender  Konjunkturwechsel ­
  bedingt,  oft  aber  auch  in  weniger  dringenden  Fällen,
erst  nachträglich  dem  Aufsichtsrat  pro  forma  davon  Mitteilung,  bzw.
sie  holen  dann  erst  seine  Genehmigung  ein.
Auch  was  die  Einführung  neuer  Artikel  betrifft,  muß  bemerkt
werden,  daß  diese  Bestimmung  ebenfalls  nicht  mit  ganzer  Strenge
durchgeführt  wird.  „Wenn  sich  ein  Verein,  der  bisher  z.  B.  Scheuerbürsten ­
  führte,  nunmehr  noch  Kleiderbürsten  zulegen  will,  so  ist  dies
kein  neuer  Bedarfsgegenstand,  der  nach  §  30  des  Musterstatuts  unter
die  Zuständigkeit  der  gemeinschaftlichen  Sitzung  fällt." 1 )  Die  Bestimmung ­
  ist  aber  insofern  wichtig,  als  „damit  die  Erhöhung  des  Lagerbestandes ­
  und  die  Einführung  von  vielleicht  schwer  verkäuflichen
Warengattungen  vom  Aufsichtsrate  gutgeheißen  werden  muß"?)
Gegen  die  konsumgenossenschaftlichen  Einkäufer  selbst  hat  man
den  Einwand  erhoben,  daß  sie  in  ihrem  ursprünglichen  Berufe  Arbeiter ­
  gewesen  seien  und  keine  kaufmännische  Vorbildung
genossen  hätten.  Ganz  unberechtigt  ist  der  Vorwurf  nicht,  und  ich
möchte  wohl  behaupten,  daß  die  Konsumgenossenschaftsbcwegung  bereits ­
  eine  noch  größere  Ausdehnung  gefunden  hätte,  wenn  die  leitenden
Beamten  eine  größere  fachmännische  Vorbildung  von  vornherein  gehabt ­
  hätten.  Man  berücksichtige  aber  andererseits,  daß  jene  Arbeiter
sehr  intelligente  Arbeiter  sind;  sie  haben  sich  besonders  hervorgetan,
deshalb  hat  man  sie  zu  Geschäftsführern  gewählt.  Die  konsumgenossenschaftliche ­
  Organisation  ist  ihnen  übrigens  nicht  fremd,  da  es  meist
Leute  sind,  die  in  der  Konsumgenossenschaft  schon  als  Aufsichtsratsmitglied ­
  tätig  waren  oder  sonst  einen  Posten  in  der  Genossenschaft
bekleidet  haben.  Ein  gewisses  Maß  organisatorischer  Fähigkeit  dürfte
ihnen  überhaupt  durch  frühere  Tätigkeit  in  der  Gewerkschaftsbewegung
eigen  sein.  Sodann  steigen  diese  Leute  ja  nicht  sofort  zum  Geschäftsführer ­
  einer  großen  Konsumgenossenschaft  empor.  Sie  beginnen  ihre
Laufbahn  in  kleinen  Vereinen,  und  erst  dann,  wenn  sie  sich  für  ihren
Posten  fähig  erwiesen  haben,  werden  sie  zur  Leitung  größerer  Konsumgenossenschaften ­
  berufen.  Sehr  häufig  kommt  es  auch  vor,  daß  Arbeiter, ­
  die  ans  Grund  ihrer  allgemeinen  Tüchtigkeit  zu  Geschäftsführern
a )  Adolf  Rupprecht,  Konsumgenossenschaftliches  Handbuch  für  Aufsichtsratsmitglieder ­
  S.  38.
2 )  Ebenda  S.  38.
        <pb n="34" />
        kleinerer  Konsumgenossenschaften  ernannt  werden,  nun  allmählich  mit
dieser  Genossenschaft  emporwachsen  und  so  mit  der  Zeit  zu  Leitern
großer  Unternehmen  werden.  Manche  Geschäftsführer,  die  aus  Arbeiterkreiseu
  hervorgegangen  sind,  haben  auch  die  Zwischenstufe  eines
dem  Vorstand  untergeordneten  Angestellten  durchgemacht.  Jedenfalls
haben  jene  intelligenten  Arbeiter  und  heutigen  Einkäufer  im  organisierten ­
  Konsum  in  der  Regel  schon  als  Konsnmgenossenschafter  gewirkt,
ehe  sie  zu  ihrem  wichtigen  Posten  berufen  wurden.
Eine  Ausnahme  davon  kann  bei  der  Gründung  eines  Konsum-Vereins
  vorliegen,  wo  die  Generalversammlung  eine  ihr  geeignet  erscheinende ­
  Person  znm  Geschäftsführer  und  gleichzeitigen  Einkäufer
wählt,  die  vielleicht  noch  niemals  einen  Posten  in  der  Konsumgenossenschaft ­
  bekleidet  hat.  Hier  handelt  es  sich  dann  aber  um  eine
ehrenamtliche  Geschäftsführung.  Diesem  Einkäufer  wird  übrigens
seine  Arbeit  dadurch  erleichtert,  daß  die  Großeiukaufsgesellschaft  bereit
ist,  die  neugegründete  Genossenschaft  vollständig  „einzurichten",  ohne
dabei  übervorteilen  zu  wollen.  Sodann  ist  es  für  den  Einkäufer
leicht,  auch  die  Adressen  von  anderen  geeigneten  Lieferanten  zu  erhalten. ­
  Das  Geheimhalten  der  Bezugsquellen,  wie  es  von  Erwerbsgeschäften ­
  aus  natürlichen  Gründen  geübt  wird,  kennt  ein  Konsum-Verein
  nicht.  Besonders  einfach  gestaltet  sich  der  Einkauf,  wenn  sich
der  Konsumverein  einer  Einkaufsvereinigung  anschließt.  Ich  komme
darauf  in  einem  besonderen  Kapitel  zurück.  Erleichtert  wird  der  Einkauf ­
  in  einer  Konsumgenossenschaft  auch  dadurch,  daß  der  Einkäufer
auf  Grund  der  Mitgliederzahl  den  Bedarf  des  Vereins  sich  leicht  ausrechnen ­
  kann  und  so  eine  Grundlage  für  die  Größe  seiner  Einkäufe  hat.
Ferner  ist  hier  die  Organisation  des  Zentralverbandes  zu  erwähnen,
deren  Funktionäre  den  Konsumvereinen  als  Ratgeber  zur  Verfügung
stehen.  Dazu  kommen  noch  die  zahlreichen  Vorträge,  Zeitschriften
und  Broschüren,  die  dem  konsumgenossenschaftlichen  Einkäufer  Gelegenheit ­
  bieten,  sein  allgemeines  u.nd  spezielles  Wissen  zu  bereicheru.
Nicht  weniger  wesentlich  sind  die  besonderen  Kurse  des  Zentralverbandes ­
  zur  Ausbildung  der  Vorstandsbeamten,  die  von  tüchtigen
Kräften,  Juristen,  Nationalökonomen,  Chemikern  und  alten  konsumgenossenschaftlichen ­
  Praktikern,  geleitet  werden.  Am  wichtigsten  scheint
mir  aber  bei  der  Erörterung  dieser  Frage  zu  sein,  daß  die  Konsum-Vereine
  eine  konsumgenossenschaftliche  Organisation  als
ihre  Hauptlieferantin  haben,  die  auf  das  Wohl  der  Konsumvereine
bedacht  ist.  Sie  geht  den  Vereinen  mit  Warenberichten,  Warenverzeichnissen, ­
  Vorschlagslisten,  Preislisten,  Katalogen  und  Verzeichnissen
der  mit  ihr  in  Verbindung  stehenden  Lieferanten  zur  Hand.  Beson-■
  3*
        <pb n="35" />
        32

ders  beliebt  sind  bei  den  Konsumvereinen  die  heute  zweimal  wöchentlich ­
  erscheinenden  Warenberichte,  die  über  die  allgemeine  Marktlage,
Preislage,  den  Wasserstand  der  Flüsse  usw.  Aufschluß  geben.  Diese
Warenberichte  enthalten  auch  die  sog.  Vorschlagslisten,  wobei  es  sich
um  die  Angabe  der  gerade  günstig  einzukaufenden  Artikel  handelt,  was
dem  Einkäufer  kleiner  Vereine  gute  Dienste  leistet.  Die  Großeinkaufsgesellschaft ­
  als  Lieferantin  unterscheidet  sich  sehr  stark  von  den  anderen
Lieferanten  der  Konsumvereine.  Sie  ist  nur  Mittel  zum  Zweck,
nicht  auch  Selbstzweck.  Dieser  Gedanke  zieht  sich  durch  dieses
ganze  Kapitel  hindurch,  weshalb  ich  an  dieser  Stelle  nicht  besonders
darauf  eingehe.
Trotz  dieser  wesentlichen  Erleichterung  des  konsumgenosseuschaftlichen
  Einkaufs  muß  doch  die  Wahl  des  Einkäufers  sehr  vorsichtig  gehaudhabt
  werden;  denn  „die  Gefahr  der  Ueberredung  und  Beeinflussung
des  Einkäufers  ist  nicht  gering,  und  nur  charakterfeste,  energische  und
mit  Warenkenntnissen  versehene  Personen  sollten  zum  Einkäufer  in
den  Konsumvereinen  bestimmt  werden"?)  In  einer  Vorstandswahl
durch  die  Generalversammlung  kann  es  leicht  vorkommen,  daß  sich  die
Wühler  durch  das  Redetalent  eines  Kandidaten  beeinflussen  lassen
und  weniger  auf  seine  sonstigen  Fähigkeiten  Rücksicht  nehmen.  Man
ist  deshalb  in  den  Konsumvereinen  dazu  übergegangen,  daß  der  Aufsichtsrat ­
  zuerst  über  die  in  Frage  kommenden  Personen  berät  und
dann  der  Generalversammlung  Vorschläge  unterbreitet,  wodurch  der
Wahl  durch  die  Generalversammlung  die  Wahllosigkeit  genommen
wird.
Eine  Jnteressierung  der  konsumgenossenschaftlichen  Einkäufer ­
  am  Umsätze  oder  am  Ueberschuß  durch  Prämien  usw.  kennt  man
nicht,  wenigstens  ist  sie  in  den  meisten  deutschen  Konsumvereinen  unbekannt. ­
  Man  würde  auch  damit  die  Einkäufer  leicht  verleiten,  weniger
auf  die  Qualität  der  Bedarfsgüter,  als  auf  ziffernmäßige  Billigkeit  zu
sehen.  Im  übrigen  ist  bei  den  Verwaltuugsbeamten  der  Konsumgenossenschaften ­
  von  vornherein  ein  starkes  Eigeninteresse  vorhanden,
wenn  es  auch  ideeller  Natur  ist.  Zu  einem  Teile  entspringt  dieses
Eigeninteresse  der  Begeisterung  für  die  kousumgenossenschaftliche  Idee,
an  deren  Verwirklichung  die  Verwaltungsbeamteu  als  führende  Männer ­
  mitarbeiten.  Das  mag  absonderlich  klingen  in  unserem  materialistischen ­
  Zeitalter,  und  doch  beruht  diese  Angabe  auf  ganz  besonderen
Beobachtungen.  Zum  andern  Teil  ist  es  der  Ehrgeiz  jener  Beamten,
in  dem  großen  Wettbewerb  der  Konsumgenossenschaften  den  Rekord

s)  Rupprecht,  a.  a.  O.  S.  53.
        <pb n="36" />
        schlagen  zu  wollen,  mag  nun  der  Wettbewerbskreis  eng  oder  weit
gezogen  sein.  Daß  ein  derartiger  Wettbewerb  entstehen  konnte,  hängt
zusammen  mit  der  Publizität  der  Genossenschaften,  wodurch  es  möglich ­
  war,  eine  Gegenüberstellung  der  Umsatzziffern,  Mitgliederzahlen
usw.  zu  machen,  wie  wir  sie  in  den  Jahresberichten  der  konsumgenosscnschaftlichen
  Verbände  finden.  Schließlich  wäre  noch  ein  zwingender ­
  äußerer  Grund  zu  nennen,  d.  i.  das  Verlangen  der  Mitglieder
nach  „Dividende".  Eine  bestimmte  „Dividende"  muß  unbedingt  herausgewirtschaftet
  werden.  Das  ist  aber  nur  dann  möglich,  wenn  die  verantwortlichen ­
  Beamten  stets  ans  das  Wohl  ihrer  Genossenschaften
bedacht  sind  und  jeden  Vorteil  für  sie  herauszuholen  suchen.
Die  Lieferanten,  mit  denen  der  konsumgenossenschaftliche
Einkäufer  in  Verbindung  tritt,  kann  man  unterscheiden  in
1.  Erwerbsbetriebe,
2.  konsumgenossenschaftliche  Einkaufszentralen,
3.  Konsumgenossenschaften.
Die  letzte  Gruppe,  die  Konsumgenossenschaften,  sind  heute  noch
unbedeutend  als  Lieferanten  anderer  Konsumvereine,  wenigstens  was
die  Umsatzgröße  anbelangt.  Der  Hauptlieferant  der  Konsumvereine
ist  die  Großeinkaufsgescllschaft.  Die  1486  Konsumgenossenschaften,
die  im  Jahre  1913  von  der  Großeinkaufsgesellschaft  in  Hamburg
Waren  bezogen,  hatten  bei  dieser  Einkaufszentrale  einen  Umsatz  in
Prozenten  des  Umsatzes  des  eigenen  Geschäfts  von  28,7  &amp;lt;y 0 ,  int  Jahre
1910  betrug  der  Prozentsatz  erst  21,4  o/g.  Ziehen  wir  von  deut  Umsatz ­
  im  eigenen  Geschäft  20°/o  ab  -  so  hoch  ist  nahezu  der  Aufschlag ­
  in  den  Konsumvereinen  —,  um  den  ungefähren  Einkaufswert
der  Waren  zu  erhalteu,  der  für  unsere  Berechnung  ja  nur  allein
maßgebend  sein  kann,  so  bekommen  wir  für  das  Jahr  1913  einett
Umsatz  bei  der  G.  E.  G.  von  rund  36i&amp;lt;&amp;gt;/o.  In  den  einzelnen  Vereinen ­
  und  sogar  in  den  einzelnen  Unterverbänden  ist  der  Prozentsatz
der  Einkäufe  von  der  G.  E.  G.  sehr  verschieden.  Oft  sind  es  nur
einige  Prozent,  die  die  Vereine  von  ihr  kaufen;  es  gibt
aber  auch  Konsumgenossenschaften,  die  nahezu  ihren  ganzen  Bedarf
bei  ihr  decken.  Im  letzten  Falle  wird  es  sich  meist  um
neuere  Vereine  handeln,  die  in  der  Hauptsache  voti  der  G.  E.  G.
eingerichtet  wurden.  Es  ist  natürlich  unmöglich,  daß  die  Vereine
ihren  gesamten  Bedarf  bei  der  Einkausszentrale  decken.  Das  wurde
ja  auch  mit  der  Gründung  der  G.  E.  G.  nicht  beabsichtigt.  Nach
unserer  Definition  will  die  G.  E.  G.  ja  nur  diejenigen  Waren  vermitteln,
  die  die  Konsumvereine  sich  nicht  besser  und  billiger  selbst  beschaffen ­
  können.  So  fällt  vor  allen  Dingen  der  Prozentsatz  der  Eigen-
        <pb n="37" />
        34

Produktion  der  Konsumvereine  für  den  Umsatz  mit  der  G.  E.  G.  teilweise, ­
  unter  Umständen  sogar  ganz  fort.  Die  von  den  Vereinen  selbst
hergestellten  Bedarfsgüter  machen  aber  bei  vielen  Vereinen  einen  erheblichen ­
  Prozentsatz  vom  Umsatz  aus.
In  den  folgenden  Abschnitten  werden  wir  sehen,  wie  sich  der  Verkehr ­
  mit  den  verschiedenen  Arten  von  Lieferanten  im  einzelnen  gestaltet ­
  und  welche  Eigenarten  sich  ergeben.  Wir  haben  es  dabei
hauptsächlich  mit  dem  Güterbezug  der  Konsumvereine  von  den  Einkaufszentralen ­
  zu  tun.
II.  Der  Gülerbezug  der  Konsumgenossenschaften  von
Erwerbsgeschäften.
Ich  habe  mir  hier  nicht  die  Aufgabe  gestellt,  das  ganze  Gebiet
des  konsumgenossenschaftlichen  Güterbezugs  von  Erwerbsgeschäften
darzustellen;  denn  es  entspricht  in  vielen  Dingen,  besonders  in  seiner
Technik,  dem  Warenbezug  eines  Erwerbsgeschäfts  vom  andern.  Hier
habe  ich  nur  diejenigen  Erscheinungen  herausgegriffen,  die  für  die
Konsumgenossenschaft  als  Käufer  von  Erwerbsgeschäften  besonders
typisch  sind  und  wodurch  sie  sich  von  den  meisten,  in  einzelnen
Punkten  sogar  von  allen  Erwerbsgeschäften  unterscheidet.
Durch  den  großen  Bedarf  und  das  Barzahlungsprinzip  können
die  Konsumvereine,  im  besonderen  ihre  Gesamtorganisation,  die  Großeinkaüfsgesellschaft,
  einen  ungeheuren  Einfluß  auf  ihre  Lieferanten
ausüben.  In  sehr  vielen  Kleinhandelsgeschäften  ist  bekanntlich  das
Umgekehrte  der  Fall.  -Besonders  deshalb  ist  die  Konsumgenossenschaft
ein  angenehmer  Abnehmer,  weil  sie  an  dem  Prinzip  der  Barzahlung
streng  festhält.  Die  Lieferanten  sind  froh,  wenn  sie  einmal  ihre  Waren
nicht  auf  Borg  geben  müssend)
Als  Beispiel  für  die  Macht  der  Konsumvereine  nenne  ich  den
Kampf  mit  dem  Markenartikelverband.  Entgegen  den  Bestimmungen
dieses  Verbandes  hatten  Konsumvereine  unter  den  festgesetzten  Preisen
Bedarfsgüter  abgegeben.  Da  man  auch  fernerhin  nicht  von  dieser  Gewohnheit ­
  abgehen  wollte,  so  verhängte  der  Markenartikelverband  über
die  „Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine"  in  Hamburg  als
Lieferantin  der  Konsumvereine  die  Sperre.  Einige  Mitglieder  aber

ft  Tie  Schulden  für  Bedarfsgüter  in  Prozenten  des  Umsatzes  betrugen
durchschnittlich  bei  den  Konsumenten  des  Zentralverbandes  im  Jahre  1913
2%.  Sie  sind  auf  diese  Zahl  seit  1908  gesunken,  wo  sie  noch  2,8°/o  betrugen. ­
  Der  Durchschnitt  im  Allgemeinen  Verbände  betrug  sogar  nur  1,1  %
im  Jahre  1911.
        <pb n="38" />
        35

traten  aus  dem  Verband  aus,  um  die  Großeinkaufsgesellschaft  nicht
als  guten  Abnehmer  und  Zahler  zu  verlieren.  Damit  war  schon  etwas
erreicht.  Die  Konsumentenorganisationen  taten  aber  noch  mehr.  Sie
informierten  sich,  ob  die  Außenseiter  den  Bedarf  der  Konsumvereine
u.  U.  allein  decken  könnten.  Da  dies  angenommen  werden  konnte,  bestellte ­
  man  einfach  bei  diesen  Konkurrenzgeschäften.  Nun  machten  aber
die  Mitglieder  der  Konsumvereine  Schwierigkeiten.  Sie  verlangten
unter  allen  Umständen  die  alten  Marken,  wie  Kathreiners  Malzkaffee,
Thompsons  Seifenpnlver  usw.  und  wollten  sich  im  ersten  Augenblick
nicht  davon  abbringen  lassen.  Da  beriefen  die  Vorstände  mit  den
Aufsichtsräten  zusammen  Generalversammlungen  ein,  und  nun  wurden
die  Unzufriedenen  über  jenen  Streit  aufgeklärt  niit  der  Wirkung,  daß
der  Kapitalistenhaß  der  unteren  Klassen  diese  dazu  veranlaßte,  sich  in
Zukunft  mit  anderer  Seife  als  mit  Sunlightsoap  zu  waschen.  Die  Konsumvereine ­
  hatten  also  ihre  Forderungen  durchgesetzt  und  kamen  in
Zukunft  ohne  Markenartikelverband  aus.  Das  hatte  noch  eine  besondere ­
  Folge.  Die  Mitglieder  des  genannten  Verbandes  sahen  allmählich ­
  den  großen  Verlust  ein,  den  sie  durch  die  Aufrechterhaltung
ihrer  Bestimmungen  hatten,  und  zogen  ihre  Forderungen  zurück.  Es
war  das  allerdings  zu  spät,  da  die  Großeinkaufsgesellschaft  bereits
anderwärts  Beziehungen  angeknüpft  hatte.
Einen  ähnlichen  Fall  hatte  der  Konsumverein  L  e  i  p  z  i  g-P  l  a  gwitz
  bereits  im  Jahre  1896.  Dieser  Verein  lehnte  die  Monopolpreise ­
  der  Firma  Kathreiner  für  die  Detailabgabe  ab  und  setzte  es
durch,  daß  er  zu  billigeren  als  den  ursprünglich  vorgesehenen  Preisen
abgeben  durfte.
Derartige  Berichte  liegen  uns  auch  aus  dem  Auslande  vor.
So  siegten  die  dänischen  Konsumvereine  über  einen  Zementring ­
  und  bauten  eine  eigene  Zementfabrik.  Ferner  berichtet  man
aus  Dänemark  von  einem  erfolgreichen  Kampf  gegen  ein  Kohlenkartell. ­

Interessant  ist  auch  der  Kampf  des  Basler  Konsumvereins ­
  und  der  Anglo  Swiß  Condensed  Milk  Comp,  in  Cham  gegen
die  Schweizer  M  i  l  ch  b  a  u  e  r  n.  Bei  den  Vertragsverhandlungen
zwischen  letzteren  und  ihren  Abnehmern  im  Frühjahr  1913  kam  es  zu
Schwierigkeiten  bezüglich  des  Preises  und  der  Verkaufsbedingungen
für  Milch.  Unter  anderem  hatten  die  organisierten  Milchbauern  das
Verlangen,  daß  die  Konsumvereine  nur  Milch  von  den  dem  Verbände
angeschlossenen  Produzenten  kaufen,  dagegen  auf  die  sogenannte
„wilde"  Milch  der  Außenseiter  verzichten  sollten.  Ferner  wollte  sich
der  Milchproduzentenverband  nur  zu  einer  Vertragsdauer  von  einem
        <pb n="39" />
        36

halben  Jahre  herbeilassen,  um  dann  im  Herbst  bei  der  bevorstehenden
Milchknappheit  hohe  Preise  durchdrücken  zu  können.  Auch  sollten  die
Konsumvereine  einwilligen,  keine  Milch  an  andere  Konsumvereine ­
  oder  Händler  zu  verkaufen.  Da  man  diese  Forderungen  nicht
anerkennen  konnte,  brach  man  die  Verhandlungen  ab.  Die  Konsumvereine ­
  konnten  anderwärts  genügend  Milch  bekommen.  Wie  der
Markenartikelverband,  so  war  denn  auch  der  Milchproduzentenverband ­
  einige  Monate  später  zu  einer  Einigung  bereit.  Diese  kam  auch
zustande,  nachdem  die  Milchbauern  ihre  den  Konsumenten  nachteiligen ­
  Bestimmungen  aufgegeben  hatten.
Ein  anderer  Fall  wird  aus  England  berichtet.  Dort  wurde
ein  Seifenkartell  gegründet.  Um  sich  seiner  Willkür  zu  entziehen, ­
  bestellten  die  englischen  Konsumvereine  nunmehr  ihre  Seife
in  viel  größerem  Maße  als  vorher  bei  den  Seifenfabriken  ihrer  Großeinkaufsgesellschaft. ­
  Das  bedeutete  für  das  Kartell  einen  großen  Rückgang ­
  ini  Absatz;  man  muß  berücksichtigen,  daß  in  England  ein  Drittel
der  Bevölkerung  in  Konsumgenossenschaften  organisiert  ist.  Nach  ganz
kurzem  Bestehen  mußte  sich  auch  daun  die  monopolistische  Organisation
auflösen.
Diese  wirtschaftlichen  Siege,  deren  hier  noch  mehr  zitiert  werden
könnten  —  man  blättere  nur  die  Konsumgenossenschaftliche  Rundschau
durch  —,  zeigen  uns  den  gewaltigen  Einfluß,  den  die  Konsumvereine
im  Verkehr  mit  den  Erwerbsgeschäften  ausüben:  Man  tritt  aus  dem
Kartell  aus,  um  die  Konsumvereine  nicht  als  Abnehmer  zu  verlieren;
man  löst  sogar  Kartelle  auf,  weil  die  Konsumgenossenschaften  die
Kartellbestimmungen  nicht  anerkennen  wollen.  Das  ist  die  ungeheure ­
  Wirkung  jener  Riesenorganisationen  zur  Wahrung  der  Konsumenteninteressen. ­
  Die  Konsumgenossenschaften  sind  sich  ihrer  Macht
und  Stärke  natürlich  auch  bewußt.  „Proletarisches  Selbstbewußtsein"
nennt  es  Paul  Göhre.  Im  Jahre  1890,  als  der  Leipzig-Plagwitzer
Verein  noch  verhältnismäßig  jung  war,  schreibt  dieser  schon  an
eine  Firma,  die  ihn  um  Referenzen  gebeten  hatte:  „Wir  teilen  Ihnen
kurz  mit,  daß  wir  es  nicht  für  nötig  erachten,  Referenzen  zu  geben.
Seit  den  letzten  vier  Jahren  ist  uns  dieser  Fall  nicht  mehr  vorgekommen ­
  .  .  .  ."?)  Im  allgemeinen  schreiben  die  Konsumgenossenschaften ­
  in  höflichem  Geschäftston,  ohne  allerdings  dabei  zu  „kriechen".
Auch  das  Schmiergelderunwesen  scheint  im  konsumgenossenschaftlichen ­
  Güterverkehr  weniger  üblich  zu  sein  als  im  erwerbs-6

 )  Paul  Göhre,  Die  deutschen  Arbeiterkonsumvereine.  Berlin  1910.
S.  190.
        <pb n="40" />
        37

mäßigen  Warenverkehr?)  Darüber  weiß  Paul  G  ö  h  r  e  Interessantes
aus  dem  großen  Plagwitzer  Konsumverein  zu  berichten.  Er  gibt  die  Abschrift ­
  des  folgenden  Briefes,  den  ein  früherer  Geschäftsführer  des
genannten  Vereins  geschrieben  hat?)
„Durch  Ihren  Herrn  X.  erhielt  der  Unterzeichnete  in  einem  persönlich
adressierten  Eilbriefe  einen  Hundertmarkschein.  Ich  muß  Ihnen  gestehen,  daß
mir  so  etwas  in  meiner  langjährigen  Tätigkeit  noch  nicht  geboten  worden  ist.
Die  Sache  befremdet  mich  umsomehr,  da  Sie  doch  schon  an  der  Retournierung
des  Weihnachtsgeschenkes  erkennen  mußten,  daß  ich  derartigen  Sachen  nicht
zugänglich  bin.  Ich  sehe  mich  nun  gezwungen,  Ihnen  mitzuteilen,  daß  wir
von  heute  ab  die  Geschäftsverbindung  mit  Ihnen  abbrechen.  Die  hundert  Mark
gehen  abzüglich  des  Portos  per  Postanweisung  an  Ihre  Firma  zurück."
Ein  anderer  Brief  an  einen  Spediteur  lautet  ganz  lakonisch:
«Ihre  Zigarren  mißfallen  uns.  Wir  ersuchen  Sie,  die  Kiste  unverzüglich ­
  abholen  zu  lassen,  und  zwar  morgen,  Sonnabend;  sonst  sehe  ich  mich
genötigt,  sie  einem  Spediteur  zur  Aufbewahrung  zu  geben."
Natürlich  sind  nicht  alle  Geschäftsführer  gegen  derartige  Versuchungen ­
  gefeit.  Doch  geht  im  allgemeinen  die  Auffassung  der  Geschäftsführer ­
  dahin,  daß  sie  das  Vermögen  von  vielen  armen  Arbeitern ­
  zu  verwalten  haben  und  sich  nur  von  konsumgenossenschaftlichen
Interessen  bei  ihren  geschäftlichen  Handlungen  leiten  lassen  dürfen.
Ausnahmen  bestätigen  nur  die  Regel.
In  besonderem  Maße  nehmen  die  Konsumvereine  auf  die
Qualität^)  der  Bedarfsgüter  bei  ihren  Einkäufen  Rücksicht.  Das
Konsumenteninteresse  dieser  Organisation  macht  es  dem  Einkäufer
zur  vornehmsten  Pflicht,  nur  einwandfreie  Waren  einzukaufen.  Große
Vereine  haben  besondere  Maßnahmen  für  die  Durchführung  des
Qualitätsprinzips  getroffen.  „So  werden  im  Konsumverein  Stuttgart ­
  seit  1876  regelmäßig  Berichte  über  amtliche  Warenuntersuchungen ­
  gegeben,  die  oft  mehrere  Hundert  Mark  jährlich  kosten.  Die
Lieferanten  der  betreffenden  Artikel  werden  von  dem  Ausfall  der
Untersuchungen,  besonders  natürlich  von  Beanstandungen,  jeweils
verständigt,  und  bei  der  Warenbestellung  wird  ans  die  Ergebnisse  der
6 )  Ein  sicheres  Urteil  darüber  möchte  ich  damit  nicht  gefällt  haben.
Wie  weit  das  Schmiergelderunwesen  im  Verkehr  der  Erwerbsgeschäfte
unter  sich  und  mit  öffentlichen  Körperschaften  Ausdehnung  gefunden  hat,
schildert  interessant  Wilhelm  B  e  ck-Steglitz  in  der  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft ­
  und  Handelspraxis  1911  Nr.  6;  ferner  Haasis  in  seinem
Buche  über  Schmiergelderunwcsen,  Stuttgart  1913.
ft  Paul  G  ö  h  r  e,  a.  a.  O.  S.  281.
s)  Luxuriöse  Verpackung  spielt  dagegen  beim  Einkauf  der  Konsumvereine
keine  Rolle.  So  kommt  es  denn  auch  vor,  daß  die  Lieferanten  ausdrücklich
in  ihren  Angeboten  an  Konsumvereine  bemerken,  daß  der  Preis  bei  Verzicht
auf  die  kostspielige  Ausmachung,  Reklame  usw.,  sich  um  soundsoviel  ermäßige.
        <pb n="41" />
        38

Untersuchungen  sorgfältig  Rücksicht  genommen."«)  Der  Breslauer
Konsumverein  schreibt  hierüber  gelegentlich  in  einem  Geschäftsberichte:
Auch  im  Berichtsjahre  standen  die  Vereinswaren  bezüglich  ihrer  Beschaffenheit ­
  unter  der  dauernden  Kontrolle  des  vereidigten,  staatlich  approbierten ­
  Nahrungsmittel-Chemikers  Dr.  36.  Sie  erstreckte  sich  nicht  nur  auf
Proben  von  unseren  Lieferanten  und  auf  Waren  aus  unserem  Hauptlager,
sondern  auch  auf  die  in  den  Verkaufsstellen  befindlichen  Vorräte.  Die  uns
von  dem  Genannten  eingereichten  Analysen  und  Begutachtungen  leisteten
uns  beim  Einkauf  gute  Dienste  und  erhöhten  die  Gewähr  usw.
Noch  andere  Beispiele  ließen  sich  dafür  anführen.  Besonders
interessant  in  dieser  Beziehung  sind  die  Einrichtungen  der  Großeinkaufsgesellschaft ­
  in  Hamburg,  auf  die  ich  noch  später  zurückkomme?«)
Gerade  darin,  daß  Konsumvereine  nur  einwandfreie  Güter  vermitteln ­
  wollen,  liegt  auch  ein  Grund,  daß  mittelmäßige  Vereine  auf
die  Vermittlung  einzelner  Artikel  verzichten  müssen,  da  sie  keinen
genügenden  Einfluß  auf  den  Produzenten  ausüben  können.
Nicht  jeder  Verein  ist  so  gestellt,  wie  der  Basler  Konsumverein,
der  z.  B.  seinen  Milchlieferanten  in  besonderen  Reglements  Vorschriften ­
  über  Qualität,  Behandlung  und  Transport  der  Milch,  sowie  über
die  Pflege  und  Fütterung  der  Kühe  usw.  gibt.")
Die  Erwerbsgeschäfte  dagegen  nehmen  nicht  immer  bei  ihren  Einkäufen ­
  auf  tadellose  Beschaffenheit  der  Ware  Rücksicht,  wenn  sie  daraus ­
  einen  Vorteil  ziehen  können.  Ein  heute  noch  leider  allzu  häufig
angewandtes  Konkurrenzmittel  ist  es  gerade,  „billig  und  schlecht"")
zu  liefern.  Daneben  besteht  allerdings  ein  anderes  Mittel,  d.  i.  auf
Grund  der  besseren  Qualität  Sieger  im  Konkurrenzkampf  zu  bleiben.
Die  erste  Art  der  Konkurrenzmittel  hat  aber  viel  mehr  Aussicht  auf
Erfolg,  da  die  Käufer  nicht  immer  in  der  Lage  sind,  über  Qualitäts-«)
  vr.  Hugo  Kramer,  Kleinhandel  und  Konsumvereine,  besonders  in
Württemberg,  S.  85.
io)  S.  Seite  50  f.
")  Es  dürfte  hier  nicht  uninteressant  sein,  wie  der  Milchbezug  des
Basler  Vereins  selbst  vor  sich  geht:  Die  gesamte  Milchproduktion  einer  Milchgenossenschaft ­
  wird  für  ein  halbes  oder  ganzes  Jahr  käuflich  übernommen.
Die  Milchbauern  eines  Dorfes  vereinigen  sich  zu  einer  Milchgesellschaft  und
errichten  eine  Sammelstelle,  wo  die  Milch  gewogen  und  dann  spediert  wird.
Die  Milchbauern  sind  verpflichtet,  ihr  gesamtes  Milchquantum,  abzüglich  des
Hausbedarfs,  an  diese  Sammelstellen  abzuliefern.  Die  Milch  wird  per  Kilo
eingekauft,  wobei  1030  Gramm  ein  Liter  sind.  Die  zu  viel  gelieferte  Milch
wird  verkäst  oder  zentrifugiert.  Die  Käsereien  und  Milchküchen  sind  die  Regulierstellen ­
  für  den  Milchbezug.  (Nach  einem  Referat  von  dem  Basler  Konsumgenossenschafter ­
  G.  Angst  auf  dem  10.  ordentlichen  Genossenschaftstag  in
Dresden  1913.)
")  Schär,  a.  a.  O.  S,  255  ff.
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        39

unterschiede  zu  urteilen.  Außerdem  sind  es  heute  oft  gerade  die
Käufer,  die  Schundartikel  wünschen.  Handel  und  Industrie  kommen
darin  leider  dem  Wunsche  der  Konsumenten  nach.  Darunter  haben
die  Konsumvereine  in  ihrem  Bestreben,  den  Mitgliedern  nur  Qualitätsgüter ­
  zu  verschaffen,  sehr  stark  zu  leiden.
Aus  der  Eigenart  der  Konsumvereine  ergeben  sich  noch  weitere
Abweichungen  vom  Warenverkehr  der  Erwerbsgeschäfte.  Die  nahen
Beziehungen  der  Konsumvereine  zu  den  Gewerkschaften  einerseits ­
  und  das  Bestreben  der  Konsumvereine,  ihren  Abnehmern  möglichst ­
  einwandfreie  Güter  zu  beschaffen,  andererseits,  gab  Anlaß ­
  zu  folgender  Resolution  auf  dem  7.  ordentlichen  Genossenschaftstag ­
  des  „Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine"  1910  in
München:
„Hausindustrie  und  Heimarbeit  erweisen  sich  sowohl  in  ihrer
alten,  wie  in  ihrer  neuen  Form  als  eine  überaus  rückständige  Betriebsweise.
Ihre  Kennzeichen  sind:  Lange  Arbeitsdauer,  niedrige  Löhne,  Ausbeutung  der
Kinder  und  ungesunde  Arbeits-  und  Wohnräume,  wodurch  die  Arbeiterklasse
wirtschaftlich  und  gesundheitlich  schwer  geschädigt  wird.  Die  ungeeigneten
Arbeitsstätten  und  der  schlechte  Gesundheitszustand  der  Heimarbeiter  machen
die  Heimarbeit  zu  einem  furchtbaren  Herd  aller  Infektionskrankheiten,  wodurch
eine  hohe  Gefahr  für  alle  Konsumenten  von  Heimarbeitsprodukten  sowie  für
die  gesamte,  Bevölkerung  entsteht."
„Soweit  die  Herstellung  der  Nahrungs-  und  Genußmittel  durch  die  Hausindustrie ­
  in  Frage  kommt,  sind  generell  die  hausindustriellen  Produkte  von
der  Bedarfsbefriedigung  der  organisierten  Konsumenten  auszuschließen."
Die  Strafanstaltserzeugnisse  betreffend,  wurde  u.  a.
folgendes  beschlossen:
„Die  Arbeitskraft  der  Gefangenen  wird  meistens  zu  einem  niedrigen
Preise  an  Privatunternehmer  verkauft,  welche  mit  Hilfe  dieser  billigen  Arbeitskraft ­
  minderwertige  und  billige  Produkte  herstellen,  durch  deren  Vertrieb
die  reelle  Warenverteilung,  die  Konsumenten  und  die  freien  Arbeiter  gleichermaßen ­
  geschädigt  werden."
„Die  Vorstände  der  Konsumvereine  werden  ersucht,  bei  ihren  Wareneinkänfeu
  und  Bestellungen  keine  Artikel  zu  kaufen,  die  ganz  oder  teilweise
in  Strafanstalten  angefertigt  sind,  und  Firmen,  die  in  solchen  Anstalten  herstellen ­
  lassen  oder  Strafanstaltserzeugnisse  in  Vertrieb  bringen,  bei  Einkäufen
oder  Bestellungen  nicht  mehr  zu  berücksichtigen."
Diese  Resolution  wie  auch  die  erste  werden  von  den  Konsum-Vereinen
  ziemlich  streng  beachtet.  Nicht  weniger  findet  folgende  Resolution ­
  gegenüber  den  Gewerkschaften  die  Berücksichtigung  der  Konsumvereine: ­

„Der  Vorstand  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  verpflichtet
sich,  den  Konsumvereinen  zu  empfehlen,  daß  bei  Lieferungsaufträgen  sowie  bei
Vergebung  von  Arbeiten  der  Vereine  nur  solche  Firmen  Berücksichtigung  finden,
        <pb n="43" />
        40

welche  die  Gewerkschaften  und  die  von  diesen  mit  den  Arbeitgebern  abgeschlossenen ­
  Tarife  und  Vereinbarungen  anerkennen.
Soweit  schriftliche  Werkverträge  über  die  Vergebung  von  Arbeiten  und
Lieferungen  in  Frage  kommen,  wird  den  Genossenschaften  empfohlen,  in  diese
Kontrakte  eine  Klausel  aufzunehmen,  wonach  der  Unternehmer  verpflichtet  ist,
die  Gewerkschaft  und  die  zwischen  diesen  und  den  Arbeitgebern  abgeschlossenen
Tarife  und  Vereinbarungen  anzuerkennen."
So  haben  die  Konsumvereine  bei  ihren  Einkäufen  auf  eine  Reihe
dou  Bestimmungen  Rücksicht  zu  nehmen,  die  sie  verpflichten,  nicht
stets  da  zu  kaufen,  wo  es  ziffernmäßig  am  billigsten  ist  wie  das
Erwerbsinteresse  es  gebieterisch  verlangt,  sondern  da,  wo  das  K  o  nsumenteninteresse,
  sowie  auch  das  Arbeitnehmerinteresse ­
  in  jeder  Beziehung  gewahrt  bleiben.  —
Zum  Schluß  noch  einige  Worte  über  den  Güterbezug  von  P  r  od
  u  z  e  n  t  e  n  g  e  n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  e  n.  Die  Konsumgenossenschaften
waren  von  jeher  bestrebt,  innige  geschäftliche  Beziehungen  zu  Produzentengenossenschaften ­
  zu  pflegen,  nicht  allein  zu  A  r  b  e  i  t  s  genoss ­
  e  n  s  ch  a  f  t  e  n,  wo  von  vornherein  persönliche  Beziehungen  zu
einer  Geschäftsverbindung  führten,  sondern  auch  mit  anderen  Produzentengenossenschaften, ­
  wobei  besonders  die  landwirtschaftlichen ­
  eine  Rolle  spielen.  Man  geht  darin  so  weit  —  jedenfalls
ist  das  früher  der  Fall  gewesen  •—,  daß  man  besonders  rücksichtsvoll ­
  im  Verkehr  mit  diesen  Genossenschaften  ist,  z.  B.  bei  Bemängelung ­
  irgendwelcher  Mißstände  u.  dgl.")  Es  ivar  wohl  der  Gedanke ­
  der  genossenschaftlichen  Homogenität,  der  dazu
Anlaß  gab.  M.  E.  ist  aber  diese  Gleichartigkeit,  heute  wenigstens,
nur  eine  rein  äußerliche,  denn  die  Interessen  der  beiden  Genossenschaftsarten ­
  stehen  sich  diametral  entgegen.  Allerdings  muß  das  eine
hervorgehoben  werden,  daß,  wenn  diese  Genossenschaften  nicht  nur  dem
einseitigen  Produzenteninteresse  huldigten,  sondern  sich  gleichzeitig

")  Bemerkenswert  ist  auch  in  dieser  Beziehung,  was  der  Bielefelder
Konsumverein  in  seinem  Geschäftsberichte  für  das  Jahr  1913  mitteilt.  Der
genannte  Verein  hatte  einen  Vertragsabschluß  mit  einer  genossenschaftlichen
Molkerei  in  Bielefeld.  Die  Direktion  der  Molkerei  trat  an  die  Konsumgenossenschaft ­
  heran  wegen  Erhöhung  des  Milchpreises  um  einen  Pfennig  per
Liter,  obwohl  der  Vertrag  noch  3  Jahre  dauerte.  Der  Konsumverein  Bielefeld
nahm  das  Verlangen  an  mit  Rücksicht  auf  das  ungünstige  finanzielle  Ergebnis
der  Molkerei.  Wir  sehen  hieraus  zweierlei:  Den  großen  Einfluß,  den  die  Konsumgenossenschaft ­
  bei  der  Produzentengenossenschaft  hat  und  ferner,  daß  sie
diesen  Einfluß  nicht  dazu  benutzt,  den  Produzenten  zu  erdrücken.  Bei  letzterem
mögen  ja  auch  nicht  nur  altruistische  Gründe  mitgespielt  haben,  da  die
Molkerei  für  den  Konsumverein  ein  angenehmer  Lieferant  war.
        <pb n="44" />
        41

von  idealen  Gesichtspunkten  leiten  ließen,  indem  sie  eine  möglichst  enge
Verbindung  von  Produzent  und  Konsument  im  allgemeinen  sozialen
Interesse  erstrebten,  sie  auch  eine  innere  Homogenität  schaffen  würden, ­
  die  ein  Zusammenarbeiten,  wie  es  die  Konsumgenossenschaften  oft
versucht  haben,  gestatten  würde.
Wie  man  heute  in  dieser  Frage  auf  beiden  Seiten  denkt  und  tut,
lassen  die  Worte  von  Heinrich  K  a  u  f  m  a  n  n  aus  dem  letzten  Internationalen ­
  Genossenschaftskongreß  in  Glasgow  erkennen.  Kaufmann  sagte
bei  dieser  Gelegenheit  u.  a.,  daß  man  heute  noch  nicht  darüber  urteilen
könne,  ob  cs  wünschenswert  sei  und  ob  es  gelingen  werde,  einen  „organisatorisch ­
  genossenschaftlichen  Güterverkehr  durch  Preisfestsetzungen  und
Kaufverträge"  zwischen  landwirtschaftlichen  Produktivgenossenschaften
und  Konsumgenossenschaften  —  „etwa  nach  Art  der  Reichstarifverträge
zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer"  —  zu  schaffen.  „Vorläufig
scheint  bei  den  konsumgenossenschaftlichen  Organisationen  eine  größere
Neigung  vorhanden  zu  sein,  Versuche  in  der  Richtung  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Eigenproduktion  landwirtschaftlicher  Produkte  zu
machen.  Auch  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  —  wenigstens
in  Deutschland,  wo  allerdings  auch  politische  Gründe  mitsprechen  dürften ­
  —  scheinen  auf  den  direkten  Verkauf  ihrer  Produkte  an  industrielle
Konsumgenossenschaften  und  deren  Großeinkaufsgesellschaften  kein  besonderes ­
  Gewicht  zu  legen."
An  einer  andern  Stelle")  sagt  Kaufmann  von  den  Bezügen
der  dem  Zentralverbande  angegliederten  Konsumvereine  von  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  und  Landwirten,  daß  überall  „das
Bestreben  vorhanden  ist,  den  direkten  Geschäftsverkehr  mit  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  und  Landwirten  zu  pflegen.  Es  kann
jedoch  nicht  behauptet  werden,  daß  überall  systematisch  in  dieser  Beziehung ­
  gearbeitet  wurde.  Wir  stehen  vor  den  ersten  Anfängen  einer
Entwicklung,  die  aus  einer  großen  Fülle  von  Einzelerscheinungen
besteht.  Es  sind  vielfach  nur  die  ersten  tastenden  Versuche  sowohl  bei
den  Konsumgenossenschaften,  als  auch  bei  den  landwirtschaftlichen  Genossenschaften ­
  und  Landwirten  vorhanden,  miteinander  in  direkte  Geschäftsverbindung ­
  zu  kommen.  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  sich
aus  diesen  Versuchen  mehr  und  mehr  gefestigte  Verhältnisse  entwickeln
werden,  die  es  leichter  machen,  zu  einem  abschließenden  Urteil  zu  gelangen, ­
  als  es  heute  der  Fall  ist."
In  E  n  g  l  a  n  d  ist  der  Verkehr  mit  landwirtschaftlichen  Genossenschaften ­
  sehr  stark  ausgedehnt,  speziell  auch  mit  dänischen  Genossen-")

  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  für  das  Jahr  1913,  S.  23.
        <pb n="45" />
        42

schäften.Aber  auch  in  Deutschland  bestehen  zahlreiche  Verbindungen ­
  mit  landwirtschaftlichen  Verkaufsgenossenschaften,  wie  uns  nachstehende ­
  Angaben^)  für  das  Jahr  1912  zeigen.
Direkter  Bezug  der  Konsumgenossenschaften  des  Zentralverbandes ­
  von  landwirtsch.  Genossenschaften  M.  8,114,553
Direkter  Bezug  dieser  Konsumgenossenschaften  von
Landwirten  „  15,212,529
Zusammen  M.  23,327,082
Direkter  Bezug  der  Großeinkaufsgesellschaft  von  deutschen ­
  landwirtsch.  Genossenschaften  M.  1,715,077
Direkter  Bezug  der  Großeinkaufsgesellschaft  von  deutschen ­
  Landwirten  „  992,278
Summa  M.  26,034,437
gegen  M.  9,872,786
im  Jahre  1914.
Der  direkte  Bezug  der  Großeinkaufsgesellschaft  von
landw.  Genossenschaften  des  Auslandes  betrug  „  1,265,629
Was  den  Verkehr  mit  den  Arbeitsgenossenschaften  betrifft, ­
  so  sind  hier  die  Konsumvereine  bei  der  mißlichen  Lage  jener
Genossenschaften  wenigstens  in  Deutschland  in  der  Regel  gezwungen,
sie  mit  Kapital  zu  unterstützen.  Das  Ende  ist  dann  meist,  daß
die  Konsumgenossenschaften  diese  Genossenschaften  übernehmen,  deren
Hauptabnehmer  und  Kapitalstütze  sie  schon  vorher  waren.  Letzten
Endes  werden  sie  dann  Produktivabteilungen  der  Großeinkaufsgesellschaft. ­

III.  Der  Güterbezug  von  konsumgenossenschaftlichen
Einkaufszentralen.
1.  Die  Entstehung  der  konsumgenossenschaftlichen
Einkaufszentralen  im  In-  und  Ausland.
Die  Hauptbedeutung  unter  den  Lieferanten  der  Konsumvereine
haben  unzweifelhaft  die  Einkaufszentralen  im  Laufe  der  Zeit
bekommen.  „Konsumvereine  —  örtliche  Eigenproduktion,  Großein-15

 )  Vgl.  S.  27.
16 )  Zusammengestellt  nach  den  Angaben  im  Jahresbericht  des  Zentralverbandes ­
  für  1913  S.  Iss.:  Material  zur  Beurteilung  der  Frage  des  Warenbezugs ­
  der  Konsumgenossenschaften  von  landwirtschaftlichen  Verwertungsgenossenschaften. ­
  Dorthin  verweise  ich  auch  wegen  aller  Einzelheiten.
        <pb n="46" />
        43

kaufsgesellschaften  —  nationale  Eigenproduktion  —  sind  mit  innerer
Notwendigkeit  aufeinander  folgende  Schritte  in  dem  Bestreben  der
Konsumenten,  ,ihre  Geschäfte  in  die  eigenen  Hände  zu  nehmen"  und
dadurch  in  das  Chaos  der  privatwirtschaftlichen  Produktion  und  Distribution ­
  ordnend  einzugreifen.""*)  Die  erste  dieser  Zentralen  entstand
im  Jahre  1863-)  als  Co-operative  Wholesale  Society  in  Manchester. ­
  Im  Jahre  1868  wurde  die  Scottish  Co-operative  Wholesale ­
  Society  in  Glasgow  gegründet.  Ueber  ein  Jahrzehnt  hindurch ­
  blieben  diese  beiden  Großeinkaufsgesellschaften  die  einzigen.  Das
Konsumgenossenschaftswesen  auf  dem  europäischen  Kontinent  war  im
allgemeinen  noch  nicht  genügend  entwickelt,  als  daß  solche  Institutionen
mit  Erfolg  hätten  ins  Leben  gerufen  werden  können.  Allerdings
traten  schon  in  den  60er  und  70er  Jahren  in  Dänemark,  Deutschlands ­
  und  der  Schweiz  Bestrebungen  hervor,  die  auf  die  Bildung  von
Großeinkaufsverbänden  gerichtet  waren;  sie  führten  zunächst  nicht
zum  Ziel.
Es  gelang  dann  erst  wieder  in  Dänemark,  eine  Einkaufszentrale
im  Jahre  1884  zu  schaffen,  die  sich  mit  einer  vier  Jahre  später  gegründeten ­
  Zentrale  zu  den  „Fallesforeningen  for  Danmarks  Brugsforeningers“
  im  Jahre  1896  verschmolz.
Das  nächste  Land,  das  eine  Großeinkaufsgesellschaft  mit  bleibendem ­
  Erfolg  entstehen  sah,  war  die  Schweiz,  und  zwar  waren  es
hier  eigentümlicherweise  einige  kleine  landwirtschaftliche  Konsumgenossenschaften ­
  in  den  Kantonen  Zürich  und  Aargau,  die  in  dieser
Richtung  vorangingen.  1886  wurde  der  Verband  ostschweizerischer
landwirtschaftlicher  Genossenschaften  in  Winterthur  konstituiert,  der
von  Anfang  an  den  gemeinsamen  Einkauf  für  die  ihnl  angeschlossenen
Genossenschaften  zu  seiner  Hauptaufgabe  machte.
Im  Jahre  1889  erfolgte  die  Gründung  des  Feäerlandsche  Cooperatieven
  Bond,  Handelskamer,  in  Rotterdam.
Im  Jahre  1892  beschloß  der  Verband  schweizerischer  Konsum-Vereine,
  Basel,  sich  durch  Angliederung  einer  „Zentralstelle""  zu  einer
Großeinkaufsgesellschaft  zu  erweitern.  Vor  einigen  Jahren  entstand ­
  außerdem  noch  die  „Eoueordia"  in  Zürich.

0  Kaufmann,  Geschichte  des  konsumgenossenschaftlichen  Großeinkaufs
in  Deutschland.  Hamburg  1904  S.  13.
2 )  Der  geschichtliche  Ueberblick,  der  jetzt  folgt,  beruht  in  der  Hauptsache
auf  den  Angaben  im  „Jahrbuch  der  internationalen  Genossenschaftsbewegung"
II.  Jahrgang,  herausgegeben  von  Or.  Hans  Müller,  London  1913,  S.  141  ff.
Zum  Teil  sind  die  Angaben  wörtlich  wiedergegeben.
3 )  Siehe  Seite  46  sf.
        <pb n="47" />
        44

In  das  folgende  Jahr  1893  fällt  die  Konstituiernng  der
Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine  in  Hamburg.
Ihr  sind  allerdings  in  Deutschland  verschiedene  Versuche,  eine  solche
Institution  zu  gründen,  vorangegangen,  doch  ohne  Erfolgs)
Im  Jahre  1898  sehen  wir  Rußland  und  Ungarn  zur  Gründung
eines  Einkaufsverbandes  für  Konsumvereine  schreiten.  In  Rußland
erfolgte  die  Gründung  des  8ojus  Potrebitielnych  Obstschestw  mit
dem  Sitze  in  Moskau;  in  Ungarn  die  der  „Hangya“  mit  dem  Sitze
in  Budapest.
Uni  die  gleiche  Zeit  erfolgte  auch  in  Belgien  der  Zusammenschluß ­
  der  dortigen  Arbeiterkonsumvereine  zur  Federation  des  8ocietes
  Cooperatives  Beiges..
Abgesehen  von  der  englischen,  schottischen  und  dänischen  Großeinkaufsgesellschaft ­
  war  keine  der  bisher  genannten  zehn  Organisationen ­
  an  der  Jahrhundertwende  zu  einer  namhaften  Entwicklung  gelangt. ­
  Erst  das  20.  Jahrhundert  brachte  in  das  Großeinkaufsgenossenschaftswesen ­
  einen  kräftigen  Aufschwung  und  sah  die  ihm  zugrunde ­
  liegende  Idee  eine  gewaltige  Verbreitung  gewinnen.
1901  entstand  in  Frankreich  das  Office  coöperatif,  welches
später  in  die  Gooperative  de  Gros  verwandelt  wurde.  Die  letztere
vereinigte  sich  im  Jahre  1913  mit  dem  1906  gegründeten  Magasin
de  Gros  in  Paris.
Im  Jahre  1904  begann  der  Kooperativa  Förbundet  in  Stockholm ­
  sich  erfolgreich  als  Großeinkaufsgesellschaft  zu  betätigen,  nachdem ­
  der  Versuch,  eine  selbständige  Gesellschaft  zu  diesem  Zwecke  zu
bilden,  ohne  Erfolg  geblieben  war.
1904  erfolgte  in  Helsingfors  die  Gründung  einer  selbständigen
Großeinkaufsgesellschaft  für  die  finnischen  Konsumvereine  unter  dem
Namen  8uoinen  Osuuskauppojen  Keskusosuuskunta.
1905  wurde  die  Großeinkaufsgesellschaft  für  die  österreichischen
Konsumvereine  in  Wien  gegründet.
Im  gleichen  Jahre  wurde  für  die  Konsumvereine  in  St.  Petersburg ­
  und  Umgebung  eine  zweite  Großeinkaufsgesellschaft  gebildet,
die  jedoch  bisher  über  die  Stufe  einer  Agentur  nicht  hinausgekommen ­
  ist.
Der  Verband  der  norwegischen  Konsumvereine,  der  1906  gegründet ­
  wurde,  begann  im  folgenden  Jahre  in  Kristiania  seine
Tätigkeit  als  Großeinkaufsgesellschaft.

0  Siehe  Seite  46  ff.
        <pb n="48" />
        Schloesser,  Die  konsumgenossenschaftliche  Gütervcrmittlung.

4

45

1910  beschloß  ein  Konsumvereinskongreß  in  Mailand  die  Bildung ­
  einer  Großeinkaufsgesellschaft  für  Italien;  in  Prag  errichteten
die  tschechischen  und  in  Warschau  die  polnischen  Konsumvereine  ebenfalls ­
  eine  Großeinkaufsgesellschaft.
Im  vorigen  Jahre  entwickelte  sich  aus  der  „Großeinkaufszentrale
westdeutscher  Konsumvereine"  die  „Großeinkaufszentrale  deutscher  Konsumvereine."^) ­

Keine  Großeinkaufsgesellschaften  besitzen  bisher  Bulgarien,  Portugal, ­
  Rumänien,  Serbien  und  Spanien.  In  den  außereuropäischen
Ländern  ist  das  Großeinkaufsgenossenschaftswesen  noch  zu  keiner  namhaften ­
  Entwicklung  gelangt.  Allerdings  besteht  in  Kalifornien  eine
kleine  Co-operative  Wholesale  Society.  Sie  ist  jedoch  über  die
ersten  Anfänge  noch  nicht  hinaus.  Ebenso  wurde  von  Versuchen
berichtet,  die  in  Australien  und  Südafrika  zur  Bildung  einer  Großeinkaufsgesellschaft ­
  unternommen  wurden.  Positive  Resultate  liegen
jedoch  noch  nicht  vor.
In  nachstehender  Tabelleb)  sehen  wir  die  Umsatzzahlen  der  verschiedenen ­
  Einkaufszentralen  für  das  Jahr  1913,  soweit  die  Zentralen
dem  Genossenschaftsbund  angeschlossen  sind.

Beginn

Zunahm

e

der

Umsatz

gegenüber

1912

Tätigkeit

M

M

o/o

6.  W.  8.,  Manchester

.  .  1864

627  400  000

32  756  920

5,50

8.  6.  W.  8.,  Glasgow  ,

.  .  1868

179  280  660

11  455  500

6,82

G.  E.  G.,  Hamburg  .

.  .  1894

154  047  321

18  140  143

13,35

F.  D.  B.,  Kopenhagen

.  .  1884

69  748  420

7  592  900

12,21

SS.  S.  K.,  Basel  .  .  .

.  .  1892

35  520  340

5  703  660

19,12

Hangya,  Budapest  .

.  .  1899

26  554  880

2  034  640

8,29

G.  E.  G.,  Wien  .  .  .

.  .  1905

23  054  880

1  519  440

7,05

Keskuskunta,  Helsingfors  .

.  .  1905

18  374  200

2  755  680

17,64

8.  P.  0.,  Moskau  .  .  .

.  .  1901

17  301  340

4  492  540

35,97

P.  C.  B.,  Antwerpen  .

.  .  1899

9  003  740

3  751  743

71,43

K.  F.,  Stockholm  .  .  ,

.  .  1904

8  573  960

986  560

13,00

Handelskamer,  Rotterdam  .

.  .  1890

7  657  000

293  280

3,98

V.  D.  P.,  Prag  .

.  .  1911

2  774  800

868  440

45,55

N.  K.  L.,  Kristiania  .

.  .  1907

2  741  700

543  120

24,70

Konkordia,  Zürich  .

.  .  1911  (?)

1  227  440

273  480

28,67

C.  I.  C.,  Mailand  .  .

.  .  1911

967  000

—  37  520

4,03

6 )  Siehe  Seite  53.
6 )  Zusammengestellt  nach  dem  Jahrbuch  des  Internationalen  Genossenschaftsbundes ­
  für  1913  und  dem  Internationalen  Genossenschaftsbulletin  1914
Rr.  3.
        <pb n="49" />
        46

In  der  Tabelle  sind  nicht  berücksichtigt  zwei  dem  Bunde  angeschlossene ­
  Einkaufszentralen:  das  Magasin  de  Gros,  Paris  und  eine
landwirtschaftliche  Einkaufszentrale  in  Dublin,  deren  Umsätze  auf  10
und  4  Millionen  Mark  zu  schätzen  sind.  Nicht  angeschlossen  ist  die
„Großeinkaufszentrale  des  Reichsverbandes"  mit  nahezu  10  Millionen
Mark  Umsatz.  Der  Gesamtumsatz  der  aufgeführten  Einkaufszentralen
betrug  ca.  1200  Millionen  Mark  im  Jahre  1913.
Besonders  fallen  die  Umsätze  der  englischen  Großeinkaufsgesellschaft ­
  auf.  Sie  ist  ein  Riesenunternehmen,  das  ich  verschiedentlich
zum  Vergleich  herangezogen  habe.  Weit  ausgedehnt  ist  die  Eigenproduktion ­
  der  englischen  Wholesale  Society.  Die  C.  W.  S.  in
Manchester  besitzt  Baumwoll-,  Woll-  und  Flanellwebereien,
eine  Strumpfwarenfabrik,  eine  Korsettfabrik,  fünf  Schuhfabriken  mit
über  3000  Arbeitern,  eine  Maschinenfabrik,  fünf  Mühlen,  drei
Konfektionswerkstätten.  Außerdem  pflegt  sie  die  Herstellung  von
Biskuits,  Bonbons,  Essig,  Marmeladen,  Farben,  Tabak,  Haushaltsartikeln ­
  und  noch  vielem  anderen.  Mit  der  schottischen  Großeinkaufsgesellschaft ­
  zusammen  betreibt  sie  eine  Kakao-  und  Schokoladenfabrik.
Ferner  besitzt  sie  mit  dieser  gemeinsam  große  Teeplantagen  auf  Ceylon,,
wo  735  Personen  beschäftigt  werden.  Neuerdings  hat  die  englische
0.  W.  8.  in  Sierra  Leone  (Westafrika)  eine  Konzession  zur  Errichtung
einer  Faktorei  und  Gewinnung  von  Palmöl  in  einem  Bezirk  von
300  Quadratmeilen  erlangt.
Nun  darf  man  aber  nicht  annehmen,  daß  die  Produktionsbetriebe
der  englischen  Großeinkaufsgesellschaft  kleine  Unternehmungen  sind.
Es  sind  durchweg  moderne  Großbetriebe?)
Außerdem  besitzt  die  englische  Großeinkaufsgesellschaft  Einkaufsstellen ­
  im  In-  und  Ausland,  so  in  Newyork,  Sydney,  Montreal,
Kopenhagen,  Denia  (Spanien),  Gothenburg  usw.
Mit  all  diesen  Niederlagen  steht  die  C.  W.  S.  in  regem  Verkehr
mittels  einer  eigenen  Flotte,  die  die  Ozeane  durchquert  und  englische
organisierte  Konsumenten  mit  Importartikeln  versorgt.
2.  Kurze  geschichtliche  Darstellung  der  Entwicklung
der  deutschen  Einkaufszentralen  und  ihr  heutiger
Stand.
Wenn  ich  darauf  verzichte,  hier  eine  umfassende  Darstellung  der
Geschichte  und  Organisation  des  deutschen  Großeinkaufs  zu  geben,  mich
vielmehr  mit  einer  ganz  knappen  Darstellung  begnüge,  so  geschieht
1)  Vgl.  dazu  Dr.  Th.  O.  Kassau,  Die  britischen  Großeinkaufsgesell--schäften.
  Kons.  Rundschau  Nr.  29,  1913.
        <pb n="50" />
        4»

47

es  z.  T.  mit  Rücksicht  darauf,  daß  ich  auf  das  vortreffliche  Buch  von
Heinrich  Kanfman  n,  Geschichte  des  konsumgenossenschaftlichen
Großeinkaufs  in  Deutschland,  verweisen  kann,  z.  T.  aber  auch,  weil
ich  in  dieser  ganzen  Darstellung  die  Einkaufszentralen  als  selbständige
Lieferanten  betrachte,  die  nur  insoweit  für  uns  von  Interesse  sind,
als  sie  diese  Funktion  ausüben.  Ich  werde  nicht  den  Einkauf  durch
die  Einkaufszentralen  schildern,  was  eine  detaillierte  Darstellung  dieser ­
  selbst  bedingen  würde,  sondern  nur  den  Einkauf  von  den  Großeinkaufsgesellschaften. ­

Wenn  man  einen  Vergleich  ziehen  will  zwischen  der  englischen
und  deutschen  Großeinkaufsgesellschaft,  so  ist  zu  berücksichtigen,  daß
in  Deutschland  erst  seit  1894  eine  auf  genossenschaftlicher  Grundlage
gut  organisierte  Großeinkaufsgesellschaft  besteht.  Außerdem  muß  man
Die  besonderen  Verhältnisse  in  Deutschland  —  siehe  nachstehende  Ausführungen ­
  —,  die  lange  Zeit  sehr  hemmend,  speziell  auch  auf  den
gemeinschaftlichen  Großeinkauf  wirkten,  hier  in  Betracht  ziehen.
Wie  in  anderen  Ländern,  so  bildeten  auch  in  Deutschland  lokale
und  regionale  Einkaufsvereinignngen  die  Borstufe  für  den  vollständig
zentralisierten  Großeinkauf.  Diese  Einkaufsvereinigungen  fanden  besonders ­
  Verbreitung  in  den  80er  Jahren,  als  die  erste  größere  Bewegung ­
  der  Erwerbsgeschäfte  gegen  die  Konsumgenossenschaften  sich
bemerkbar  machte.  Diese  Bewegung  bestand  vor  allen  Dingen  in  der
Boykottierung  der  Konsumvereinslieferanten.  Sie  wurde  von  den
Detaillisten  ziemlich  mit  Erfolg  durchgeführt.  Ein  Zusammenschluß
der  Konsumvereine  war  die  natürliche  Folge.  Doch  waren  diese  Einkaufsvereinigungen ­
  zu  lose,  als  daß  man  auf  ihnen  eine  gemeinsame
Einkaufszentrale  hätte  aufbauen  können.  Auch  fehlte  es  an  dem
notwendigen  Unternehmungsgeist,  bzw.  man  fühlte'  sich  noch  nicht
stark  genug,  ein  solches  Unternehmen  zu  gründen.  Man  erinnerte
sich  im  übrigen  der  schlechten  Erfahrungen,  die  der  Stuttgarter  Genossenschafter ­
  Dr.  Pfeiffer  Anfang  der  70er  Jahre  mit  der  von
ihm  1869  gegründeten  Mannheimer  Einkaufsgenossenschaft  süddeutscher ­
  Konsumvereine  gemacht  hatte.  Dieses  ursprünglich  genossenschaftliche ­
  Unternehmen  war  aus  Kapitalmangel  in  eine  Aktiengesellschaft ­
  übergegangen  und  hatte  schließlich  1875  in  Liquidation  treten
müssen.  Vor  allen  Dingen  aber  war  es  die  Politik  des  Allgemeinen
Verbandes,  die  eine  Konsumentenorganisation,  wie  sie  die  Einkaufszentrale ­
  darstellen  sollte,  zu  hindern  suchte.  Trotz  der  ablehnenden
Stellung  der  Verbandsleitung  wurde  aber  das  Problem  vielfach  erörtert ­
  und  der  dringende  Wunsch  nach  einer  Großeinkaufsgesellschaft
ausgesprochen.
        <pb n="51" />
        48

Diese  Situation  wurde  ausgenutzt  von  einem  Privatier,  Herrn
Pabst,  der  in  Hamburg  „die  Einkaufsagentur  deutscher  Konsumvereine", ­
  anfangs  ein  reines  Erwerbsgeschäft,  gründete,  das  aber  sofort
Zutrauen  fand.  Erst  als  dann  in  Bremen  von  Ludolf  P  a  r  i  s  i  u  s,
einem  früheren  Gegner  von  Einkaufszentralen,  eine  Großeinkaufsgesellschaft ­
  mit  genossenschaftlichem  Charakter  —  wenn  auch  vorläufig ­
  mit  privatem  Kapital  —  gegründet  wurde,  ließ  sich  auch  Pabst
zu  einer  Umgründung  in  ein  genossenschaftliches  Unternehmen  herbei. ­
  Er  wurde  von  den  interessierten  Vereinen  zum  Geschäftsführer
gewählt,  aber  bald  wieder  infolge  von  Unstimmigkeiten  seines  Amtes
enthoben.  Noch  einmal  traten  die  interessierten  Vereine,  speziell
sächsische  Konsumgenossenschaften,  zur  Konstitutierung  zusammen,  und
am  29.  März  1894  wurde  das  Unternehmen  in  das  Hamburger
Handelsregister  unter  der  Firma  „Großeinkaufsgesellschaft
deutscher  Konsumvereine  m.  b.  H."  mit  einem  Kapital  von
34  500  M.  eingetragen.  An  die  Spitze  der  Gesellschaft  stellten  die
Vereine  Ernst  S  ch  e  r  l  i  n  g,  einen  geschäftsgewandten  Kaufmann,
der  bis  vor  wenigen  Monaten  das  Unternehmen  geleitet  hat.
Die  Gesellschaft  von  P  a  r  i  s  i  u  s  mußte  bald  liquidieren,  was
hier  noch  der  Vollständigkeit  halber  erwähnt  sei.
Die  G.  E.  G.Z  aber  beginnt  ihren  Siegeslauf.  Mag  sie  auch
anfangs  noch  unter  Kapitalmangel  und  organisatorischen  Schwierigkeiten ­
  zu  leiden  gehabt  haben,  eine  feste  Basis  war  ihr  jedenfalls
gegeben  in  dem  genossenschaftlichen  Geist,  von  dem  sie  stets  durchdrungen ­
  war.  Die  Entwicklung  der  G.  E.  G.  wäre  aber  noch  viel
schneller  vor  sich  gegangen,  wenn  sie  vom  Allgemeinen  Verbände  gefördert ­
  worden  wäre.  Die  Produzentennatur  der  Mehrzahl  der  diesem ­
  Verbände  angeschlossenen  Genossenschaften  verhinderte  das
natürlich.
Anfangs  vermittelte  die  Großeinkaufsgesellschaft  nur  Waren
gegen  Provision,  ohne  eigenes  Lager  zu  führen.  Bald  aber  ging  sie
zum  Kauf  auf  Lager  über.  Infolge  des  Barzahlungsprinzips  hatte
die  Gesellschaft  bei  ihren  Lieferanten  schnell  Achtung  erworben.  Auch
die  Abnehmerzahl  nahm  fortwährend  zu.  Ein  Warcnbericht
hielt  die  oft  nur  wenig  vorgebildeten  Geschäftsführer  der  Vereine  auf
dem  Laufenden.  Sehr  wichtig  für  die  weitere  Entwicklung  war,  daß
der  Konsumverein  Zwickau-Schedewitz  im  Jahre  1897  seine  Räume
der  G.  E.  G.  für  die  Errichtung  des  ersten  Zweiglagers  zur  Verfügung ­
  stellte.  Etwas  später  wurde  der  erste  Reisende  angestellt.
8 )  Diese  Abkürzung  ist  in  konsumgenossenschaftlichen  Kreisen  allgemein
gebräuchlich.
        <pb n="52" />
        49

1899  machten  die  deutschen  Konsumgenossenschafter  eine  Studienreise ­
  nach  England,  wo  sie  starke  Anregungen  erfuhren,
die  besonders  auch  der  deutschen  Großeinkaufsgesellschaft  zugute  kamen,
welche  daraufhin  reorganisiert  wurde.
Mit  Beginn  des  neuen  Jahrhunderts  geht  dann  auch  eine  rapide
Entwicklung  vor  sich.  Der  Umsatz  von  nahezu  8  Millionen  Mark
im  Jahre  1900  verdoppelt  sich  im  folgenden  Jahre  auf  über  15  Millionen. ­
  Weitere  Reisende  werden  angestellt  und  neue  Zweiglager  in
den  Hauptabnehmerbezirken  geschaffen.  Auch  veranstaltet  die  G.  E.  G.
nun  W  aren  au  sst  ellun  g  en  gelegentlich  der  Generalversammlungen ­
  und  bei  anderen  offiziellen  Anlässen.
Das  Wichtigste  aber  im  neuen  Entwicklungsstadium  ist  der  Uebergang
  zur  Eigenproduktion.  Der  erste  Schritt  hierzu  war  die
Errichtung  einer  Kaffeerösterei.  Es  folgte  dann  die  Herstellung  von
Seife,  Zigarren,  Kautabak,  Zündhölzern  und  Mostrich.  Die  Seifenfabrik ­
  befindet  sich  in  Gröba-Riesa  in  Sachsen;  sie  hatte  im  Jahre
1913  einen  Umsatz  von  über  6  Millionen  Mark.  In  Gröba  ist  auch
die  Mostrichfabrik.  Eine  zweite  Seifenfabrik  wird  dieses  Jahr  in
Düsseldorf  eröffnet.  Die  Zigarrenfabriken  befinden  sich  in  Hamburg,
Frankenberg  und  Hockenheim  in  Baden.  Die  Kautabakfabrik  ist  in
Nordhausen  und  die  Zündholzfabrik  in  Lauenburg  an  der  Elbe.  Es
handelt  sich  bei  diesen  Betrieben  um  moderne,  technisch  und  hygienisch
vollkommene  Einrichtungen,  die  die  höchsten  Löhne  der  betr.  Branchen
zahlen.  Im  Laufe  dieses  Jahres  werden  in  Gröba-Riesa  zwei  weitere
Betriebe,  eine  Teigwarenfabrik  und  eine  Kistenfabrik  eröffnet.  Die
G.  E.  G.  ist  damit  der  Verwirklichung  ihrer  Aufgaben  einen  Schritt
näher  gerückt.  Der  §  2  des  Gesellschaftsvertrages  lautet  nämlich:
„Der  Gegenstand  des  Unternehmens  ist,  Konsumvereinen  und  ähnlichen ­
  Wirtschaftsvcreinigungen  durch  Betreiben  von  Handelsgeschäften
  und  durch  eigene  Herstellung  und  Fabrikation  Kolonialwaren,
Materialwaren,  Landesprodukte,  Produkte  und  Fabrikate  der  Lebensund ­
  Genußmittelbranche,  Lebens-,  Haushaltungs-  und  Wirtschaftsbedürfnisse ­
  aller  Art,  Bekleidungsgegenstände  gut  und  preiswert  zu
beschaffen,  sowie  Bankgeschäfte  aller  Art  gewerbsmäßig  zu  betreiben."
Der  Wert  der  in  der  Eigenproduktion  der  Großeinkaufsgesellschaft ­
  deutscher  Konsumvereines)  hergestellten  Bedarfsgüter  betrugt)
1610  M,  3  400  000
1911  „  6  542  910
8 a)  Die  Großeinkaufszentrale  des  Reichsverbandes  dürfte  auch  in  Kürze
zur  Eigenproduktion  übergehen.
8 b)  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  für  1913  S.  518.
        <pb n="53" />
        50

1912  „  7  922  895
1913  „  11  076  579
Damit  sind  wir  in  unserer  Darstellung  bei  dem  heutigen  Entwicklungsstadiuni
  der  Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine
angelangt.  Schneller  und  immer  schneller  schreitet  das  Unternehmen
vorwärts.  Immer  neue  Gebiete  werden  erobert,  und  man  fragt  sich,
wo  das  noch  enden  will.  Das  Netz  der  Zweiglag  er  erstreckt  sich
heute  schon  auf  Berlin,  Düsseldorf,  Mannheim,  Erfurt,  Nürnberg  und
Gröba-Riesa  (Sachsen)?)  Mit  letzterem  ist  ein  Speziallager  für  Manufaktur-, ­
  Kurz-  und  Schuhwaren  mit  ständiger  Musterausstellung  verbunden. ­
  Außerdem  besteht  dort  eine  Musterausstellung  von  Geschäftsinventar ­
  und  Hausstandssachen.  Man  denkt  an  die  Errichtung  eines
weiteren  Zweiglagers  in  Breslau.  Außerdem  hat  die  G.  E.  G.  bei
einzelnen  Vereinen  Depots.
Eine  vorzügliche  Einrichtung  der  Großcinkaufsgesellschaft  deutscher ­
  Konsumvereine,  die  ich  bisher  nur  angedeutet  habe,  ist  ihr
Laboratoriu  m.  „Aus  der  Notwendigkeit,  nur  unverfälschte  Lebensmittel ­
  zu  verkaufen,  entsprang  eigentlich  die  Idee  der  Großeinkaufsgesellschaft," ­
  sagt  Holyoake^)  einmal.  Damit  erscheint  uns  das
Laboratorium  als  eine  Selbstverständlichkeit.  Es  hat  den  Zweck,")
festzustellen,  ob  die  zu  kaufenden  Waren  einwandfrei  sind,  und  ob  der  geforderte ­
  Preis  mit  ihrem  wirklichen  Werte  übereinstimmt;  ferner  ob
die  beim  Einkäufe  garantierten  Eigenschaften  während  der  ganzen
Lieferungsperiode  zutreffen.  Es  dient  außerdem  dazu,  die  Qualitätsunterschiede ­
  beim  Einkäufe  festzustellen  und  die  Waren  auf  ihre  Haltbarkeit
  zu  prüfen.  Auf  Wunsch  stellt  die  G.  E.  G.  das  Laboratorium
auch  Vereinen  für  die  Untersuchung  der  Waren  von  Konkurrenzfirmen
zur  Verfügung.
*)  Das  Lager  in  Gröba-Riesa  ist  das  größte  der  Jnlandlager  der  Großeinkaufsgesellschaft, ­
  was  seine  bedeutsamen  Ausmessungen  (79  in  lang  und  18  m
tief)  schon  zeigen.  Außer  Keller,  Erd-  und  Dachgeschoß  und  geräumigem
Dachboden  hat  das  Gebäude  3  -Obergeschosse,  im  ganzen  also  7  Stockwerke.
Im  Keller  befinden  sich  die  Eß-  und  Garderoberäume  des  im  Lager  beschäftigten ­
  Personals,  außerdem  die  Baderäume.  Das  Erdgeschoß  dient  zur
Expedition  der  ankommenden  und  abgehenden  Waren.  Im  ersten  und  zweiten
Obergeschosse  lagern  die  Kolonialwaren,  während  im  dritten  Stockwerk  und
im  Dachgeschosse  sich  das  Manufakturwarenlager  befindet.  Alle  sieben  Stockwerke ­
  sind  durch  3  elektrische  Aufzüge  verbunden.  (Konsumgenossenschaftliche
Rundschau  Nr.  39  1912.)
10 )  Holyoake-Häntschke,  Geschichte  der  redlichen  Pioniere  von
Rochdale.  Leipzig  1888  S.  223.
")  Rach  einem  Artikel  über  das  Laboratorium  der  G.  E.  G.  in  der
Kons.  Rundschau  Rr.  24  1912.
        <pb n="54" />
        51

So  hat  das  Laboratorium  eine  Reihe  von  nützlichen  Aufgaben  zu
erfüllen.  Im  folgenden  nenne  ich  einige  Unregelmäßigkeiten,  wie  sie
durch  das  Laboratorium  der  G.  E.  G.  festgestellt  wurden  und  von  der
Konsumgenossenschaftlichen  Rundschau^)  angegeben  werden:
Eine  Roggenkleie,  die  22,7  o/o  Sand  enthielt,  eine  Butter  mit  zu
hohem  Wassergehalt,  ein  infolge  kranken  Mehls  schmieriges  Brot,  einen
durch  künstlichen  Zuckerzusatz  verfälschten  Honig,  Roggenmehl,  das
niit  Gerstenmehl  verfälscht  war,  Buchweizenmehl  mit  Maisabfall  vermischt, ­
  Terpentinöl,  das  Benzin  enthielt.^)
Die  Großeinkanfsgesellschaft  hat  nach  wie  vor  die  juristische  Form
einer  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,  deren  Gesellschafter  sich
aus  leistungsfähigen  Konsumvereinen  zusammensetzen.  Als  Gesellschafter ­
  würden  sich  am  besten  die  Einkaufsvereinigungen  eignen,  doch
entbehren  sie  der  Rechtsfähigkeit.  Obwohl  die  Gesellschaft  die  juristische
Form  einer  G.  m.  b.  H.  hat,  so  ist  sie  doch  ihrem  Wesen  nach  eine
Konsumgenossenschaft.  Jeder  Gesellschafter  hat  z.  B.  nur  eine  Stimme,
und  der  Reingewinn  —  meist  kommen  nur  2—4°/oo  zur  Verteilung,
der  größere  Teil  fließt  den  Reservefonds  zu  —  wird  nicht  nach  Maßgabe ­
  der  Stammanteile,  sondern  nach  dem  Umsatz  verteilt.")
Die  Umsatzzahlen  der  Großeinkanfsgesellschaft  zeigt  uns  umstehende ­
  Tabelle.  Imponierend  wirkt  darin  besonders  die  Umsatzsteigerung ­
  bis  ans  154  Millionen  Mark  im  Jahre  1913  gegen
50000,0  Mark  im  Jahre  1894.  Die  Umsatzzunahme  im  letzten  Jahre
beträgt  allein  über  18  Millionen  Mark.  Das  sind  gewaltige  Zahlen
für  ein  Unternehmen,  dessen  Kapital")  zum  größten  Teil  aus  AriS)

  Kons.  Rundschau  Nr.  24  1912.
")  Ein  interessantes  Beispiel  für  Warenkontrolle  bzw.  für  die  Garantie
einwandfreier  Ware  bietet  die  dänische  Großeinkanfsgesellschaft.  Sie  hat  eine
besondere  Abteilung  für  Samenkontrolle  mit  einer  Versuchsanstalt  und  einer
Samenreinigungsanstalt.  Diese  Einrichtungen  ermöglichen  es  ihr,  in  ihren
Berpflichtnngen  sehr  weit  zu  gehen.  „Die  Großeinkanfsgesellschaft  dänischer
Konsumvereine  verpflichtet  sich  zum  Ersätze  des  Schadens  in  allen  Fällen,
wo  der  Verlust  der  Ernte  auf  schlechten  oder  Lieferung  anderen  Samens  als
aufgegeben  wurde  (unechte  oder  geringere  Qualität,  Irrtum  bei  der  Expedition ­
  oder  dergleichen)  zurückzuführen  ist,  doch  nur  für  eine  Gesamtsumme
für  das  Jahr  1912  von  50  000  Kronen."  (Kons.  Rundschan  Nr.  14  1912.)
")  Vereinigungen,  welche  nicht  Gesellschafter  sind  und  sich  auch  -nicht  zur
Uebernahme  einer  Stammeinlage  bereit  erklärt  haben,  erhalten  nur  halbe
Umsatzdividende  (§  37  des  Gesellschaftsvertrags).  Dieselbe  Regelung  hat
die  Großeinkaufszentrale  des  Reichsverbandes  getroffen  (§  38  des  Gesellschaftsvertrages). ­

")  Das  Stammkapital  wurde  auf  der  letzten  Generalversammlung  von
        <pb n="55" />
        1  7‘/a  Monate.  2  3  Monate.  3  9  Monate.  4  50  Wochen  ‘3  Monate.

D  i  e  Umsätze  der  englischen,  schottischen  und  deutschen  G  r  o  ß  e  i  n  k  a  u  f  s  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  s  t
in  den  ersten  20  Geschäftsjahren.

(Hinzugefügt  sind  die  Zahlen  der  Großeinkauf-zentrale  des  ReichsverbandeS  für  die  beiden  ersten  Geschäftsjahre.)

Co-opera
Jahr

tive  Wholesale  Society,
England
Umsah  Zu-  bzw.
Uni,at5  Abnahme

Co-operative  Wholesale  Society,
Schonland
3.1).  »mich  LK.

Großem!
ver
Jahr

aufsgesellschast  (Zcntra!-band),
  Deutschland
Umsatz  i  Zunahme

Großeinkaufszentrale  (Reichs-Verband),
  Deutschland
Jahr  !  Umsatz  !  Zunahme

Ji.

%

Ji

%

Ji.

%

Ji.

%

1864

1  063  068

1

1868

198788

2

1894

541  471

3

1912

3  185  828

5

1865

2  475  467

-  132,8

1869

1662427

-  736,0

1895

1  878  751

246,8

1913

9  718  670

205

1866

3  597  524

-  45,3

1870

2157  604

-  30,0

1896

3  264  726

73,7

—

—

—

1867

6  800  752

-  89,0

1871

3  334489

-  54,6

1897

4  955  406

51,8

—

—

—

1868

8  450  920

-  24,3

1872

5  381865

-  61,4

1898

5  579  034

12,6

—

—

—

1869

10  397  948

-  23,0

1873

7  882024

-  46,5

1899

6  296  071

12,8

—

—

1870

13  893  547

-  33,6

1874

8  403  913

-  6,6

1900

7  956  334

26,4

—

—

1871

15  554  662

-  12,0

1875

8  818  464

-  5,0

1901

15  137  761

90,3

—

—

1872

23  639  206

l-  52,0

1876

9  379  344

&amp;gt;-  6,4

1902

21  568  549

42,5

—

—

—

1873

33  557  475

-  42,0

1877

12  079  030

-  28,8

1903

26  445  888

22,6

—

—

—

1874

40  278  994

-  20,0

1878

12  312095

-  1)9

1904

33  929  405

28,3

—

—

—

1875

46  071  597

-  14,6

1879

12  916988

-  4,9

1905

38  780  199

14,3

—

—

—

1876

55  296  003

-  20,0

1880

17  327030

-  34,1

1906

46  503  237

19,9

—

—

—

1877

57  954  566

-  4,8

1881

20  226  243

-  16,7

1907

59  866  220

28,7

—

—

—

1878

55  465  313

4,3

1882

22  562  054

L-  11,5

1908

65  778  277

9,9

—

—

—

1879

54  229  286

2,3 1

1883

25  689  657

h  13,9

1909

74  915  813

13,9

—

;

—

1880

68  463  460

-  26,2

1884

26  656  785

h  3,8

1910

88  669  649

18,4

—

—

—

1881

73  268  947

-  7,0

1885

29  483  510

-  10,6

1911

109  605  469

23,6

—

—

—

1882

82  783  879

-  13,0

1886

38  071616

-  29,1

1912

135  907  173

24,0

•

—

—

1883

93  211  225

h  12,6

1887

37  105  308

2,6

1913

154  047  316

13,3

—

—

-  *
        <pb n="56" />
        53

beiterpfennigen  besteht,  und  das  in  der  Hauptsache  von  Leuten  verwaltet ­
  wird,  die  aus  dem  Arbeiterstande  hervorgegangen  sind.
Zum  Vergleich  habe  ich  nach  einer  Tabelle  des  Jahresberichtes
des  Zentralverbandes  von  1913  die  Umsatzzahlen  der  britischen
Großeinkaufsgesellschaften  für  die  ersten  20  Geschäftsjahre ­
  hinzugefügt.  Der  Umsatz  der  beiden  britischen  Wholesale  Societis
  zusammen  beträgt  im  20.  Geschäftsjahr  121  Millionen  Mark.
Der  Umsatz  der  deutschen  G.  E.  G.  ca.  154  Millionen  Mark.  Also
auch  im  Vergleich  zu  dem  typischen  Lande  einer  konsumgenossenschaftlichen ­
  Gütervermittlung  stehen  wir  in  bezug  auf  die  Entwicklungsschnelligkeit ­
  nicht  zurück.
In  der  Tabelle  sind  auch  die  Umsatzzahlen  der  bereits  oben  erwähnten ­
  „Großeinkaufszentrale  deutscher  Konsum-Vereine"
  berücksichtigt.  Sie  ist  hervorgegangen  aus  der  konsumgenossenschaftlichen
  Abteilung  der  landwirtschaftlichen  Bezugskommission ­
  für  Rheinpreußen  in  Bonn.  Die  Konsumvereine  des  im  Jähre
1908  gegründeten  „Verbandes  westdeutscher  Konsumvereine",  die  aber
damals  noch  dem  Verbände  rheinpreußisch  landwirtschaftlicher  Genossenschaften ­
  angegliedert  waren,  machten  bereits  im  Jahre  1906  ihre
ersten  Bezüge  durch  die  genannte  Bezugskommission  in  Bonn.  Mit
dem  Wachsen  der  Vereine  zeigte  sich  aber  die  Unzulänglichkeit  einer
landwirtschaftlichen  Einkaufszentrale  für  den  Bedarf  der  Konsumvereine. ­
  „Es  fehlte  nicht  an  dem  guten  Willen  der  leitenden  Personen,
sondern  die  Anpassungsfähigkeit  dieses  landwirtschaftlichen  Institutes
an  die  Bedürfnisse  der  Konsumvereine  ließ  zu  wünschen  übrig." *  I6 )  Man
beschloß  deshalb  auf  dem  außerordentlichen  Genossenschaftstage  des
„Verbandes  westdeutscher  Konsumvereine"  in  Düsseldorf  am  10.  März,
1912  die  Gründung  einer  selbständigen  Großeinkaufszentrale.  Zwei
Monate  später  wurde  der  Gesellschaftsvertrag  von  75  Vereinen  in
Köln  unterzeichnet.  Es  war  das  ein  wesentlicher  Fortschritt  für  den
gemeinschaftlichen  Bezug  von  Bedarfsgütern,  zumal  die  Konsumvereine
die  landwirtschaftliche  Bezugskommissjon  nicht  als  ihr  ureigenstes  Unternehmen ­
  betrachten  konnten  und  deshalb  nicht  mit  genügender  Begeisterung ­
  dafür  eintraten.  Die  Umsatzsteigerung  seit  der  Gründung
der  „Großeinkaufszentrale"  ist  denn  auch  ganz  merklich.  Der  Umsatz
betrug  im  ersten  Halbjahr  des  Bestehens  doppelt  soviel  als  im  Halbjahre ­
  vorher.  In  Saarbrücken  hat  die  Gesellschaft  bereits  ein  Zweiglager ­
  errichtet.
1  auf  6  Millionen  Mark  erhöht.  Die  „Großeinkaufszentrale  deutscher  Konsuuivereiue"
  hat  ein  Stanimkapital  von  200  000  M.
16 )  Jahresbericht  des  Verbandes  westdeutscher  Konsumvereine  1912  S.  33..
        <pb n="57" />
        —  54  —
„Gegenstand")  des  Unternehmens  ist  der  Betrieb  eines  Großhandelsgeschäftes ­
  zum  Zwecke  der  Förderung  der  Interessen  von  Konsum-Vereinen
  und  ähnlichen  Wirtschaftsvereinigungen:
a)  durch  Betreiben  von  Handelsgeschäften,
b)  durch  eigene  Herstellung  aller  für  diese  Vereinigung  in  Betracht
kommenden  Erzeugnisse."
Im  allgemeinen  ist  das  Unternehmen  ähnlich  wie  die  Großeinkaufsgesellschaft ­
  in  Hamburg  organisiert,  die  ihm  auch  als  Vorbild
dient.  Im  folgenden  habe  ich  mich  denn  auch  fast  ausschließlich  an
die  Einrichtungen  und  Usancen  der  zuletzt  genannten  Gesellschaften
gehalten.  Zuweilen  aber  ist  die  Köln-Mülheimer  Einkaufszentrale,")
die  jetzt  nach  Gründung  des  Reichsverbandes  „Großeinkaufszentrale ­
  deutscher  Konsumvereine"  heißt,  zum  Vergleich
herangezogen.
3.  Die  Großeinkaufsgesellschast  als  Eigenhändler
und  als  K  o  m  m  i  s  s  i  o  n  ä  r.
Das  Vermittlungsgeschäft  der  G.  E.  G.  kann  sein  entweder
„Eigengeschäft"  oder  „Lieferantengeschäft".")
Das  Eigengeschäft  geht  für  eigene  Rechnung  und  im  eigenen
Namen.  Es  erstreckt  sich  in  erster  Linie  auf  Konjunkturartikel  und
die  Artikel  der  Eigenproduktion.  Die  Großeinkaufsgesellschaft  sucht
dieses  Geschäft  immer  weiter  auszudehnen.
Das  L  i  e  f  c  r  a  n  t  e  n  g  e  s  ch  ü  f  t  ist  in  gewissem  Sinne  eine  Art
Kommissionsgeschäft.  Hier  übernimmt  es  die  Einkaufszentrale  ge
wcrbsmäßig,  Waren  für  Rechnung  eines  anderen  im  eigenen  Namen
zu  kaufen  (§  383  HGB.).  Doch  übernimmt  die  G.  E.  G.  keine  Abnahmeverpflichtuug
  eines  bestimmten  Quantums,  sie  schließt  ledig
lich  einen  Vertrag  mit  dem  Lieferanten  an  Stelle  von  vielen  Einzelverträgen ­
  der  Konsumvereine  ab,  um  bessere  Kaufbedingilngen  für
ihre  Auftraggeber  zu  erwirken.  .  Dafür  erhält  sie  von  den  Lieferanten
eine  Provision,  die  auf  den  ihr  erteilten  Rechnungen  in  Abzug  ge
bracht  wird.  Die  Bezahlung  erfolgt  durch  die  Großeinkaufsgesellschaft?") ­
  Die  Konsumvereine  erhalten  eine  von  der  G.  E.  G.  selbst  aus
gestellte  Rechnung  über  den  vollen  Betrag  ohne  Abzug,  woraus  für

17 )  §  3  des  Gesellschaftsvertrages.
18 )  Abkürzung  ist  G.  E.  Z.
19 )  Auch  die  Großeinkaufszentrale  des  Reichsverbandes  kennt  beide  Arten
der  Warenvermittlung.
"")  Ausgenommen  bei  Petroleum,  wo  die  Bezahlung  direkt  erfolgt.
        <pb n="58" />
        55

die  Großeinkaufsgesellschaft  ein  Ueberschuß  in  Höhe  der  Provision
entsteht.  Früher  wurde  den  Konsumvereinen  ein  Duplikat  der  Rechnung ­
  vom  Lieferanten  direkt  zugesandt  unter  Weglassung  des  Provisionsabzugs. ­
  Heute  erhalten  die  Konsumvereine  nur  noch  einen  Lieferschein. ­
  Das  Lieferantengeschäft  erstreckt  sich  auf  alle  Artikel,  die  die
G.  E.  G.  nicht  im  Eigengeschäft  führt,  und  zwar  nicht  nur  auf  Konsumartikel, ­
  sondern  auch  auf  komplette  Einrichtungen  für  die  Abgabestellen ­
  und  Produktionsbetriebe  der  Vereine,  wie  Regale,  Tampfbacköfen,
  Knetmaschinen,  Personen-  und  Lastautos  usw.
Für  eine  Reihe  von  Artikeln,  z.  B.  für  Backpulver,  Suppenwürfel,
Haferflocken,  Malzkaffee,  Kerzen,  Konserven  usw.  hat  die  G.  E.  G.,
genau  wie  für  die  Artikel  ihrer  Eigenproduktion,  eine  eigeneMarkc
bzw.  eigene  Packung  eingeführt.  Das  ist  in  der  Hauptsache  auf
den  Kampf  mit  dem  Markenartikelverband  zurückzuführen,  in  welchem
die  Konsumvereine,  wie  wir  gesehen  haben,  Schwierigkeiten  hatten,
neue  Marken  bei  ihren  Mitgliedern  einzuführen.  Durch  allmähliche
Einführung  der  neutralen  G.  E.  G.-Marke  fallen  diese  Schwierigkeiten
in  Zukunft  weg.  Ein  weiterer  Grund  ist  der  beabsichtigte  Uebergang
zur  Eigenproduktion  in  gewissen  Artikeln,  weshalb  man  schon  heute
die  Mitglieder  an  die  G.  E.  G.-Marke  gewöhnen  will.  Eigenpacknng
gestattet  auch,  leicht  festzustellen,  mit  welchem  Umsatz  man  bei  einem
etwaigen  Uebergang  zur  Eigenproduktion  zu  rechnen  hätte.-ft
Einzelne  Artikel  führt  die  Großeinkaufsgesellschaft  sowohl  im
Lieferanten-  als  im  Eigengeschäft,  z.  B.  ist  das  dann  der  Fall,  wenn
die  Vereine,  um  den  Wünschen  ihrer  Mitglieder  Rechnung  zu  tragen,
einen  Artikel  unter  einer  bestimmten  fremden  Packung  verlangen,
den  die  G.  E.  G.  vielleicht  nur  unter  Eigenpacknng  im  Eigcngcschäft
führt.  —  Der  Umsatz  im  Lieferanten-  und  Eigengeschäft  wird  im  Geschäftsbericht ­
  der  G.  E.  G.  in  einem  Posten  aufgeführt,  weshalb  sich
über  die  Höhe  der  Einzelumsätze  in  beiden  nichts  sagen  läßt.  Die
am  Ende  des  Jahres  zu  zahlende  Rückvergütung  ist  für  Lieferanten-  und
Eigengeschäft  gleich  hoch.
4.  Der  direkte  Einkauf  und  die  Abwicklung  des
Geschäftsverkehrs.
Einen  Teil  der  Aufträge  lassen  die  Vereine  direkt  an  die  Zentrale
nach  Hamburg  oder  an  die  Zweiglager  gehen.  Die  G.  E.  G.  hat  dafür
21 )  Die  Einkaufsvercinigungen  der  Ko'lonialwarenhändler  bzw.  ihre  Zentraleinkaufsgenossenschaft ­
  sind  ebenfalls  zur  Einführung  einer  eigenen  Marke,
der  heute  schon  allbekannten  Edeka-Marke  übergegangen.
        <pb n="59" />
        56

folgende  geographische  Bezirkseinteilung  unter  Berücksichtigung ­
  der  Transportmöglichkeiten  und  Frachtsätze  getroffen:
Lager  Hamburg:  Nordwestdeutschland.
„  Erfurt:  Provinz  Sachsen,  Anhalt  und  Thüringen.
„  Gröba-Riesa:  Königreich  Sachsen.
„  Berlin:  Provinz  Brandenburg,  Schlesien,  Posen,  Pommern,
Ost-  und  Westpreußen.
„  Düsseldorf:  Rheinprovinz  und  westliches  Westfalen.
„  Mannheim:  Hessen,  Baden,  Rheinpfalz,  Elsaß-Lothringen.
„  Nürnberg:  Bayern,  rechts  vom  Rhein  und  Württemberg.
Im  allgemeinen  ist  diese  Einteilung  maßgebend.  Je  nach  der
Lage  des  Ortes  empfiehlt  sich  aber  bei  Waggon-  und  Schiffsteilladungen ­
  der  direkte  Bezug  vom  Zentrallager,  um  die  Extraspesen,  die
das  Zweiglager  notwendigerweise  verursacht,  zu  vermeiden.
Einzelne  Artikel  werden  überhaupt  nur  im  Zentrallager,  nicht
auch  in  den  Zweiglagern  geführt.  Dieser  Fall  liegt  z.  B.  bei  Röstkaffee ­
  vor.  Das  ist  bekanntlich  ein  sehr  empfindlicher  Artikel.  Er  darf
nicht  mit  anderen  Waren  zusammenlagern,  da  er  leicht  fremde  Gerüche ­
  annimmt.  Selbst  verschiedene  Sorten  Kaffee  müssen  getrennt
lagern.  Durch  langes  Lagern  verliert  der  Röstkaffee  außerdem  sein
Aroma.  Man  läßt  deshalb  Röstkaffee  den  Vereinen  direkt  als  Eilgut
zugehen.  Viele  Vereine  sind  zum  Selbströsten  übergegangen.  Dann
stellt  sich  der  Röstkaffee  etwas  billiger,  als  wenn  er  als  Eilgut  von
Hamburg  bezogen  wird.  Für  das  Selbströsten  ist  aber  ein  großer
Umsatz  die  notwendige  Voraussetzung.  —  Vielleicht  könnte  die  Frage
dadurch  am  besten  gelöst  werden,  daß  die  Zwciglager  das  Rösten  übernehmen.
  Die  Aufgabe  der  Zweiglager  in  Deutschland  dürfte  überhaupt
allmählich  erweitert  werden.  In  England  sind  die  Filialen  der
Wholesale  Society  ziemlich  selbständige  Betriebe.  Neben  der  Eigenproduktion ­
  befassen  sie  sich  auch  mit  dem  Einkauf  von  Waren.  In
Deutschland  spielt  der  Einkauf  durch  Zweiglager  kaum  eine  nennenswerte ­
  Rolle.^)
Gewisse  andere  Artikel  werden  nur  an  einzelnen  Zweiglagern  und

22 )  Als  Beispiele  für  den  Einkauf  durch  die  Zweiglager  möge  dienen,  daß
der  Mannheimer  Lagerverwalter  selbständig  Getreide  und  Mühlenprodukte
einkauft,  weil  Mannheim  der  geeignete  Platz  für  den  Einkauf  dieser  Artikel
ist.  Auch  das  Nürnberger  Lager  wird  von  Mannheim  aus  mit  Futterartikeln
versorgt.  Das  Düsseldorseir  Lager  kauft  infolge  seiner  günstigen  Lage  holländische ­
  Aepfel  selbständig  ein,  zumal  dieser  Artikel  nur  für  den  Westen
Deutschlands  in  Frage  kommt.  Auch  das  Lager  der  Großeinkaufszentrale  des
Reichsverbandes  in  Saarbrücken  kauft  einige  Artikel  selbständig  ein.
        <pb n="60" />
        —  57  —
nicht  in  der  Zentrale  geführt,  da  sie  nur  in  bestimmten  Gegenden
verlangt  werden.  Auch  hier  wird  natürlich  die  Bezirkseinteilung  dann
durchbrochen,  wenn,  wie  es  zuweilen  vorkommt,  auch  Vereine  anderer
Bezirke  den  betr.  Artikel  wünschen.  Das  sind  aber  alles  Sonderfälle,
die  der  Bezirkseinteilung  ihre  Berechtigung  nicht  nehmen.  Nicht
immer  findet  die  Bezirkseinteilung  die  Beachtung  der  Konsumvereine
bei  ihren  Bestellungen.  Es  kommen  immer  wieder  Fälle  vor,  wo  die
Aufträge  an  das  Zentrallager  anstatt  an  das  Zweiglager  und  umgekehrt ­
  gegeben  werden,  was  unnütze  Arbeit  verursacht.
Die  G.  E.  G.  hat  ihr  Warenlager  in  verschiedene  Abteilungen
eingeteilt,  wie  sie  in  der  Fußnote  aufgeführt  finb. 22 a)  Diese  Aufstellung ­
  zeigt  uns  gleichzeitig,  auf  welche  Waren  sich  die  Vermittlung

22 a)  Abteilung  A:
Südfrüchte,  Reis,  Hülsenfrüchte,  ganze  Gewürze,  Sämereien  usw.
Abteilung  B;
Butter,  Eier,  Salz,  Käse,  Fleisch-  und  Wurstwaren,  Fischwaren  usw,
Abteilung  6:
Margarine,  Pslanzeubutter,  Feuerungsmaterialien,  Präparate,  chemische ­
  Produkte,  Kalziumkarbid,  Zichorien,  geröstetes  Getreide,  Milch,
Mineralwasser,  Spirituosen,  Wein,  Essig,  Mostrich,  gemahlene  Gewürze, ­
  Teigwaren,  Papierwaren,  Hafer-  usw.  Fabrikate,  Aörrgemüse,
Petroleum,  Kerzen,  Soda,  Stärke,  Borax,  Dochte,  Drogen,  Schmierund ­
  Treiböle,  Benzin.
Abteilung  v  (Kontor  und  Lager  in  Gröba):
Manufaktur-  und  Kurzwaren,  Schuhwaren.
Abteilung  E:
Zucker,  Schmalz,  Heringe,  Zuckerhonig,  Sirup,  Honig.
Abteilung  F;
Getreide  und  Mühlenfabrikate.
Abteilung  0:
Speise-  und  Breunöle,  Marmeladen,  Früchte-  und  Gemüsekonserven,
Fruchtsirupc,  eingesottene  Beeren,  eingelegte  Gurken,  Sauerkohl,
Zündhölzer,  Kartoffeln,  Kartoffelmehl,  Zwiebeln,  frische  Gemüse.
Abteilung  8:
Rohkaffee,  Röstkaffee.
Abteilung  J:
Maschinen,  Geschästsinventar,  Hausstandsartikel.
Abteilung  X:
Kakao  und  Schokolade,  Tee,  Biskuits  und  Kakes,  Honig-  und  Lebkuchen, ­
  Zitronat  und  Orangeat,  Zuckerwaren,  Christbaumschmuck.
Abteilung  5:
Seifen,  Zigarren,  Kautabak  und  Tabakfabrikate,  Sichcrheitszündhölzer.
        <pb n="61" />
        58

der  G.  E.  G.  im  einzelnen  erstreckt.  An  der  Spitze  jeder  Abteilung
steht  ein  Abteilungsleiter,  der  wiederum  einem  der  Geschäftsführer  der
Großeinkaufsgesellschaft  untersteht.
Entsprechend  der  Einteilung  des  Warenlagers  der  G.  E.  G.  sind
alle  Bestellungen,  Anfragen,  Reklamationen  usiv.  nach  Abteilungen  zu
teilen  und  auf  gesonderten  Zetteln,  die  die  G.  E.  G.  kostenlos  zur  Verfügung ­
  stellt,  aufzugeben,  damit  in  Hamburg  die  Verteilung  möglichst
schnell  vor  sich  gehen  kann.  Auf  Preislisten  und  Warenberichten
sind  die  Abteilungsbuchstaben  zur  Orientierung  beigesetzt.  Von  den
Vereinen  wird  allerdings  noch  nicht  immer  genügend  Rücksicht  auf
die  Einteilung  genommen.
Abschlüsse  können  mit  den  Zweiglagern  insoweit  getätigt  lverden,
-als  es  sich  um  Abschlüsse  zum  jeweiligen  Tagespreis  handelt.  Glaubt
ein  Verein  aber  aus  irgendwelchen  Gründen  ein  besonderes  Entgegenkommen ­
  beanspruchen  zu  können,  so  sind  Verhandlungen  mit  Hamburg
notwendig.  Alle  „Auftragsbestätigungen"  (richtiger  Auftragsannahmebestätignngen)
  schreibt  aber  die  Zentrale  aus  und  läßt  sie  den
Vereinen  direkt  zugehen.  Das  betreffende  Zweiglager  erhält  eine  Kopie
davon.  Auf  den  Schlußscheinen  sind  besondere  Rubriken  zum  „Abstreichen" ­
  angebracht,  um  den  kleineren  Vereinen  ein  Schlußbuch  zu
ersparen.
Tie  Fakturierung  übernimmt  im  allgemeinen  die  Zentrale.  Sie
wird  über  jeden  Wareneingang  und  -aüsgang  von  den  Zweiglagern
auf  den  sogenannten  Eingangs-  und  Expeditionsaufgaben  unterrichtet.
Die  Zweiglager  geben  der  Zentrale  auch  Abschrift  von  allen  anderen
Korrespondenzen.  Fakturen  über  Waren,  die  von  Gröba-Riesa  ans
gehen,  werden  auch  von  dort  aus  fakturiert.
Was  die  Zahlungsbedingungen  betrifft,  so  verlangt  die  G.  E.  G.
Kassazahlung.  Die  meisten  Vereine  kommen  dieser  Forderung  nach,
sie  geben  ja  selbst  die  Bedarfsgüter  auch  nur  gegen  bar  ab.  Nach  der
Bilanz  der  G.  E.  G.  vom  31.  Dezember  1913  beliefen  sich  die  Debitorenposten ­
  im  Warenhandel  auf  11,9  Millionen  Mark,  nach  der  Bilanz
vom  31.  Dezember  1912  auf  10,8  Millionen  Mark.  Sie  erreichten
keine  8  o/o  des  Umsatzes.  Es  ist  eben  nicht  zu  umgehen,  daß  ein  gewisser ­
  Prozentsatz  an  Schulden  für  Bedarfsgüter  im  Moment  des
Abschlusses  besteht,  schon  deshalb  nicht,  weil  die  Rechnungen  nicht
gleich  nach  Ankunft  bezahlt  werden  können,  sondern  erst,  wenn  die
fakturierte  Sendung  eingegangen  und  geprüft  ist.
Tic  Regulierung  der  Fakturenbeträge  geschieht  in  der  Regel  durch
Einzahlung  bzw.  Ueberweisung  auf  das  Postscheckkonto  oder  auf  die
        <pb n="62" />
        59

verschiedenen  Bankkonten,  die  die  G.  E.  G.  unterhält.  Viele  Vereine
haben  ein  'Girokonto  bei  der  Bankabteilung  der  G.  E.  G.,  über  das  sie
mittels  Girozettel  bzw.  Scheck  die  Beträge  an  die  Warenabteilung  der
G.  E.  G.  oder  die  fremden  Lieferanten  überweisen  lassen.  Sehr  verbreitet ­
  ist  bei  den  Konsumvereinen  der  Postscheckverkehr.  Das  ist  die
Wirkung  der  belehrenden  Broschüren,  der  vielen  Vorträge  und  Unterrichtskurse ­
  konsumgenossenschaftlicher  Organisationen  über  die  Vereinfachung ­
  des  Zahlungsverkehrs.
5.  Die  Reisevertreter  der  Großeinkaufsgesellschaft
und  ihre  Besuche.
Die  Großeiukaufsgesellschaft  deutscher  Kousumvereine  beschäftigt
10—12  Reisende;  davon  sind  einige  für  den  Vertrieb  der  Spezialartikel, ­
  wie  Galanterie-  und  Kurzwaren,  Schuhwaren  und  Zigarren,
tätig,  die  meisten  dagegen  für  das  „allgemeine  Geschäft".  Für  letztere
besteht  eine  Bezirkseinteilung,  die  mit  derjenigen  der  Zweiglager  zusammenfällt?^) ­
  Jeder  dieser  Reisenden  gibt  seine  Reiseroute  dem  Zentralbetrieb ­
  iu  Hamburg  auf?^)  In  den  Bureaus  der  Großeinkaufsgesellschaft ­
  wird  die  Reiseroute  weiter  bearbeitet  und  in  vervielfältigter ­
  Form  den  einzelnen  Warenabteilungsvorstehern  übergeben.  Diese
berichten  dem  Reisevertreter  über  die  letzten  Geschäftsvorfälle  mit  den
in  Frage  kommenden  Vereinen  und  empfehlen  den  Verkauf  dieses  oder
jenes  zu  wenig  bezogenen  Artikels.  Dies  ist  möglich  auf  Grund  von
Nachweisen,  welche  in  den  verschiedenen  Abteilungen  der  G.  E.  G.
darüber  geführt  werden,  welche  Artikel  der  einzelne  Verein  in  steigendem ­
  oder  in  sinkendem  Maße  oder  gar  nicht  bei  der  G.  E.  G.  gekauft
hat.  Man  geht  noch  weiter  und  berechnet  sogar  den  Bedarf  des  Vereins ­
  in  einzelnen  Artikeln,  wofür  die  Mitgliederzahl  als  Grundlage
dient.  Auf  diese  Weise  ist  der  Reisevertreter  genau  unterrichtet  und
kann  den  Vereinen  mit  Vorschlägen  zur  Hand  gehen.
Die  Zahl  der  Reisevertreter  mag  für  ein  Unternehmen  wie  die
Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine  sehr  gering  erscheinen. ­
  Man  berücksichtige  aber,  daß  durch  den  Zusammenschluß  der
Konsumvereine  zu  Einkaufsvereinigungen,  deren  Mitglieder  von  Zeit
zu  Zeir  zusammenkommen  und  ihre  Aufträge  einem  Vertreter  der
G.  E.  G.  am  gleichen  Ort  und  zur  gleichen  Zeit  übermitteln,  sehr
viel  weniger  Reisende  notwendig  sind,  als  wenn  ein  Reisender  mit

23)  Siehe  Seite  56.
24)  In  der  Regel  wählt  der  Reisevertreter  die  Route  selbst,  in  besonderen.
Fällen  wird  sie  ihm  von  Hamburg  aus  vorgeschrieben.
        <pb n="63" />
        60

den  einzelnen  Vereinen  getrennt  zu  verschiedenen  Zeiten  verhandelte.
Das  ist  möglich  auf  Grund  der  Konzentration  des  Einkaufs  'im  organisierten ­
  Konsum,  wie  sie  in  der  Großeinkanfsgesellschaft  und  den  Einkaufsvereinigungen ­
  zum  Ausdruck  kommt.
Der  Einkauf  durch  die  Reisevertreter  bei  deren  Besuchen  tritt  deshalb ­
  an  Bedeutung  gegenüber  dem  direkten  Einkauf  an  den  Lagern
und  dem  Einkauf  an  besonderen  Einkaufstagen  zurück.  Vor  allen
Dingen  sind  es  „prompte  Orders",  die  dem  Reisevertreter  übergeben
werden,  Abschlüsse  dagegen  werden  auf  den  Einkaufstagen  gemacht.
Doch  darf  man  dies  nicht  verallgemeinern,  da  manche  Vereine  noch
keiner  Einkaufsvereinigung  angehören  oder,  wenn  das  auch  der  Fall
ist,  die  Einkaufstage  der  Vereinigung  nur  selten  stattfinden.
Eine  besondere  Bedeutung  kommt  den  Besuchen  der  Reisevertreter
insofern  zu,  als  sie  geeignet  sind,  die  gegenseitige  Fühlungnahme  zwischen ­
  Lieferant  und  Abnehmer  zu  fördern.  Bei  seinen  Besuchen  lernt
der  Reisevertreter  die  Eigenart  der  Bedürfnisse  der  einzelnen  Vereine
kennen,  er  hört  ihre  speziellen  Wünsche  und  kann  bei  Unklarheiten
Aufschluß  geben.  Vor  allen  Dingen  wird  er  die  Ursachen  mangelnder
Geschäftsverbindung  zu  erfahren  und  lockere  Beziehungen  zu  festigen
suchen.  In  besonderen  Fällen  kann  er  um  Spezialofferte  bei  der
G.  E.  G.  nachsuchen  u.  a.  m.  Der  Besuch  der  Reisevertreter  darf
somit  nicht  unterschätzt  werden.
6.  Der  Einkauf  durch  Einkaufsvereinigungen.
Tie  ko  nsu  m  genossenschaftliche  Einkaufsvereinigung ­
  ist  eine  lose  Vereinigung  von  Konsumvereinen
zum  Zwecke  des  gemeinschaftlichen  Einkaufs.
An  der  Spitze  der  Einkaufsvereinigung  steht  der  Einkaufsl
  e  i  t  e  r,  ein  von  der  Vereinigung  gewählter  Einkäufer  eines  größeren
Vereins,  der  die  Einkaufsversammlungen  einberuft.
Meist  kommen  die  Einkäufer  der  angeschlossenen  Vereine  einmal ­
  oder  zweimal  monatlich,  oft  auch  nur  alle  zwei  Monate  oder
noch  seltener  zusammen  und  machen  ihre  Bestellungen  bei  dem  anwesenden ­
  Vertreter  der  Großeinkaufsgesellschaft.  Bei  der  Einberufung
der  Einkaufstage  hat  der  Einkaufsleiter  natürlich  auf  die  jeweiligen
Konjunkturverhältnisse  Rücksicht  zu  nehmen.  Dazu  ist  es  aber  nötig,
daß  weit  mehr  Einkaufsversammlungen  stattfinden,  als  es  bisher  üblich
war.  „Die  Ausnützung  von  Konjunkturen,  die  innerhalb  vier  bis
sechs  Wochen  außerordentlichen  Schwankungen  unterworfen  sind,  und
die  wellenartigen  Bewegungen  des  Warenmarktes  im  allgemeinen
samt  der  sich  immer  schärfer  zuspitzenden  Konkurrenz  gebieten  aber
        <pb n="64" />
        61

mit  Macht,  daß  die  für  den  Einkauf  Verantwortlichen  Personen  in
weit  kürzeren  Zwischenräumen  zusammentreten,  um  im  Interesse  der
Vereine  zu  raten  und  zu  taten." 2 °)  Es  ist  allerdings  möglich,  daß  die
Vereine  dem  Einkaufsleiter  den  Einkauf  eines  besonders  stark  der
Konjunktur  unterworfenen  Artikels  übertragen.  Das  geschieht  auch,
indem  auf  dem  Einkaufstage  die  von  den  Vereinen  benötigten  Quanten
zusammengestellt  werden,  das  Weitere  aber  dem  Einkaufsleiter  überlassen ­
  bleibt.  Es  kommt  auch  vor,  daß  der  Einkaufsleiter  bei  günstiger ­
  Konjunktur  an  die  Vereine  telephonisch  herantritt  und  sie  zur
Bedarfsdeckung  durch  ihn  veranlaßt.  Schließlich  kennt  man  noch  die
Aufgabe  sog.  Vertrauensorders  an  die  Großeinkaufsgesellschaft,  wenn
am  Einkaufstage  die  Marktlage  noch  nicht  genügend  geklärt  ist  —  ebenfalls ­
  ein  Mittel  der  besseren  Konjunkturausnntzung.
Die  Versammlungen  werden  in  zentral  gelegenen  Orten  abgehalten. ­
  Als  Lokal  benutzt  man  nach  Möglichkeit  die  Räume  der  Konsumvereine ­
  oder  der  Zweiglager.
Der  Einkauf  findet  sowohl  an  Werktagen  wie  an  Sonntagen  statt.
In  letzter  Zeit  geht  man  dazu  über,  möglichst  einen  Werktag  als  Einkaufstag ­
  zu  benutzen.  Es  hat  das  insofern  Schwierigkeiten,  als  die  Geschäftsführer ­
  der  kleinen  Vereine,  die  in  der  Regel  nur  nebenamtlich
in  den  Konsumvereinen  tätig  sind,  an  Werktagen  nicht  gut  abkommen
können.  In  Einkaufsvereinigungen,  wo  gleichzeitig  große  und  kleine
Vereine  stark  vertreten  sind,  hält  man  deshalb  Einkaufstage  an  Sonntagen ­
  und  an  Werktagen  ab,  um  beiden  Teilen  entgegenzukommen.
Es  kommt  auch  vor,  daß  man  besondere  Einkaufstage  für  Artikel
bestimmter  Branchen  abhält,  wo  dann  nur  diejenigen  Vereine  der  Einkaufsvereinignng
  vertreten  sind,  die  eben  jene  Branche  berücksichtigen.
Das  kommt  in  Deutschland  z.  B.  bei  Mannfakturwaren  vor.  Es
werden  auch  gemeinschaftliche  Einkaufstage  von  verschiedenen  Einkaufsvereinigungen
  veranstaltet,  wo  bestimmte  Aktionen  dies  erfordern. ­
  Es  kann  auch  hier  wieder  als  Grund  der  Einkauf  von  Spezialartikeln, ­
  wie  Manufakturwaren,  vorliegen.
Außerdem  kommen  die  Leiter  der  Einkaufsvereinigungen  in  besonderen ­
  Bezirksversammlungen  zusammen,  wo  sie  gemeinsame  Aufgaben ­
  behandeln.  Neben  -diesen  Bezirksversammlungen  finden  noch
Nationalkonferenzen  für  sämtliche  Einkaufsleiter  statt.
Die-  Zahl  der  Einkaufsvereinigungen  war  bis  Ende  1913  im
Gebiete  des  Zentralverbandes  auf  48  gestiegen  mit  944  angeschlossenen
25 )  So  schreibt  der  Leiter  der  Einkaufsvereinigung  rheinisch-westfälischer
Konsumvereine,  Woldemar  Schmidt  (Elberfeld),  im  Jahresbericht  des  Verbandes ­
  der  Konsum-  und  Produktivgenosseuschaften  in  Rheinland-Westfalen.
Schloesser,  Die  konsumgenossenschafrliche  Güterverrnittlung.  5
        <pb n="65" />
        62

Genossenschaften.  Dem  Reichsverbande  gehörten  Anfang  1914  sieben
Einkaufsvereinigungen  an.  Die  Zahlen  des  Zentralverbandes  zeigen,
daß  ca.  20  Genossenschaften  auf  eine  Einkaufsvereinigung  kommen.
Wie  mir  ein  Praktiker  auf  dein  Gebiete  der  Einkaufsvereinigungen  mitteilte, ­
  sollten  letztere  die  Zahl  von  20  auch  nicht  übersteigen,  sonst
würde  der  Apparat  zu  schwerfällig.
Nun  kommt  es  aber  vor,  daß  bedeutend  mehr  Vereine  derselben
Einkaufsvereinigung  angehören,  die  dabei  noch  sehr  weit  auseinander
liegen.  Es  kommen  Entfernungen  von  150—200  Km  in  Frage.  Oft
sind  auch  die  Verkehrsverbindungen  einzelner  Ortschaften  sehr  schlecht.
Die  so  ungünstig  liegenden  Vereine  beschicken  dann  die  Einkaufstage
nur  selten.  Das  kann  unter  Umständen  die  Einkaufsleitung  veranlassen, ­
  nur  wenige  Einkaufstage  im  Jahre  abzuhalten,  um  wenigstens
dann  auf  ein  vollzähliges  Erscheinen  rechnen  zu  können.  Dieses  Verfahren ­
  gereicht  aber  allen  angeschlossenen  Vereinen  zum  Nachteil.  Es
ist  deshalb  eine  Aufteilung  der  großen  Einkaufsvereinigungen  zu  empfehlen, ­
  wozu  man  auch  teilweise  übergegangen  ist.  Wenn  es  sich  um
größere  Aktionen  handelt,  ist  ein  gemeinsames  Vorgehen  immerhin
möglich.  Als  Beispiel  für  die  günstigen  Folgen  einer  Aufteilung  kann
die  Entwicklung  der  Einkaufsvereinigung  Schwaben  und  Neuburg
dienen,  die  durch  Aufteilung  der  Südbayrischen  Einkaufsvereinigung ­
  entstanden  ist.  „Die  neue  Einkaufsvereinigung ­
  für  Schwaben  und  Neuburg  hielt  im  ersten  Geschäftsjahr ­
  vier  Einkaufstage  ab  ...  .  Der  Umsatz  derselben  Vereine
betrug  1911  bei  der  G.  E.  G.  253  225  M.  —  22,6  o/o,  während  im
Berichtsjahr  —  als  selbständige  Einkaufsvereinigung  —  für  364  165
Mark  —  32,3  o/o  bei  der  G.  E.  G.  gekauft  worden  ist,  ein  Mehr  von
110  940  Mark  =  43,8  o/o.  Damit  ist  der  schlagendste  Beweis  dafür
erbracht,  daß,  je  kleiner  der  Bezirk  ist,  desto  besser  sich.  die  Vereine
an  dem  gemeinsamen  Warenbezüge  beteiligen." 2 «)
Ob  zu  den  Einkaufstagen  auch  andere,  dem  „Zentralverbande
deutscher  Konsumvereine"  nicht  angehörende  Konsumvereine,  zuzulassen
sind,  ist  nicht  generell  geregelt,  sondern  hängt  von  der  einzelnen
Einkaufsvereinigung  ab.  Die  Großeinkaufsgesellschaft  und  auch  der
Zentralverband  halten  sich  in  dieser  Beziehung  neutral.  Wie  mir
aber  scheint,  dürfte  der  vertrauliche  Charakter  der  Einkaufstage  zu
einem  Ausschluß  fremder  Vereine  zwingen.  Vielleicht  könnte  man  aber

2e )  Verband  bayrischer  Konsumvereine,  Jahresbericht  für  das  Geschäftsjahr ­
  1912  S.  36.  Dieses  eine  Beispiel  ist  natürlich  nicht  beweiskräftig,  es
ist  nur  eines  unter  vielen.
        <pb n="66" />
        5*

63

auch  darin  eine  Lösung  der  Frage  finden,  daß  jene  Vereine  ihre  Aufträge ­
  schriftlich  einreichen.
Die  Käufe  auf  den  Einkaufstagen  sind  meistens  Schlußkäufe,
Käufe  auf  Abruf  innerhalb  3—4  Monaten,  während  man  Einzelbcstellungen
  sogenannte  „prompte  Orders",  dem  Reisevertreter  aufgibt
oder  sie  auf  direktem  Wege  überschreibt.  Die  Reisevertreter  sind  von
dem  Ablaufen  alter  Schlüsse  in  Kenntnis  gesetzt.  Ebenfalls  werden
die  Vereine  unter  Mitteilung  der  neuen  Preise  des  betreffenden  Artikels
von  der  Zentrale  darauf  aufmerksam  gemacht.
Der  Vorgang  auf  den  Einkaufstagen  ist  folgender:
Der  Vertreter  der  G.  E.  G.  hält  zuerst  ein  kurzes  Referat  über
die  allgemeine  Marktlage  und  weist  beispielsweise  auf  die  einzelnen
Artikel  hin,  die  augenblicklich  gerade  besonders  günstig  oder  ungünstig
im  Preise  stehen.  Alsdann  geht  er  einen  Artikel  nach  dem  andern
durch,  gibt  die  Preise  an  und  sucht  das  Fallen  oder  Sinken  derselben ­
  zu  erklären.  Auf  einem  Einkaufstage,  dem  ich  beiwohnte,
erklärte  z.  B.  der  Reisevertreter  der  G.  E.  G.  die  hohen  Mandelpreise.
Er  sagte,  daß  die  Mandelblüte  zum  größten  Teil  erfroren  sei,  was
eine  Hausse  hervorgerufen  habe,,  und  weiter,  daß  sich  ein  Mandelkonsortium ­
  gebildet,  was  zu  der  Preissteigerung  noch  beigetragen  habe.
Für  den  Einkauf  von  Mehl  empfahl  der  Reisevertreter  bei  der  damaligen ­
  Regenperiode  Vorsicht,  da  die  Preise  bei  besserer  Witterung
bedeutend  billiger  sein  würden.  Die  Beispiele  zeigen,  mit  welcher
Aufrichtigkeit  vorgegangen  wird.
Bei  der  Großeinkaufsgesellschaft  werden  die  Angebote  bei  voraussichtlicher ­
  Hausse  nicht  zurückgehalten  oder  möglichst  viel  Ware  bei
kommender  Baisse  abgestoßen.  Die  Interessen  der  G.  E.  G.  sind  zu
sehr  mit  denjenigen  ihrer  Abnehmer  verknüpft,  als  daß  sie  sich  in
derartige  Manipulationen  einließe.  Das  aber  ist  ein  unschätzbarer
Vorteil  für  die  Konsumvereine.  Man  vergegenwärtige  sich  nur,  wie
es  in  dieser  Beziehung  in  Erwerbsgeschäften  aussieht.
Sollte  der.Reisevertreter  es  einmal  aus  Vergeßlichkeit  oder  aus
allzugroßem  Interesse  für  das  Wohl  der  G.  E.  G.  unterlassen,  auf
bevorstehende  Konjunkturwechsel  usw.  hinzuweisen,  so  würden  schon
die  langjährigen  Einkäufer  großer  Konsumvereine  dies  nachholen.  Die
kleinen  Vereine  schwimmen  nur  mit  in  dem  großen  Strom,  sie  bestellen, ­
  wann  ihre  großen  Brudervereine  auch  bestellen,  und  stehen
sich  äußerst  gut  dabei.
Nachdem  so  der  Reisevertreter  über  den  einzelnen  Artikel  Aufklärung ­
  gegeben  hat,  bittet  er  die  Anwesenden,  ihre  Bestellungen  zu
machen  und  liest  zu  diesem  Zwecke  die  Namen  der  angeschlossenen  Ver-
        <pb n="67" />
        64

eine  vor.  Etwaige  Bestellungen  notiert  er  hinter  den  Namen  der
Vereine.  Letztere  sind  auf  den  Bestellzetteln  verzeichnet.
Es  wird  natürlich  nicht  blindlings  darauf  losbestellt,  sondern  die
Einkäufer  der  Konsumvereine  haben  die  Offerten  der  Konkurrenz  mitgebracht ­
  und  vergleichen  nun  Muster  und  Preise  mit  denjenigen  der
Großeinkaufsgesellschaft.  Meist  wird  der  Einkaufsleiter  noch  besonders ­
  beauftragt,  Konkurrenzofferten  der  in  Frage  kommenden  Waren
einzuholen.  Auf  dem  Einkaufstage  liest  er  dann  die  Offerten  vor
oder  er  stellt  sie  tabellarisch  zusammen,  läßt  sie  vervielfältigen  und
dann  zirkulieren.  Die  Vertreter  der  Konkurrenzfirmen  werden  persönlich ­
  zu  den  Einkaufstagen  nicht  zugelassen.  Nur  die  dem  Zentralverbande
  angeschlossenen  Produktivgenossenschaften  und  die  Berlagsgesellschaft
  deutscher  Konsumvereine  haben  zuweilen  Vertreter  auf
den  Einkaufstagen.  In  früheren  Jahren  wurden  auch  andere  Firmen
zugelassen.  Heute  dagegen  ist  die  Verbindung  zwischen  der  G.  E.  G.
und  ihren  Arbeitnehmern  eine  so  innige,  daß  man-  Fremde  nicht
mehr  zuläßt.  Dagegen  kommt  es  vor,  daß  die  Vertreter  der  Konkurrenzfirmen ­
  den  Einkaufstag  benutzen,  um  mit  den  anwesenden  Einkäufern ­
  der  Konsumvereine  privatim  zu  verhandeln  und  vielleicht
mit  einigen  von  ihnen  in  einem  Restaurant  zusammentreffen.
Das  Vergleichen  der  Muster  geschieht  sehr  gewissenhaft.  Man
geht  in  der  Feststellung  der  Qualität  so  weit,  daß  man  z.  B.  Bohnen
kochen  läßt  und  sie  dann  zum  Probieren  im  Kreise  herumreicht.  Ist
die  Konkurrenz  günstiger,  so  wird  der  Vertreter  der  G.  E.  G.
darauf  aufmerksam  gemacht;  dies  kann  z.  B.  bei  Seife  vorkommen.
Die  G.  E.  G.  hat  eine  Seifenfabrik  in  Sachsen,  deren  Produktionskosten ­
  aber  ziemlich  hoch  sind.  Das  ist  darauf  zurückzuführen,  daß
die  G.  E.  G.  nicht  nur  als  Produzent  mustergültig  dastehen  will,
sondern  auch  als  Arbeitgeber.  Sie  bezahlt  Löhne,  die  bis  zu  20  o/o
höher  sind  als  in  Erwerbsbetrieben,  und  ihre  sozialen  Einrichtungen
stehen  einzig  da.  So  kommt  es,  daß  sie  bei  Lieferungen,  die  mit  großen ­
  Transportkosten  verbunden  sind,  wie  z.  B.  nachSüdwcstdeutschland,
  kaum  noch  zu  konkurrieren  vermag.  Es  kommt  noch  hinzu,
daß  ihre  Ware  in  der  Qualität  besser  sein  soll  als  die  der  Konkurrenz,
was  aber  der  Konsument  leider  nicht  immer  einsieht  oder  infolge
seiner  geringen  Warenkenntnisse  nicht  immer  zu  beurteilen  imstande ­
  ift. 26a )
Auf  den  Einkaufstagen  bringt  man  derartige  Dinge  vor.  Ferner
ist,  was  ich  nebenbei  bemerke,  auf  den  Generalversammlungen  der
26 a)  Vielleicht  spielen  auch  noch  andere  Gründe  mit,  die  mir  unbekannt
geblieben  sind.
        <pb n="68" />
        65

G.  E.  (S.  Gelegenheit  zur  Kritik  gegeben.  Die  G.  E.  G.  sucht  dann
Abhilfe  zu  schaffen.  Das  geschieht  bei  der  Seifenfabrikation  z.  B.  in
der  Weise,  daß  man  eine  zweite  Seifenfabrik  in  Düsseldorf  errichtet.
Von  dort  aus  sind  natürlich  die  Transportkosten  zn  Wasser  nach
Südwestdeutschland  sehr  gering;  man  dürfte  in  Zukunft  in  Südwestdeutschland ­
  trotz  der  höheren  Löhne  konkurrieren  können,  vorausgesetzt
natürlich,  daß  das  junge  Unternehmen  voll  ausgenutzt  werden  kann.
Da  den  einzelnen  Vereinen  die  Tagesordnung  der  Einkaufstage
vorher  bekanntgegeben  wird/')  so  sind  die  Delegierten  ziemlich  genau
orientiert,  und  der  Einkauf  kann  schnell  vor  sich  gehen.  Auf  einem
Einkaufstage  der  Badisch-Pfälzischen  Einkaufsvereinigung,  zu  dem
man  mich  in  entgegenkommender  Weise  zugelassen  hatte,  war  der  geschäftliche ­
  Teil  in  Zeit  von  zwei  Stunden  erledigt.  In  dieser  Zeit
waren  die  Mitglieder  der  Einkaufsvereinigung  —  18  Vereine  waren
vertreten  -  von  unparteischer  Seite  über  die  Geschäftslage  genau
orientiert  worden  und  hatten  folgende  Mengen  an  Waren  bestellt:
430  Sack  Hülsenfrüchte,  35  Kisten  Pflaumen,  57  Kisten  Limburger  Käse,
18  Laib  Emmentaler  Käse,  4850  kg  Pfanzenbntter,  9000  kg  Kaffeesurrogate,
11000  Dosen  Schuhcreme,  5000  kg  Grünkern,  8700  Ztr.  Zucker,  150  Ztr.
Schmalz,  800  Ztr.  Mühlenfabrikate,  18  Kisten  Herobohnen,  73  Ztr.  Röstkaffee,
2900  Ztr.  Seife,  5000  Stück  Scheuertücher  n.  a.  nt.,  im  ganzen  für  über
300  000  Mark  Waren.
Man  sieht,  welche  ungeheure  Kostenersparnis  dies  gegenüber  dem
dezentralisierten  Einkauf  der  Erwerbsgeschäfte  bedeutet.  Wieviel
Reisende  und  wieviel  Reklame  ivärc  nötig,  um  für  300  000  Mark
Kolonialwaren  an  Kleinhändler  abzusetzen?  Hoffentlich  trägt  die
Konkurrenz  der  Konsumvereine  dazu  bei,  die  Kleinhändler  einander
etwas  näher  zu  bringen,  damit  es  ihnen  möglich  ist,  nicht  allein  auf
dieselbe  Weise,  sondern  auch  im  gleichen  Rahmen  ihre  Einkäufe  zu
machen.
Wir  haben  so  schon  eine  Reihe  von  Vorteilen  der  Einkaufsvereinigungen ­
  und  Einkaufstage  der  Konsumvereine  kennen  gelernt.
Die  gegenseitige  Aussprache  kann  man  nicht  hoch  genug  einschätzen.
Lieferant  sowohl  wie  Kunde  ziehen  Vorteil  daraus.  Die  genaue
Orientierung  über  die  Geschäftslage  kommt  besonders  den  kleinen
Konsumvereinen  zugute.  Wie  ich  schon  andeutete,  schließen  sie  sich
in  ihrem  Tun  und  Lassen  den  großen  Brudervereinen  an.
Merkwürdig  ist  es,  daß  die  kleinen  Vereine,  obwohl  sie  am
meisten  auf  den  Einkaufstagen  profitieren,  doch  am  wenigsten  an  ihnen
teilnehmen.  Zum  Teil  wird  das  daran  liegen,  daß  ihre  Geschäfts-27

 )  Dies  geschieht  durch  die  Großeinkaufsgesellschaft  unentgeltlich  im
„Warenbericht"  auf  Veranlassung  des  Einkaufsleiters.
        <pb n="69" />
        66

sichrer  nur  nebenamtlich  tätig  sind,  ferner  mögen  die  Reisespesen  sie
von  der  Beteiligung  an  den  Einkaufstagen  abhalten.  Man  hat  deshalb ­
  schon  aus  der  Kasse  der  Einkaufsvereinigung  den  kleinen  Vereinen ­
  das  Fahrgeld  zurückerstattet.  Nicht  zuletzt  wird  die  Ursache
für  die  geringe  Beteiligung  darin  zn  suchen  sein,  daß  die  privaten
Lieferanten  bei  kleinen  Vereinen  leichteres  Spiel  haben,  bei  ihnen
„hereinzukommen".
Tie  Vorteile  für  die  kleinen  Vereine  treten  besonders  bei  größeren
Abschlüssen  zutage,  wenn  es  gilt,  die  Konjunkturen  auszunutzen.  Die
Einkäufer  kleiner  Vereine  sind  über  die  Konjunkturschwankungen
wenig  orientiert.  Dagegen  besitzen  die  Einkäufer  großer  Vereine  sehr
viel  Routine  beim  Einkauf,  und  Fehlgriffe  sind  bei  ihnen  verhältnismäßig ­
  selten.  Wie  wir  schon  früher  sagten,  fungieren  als  Einkäufer ­
  meist  die  Geschäftsführer  der  Konsumvereine;  sie  zeigen  eine
große  Intelligenz.  Gerade  auf  Grund  ihrer  Intelligenz  sind  sie
ja  zum  Leiter  eines  umfangreichen  Geschäftes  geworden  und  nicht
auf  Grund  ihres  Kapitalbesitzes.  Der  große  Vorteil  der  Einkaufsvereinigungen ­
  aber  ist,  daß  die  Intelligenz  jener  Leute,  ihre  große
Erfahrung  und  Geschicklichkeit  auch  anderen  Unternehmungen  zugute
kommt,  was  volkswirtschaftlich  nicht  ohne  Bedeutung  ist. 28 )
Hier  fällt  der  Vorteil  der  Konsumvereine  gegenüber  den  Erwerbsgeschäften ­
  wieder  besonders  in  die  Angen.  Die  Mitteilsamkeit,
wie  sie  im  organisierten  Konsum  herrscht,  besteht  bei  den  Erwerbsgeschäften ­
  nicht.  Im  Gegenteil,  ein  großes  Detailgeschäft  wird  die
2a )  Gerade  umgekehrt  ist  es  in  den  Einkaufsvereinigungen  der  Kleinhändler. ­
  Dort  schließt  man  die  Kleinen  aus.  Die  Leitung  des  Verbandes
deutscher  kaufmännischer  Genossenschaften  klagt  immer  wieder  darüber,  daß
die  Einkaufsvereinigungen  zu  exklusiv  sind:  „Die  Einkaufsbewegung  wird
ihrer  eigentlichen  Aufgabe  niemals  gerecht,  wenn  sie  eine  Domäne  der  oberen
Zehntausend  im  Kolonialwarenhandel  bleibt."  Damit  soll  natürlich  nicht
gesagt  sein,  daß  die  Einkaufsvereinigung  all  jene  „höchst  überflüssige  Existenzen ­
  aufnehmen  soll,  die  ohne  Vorbildung  und  ohne  hinreichendes  Kapital
ein  Geschäft  eröffnen  in  der  Hoffnung,  nun  ein  bequemes  Dasein  führen  zu
können",  sondern  diese  Worte  der  Verbandsleitung  auf  dem  3.  Berbandstage
in  Hamburg  sind  gegen  das  exklusive  Verhalten  der  Einkaufsvereinigungen
allgemein  gerichtet.  Der  Geschäftsführer  einer  größeren  Einkaufsvereinigung
erklärte  mir  den  Grund  für  diese  Exklusivität  mit  den  einfachen  Worten:
Der  Große  sagt,  ich  sehe  nicht  ein,  weshalb  ich  den  Kleinen  großziehen  soll.
Das  erklärt  auch  die  Gründung  von  besonderen  Einkaufsvereinigungen  der
Großdetaillisten,  wie  jüngst  eine  in  Frankfurt  a.  M.  für  die  süddeutschen
Filialbetriebe  unter  der  Rechtsform  der  G.  m.  b.  H.  entstanden  ist.  Aber
schon  dadurch  allein,  daß  bei  dem  Eintritt  in  eine  Einkaufsgenossenschaft  ein
Stammanteil,  der  in  der  Regel  200—500  M.  beträgt,  zuweilen  aber  niedriger
oder  höher  ist,  erhoben  wird,  und  ferner  durch  das  Prinzip  der  Barzahlung,
ist  es  vielen  Detaillisten  schon  unmöglich,  beizutreten.
        <pb n="70" />
        67

Bedingung  beim  Einkauf  machen,  einen  besonders  vorteilhaften  Artikel
bei  der  Konkurrenz  desselben  Ortes  nicht  zu  verkaufen,  wie  ich  das
aus  eigener  Praxis  kenne? 9 )
In  erster  Linie  hat  man  aber  die  Einkaufsvereinigungen  gegründet, ­
  um  Ersparnisse  durch  gemeinsamen  Bezug  von  Bedarfsgütern
zu  machen.  Diese  Ersparnisse  liegen:
1.  in  den  billigeren  Preisnotierungen  infolge  Abnahme  großer
Quantitäten;
2.  in  der  Verbilligung  des  Transports.
Die  Bedeutung  dieser  beiden  Punkte,  wie  überhaupt  die  Bedeutung ­
  der  Einkaufsvereinigungen  hat  insofern  abgenommen,  als  die
Bezirkskonsumvereine 8 ")  durch  ihre  immer  größere  Ausdehnung  die
Funktionen  der  Einkaufsvereinigungen  z.  T.  übernommen  haben.
Heute  ist  das  uoch  nicht  in  starkem  Maße  bemerkbar,  obwohl  wir
auch  heute  schon  Bezirkskonsumvereine  haben,  die  Distrikte  umfassen,
welche  ungefähr  der  Größe  der  Ausbreitungsgebiete  der  Einkaufsvereinigungen ­
  entsprechen.  Ein  absoluter  Rückgang  der  Mitgliederzahl  ist
heute  meist  noch  nicht  zu  konstatieren,  da  sich  den  Einkaufsvereinigungen ­
  immer  wieder  neue  Mitglieder  anschließen.  Fast  in  jedem
Jahresbericht  der  Einkaufsvereinigungen  lesen  wir  aber,  daß  Vereine
durch  Verschmelzung  aus  der  Vereinigung  ausgeschieden  sind.  Es
ist  anzunehmen,  daß  die  Einkaufsvereinigungen  in  ihrer  heutigen  Form
einmal  von  den  Bezirkskonsumvereinen  verdrängt  werden;  die  besten
Anzeichen  dafür  sind  heute  schon  da. 8 *)  29
29 )  Hier  liegt  übrigens  auch  eine  Schwierigkeit  für  die  Einkaufsvereinigungen
  der  Kleinhändler.  Schon  daraus,  daß  man  in  vielen  Vereinen  die
Mitglieder  der  Einkaufsvereinigung  verpflichtet,  von  anderweiten  billigen
Offerten  Mitteilung  zu  machen,  geht  hervor,  daß  es  in  bezug  auf  die  Mit--teilsamkeit
  mangelt,  was  ja  auch  leicht  erklärlich  ist.  „Eine  gute  Portion
Schwerfälligkeit,  Konkurrenzneid,  Selbstsüchtelei  und  dergl.  heißt  es  zu  bekämpfen, ­
  eine  Aufgabe,  die  sehr  schwierig,  manchmal  schier  unmöglich  ist."
(Das  sind  die  Worte  des  Direktors  des  Verbandes  deutscher  kaufmännischer
Genossenschaften  auf  dem  3.  Verbandstage  in  Hamburg.)  In  Branchen,
wo  man  darauf  Gewicht  legt,  eine  Fasson,  ein  Dessin  usw.  zu  führen,  das
die  Konkurrenz  nicht  hat,  ist  deshalb  eine  lokale  Einkaufsvereinigung  überhaupt ­
  unmöglich,  z.  B.  bei  Textilwaren.  Die  Einkaufsvereinigungen  dieser
Branche  erstrecken  sich  demnach,  soweit  sie  mir  bekannt  sind,  alle  auf  große
Bezirke.  Zur  weiteren  Sicherung  der  Interessen  der  Mitglieder  haben  sie  die
Bestimmung  in  den  Statuten,  daß  Konkurrenten  in  einem  bestimmten  Umkreise ­
  (z.  B.  15  Ion)  nicht  aufgenommen  werden  können.  —  Trotz  der  sich
ergebenden  Schwierigkeiten  darf  man  aber  wohl  noch  Großes  von  den  E.-V.
per  Kleinhändler  erwarten.  (Siehe  später.)
so)  Siehe  Seite  131  ff.
81 )  Siehe  Tabelle  auf  Seite  72.
        <pb n="71" />
        68

Die  Bedeutung  des  unter  2  angegebenen  Vorteils  ist  dadurch  auch
etwas  reduziert  worden,  daß  die  Großeinkaufsgesellschaft  in  einzelnen
Landesteilcn  Zweiglager  errichtet  hat.  Letztere  vermindern  heute  für
viele  Vereine  die  Transportkosten  durch  Engrosbezüge  anstelle  der
Einkaufsvereinigungen,  wenigstens  soweit  das  Eigengeschäft  der
G.  E.  G.  in  Frage  kommt.  Doch  muß  man  beachten,  daß  nicht
überall  Zweiglager  bestehen  und  daß  anderseits  nicht  alle  Waren
des  Eigengeschäftes  der  G.  E.  G.  über  die  Zweiglager  der  Großcinkaufsgesellschaft
  gehen.  Vor  allen  Dingen  liegen  die  Zweiglager
für  die  meisten  Vereine  so  weit  entfernt,  daß  die  Einkaufsvereinigungen
auch  hier  wieder  einen  Einfluß  auf  die  Transportkosten  ausüben
können.
Weiter  ist  zu  erwähnen,  daß  die  Konsumvereine  aus  den  verschiedensten ­
  Gründen  noch  immer  einen  Teil  ihres  Bedarfs  bei  der
Konkurrenz  decken,  ein  anderer  Teil  gehört  zu  dem  Lieferantengeschäft
der  G.  E.  G.;  in  beiden  Fällen  ist  eine  Vermittlung  über  die
Zweiglager  ausgeschlossen.  Die  Bedeutung  der  Zweiglager  als  Ersatzmittel ­
  für  die  Einkaufsvereinigungen  in  bezug  auf  Transportverbilligung ­
  ist  deshalb  nicht  so  groß,  als  wie  man  zuerst  annehmen
möchte.
Schon  manche  Transportvergünstigung  ist  durch  die  Tätigkeit
der  Einkaufsvereinigungen  erreicht  worden.  Es  ist  natürlich  ein
großer  Unterschied,  ob  ein  Verein  Wagenladungen  bezieht  oder  aber
die  hohen  Stückgutfrachten  bezahlen  muß.
Der  Vorgang  bei  dem  gemeinschaftlichen  Bezug  von  Bedarfsgegenständen ­
  ist  folgender:
Man  läßt  die  Güter  an  einen  günstig  gelegenen  Platz  kommen,
von  wo  aus  der  Spediteur  sie  an  die  einzelnen  Vereine  als  Stückgut
weitersendet.  Oft  läßt  man  auch  die  Sendung  an  einen  größeren  Abnehmer ­
  gehen,  der  dann  sein  Quantum  zurückbehält  und  den  Rest
den  andern  Vereinen  als  Stückgut  zugehen,  oder,  wenn  es  sich
noch  lohnt,  den  Waggon  einfach  weiterlaufen  läßt.  Auf  diese  Weise
werden  z.  B.  die  pfälzischen  Konsumvereine,  wie  Pirmasens  und
Kaiserslautern  vom  Konsumverein  Ludwigshafen  mit  Bedarfsartikeln
versorgt.  Diese  Vermittlung  geschieht  von  den  größeren  Vereinen
kostenlos.
Was  die  Preisverbillignng  durch  die  Einkaufsvereinigungen  betrifft, ­
  so  ist  allerdings  zu  bemerken,  daß  von  einem  gewissen  Punkte
an  die  Preise  nicht  im  selben  Maße  sinken,  &amp;gt;vie  die  Quansitätz
steigt,  und  daß  von  einem  weiteren  Punkte  an  überhaupt  ein  Preisstillstand ­
  eintritt.  Dasselbe  trifft  auf  die  Zahlungs-  und  Lieferungs-
        <pb n="72" />
        69

bedingungen  zu,  die  ja  in  innigem  Zusammenhang  mit  den  Preisen
stehen.  Ich  weiß  nicht,  ob  darüber  schon  Untersuchungen  angestellt
worden  sind,  doch  trifft  meine  Behauptung  jedenfalls  für  die  Praxis
zu.  Wo  aber  jener  Preisrückgang  aufhört,  tritt  ein  anderes  Moment
ein,  d.  i.  die  Kulanz,  welche  in  der  nachträglichen  Gewährung  von
Vorteilen  besteht,  z.  B.  daß  man  in  besonderen  Fällen  die  Abnahmefrist
  verlängert,  oder  daß  man  den  größeren  Abnehmer  bei  der  Lieferung ­
  von  stark  begehrten  Artikeln  bevorzugt,  und  endlich,  daß  man  in
der  Expedition  die  Sendungen  für  den  Großabnehmer  möglichst  schnell
abzufertigen  sucht.
Man  kann  bei  den  Einkaufsvereinigungen  der  Konsumvereine  von
einer  besondern  Preispolitik  sprechen.  Sie  wird  durch  folgenden
Fall,  der  mir  aus  Württemberg  mitgeteilt  wurde,  illustriert.  Vor
einigen  Jahren  schlossen  sich  die  Kräuterkäsefabrikanten  zusammen
und  suchten  recht  hohe  Preise  für  ihre  Waren  zu  erlangen.  Die
Württembergischen  Konsumvereine  setzten  sich  dem  entgegen  durch  Zusammenlegen ­
  ihrer  Orders,  die  sie  nur  einem  Fabrikanten  überschrieben. ­
  Dadurch  verloren  die  anderen  einen  Teil  ihrer  Kundschaft
und  es  trat  Uneinigkeit  bei  ihnen  ein.  Die  Folge  war  eine  starke
Preisherabsetzung.
Auch  das  folgende  Beispiel  ist  interessant  für  das  Wirken  der
Einkaufsvereinigungen.  Dieser  Fall  wurde  mir  ebenfalls  in  liebenswürdiger ­
  Weise  aus  Württemberg  von  einem  dort  bekannten  Konsumgenossenschaftspraktiker ­
  mitgeteilt.
Die  beiden  Tochtergesellschaften  des  Rockefcller  -  Trusts,  die
Deutsch-Amerikanische  Petroleumgesellschaft  und  die  Mannheim-Bremer
  Petroleumgesellschaft,  hatten  bis  vor  ca.  4  Jahren  die
Alleinherrschaft  in  Württemberg  in  der  Lieferung  von  Petroleum.
Die  Preise  beider  Gesellschaften  waren  gleich  hoch  und  für  den  Verbraucher ­
  ziemlich  drückend,  auch  bei  Abschlüssen  ließen  sich  keine
Sondervorteile  bei  der  einen  Gesellschaft  gegenüber  der  andern  herausholen. ­
  Das  Petroleum  mußte  seinerzeit  bei  größeren  Abschlüssen,
je  nach  der  Lage  des  betreffenden  Platzes,  mit  21  -22  Pfennig  für  das
Liter  bezahlt  werden.
Nun  erschien  die  österreichische  „Olex"-Petroleumgesellschaft  auf
dem  Plan  und  versuchte,  ihr  galizisches  Petroleum  zu  verkaufen.
Dies  wurde  von  den  Württembergischen  Einkaufsvereinigungen  wahrgenommen. ­
  Auf  Grund  ihrer  regen  Tätigkeit  waren  sie  bald  in  der
Lage,  mit  der  „Olex"-Petroleumgesellschaft,  die  nunmehr  in  einen
schweren  Kampf  mit  den  Amerikanern  eingetreten  war,  einen  Jahresabschluß ­
  für  die  Württembergischen  Konsumvereine  zu  tätigen,  der  es
        <pb n="73" />
        70

ermöglichte,  den  Bedarf  zu  wesentlich  billigeren  Preisen  als  vorher
zu  decken.  Die  Basis,  auf  der  gekauft  wurde,  war  14  Pfennig  für
das  Liter;  die  Preise  der  Amerikaner  20—22  Pfennig.  Durch  die
Unterstützung  der  „Olex"-Petroleumgesellschaft  durch  die  Konsum-Vereine
  konnte  diese  nicht  nur  bei  den  Württembergischen  Konsum-Vereinen,
  sondern  auch  bei  den  übrigen  Detailhändlern  in  Württemberg ­
  festen  Fuß  fassen  und  den  Amerikanern  das  Feld  streitig  machen.
Letztere  suchten  allerdings  mit  allen  möglichen  Mitteln  ihren  Gegner
zu  verdrängen.  Durch  Zeitungen,  Plakate  usw.  wurde  das  galizische
Petroleum  für  minderwertig  erklärt.  Die  Konsumvereine  aber  stellten ­
  sich  auf  Seite  der  „Olex"-Petroleumgesellschaft  und  suchten  die
Mitglieder  über  das  Vorgehen  der  Amerikaner  aufzuklären.  Auch
in  den  nächsten  Jahren  machten  die  Württembergischen  Einkaufsvereinigungen ­
  wieder  günstige  Abschlüsse  mit  der  „Olex"-Petroleumgesellschaft.
  Sie  sparten  dadurch  viele  Tausende  von  Mark.  Das  ging
so  bis  zum  vorigen  Jahre,  wo  mit  der  „Olex"  Vertragsabschlüsse ­
  nicht  mehr  so  leicht  gemacht  werden  konnten.  Sie  war  mit
den  Amerikanern  jetzt  einig.  Die  „Olex"  hat  sich  in  einigen  Bezirken
zurückgezogen,  die  Amerikaner  in  verschiedenen  anderen  Bezirken.  Das
weitere  bleibt  abzuwarten.
Das  Beispiel  zeigt  uns  jedenfalls,  was  Einkaufsvereinigungen
vermögen.  Durch  ihre  Unterstützung  war  es  möglich,  daß  die  österreichische ­
  Petrolenmgescllschaft  mit  einem  Schlage  festen  Fuß  faßte,
während  sie  sonst  vielleicht  erst  allmählich  oder  gar  nicht  die  amerikanische ­
  Konkurrenz  überwunden  hätte.  Die  organisierten  Konsumenten ­
  Württembergs  hatten  einen  ungeheuren  Nutzen  durch  das  Vorgehen ­
  ihrer  Organisationen? 2 )
Der  Leiter  einer  Einkaufsvereinigung  wies  mich  auf  einen  andern
interessanten  Fall  hin.  Hier  handelte  es  sich  um  den  Einfluß  der
Einkaufsvereinigung  auf  eine  Mißernteklausel.  In  den  Verhandlungen ­
  vor  Tätigung  der  Abschlüsse  in  Sauerkraut  wurde  erreicht,
daß  die  Sauerkrautfabrikanten  die  aufgestellte  Mißernteklausel  insoweit ­
  fallen  lassen  mußten,  als  sie  den  Vereinen,  unbekümmert  um
den  Ernteertrag,  eine  Lieferung  von  mindestens  50o/o  des  gekauften
Quantums  garantierten.
Neben  diesen  spezifischen  Vorteilen  der  Einkaufsvereinigungen
kommen  noch  eine  Reihe  von  anderen  in  Frage,  die  mit  dem  Einkauf
selbst  nichts  zu  tun  haben.

32 )  Zuerst  wurde  der  Petrvleumkampf  mit  Erfolg  von  der  Hessen-Hessen-Nassauischen
  Einkaufsvereinigung  ausgesuchten.
        <pb n="74" />
        71

So  ist  man  dazu  übergegangen,  die  Einkaufstage  bzw.  die  Leitung
-der  Einkaufsvereinigung  mit  dazu  zu  benutzen,  etwa  überschüssige
Quanten  von  Saisonartikeln,  wie  Sauerkraut,  Heringe,  Konserven
usw.  andern  Vereinen,  die  noch  darin  Bedarf  haben,  anzubieten.  Es
kann  auch  vorkommen,  daß  ein  kleiner  Verein  aus  Unkenntnis  von
einem  Artikel  zuviel  auf  Lager  genommen  hat,  oder  daß  die  Nachfrage ­
  nach  einem  Artikel  plötzlich  erlahmt  und  die  Vereine  nun  diese
Lagerhüter  los  sein  möchten.  Auch  in  diesen  Fällen  ist  die  Einkaufsvereinigung ­
  ein  ausgezeichnetes  Vermittlungsorgan.
Der  Leiter  der  Einkaufsvereinigung  rheinisch-westfälischer  Konsumvereine ­
  schreibt  darüber: 33 )
„Erfreulicherweise  kann  konstatiert  werden,  daß  dieser  Gedanke  besonders ­
  in  letzter  Zeit  praktische  Gestalt  angenommen  hat,  indem  sich
verschiedene  Vereine  rechtzeitig  miteinander  in  Verbindung  setzten,
um  überschüssige  Warenquanten  zum  Austausch  zu  bringen,  wobei  dem
jeweilig  in  Frage  kommenden  Kontrahenten  gedient  ist."
Manche  Einkaufsvereinigungen  gehen  auch  zu  gemeinsamer  Reklame ­
  über,  z.  B.  durch  Inserate  in  Arbeiterzeitungen  unter  Anpreisung ­
  der  G.  E.  G.-Artikel.
Nicht  unerwähnt  möchte  ich  auch  lassen  die  vielen  belehrenden
Vorträge,  die  auf  deu  Einkaufstagen  gehalten  werden.  Ich  nenne
nur  einige  Themen:
Die  innere  Organisation  und  der  geschäftliche  Verkehr  der  Vereine
mit  der  G.  E.  G.
Der  Wert  des  gemeinsamen  Einkaufs.
Die  Bankabteilnng  der  Großeinkaufsgesellschaft.
Die  soziale  Bedeutung  der  Barzahlung.
Bezirkskonsumvereine.
Auch  hier  kommt  wieder  der  große  Nutzen,  besonders  für  die
kleineren  Vereine,  zum  Vorschein.
Sehr  geeignet  sind  die  Einkaufsvereinigungen  auch  für  gemeinsame ­
  Abmachungen  mit  Arbeitern  und  Angestellten  der  zur  Einkaufsvereinigung ­
  gehörigen  Vereine.  Die  Einheitlichkeit  der  Tarife  wird
dadurch  gefördert.
So  sind  die  Vorteile  der  Eiukaussvereinigungen  und  der  Einkaufstage ­
  gar  mannigfaltig,  weshalb  sie  sich  auch  im  letzten  Jahrzehnt  stark
ausgebreitet  haben.  Will  man  einmal  die  segensreichen  Wirkungen  des
organisierten  Konsums  kennen  lernen,  so  suche  man  zu  einem  Einkaufstag ­
  zugelassen  zu  werden.  Die  tausend  Bedürfnisse  der  einzelnen

3S )  Bericht  über  die  Entwicklung  des  Verbandes  der  Konsum-  und  Produktivgenossenschaften ­
  in  Rheinland  und  Westfalen  im  Jahre  1912,  S.  44.
        <pb n="75" />
        72

Konsumenten  können  hier  als  Folge  der  Organisation  mit  einem
Schlage  gedeckt  werden.  Innerhalb  weniger  Stunden  werden  riesige
Mengen  von  Waren  umgesetzt,  was  eine  große  Kostenersparnis  bedeutet. ­
  Auf  der  andern  Seite  gestattet  diese  Konzentration  in  der  Bedarfsdeckung ­
  bedeutend  billigere  Preise  und  niedrigere  Transportkosten.
Alles  das  kommt  den  organisierten  Konsumenten  zugute.  Vor  allen
Dingen  aber  erfreut  den  stummen  Zuhörer  die  Mitteilsamkeit  unter
den  Vertretern  der  Konsumentenorganisationen.  Für  die,  die  sie
üben,  ist  sie  etwas  Selbstverständliches.  Den  Fernstehenden  aber,  der
an  den  Egoismus  im  Erwerbsgeschäft  gewöhnt  ist,  begeistert  sie.

Nachstehende  Tabelle  stellt  die  Gesamtzahlen  für  den  Verkehr  der
Einkaufsvereinigungen  der  Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsum-Vereine
  in  den  Jahren  1912  und  1913  dar.^)

Anzahl  der  den
Einkaufsver.
angeschl.
Vereine

Mitgliederzahl

Umsatz
im  eigenen
Geschäft

Umsatz  bei
G.E.G.

In  Prozenten
des  Umsatzes
im  eigenen
Geschäft

1912  950

l  412  159

405  064  792

127  283  400

31,4

1913  945

I  548  915

448  899  963

145  207  800

32,3

Zahl  der

Zahl  der

vertretenen

An  den  Einkaufs-In

  Prozenten  des

abgehaltenen

Ver

eine

tagen  gekauft  von

Umsa

tzes

Einkaufstage

überim

  Durchder

  G.  E.'G.

im  eigenen

bei  der

Haupt

schnitt

Geschäft

G.E.G.

1912  426

6867

16

49  556  615

12,2

38.9

1913  449

6844

15

57  945  165

12,9

39,9

Im  Anschluß  hieran  dürfte  es  nicht  uninteressant  sein,  einmal
zu  sehen,  ob  auch  in  dem  konsumgenossenschaftlich  vorbildlichen  England ­
  Einkaufstage  bestehen.  Hierüber  einiges  zu  sagen,  ist  mir  möglich
auf  Grund  eines  Berichts  von  Herrn  Dr.  Th.  O.  Cassa  u,^)  dem  ich
die  nachstehenden  Mitteilungen  entnehme.
In  England  gibt  es  ebenfalls  Einkaufstage,  doch  sind  sie  anders
organisiert  als  in  Deutschland.  Die  Whol68ale  Society  in  Manchester ­
  besitzt  den  verschiedenen  Warengattungen  entsprechend  eine
Reihe  von  Abteilungen.  Jede  Abteilung  hat  einen  Ausstellungsraum. ­
  Der  Ausstellungsraum  der  Lebensmittelabteilung  ist  ein  Saal

3*)  Die  Zahlen  stammen  aus  dem  Geschäftsbericht  der  G.  E.  G.  für  das
Jahr  1913.
® 5 )  Die  britischen  Großeinkaufsgesellschaften,  Kons.  Rundschau  Nr.  29  1913.
        <pb n="76" />
        73

von  recht  großen  Abmessungen  mit  einer  Fülle  von  Schautischen  und
Schauschränken.  Er  hat  im  Grunde  den  Charakter  einer  kleinen  Lebensmittelbörse. ­
  Die  Vertreter  der  einzelnen  Abteilungen  haben  am  Einkaufstage, ­
  das  ist  am  Dienstag,  ihre  festen  Tische  inne,  wo  sie  die
Aufträge  entgegennehmen.  Die  Einkäufer,  das  sind  die  Abteilungsvorsteher ­
  der  einzelnen  Konsumvereine,  bewegen  sich  im  Raume,  sehen
nach  den  Mustern,  die  sie  interessieren,  und  nach  den  Preisen  und
geben  ihre  Aufträge.  Aehnlich  ist  es  in  den  'anderen  Abteilungen.
Vertreter  der  0.  W.  8.-Fabriken  sind  ebenfalls  anwesend,  um  über
Spezialwünsche  und  Spezialaufträge  Aufschluß  geben  zu  können.
Gleichzeitig  geht  draußen  auf  der  Straße  der  Einkauf  von  privaten
Firmen  vor  sich.  Etwa  150  Agenten  machen  dort  den  Einkäufern
ihre  Offerten.
Was  sich  in  Manchester  abspielt,  ereignet  sich  auch  jeden  Tag  in
Newcastle  und  London,  wo  die  englische  Großeinkaufsgesellschaft  riesige
Zweiglager  hat.  Außerdem  hat  die  0.  W.  8.  noch  in  einigem
Städten  Verkaufsräume,  mit  denen  aber  kein  Lager  verbunden  ist.
Die  kleineren  Vereine  kaufen  dort  nach  Mustern,  während  die  größeren
Vereine  ohne  Rücksicht  auf  die  Spesen  persönlich  in  Manchester  oder
direkt  in  den  Fabriken  der  0.  W.  8.  kaufen.  Außerdem  beschäftigt  die
6.  W.  8.  eine  ganze  Reihe  von  Reisenden,  die  das  Land  besuchen.
Infolge  der  geringen  Entfernungen  ist  es  also  den  Einkäufern
der  englischen  Konsumvereine  möglich,  einen  großen  Teil  der  Aufträge ­
  persönlich  in  der  Zentrale  zu  übergeben,  was  nicht  unbedeutende
Vorteile  mit  sich  bringt,  auf  die  der  Deutsche  in  der  Regel  verzichten ­
  muß.
IV.  Die  Eigenproduktion  der  Konsumvereine.
Die  Konsumgenossenschaften  würden  wenig  konsequent  sein,  wenn
sie  sich  als  Aufgabe  gestellt  hätten,  nur  den  Handel  zu  ersetzen
und  nicht  auch  die  Produktion  an  sich  zu  reißen.  Die  Eigenproduktion ­
  der  deutschen  Konsumvereine,  obgleich  noch  in  den  Anfangsstadien, ­
  hat  schon  nennenswerte  Zahlen  auszuweisen.  Der  Gesamtumsatz ­
  der  deutschen  Konsumgenossenschaften  im  Jahre  1913  betrug
664  Millionen  Mark,  davon  entfielen  auf  die  Eigenproduktion
113  Millionen  Mark.  Im  Jahre  1909  betrug  der  Umsatz  in  der
Eigenproduktion  erst  die  Hälfte  dieser  Summe.  Die  Konsumvereine
des  Zentralverbandes  hatten  allein  im  Jahre  1913  einen
Umsatz  von  100  Millionen  Mark  in  den  Artikeln  der  Eigenproduktion
—  21,2  Proz.  des  Gesamtumsatzes.^)

x )  Vgl.  Tabelle  am  Schlüsse  des  Buches.
        <pb n="77" />
        74

Nach  den  Angaben  von  August  Kasch-  Hamburg  in  der  Konsumgenossenschaftlichen ­
  Rundschau?)  waren  am  Schlüsse  des  Jahres
1912  bereits  253  Vereine  zur  Eigenproduktion  übergegangen.  Wenn
wir  seine  Angaben  weiter  verfolgen,  finden  wir,  daß  die  Bäckerei
der  bevorzugte  Betriebszweig  der  Konsumgenossenschaften  ist.  200
Vereine  hatten  eigene  Bäckereien.  Die  Zahl  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Fleischereien  und  Wurstfabriken  war  Ende  1912  auf
weit  über  30  gestiegen.  Sehr  viele  davon  sind  Schweinemetzgereien.
Die  beiden  größten  Konsumvereinsschlächtereien  sind  die  der  „Produktion" ­
  in  Hamburg  und  die  des  Leipzig-Plagwitzer  Vereins.  Erstere
hatte  im  Rechnungsjahr  1913  einen  Umsatz  von  über  7,5  Millionen
Mark  —  31,9  o/o  des  Gesamtumsatzes  der  Genossenschaft.  Der  Umsatz ­
  des  Leipzig-Plagwitzer  Vereins  betrug  im  Rechnungsjahr  1912/13
über  4  Millionen  Mark.  Die  Herstellung  von  Limonaden  und
Selterswasser  usw.  wurde  von  mehr  als  30  Vereinen  betrieben.
Daneben  hatten  die  Vereine  eine  Reihe  von  Mühlen  und  Nudelfabriken
  als  Nebenbetriebe  der  Bäckereien.  Besonders  Schrotmühlen ­
  haben  an  Verbreitung  gewonnen.  In  Süddeutschland  hat
man  die  Weinkelterei  aufgenommen.  Von  zwei  Vereinen  wurde
Destillation  betrieben.  Auch  die  Sauerkrautfabrikation
finden  wir  vor,  u.  a.  bei  den  Vereinen  Mannheim,  Ludwigshafen,
Urach  i.  W.  Nach  Kasch  hatten  5  Vereine  begonnen,  Milch  selbst
zu  verarbeiten  und  zu  verteilen,  3  betrieben  Käsereien,  mehrere
sächsische  Vereine  Butterformereien.  Einzelne  Konsumvereine
betrieben  „die  Fabrikation  von  Zigarren,  Holz-,  Korkund
  Bürstenwaren,  Konfektions-,  Schnitt-  und
Strumpfware  n",  und  einer  die  Herstellung  handgeschmiedeter
  Nägel.  Man  könnte  hier  auch  die  K  a  f  f  e  e  r  ö  st  e  r  eibetriebe ­
  mancher  Konsumvereine  anführen,  sowie  die  Bierabf
  ü  l  l  e  r  e  i  e  n.  Schließlich  wäre  noch  zu  nennen  die  Schweinem
  ä  st  e  r  e  i  der  „Eintracht"  in  Essen,  wo  jährlich  1500  bis
2000  Schweine  gemästet  werden.  Am  weitesten  geht  in  der  Eigenproduktion ­
  der  Konsum-,  Bau-  und  Sparverein  „Produktion"
in  Hamburg,  der  das  Rittergut  Schwanheide  käuflich  erworben
hat.  Die  Bewirtschaftung  dieses  Gutes  ist  eine  weit  intensivere  als
unter  den  privaten  Vorbesitzern.  Das  geht  aus  verschiedenen  Bemerkungen ­
  im  Rechnungsberichte  hervor,  die  sich  auf  Bodenmeliorationen, ­
  Einführung  einer  Reihe  von  neuen  Maschinen,  Erhöhung
der  Zahl  der  vorhandenen  Zugpferde  um  mehr  als  die  Hälfte  usw.

)  Nr.  24/1913.
        <pb n="78" />
        75

beziehen.  Ob  die  landwirtschaftliche  Produktion  der  Konsumvereine
dauernd  Erfolg  haben  wird,  läßt  sich  heute  noch  nicht  sagen.
Eine  große  Zahl  der  konsumgenossenschaftlichen  Produktionsbetriebe ­
  sind  Großbetriebe.  Laut  einer  Statistik  des  Zentralverbandes ­
  der  Bäcker  und  Konditoren  betrug  die  Zahl  der  Großbetriebe
(mit  über  10  Personen)  im  Bäckereigewerbe  im  Jahre  1912  532  mit
10  755  beschäftigten  Personen.  Davon  waren  81  Betriebe  (15,22
Proz.)  mit  2304  Personen  (21,42  Proz.)  Genossenschafts-,  in  der
Hauptsache  wohl  Konsumgenossenschaftsbetriebe?)
Die  Betriebe  sind  ausgestattet  mit  den  modernsten  Mittel  der
Technik.  Die  Handarbeit  spielt  nur  eine  geringe  Rolle;  wo  es  nur
möglich  war,  ist  sie  durch  Maschinenarbeit  ersetzt  worden.  Es  herrscht
überall  die  peinlichste  Sauberkeit,  wovon  sich  ein  jeder,  der  Lust
hat,  überzeugen  kann.  Ich  brauche  wohl  nicht  darauf  hinzuweisen,
daß  dem  in  Privatbetrieben  nicht  immer  so  ist;  das  wird  uns  sehr
häufig  in  den  Zeitungen  und  Gerichtsverhandlungen  vor  Augen  geführt. ­
  Auch  in  den  Berichten  der  Gewerberäte  heißt  es  immer  wieder,
daß  vielen  Bäckereien  das  richtige  Gefühl  für  Reinlichkeit  noch  fehlt.
Aehnlich  wie  mit  den  Bäckereien  ist  es  auch  mit  den  anderen  Produktionsbetrieben. ­
  Vollkommene  Technik,  peinlich  st  e
Sauberkeit,  gutes  und  hygienisch  einwandfreies
Rohmaterial,  und  man  kann  noch  hinzufügen  ausgezeichnete ­
  Arbeitsbedingungen,  das  sind  die  vier  Merkmale  der
konsumgenossenschaftlichen  Eigenproduktion.
Was  die  Arbeitsbedingungen  betrifft,  so  sind  sie  allerdings ­
  geeignet,  auf  die  Entwicklung  der  konsumgenossenschaftlichen
Eigenproduktion  hemmend  zu  wirken.  Wenn  man  den  kurze  Zeit  vor
der  Drucklegung  dieser  Arbeit  erneuerten  Reichstarif  der  Konsumgenossenschaften ­
  mit  dem  Verbände  der  Bäcker  und  Konditoren  betrachtet, ­
  so  fragt  man  sich,  wie  die  Konsumgenossenschaften  gegenüber
den  erwerbsmäßig  betriebenen  Bäckereien  noch  leistungsfähig  bleiben
können.  Es  scheint,  als  ob  die  Gewerkschaften  noch  nicht  das  richtige
Verständnis  für  den  konsumgenossenschaftlichen  Gedanken  hätten,  sonst
würden  sie  nicht  so  hohe  tarifliche  Anforderungen  stellen.  Allerdings
könnten  die  Gewerkschaften  das,  was  sie  den  Konsumvereinen  auf
der  einen  Seite  nehmen,  auf  der  anderen  Seite  wiedergeben,  indem  die
Gewerkschaftsmitglieder  ihren  Bedarf  in  größerem  Maße  als  vorher
in  der  Konsumgenossenschaft  decken.  Von  offizieller  Seite  werden  die
Gewerkschaftsmitglieder  auch  regelmäßig  zur  Unterstützung  der  Kon-3)

  Kons.  Rundschau  Nr.  49/1912,  S.  928.
        <pb n="79" />
        76

sumvereine  ermahnt.  Das  einzelne  Mitglied  kommt  dem  aber  nicht
immer  nach.  —  Der  mit  dem  Bäckerverbande  abgeschlossene
Tarif,  der  am  1.  August  1914  iu  Kraft  tritt  und  bis  zum  1.  August
1919  dauert,  mag  als  eiu  getreues  Bild  konsumgenossenschaftlicher
Arbeitsverhältnisse  iu  der  Anmerkung  teilweise  zum  Abdruck  gelangend) ­

4 )  Bückcrtarif.
1.  Arbeitszeit.
Die  tägliche  Arbeitszeit  beträgt  in  allen  kontinuierlichen  Betrieben  einschließlich ­
  20  Minuten  Essenspause  acht  Stunden,  in  allen  nichtkontinuierlichen
Betrieben  ausschließlich  der  Essenspause  von  einer  halben  Stunde  neun  Stunden. ­
  Es  sind  wöchentlich  nur  sechs  Arbeitsschichten  zu  leisten.
2.  Lohn.
Der  Grundlohn  für  Bäcker  und  Konditoren  beträgt  wöchentlich:
in  Orten  mit  0  bis  10%  Ortszuschlag  26,50  M.
„  „  „  12i/ 2  bis  20  0/0  Ortszuschlag  27,—  „
„  „  „  221/2  bis  30%  Ortszuschlag  28,—  „
Der  Grundlohn  für  ungelernte  Bäckerei-  und  Konditoreihilfsarbeiter
beträgt  wöchentlich  2  M.  weniger  als  der  Lohn  der  gelernten  Bäcker.
Vom  1.  August  1916  ab  erhöhen  sich  die  Grundlöhne  der  vorstehend
angeführten  Kategorien  um  1  M.  wöchentlich.
Der  Grundlohn  für  Arbeiterinnen  in  Bäckereien,  Konditoreien
sowie  iu  der  Nudel-  und  Zwiebackfabrikation  beträgt:

in  Orten  mit  0  bis  10%  Ortszuschlag  13,—  M.
„  „  „  121/2  bis  20%  Ortszuschlag  13,50  „
„  „  „  221/2  bis  30%  Ortszuschlag  14,—  „

Vom  1.  August  1916  ab  erhöhen  sich  die  Grundlöhne  der  weiblichen
Arbeiter  um  50  Pfg.  wöchentlich.
Der  Verbandsvorstand  ist  berechtigt,  in  Orten  mit  weniger  als  10  000
Einwohnern  und  ohne  Ortszuschlag  bei  Tarifabschlüssen  mit  jungen  oder
kleineren  Vereinen  bis  zu  2  M.  per  Woche  unter  den  hier  festgesetzten  Grundlohn ­
  jeder  Gruppe  von  Arbeitern  herunterzugehen.
Zu  diesen  Löhnen  treten  für  alle  Gruppen  in  den  einzelnen  Orten  die
auf  10  Pfg.  nach  oben  abgerundeten  Ortszuschläge.  Soweit  keine  besonderen
Vereinbarungen  bestehen,  gelten  die  im  Buchdruckertarif  vorgesehenen  Ortszuschläge. ­

Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bis  zum  vollendeten  18.  Lebensjahre  gelten
als  jugendliche  Arbeiter.  Für  deren  Entlohnung  werden  zwischen
den  Tariskontrahenten  entsprechende  Vereinbarungen  von  Fall  zu  Fall  getroffen. ­

Wo  bisher  ein  höherer  Lohn  gezahlt  wurde,  als  in  diesem  Tarif  vorgesehen ­
  ist,  dürfen  Lohnabzüge  nicht  gemacht  werden.
Auch  für  Wochenfeiertage  dürfen  Lohnabzüge  nicht  gemacht  werden.
3.  Ueber  st  unden  und  Feiertagsarbeit.
Ueberstunden  sind  möglichst  zu  vermeiden.  Wo  sie  dennoch  angeordnet
werden  müssen,  sind  sie  mit  250/0  Zuschlag  zu  dem  tariflichen  Stundenlohn
zu  vergüten.
        <pb n="80" />
        77

Dieser  Tarif  bedarf  eigentlich  keines  Kommentars.  Wer  nur
jemals  einen  Einblick  in  die  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen  der
Bäckergesellen  privater  Betriebe  getan  hat,  weiß,  daß  dort  die  Verhältnisse ­
  bedeutend  schlechter  sind,  selbst  dann,  wenn  tarifliche  Abmachungen ­
  mit  Gewerkschaften  bestehen.  Franz  Feuerstein  dürfte
im  Recht  sein,  wenn  er  in  den  Sozialistischen  Monatsheften  meint,
daß  die  konsumgenossenschaftlichen  Arbeitsverhältnisse  für  Bäcker  von
den  privaten  Betrieben  in  den  nächsten  10  Jahren  kaum  erreicht  werden ­
  dürfen?)  Die  Arbeitszeit  ist  in  den  privaten  Betrieben  viel
länger;  es  kommt  sogar  vor,  daß  der  für  das  Bäckereigewerbe  bestehende
gesetzliche  Maximalarbeitstag  von  12  Stunden  noch  überschritten  wird.
Unzählige  Bestrafungen  müssen  wegen  zu  langer  Arbeitszeit,  Nicht-4.

  Zeit  der  Lohnzahlung.
5.  Ferien.
Sämtlichen  Angestellten  werden  in  der  Zeit  vom  1.  Mai  bis  znm  30.
September  unter  Fortzahlung  des  Lohnes  Sommerferien  gewährt.  Die
Ferien  betragen  bis  zu  fünfjähriger  Beschäftigungsdauer  eine  Woche,  über
fünfjähriger  Beschäftigungsdauer  zwei  Wochen.
6.  Technische  und  sanitäre  Einrichtung  en.
In  den  Arbeitsräumen  ist  für  genügende  Entlüftung  zu  sorgen.  An  den
Maschinen  sind  die  nötigen  Schutzvorrichtungen  anzubringen.  Wöchentlich
sind  reine  Handtücher  nebst  Seife  zu  liefern.  Gelegenheit  zum  täglichen
Gebrauch  der  Badeeinrichtung  ist  zu  geben.  Jeder  Person  ist  ein  verschließbarer ­
  Schrank  zum  Aufbewahren  der  Kleidung  zur  Verfügung  zu  stellen.
Im  Speiseraum  ist  für  die  notwendige  Sitzgelegenheit  und  im  Winter  für
Heizung  zu  sorgen.
7.  §  616  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs.
8.  Neueinstellung  von  Arbeitskräften.
Neueinzustellende  Arbeitskrästc  sind  durch  die  Arbeitsnachweise  des
Bäckerverbandes  zu  beziehen.
9.  Kündigungsfrist.
Die  Kündigungsfrist  der  Backmeister  regelt  sich  nach  den  Bestiinmungen
der  Gewerbeordnung.  Für  das  übrige  Personal  unterliegt  die  Kündigung  der
freien  Vereinbarung.
10.  Schlichtung  von  Differenzen.
Enthält:  a)  Verhandlungen  zwischen  den  Beteiligten,  b)  Tarifamt  und
Schiedsgericht.
11.  S  ch  l  u  ß  b  e  st  i  m  m  u  n  g  e  n.
Der  Tarif  besteht  ab  1.  August  1914  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren.
Erfolgt  ein  Jahr  vor  Ablauf  dieser  Frist  von  keiner  der  beiden  vertragschließenden ­
  Parteien  die  Kündigung,  so  gilt  der  Tarif  auf  zwei  Jahre
verlängert.
ö)  Sozialistische  Monatshefte  Nr.  11/1914.  Artikel  über  „Die  neuen
Tarifverträge  im  Zentralverband  deutscher  Konsumvereine".
Schloesser,  Die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung.  6
        <pb n="81" />
        »

78

einhaltung  der  Sonntagsruhe  und  wegen  Uebertretung  sonstiger  Arbeiterschutzvorschriften
  erfolgen.  Darüber  orientieren  am  besten  die
amtlichen  Jahresberichte  der  Gewerberäte,  in  denen  Tausende  derartiger ­
  Fälle  aufgezählt  werden.  Besonders  wird  dort  auch  über
die  Lehrlingszüchterei,  Beschäftigung  von  Kindern  usw.  geklagt.
Die  Löhne  in  privaten  Betrieben  sind  bedeutend  niedriger,  als  in  den
Bäckereien  der  Konsumvereine,  zumal  die  in  den  Konsumgenossenschaftstarifen ­
  angeführten  Minimallöhne  von  vielen  Vereinen  noch
überschritten  werden.  Der  obengenannte  Autor  meint,  daß  die  Höherbelastung
  des  Lohnkontos  der  Konsumvereine  im  Durchschnitt  mit
25  Proz.  nicht  zu  niedrig  bemessen  sei.  Ferien  werden  in  den  privaten ­
  Bäckereien  überhaupt  nicht  oder  doch  nur  einige  Tage,  höchstens
eine  Woche  gewährt.  Wo  aber  in  den  privaten  Bäckereibetrieben
annähernd  günstige  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen  wie  in  den  Konsumvereinen ­
  bestehen,  handelt  es  sich  um  Ausnahmefälle,  ebenso  wie
es  ein  Ausnahmefall  ist,  wenn  eine  Konsumgenossenschaft  verhältnismäßig ­
  schlechte  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen  hat.
Es  wäre  noch  die  Frage  zu  beantworten,  ob  die  vom  Zentralverband ­
  deutscher  Konsumvereine  abgeschlossenen  Tarifverträge  auch  von
den  einzelnen  Vereinen  eingehalten  werden.  Von  den  237  Genossenschaften ­
  innerhalb  des  Zentralverbandes,  die  im  Jahre  1913  Bäckereien
betrieben,  wurde  der  Tarif  von  203  Vereinen  mit  2891  Bäckern  anerkannt. ­
  Nicht  tariftreu  waren  31  Vereine  mit  70  beschäftigten  Personen. ­
  Die  Zahl  der  tariftreuen  Vereine  ist  im  Steigen  begriffen?)
Wie  schon  erwähnt,  wird  die  Leistungsfähigkeit  der  Konsum-Vereine
  gegenüber  den  privaten  Betrieben  durch  ihre  glänzenden  Arbeitsbedingungen ­
  wesentlich  beeinflußt.  Dem  Umstande,  daß  die  Konsumgenossenschaften ­
  vorbildlich  sein  wollen  als  Arbeitgeber,  daß
sie  es  sein  müssen,  um  nicht  selbst  ihren  Daseinszweck  zu  untergraben, ­
  und  schließlich  noch,  daß  sie  in  einem  gewissen  Abhängigkeitsverhältnisse ­
  zu  den  Gewerkschaften  stehen,  da  sie  auf  deren  Mitglieder ­
  nicht  verzichten  können,  ist  es  zuzuschreiben,  daß  die  konsumgenossenschaftliche ­
  Eigenproduktion  nicht  schon  viel  weiter  um  sich
gegriffen  hat.  Besonders  ist  es  aus  diesem  Grunde  für  die  Konsumgenossenschaften ­
  schwierig,  da  einzudringen,  wo  die  Maschinenarbeit
gegenüber  der  Handarbeit  zurücktritt.  Beispiele  dafür  gibt  uns  das
dritte  Kapitel  über  die  Verteilung  der  Bedarfsgüter.
Neben  den  Schwierigkeiten,  die  durch  die  ungleich  besseren  Lohnund
  Arbeitsbedingungen  der  konsumgenossenschaftlichen  Arbeiter  im

ft  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine,  S.  602.
        <pb n="82" />
        79

Vergleich  zu  den  Arbeitern  der  Erwerbsbetriebe  für  die  Eigenproduktion ­
  entstehen,  gibt  es  andere  Schwierigkeiten,  die  dadurch  hervorgerufen ­
  werden,  daß  die  Konsumgenossenschaften  nur  qualitativ ­
  hoch  st  ehe  n  des  und  hygienisch  einwandfreies
Rohmaterial  verwenden  können.  Sie  dürfen  als  Wahrer  der
Konsumenteninteressen  kein  minderwertiges  Vieh  schlachten  und  kein
schlechtes  Mehl  verbrauchen,  wie  es  viele  private  Produzenten  tun.
Auch  bei  der  Verarbeitung  des  Rohmaterials  und  der  Verteilung
der  fertigen  Produkte  müssen  Momente  Berücksichtigung  finden,  die  in
privaten  Betrieben  nur  in  den  wenigsten  Fällen  beachtet  werden.
Es  wirkt  besonders  hemmend,  daß  eine  Konsumentenorganisation
hygienisch  einwandfreie  Produkte  liefern  muß.  Deutlich  kommt  dies
bei  der  Verarbeitung  und  der  Verteilung  von  Milch  und  Milchprodukten ­
  zum  Ausdruck,  wo  die  kostspieligen  Reinigungsanlagen  die
Milchvermittlung  wesentlich  verteuern.  Von  der  Verteilung  der  im
eigenen  Betrieb  hergestellten  Produkte  wird  später  die  Rede  sein.
Hier  wäre  auch  noch  zu  erwähnen,  daß  sich  unter  Umständen
Schwierigkeiten  daraus  ergeben  können,  daß  die  meisten  Konsum-Vereine
  nur  eine  Konsumentenschicht,  die  Arbeiterschicht,  umfassen.
Man  hat  z.  B.  bei  Fleischereien  die  Erfahrung  gemacht,  daß  für
die  besseren  Fleischteile  nicht  immer  genügend  Absatz  vorhanden  ist.
Alle  jene  Momente,  die  auch  in  privaten  Betrieben  die  Produktion ­
  erschweren,  welcher  Art  sie  auch  nun  sein  mögen,  habe  ich
hier  nicht  erwähnt,  da  es  mir  nur  auf  das  spezifisch  Konsumgenossenschaftliche ­
  ankam.  Kapitalschwierigkeiten  ergeben  sich  verhältnismäßig ­
  selten  bei  Konsumvereinen.  Wo  eine  Konsumgenossenschaft ­
  für  die  Eigenproduktion  noch  nicht  genügend  entwickelt  ist,  ist
die  Möglichkeit  vorhanden,  daß  mehrere  Vereine  sich  zur  gemeinsamen ­
  Produktion  zusammenschließen.  Man  spricht  dann  von  Z  e  n  -
rralproduktivgenossenschaften.  Diese  sind  in  Deutschland
fast  noch  nirgends  vorhanden.  Dagegen  hat  man  sie  in  England.
In  letzter  Zeit  wird  der  Gedanke  auch  in  Deutschland  vielfach  erörtert. ­
  Man  denkt  besonders  an  die  Errichtung  von  Zentralproduktivgenossenschaften ­
  für  die  F  l  e  i  s  ch  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g.  Wollen  die  Konsumvereine ­
  vorbildliche  Schlächtereien  schaffen,  so  gehört  dazu  viel
Kapital  und  ein  großer  Umsatz.  Beides  ist  aber  nur  bei  den  größten
deutschen  Vereinen  in  genügendem  Maße  vorhanden,  denn  man  muß
damit  rechnen,  daß  die  Arbeiterbudgets  nicht  allzu  große  Ausgaben
für  Fleischnahrung  gestatten.  Ueberhaupt  rentieren  die  konsumgenossenschaftlichen ­
  Fleischereien  im  Gegensatz  zu  den  Bäckereien  weniger
gut.  Das  hat  seinen  Grund  in  den  früher  angeführten  Momenten,
t&amp;gt;*
        <pb n="83" />
        80

welche  bei  den  Fleischereien  besonders  stark  in  Erscheinung  treten.
Speziell  bei  Fleischereien  wäre  auch  darauf  hinzuweisen,  daß  oft  das
geeignete  Arbeitspersonal  fehlt.  Da  die  Fleischer  meist  aus  Kleinbetrieben ­
  stammen,  müssen  sie  erst  für  die  Arbeit  im  Großbetrieb  erzogen ­
  werden.  Auch  bezüglich  der  Leitung  —  ob  kaufmännisch  oder
fachmännisch  vorgebildet  —  hat  man  Schwierigkeiten  gehabt.  Heute  ist
man  wohl  allgemein  der  Ansicht,  daß  sich  eine  kaufmännische  Oberleitung ­
  am  besten  eignet,  schon  deshalb,  weil  die  Kalkulation  eine  so
wichtige  Rolle  in  den  Fleischereien  spielt.
Wie  weit  die  konsumgenossenschaftliche  Eigenproduktion  Ausbreitung ­
  finden  wird,  läßt  sich  heute  kaum  sagen.  In  England
ist  sie  schon  sehr  weit  ausgedehnt,  und  man  hat  ausgezeichnete  Erfolge ­
  erzielt.  In  Basel  ist  ebenfalls  die  Frage  der  Eigenproduktion
in  verschiedenen  wichtigen  Bedarfsartikeln  in  hervorragender  Weise
gelöst.  In  Deutschland  ist  es  besonders  die  „Produktion"  in
Hamburg  und  der  Leipzig-Plagwitzer  Verein,  die  Großartiges  auf
dem  Gebiete  geleistet  haben.  Eine  ganze  Reihe  von  weniger  großen
Vereinen,  wie  die  „Eintracht"  in  Essen,  die  „Hoffnung"  in  Köln
u.  a.,  zeigt  ebenfalls  eine  günstige  Entwicklung.
Wegen  einiger  anderer  Punkte  verweise  ich  auf  den  nächsten
Abschnitt.
V.  Der  Güterbezug  von  andern  Konsumgenossenschaften.
In  früherer  Zeit  schon  war  der  Güterbezug  eines  Konsum-Vereins
  von  einem  anderen  Verein  ziemlich  häufig.  Er  bestand  darin,
daß  kleinere  Konsumvereine  ihren  Bedarf  bei  größeren  Vereinen  deckten. ­
  Es  zeigte  sich  jedoch  bald,  „daß  die  kleinen  Vereine  nicht  einfach
Käufer  und  Kunden  bei  den  großen  Vereinen  sein  wollten.  Es  widerstrebt ­
  dem  hier  instinktiv  das  Richtige  treffenden  genossenschaftlichen
Gefühl,  das  privatwirtschaftliche  Handelsverhältnis  und  die  privatwirtschaftliche ­
  Profitmacherei  in  die  ihrer  Natur  nach  den  Profit  ausschließende ­
  Konsumgenossenschaftsbewegung  hineinzutragen.  Die  kleinen
Vereine  verlangen  Gleichberechtigung,  und  die  großen  Vereine  werden
es  müde,  gegen  einen  bescheidenen  Nutzen  recht  vielen  Aerger  und
Verdruß  einzutauschen."*)  Es  war  ferner  allgemein  die  Entwicklung ­
  des  Konsumgenossenschaftswesens  zu  einer  vollkommeneren  Stufe,
die  mit  diesem  System  aufräumte  oder  es  doch  stark  einschränkte:
1.  Durch  Schaffung  der  Einkaufsvereinigungen  und

i)  Heinrich  Kaufmann,  Geschichte  des  konsumgenossenschaftlichen  Großeinkaufs ­
  in  Deutschland.  Festschrift.  Hamburg  1904.  S.  16.
        <pb n="84" />
        81

durch  dir  Errichtung  von  Zweiglagern  boten  sich  den  kleinen
Konsumvereinen  eine  Menge  von  Vorteilen,  die  sie  zum  direkten  Einkauf ­
  veranlaßten.
2.  Tie  Selbständigkeit  von  vielen  kleinen  Vereinen  wurde  aufgehoben. ­
  Sie  wurden  zu  bloßen  Verteilungsstellen  der  großen  Vereine.
Damit  entstanden  die  sogenannten  Bezirkskonsumvereine,
deren  charakteristisches  Merkmal  die  über  das  eigentliche  Ortsgebiet
hinausgehende  Gebietserweiterung  ist.
Die  Ursache  für  den  Güterbezug  von  anderen  Konsumvereinen
liegt  auch  heute  noch  zum  Teil  in  der  verschiedenen  Leist ­
  u  n  g  s  f  ä  h  i  g  k  e  i  t  der  Vereine.  Das  kommt  z.  B.  darin  zum  Ausdruck, ­
  daß  kleinere  Vereine  ihre  Bäckereiprodukte  von  benachbarten
größeren  Vereinen  beziehen,  die  eine  eigene  Bäckerei  haben.  In  diesem
Falle  werden  die  Bedarfsgüter  zum  Selbstkostenpreise  oder  mit  einem
sehr  kleinen  Gewinn  abgegeben.  Als  Beispiel  dafür  möge  dienen,
daß  der  Konsumverein  Ludwigshafen,  der  Bäckereiprodukte  an  die
Konsumgenossenschaften  Frankental,  Lamprecht  und  Pirmasens  abgibt,
seine  Preise  für  diese  Vereine  rund  10  o/o  niedriger  stellt  als  die  allgemeinen ­
  Abgabepreise  für  Mitglieder.  Die  Koilsumgenossenschaft  „Befreiung" ­
  in  Elberfeld  liefert  Bäckereiprodukte  an  die  „Solidarität"
in  Ohligs  und  gewährt  auf  die  allgemeinen  Abgabepreise,  die  sich  mit
7  o/o  Rückvergütung  verstehen  18  o/o  Rabatt.-)  Von  einem  andern
Verein  hörte  ich,  daß  er  16  o/o  Rabatt  gewährt.  Wenn  also  auf  die
allgemein  schon  niedrig  gehaltenen  Abgabepreise  für  Mitglieder  den
kleineren  Konsumgenossenschaften  noch  ein  hoher  Rabatt  gewährt  wird,
so  muß  der  Gewinn  für  die  Vereine  äußerst  niedrig  bemessen  sein
oder  ganz  fortfallen.
Aehnlich  wie  bei  Brot  liegt  der  Fall  bei  Fleisch  im  Basler  Konsumverein. ­
  Dieser  Verein  hat  die  Lieferung  von  Fleisch  und  Fleischereiprodukten ­
  —  wenigstens  bis  zum  vorigen  Jahre  —  für  eine  Reihe
von  Konsumvereinen  übernommen  und  zwar  zum  S  e  l  b  st  k  ostenpreise
  (also  einschließlich  aller  Spesen).  Die  Basler  Konsumgenossenschaft ­
  unterstützt  diese  Vereine  sogar  bei  der  Auswahl  einer  ge-2)

  Die  Expedition  nach  Ohligs  geschieht  in  der  Weise,  daß  der  Elberfelder
  Verein  einen  Eisenbahnwagen  mietet,  der  ausschließlich  von  Elberfeld
nach  Ohligs  und  zurückgeht.  An  Miete  für  diesen  Wagen  werden  täglich
3  Mark  bezahlt.  Die  Spesen  für  Fracht  und  Miete  werden  vom  Lieferanten
und  Kunden  gemeinsam  getragen.  Der  Brotwagen  geht  abends  um  8  Uhr
nach  Ohligs  ab,  wo  er  während  der  Nacht  eintrifft,  und  morgens  zur  Ausladung ­
  gelangt.  —  Inzwischen  ist  der  Verein  in  Ohligs  zur  Eigenproduktion
von  Brot  übergegangen.
        <pb n="85" />
        82

eigneten  Verteilungsstelle,  sorgt  für  eine  entsprechende  Einrichtung
und  für  geeignetes  Personal.  Auch  bei  der  Preiskalkulation  und  anderen ­
  Angelegenheiten  steht  der  Basler  Verein  seinen  Abnehmern  bei.
Bemerkenswert  ist  für  diesen  Verkehr  zwischen  Konsumgenossenschaften,
daß  der  Lieferant  trotz  aller  Mühen  die  betr.  Vereine  nicht  zum  Bezüge
von  Fleisch  unbedingt  verpflichtet;  wenn  die  in  Frage  stehenden  Vereine ­
  von  der  Fleischvermittlung  am  Ende  absehen  wollen  oder  vielleicht ­
  glauben,  bei  einem  privaten  Lieferanten  billiger  zu  kaufen,  so
sind  sie  durch  keine  Klausel  gebunden.
Abgesehen  davon,  daß  durch  Lieferung  von  Bedarfsgütern  an
andere  Vereine  der  Umsatz  gesteigert  wird  und  dadurch  allgemein
billiger  produziert  werden  kann,  was  dann  besonders  günstig  ist,  wenn
die  Anlagen  bisher  nicht  voll  ausgenutzt  wurden,  handelt  es  sich  bei
dieser  Art  von  Lieferungen  an  andere  Konsumvereine  um  einen  Gefälligkeitsdienst. ­
  Es  sind  A  n  s  h  i  l  f  e  l  i  e  f  e  r  n  n  g  e  n,  die  dann  wegfallen, ­
  wenn  der  beziehende  Verein  selbst  stark  genug  ist,  um  zur
Eigenproduktion  überzugehen  oder  wenn  er  von  seinem  ehemaligen
Lieferanten  übernommen  wird.
Die  Produktion  eines  Vereins  für  den  eigenen  Bedarf  und  die
nur  nebenbei  bestehenden  Abgabe  an  andere  Vereine  kann  aber  dazu
führen,  daß  der  betr.  Verein  allmählich  oder  auch  von  vornherein  auf
einen  planmäßigen  Ausbau  seiner  Produktionsbetriebe  für  den
Warenverkauf  an  andere  Vereine  ausgeht.  Hier  haben  wir  es  dann
mit  dem  andern  Fall  zu  tun,  daß  Konsumvereine  die  Bedarfsgütervermittlnng
  erwerbsmäßig  betreiben,  wenn  sie  auch  die  Auswüchse ­
  einer  erwerbsmäßigen  Warenvermittlung  nicht  mitmachen.
Auch  hier  ist  die  Tendenz  zu  konstatieren,  daß  die  Vereine  die  Preise
nicht  übermäßig  hochschrauben.  Die  Eigenproduktion  der  Konsum-Vereine
  erstreckt  sich  heute  schon  in  Deutschland  auf  eine  ganze  Reihe
von  Artikeln,  die  für  eine  derartige  Vermittlung  in  Frage  kommen:
Futtermittel,  Dauerfleisch,  Zwieback,  Sauerkraut
usw.  Der  zuletzt  genannte  Artikel  wird  beispielsweise  vom  Mannheimer ­
  Konsumverein  produziert  und  auch  in  größeren  Quantitäten
an  andere  Vereine  geliefert.  Der  Verkauf  geschieht  direkt  oder  durch
Vermittlung  der  Großeinkanfsgesellschaft  in  Hamburg,  in  deren
Warenbericht  der  Artikel  aufgeführt  wird.
Der  schon  erwähnte  Konsumverein  Ludwigshafen  hat  den  Verkauf
von  Wein  an  andere  Vereine  übernommen.  Gerade  die  Vermittlung ­
  dieses  Artikels,  der  so  mancherlei  Fälschungen  unterworfen  ist,
durch  konsumgenossenschaftliche  Organisationen  ist  ein  Fortschritt  in
der  Bedarfsgütervermittlnng.  Der  genannte  Verein  kaust  die  Reben
        <pb n="86" />
        -  83  —
auf  dem  Stock,  wie  der  Fachausdruck  lautet.  Nach  entsprechender
Behandlung,  die  unter  Kontrolle  eines  vom  Verein  bezahlten  Küfermeisters ­
  geschieht,  wird  der  Wein  in  die  dem  Verein  gehörigen  Keller
in  der  Pfalz  gebracht.  Die  Bestellungen,  welche  bei  der  Zentralstelle
in  Ludwigshafen  einlaufen,  werden  von  dort  an  den  Kellermeister
unter  Beifügung  von  zwei  ausgefüllten  Frachtbriefen  weitergegeben.
Der  Duplikatfrachtbrief  dient  als  Kontrollmittel  und  geht  nach  Ludwigshafen ­
  zurück.  Die  Vereine,  die  von  diesem  Wein  beziehen,  haben
die  Garantie,  daß  Fälschungen  nicht  vorgenommen  worden  sind,  daß
der  Wein  nicht  in  alten  Fässern  gelagert  hat  usw.  Verschiedene
Vereine  haben  die  Herstellung  von  Wein  selbst  übernommen.
Einen  weiteren  Fall,  wo  Konsumgenossenschaften  zu  Lieferanten
anderer  Konsumgenossenschaften  werden,  entnehme  ich  einem  Referat
von  Heinrich  Kaufmann  aus  dem  letzten  Internationalen  Genossenschaftskongreß ­
  in  Glasgow.  Ich  zitiere  wörtlich:  „Es  gibt  in  Deutschland ­
  eine  Anzahl  von  kleinen  Ortschaften,  deren  Einwohner  fast  ausschließlich ­
  selbständige  Heimindustrielle  eines  bestinimten  Fabrikates
sind.  Sie  bilden  zunächst  eine  Konsumgenossenschaft,  durch  die  sie  nicht
nur  Lebens-und  Wirtschaftsbedürfnisse,  sondern  auch  das  Rohmaterial
für  ihre  Heimproduktiou  beziehen.  Hin  und  wieder  vermitteln  aber
diese  Konsumgenossenschaften  auch  den  Verkauf  der  Produkte  der  Heimindustrie. ­
  Dabei  kommt  es  auch  vor,  daß  die  Konsumgenossenschaften,
um  die  ungesunde  Arbeitsweise  in  den  kleinen  Wohnungen  der  Heimindustriellen ­
  zu  bekämpfen,  eigene  Produktionswerkstätten  errichten
und  mehr  und  mehr  neben  ihrer  konsumgenossenschaftlichen  Funktion
die  Aufgabe  einer  Produktivgenossenschaft  übernehmen.  So  übernehmen ­
  Konsumgenossenschaften  die  Herstellung  oder  den  Vertrieb
von  Korbwaren,  Glas-  und  Holzwaren,  Textil-  und  Schuhwaren."
Es  sind  also  die  verschiedensten  Ursachen,  die  die  Konsumvereine
zu  Lieferanten  anderer  Konsumgenossenschaften  gemacht  haben.  Die
Vermittlung,  ausgenommen  im  ersten  Falle,  geschieht  in  der  Regel
durch  die  Großeinkaufsgesellschaft.  Man  kann  annehmen,  daß  die
konsumgenossenschaftliche  Güterprodnktion  für  andere  Vereine  noch
an  Bedeutung  gewinnen  wird.  Der  günstige  Standort  einzelner
Vereine  für  gewisse  Produkte  dürfte  von  selbst  dahin  führen.
        <pb n="87" />
        Drittes  Kapitel.
Die  Güterverteilung  -er  Konsumgenossenschaften

I.  Die  Zprache  in  der  konsumgenossenschaftlichen
Güterverteilung.
Hätten  wir  die  vollständig  durchgebildete  sozialistisches  Wirtschaftsordnung, ­
  ivie  sie  theoretisch  wohl  denkbar,  praktisch  aber  vielleicht ­
  nicht  durchführbar  ist,  so  müßten  wir,  um  in  keine  Sprachfehler ­
  zu  verfallen,  eine  ganz  andere  Terminologie  in  bezug  auf
unsere.  Wirtschaftsbegriffe  anwenden.  Der  Begriff  des  .Handels
würde  in  dieser  -Ordnung  der  Dinge  wegfallen,  denn  Handel  ist  Güteraustausch ­
  mit  dem  Zwecke  des  Gewinns.  Schär  sagt  allerdings
„Handel  ist  der  nach  den  Grundsätzen  der  Zweckmäßigkeit  und  Wirtschaftlichkeit ­
  organisierte  Güteraustausch"')  und  läßt  das  Gewinnstreben ­
  fort.  Diese  Definition  würde  auch  den  Güteraustausch  der
sozialistischen  Wirtschaftsordnung  treffen.  Gerade  deshalb  aber,  weil
ich  einen  Unterschied  zwischen  .Handel  und  Güteraustausch  in  sozialistischem ­
  Sinne  sehe,  der  in  dem  Bestehen  oder  Nichtbestehen  des  Gewinnstrebens ­
  seinen  Ausdruck  findet,  möchte  ich  jene  Definition  zurückweisen?) ­
  Damit  erkennen  wir  auch  nicht  den  Begriff  des  „sozialen
Handels"  an,  wie  ihn  Schär  für  die  konsumgenossenschaftliche
Gütervermittlnng  geprägt  hat.  Wenn  nach  unserer  Meinung  mit  dem
Begriff  des  Handels  das  Gewinnprinzip  unlöslich  verbunden  ist,  so
ist  „sozialer  Handel"  für  uns  undenkbar.  Konsumgenossenschaften ­
  treiben  keinen  Handel,  sie  vermitteln  lediglich ­
  Bedarfsgüte  r?)
1)  Vgl.  S.  24.
2)  Schär  a.  a.  D.  S.  70.
3 )  Siehe  auch  die  Auseinandersetzungen  von  Prof.  Ur.  Nicklisch  in
seiner  Kaufmännischen  Betriebslehre,  S.  37  ff.
4 )  Nur  soweit  ließe  sich  bei  Konsumgenossenschaften  von  „Handel"
sprechen,  als  sie  auch  den  Bedarf  von  Nichtmitgliedern  decken,  die  dann
        <pb n="88" />
        85

Ich  habe  damit  schon  einen  anderen  Ausdruck  gebraucht,  der  an
Stelle  eines  heute  noch  in  den  Konsumgenossenschaften  fälschlich  angewandten ­
  Terminus  treten  sollte,  den  des  B  e  d  a  r  f  s  g  u  t  s.  Von  W  a  r  e
^alleinstehend  oder  in  Zusammensetzungen,  wie  in  Warenkreis,  Warenbestand, ­
  Warenhaus),  kann  im  Konsumverein  keine  Rede  sein,  denn
Ware  ist  Handelsobjekt,  sie  ist  für  den  M  a  r  k  t  produziert.
Die  Konsumgenossenschaft  kennt  nur  G  e  b  r  a  u  ch  s  g  ü  t  e  r,  für  deren
Beschaffung  die  Konsumenten  Vertrauensleute  beauftragt  haben.  Für
die  Aufbewahrung  der  erworbenen  Gebrauchsgüter  errichten  diese  Vertrauensleute ­
  eine  zentrale  Vorratskammer,  von  wo  aus  die
Auftraggeber  direkt  oder  unter  Benutzung  von  Zwischenstellen  je  nach
Bedarf  versorgt  werden.  Die  beauftragten  Vertrauensleute  dagegen
kaufen  Waren  ein,  sie  treten  mit  der  Außenwelt  in  Verbindung
und  wenden  alle  Einkaufspraktiken  an  wie  die  Händler.
Der  Verkehr  mit  der  E  i  n  k  a  u  f  s  z  e  n  t  r  a  l  e  nimmt  in  bezug
auf  die  Sprache  eine  Sonderstellung  ein.  Die  Einkaufszentrale  ist
nicht  nur,  wie  man  annehmen  möchte,  Vermittlerin  von  Bedarfsgütern, ­
  sondern  sie  vertreibt  auch  in  sehr  starkem  Maße  Waren.
Nur  zirka  die  Hälfte  der  Abnehmer  der  Großeinkaufsgesellschaft  in
Hamburg  sind  Gesellschafter  des  Unternehmens.  Die  Nichtgesellschafter ­
  erhalten  nur  halbe  Rückvergütung  ausbezahlt.  Die  Gesellschafter ­
  machen  deshalb  an  ihnen  einen  Gewinn,  indem  sie  die
.Hälfte  der  auf  den  Umsatz  jener  Abnehmer  entfallenden  Rückvergütung
für  sich  behalten.  Aber  auch  bei  denjenigen  Vereinen,  die  Gesellschafter
der  Einkaufszentrale  sind,  wird  der  reine  Gebranchsgntcharakter  stark
beeinträchtigt,  schon  dadurch,  daß  die  Einkanfszentrale  nicht  allen
Vereinen  unter  gleichen  Umständen  die  gleichen  Preise  gewährt.  Sie
läßt  mit  sich  handeln.  Auch  zeigt  sie  sich  noch  in  mancher  anderen
Beziehung  als  „Kaufmann",  wenn  sic  auch  in  einzelnen  Dingen
wesentlich  vom  erwerbsmäßigen  Warenverkehr  abweicht?)
Wie  dem  auch  im  einzelnen  Falle  sein  mag,  sobald  der  Kauf  abgeschlossen ­
  ist,  tritt  der  Warencharakter  zurück.  Was  vorher  Ware  war,
tritt  ein  in  das  Bereich  des  organisierten  Konsums  und  wird  zum
Gebrauchsgut.  Die  Räume,  wo  diese  Gebrauchsgüter  lagern,  unterscheiden ­
  sich  nur  dadurch  von  den  Vorratsräumen  des  einzelnen  Hauskeinen
  Anspruch  auf  Rückvergütung  haben.  Das  ist  aber  infolge  der  gesetzlichen ­
  Schranken  nur  in  ganz  geringem  Maße  der  Fall.  (Siehe  Seite  159  f.)
6 )  Da  der  Warencharakter  bei  den  von  der  G.  E.  G.  vermittelten  Bedarfsgütern ­
  noch  sehr  stark  zum  Ausdruck  kommt,  konnte  ich  auch  in  den
bez.  Abschnitten  über  den  Einkauf  ebensogut  das  Wort  Ware  wie  Gebrauchsgut
anwenden.
        <pb n="89" />
        86

Halts,  daß  jene  Kollektiveigentum,  diese  Privateigentum  sind.  Am  deutlichsten ­
  tritt  das  hier  aufgeworfene  Problem  in  Erscheinung,  wo  es
sich  um  Güter  handelt,  die  aus  den  Eigenproduktionsbetrieben ­
  der  vereinigten  Konsumenten  hervorgegangen  sind.  Nehmen  wir
das  Beispiel  der  Bäckerei.  Es  besteht  kein  Unterschied  darin,  ob  eine
Familienwirtschaft  einen  Kuchen  bäckt,  um  ihn  dann  selbst  zu  verzehren, ­
  oder  ob  eine  Anzahl  Konsumenten  sich  zusammenschließen  und
eine  bestimmte  Quantität  Brot  für  ihren  eigenen  Gebrauch  Herstellen.
In  deni  einen  Falle  so  gut  wie  in  dem  anderen  handelt  es  sich  um
Eigenproduktion  von  Bedarfsgütern,  die  in  derselben  Wirtschaft,  wo
sie  produziert  sind,  auch  konsumiert  werden.  Daß  die  große  Wirtschaft
der  Konsumgenossenschaft  wieder  in  viele  einzelne  Hauswirtschaften
zerfällt,  ändert  daran  nichts.  Man  wird  also  hier  nicht  von  Backwaren ­
  sprechen  können,  sondern  nur  von  Bäckereierzeugnissen. ­
  Ebenso  kann  man  nicht  sagen  „F  l  e  i  s  ch  w  a  r  e  n",  sondern ­
  nur  einfach  Fleisch  oder  Fleischereiprodukte  u.  dgl.
Diejenigen,  die  ihren  Bedarf  in  der  gemeinsamen  Vorratskammer
decken,  kann  man  dementsprechend  auch  nicht  Käufer  von  Waren,
sondern  nur  Entnehmer  von  Bedarfsgütern  nennen.  Das
Einkäufen  besorgt  ja  der  beauftragte  Vertrauensmann.  Der  einzelne
Konsument  entnimmt  nur,  was  jener  für  ihn  gekauft  hat.  Wo
es  keine  Käufer  gibt,  gibt  es  aber  auch  keine  Verkäufer,  sondern
nur  Ausgeber,  Abgeber,  Verteiler  von  Bedarfsgütern.
Unberechtigt  sind  also  die  Ausdrücke  Verkäufer,  Verkäuferin,
V  e  r  k  a  u  f  s  l  e  h  r  l  i  n  g  e,  V  e  r  k  a  u  f  s  l  e  h  r  m  ä  d  ch  e  n,  die  in  den
Konsumvereinen  auch  lernende  Verkäuferinnen  genannt  werden.  Ebenso ­
  gibt  es  keine  Kunden  in  Konsumvereinen,  sondern  nur  Mitglieder ­
  und  Genossen.
Der  Ort,  wo  die  Verteilung  stattfindet,  ist  die  Abgab  e-,  A  u  sgäbe-
  oder  Verteilungsstelle.  Leider  spricht  man  in  der
Praxis  sehr  häufig  noch  von  Verkaufsstellen;  auch  das  Wort
Vertriebs  st  ekle  ist  vielfach  üblich,  obwohl  es  sich  doch  um  keinen
Vertrieb  von  Waren  an  beliebige  Konsumenten  handelt,  sondern
um  ein  Verteilen  von  Bedarfsgütern  an  eine  zahlenmäßig
feststehende  Konsumentengruppe.
Man  braucht  auch  die  Worte  Laden,  Geschäft  und  Ges
  ch  ä  f  t  s  st  e  l  l  e  für  konsumgenossenschaftliche  Verteilungsstellen.  Dagegen ­
  läßt  sich  an  sich  nichts  einwenden;  diese  Ausdrücke  bringen
aber  nicht  das  Unterschiedliche  zwischen  Erwerb  und  organisiertem
Konsum  zum  Ausdruck  und  deshalb  würde  man  vielleicht  besser  darauf
verzichten.  Es  wäre  aber  die  Möglichkeit  gegeben,  zu  sagen  „Ab-
        <pb n="90" />
        87

gabeladen",  nicht  aber  „Verkaufsladen",  wie  es  zuweilen
geschieht.  Das  Wort  Laden  gebraucht  man  besonders  gerne  für  Spezialabgabestellen, ­
  z.  B.  sagt  man  „Brot-,  Schlächter-  und  Grünwarenläden", ­
  zum  Unterschied  von  den  allgemeinen  Abgabestellen. ­
  In  der  Zusammensetzung  Ladenaushilfe  und  Ladengehilfe ­
  finden  wir  ebenfalls  das  Wort.  Nicht  unbekannt,  aber
seltener  gebräuchlich  sind  die  Ausdrücke  Verkaufslokale  und
Warenlokale.  Früher  brauchte  man  vielfach  den  Ausdruck  Lager
für  Verteilungsstelle,  der  auch  heute  noch  nicht  ganz  verschwunden  ist.
Diese  Bezeichnung  ist  an  und  für  sich  in  der  konsumgenossenschaftlichen
Bedarfsgütervermittlung  verwendbar.  Vielleicht  würde  man  aber  besser
davon  absehen,  gerade  die  Abgabestellen  als  Lager  zu  bezeichnen,  und
zwar  deshalb,  weil  in  ihnen  die  ankommenden  Verteilungsgüter  sofort
oder  in  wenigen  Tagen  wieder  zur  Abgabe  gelangen  und  nicht  lange
liegen  bleiben  dem  Worte  „lagern"  legt  man  vielfach  den  Sinn
von  „lange  liegen"  bei,  doch  muß  es  nicht  so  sein  —,  da  wöchentlich
mindestens  einmal,  bei  einzelnen  Artikeln  sogar  täglich,  neue  Lieferung ­
  erfolgt.  Wenn  man  aber  auch  diesen  Grund  als  weniger  stichhaltig ­
  ansieht,  so  sollte  man  das  Wort  Lager  für  Abgabestelle  dennoch ­
  vermeiden,  um  Verwechslungen  mit  der  Zentralstelle,  von  wo
aus  die  einzelnen  Abgabestellen  bedient  werden,  und  die  das
eigentliche  Lager  bildet  und  auch  als  solches  bezeichnet  wird,
vorzubeugen.")  Diese  Zentralstellen  kennt  man  außerdem  noch
unter  dem  Namen  Hauptlager,  Magazin,  Zentrallager
und  Zentralmagazin.  Ihre  Leiter  werden  mit  dem  richtigen
Ausdruck  Verwalter  bezeichnet;  sie  sind  Verwalter  der  ihnen  anvertrauten ­
  Gemeingüter.  Es  finden  sich  auch  die  Bezeichnungen:
Magazinier,  Magaziner,  Lager  meist  er,  Lagerist.
Entsprechend  der  früher  sehr  gebräuchlichen  Bezeichnung  Lager  für
Abgabestellen  nennt  man  fast  allgemein  noch  den  Leiter  der  Abgabestellen ­
  einen  Lagerhalter.  Das  kann  leicht  zu  Irrtümern  führen.
Denn  das  Handelsgesetzbuch  nennt  Lagerhalter  jemand,  der  „gewerbsmäßig ­
  die  Lagerung  und  Aufbewahrung  von  Gütern  übernimmt"
(§  416  HGB.).  Der  konsnmgenossenschaftliche  Lagerhalter  ist  dagegen
heute  im  Gegensatz  zu  früher  ein  vollständig  abhängiger  Angestellter,
der  beauftragt  ist,  eine  Abgabestelle  zu  leiten.  Er  ist  also  ein  Abgab ­
  e  st  e  l  l  e  n  l  ei  t  e  r.  Dieses  Wort  ist  allerdings  in  Konsumge-6

 )  Der  Ausdruck  Lager  für  Verteilungsstelle  erklärt  sich  daraus,  daß  in
den  Anfängen  der  Konsumgenossenschaftsbewegung  die  Vereine  nur  je  eine
Verteilungsstelle  hatten,  die  zugleich  das  Lager  bildete.
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        88

nossenschaftskreisen  nicht  gebräuchlich,  doch  drückt  es  genau  aus,  was
heute  der  „konsumgenossenschaftliche  Filialleiter"  in  Wirklichkeit  ist,
nicht  Halter  eines  Lagers,  sondern  Leiter  einer  Abgabestelle. ­
  In  letzter  Zeit  hat  der  Ausdruck  „Filialleiter"  in  der
konsumgenossenschaftlichen  Literatur,  sowie  bei  den  Praktikern  vielfach
Eingang  gefunden.  Sogar  die  Zeitschrift  der  organisierten  Lagerhalter ­
  nennt  sich  „Der  Filialleiter".  An  und  für  sich  läßt  sich  gegen
den  Ausdruck  nichts  einwenden,  denn  nicht  allein  in  kapitalistischen,,
sondern  auch  in  konsumgenossenschaftlichen  Betrieben  gibt  es  Zentralen ­
  und  Filialen.  Um  aber  den  Wesensunterschied  zwischen
beiden  zu  zeigen,  würde  man  vielleicht  besser  Abgabe-  oder  Verteil ­
  ungs  st  cllenleiter  sagen.  In  der  Praxis  würden  diese
Ausdrücke  sicherlich  allmählich  auf  Abgab  e-  und  Berteilungsl
  e  i  t  er  abgekürzt  werden.  Was  die  Leiterinnen  von  V  e  rteiln ­
  n  g  s  st  e  l  l  e  n  betrifft,  so  ist  für  sie  der  Ausdruck  Lagerhalter
bzw.  Lagerhalterin  nicht  so  gebräuchlich  wie  für  ihre  männlichen
Kollegen.  In  manchen  Konsumgenossenschaften  spricht  man  allerdings ­
  von  Lagerhaltern  und  Lagerhalterinnen,  in  anderen  aber  von
Lagerhaltern  und  Verkaufs-  oder  Vertriebs  st  ellenleiterinnen
  oder  auch  von  F  i  l  i  a  l  l  e  i  t  e  r  i  n  n  e  n.  Nur  sehr  selten
wird  der  Ausdruck  Laden  Halter  und  Ladenhalte  rinnen
gebraucht.  Dagegen  kommt  die  Zusammensetzung  mit  Laden  in
Ladenmeister  vor.  Das  sind  die  Leiter  der  F  l  e  i  s  ch  abgab ­
  e  st  e  l  l  e  n,  wo  man  von  dem  Ausdruck  Lagerhalter  abgesehen  hat.
Aus  dem  Gesagten  geht  auch  schon  zur  Genüge  hervor,  daß  von
einem  „Gewi  n  n"  in  der  Konsumgenossenschaft  keine  Rede  sein  kann.
Es  ist  nur  ein  ll  e  b  e  r  s  ch  u  ß,  den  man  erzielt.  Würde  man  die
Bedarfsgüter  zum  Selbstkostenpreise  abgeben,  so  würde  ein  Plus  am
Jahresschlüsse  ganz  wegfallen.  Wie  wir  später  sehen  werden,  sind
aber  praktische  Gründe  vorhanden,  die  Bedarfsgüter  über  Selbstkostenpreis ­
  abzugeben  und  den  Ueberschuß  in  Form  einer  Rückvergütung ­
  (in  manchen  Vereinen  Rückgewähr,  Dividende/)  Sparguthaben, ­
  Rabattguthaben  genannt)  am  Schlüsse  des  Rechnungsjahres
zurückzuzahlen.  In  der  Konsumgenossenschaft  kann  man  also  auch
nicht  von  einem  Verlust-  und  Gewinnkvnto,  sondern  nur  von  einem
Verlust-  und  Ueberschußkonto  sprechen,  was  in  der  Praxis  auch  schon
7 )  Etymologisch  läßt  sich  gegen  den  Gebrauch  dieses  Wortes  nichts  einwenden. ­
  Dividende  von  „äiviäenäa"  gleich  „das  zu  Verteilende"  wäre  auch
für  die  Rückvergütung  der  Konsumgenossenschaft  richtig.  Zur  Unterscheidung
aber  von  den  kapitalistischen  Gewinnanteilen  der  Aktiengesellschaften  wird  man
besser  den  Ausdruck  vermeiden.
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        89

häufig  geschieht.  Andere  Ausdrücke,  die  für  Ueberschuß  gebraucht
werden,  sind  G  esch  äfts  er  trüg  nis,  Erübrigung  und  Ers
  p  a  r  n  i  s.  Das  letzte  Wort  ist  besonders  gut  gewählt,  es  bringt
deutlich  zum  Ausdruck,  um  was  es  sich  bei  dem  Plus  der  Konsumgenossenschaften ­
  handelt:  Es  ist  eine  Ersparnis  der  Konsumenten,  die
sich  ihre  Bedarfsgüter  selbst  vermitteln,  gegenüber  denjenigen,  die
beim  Händler  kaufen.  Von  verdienen  oder  ein  Geschäft
machen  kann  demzufolge  auch  keine  Rede  sein;  denn  es  wird  ja  nur
erspart.  Das  Wort  Geschäft  habeil  wir  schon  früher  in  der
Bedeutung  von  Laden  kennen  gelernt.  Hier  an  dieser  Stelle  bedeutet
es  soviel  wie  etwas  vorteilhaft  kaufen  oder  verkaufen.  Das  Wort  hat
noch  eine  weitere  Bedeutung,  wenn  es  in  der  Verbindung  gebraucht
wird:  Im  Fleischgeschäft  wurden  nur  2  o/o  Ueberschuß  erzielt,  im  Gemüsegeschäft ­
  4«/o  usw.  Das  Wort  ließe  sich  durch  Brauche,  Zweig
usw.  ersetzen.  Ferner  hat  man  den  Ausdruck  Geschäftsbericht.  Hier
würde  man  Rechnungsbericht  sagen  können.  Im  allgemeinen  hat
man  aber  bis  heute  von  diesen  Ausdrücken  abgesehen.  In  Wirklichkeit ­
  trägt  das  Wort  „Geschäft"  außer  in  der  Verbindung  „ein  Geschäft ­
  machen"  auch  uichts  Erwerbsmäßiges  an  sich.  Geschäft  ist
einfach  das  Abstraktum  zu  „schaffen".  Man  spricht  z.  B.  auch  von
Staatsgeschäften.  Früher  war  Geschäftsmann  gleichbedeutend  mit
Staatsmann.  In  letzter  Zeit  wendet  man  das  Wort  allerdings ­
  vornehmlich  auf  Handelsgeschäfte  an. 8 )  Zur  besseren  Unterscheidung ­
  würde  man  deshalb  vielleicht  immerhin  gut  tun,  das  Wort,
je  nach  seiner  Bedeutung,  durch  ein  anderes  in  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Sprache  zu  ersetzen.  Das  geschieht  auch  heute  scholl  häufig
bei  dem  Ausdruck  Lieferautengeschäft,  wofür  mau  Lieferantenverkehr 8 )
sagt.
Ich  habe  damit  die  hauptsächlichsteu  Abwcichuugen  iu  der  Sprache
der  konsumgenosseuschaftlichen  Bedarfsgüterverteilung  von  dem  gewöhnlichen ­
  Sprachgebrauche  unter  dem  Einfluß  des  erwerbsmäßigen
Warenvertriebs,  angeführt.  Nicht  alle  angeführten  Ausdrücke  sind
in  der  Praxis  schon  durchgedrungen.  Die  Bezeichnungen  Verteiler
und  Verteilerin  für  Verkäufer  uud  Verkäuferin  werden  wohl  noch
fast  nirgends  angewandt.  Nur  bei  Austrägern  von  Brötchen  und
von  Milch  habe  ich  den  Ausdruck  Verteiler  gefunden.  Trotzdem  spricht
man  aber  sehr  häufig  von  Warenverteilung  und  von  Warenverteilungspersonal. ­
  Unter  Verteilungspersonal  versteht  man  dabei  vielfach

8 )  Vgl.  Kluge,  Etymologisches  Wörterbuch.
9)  Vgl.  S.  181  ff.
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        90

das  Personal,  welches  an  der  ganzen  Verteilung  vom  Zentrallager
bis  zuni  Konsumenten  mit  tätig  ist.  Dem  Sprachgebrauch  in  analogen
Fällen  gemäße")  ist  es  möglich,  den  Ausdruck  Verteilungspersonal
nur  auf  den  Hauptakt  der  Verteilung,  d.  h.  die  Tätigkeit  innerhalb
der  Verteilungsstelle  zu  beziehen.  An  dieser  Gewohnheit  haben  wir
in  den  folgenden  Kapiteln  festgehalten.
Es  würde  für  die  Konsumgenossenschaftsbewegung  unbedingt  ein
Vorteil  sein,  wenn  die  konsumgenossenschaftliche  Sprache  mehr  als  bisher ­
  Anwendung  finden  würde.  Der  Außenstehende  würde  sich  unwillkürlich ­
  fragen,  warum  man  nicht  von  „Waren",  von  „Gewinn",  von
„kaufen"  und  „verkaufen"  spricht,  sondern  eine  Reihe  von  andern  Ausdrücken ­
  braucht,  die  ihm  ganz  ungeläufig  sind.  Manchen  würde  es
sicherlich  zum  Nachdenken  anregen,  und  mancher  würde  versuchen,  eine
Erklärung  für  diese  Ausdrücke  zu  finden,  und  so  auf  die  Grundidee
der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  stoßen.  Es  ist  wirklich ­
  heute  noch  so,  daß  das  große  Publikum  nicht  unterscheidet ­
  zwischen  einem  privaten  Konsumgeschäft  und  einer  Konsumgenossenschaft. ­
  Es  macht  auch  vielfach  keinen  Unterschied  zwischen  der
Rückvergütung  einer  Genossenschaft  und  dem  Rabatt  eines  Privatgeschäfts. ­
  Derartige  Fälle  wiederholen  sich  immer  wieder.  Die  konsequent ­
  durchgeführte  Anwendung  der  konsumgenossenschaftlichen  Sprache
würde  sicherlich  bessernd  wirken.")
II.  Die  „Reklame"  der  Konsumgenossenschaften.
Man  kann  von  Reklame  im  weiteren  Sinne  und  von  geschäftlicher
Reklame  sprechen.  Mataja  sagt  von  der  geschäftlichen  Rek
  l  a  m  e,  „daß  bei  ihr  nicht  die  Absicht  vorherrscht,  im  Interesse  des
Publikums  zu  wirken,  dessen  Aufmerksamkeit  gewonnen  werden  soll,
sondern  im  Interesse  einer  Person  oder  eines  Gegenstandes/")  Nun
liegt  bei  den  Konsumgenossenschaften  die  Sache  aber  doch  so,  daß  es
im  letzten  Grunde  der  Zweck  der  konsnmgenossenschaftlichen  Reklame  ist,
im  Interesse  des  Publikums  zu  wirken.  Dennoch  möchte  ich  aber
einen  Teil  der  konsumgcnossenschaftlichen  Reklame  unter  die  geschäft-10

 )  Z.  B.  versteht  man  unter  Produzent  häufig  nur  den  Urproduzenten,
vielleicht  auch  noch  den  Fabrikanten,  nicht  aber  den  Händler,  obwohl  er  doch
auch  produziert.
u )  Verfasser  hat  sich  bemüht,  die  vorliegende  Arbeit  in  der  Sprache
des  organisierten  Konsums  abzufassen.  Da  es  sich  dabei  um  einen  ersten
Versuch  handelt,  bittet  er,  etwaige  Härten  und  Unklarheiten  im  Ausdruck
zu  entschuldigen.
x )  Mataj  a,  Die  Reklame.  Leipzig  1910.  S.  20.
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        91

liche  Reklame  rechnen.  Auf  den  privaten  Produzenten  trifft  dagegen
obige  Definition  in  jedem  Falle  zu.  Der  private  Produzent,  selbst
wenn  er  etwas  Besseres  als  das  Bestehende  auf  den  Markt  zu  bringen
sucht,  tut  es  doch  vornehmlich  aus  Eigeninteresse  und  nicht  aus
Interesse  für  die  Allgemeinheit.  Eine  neuere  Definition  der  geschäftlichen ­
  Reklame  lautet:  „Reklame  ist  die  beabsichtigte  Erregung
der  Aufmerksamkeit  bei  der  Allgemeinheit  oder  bei  bestimmten  Jnteressentengruppen
  für  Sachen  und  Personen  zum  Zwecke  der  Förderung ­
  des  Erwerbs."e)  Auf  die  Konsumgenossenschaften  trifft  die
Definition  deshalb  nicht  zu,  weil  sie  nicht  auf  Erwerb  ausgehen,  also
keinen  Gewinn  erzielen  wollen.  Konsumgenossenschaften  sind  gemeinnützige ­
  Organisationen.
Wir  haben  es  aber  in  der  Konsumgenossenschaft  nicht  nur  mit
geschäftlicher  Reklame  zu  tun.  Der  Konsulngenossenschafter  spricht
von  „Propaganda  machen"  und  von  „Agitation  treiben".  Die  Begriffe ­
  der  „Agitation"  und  der  „Propaganda"  sind  wissenschaftlich
nicht  genügend  geklärt,  als  daß  sie  für  diesen  Abschnitt  als  Grundlage
dienen  könnten.  Wir  legen  darum  unsern  Betrachtungen  den  Begriff
der  Reklame  im  weitesten  Sinne  des  Wortes  zugrunde:  Reklame  ist
„jegliche  Bekanntmachung  von  Personen  oder  Gegenständen"  —  fügen
wir  noch  hinzu  Ideen  —  „die  geeignet  ist,  die  Aufmerksamkeit  des
Publikums  für  sie  zu  gewinnen."^)  In  diesem  Begriff  ist  der  der
Agitation  und  der  der  Propaganda,  sofern  man  den  letztern  nicht
überhaupt  heute  als  gleichbedeutend  mit  Reklame  ansehen  will,  enthalten. ­

Um  die  Eigenart  des  Untersuchungsobjektes,  d.  h.  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Gütervermittlung  auch  hier  wieder  hervorzukehren,
weise  ich  darauf  hin,  daß,  wenn  in  einem  Konsumverein  die  Verpflichtung ­
  bestände,  daß  die  Mitgliedes  ihren  gesamten  Bedarf
im  Konsumverein  zu  decken  hätten  und  diese  Verpflichtung  auch  streng
durchgeführt  würde,  die  Erregung  der  Aufmerksamkeit  für  bestimmte
Gegenstände  entweder  nur  eine  bloße  Information  wäre,  daß  der
Artikel  von  der  Konsumgenossenschaft  geführt  würde,  ohne  dabei
den  Konsumenten  zur  Entnahme  bewegen  zil  wollen,  oder  eine  Ermahn ­
  u  n  g,  die  eingegangene  Verpflichtung  zu  erfüllen.  Ich  erwähne ­
  diesen  Fall,  da  vielfach  in  den  Vereinen  die  statutarische  Bestimmung ­
  existiert,  daß  die  Mitglieder  ihren  Bedarf  in  der  Konsumes ­
  Rudolf  S  e  y  f  f  e  r  t  D.  H.  H.  M.,  Die  Reklame  des  Kaufmanns.  Leipzig
1914.  Bd.  I  S.  9.
e)  Mataja  a.  a.  O.  S.  18.
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        92

genossenschaft  zu  decken  verpflichtet  sind.  Die  Bestimmung  wird  aber
nur  insoweit  durchgeführt,  als  diejenigen  Mitglieder,  die  während  einer
bestimmten  Zeit  keine  Bedarfsgüter  im  Konsumverein  entnehmen,  aus
der  Genossenschaft  ausgeschlossen  werden.  Würde  das  Statut  aber
streng  durchgeführt,  so  würden  wir  den  oben  geschilderten  Zustand  haben.
Man  sagt,  daß  die  Konsumgenossenschaft  nur  den  Bedarf  decken
will,  nicht  aber  den  Bedarf  wecke  n.  Ich  kann  hinzufügen,  daß  es
sogar  Fälle  gibt,  wo  die  Konsumgenossenschaft  den  Bedarf  einzuschränken ­
  oder  wie  in  einem  mir  bekannten  Falle  den  Bedarf  ihrer
Abnehmer  zu  vereinheitlichen  sucht,  um  die  Bedarfsgütervermittluug
  rationeller  zu  gestalten.  Das  trifft  z.  B.  beim  Konsumverein
Ludwigshafen  auf  die  von  ihm  unter  großen  Schwierigkeiten  durchgeführte ­
  größere  Qualitätsvereinheitlichung  von  Brot  zu.  Im  allgemeinen ­
  aber  läßt  sich  die  Behauptung  nicht  aufrecht  erhalten,  daß  der
Konsumverein  nur  auf  Bedarfsdeckung  ausgehe.  Er  sucht  auch  Bedürfnisse, ­
  die  bisher  noch  latent  waren,  zu  wecken.  Er  wird  dies  z.  B.
überall  da  tun,  wo  ein  Bedürfnis  im  a  l  l  g  e  m  e  i  u  e  n  nicht  mehr
latent  genannt  werden  kaun,  das  aber  bei  einzelnen  noch  latent
ist.  Selbst  wenn  man  sich  im  Konsumverein  mit  puritanischen  Ideen
plagte,  könnte  die  Konsumgenossenschaft  hier,  da  sie  den  Kreis  der  bereits ­
  vorhandenen  Bedürfnisse  der  einzelnen  Konsumenten  nicht  kennt,
die  Weckung  latenter  Bedürfnisse  umgehen.  Wie  ist  es  aber  dort,
wo  es  sich  um  die  Weckung  von  Bedürfnissen  handelt,  die  die  Mehrheit
einer  Konsumentenschicht  nicht  kennt  oder  vielleicht  sogar  für  alle
Konsumenten  eines  bestimmten  Distrikts,  eines  Landes,  ja  vielleicht
für  alle  Menschen  noch  latent  sind?  Auch  da  kann  unter  Umständen
die  Konsumgenossenschaft  zum  Wecker  von  Bedürfnissen  werden.  Als
Beispiel  dafür  glaube  ich  folgenden  Fall  anführen  zu  dürfen:
Der  Breslauer  Konsumverein  errichtete  im  Jahre  1912
in  seiner  Mühle  eine  Aufschließanlage  für  Getreide,  die  erste  derartige
Anlage  in  Deutschland.  Diese  Aufschließanlage  erzeugt  ein  Vollkornmehl
  von  hohem  Gehalt  an  Eiweiß  und  Mineralsalzen.  Das  ist  möglich ­
  durch  Zerkleinerung  desganze  n  Getreidekorns  (ausschließlich  der
wertlosen  Spitzen  und  Hülsen)  unter  möglichster  Vermeidung  der  Erwärmung ­
  des  Mahlguts;  denn  gerade  die  Randzone  des  Korns  enthält ­
  das  meiste  Eiweiß  und  die  wichtigsten  Mineralstoffe.  Diese  neue
Brotsorte  suchte  nun  der  Verein  bei  seinen  Mitgliedern  einzuführen,
d.  h.  er  suchte  ein  noch  latentes  Bedürfnis  zu  wecken  oder  vielleicht
besser  gesagt  ein  noch  nicht  vorhandenes  Bedürfnis  hervorzurufen;
das  scheint  ihm  auch  zu  gelingen,  obwohl  er  schwer  gegen  alte  Gewohnheiten ­
  anzukämpfen  hat.
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        —  93  —
Wir  sehen  also,  daß  auch  Konsumvereine  latente  Bedürfnisse  zu
wecken  suchen.  Doch  geschieht  das  nur  insoweit,  als  es  im  Interesse
der  Konsumenten  oder  vielleicht  auch  der  Arbeitnehmer  liegt.  Wenn
es  sich  also  darum  handelt,  hygienisch  oder  ökonomisch  zu
wirken,  oder  mit  Rücksicht  auf  die  Arbeitnehmer  soziale  Wirkungen
auszuüben,  so  übernimmt  auch  die  Konsumgenossenschaft  die  Funktion
der  Weckung  latenter  Bedürfnisse.
Viel  weiter  gehen  hierin  bekanntlich  die  Erwerbsgeschäfte.  Bei
der  starken  Konkurrenz  ist  der  private  Produzent  gezwungen,  den
Bedarf  für  immer  neue  Gegenstände  zu  wecken.  Das  hat  der  Volkswirtschaft ­
  auf  der  einen  Seite  eminente  Vorteile  gebracht,  auf  der
anderen  aber  ungeheure  Nachteile.  Der  private  Produzent  kennt  nur
ein  Interesse:  Sein  Interesse.  Nur  so  ist  es  zu  erklären,  daß  heute
so  viel  unnütze,  ja  sogar  schädliche  Dinge  auf  den  Markt  gebracht
werden.  Eine  Kontrolle  der  privaten  Produzenten  durch  den  Konsumenten ­
  oder  durch  dessen  Sachverständige:  Hygieniker,  Aesthetiker  usw.
wäre  deshalb  wünschenswert.  Wären  unsere  Industriellen,  Landwirte, ­
  Händler  usw.  auf  ihr  Standesinteresse  genügend  bedacht,  so
würden  sie  sogar  selber  danach  strebend)  Scheinbar  haben  sie  aber
ein  Interesse  daran,  den  jetzigen  Zustand  aufrechtzuerhalten.
Bei  dem  Bestreben,  eine  möglichst  große  Zahl  von  Abnehmern
an  sich  zu  ziehen,  spielt  die  Weckung  latenter  Bedürfnisse  eine  geringere ­
  Rolle  als  diejenigen  Maßnahmen,  die  das  Publikum  veranlassen ­
  sollen,  seine  bereits  vorhandenen  Bedürfnisse  in  einem
bestimmten  Unternehmen  zu  decken.  Die  Konsumgenossenschaft  kennt
nur  wenige,  dafür  aber  desto  wirksamere  Mittel,  die  übrigens  verhältnismäßig ­
  wenig  Kosten  verursachen,  um  dieses  Ziel  zu  erreichen.
Paul  Göhre  sagt  treffend  von  der  Reklame  der  Konsumvereine:
„Sic  ist  anders  geartet  als  die  eines  Privatgeschäfts.  Sie  ist  weniger
blendend,  als  letztere  gemeinhin  zu  sein  pflegt  und  immer  mehr  sein  muß,
wenn  sie  wirksam  sein  will;  weniger  gewaltsam  als  letztere,  die  darauf  ausgeht, ­
  den  Käufer  unter  allen  Umständen  in  den  Laden  und  zu  einem  Kauf
zu  bringen;  weniger  kostspielig  und  zugleich  weniger  materiell  gerichtet.  Vielmehr ­
  arbeitet  sie  vorwiegend  mit  objektiven  Faktoren  und  mit  geistigeren
Potenzen."")
Unter  den  Reklamemitteln  kann  man  örtliche  und  zentrale
unterscheiden.  Ich  nenne  hier  nur  diejenigen  Einrichtungen  und  Maß-4)
  Vgl.  dazu  -die  Ausführungen  von  Benno  Jaroslaw  in  verschiedenen
Numniern  der  Zeitschrift  „Der  Kaufmann  und  das  Leben",  herausg.  von
Prof.  Ur.  Arthur  Schröter:  im  besondern  siehe  den  Artikel:  Ueber  eine
-Entwicklungsmöglichkeit  des  Detailgeschäfts.  Nr.  6.  1913/14.
6 )  Paul  G  ö  h  r  e  a.  a.  O.  S.  364.
Schloesser,  Die  konsumgenossenschastliche  Gütervcrmittlung.  7
        <pb n="97" />
        94

nahmen,  deren  Hauptzweck  die  Reklame  ist,  bzw.  wo  die  Absicht
einer  Reklame  vorliegt.  Nur  in  diesem  Falle  kann  man  von  Reklame
sprechen.  Die  zentralen  Reklamemittel  gehen  von  den  Zentralorganisationen ­
  aus,  wie  wir  sie  in  der  Einführung  kennen  lernten.
Als  Mittel  der  zentralen  Werbetätigkeit  sind  zu  nennen:
Konsumgenossenschaftliche  Zeitschriften  und  Korrespondenzen,
Broschüren,  Flugblätter,  Versenden  der  Jahrbücher  an  Schulen  und
Behörden  usw.,  Inserate,  sonstige  Publikationen,  Lichtbilder-  und
andere  Vorträge,  Ausstellungen.
Die  örtlichen  Reklamemittel  sind:
Konsumgenossenschaftliche  Zeitschriften,  Broschüren,  Jahresberichte, ­
  Inserate,  Flugblätter  und  sonstige  Publikationen,  Firmenangabe ­
  u.  dgl.  auf  Packmaterialien  usw.,  Preislisten,  Ausstellungen,
Genossenschaftsfeste  (Festzüge  usw.),  Schaufensterdekoration  (in  der
Lebensmittelbranche  in  Deutschland  nicht  üblich),  Lichtbilder-  und
andere  Vorträge.  Dazu  kommen  die  Mittel  der  persönlichen  Agitation, ­
  wie  man  gemeinhin  zu  sagen  pflegt:  im  besonderen  die  Hausbesuche.

Das  Zugabeunwesen  wird  dagegen  von  den  Konsumgenossenschaften ­
  streng  verworfen.  Es  wäre  ja  auch  sinnlos,  wollte  der
organisierte  Konsument  sich  selber  eine  Zugabe  machen.
Auch  die  Anziehung  des  Publikums  durch  luxuriöse  Verpackung ­
  verwirft  man  im  Konsumverein.  Die  Verpackung  ist  höchst
einfach  gehalten,  um  die  Bedarfsgüter  nicht  unnötig  zu  verteuern.
Von  der  Dekoration  der  S  ch  a  u  f  e  n  st  e  r  und  von  Lockartikeln  wird
noch  die  Rede  sein.
Ein  ausgezeichnetes  Werbemittel  der  Konsumvereine  des  Zentralverbandes ­
  ist  das  „K  o  n  s  u  m  g  e  n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  Volksb
  l  a  t  t",  das  in  fast  allen  Vereinen  gratis  verteilt  wird.  Dieses
Blatt  mit  seinem  unterhaltenden  Inhalt  hat  viel  zur  Ausbreitung  des
konsumgenossenschaftlichen  Gedankens  beigetragen.  Besonders  ist  es
geeignet,  die  Mitglieder  zu  immer  größeren  Umsätzen  in  der  Konsumgenossenschaft ­
  anzuspornen.
„Wie  oft  wird  nicht  im  Volksblatt  dieser  oder  jener  Eigenproduktionsbetrieb ­
  in  einem  Verein  besprochen.  Die  errichteten  Bäckereien  und  sonstigen
Betriebe  werden  im  Bilde  gezeigt  usw.  In  Tausenden  und  aber  Tausenden
von  Konsumentenherzen  wird  beim  Lesen  dieser  Berichte  der  sehnsüchtige
Wunsch  aufsteigen,  das  auch  im  eigenen  Verein  verwirklicht  zu  sehen.  In
der  Familie  wird  das  Gelesene  besprochen,  Vergleiche  mit  dem  eigenen  Verein
werden  gezogen.  Gleiche  Wirkung  haben  Berichte  über  die  Höhe  des  Durchschnittsumsatzes ­
  in  den  Vereinen.  Auch  hier  werden  Vergleiche  angestellt.
Die  eine  Familie  konstatiert  erfreut,  daß  sie  bedeutend  über  dem  Durchschnitt-
        <pb n="98" />
        95

konsumiert,  die  andere  hingegen  betrachtet  beschämt  ihren  Markenbestand,
gelobt  sich  aber  dabei,  daß  es  in  Zukunft  mehr  werden  soll.  "6)
Die  Verteilung  des  Volksblatts  geschieht  entweder  durch  Auslegen ­
  in  den  Verteilungsstellen  oder  durch  Lieferung  in  die  Wohnung.
Letzteres  scheint  das  Empfehlenswertere  zu  sein,  da  beim  Auslegen  in
den  Abgabestellen  viele  Mitglieder  mehrere  Exemplare  mitnehmen,
andere  dagegen  gar  keine.  Die  Kosten,  die  sich  bei  Lieferung  in  die
Wohnung  des  Mitglieds  von  ca.  50  Pfg.  auf  ungefähr  1  M.  pro
Nummer  erhöhen,  werden  durch  die  mit  der  Hauslieferung  erzielte
Umsatzvermehrung  wieder  wett  gemacht.  —  Auch  die  Ausstellungen ­
  von  Bedarfsgütern  bilden  ein  gutes  Werbemittel,  besonders  dann,
wenn  die  Waren  der  Konkurrenz  zum  Vergleich  herangezogen  werden.
Bei  diesen  Vergleichen  werden  auf  den  Etiketten  Preise  und  Qualitäten ­
  genau  vermerkt,  so  daß  ein  etwaiger  Unterschied  leicht  festzustellen ­
  ist.
Gute  Resultate  hat  man  auch  mit  den  Hausbesuchen  erzielt,
wie  sie  hauptsächlich  von  einem  neugegründeten  Organ,  dem  Mitgliederausschuß, ­
  organisiert  werden.  Diese  Ausschüsse,  auch  G  enossenschastsräte
  genannt,  sind  erst  in  den  letzten  Jahren  in  den
großen  Konsumvereinen  entstanden.  Ihnen  ist  u.  a.  ein  Teil  der
konsumgenossenschaftlichen  Werbearbeit  übertragen  worden.  Der  Mitgliederausschnß
  soll  nach  §  20  des  am  Ende  des  Buches  im  Auszuge
wiedergegebenen  Statutenentwurfs  aus  dreimal  soviel  Vertretern  der
Genossen  bestehen,  als  die  Genossenschaft  Verteilungsstellen  hat.  Diese
große  Zahl  von  überzeugten  Konsumgenossenschaftern  bildet  einen
ungeheuren  Werbeapparat,  der  geeignet  ist,  mit  der  gesamten  Mitgliederschaft ­
  in  Fühlung  zu  bleiben.  Sein  geistiger  Leiter  ist  der
„Genossenschaftssekretär",  ein  fest  angestellter  Beamter  des  Vereins.
Wie  schon  erwähnt,  ist  es  eine  besondere  Aufgabe  des  Genossenschaftsrats, ­
  Hausbesuche  zu  veranstalten.  Man  sucht  sich  von  befreundeten ­
  Organisationen  die  Listen  der  evtl,  in  Frage  kommenden
Personen  zu  verschaffen  und  versucht,  sie  zum  Eintritt  in  die  Genossenschaft ­
  zu  bewegen.  Neben  der  Werbung  neuer  Mitglieder  ist
es  Aufgabe  des  Mitgliederausschnsses,  die  alten  Mitglieder  zu  konsumgenossenschaftlicher ­
  Treue  anzuhalten.  Es  gilt,  den  Umsatz  der
alten  Mitglieder  immer  mehr  zu  steigern,  um  so  allmählich  das
Maximum  zu  erreichen.  Mitglieder,  die  beabsichtigen  auszutreten,
sucht  der  Mitgliederausschuß  von  diesem  Schritt  zurückzuhalten.  Der
genannte  Ausschuß  veranstaltet  auch  Versammlungen  für  die  Mitb)
  Konsumgenoss.  Rundschau  Nr.  45/1913.  Art.  über  Genossenschaftliche
Propaganda  durch  das  Konsumgenossenschaftliche  Volksblatt.  .
        <pb n="99" />
        96

glieder  einzelner  oder  mehrerer  Verteilungsstellen.  Zur  Bewältigung
ihrer  großen  Werbetätigkeit  werden  die  Ausschußmitglieder  von  „V  e  xtrauensmännern"
  unterstützt,  die  auf  die  verschiedenen  Straßen
verteilt  sind.  Man  spricht  deshalb  auch  von  einem  Straßenvertrauensmännersystem. ­
  Ihre  besondere  Aufgabe  besteht  darin,  etwaige
Flugschriften,  Einladungen  usw.,  sowie  das  konsumgenossenschaftliche
Volksblatt  in  die  Wohnungen  der  Mitglieder  zu  besorgen  und  für  die
Konsumgenossenschaft  bei  dieser  Gelegenheit  zu  werben.
So  sind  in  den  großen  Vereinen  heute  Tausende  von  Menschen
damit  beschäftigt,  die  Idee  des  organisierten  Konsums  zu  verbreiten
und  die  einzelnen  Organisationen  zu  stärken.  Vor  allen  Dingen  verursacht ­
  dieser  Werbeapparat  verhältnismäßig  wenig  Kosten.  In  den
Satzungen  des  Mitgliederausschusses  der  „Produktion"  in  Hamburg
als  derjenigen  Genossenschaft,  die  den  Mitgliederausschuß  mit  zuerst
einführte,  heißt  es  in  bezug  auf  diese  Frage:  „Die.Ausschußmitglieder
versehen  ihre  Funktionen  ehrenamtlich.  Zeitversänmnisse,  Auslagen
und  Sitzungen  werden  vergütet."  Aehnlich  lauten  die  Bestimmungen  in
anderen  Vereinen.  In  dem  Statutenentwurf  des  Zentralverbandes
heißt  es  allerdings:  „Die  Mitglieder  des  Genossenschaftsrats  erhalten
für  ihre  Mühewaltung  eine  von  der  Generalversammlung  der  Genossenschaft ­
  zu  bestimmende  Vergütung  und  die  notwendigen  baren
Auslagen  erstattet".
Eigentlich  sollte  man  sagen,  daß  das  Konsumgenossenschaftswesen
  zu  seiner  Ausbreitung  keines  so  großen  Werbeapparates  bedürfe. ­
  Eine  Konsumentenorganisation  kann  immer  nur  das  Beste
der  Konsumenten  wollen.  Qualität  und  Preise  der  Verteilungsgüter
in  den  Konsumgenossenschaften  allein  sollten  „Reklame"  genug  sein.
Es  ist  bei  Beurteilung  dieser  Frage  zu  berücksichtigen,  daß  die  gegnerische ­
  Tätigkeit  der  Mittelstandspolitiker  einen  Teil  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Werbetätigkeit  lahmlegt.  Ueberall  sind  die  Gegner
der  Konsumgenossenschaften  am  Werke:  in  den  Parlamenten,  Stadtratssitzungen,
  Mittelstandstagungen,  in  der  Presse,  überall,  wo  innere
Politik  getrieben  wird.  Die  gegnerische  Tätigkeit  kann  allerdings
auch  ihren  Zweck  verfehlen;  das  ist  natürlich  dann  der  Fall,  wenn,  wie
es  geschieht,  öffentlich  argumentiert  wird:  „Die  Konsumvereine  haben
keine  Existenzberechtigung,  denn  in  ihren  „Verkaufsläden"  sind  die
Unkosten  bedeutend  niedriger  als  in  einer  ihrem  Umsatz  entsprechenden
Zahl  von  Privatgeschäften.  Dadurch  wird  eine  Reihe  von  Produzenten ­
  um  ihre  Lieferungen  gebracht."  Eine  mehr  vorteilhafte  als
nachteilige  Wirkung  für  die  Konsumvereine  hat  es  auch,  wenn  der
Verband  der  Rabattsparvereine  folgendes  Preisausschreiben  erläßt:
        <pb n="100" />
        97

Der  Verband  der  Rabattsparvereine  Deutschlands,  @.  V.,  Sitz  Bremen,
setzt  hierdurch  2000  M.  aus  für  die  dem  Range  nach  besten  Arbeiten
über  das  Thema:  „Die  Konsumvereine  als  wirtschaftliche  und  nationale
Gefahr".  Wenn  es  nötig  ist,  einen  Preis  auszusetzen,  um  die  wirtschaftlichen ­
  und  nationalen  Gefahren  der  Konsumvereine  zu  beweisen,
so  scheint  der  Beweis  recht  schwer  zu  fallen,  bzw.  es  sind  wenige  Gefahren ­
  vorhanden.
III.  Unkosten,  preise  und  Rückvergütung.
Folgende  Tabelle  zeigt  uns  die  Entwicklung  der  Dnrchschnittsunkosten
  (einschl.  Abschreibungen  usw.)  der  Konsumvereine  des  Zentralverbandes ­
  in  Prozenten  vom  Umsatz?)

1903

9,6  o/o

1908

10,8  o/o

1904

10,2  o/o

1909

11,10/0

1905

10,3  o/o

1910

H,2o/o

1906

10,2  o/o

1911

ll,4o/o

1907

10,4  o/o

1912

ll,2o/o

1913

11,6  o/o. s )

Wir  sehen,  daß  die  Gesamtunkosten  von  9,6  o/o  irrt  Jahre  1903
auf  11,6  o/o  im  Jahre  1913  stiegen.  Im  Allgemeinen  Verband  stieg
der  Unkostensatz  der  Konsumvereine  von  6,6o/o  auf  7,5%  in  der  Zeit
von  1903—1912.  Die  niedrigeren  Unkosten  dieser  Vereine  dürften
in  der  Hauptsache  auf  die  in  diesem  Verbände  weniger  entwickelte
Eigenproduktion  zurückzuführen  sein.  Dasselbe  läßt  sich  vom  Reichsverbaitd
  sagen,  wo  im  Jahre  1913  die  Geschäftslasten  9,7%  betrugen.
Die  obigen  Zahlen  haben  deshalb  nur  einen  problematischen  Wert.
Selbst  wenn  wir  von  der  Eigenproduktion  absehen,  so  bleiben  noch
eine  Reihe  von  anderen  Faktoren  übrig,  die  man  berücksichtigen  müßte,
wollte  man  die  Frage  beantworten,  ob  die  eine  oder  die  andere  Gruppe
von  Konsumvereinen  mehr  oder  weniger  rationell  arbeitet.  Es  kann
ein  großer  Verein  bedeutend  höhere  Unkosten  in  Prozenten  des  Umsatzes ­
  haben  als  ein  kleiner  Verein,  ohne  gegen  das  wirtschaftliche
Prinzip  zu  verstoßen.  Jtt  ben  kleinen  Vereinen  geschieht  viele  ehrenamtliche ­
  Arbeit,  was  in  den  großen  Vereinen  nicht  in  demselben  Maße
der  Fall  ist.  Dadurch  können  große  Differenzen  in  der  Unkostengröße
entstehen.  Kleine  Vereine  haben  oft  nitr  6  oder  7  o/o  Unkosten,  vom
Umsatz  gerechnet,  große  Vereine  dagegen  8—10%  —  ohne  Rücksicht
auf  die  Eigenproduktion.  Auch  die  Prozentsätze  der  Abschreibungen
0  Zusammengestellt  nach  einer  Tabelle  des  Jahresberichts  des  Zentralverbandes ­
  für  das  Jahr  1913  S.  450.
ch  Die  Unkosten  der  Eigenproduktion  der  Konsumvereine  sind  zpm  großen
Teil  mit  einbegriffen  in  diese  Zahlen.
        <pb n="101" />
        und  der  Steuern  sind  ziemlich  verschieden  in  den  Vereinen,  wodurch
eine  Differenz  hervorgerufen  werden  kann.  Besonders  wichtig  ist  aber
bei  dieser  Frage,  wie  weit  ein  Verein  darauf  bedacht  ist,  die  Hebung
der  Arbeitnehmerklasse  durchzuführen.  Fast  alle  Konsumgenossenschaften ­
  wollen  die  Arbeitsbedingungen  der  unteren  Klassen  heben.
Den  einen  ist  das  aber  weit  weniger  zum  Bewußtsein  gekommen
als  den  andern,  oder  sie  sind  vielleicht  überhaupt  noch  nicht  stark
genug,  besondere  soziale  Aufgaben  zu  lösen.  Anderen  Vereinen,  besonders ­
  den  großen,  ist  aber  die  Hebung  der  Nominallöhne  und  sonstigen ­
  Arbeitsbedingungen  eine  nicht  minder  wichtige  Aufgabe  als  die
Hebung  der  Reallöhne,  d.  h.  der  Kaufkraft  des  Geldes.  Sie  gehen
dabei  ganz  systematisch  unter  Aufwendung  großer  Mittel  vor.  „Wir
könnten  einen  wesentlich  höheren  Ueberschuß  erzielen",  sagte  mir
gelegentlich  der  Geschäftsführer  eines  badischen  Vereins,  „wenn  wir
unsere  ganzen  Transportarbeiten  einem  Spediteur  übertragen  würden.
Von  uns  verlangen  die  Arbeiter  viel  mehr  —  und  können  es  auch
verlangen  —  als  vom  erwerbsmäßig  betriebenen  Speditionsgeschäft.
Dennoch  übernehmen  wir  den  Fuhrpark  in  eigene  Regie,  gerade  um
die  Arbeitsverhältnisse  der  Transportarbeiter  zu  verbessern.  Wir
kennen  nur  eine  Grenze  für  unsere  sozialen  Bestrebungen,  d.  i.  unsere
Leistungsfähigkeit.  Auf  diese",  fügte  der  betr.  Konsumgenossenschaftspraktiker ­
  hinzu,  „nehmen  die  Arbeitnehmer  allerdings  nicht  immer
Rücksicht."  Allein  dieser  Umstand  der  verschiedenen  sozialen  Leistungen ­
  kann  schon  Hervorrufen,  daß  in  den  großen  und  größten  Vereinen, ­
  wo  die  Umschlagsschnelligkeit  doch  den  Prozentsatz  der  Unkosten
vom  Umsatz  wesentlich  herabdrückt,  der  Unkostensatz  verhältnismäßig
höher  ist  als  in  kleineren  oder  mittleren  Vereinen.  Man  beobachtet,
daß  große  leistungsfähige  Konsumgenossenschaften  oft  einen  höheren
Unkostensatz  haben  als  mittlere.  Es  kann  das  allerdings  auch  auf
eine  schlechte  Wirtschaftsweise  zurückzuführen  sein,  indem  z.  B.  ein
Verein  in  seinem  Expansionsbestreben  Verteilungsstellen  errichtet,
deren  Versorgung  große  Transportkosten  erfordert,  während  der  Umsatz ­
  nicht  entsprechend  hoch  ist?)
Wir  stellten  oben  bei  den  Vereinen  des  Zentralverbandes  einen
Unkostensatz  von  ll,6o/o  fest,  einen  Prozentsatz,  der  hauptsächlich  deshalb ­
  so  hoch  ist,  weil  die  Unkosten  der  Eigenproduktion  zum  großen
Teil  darin  enthalten  sind.  Mag  diese  Zahl  auch  keinen  allgemeinen
Wert  als  Vergleichsmaßstab  haben,  so  zeigt  sie  uns  doch,  wenn  wir

s )  Dieser  willkürlich  angeführte  Fall  wird  desto  mehr  an  Bedeutung  verlieren, ­
  je  dichter  das  Verteilungsstellennetz  in  dem  Bezirke  des  Vereins  wird.
        <pb n="102" />
        99

sie  in  Beziehung  zu  den  Unkosten  in  den  Erwerbsgeschäften  bringen,
daß  der  Unkostensatz,  den  die  Konsumvereine  auf  die  fertigen  Verteilungsgüter ­
  schlagen,  bedeutend  niedriger  sein  muß  als  in  den  Kleinhandelsgeschäften. ­
  Wenn  es  zutrifft,  daß  der  Kleinhandelszuschlag
für  Kolonialwaren  durchschnittlich  20—25  o/o  vom  Einkaufspreis  beträgt, ­
  wie  es  neuere  Umfragen  von  Hirsche)  sowie  von  Kra'mer°)
wiederum  bestätigt  haben/)  und  wenn  ferner,  wie  Kramer  für
Württemberg  angibt,  der  Gewinnzuschlag  8—10o/o  vom  Einkauf  beträgt ­
  —  diesen  Durchschnittssatz  konnte  ich  selbst  anderwärts  auch  feststellen ­
  —,  so  würde  der  Unkostensatz  in  Privatgeschäften  12—15  o/o
vom  Einkaufspreis,  d.  h.  ca.  11—13  o/o  vom  Umsatz,  betragen.  Obwohl ­
  also  der  Unkostensatz  der  Konsumvereine  außer  den  allgemeinen
Unkosten  noch  diejenigen  seiner  Eigenproduktion  in  sich  schließt,  wird
doch  der  Satz  von  den  Kleinhandelsgeschäften  nahezu  überschritten.')
Daß  das  richtig  ist,  beweist  auch,  daß  eine  Reihe  von  größeren  Vereinen ­
  ohne  Eigenproduktion  nur  einen  Unkostensatz  von  8  oder  9°/»
haben;  manche  Vereine  bleiben  noch  darunter,  andere  gehen  darüber
hinaus.  Der  niedrige  Kostensatz  erklärt  sich  nur  daraus,  daß  die
Konsumvereine  ihr  „Warenlager"  zehn-  bis  fünfzehn  mal  jährlich  umschlagen, ­
  was  als  regulär  zu  bezeichnen  ist;  manche  Vereine  gehen
über  diesen  Satz  hinaus  bis  zu  einem  fünfundzwanzigmaligen  Umschlag, ­
  andere  bleiben  darunter.  Wenn  man  außerdem  bedenkt,  daß
die  Konsumvereine  in  der  Regel  vorteilhafte  Einkaufspreise  erzielen,  so
müssen  sie  unbedingt  in  der  Lage  sein,  ihren  Mitgliedern  alle  möglichen ­
  Vorteile  in  bezug  auf  Preis  und  Qualität  zu  bieten.  —
Mit  Rücksicht  auf  die  Preise  kann  man  Vereine  unterscheiden,
die  die  Berteilungsgüter  abgeben:
1.  zum  Selbstkostenpreise,
2.  zum  lokalen  Tagespreise,
3.  über  dem  lokalen  Tagespreis,
4.  unter  dem  lokalen  Tagespreis.
4 )  Die  Filiatbetriebe  im  Detailhandel  S.  92.
5 )  Kleinhandel  und  Konsumvereine  S.  63.
b)  Ernst  Günther  kommt  allerdings  zu  einem  Aufschlag  von  mindestens ­
  25°/o  im  Jahre  1907.  (Siehe  Schmollers  Jahrbuch  31  328.)
')  Zu  einem  noch  wesentlich  günstigeren  Resultat  würden  wir  kommen,
wenn  wir  Vergleiche  mit  den  Prozentzahlen  von  7,5°/o  und  9,7°/o  des  Allgemeinen ­
  Verbandes  und  des  Reichsverbandes  ziehen  würden.  Für  die
Feststellung  des  tatsächlichen  Aufschlags  ließe  sich  nichts  dagegen  einwenden;
der  Aufschlag  sagt  uns  aber  nichts  über  die  Wirtschaftlichkeit  der  Konsum-Vereine,
  da  jene  beiden  Verbände  in  der  Hauptsache  nur  kleinere  Vereine  umfassen, ­
  in  denen  viele  ehrenamtliche  Arbeit  geschieht.
        <pb n="103" />
        100

Die  erste  Form,  die  Abgabe  zum  S  e  l  b  st  k  o  st  e  n  p  r  e  i  s  e,  ist
fast  ganz  verschwunden.  Sie  ist  aber  in  den  ersten  Anfängen  der  Konsumgenossenschaftsbewegung ­
  die  gebräuchlichste  Form  gewesen.  Im
§  1  eines  im  Jahre  1855  in  Frankfurt  am  Main  gegründeten  Konsum-Vereins
  heißt  es  unter  der  Ueberschrift  „Vereinszweck":  „Lebensbedürfnisse ­
  im  großen  anzuschaffen  und  den  Mitgliedern  zum  Kostenpreise ­
  zu  überlassen.  Der  Kostenpreis  versteht  sich  unter  Hinzurechnung ­
  von  Unkosten  und  Spesen"?)  Auch  Paul  G  ö  h  r  e  berichtet  von
den  älteren  deutschen  Konsumvereinen,  daß  „der  Verkauf  entweder  zum
Einkaufspreise  oder  auch  schon  zum  ortsüblichen  Verkaufspreise  erfolgte, ­
  im  ersteren  Falle  werden  noch  die  eigenen  Spesen  hinzugeschlagen, ­
  im  letzteren  am  Vierteljahrsschlusse  die  Ueberschüsse  verteilt."")
Die  Abgabe  der  Verteilungsgüter  zum  lokalenTagespreise
und  der  Auszahlung  des  Ueberschusses  am  Jahresschlüsse  als  Rückvergütung ­
  gehörte  zu  den  Prinzipien  der  Rochdaler  Pioniere  und  ist  wie
die  anderen  Rochdaler  Grundsätze  in  allen  Landen  durchgedrungen.
Der  Umstand  aber,  das;  unvorhergesehene  Ausgaben  eintreten  können,
zwingt  schon  die  Konsumvereine  dazu,  die  Bedarfsartikel  nicht  zum
Selbstkostenpreise  abzugeben.  Weiter  bedeutet  die  Zurückhaltung
des  Ueberschusses  einen  Sparzwang  für  die  Mitglieder,  der  manchen
aus  seiner  Schuldenwirtschaft  herausgerissen  hat.  Auch  der  Verein  als
solcher  zieht  Vorteil  daraus.  Die  bis  Ende  des  Geschäftsjahres  zurückbehaltene ­
  Ersparnis  ist  für  ihn  ein  billiges  Betriebskapital.  Dazu
kommt,  daß  die  Statuten  in  der  Regel  der  Verwaltung  gestatten,  vom
Ueberschuß  einen  Teil  in  besondere  Fonds:  Reservefonds,  Dispositionsfonds, ­
  Produktionsfonds,  Notfonds  usw.  abzuführen,  sowie  ferner,
evtl,  einen  Teil  der  den  einzelnen  Mitgliedern  auszuzahlenden  Ersparnis ­
  zur  Vervollständigung  noch  nicht  voll  eingezahlter  Geschäftsanteile ­
  zurückzubehalten.  Für  die  Kapitalbildung  des  Vereins  ist  es
also  ein  fast  unentbehrliches  Mittel.  Welche  Schwierigkeiten  es  aber
hatte,  das  für  den  Konsumgcnossenschafter  von  heute  so  selbstverständliche ­
  Prinzip  einzuführen,  sagt  uns  treffend  Holyoake.  „Man
fürchtete,  daß  ein  Sparzwang  und  ein  Zurückhalten  der  Gewinne  den
Fortschritt  der  Genossenschaft  aufhalten,  von  der  Mitgliedschaft  abschrecken ­
  und  Unzufriedenheit  hervorrufen  würde.  Zur  Ausführung
eines  solchen  Planes  gehörten  Enthusiasten,  jene  seltene  Mischung  von
Enthusiasmus  und  geduldigem  Zelotismus,  die  lange  Jahre  auf  Er-8

 )  Wie  man  sieht,  war  man  sich  über  den  Begriff  des  Kostenpreisesschon ­
  damals  klar.
8 )  Paul  G  ö  h  r  e  a.  a.  O.  S.  34.
        <pb n="104" />
        folge  warten  kann,  die  so  lange  auf  keinen  Erfolg  zu  hoffen  hat,  als
bis  die  Nachbarn  erzogen  und  auf  das  gleiche  Gesinnungs-  und
Bildungsniveau  gehoben  sind"?")  Solche  Leute  waren  eben  die  Rochdaler
  Pioniere.
Eine  Unannehmlichkeit  der  Abgabe  zu  Tagespreisen  ist,  daß  bei
jeder  Preisänderung  der  Verteilungsgüterbestand  in  dem  betr.
Artikel  aufgenommen  werden  muß.  So  berichtet  der  Breslauer  Konsumverein ­
  von  238  Preisänderungen  im  letzten  Geschäftsjahr;  es  mußten ­
  also  in  jeder  Abgabestelle  die  entsprechende  Zahl  von  Bestandsaufnahmen ­
  stattfinden.  Die  Preisänderungen  werden  an  einer  leicht  ersichtlichen ­
  Stelle  bekanntgegeben.  Es  besteht  dabei  nicht  die  sonst
übliche  Gepflogenheit,  nur  die  Preis  e  r  m  ä  ß  i  g  n  n  g  e  n  bekanntzugeben. ­
  Bei  Artikeln,  die  großen  Schwankungen  unterworfen  sind  und
den  Verteilungsstellen  direkt  vom  Lieferanten  unter  Angabe  des  Preises ­
  geliefert  werden,  hat  man  den  Lagerhaltern  besondere  Listen  für
Preisänderungen  an  Hand  gegeben,  nach  denen  er  selbst  die  Aenderungen ­
  vornehmen  kann?"»)
Der  Apparat  wird  dadurch  für  die  Verwaltung  wesentlich  erleichtert. ­

Einzelne  Konsumgenossenschaften  geben  ihre  Verteilungsgüter
unter  dem  lokalen  Tagespreise  ab  und  geben  dafür  eine  entsprechend ­
  niedrigere  Rückvergütung.  Heinrich  Kaufmann  bemerkt
dazu  in  seinen  „Grundsätzen",")  daß  die  Rückvergütung  immerhin
3  bis  5o/o  betragen  sollte,  da  eine  gewisse  Höhe  der  Rückvergütung
das  Interesse  des  Mitgliedes  an  der  Genosseuschyft  hebe  und  der  Spartrieb ­
  durch  die  Rückvergütung  angeregt  würde.  Wenn  man  diese
Punkte  berücksichtigt,  ist  auch  wohl  nichts  weiter  gegen  das  Prinzip
der  Abgabe  unter  lokalem  Tagespreis  einzuwenden.  Im  Gegenteil,
ein  Vorteil  dieses  Systems  ist  es,  daß  wirtschaftlich  schlecht
g  e  st  e  l  l  t  e  Konsumenten  in  höherem  Maße  als  vorher  ihren  Bedarf
in  der  Konsumgenossenschaft  decken,  da  die  niedrigeren  Preise  auf

JO)  Holyoake-Häntschke  0.  a.  O.  S.  217.
w a)  Als  Beispiel  diene  eine  der  Praxis  entnommene  Liste  für  Eier:

Einkaufspreis

Verkaufspreis

pro  100  Stück

pro  Stück

4.—  bis  4.50  M.

6  Pfg.

4,60  „  4.90  „

5  Vs  „

5.-  „  6.40  „

6  „

5.50  „  5.80  „

6  V2  „

usw.
■)  S.  23.

usw.

?,
        <pb n="105" />
        102

sie  eine  größere  Wirkung  im  Moment  der  Entnahme  ausüben,  als
eine  hohe  Rückvergütung  in  der  Zukunft.  Ein  wenig  dürfte  das  wohl
auf  alle  Konsumenten  zutreffen.  Die  Abgabe  über  Tagespreis
unter  Gewährung  einer  entsprechend  hohen  Rückvergütung,  wie  es  in
einigen  wenigen  Vereinen  üblich  ist,  dürfte  dagegen  gerade  aus  dem
Grunde,  der  für  eine  Abgabe  unter  Tagespreis  spricht,  verwerflich
sein.  Heinrich  Kaufmann  weist  z.  B.  darauf  hin,  daß  die  Abgabe
über  Tagespreis,  wie  die  Erfahrung  mancher  englischer  Konsumvereine
zeige,  schließlich  dahin  führe,  daß  nur  die  höchstbezahlten  Arbeiter
Mitglieder  des  Konsumvereins  seien,  während  die  andern  durch  die
hohen  Preise  vom  Beitritt  abgehalten  würden.  Er  erwähnt  ferner,
daß  eine  abnorm  hohe  Rückvergütung  zu  der  kleinlichsten  rückständigsten ­
  und  ekelhaftesten  Dividendensucht  und  Dividendenjägerei  führe.
Die  „Dividendensucht",  das  Streben  nach  immer  höherer  Rückvergütung, ­
  ist  ein  großes  Uebel  in  den  Konsumvereinen,  und  nur  die  allmähliche ­
  Erziehung  zu  wahren  Konsumgenossenschaftern  kann  hier
Abhilfe  schaffen.  Eine  Abgabe  der  Bedarfsgüter  über  Tagespreis
läßt  auch  leicht  die  Meinung  entstehen,  daß  den  Konsumvereinen  nur
dann  die  Auszahlung  einer  Rückvergütung  möglich  ist,  wenn  sie  ihre
Preise  entsprechend  hochschrauben.  Daß  dem  in  Wirklichkeit  nicht  so
ist,  haben  eine  Reihe  von  Vergleichen  der  Konsumvereins-  und  Kleinhandelspreise ­
  gezeigt.  Ich  habe  hier  nicht  die  Vergleiche  der  Konsum-Vereine
  selbst  im  Auge,  denen  man  ja  skeptisch  gegenüberstehen  kann,
sondern  Vergleiche  von  Unparteiischen.  Krame  r")  gibt  z.  B.
mehrere  derartige  Fälle  an.  Mir  selbst  ist  noch  bekannt,  daß  das
Statistische  Amt  der  Stadt  Elberfeld,  das  fortlaufend  Erhebungen
über  Detailpreise  anstellt,  der  Konsumgenossenschaft  „Befreiung"  in
Elberfeld  auf  Anfrage  mitteilte,  daß  ihre  Preise  sich  in  den  unteren
'Grenzen  der  Statistik  bewegten.
Bezeichnend  für  unsere  heutigen  Konsumvereine  ist,  daß  sie  keinen
Kapitalgewinn,  sondern  eine  Umsatzrückvergütung  auszahlen.
Das  ist  nicht  zu  allen  Zeiten  der  Fall  gewesen.  Nach  Hans  M  ü  ll
  e  r")  scheint  von  der  Genossenschaft  Devonport  in  England  festzustehen, ­
  daß  in  ihr  schon  1818  das  Prinzip  der  Verteilung  des  Ueberschusses
  nach  dem  Umsatz  zur  Anwendung  gelangte.  Vermutlich  sei
es  sogar  schon  früher  in  anderen  Genossenschaften  gehandhabt  worden,
fügt  der  genannte  Autor  hinzu.  Wie  dem  auch  sein  mag,  erst  seit
w )  Kleinhandel  und  Konsumvereine  besonders  in  Württemberg  S.  81  ff.
13 )  Beiträge  zur  Theorie  und  Geschichte  des  Konsumgenossenschaftswesens
ln  der  Kons.  Rundschau  vom  9.  Mai  1914.
        <pb n="106" />
        —  103  —
dem  Entstehen  der  Rochdaler  Konsumgenossenschaft  ist  das  Prinzip
der  Verteilung  nach  dem  Umsatz  zur  allgemeinen  Verbreitung  gelangt. ­
  Der  neue  Verteilungsmodus  bedeutete  für  die  Konsumgenossenschaften ­
  einen  großen  Fortschritt;  er  wurde  zu  ihrem  Lebensnerv.
„Durch  diesen  Plan  der  Teilung  des  Gewinnes  mit  (!)  den  Konsumenten, ­
  ohne  die  eben  kein  Gewinn  gemacht  werden  kann,  wurde  die
Existenz  der  Genossenschaft  gesichert.  Der  Kunde  gewann  dadurch
ein  Interesse  an  dem  Gedeihen  der  Genossenschaft."«)  Mit  der  Verteilung ­
  des  Ueberschusses  nach  dem  Umsatz  wurde  der  Konsumverein
überhaupt  erst  zur  Genossenschaft.  „Diese  einfache  wirtschaftliche  Einrichtung", ­
  so  sagt  Franz  Staudinger,  „ist  die  Maschinerie,  welche
von  nun  an  überall,  wo  sie  gehandhabt  wird,  die  Genossenschaft  ebenso
sicher  in  einem  dem  Kapitalismus  entgegengesetzten  Sinne  wirken  läßt,
wie  das  bloße  Wenden  eines  Pumpenrohrs  das  Wasser  in  das  eigene
Brunnenbecken,  statt  in  die  Leitung  des  Nachbars,  fließen  läßt."«)
Die  Höhe  der  Rückvergütung  ist  bei  den  einzelnen  Vereinen ­
  sehr  verschieden.  Es  werden  Rückvergütungen  von  2%,  aber
auch  von  10  und  15°/o  gezahlt.  Bei  den  meisten  Vereinen  schwankt
die  Rückvergütung  zwischen  4  und  10  o/o.  In:  Durchschnitt  wurden
folgende  Prozentsätze  im  Zentralverband  deutscher  Konsumvereine  gezahlt:«) ­
  ,
1903  10  o/o  1911  7,6  o/o
1909  8,3  o/o  1912  7,5  o/o
1913  7,4o/o.
Im  Allgemeinen  Verband  betrug  die  durchschnittliche  Rückvergütung ­
  1903  10,7o/o  und  sank  allmählich  auf  10,10/0  im  Jahre
19124')  Im  Reichsverband  wurden  im  Jahre  1913  8,9  v/o  an  Rückvergütungen ­
  gezahlt.«)  Von  der  Höhe  der  Rückvergütung  lassen  sich
keine  Schlüsse  auf  die  Leistungsfähigkeit  eines  Vereins  ziehen,  denn
erstens  wird  ein  mehr  oder  weniger  großer  Teil  den  Reserven  und
Spezialreserven  zugeschrieben,  sowie  zu  Wohltätigkeits-  und  Volksbildungszwecken ­
  verwandt,«)  und  zweitens  ist  die  Höhe  der  Rückvergütung ­
  bedingt  von  der  Höhe  des  lokalen  Tagespreises.  Ist  letzterer
verhältnismäßig  hoch,  so  wird  in  der  Regel  auch  die  Rückvergütung
hoch  sein.
")  Holhoake  a.  a.  O.  S.  215.
«)  F.  Staudinger  a.  a.  O.  S.  46.
«)  Dem  Jahresbericht  pes  Zentralverbandes  für  1913  S.  319  entnommen.
«)  Ebenda  S.  319.
«)  Jahresbericht  des  Reichsverbandes.
19)  Diese  Reserven  und  Ueberweisungen  betragen  im  Zentralverband
durchschnittlich  »ft»/»  vom  Umsätze.
        <pb n="107" />
        -W

*

h

{W  i  II.

104

Steuerliche  Maßnahmen'")  haben  in  den  letzten  Jahren  dazu  geführt, ­
  von  vornherein  in  den  Statuten  den  Mitgliedern  einen  f  e  st  e  n
Rabatt  als  Minimum  zuzusichern.  Dieser  Rabatt  gilt  als  eine
Forderung  der  Mitglieder  an  die  Genossenschaft  und  darf  als
solche,  im  Gegensatz  zu  der  nachträglich  festgesetzten  Rückvergütung,
nicht  v  e  r  st  e  u  e  r  t  werden.  Die  vorherige  Festsetzung  eines  Rabatts
schließt  allerdings  einige  Gefahren  in  sich,  weshalb  die  Organe  des
Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  auf  einer  Tagung  im
vorigen  Jahre  in  Hamburg  die  Konsumgenossenschaften  zur  Vorsicht
gemahnten.  Zur  Vermeidung  der  Gefahren  empfehlen  sie  die  Berücksichtigung ­
  folgender  Grundsätze:
1.  Ern  fester  Rabatt  sollte  nur  von  wirtschaftlich  gefestigten  Vereinen
mit  mehrjähriger  Praxis  eingeführt  werden.
2.  Die  Höhe  des  festen  Rabatts  sollte  mindestens  2°/o  unter  der  bisherigen ­
  Rückvergütung  zurückbleiben,  keinesfalls  sollte  sie  mehr  als  5°/»  betragen. ­
  &amp;lt;
3.  Vereine,  die  mehr  als  5»/o  gewähren,  werden  ersucht,  auf  diesen  Satz
zurückzugehen.
4.  Ueber  die  Verwendung  der  verbleibenden  Rückvergütung  ist  unter
Berücksichtigung  der  üblichen  Zuwendungen  und  Zuweisungen  zu  den  Reserven
von  Va  bis  lo/o  des  Umsatzes  durch  die  Generalversammlung  zu  beschließe».
Diese  Vorsichtsmaßregeln  sind  am  Platze,  da  cs  verschiedentlich
vorgekommen  ist,  daß  Konsumvereine  den  im  voraus  festgesetzten
Rabatt  nicht  einhalten  konnten.  Durch  neuerliche  Entscheidungen  des
preußischen  Oberverwaltungsgerichts  wird  nun  die  Sache  erheblich
erleichtert.  Nach  diesen  Entscheidungen  ist  der  Rabatt  nicht  nur  dann
steuerfrei,  wenn  der  Rechtsanspruch  der  Mitglieder  genau  umgrenzt
ist,  sondern  auch  dann,  wenn  im  Statut  vorgesehen  ist,  daß  über  die
Höhe  der  Rückvergütung  die  Generalversammlung  nicht  willkürlich
entscheiden  kann,  sondern  daß  sie  an  objektive  Maßstäbe  gebunden ­
  ist.  Unter  objektiven  Maßstäben  ist  zu  verstehen,  das  was
notwendig  und  üblich  ist. 21 )  Die  Kons.  Rundschau  empfiehlt  deshalb

-")  Dadurch,  daß  nach  den  Einkommensteuergesetzen  verschiedener  Bundesstaaten ­
  die  Rückvergütung  der  Konsumgenossenschaften,  die  doch  nichts  anders
als  eine  Ersparnis  organisierter  Konsumenten  ist,  ebenso  steuerpflichtig  ist
wie  die  Kapitaldividende  einer  Aktiengesellschaft,  sahen  sich  die  Konsumvereine
gezwungen,  die  zu  erwartende  Rückvergütung  oder  einen  Teil  derselben  von
vornherein  im  Statut  als  eine  in  jedem  Falle  zu  begleichende  Forderung  der
Mitglieder  an  den  Verein  festzulegen,  um  so  die  Steüer  zu  umgehen.  Jene
Forderung  der  Mitglieder  wird  allgemein  in  Konsumgenossenschaften  als
„fester  Rabatt"  bezeichnet.
21 )  Vgl.  Kons.  Rundschau  Nr.  3  1914  und  Nr.  15  1914.
        <pb n="108" />
        105

folgenden  Passus  aufzunehmen,  den  sie  dem  Statut  eines  Vereins  entnommen ­
  hat:
„Ter  nach  Abzug  sämtlicher  Unkosten  sowie  der  notwendigen  und
üblichen  Abschreibungen  und  Ueberweisungen  an  die  Reserven  (mindestens ­
  l°/o  höchstens  10o/o)  verbleibende  Ueberschuß  muß  an  die  Mitglieder ­
  nach  dem  Verhältnis  der  bezogenen  Waren  als  Preisrückvergütung ­
  verteilt  werden.  Eine  Verteilung  nach  anderen  Rücksichten
als  nach  der  Höhe  des  Warenbezugs  darf  nicht  stattfinden."
Dadurch,  daß  der  Rabatt  nicht  mehr  im  Statut  zahlenmäßig  ausgedrückt ­
  zu  werden  braucht,  fallen  die  damit  verbundenen  Gefahren ­
  weg.
Im  allgemeinen  ist  der  Prozentsatz  der  Rückvergütung  für  alle
Verteilungsgüter  gleich.  Doch  geht  man  in  letzter  Zeit  dazu  über,
bei  einigen  Artikeln  eine  von  dem  allgemeinen  Satz  abweichende  Rückvergütung ­
  zu  geben.  Es  handelt  sich  dabei  um  Bedarfsgüter,  bei
denen,  wenn  der  lokale  Tagespreis  eingehalten  werden  soll,  nichts
oder  nur  wenig  übrig  bleibt.  So  wurde  in  einer  Generalversammlung
der  Konsumgenossenschaft  „Hoffnung"  in  Köln  Ende  vorigen  Jahres
der  feste  Rabatt  ans  Fleisch  und  Fleischereiprodukte  auf  5  o/o  erniedrigt, ­
  während  der  allgemeine  Rabattsatz  ein  höherer  ist.  Der  Konsumverein ­
  Leipzig-Plagwitz  gab  im  Geschäftsjahre  1912/13  eine  allgemeine ­
  Rückvergütung  von  10°/o,  auf  Fleisch  dagegen  nur  2°/».  Selbst
dieser  erniedrigte  Satz  mußte  in  der  Hauptsache  noch  aus  dem  Ueberschuß ­
  des  allgemeinen  Geschäfts  genommen  werden.  Die  „Eintracht"
in  Essen  gab  auf  Milch  im  Geschäftsjahre  1912/13  in  einem  Monat
überhaupt  keine  Rückvergütung.  Diese  Beispiele  mögen  genügen.
Auf  Bezüge  größerer  Mengen  von  Bedarfsartikeln,  z.  B.  vom
Zentrallager  oder  bei  Kohlen-  oder  Kartoffellieferung  wird  in  der
Regel  keine  Rückvergütung  gewährt.  Die  Preise  sind  von  vornherein
entsprechend  kalkuliert.
Die  Frage,  ob  allgemeine  oder  spezielle  Rückvergütung, ­
  ist  näher  erörtert  worden  von  S  ch  är  in  seiner  Schrift  „Kalkulation ­
  und  Statistik  im  genossenschaftlichen  Großbetrieb."^)  Dem  Verfasser ­
  diente  als  Untersuchungsobjekt  der  Basler  Konsumverein  (Rechnungsjahr ­
  1907).  Dieser  Verein  gibt  auf  sämtliche  Bedarfsartikel,  wo
eine  Verteilung  on  detail  erfolgt,  8  o/ 0  Rückvergütung.  Die  verschiedenen ­
  Gattungen  der  zur  Verteilung  gelangenden  Güter  gestatten  aber
teils  eine  höhere,  teils  nur  eine  niedrigere  Rückvergütung  als  die  an-22

 )  Basel  1910  S.  17  ff.
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        106

gegebene,  je  nach  den  Kosten  der  Betriebe,  wo  ihre  Bereitstellung  für
die  Konsumtion  erfolgt.  Schär  kommt  nun  auf  Grund  seiner  Untersuchungen ­
  zu  folgenden  Ergebnissen:
a)  Sechs  Betriebe  arbeiten  mit  Ueberschüssen,  sechs  mit  Defiziten,-2)  der
beste  Betrieb  ergibt  25,7o/ 0  Ueberschnß,  der  schlechteste  zeigt  2,5«/o  Verlust.
b)  Die  sechs  guten  Betriebe  würden  zu  einer  Konsumdividende  von
10,21  o/o  reichen,  die  sechs  Verlustbetriebe  nur  zu  einer  Dividende  von  5,79  «/o.
c)  Würde  der  A.  C.  V. *  24  25  26 )  nur  Waren 2 ^)  vertreiben,  so  könnte  er  eine
Dividende  von  13,16«/o  austeilen;  die  Bäckerei  allein  10,87«/„.  Wein  und  Bier
allein  20,4«/o.
d)  Wer  nur  Milch  bezieht,  sollte  nur  3«/°  Konsumdividende  erhalten;
die  Schuhkäufer  nur  4,2«/»;  die  Fleischkonsumenten  nur  6,5«/»;  die  Gemüsekonsumenteu
  sollten  noch  2,72«/o  zulegen.
e)  Wer  nur  Wein  bezieht,  hat  16,8°/o  des  Ueberschusses  an  die  Minusgeschäfte ­
  abzutreten,  der  Warenbezieher  5,7°/°,  der  Brotkonsument  3,2°/o.
f)  Wer  nur  Fleisch  kauft,  erhält  in  der  Dividende  1,7«/»,  der  Schuhkäufer ­
  4,23o/o,  der  Milchkäufer  5,5«/»,  der  Gemüsekäufer  11  «/o  zuviel.
Schär  fügt  hinzu,  daß  man  den  Einwand  machen  könnte,  ein  Ausgleich ­
  fände  insofern  statt,  als  das  treue  Mitglied  ja  alle  Artikel  vom
A.  C.  SS.  beziehe  und  den  Fehlbetrag  von  dem  einen  Artikel  als  Ueberschuß
  von  dem  anderen  wieder  empfange.  Nun  gibt  es  aber  gerade
im  Basler  Verein,  wie  auch  Schär  selbst  erwähnt,  Mitglieder,  die
nur  einen  Artikel,  nämlich  Milch  beziehen.  Für  sie  würde  das  also
nicht  zutreffen.  Einen  größeren  Ausgleich  zu  schaffen,  wäre  wohl  am
Platze.
Es  taucht  hier  die  Frage  auf,  ob  es  den  Konsumvereinen  überhaupt ­
  heute  schon  allgemein  möglich  ist,  ihre  Verteilungsgüter  anstatt
zum  lokalen  Tagespreise  zu  einem  auf  richtiger  Kalkulation
gewonnenen  Preise  abzugeben.  Eigentlich  würde  es  sich  für  eine
Konsumgenossenschaft  geziemen,  jeden  Artikel,  nicht  allein  wie  oben  gezeigt ­
  jede  Gütergattung,  einer  sorgfältigen  Kalkulation  zu  unterwerfen,
damit  nicht  der  eine  Entnehmer  gegenüber  dem  andern  benachteiligt
würde.  Denn  die  ortsüblichen  Tagespreise  im  Kleinhandel,  zu  denen
man  heute  im  Konsumverein  die  Bedarfsartikel  abgibt,  sind  zum  Teil
ein  Produkt  der  Preisdrückerei,  zum  Teil  bewußter  Hochhaltung  der
Preise  und  anderer  Gründe,  niemals  aber  liegt  ihnen  eine  genaue
Kalkulation  zugrunde. 2 ^)  Lexis  sagt  darüber:  „Es  handelt  sich  für

-3)  Unter  Ueberschnß  und  Defizit  versteht  Schär  hier  das,  was  den  zur
Auszahlung  gelangenden  Satz  von  8°/o  übersteigt,  bzw.  was  darunter  bleibt..
24 )  Allgemeine  Consum-Verein.
25 )  Darunter  sind  die  Güter  des  allgemeinen  Geschäfts  zu  verstehen.
26 )  Vgl.  auch:  Kramer,  Kleinhandel  und  Konsumvereine,  besonders
in  Württemberg  S.  59  ff.
        <pb n="110" />
        107

den  Geschäftsinhaber  nur  darum,  einen  gewissen  Gesamtgewinn  zu  erzielen; ­
  in  welchem  Verhältnis  aber  die  verschiedenen  Waren  dazu  beitragen ­
  können,  bestimmt  sich  für  ihn  aus  besonderen  Zweckmüßigkeitsrücksichten
  und  Erfahrungen."^)  Solange  die  Konsumgenossenschaftsbewegung ­
  nicht  so  stark  geworden  ist,  daß  sie  vollständig  unabhängig,
dasteht,  ist  auch  nicht  daran  zu  denken,  daß  sie  mit  diesem  System
aufräumen  kann.  Würde  heute  eine  Konsumgenossenschaft  die  Verteilungsgüter ­
  zu  einem  durch  genaue  Kalkulation  gewonnenen  Preise,
abgeben,  so  würde  sie  damit  sehr  schlecht  fahren.  Da  die  Preise  auf
Grund  der  Kalkulation  das  eine  Mal  niedriger  wären  als  im  Erwerbsgeschäft, ­
  das  andere  Mal  aber  höher,  so  würden  die  Konsumenten
selbstverständlich  nur  diejenigen  Güter  im  Konsumverein  entnehmen,
deren  Preise  niedriger  wären,  die  anderen  würden  sie  in  Erwerbsgeschäften ­
  holen.
Bis  heute  konnte  man  nur  das  Augenmerk  auf  die  A  u  s  w  ü  ch  s  e
der  kleinhändlerischen  Preispolitik  richten.  Die  Konsumvereine  machen
die  verschiedenen  Konkurrenzmannöver  in  bezug  auf  Preise,  wie
Schleuderpreise^)  usw.  nicht  mit.  Auch  eine  unbegründete  Hochhaltung ­
  der  Preise,  nachdem  der  Hausse  wieder  eine  Baisse  gefolgt  ist,  ist
in  den  Konsumvereinen  nicht  üblich.  In  dieser  Beziehung  wirkt  die
Konsumgenossenschaft  sehr  oft  als  Preisregulator  und  wirkt  damit
gleichzeitig  hindernd  auf  die  Schleuderpreise,  da  sich  jetzt  der  Kleinhändler ­
  nicht  mehr  an  anderen  Artikeln  „erholen"  kann.  Endlich,
weichen  die  Konsumgenossenschaften  auch  dann  von  den  ortsüblichen
Tagespreisen  ab,  wenn  ein  wichtiges  Konsumtionsmittel
sehr  stark  im  Preise  steigt,  sodaß  es  den  Haushalt  wesentlich  belastet. ­
  Wie  sie  in  diesen  Fällen  den  Nominallohn  ihrer  Angestellten
und  Arbeiter  durch  eine  Teuerungszulage  erhöhen,  steigern  sie  den
Reallohn  ihrer  Mitglieder,  indem  sie  die  eigentlich  vorzunehmende
Preiserhöhung  unterlassen  oder  sie  erst  ganz  allmählich  vornehmen.
In  den  Geschäftsberichten  findet  man  sehr  häufig  die  folgende  oder
eine  ähnliche  Bemerkung:  „Obwohl  der  Brotpreis  um  mehrere  Pfennig
per  Kilo  gestiegen  war,  haben  wir  doch  das  Brot  zum  selben  Preis
abgegeben  wie  vorher."

27 )  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik  37  190.
2s)  Paul  G  ö  h  r  e  berichtet  allerdings  vom  Konsumverein  Leipzig-Plagwitz,,
daß  er  für  seine  „Warenhäuser"  ebenfalls  das  Lockmittelsystem  eingeführt  hat.
Es  wird  mir  aber  darüber  mitgeteilt,  daß  man  nur  dann  zu  niedrigeren
Preisen  abgibt,  wenn  es  sich  um  Lagerhüter  handelt  und  bei  „Saisonausverkäufen".
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        108

Besonders  stark  kam  diese  Erscheinung  in  dem  Teuerungsjahre ­
  1911/12  bei  Hülsenfrüchten  zum  Ausdruck.  Der  Konsum-Verein
  „Eintracht"  in  Essen  fühlte  sich  sogar  bewogen,  die  Entnahme
von  Bedarfsgütern  der  reicheren  Mitglieder  zugunsten  der  ärmeren
einzuschränken,  sicher  eine  im  erwerbsmäßigen  Warenverkehr  nie  dagewesene ­
  Erscheinung.  Die  Verwaltung  der  „Eintracht"  traf  nämlich
die  Bestimmung,  daß  im  Interesse  der  ärmeren  Mitglieder  Hülsenfrüchte ­
  nur  bis  zu  2  Pfund  aus  den  Verteilungsstellen  entnommen
werden  dürften,  weil  infolge  der  billigen  Preise  dieser  Produkte  die
finanziell  gutgestellten  Mitglieder  gleich  bis  zu  50  Pfund,  ja  bis  zu
1  Zentner  davon  entnommen  hätten.  In  dem  letzten  Teuerungsjahre
wurden  u.  a.  auch  Kartoffeln  zum  Selb  st  ko  st  en  preise  und  darunter ­
  abgegeben.  In  großem  Umfange  wurde  Brot  sogar  unentgeltlich ­
  verteilt.  Wären  den  Vereinen  die  sogenannten  Notstandstarife ­
  von  den  Eisenbahnen  gewährt  worden,  wie  allen  gemeinnützigen ­
  Organisationen  und  den  Kommunen,  so  hätten  die  Konsum-Vereine
  noch  viel  mehr  die  damals  bestehende  Not  lindern  können.
Eine  Eigentümlichkeit  der  konsumgenossenschaftlichen  Filialbetriebe,
  wie  wir  sie  bei  den  privaten  Filialbetrieben  nicht  allgemein
finden,  ist  die  Abgabe  der  Bedarfsgüter  zum  gleichen  Preise  in
allen  Verteilungsstellen,  mögen  sie  nun  große  oder  geringe
Unkosten  haben.  „Die  Mitglieder  würden  ganz  energisch  reklamieren,
wenn  wir  ihnen  als  gleichberechtigten  Genossen  verschiedene  Preise
abverlangen  würden",  wurde  mir  einmal  auf  die  Frage  nach  deni
„Warum"  geantwortet.  Man  kann  nicht  abstreiten,  daß  das  Prinzip
der  gleichen  Preise  bei  einer  Organisation  wie  der  Konsumgenossenschaft ­
  etwas  für  sich  hat.  Daß  mancher  private  Filialbetrieb  eine
Verschiedenheit  der  Preise,  je  nach  der  Bestrittenheit  des  Gebietes,
kennt,  ist  bei  ihm,  da  er  Erwerbszwecken  dient,  das  natürlich  Gegebene.
Anders  bei  der  Konsumgenossenschaft.  Sie  darf  sich  nur  insoweit
von  äußeren  Motiven  leiten  lassen,  als  sie  dazu  gezwungen  ist.  Sonst
aber  muß  sie  ihren  eigenen,  durch  die  innere  Entwicklungsnotwendigkeit
vorgezeichneten  Weg  gehen.  Maßgebend  für  das  Prinzip  der  gleichen
Preise  kann  allerdings  nicht  sein,  daß  die  Entnehmer  im  Konsum-Verein
  Mitglieder  einer  Genossenschaft,  Träger  eines  Vermögens
und  eines  Risikos  sind.  Damit  stellt  man  idealistische  Gründe  über
ökonomische.  Will  man  aber  letztere  vorwalten  lassen,  so  muß
man  fragen,  ob  eine  annähernde  Gleichheit  der  U  n  k  o  st  e  n  in
den  verschiedenen  Abgabestellen  desselben  Vereins  besteht;  nur  dadurch ­
  wäre  die  ökonomische  Rechtfertigung  für  gleiche  Preise
in  allen  Abgabestellen  desselben  Vereins  gegeben.  Da  die  Unkosten-
        <pb n="112" />
        109

sätze  aber  im  Gegenteil  sehr  verschieden  sind,  bedingt  durch  die  verschieden ­
  hohen  Umsätze,  so  fällt  damit  auch  die  ökonomische  Voraussetzung ­
  für  die  gleichen  Preise  fort.
Untersuchen  wir  aber,  ob  ein  Prinzip  ungleicher  Preise,  aufgebaut ­
  auf  der  Verschiedenheit  der  Unkostensätze  in  den  einzelnen  Abgabestellen, ­
  überhaupt  praktisch  durchführbar  ist.  Würden  wir  an  dem
Prinzip  selbst  der  Ungleichheit  der  Preise  festhalten,  so  würden  wir
allerdings  auf  eine  Reihe  von  Schwierigkeiten  stoßen.  Kommt  es
uns  aber  nur  auf  den  Endzweck  an,  so  lassen  sich  diese  Schwierigkeiten ­
  leicht  umgehen  durch  Einführung  einer  ungleichen  Rückvergütung ­
  an  Stelle  der  ungleichen  Preise.  Damit  würden  bedeutende
Vorteile  gegenüber  dem  heutigen  System  erreicht:
1.  Die  Mitglieder  würden  bestrebt  sein,  ihren  Bedarf  möglichst
in  wenigen  Verteilungs  st  eilen  zu  decken,  anstatt  wie  heute
auf  Eröffnung  immer  neuer  Abgabestellen  zu  drängen,  deren  oft  hohe
Unkosten  von  den  andern  getragen  werden  müssen.
2.  Denkende  Konsumgenossenschafter  —  die  nicht  denkenden  müssen
zum  Denken  systematisch  erzogen  werden,  wie  es  ja  auch  heute  geschieht ­
  —  würden  bei  niedrigem  Umsatz  einer  Verteilungsstelle  mehr
als  bisher  bestrebt  sein,  den  Umsatz  zu  erhöhen,  um  dadurch
die  Unkosten  pro  Gütereinheit  zu  mindern")  und  so  eine  höhere  Rückvergütung ­
  zu  erreichen.
3.  Der  Wettbewerb  zwischen  den  einzelnen  Verteilungsstellen, ­
  der  heute  wohl  bei  ihren  Leitern,  nicht  aber  bei  den  Entnehmern
von  Bedarfsartikeln  besteht  oder  doch  nur  gering  ist,  würde  auch  auf

")  Das  umgekehrte  Verhältnis  der  Unkostenhöhe  zur  Höhe  des  Umsatzes
zeigen  uns  deutlich  die  folgenden  Beispiele:
Konsumgenossenschaft  Berlin  und  Umgegend  (1912/13)

Umsatz

Zahl  der  Abgabestellen

Unkosten

unter  50  000

1

8,4

50—  75  000

4

7,5

75—100  000

10

8,0

100—150  000

46

6,8

150-200  000

26

6,2

200—250  000

15

6,0

250—300  000

4

5,5

über  300  000

1

5,2

Konsumgenossenschaft  „Eintracht",  Essen  (1912/13)

Verteilungsstelle

Umsatz

Beschäftigte  Gehälter  u.

Miete,

Gesamt-M.



Personen  Kassenbeiträge

Licht  usw.

Unkosten

Nr.  8

384  278

13  13  848

2499

16  427

Nr.  15,  77,  49,

94  u.  97

369  427

19  16  586

7961

24  943

Schloefser,  Die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung.  8
        <pb n="113" />
        —  110  —
letztere  übergreifen,  da  sie  jetzt  unmittelbar  von  den  Folgen  einerniedrigeren
  oder  höheren  Umsatzgröße  betroffen  würden,  und  damit
ihre  Aufmerksamkeit  für  eine  Erscheinung  geweckt  bzw.  erhöht  würde,
die  für  den  Wettbewerb  geeignet  ist.
4.  Es  ist  anzunehmen,  daß  die  verschieden  hohe  Rückvergütung
entsprechend  den  Unkosten  der  einzelnen  Abgabestellen  eine  allgemein
günstige  Wirkung  bei  den  Mitgliedern  Hervorrufen  würde;  sie  würden
mehr  als  vorher  darauf  bedacht  sein,  die  Unko  sten  zu  mindern,
sei  es  nun,  daß  sie  größere  Posten  auf  einmal  entnehmen  würden,
sei  es,  daß  sie  ihre  Entnahme  nicht  auf  wenige  Tage  und  Stunden
der  Woche  legen  würden.
5.  Der  Umsatz  derjenigen  Mitglieder,  die  nun  eine  höhere  Rückvergütung ­
  beziehen  als  vorher,  dürfte  bedeutend  st  e  i  g  e  n.
Anderseits,  und  damit  kommen  wir  auf  die  Nachteile  des  Systems
zu  sprechen,  würden  die  sogenannten  lauen  Mitglieder  einer
Verteilungsstelle  mit  niedrigem  Umsatz,  jetzt  wo  die  Rückvergütung
vielleicht  nur  zwei  oder  drei  Prozent  beträgt,  sich  noch  weniger
zur  genossenschaftlichen  Bedarfsgüterentnahme  hingezogen  fühlen  als
vorher,  wo  die  Rückvergütung  vielleicht  sechs  oder  sieben  Prozent
betrug.
Auch  bei  Werbung  neuer  Mitglieder  in  einer  Gegend,
wo  eine  Verteilungsstelle  mit  niedrigem  Umsatz  bzw.  hohen  Unkosten
bestehen  würde,  würde  die  niedrigere  Rückvergütung  hemmend  wirken. ­
  Umsätze,  die  aber  so  niedrig  sind,  daß  sie  diese  Wirkung  ausüben ­
  könnten,  sind  in  der  Regel  nur  in  neueren  Verteilungsstellen
zu  konstatieren.  Das  hängt  z.  T.  damit  zusammen,  daß  der  Einzelumsatz ­
  neuer  Mitglieder  —  aus  letzteren  werden  sich  ja  die  Entnehmer
neuer  Abgabestellen  zum  größten  Teil  zusammensetzen  —  niedriger
ist  als  der  Umsatz  älterer  Mitglieder.  Diese  sind  bereits  zu  Konsumgenossenschaftern ­
  erzogen,  bzw.  sie  haben  ihre  Vorteile  erkannt,  jene
noch  nicht?«)  Um  aber  die  ungünstige  Wirkung  einer  verschiedenen
Rückvergütung  herabzumindern,  könnte  man  den  neu  eröffneten  Abgabestellen ­
  von  vornherein  einen  M  i  n  i  m  a  l  s  a  tz  an  Rückvergütung
für  einen  bestimmten  Zeitraum  gewähren.  Der  ganze  Verein  hat  ja
ein  Interesse  an  dem  Aufblühen  neuer  Verteilungsstellen,  da  er  durch
die  damit  verbundene  Umsatzvermehrung  Vorteile  beim  Einkauf  usw.
hat.  Er  wird  sich  also  sicherlich  bereit  erklären,  jenen  Minimalsatz,

30 )  Wie  man  mir  sagte,  tritt  in  j&amp;gt;er  Regel  die  erste  starke  Umsatzsteigerung
ein  nach  Auszahlung  der  ersten  Rückvergütung  und  wächst  dann  immer
mehr  an.
        <pb n="114" />
        111

der  die  Wirkung  eines  Erziehungszolls  haben  würde,  zu  gewähren.
Heute  geht  man  ja  in  der  Tragung  von  Unkosten  anderer  noch  viel
weiter,  ohne  damit  Vorteile  für  die  Gesamtheit  zu  erreichen.
Ein  direkter  Nachteil  des  neuen  Systems  würde  die  mit  der
Gewährung  verschiedener  Rückvergütung  verbundene  Mehrarbeit
sein:  Es  müßte  eine  genaue  Unkostenberechnung  für  die  verschiedenen ­
  Abgabestellen  stattfinden,  diese  ist  allerdings  schon  heute  in
fast  allen  Vereinen  durchgeführt,  doch  sind  die  Transportspesen  darin
nur  sehr  selten  berücksichtigt.  Dieser  Mangel  in  der  Kalkulation,  der
sich  auch  heute  schon  zuweilen-fühlbar  machen  dürfte,  wäre  also  zu  beseitigen. ­
  Es  müßten  ferner  verschiedene  Marken  in  den  verschiedenen  Abgabestellen ­
  eingeführt  werden,  damit  eine  gesonderte  Rückvergütungsberechnung ­
  stattfinden  könnte.  Wenn  einzelne  Mitglieder  in  mehreren
Abgabestellen  Güter  entnehmen,  so  wäre  das  aus  den  verschiedenartigen ­
  Marken  zu  ersehen;  die  Entnahme  in  verschiedenen  Verteilungsstellen ­
  muß  aber  nicht  unbedingt  immer  eine  Erschwerung
bedeuten,  da  eine  ganze  Reihe  von  Berteilungsstellen  einen  gleich
hohen  Unkostensatz  hat  und  somit  für  sie  auch  eine  gleiche  Rückvergütung ­
  in  Frage  käme.  Im  übrigen  könnte  in  der  Praxis  der  Unkostensatz ­
  abgerundet  werden.
Ich  glaube  nicht,  daß  die  angeführten  Gründe  stichhaltig  genug
sind,  das  System  der  ungleichen  Rückvergütung  bei  ungleichen  Unkosten ­
  als  nicht  empfehlenswert  zurückzuweisen.  Dafür  sind  die  Nachteile ­
  des  heutigen  Systems  zu  groß  und  die  Vorteile  des  neuen  Systems
zu  verlockend.  Auch  rechtlich  kann  gegen  das  System  nichts
eingewendet  werden.  Der  hierfür  in  Frage  kommende  §  19  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  läßt  in  bezug  auf  die  Verteilung  vollständige
Freiheit,  wenn  nur  die  Verteilung  nach  gleichem  Maßstab  geschieht.^)
Daß  man  sich  der  S  ch  a  t  t  e  n  s  e  i  t  e  n  des  h  e  u  t  i  g  e  n  S  y  st  e  m  s
wohl  bewußt  ist,  bezeugen  verschiedene  Auslassungen  in  Geschäftsberichten ­
  usw.  Die  Konsumgenossenschaft  „Hoffnung"  in  Köln  schreibt
z.  B.  von  acht  ihrer  Verteilungsstellen  mit  niedrigem  Umsatz  bzw.
hohem  Unkostensatz:  „Die  Rückvergütung  für  die  in  diesen  Orten
wohnenden  Mitglieder  muß  von  den  Mitgliedern  der  anderen  Bezirke
aufgebracht  werden.  Dieser  Umstand  muß  unsern  Mitgliedern  in  den
angeführten  Orten  zu  denken  geben."  Auch  Holyoake  weiß  schon
über  einen  entsprechenden  Fall  in  Rochdale  zu  berichten.  Als  dieser
Verein  die  erste  auswärtige  Abgabestelle  errichten  wollte,  wurde  von

gesetz.

bi)  Vgl.  P  a  r  i  s  i  u  s  und  C  r  ü  g  e  r,  Kommentar  zum  Genossenschafts-
        <pb n="115" />
        112

Seiten  der  Gegner  in  der  Stadt  ausgeführt,  daß  es  nicht  gerecht
sei,  die  Genossenschaft  mit  den  Unkosten  zu  belasten,  die  der  Transport ­
  nach  einer  so  entfernt  liegenden  Filiale  erforderte." 33 )  Diese
letzten  Worte,  die  sich  gegen  den  Bezirkskonsumverein  richten,  haben
aber  keine  Berechtigung,  da  die  Transportkosten  nur  einen  Teil  der
Gesamtunkosten  bilden.  Ist  der  Umsatz  so  hoch,  daß  er  die  Gesamtunkosten ­
  einer  Verteilungsstelle  auf  das  Unkostenniveau  der  anderen
Verteilungsstellen  herunterdrückt,  so  treten  die  Transportkosten  zurück. ­
  Die  Transportkosten  können  allein  schon  durch  die  größeren
Vorteile  beim  Einkauf  ausgeglichen  werden.  Dafür  gibt  Ferd.
Vieth  ein  Beispiel  an. 33 )  Nach  ihm  betrug  die  Mehrfracht  für  die
auswärtigen  Abgabestellen  des  Vereins  „Unterweser"  in  Bremerhaven ­
  seinerzeit  5  400  M.  —  0,6  o/o  des  in  ihnen  erzielten  Umsatzes
von  900  000  M.,  was  ca.  V* 0 /»  von  dem  gesamten  Vereinsumsatz
von  ca.  2^  Millionen  M.  bedeutet.  An  einigen  Beispielen  beweist
dann  Bieth,  daß  die  Mehrfracht  von  5  400  M.  durch  die  Vorteile
des  Einkaufs  weit  mehr  als  ausgeglichen  werden. 34 )  Das  ist  ohne
weiteres  klar,  wenn  man  bedenkt,  daß  die  Umsatzvermehrung  von
900  000  M.  i/g  des  ursprünglichen  Umsatzes  wesentlich  überschreitet.
Daß  man  nicht  ohne  Beachtung  an  der  Verschiedenheit  der  Unkosten ­
  in  den  einzelnen  Verteilungsstellen  vorübergeht,  bezeugen  auch
die  Tarifverträge  für  das  Verteilungspersonal.  Die  Konsumgenossenschaft ­
  Ludwigshafen  am  Rhein  hat  folgende  Bestimmungen  in
ihren  Lohn-  und  Arbeitstarif  aufgenommen:
Die  vorstehenden  Gehälter  gelten  für  die  städtischen  Verkaufsstellen,  zu
denen  z.  Zt.  auch  Friesenheim,  Mutterstadt  und  Mundenheim  gehören.  Bei
allen  anderen  beträgt  das  Anfangs-  resp.  Endgehalt  100  M.  weniger.  Der
Bezug  des  Endgehalts  von  2300  M.  (für  Lagerhalter)  bzw.  1750  M.  (für
Lagerhalterinnen)  ist  an  die  Bedingung  eines  jährlichen  Umsatzes  von  über
75  000  M.  der  betreffenden  Verkaufsstelle  gebunden.  Bleibt  der  Umsatz  einer
Verkaufsstelle  unter  75  000  M.,  so  ist  das  Endgehalt  für  Lagerhalter  2020  M.
und  für  Lagerhalterinnen  1600  M.
Hier  liegt  ohne  Zweifel  die  Tendenz  vor,  den  Unkosteusatz  der
Abgabestellen  mit  niedrigem  Umsatz  herabzumindern.  Andere  Vereine ­
  haben  ähnliche  Bestimmungen.  Der  Konsumverein  „Vorwärts"

33 )Holyoake-Häntsche  a.  a.  O.  S.  208.
33 )  Ferd.  Vieth,  Bezirkskonsumvereine.
34 )  Er  gibt  z.  B.  an,  daß  der  Verein  durch  den  Mehrumsatz  in  der  Lage
ist,  Korinthen  im  Herbst  direkt  von  Griechenland  zu  beziehen;  durch  diesen
Umstand  konnte  die  Großeinkaufsgesellschaft  ihre  Offerte  uw  2  M.  pro  Zentner
ermäßigen.
        <pb n="116" />
        118

in  Dresden  hat  eine  geographische  Dreiteilung  für  die  Gehälter  der
Lagerhalter  vorgenommen.  In  Leipzig-Plagwitz  ist  es  ähnlich.  Auch
der  Konsumverein  Nürnberg-Fürth  macht  einen  Unterschied,  und  zwar
unterscheidet  er  zwischen  Verteilungsstellen  in  der  Stadt  und  auf  dem
Lande.  Selbst  für  die  Verteilerinnen  kennt  er  diese  Differenzierung.
Für  sie  beträgt  der  Mindestlohn  in  der  Stadt  9  M.  pro  Woche,  steigend
bis  25  M.,  auf  dem  Lande  dagegen  nur  8  M.,  steigend  bis  21  M.
Allerdings  ist  bei  der  verschiedenen  Staffelung  auch  Rücksicht  genommen ­
  auf  die  billigeren  Lebensverhältnissc  auf  dem  Lande,  vielleicht ­
  war  das  in  einzelnen  Vereinen  der  allein  maßgebende  Gesichtspunkt. ­
  Daß  das  aber  nicht  immer  der  Fall  war,  sahen  wir  beim
Konsumverein  Ludwigshafen.
Obwohl  also  hier  und  da,  wie  es  auch  die  zuerst  genannten  Beispiele ­
  zeigten,  die  Folgen  der  ungleichen  Unkostensätze  erkannt  wurden,
so  würde  man  doch  mit  der  Einführung  einer  ungleichen  Rückvergütung
ans  großen  Widerstand  stoßen,  weil  man  von  dem  alten  System  als  dem
allein  richtigen  für  eine  Genossenschaft  mit  g  l  e  i  ch  e  n  R  e  ch  t  e  n
für  alle  Mitglieder  zu  sehr  durchdrungen  ist. 34 a)  Man  sollte
aber  m.  E.  auf  die  Einführung  einer  verschiedenen  Rückvergütung ­
  hinarbeiten,  was  bis  heute  noch  nirgends  geschieht,  weil  die
Verwaltungen  der  Vereine  selbst  an  dem  alten  Prinzip  festhalten.
Von  den  Verbandsleitungen  läßt  sich  dasselbe  sagen.  Vielleicht  waren
es  teilweise  auch  die  angeführten  technischenSchwierigkeiten,
welche  die  Konsumvereine  von  der  Einführung  des  Systems  zurückhielten. ­

Im  allgemeinen  sind  die  Konsumgenossenschaften  für  Neuerungen ­
  mehr  als  andere  Betriebe  zugänglich.  Das  bezeugen  ihre  großartigen ­
  technischen  Einrichtungen,  sowie  ihre  ganze  Organisation.  Sogar ­
  eine  Neuerung  in  bezug  auf  die  Rückvergütung  ist  bekannt,  nämlich ­
  die,  daß  man,  wie  wir  früher  gesehen  haben,  nicht  auf  alle
Verteilungsgüter  denselben  Prozentsatz  gewährt.  Sollte  sich  das  nicht.

34 a)  Der  einzige  mir  bekannt  gewordene  Fall,  wo  eine  verschiedene
Rückvergütung  innerhalb  der  Verteilungsstellen  desselben  Vereins  bezahlt
wurde,  liegt  bei  der  Abgabestelle  Neustadt  a.  d.  Haardt  vor.  Es  handelt  sich
aber  auch  hier  um  ganz  besondere  Umstände.  Als  der  Konsumverein
Lndwigshafen  den  Konsumverein  Neustadt  übernahm,  wurde  die  Bedingung
in  den  Uebernahmevertrag  aufgenommen,  daß  an  die  Entnehmer  der  Abgabestelle ­
  Neustadt  in  den  ersten  Jahren  nur  6«/o  statt  7  o/o  Rückvergütung
wie  in  den  übrigen  Abgabestellen  bezahlt  werden  sollte.  (Die  Mitglieder
des  früheren  Konsumvereins  Neustadt  erhielten  vor  der  Uebernahme  sogar
nur  3  o/o,  wenn  ich  mich  recht  erinnere.)
        <pb n="117" />
        114

was  man  für  die  verschiedenen  Bedarfsgütersorten  hat,  auch  für  verschiedene ­
  Verteilungsstellen  durchführen  lassen?
Ganz  unbekannt  ist  eine  verschiedene  Behandlung  der  Mitglieder
in  bezug  auf  die  Preise  auch  heute  nicht.  In  sechs  Fällen  konnte  ich
eine  Ungleichheit  der  Preise  konstatieren:
1.  Preisverschiedenheit  bei  Abnahme  der  Bedarfsgüter  vom
Lager  und  bei  Lieferung  ins  Haus,  z.  B.  bei  Milch  in  Basel.
2.  Preisverschiedenheit  bei  H  a  us  l  ieser  ung  e  n  je  nach  der
Entfernung,  wie  wir  es  an  anderer  Stelle  beim  Breslauer  Konsum-Verein
  veranschaulicht  finden.
3.  Preisverschiedenheit  infolge  Verschiedenheit  der  zu
liefernden  Quantitäten  desselben  Artikels,  z.  B.  bei  Mehl
und  Kartoffeln.
4.  Preisverschiedenheit  infolge  Ueberbleibens  eines  Restes  in
einer  Verteilungsstelle,  nachdem  andere  Abgabestellen  schon  von  einem
neu  angekommenen  Verteilungsgut  zu  anderen  Preisen  erhalten  haben.
Allerdings  darf  es  sich  hierbei  nur  um  ganz  kurze  Zeiträume  handeln,
da  die  Mitglieder  sonst  sehr  bald  reklamieren.
5.  Preisverschicdenheit  bei  Artikeln,  die  den  Vertcilungsstcllen
direkt  geliefert  werden,  und  wo  ein  Lieferant  den  Bedarf  aller
Verteilungsstellen  nicht  decken  kann  oder  dies  nicht  beabsichtigt  ist.
Beispiel:  Obst,  Kartoffeln  am  Anfang  der  Saison.
6.  Preisverschiedenheit  bei  Verteilungsgütern,  die  der  Abgabestelle ­
  direkt  geliefert  werden  und  für  die  ein  Lieferantenkartell  je  nach
der  Bestrittenheit  des  Absatzgebiets  oder  wegen  der  bei
den  verschiedenen  Entfernungen  wechselnden  Höhe  der
Transportkosten  verschiedene  Preise  festgesetzt  hat.  Beispiel:  Petroleum. ­
  Der  Konsumverein  Ludwigshafen  hat  dementsprechend  in  seiner
Abgabestelle  in  Neustadt  a.  d.  Haardt  einen  anderen  Preis  für  Petroleum ­
  als  in  den  sonstigen  Verteilungsstellen.^)
In  sämtlichen  Fällen  ist  eine  Preisverschiedenheit  infolge  Verschiedenheit ­
  der  Kosten  zu  konstatieren.  Etwas  Anderes  würde  die
ungleiche  Rückvergütung  der  einzelnen  Verteilungsstellen  auch  nicht
bedeuten.  Ich  bemerke  noch,  daß  die  obigen  Fälle  nicht  alle  gleichzeitig ­
  in  einem  Verein  auftreten,  selbst  wenn  die  Vorbedingungen

S5 )  Nachträglich  wird  mir  bekannt,  daß  auch  einzelne  Vereine  in  einigen
ihrer  Abgabestellen  eine  von  den  anderen  Verteilungsstellen  allgemein  abweichende ­
  Preisstellung  haben,  was  eine  Annäherung  an  das  oben  dargestellte
System  der  verschiedenen  Rückvergütung  bedeutet.
        <pb n="118" />
        115

dazu  gegeben  sind.  Manche  Vereine  kennen  grundsätzlich  nur  eine
Preisverschiedenheit  bei  Abnahme  ungleicher  Mengen  desselben  Artikels ­
  und  zwischen  Abnahme  am  Lager  und  Lieferung  ins  Haus.
Die  andern  Fälle  treten  in  den  einzelnen  Vereinen  sehr  vereinzelt
auf.  Meist  wurde  mir  geantwortet,  daß  der  Verein  überhaupt
keine  Preisverschiedenheit  kenne,  und  erst  auf  genaueres  Nachfragen
wurde  mir  bessere  Information  zuteil.
IV.  Das  Varzahlungsprinzip  und  die  Mittel  seiner
Durchführung.
Die  Einführung  des  Barzahlungsprinzips  durch  die  Konsumgenossenschaften ­
  bedeutete  einen  großen  Fortschritt  in  der  Entwicklung
der  Güterversorgung.  Der  Zinsverlust,  das  Risiko,  der  notwendige
Ueberwachungsdienst  beim  Borgsystem  fielen  damit  weg.  Ohne  auf  die
allgemeinen  Vorteile,  die  mit  dem  Barzahlungsprinzip  verbunden
sind,  näher  einzugehen  —  sie  sind  zur  Genüge  behandelt  worden  —,
will  ich  hier  nur  von  den  Einrichtungen  und  Maßnahmen  sprechen,  die
in  den  Konsumgenossenschaften  die  Barzahlung  möglich  machen.
Die  statutarische  Festsetzung  des  Barzahlungsprinzips  und  dessen
strikte  Durchführung  führte  dazu,  daß  die  Mitglieder  der  Konsumgenossenschaften ­
  sich  immer  mehr  von  dem  Borgsystem  abwandten.  Der
sich  stets  wiederholende  Hinweis  auf  die  für  die  Existenz  der  Genossenschaft ­
  so  notwendige  Barzahlung  und  die  Schilderung  der  Schrecken
des  Borgsystems  auf  Generalversammlungen  und  Vortragsabenden,
in  Flugblättern,  Broschüren,  Zeitschriften  und  Geschäftsberichten,  sowie ­
  ini  persönlichen  Verkehr  mit  den  Mitgliedern  ließ  die  unteren
Konsumentenschichten  zur  Einsicht  kommen.  Nachdem  sie  einmal  vom
Borgteufel  befreit  waren,  hieß  es,  sie  auf  dem  erreichten  Niveau  zu
halten  und  nicht  wieder  in  die  schnöde  Abhängigkeit,  die  das  Borgsystem ­
  mit  sich  bringt,  zurücksinken  zu  lassen.  Das  hatte  große
Schwierigkeiten,  die  auch  heute  noch  nicht  vollständig  überwunden  sind.
Die  Maßnahmen,  die  die  Konsumvereine  in  dieser  Beziehung  getroffen
haben,  sind  mancherlei  Art.  Besonders  interessant  sind  die  Einrichtungen ­
  der  „Produktion"  in  Hamburg.  Sie  hat  einen
individuellen  obligatorischen  Notfonds  geschaffen,  dessen ­
  rigorose  Bestimmungen  ich  nachstehend  wiedergebe.  Das  Beispiel
der  „Produktion"  hat  bereits  in  gemilderter  Form  bei  einigen  Vereinen ­
  Nachahmung  gefunden.
        <pb n="119" />
        —  116  —
Bezüglich  des  Notsonds  heißt  es  in  den  Statuten  der  „Produktion"^) ­

Ist  der  erste  Geschäftsanteil  eines  Mitglieds  voll  eingezahlt,  so  wird  der
ihm  gutzuschreibende  Rabatt  und  der  ihm  zufallende  Teil  vom  Reinüberschuß?)
zu  einem  persönlichen  Notfonds  bis  zur  Höhe  von  mindestens  100  M?)  angesammelt. ­
  Aus  diesem  Notfonds  werden  für  die  Einkäufe  des  Mitglieds
bei  den  Lieferanten,  mit  denen  die  Genossenschaft  Verträge  abgeschlossen  hat,«)
die  Barzahlungen  geleistet,  welche  das  Mitglied  in  Notfällen  zu  leisten  außerstande ­
  ist.  Als  Notfälle  sollen  gelten:  Arbeitslosigkeit,  Krankheit  nach
Aufhören  der  Unterstützungsberechtigung  in  den  Krankenkassen,  Entbindung,
Umzug,  Todesfall  von  Familienangehörigen,  zu  deren  Ernährung  das  Mitglied ­
  verpflichtet  war  und  besondere  Notfälle.  Der  Vorstand  hat  über  die
Höhe  der  Inanspruchnahme  des  Notfonds  Anweisungen  zu  erteilen.  —  Der
Notfonds  kann  außer  durch  Gutschrift  von  Rabatt  und  Anteil  am  Reinüberschusse
  auch  durch  Bareinzahlungen  gebildet  werden.  —  In  besonderen  Fällen
können  Mitglieder  den  Betrag  ihres  jeweiligen  Notfonds  ganz  oder  teilweise
auch  in  bar  ausbezahlt  erhalten.  —  Sobald  der  Notsonds  eines  Mitglieds
100  M.  übersteigt,  wird  der  Mehrbetrag  als  täglich  kündbare  Spareinlage
behandelt.  Der  Notfonds  wird  zum  selben  Satze  verzinst  wie  die  täglich
kündbaren  Spareinlagen.
Mit  diesem  Notfonds  hängt  ein  anderer  Fonds  eng  zusammen:
der  „W  arenvorschnßfond  s".  Die  entsprechenden  Bestimmungen ­
  lauten:
Um  auch  Mitgliedern,  für  welche  noch  kein  oder  kein  Notsonds  mehr
vorhanden  ist,  in  Notfällen  den  weiteren  Bareinkauf  in  den  Geschäften,  mit
denen  die  Genossenschaft  abgeschlossen  hat,  zu  ermöglichen,  wird  aus  dem
jährlichen  Reinüberschuß  ein  Warenvorschußfonds  angelegt.  Aus  gemeinschaftlichen ­
  Vorschlag  von  Vorstand  und  Aufsichtsrat  beschließt  die  Generalversammlung ­
  alljährlich  die  Höhe  der  Zuwendung  zu  diesem  Fonds,  doch
darf  diese  nicht  höher  bemessen  werden,  als  Vorstand  und  Aufsichtsrat  gemeinschaftlich ­
  vorgeschlagen  haben.  Das  Vorschußkonto  eines  Mitglieds  darf
sein  Gesamtguthaben  niemals  übersteigen.  Das  einzelne  Mitglied  hat  keinen
rechtlichen  Anspruch  auf  Vorschuß  auf  Grund  des  Warenvorschußfonds  und
kann  diesen  nur  auf  Anweisung  des  Vorstandes  erhalten.  Jeder  gewährte
Vorschuß  ist  schnellmöglichst  zurückzuzahlen.  Vorschüsse  und  Rückzahlungen
sind  ins  Kontobuch  des  Mitglieds  einzutragen.  Hat  ein  Mitglied  einen  Vorschuß ­
  empfangen,  so  sind  alle  von  da  ab  von  ihm  geleisteten  Einzahlungen
und  ihm  von  da  ab  gutgeschriebenen  Beträge  bis  zur  Begleichung  des  Vor-§

  77  der  Statuten.
2)  In  anderen  Vereinen  nur  ein  Teil  der  Rückvergütung.
s )  Dieser  Betrag  ist  in  den  andern  Vereinen  nicht  so  hoch.
«)  Es  handelt  sich  hier  nicht  um  fremde  Lieferanten;  denn  um  sich  einer
Hamburger  Ausnahmesteuer  für  Konsumvereine  zu  entziehen,  war  der  Konsum-Bau-
  und  Sparverein  „Produktion"  e.  G.  m.  b.  H.  gezwungen,  für  sein
„Handelsgeschäft"  eine  besondere  Gesellschaft,  die  Handelsgesellschaft  „Produktion" ­
  mit  beschränkter  Haftung,  ins  Leben  zu  rufen.
        <pb n="120" />
        117

schusses  vor  allen  andern  Konten  seinem  Vorschußkonto  gutzubringen.  Ausgenommen ­
  ist  hiervon  das  Geschäftsanteilkonto.

Die  Entwicklung  des  N  o  t  f  o  n  d  s  der  „Produktion"  zeigt  folgende ­
  Tabelle:

Es  batten  Notfonds

Vom  Notfonds  erhoben

Jahr

Mit.
glieder

Betrag
M.

Mitglieder
in  Fällen

Betrag
JL

oder  durchschnittlich ­

X

1899

24

589,65

1905

6  766

157  417,88

685

15  718,37

23,-1910



19  262

682  787,08

8  254

213  563,51

25,87

1912

26  804

1  015  526,50

18  484

478  617,38

25,89

1913

30  663')

1  100  182,72

23  117

584  817,18

25,29

Aus  dieser  Tabelle  ist  ersichtlich,  daß  allerdings  annähernd  4000
Mitglieder  mehr  als  im  Vorjahre  über  einen  Notfonds  verfügten,  daß
aber  in  fast  5700  Fällen  mehr  als  im  Vorjahre  dieser  Fonds  in
Anspruch  genommen  wurde?)  —  Von  den  Vereinen  muß  immer
wieder  darauf  hingewiesen  werden,  daß  der  Notfonds  nur  für  wirkliche ­
  Notfälle  da  ist.
Was  den  „W  a  r  e  n  v  o  r  f  ch  u  ß  f  o  n  d  s"  betrifft,  so  betrug  die
Summe  der  seit  dem  Bestehen  gegebenen  Vorschüsse  ca.  58  000  Mark,
wovon  ca.  40000  Mark  zurückgezahlt  wurden.  Man  hat  der  „Produktion" ­
  zum  Vorwurf  gemacht,  daß  die  Borgwirtschaft  durch  den
„Warenvorschußfonds"  gefördert  würde,  was  die  „Produktion"  zurückgewiesen ­
  hat.  Die  Zurückweisung  scheint  uns  berechtigt,  wenn
wir  die  scharfen  Bestimmungen  für  diesen  „Warenvorschußfonds"  in
Betracht  ziehen.
Dieser  Fonds  ist  übrigens  keine  besondere  Einrichtung  der  „Produktion", ­
  sondern  ist  allgemein  bei  den  Konsumgenossenschaften  verbreitet. ­
  Nur  sind  die  Namen  sehr  verschieden  (Dispositionsfonds,
Darlehnsfonds  usw.).  Man  geht  bei  diesen  Vorschüssen  ungern  über
den  von  dem  Mitgliede  eingezahlten  Geschäftsanteil  hinaus,  da  dann
keine  reale  Sicherheit  mehr  für  die  Forderung  besteht.
Sehr  verbreitet  ist  die  Einrichtung  der  A  b  s  ch  l  a  g  s  r  ü  ck  vergüt ­
  u  n  g,  auch  „Abschlags  d  i  v  i  d  e  n  d  e"  genannt.  Wie  der  Name
schon  sagt,  wird  ein  Teil  der  zu  erwartenden  Rückvergütung  in  Notfällen ­
  schon  im  voraus  ausbezahlt.  Das  ist  an  und  für  sich  nicht  verwerflich, ­
  da  die  Mitglieder  bereits  diese  Ersparnis  gemacht  haben.

5)  Das  ist  nahezu  die  Hälfte  der  Mitglieder.
o)  Nach  dem  Geschäftsbericht  der  „Produktion"  vom  Jahre  1918.
        <pb n="121" />
        118

Schließlich  hat  man  noch  Sparkassen  und  sparkassenähnliche ­
  Einrichtungen,  um  das  Barzahlungsprinzip  auch  in  Notfällen ­
  durchzuführen.  Die  Konsumvereine  geben  in  ihren  Verteilungsstellen ­
  sogenannte  Sparmarken  in  kleineren  Betrügen  (in  der  Regel
zwischen  10  und  50  Pfg.)  aus,  die  die  Mitglieder  auf  Karten  kleben
und  sie  dem  Verein  zur  Verzinsung  einreichen.  Das  Sparmarkensystem ­
  ist  infolge  der  bequemen  Einzahlung  sehr  beliebt.  Es  zeigt  sich
dann  besonders  nützlich,  wenn  größere  Bezahlungen,  wie  für  Kohlennnd
  Kartoffellieferungen,  zu  machen  sind,  die  mit  den  im  Laufe  des
Jahres  angesammelten  Sparbeträgen  ganz  oder  teilweise  geleistet  werden ­
  können.  Manche  Vereine  begegnen  diesen  größeren  Ausgaben
der  Mitglieder  dadurch,  daß  sic  den  Mitgliedern  Lieferungen  auf  die
meist  im  Herbst  zu  zahlende  Rückvergütung  machen.  Kohlenlieferungen ­
  werden  vielfach  auf  diese  Weise  schon  im  Sommer  gemacht,
damit  die  Mitglieder  von  den  billigeren  Sommerpreisen  profitieren
können.  Hier  wäre  auch  noch  das  Bestehen  eines  „freiwilligen
Notfonds"  zu  erwähnen.  Er  bildet  eine  sparkassenähnliche  Einrichtung, ­
  die  sich  vom  Notfonds  der  „Produktion"  dadurch  unterscheidet, ­
  daß  die  Einzahlungen  freiwillig  erfolgen.  Von  einer  eigentlichen ­
  Sparkasse  unterscheidet  sich  der  freiwillige  Notfonds  dadurch, ­
  daß  die  Rückzahlung  der  eingezahlten  Beträge  nur  in  Notfällen
geschieht.  Der  Vollständigkeit  halber  erwähne  ich  hier  noch  die  Gewährung ­
  von  nicht  rückzahlungspflichtigcn  Unter  st  ützungen  aus
dem  Unterstützungsfonds.  Das  ist  das  letzte,  was  eine  Konsumgenossenschaft ­
  für  ein  in  äußerste  Not  geratenes  Mitglied  tut,  um  es  vor
dem  Untergang  zu  bewahren.
Die  Arten  der  Unterstützungen  sind  also  sehr  mannigfaltig,  sie
alle  dienen  dem  einen  Zweck,  das  von  den  Konsumvereinen  so  schwer
erkämpfte  Prinzip  der  Barzahlung  auch  in  Notfällen  hochzuhalten.
Die  Auszahlung  der  Unterstützungen  geschieht  vorzugsweise  nicht  in  bar,
sondern  der  Verein  stellt  besondere  „W  a  r  e  n  a  n  w  e  i  s  u  n  g  e  n"  aus,
die  für  die  Entnahme  von  Bedarfsartikeln  bis  zu  einer  bestimmten
Höhe  in  den  Abgabestellen  berechtigen.  Nicht  immer  wird  man  aber
die  Barauszahlung  von  Unterstützungen  umgehen  können.
Wie  gering  der  P  r  o  z  e  n  t  s  a  tz  der  in  Konsumvereinen  auf  Kredit
gegebenen  Bedarfsgüter  ist,  sehen  wir  aus  den  Durchschnittszahlen  der
einzelnen  Verbände  und  Unterverbände?)  Die  Außenstände  betrugen
im  Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine  im
Jahre  1913  nur  0,6«/«  des  Umsatzes.  Im  Jahre  1908  betrugen  sie

7 )  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  für  das  Jahr  1913,  S.  308.
        <pb n="122" />
        119

noch  0,8o/o.  Am  ungünstigsten  stand  im  vorigen  Jahre  der  Thüringer
Unterverband  mit  1,5  o/o,  am  günstigsten  der  rheinisch-westfälische  Unrerverband
  mit  0,2o/o.  Im  Allgemeinen  Verbände  betragen
die  Außenstände  bei  den  Mitgliedern  für  auf  Kredit  gegebene  Bedarfsgüter ­
  seit  mehreren  Jahren  nur  0,5  o/a;  das  kommt  wohl  daher,  daß
im  Allgemeinen  Verbände  eine  verhältnismäßig  große  Zahl  von  Konsumenten ­
  aus  den  mittleren  Schichten  organisiert  ist,  im  Gegensatz
zum  Zentralverband,  der  hauptsächlich  nur  die  Arbeiterschaft  umfaßt?)
Interessant  wäre  es,  diesen  Zahlen  eine  Statistik  der  Kreditgewährung
in  Erwerbsgeschäften  gegenüberzustellen;  die  wenigen  Detailhandelsbetriebe, ­
  die  dort  das  Prinzip  der  Barzahlung  bisher  streng
durchführten,  gehen  teilweise  wieder  davon  ab.  Im  allgemeinen
dürfte  aber  auch  bei  den  Erwerbsgeschäften  die  Barzahlung  zunehmen,
was  nicht  zum  wenigsten  ein  Verdienst  der  Rabattsparvereine  ist.
V.  Die  Arten  der  Verteilungsgüter  in  den  Konsumvereinen.
Paul  G  ö  h  r  e  berichtet  von  einem  der  ältesten  deutschen  Konsumvereine, ­
  der  „Ermunterung"  in  Chemnitz,  daß  er  mit  der
Vermittlung  von  Zigarren,  Seife  und  Soda  begann.  Nach  einem
Protokoll  der  Rochdaler  Pioniere  vom  12.  Dezember  1844
vermittelten  diese  anfangs  nur  Mehl,  Butter,  Zucker  und  Hafergrütze?)
Dieses  erste  Stadium  genossenschaftlichen  Güterverkehrs  liegt  weit
zurück.  Ein  großer  Teil  der  Konsumvereine  vermittelt  heute
nicht  nur  Lebens-  und  Genußmittel,  sondern  auch  alle  Textil-  und
Lederprodukte,  Holz-  und  Metallprodukte,  überhaupt  alles,  was  zum
Wirtschaftsbedarf  gehört.  Die  Ausdehnung  der  konsumgenossenschaftlichen
  Gütervermittlung  auf  alle  Branchen  wird  allerdings  in  verschiedenen ­
  deutschen  Bundesstaaten  durch  Umsatz  st  euergesetze
sehr  gehemmt,  sodaß  die  Konsumvereine  in  Preußen  z.  B.  im  allgemeinen ­
  nur  eine  der  dort  für  die  Besteuerung  maßgebenden  Bedarfsartikelgruppen ­
  führen  können.  Ob  es  den  Konsumvereinen  gelingen
wird,  so  zu  erstarken,  daß  sie  die  Warenhaussteuern  ertragen  können,
kann  mau  heute  noch  nicht  beurteilen.  Eine  Möglichkeit  zur  Umgehung ­
  wäre  gegeben,  wenn  man  besondere  Konsumgenossenschaften

8 )  In  Prozenten  der  Gesamtzahl  der  Mitglieder  der  Konsumvereine  des
Zentralverbandes  betrug  die  Zahl  ber  gegen  Gehalt  oder  Lohn  beschäftigten
Personen  in  gewerblichen  und  landwirtschaftlichen  Betrieben  79,7&amp;lt;y 0 ;  im  Allgemeinen ­
  Verband  war  der  Prozentsatz  37°/°.  Beides  im  Jahre  1912.  (Jahresbericht ­
  des  Zentralverbandes  für  1913,  S.  494  f.)
*)  Holyoake  a.  a.  O.  S.  27.
        <pb n="123" />
        120

auch  für  die  Artikel  der  andern  Bedarfsgütergruppen,  z.  B.  für  Bekleidungsgegenstände, ­
  errichten  würde.  Ob  damit  schon  Versuche  gemacht ­
  worden  sind,  ist  mir  unbekannt?)
In  England,  wo  man  der  konsumgenossenschaftlichen  Entwicklung ­
  ihren  natürlichen  Lauf  läßt,  ist  der  Kreis  der  Verteilungsgüter ­
  am  größten.  Neben  den  Massenartikeln  vermittelt  der  Konsum-Verein
  dort  auch  alle  möglichen  Luxusartikel.  Auch  der  Kreis  der
Verteilungsgüter  der  süddeutschen  und  besonders  der  s  ä  ch  s  ischen
  Konsumvereine  ist  ziemlich  ausgedehnt.  Neben  Lebens-  und
Genußmitteln  werden  in  Sachsen  Bekleidungsgegenstände  in  starkem
Maße  geführt.  Die  größten  sächsischen  Vereine  führen  alle  Kleiderstoffe, ­
  Wäscheartikel,  Krawatten,  Herren-  und  Damenhüte  usw.,  daneben ­
  Schuhe  aller  Art,  nicht  nur  Arbeiterschuhe,  sondern  alle  Herren-,
Damen-  und  Kinderstiefel  in  allen  geeigneten  Lederarten;  ferner  Ballschuhe, ­
  Turnschuhe,  Sandalen,  Pantoffeln  in  Leder,  Plüsch,  Samtund
  Segeltuch  usw.  Außerdem  finden  wir  alle  Hans-  und  Küchengeräte. ­

Mit  der  Führung  von  Textilprodukten  und  Hausstandsartikeln
  hatte  es  anfangs  einige  Schwierigkeiten.  Die
große  Auswahl,  die  für  diese  Artikel  notwendig  ist,  verlangte  ein
großes  Lager  und  führte  zur  Festlegung  großer  Kapitalien.
Die  zweite  Schwierigkeit  bestand  darin,  daß  es  bei  den  genannten
Branchen  durchgebildeter  Spezialisten  bedurfte,  sowohl  beim  Einkauf, ­
  als  auch  bei  der  Verteilung.  Beide  Schwierigkeiten  haben  heute
die  großen  sächsischen  Vereine  überwunden.  Das  zeigen  die  Zentralabgabestellen ­
  („Warenhäuser")  der  Konsumvereine  in  Leipzig  und
Dresden.
Im  übrigen  Deutschland  sind  es  „Kolonial-  und  M  a-  '
terialware  n",  die  die  typischen  Vermittlungsgüter  der  Konsum-Vereine
  bilden.  Im  einzelnen  können  wir  folgende  Artikel  bei  den
meisten  größeren  Vereinen  aufzählen?)
Bier  Bürstenwaren
Bäckereiprodukte,  spez.  Brot  Besen
Backmittel  Bettfedern
Brennmaterialien  Dochte

2)  Vielleicht  ist  dieser  Plan  gefaßt,  wenn  der  Konsumverein  „Eintracht"
in  Essen  in  seiner  Jubiläumsbroschüre  vsn  1912  schreibt:  „Das  Warenhausunternehmen ­
  wird  der  Konsumverein  „Eintracht"  in  Gemeinschaft  mit  der
Großeinkaufsgesellschaft  deutscher  Konsumvereine  ausführen."
s )  Die  Artikel  sind  nach  den  Preislisten  der  größeren  deutschen  Vereine
zusammengestellt.
        <pb n="124" />
        121

Drogen,  Chemikalien  usw. 4 )

Mineralwasser

Eier

Mostrich

Fettartikel,  wie  Butter,  Schmalz

Mühlenprodukte

usw.

Nachtlichte

Fische-)

Nüsse

Fleisch  und  Fleischereiprodukte-)

Oele

Früchte,  frische  und  getrocknete

Putzmittel

Fliegenfänger

Putztücher

Futterartikel

Reis

Gemüse,  frisch')  und  getrocknet

Sago

Gewürze

Salz

Honig

Sämereien

Kaffee  und  Kaffeesurrogate

Schokolade

Käse

Spirituosen 4 )

Kakao

Streichhölzer

Kartoffeln

Süßigkeiten

Kerzen

Tabak  und  Tabakfabrikate

Konserven  aller  Art

Tee

Konservierungsmittel

Teigprodukte

Korke

Tinte

Leim

Toilettenartikel 4 )

Limonaden

Wasch-  und  Bügelmittel

Mandeln

Weine

Medizinische  Artikel 4 )

Zucker

Milch,  frisch')  und  kondensiert

Zwiebeln

All  diese  Artikel  werden  in  den  verschiedensten  Sorten  und

Qualitäten  geführt.  Naturgemäß  ist  die  Q  u  a  l  i  t  ä  t  iu  den  Konsum-Vereinen
  mit  stark  bürgerlichem  Einschlag  etwas  höher  als  in
Konsumvereinen,  die  sich  in  der  Hauptsache  aus  Arbeitern  zusammensetzen. ­
  Auch  ist  die  S  o  r  t  e  n  z  a  h  l  größer  in  ersteren.  Immerhin
möge  man  nicht  vermuten,  daß  in  den  sogenannten  Arbeiterkonsumvereinen ­
  alles  auf  Massenkonsum  zugeschnitten  sei.  Ich  greife
den  Artikel  Wein  heraus.  Die  dem  Zentralverbande  angeschlossene
Konsumgenossenschaft  „Hoffnung"  in  Köln  zeigt  in  ihrer  Preisliste
nachstehende  Weine  an.

4 )  In  beschränktem  Maße.
ö)  Meist  nur  konservierte  Fische.
°)  Meist  nur  Wurst  und  Dauerfleisch.
')  Nur  vereinzelt.
        <pb n="125" />
        —  122  —

weine.

a)  Mosel-  und  Rheinweine.

St.  Estephe

per  Flasche  140  Pfg.

Ahrbleichert  per  Flasche  130  Pfg.

Portwein  Tarragona,,  „  140  „

Bockenauer,  weiß  „

140  „

c)  Medizinische  Weine.

Erbacher,  weiß  „

100  ..

Ungarwein

per  Flasche  50,75  Pfg.

Erdener,  weiß

100

Kraftwein

„  150  „

Jngclheimer,  rot  „

„

140  „

Blmwein

„  „  170  „

Ober-Jngelheimer.rot  „

100  ..

Eisen-Blutwein

„  ,  170

Zeltinger,  weiß

100  „

d)  Fruchtweine.

Dürkheimer  „

100  „

Wermutwein,

aus  Alpenkräutern

hergestelll

per  Flasche  150  Pfg.

v)  L-uowerne.

Heidelbeerwein

„  „  90  .

La  Sante  per  Flasche  130  Pfg.

Johannisbeerwein  ,  „  90  „

Medoc  „

„

130  „

Erdbeerwein

.&amp;gt;  100

Samos  „

//

120

Apfelwein

50  „

Die  Auswahl  ist  nicht  übermäßig  groß,  doch  ist  sie  für
einen  fast  durchweg  aus  Arbeitern  bestehenden  Verein  immerhin
ziemlich  reichhaltig.  Daß  es  sich  bei  den  verschiedenen  Weinsorten
nicht  um  Lagerhüter  handelt,  konnte  ich  aus  den  Umsatzzahlen  dieses
Vereins  ersehen.  Als  markantes  Beispiel  kann  dafür  auch  der  Konsumverein ­
  Stuttgart  dienen,  der  nahezu  eine  Million  Liter  Wein
jährlich  umsetzt.
Gerade  bei  Wein  tritt  auch  die  höhere  Qualität  und  die  höhere
Sortenzahl  bei  Vereinen  mit  stark  bürgerlichem  Einschlag  in  Erscheinung. ­
  So  zeigt  der  dem  Allgemeinen  Verbände  angeschlossene  Breslauer ­
  Konsumverein,  der  alle  Konsumentenschichten  Breslaus  umfaßt,
in  seiner  Preisliste  folgende  Weine  an:

9  Sorten  Rheinwein  zwischen  100  und  275  Pfg.

16  „

Moselwein

„

100

„  225

„

7  „

franz.  Rotwein

„

85

.,  300

„

13  „

Ungarweine

„

100

„  250

„

7  „

span.  Weine

„

110

300

1  Sorte

ital.  Wein

zu  130

3  Sorten

Schaumwein

„

300  und  500

,,

Erwähnenswert  ist  hier  noch,  wo  es  sich  um  Sortenzahl  und
Auswahl  handelt,  was  die  Blätter  für  Genossenschaftswesen  gelegentlich ­
  berichten:  Um  die  Auswahl  und  die  Zahl  der  Arten  der  Bedarfsgüter ­
  im  Konsumverein  zu  erhöhen,  gibt  es  Vereine,  die
Waren  aus  Fabriken  und  Engrosgeschäften  in  Kommission  nehmen
und  an  die  Mitglieder  abgeben.  Wie  weit  diese  Einrichtung  Verbreitung ­
  finden  wird,  bleibt  abzuwarten.
Einzelne  Artikel  werden  von  vielen  Konsumvereinen  nicht  geführt, ­
  weil  sie  besondere  Schwierigkeiten  bereiten,  nicht  allein
        <pb n="126" />
        —  123  —
bei  der  Beschaffung,  sondern  auch  bei  der  Verteilung.  So  erfordert
z.  B.  die  Verteilung  frischen  Fleisches  besondere  Einrichtungen  (separate ­
  Abgabestellen,  Kühlanlagen  usw.);  auch  Butter  und  Fische
sind  schwer  zu  behandelnde  Artikel,  die  gern  zu  Reklamationen  Anlaß
geben.  Ferner  wird  in  den  Geschäftsberichten  immer  wieder  auf  die
Schwierigkeiten  der  Vermittlung  und  besonders  der  Verteilung  von
Gemüse,  Kartoffeln,  Kohlen,  Milch  und  feinen  Bäckereiprodukten  hingewiesen, ­
  worauf  ich  noch  an  anderer  Stelle  zurückkomme?)  Außenstehende ­
  sagen,  daß  die  genannten  Artikel  sich  der  Schematisierung ­
  der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  nicht  anpassen.
Eine  Schematisierung  muß  aber  durchaus  nicht  mit  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Gütervermittlung  verbunden  sein.  M.  E.  wird  die  Anpassung ­
  an  Einzelfälle  auch  in  der  Konsumgenossenschaft  mit  steigender ­
  Entwicklung  immer  mehr  ermöglicht.  Den  größten  unter
den  Konsumvereinen  ist  heute  schon  kein  Gebiet  mehr
fremd.
VI.  Zentrallager  und  verteilungsstellen.
Zur  Verteilung  der  Güter  haben  die  Konsumgenossenschaften
Verteilungs  st  eilen  errichtet,  welche  von  einem  zentral  liegenden ­
  Lager,  dem  Zentrallager,  aus  bedient  werden.  In  kleinen
Orten  lohnt  es  sich  meist  nicht,  mehr  als  eine  oder  zwei  Verteilungsstellen ­
  zu  errichten.  Hier  ist  ein  Zentrallager,  selbst  wenn  es  sich
um  drei  oder  vier  Verteilungsstellen  handelt,  nicht  nötig.  Die  größte
der  Verteilungsstellen  nimmt  die  ankommenden  Verteilungsgüter  in
Empfang  und  verteilt  sie  an  die  andern.  Zum  Teil  läßt  man  die
Güter  auch  den  Verteilungsstellen  direkt  zugehen.  Ein  kleiner
Hinterraum  der  Abgabestelle,  welcher  sonst  vielleicht  gar  keine  Ausnutzung ­
  finden  würde,  wird  dann  zur  Aufspeicherung  der  Verteilungsgüter ­
  benutzt.
In  größeren  Orten  aber  vermehren  sich  die  Verteilungsstellen  mit
großer  Schnelligkeit.  Ein  großzügig  eingerichtetes  Zentrallager  wird
hier  zur  Notwendigkeit.  Einige  Vereine  haben  mehrere  Zentrallager.
Die  Ursache  dafür  kann  darin  liegen,  daß  das  Ausbreitungsgebiet
ziemlich  ausgedehnt  ist,  was  die  Bedienung  von  einem  Zentrallager
aus  erschwert.  Ein  anderer  Grund  kann  der  sein,  daß  ein  Konsum-Verein
  Bedarfsgüter  verschiedener  Branchen  führt,  was  z.  B.  zur
Errichtung  eines  Zentrallagers  für  Lebens-  und  Genußmittel  und
eines  anderen  für  Bekleidungsgegenstände  führen  kann.  Hier  könnte

s)  Siehe  Seite  167  ff.
        <pb n="127" />
        124

man  vielleicht  auch  die  Kohlenlager  nennen,  deren  oft  mehrere  in  der
Stadt  verstreut  liegen.  Der  Hauptgrund,  der  zur  Unterhaltung  von
mehreren  Zentrallagern  führt,  ist  die  Fusion  von  Vereinen:  Die
Zentrallager  der  in  Fusion  getretenen  Vereine,  welche  oft  beide  mit
Bäckereien  verbunden  sind,  bleiben  als!  solche  für  den  bisherigen  Distrikt
bestehen.
Von  den  1129  zur  Statistik  berichtenden  Vereinen  des  Zentralverbandes ­
  deutscher  Konsumvereine  hatten  im  Jahre  1913  227  Zentrallager, ­
  also  nur  der  5.  Teil  der  genannten  Konsumgenossenschaften.
Davon  hatten  nur  wenige  Konsumvereine  mehr  als  ein  Zentrallager.
Nicht  immer  oder  sogar  selten  liegt  das  Zentrallager  mitten  im
Ortsgebiet.  Meist  liegt  es  außerhalb.  Das  erklärt  sich  daraus,  daß
die  meisten  Konsumvereine  noch  ganz  junge  Gebilde  sind,  die  zur  Errichtung ­
  eines  Zentrallagers  erst  seit  5  oder  10  Jahren  übergegangen
sind.  Aber  selbst  ältere  Konsumvereine,  die  mit  der  Stadt  emporgewachsen ­
  sind,  sind  meist  wegen  der  teuren  Platzverhältnisse  bei  notwendiger ­
  Vergrößerung  gezwungen,  an  der  Peripherie  der  Stadt  ein
neues  Zentrallager  zu  errichten.  Die  Konsumgenossenschaften  sichern
sich  meist  große  Terrains  für  die  Zukunft,  da  man  die  üble  Erfahrung
gemacht  hat,  daß  die  Genossenschaft  die  durch  ihre  Ansiedelung  hervorgerufene ­
  Grundrentensteigerung  nach  wenigen  Jahren  selbst  bezahlen ­
  muß.  —  Die  Zentrallager  haben  bei  den  großen  Vereinen  oft
50—100  ja  selbst  annähernd  200  Verteilungsstellen  zu  bedienen.  Im
Durchschnitt  haben  dagegen  die  Vereine  des  Zentralverbandes  nur
etwas  über  4  Verteilungsstellen.  Die  Durchschnittszahl  ist  im  Steigen
begriffen.^)
Die  Zentrale  besorgt  mit  wenigen  oder  gar  keinen  Ausnahmen
den  Einkauf.  Das  ist  selbst  bei  den  sächsischen  „Warenhäusern"  der

0  Anschließend  hieran  nenne  ich  nach  den  Geschäftsberichten  des  Jahres
1913  resp.  1912/13
die  Produktion  in  Hamburg
den  Konsumverein  Leipzig-Plagwitz
die  Konsumgenossenschaft  Berlin
die  „Eintracht"  in  Essen
die  „Wohlfahrt"  in  Essen
den  „Vorwärts"  in  Dresden
den  Breslauer  Konsumverein
den  Konsumverein  Chemnitz
den  „Vorwärts"  in  Bremen
den  Konsumverein  Dortmund-Hamm
usw.
Diese  Zahlen  dürften  sich  inzwischen  noch  bedeutend  erhöht  haben.

mit  182  Abgabestellen,
„  104
„  103
„  103
n  73  „
,,  117
„  84
32
„  26
49
        <pb n="128" />
        Fall,  wo  man  also  in  dieser  Beziehung  von  den  privaten  Warenhausbetrieben ­
  abweicht.  Die  Abgabestellen  der  Konsumvereine  sind
deshalb  Vollfilialen:  „Hier  ist  Firmenbezeichnung,  Betriebskapital,
Wareneigentum  und  -bezug  sowie  kaufmännische  Oberleitung  in  weitestem ­
  Umfange  gemeinsam."^)
Bei  der  Errichtung  von  Verteilungsstellen  wird  den
Konsumvereinen  die  größte  Vorsicht  empfohlen.  Niemals  sollen
die  Konsumvereine  mit  der  Errichtung  einer  Verteilungsstelle
ein  latentes  Bedürfnis  zu  wecken  suchen,  sondern  das  Bedürfnis
nach  ihr  soll  schon  bei  der  Errichtung  der  Abgabestelle  zur  Genüge
bestehen,  d.  h.  die  Rentabilität  der  Verteilungsstelle  soll  von  vornherein ­
  durch  die  Zahl  der  Mitglieder  in  der  Gegend,  wo  die  Abgabestelle
  errichtet  wird,  ganz  oder  zum  großen  Teil  garantiert  sein.  Nach
.Heinrich  Kaufmanns  sollte  die  Mindestzahl  der  Mitglieder  in
kleinen  Orten  vor  der  Errichtung  einer  Verteilungsstelle  150—200
sein,  da  erfahrungsgemäß  neue  Mitglieder  vorerst  nur  einen  kleinen
Teil  ihres  Bedarfes  aus  der  Genossenschaft  beziehen.  Der  Dnrchschnittsumsatz,
  so  sagt  Kaufmann,  stelle  sich  oft  nur  auf  120—150
Mark,  was  einem  Jahresumsatz  von  18  000—30  000  M.  entspreche.
Nun  dürften  aber  die  durchschnittlichen  Kosten  einer  Abgabestelle,  wenn
sie  rentabel  sein  sollte,  6o/o  nicht  übersteigen.  Bei  einem  Umsatz  von
nur  18  000  Mark  würde  dieser  Prozentsatz  überschritten,  sofern  ein
Verteiler  im  Hauptberuf  angestellt  wäre.  Deshalb  müsse  man  sich
auf  einen  Verteiler  im  Nebenberuf  beschränken,  was  aber  nur  in  kleinen
ländlichen  Verhältnissen  mit  Erfolg  durchgeführt  werden  könne.  Wo
aber  nur  eine  einigermaßen  beachtenswerte  Konkurrenz  bestehe,  würden
derartige  Vereine  leicht  erdrückt.  Im  allgemeinen  sollte  deshalb  keine
Abgabestelle  errichtet  werden,  wo  nicht  von  vornherein  die  Aussicht
vorhanden  sei,  daß  der  Umsatz  recht  bald  25—30  000  M.  erreichen
würde.  Diese  Summe  gilt  nur  für  kleine  Orte  und  ländliche  Bezirke. ­
  In  der  Großstadt  beginnt  nach  Kaufmann  die  Rentabilität ­
  der  Verteilungsstellen  erst  mit  einem  Umsatz  von
mehr  als  100  000  M.  Vielen  Vereinen  ist  das  voreilige
Eröffnen  der  ersten  Abgabestellen  oder  neuer  Abgabestellen  verhängnisvoll ­
  geworden.  Kaufmann  weist  darauf  in  seinen
Grundsätzen  mit  besonderem  Nachdruck  hin,  ebenfalls  O  p  p  e  r  m  a  n  n
und  H  ä  n  t  s  ch  k  e  in  ihrem  Handbuch.  Es  ist  tatsächlich  vorgekommeu,
daß  man  Verteilungsstellen  für  20—30  Mitglieder  errichtete.  K  a  u  fi
 a )  I.  Hirs  ch,  Die  Filialbetricbe  im  Detailhandel.  Bonn  1913.  S.  7.
2 )  Grundsätze  der  konsumgenossenschaftlichen  Praxis.  Hamburg  1907.  S.  13.
Echlocsser,  Die  konsiimgenossenschafrlichc  Giitervermittlung.  9
        <pb n="129" />
        126

mann  widerlegt  den  Einwand,  daß  Konsumvereine  mit  kaum  100
Mitgliedern  allgemein  gut  florierten.  Es  handle  sich  dabei  um  Ausnahmen, ­
  die  nur  die  Regel  bestätigten.  Entweder  seien  diese  Fälle
dadurch  möglich,  daß  die  Verwaltung  besonders  opferwillig  sei/)
oder  aber  der  Durchschnittsumsatz  der  Mitglieder  betrage  nicht  120
bis  150  M.,  sondern  300—400  M.  und  mehr,  indenr  eben  die  ganze
Dorfgemeinschaft,  auch  die  kaufkräftigsten  Einwohner,  unter  deren  Tisch
20  und  mehr  Personen  ihre  Füße  strecken,  zu  den  Mitgliedern  rechnen.
Die  vielen  Ermahnungen  alter  Konsumgenossenschaftspraktiker  hat
denn  auch  immer  mehr  dahin  geführt,  Verteilungsstellen  mit  größerer
Vorsicht  als  bisher  zu  errichten  und  die  vorhandenen  Verteiluugsstellen
  erst  völlig  auszunutzen.  Das  hindert  nicht,  daß  große  Vereine
auf  Grund  ihres  enormen  Mitgliederzuwachses  in  einem  Jahr  10
oder  20  und  noch  mehr  Abgabestcllen  errichten  können.
Ein  Teil  der  konsumgenossenschaftlichen  Verteilnngsstcllen  befindet ­
  sich  in  e  i  g  e  n  e  n  H  ä  u  s  e  r  n  der  Genossenschaft,  die  andern  in  gemieteten ­
  Räumen.  Nach  dem  Konsumgenossenschaftlichen  Handbuch ­
  für  Aufsichtsratsmitglieder 3  4 )  ist  es  für  angesehene  Konsumgenossenschaften ­
  nicht  schwer,  geeignete  Mieträume  für  die  Verteilung  zu
erhalten,  in  der  Regel  sei  sogar  ein  Ueberangebot  zu  verzeichnen.  Die
jungen  Vereine  hätten  dagegen  oft  in  dieser  Beziehung  Schwierigkeiten, ­
  was  häufig  Anlaß  gegeben  hätte,  sich  eigene  Verteilungsstellen
zu  errichten.  Durch  die  damit  verbundene  Kapitalfestlegung  seien
aber  manche  Vereine  auf  die  schiefe  Ebene  geraten.  Es  komme  den
jungen  kapitalschwachen  Genossenschaften  in  der  Regel  billiger  zu
stehen,  wenn  sie  eine  höhere  Miete  zahlten,  als  wenn  sie  sich  der  Betriebsmittel ­
  beraubten.  Der  Häuserbau  hat  auch  deshalb  etwas  Verlockendes, ­
  weil  gleichzeitig  damit  Wohnungen  für  die  Mitglieder  geschaffen ­
  werden.
Die  Abgabestellen  sind  durchweg  einfache,  geräumige  Läden,  auf
deren  Sauberkeit  besonders  Gewicht  gelegt  wird.  Auch  sind  die  Verteilungsstellen ­
  heller,  als  Läden  es  gewöhnlich  zu  sein  pflegen.  Das
3)  Verfasser  ds.  lernte  kürzlich  selbst  einen  typischen  Fall  dieser  Art
kennen.  Es  handelt  sich  dabei  um  einen  kleinen  Verein,  dem  nur  60  Mitglieder
angehören,  mit  einem  Durchschnittsunisatz  pro  Mitglied  und  Jahr  von  170  M.
(Der  Umsatz  in  Kohlen  und  Düngermitteln  ist  in  diese  Zahlen  nicht  eingerechnet.)
Die  Unkosten  betrugen  nur  700  M.  Damit  mußte  die  Miete  für  die  Abgabestelle, ­
  Licht,  Heizung  usw.  gedeckt  werden.  Ferner  erhielten  daraus  Geschäftsführer, ­
  Kassierer  und  der  nebenberuflich  tätige  Verrteiler,  soweit  sie  nicht  ehrenamtlich ­
  tätig  waren,  ihre  Vergütung,  die  folglich  nur  sehr  gering  gewesen  sein
kann.  Der  Verein  verteilte  5  o/o  Rückvergütung.
4 )  Rupprecht,  a.  a.  O.  S.  62  f.
        <pb n="130" />
        kommt  daher,  daß  die  Verteilungsgüter  nicht  im  Schaufenster  ausgelegt ­
  werden  —  wenigstens  ist  das  bei  Lebens-  und  Genußmitteln  in
Deutschland  der  Fall  —  was  übrigens  eine  nicht  geringe  Ersparnis
an  Kosten  bedeutet.  Bei  anderen  Artikeln  als  den  genannten  hat  man
allerdings  die  Schaufensterrcklame  eingeführt,  so  z.  B.  haben  die
sächsischen  konsumgenossenschaftlichen  „Warenhäuser"  ihre  eigenen  Dekorateure. ­
  In  England  ist  das  Auslegen  in  den  Schaufenstern  füralle
  Artikel  üblich.
In  letzter  Zeit  ist  ein  Zug  zur  Verfeinerung  der  Abgabestellen ­
  vorhanden.  In  verschiedenen  Städten  hatte  ich  Gelegenheit,
dies  zu  konstatieren.  In  Erinnerung  ist  mir  besonders  eine  vor  kurzem
errichtete  Abgabestelle  der  „Befreiung"  in  Elberfeld,  die  die  meisten
der  großen  privaten  Lebensmittelgeschäfte  unserer  mittleren  Großstädte ­
  tatsächlich  an  Ausstattung  usw.  übertrumpft.  Diese  Abgabestelle ­
  bildet  allerdings  eine  Ausnahme.  Der  in  der  Anmerkung  gegebene ­
  Bericht  zeigt,  daß  auch  die  sächsischen  „Warenhäuser"  kein
Proletariergewand  zeigen.  Es  handelt  sich  dabei  um  eine  neu  errichtete ­
  Zentralabgabestelle  des  Leipzig-Plagwitzer  Konsumvereins  an
der  verkehrsreichen  Ecke  der  Karl-Heine-Straße  und  Josephstraße  im
Westen  von  Leipzig?)

6 )  Das  Gebäude,  auf  einer  Grundfläche  von  640  Quadratmeter  errichtet,
besitzt  an  der  Karl-Heine-Straße  eine  Frontlänge  von  zirka  17  Meter  und  an
der  Josephstraße  eine  solche  von  zirka  33  Meter;  es  enthält  außer  einem
hohen,  hellen,  geräumigen,  gegen  jeden  Feuchtigkeitseinfluß  gesicherten  Lagerkeller ­
  noch  ein  Erdgeschoß  und  drei  Obergeschosse,  sowie  zwei  Dachgeschosse.
Lichtvoll  und  luftig  sind  die  Verkaufsräume;  ernst,  gemessen  und  kraftvoll ­
  ist  das  Haus  in  seinem  Aeußeren,  unaufdringlich  und  doch  seines  Zweckes
bewußt.  Die  Hauptfront  nach  der  Karl-Heine-Straße  ist  durch  plastisch  gehaltene ­
  Säulen  und  dazwischengesetzte  Erker  bewegt  und  mit  kräftigen  Schattenwirkungen ­
  durchsetzt.  Ein  Giebel  mit  der  monumental  gehaltenen  Firmeninschrift ­
  krönt  das  Ganze.  An  der  Seitenfront  gibt  im  letzten  Teile  der  Austritt ­
  am  Erfrischungsraum  mit  seiner  durchgehenden  Blumenreihe  erwünschte
Unterbrechung.  Bei  einem  Rundgang  durch  das  Gebäude  betritt  man  zunächst
durch  den  Ladeneingang,  der  an  der  Josephstraße  gelegen  ist,  das  Erdgeschoß,
dessen  Fußboden  niit  dunklem  blau-grauen  Granitlinoleum  belegt  ist.  —  Alles
ist  praktisch  und  sachgemäß  verteilt,  so  daß  die  Mitglieder  mit  Leichtigkeit
die  Abteilungen  finden,  in  denen  sie  kaufen  wollen.  Die  eichene  Inneneinrichtung, ­
  in  hellstem  Ton  gehalten,  verleiht  dem  Ganzen  ein  freundliches
und  ruhiges  Aussehen.  Die  Wände  sind  weiß  gehalten  und  bilden  für  sich
eine  Lichtquelle.  Einen  Schmuck  des  ganzen  Raumes  bilden  die  großen  und
gediegenen  Beleuchtungskörper,  in  Altmessing  gehalten,  mit  ihren  geschlossenen
Kristallschalen.  Die  Notbeleuchtung  wird  durch  Gas-Wandarme  gebildet,  die
in  gutem  Einklang  mit  den  Deckenbeleuchtungskörpcrn  iteben.  Air  reichliche
        <pb n="131" />
        128

Ein  Studierender  der  Mannheimer  Hochschule,  der  von  einer  Reise
zwecks  Besichtigung  der  deutschen  Warenhäuser  vor  kurzem  zurückkehrte,
urteilt  sehr  günstig  über  die  geschilderte  Zentralabgabestelle.  Sie  sei
ihm  unter  allen  Warenhäusern  als  besonders  geschmackvoll  gehalten
aufgefallen.  Vor  allen  Dingen  habe  ihm  die  Räumlichkeit  im
Leipzig-Plagwitzer  „Warenhaus"  imponiert  und  die  Aufbewahrung
sämtlicher  Verteilungsgüter  unter  Glas  oder  Vorhang.
Nichr  immer  haben  die  Konsumvereine  solche  hübschen  Räume  gehabt ­
  wie  heute.  Von  den  ersten  Konsumvereinen  wird  gesagt,  daß  sie

Ventilation  aller  Räume  ist  genügend  gesorgt,'  die  Erwärmung  geschieht
mittelst  Radiatoren  und  Rippenheizrohre.
Auf  dem  Rückwege  durch  das  Erdgeschoß  nach  dem  Haupttreppenhaus
liegt  rechts,  kurz  vor  Eintritt  in  dasselbe,  der  Eingang  zum  Personenfahrstuhl.
Dieser  führt  durch  fünf  Geschosse,  ist  rnit  Druckknopfsteuerung  sowie  den
neuesten  Errungenschaften  der  heutigen  Technik  ausgestattet  und  für  eine  Belastung ­
  von  fünf  Personen  eingerichtet.  Inmitten  sämtlicher  Geschosse  befinden
sich  die  Türen  zum  Lastenaufzug.  Letzterer  sührt  durch  sieben  Geschosse  und  ist
mit  einer  20-Zentner-Tragfähigkeit  ausgestattet.
Die  Inneneinrichtung  des  ersten  Obergeschosses  ist  in  Heller  Rüster  ausgeführt. ­
  Die  Regale  und  sonstigen  Verkaufseinrichtungen  sind  dem  Raume
sachgemäß  angepaßt.  Als  Fußbodenbelag  wurde  grünlich  gemustertes  Linoleum ­
  gewählt.  Die  Wände  sind  in  Hellen  Tönen  gehalten,  während  die
Decken  einfach  weiß  erscheinen.
Im  zweiten  Obergeschoß  ist  wiederum  Eichenholz  für  die  Inneneinrichtung ­
  gewählt  worden,  jedoch  etwas  dunkler  als  im  Erdgeschoß.
Einen  schönen  Schmuck  bilden  die  Füllungen  in  Hellem  Vogelahorn  mit
schwarzen  Umrahmungen.  Eine  geschmackvolle  und  sachgemäße  Anordnung
der  Regale  und  sonstigen  Jnventargegenstände  ist  auch  hier  wieder  vor  sich
gegangen.  Im  übrigen  gleicht  das  zweite  Obergeschoß  ganz  dem  ersten,  und
ist  hier  nur  noch  ein  Raum  für  Damenputz  vorgesehen.
Im  dritten  Obergeschoß,  dem  Verkaufslokal  der  Wirtschaftsgegenstände,
ist  dunkle  Eiche  zum  Möbel  verwendet  worden.
Hier  im  dritten  Obergeschoß  befindet  sich  der  Erfrischungsraum  mit  der
Küche.  Er  bildet  mit  seinen  vornehmen  und  doch  einfach  gehaltenen  Möbelstücken ­
  einen  freundlichen  Aufenthaltsraum  für  erfrischungsuchende  Mitglieder
nebst  ihren  Angehörigen.  Der  Erfrtschungsraum  ist  durch  eine  Portiere  in
Künstlerleinen  vom  Verkaufsraum  abgetrennt.
Längs  des  Erfrischungsraumes  bietet  im  Sommer  den  Mitgliedern  und
Familienangehörigen  ein  Balkon  von  16  Meter  Länge  und  2  Meter  Breite
Platz.  Eine  Markise  schützt  vor  Sonne  und  Regen,  so  daß  auch  hier  für
einen  recht  angenehmen  Aufenthalt  gesorgt  ist.
Die  Dachgeschosse  dienen  zu  Niederlagszwecken.
Der  Hof  ist  übersichtlich  angeordnet:  in  ihm  befindet  sich  eine  Schienenanlage ­
  von  der  Straße  bis  auf  den  Lastenfahrstuhl.  Die  Frachtstücke  werden
mittelst  kleiner  Loren  direkt  von  der  Straße  auf  den  Lastenfahrstuhl  befördert
und  dann  von  diesem  aus  nach  den  einzelnen  Geschossen  verteilt.
        <pb n="132" />
        129

ihre  Verteilungsstellen  in  Kellerräumen  hatten  oder  im  Hinterhause
des  Geschäftsführers  oder  eines  anderen  Beteiligten.  In  der  ersten
Zeit  hatte  man  überhaupt  keine  eigens  für  die  Abgabe  vorgesehenen
Verteilungsstellen:  „Die  Verteilung  erfolgte  durch  einen  dazu  gewählten ­
  Mitgliederausschuß,  und  zwar  gewöhnlich  in  der  Wohnung
eines  dieser  Mitglieder. e )  Heute  dagegen  hat  man  nicht  nur  guteingerichtete ­
  allgemeine  Verteilungsstellen,  sondern  hat  sogar
S  p  ezi  al  v  ert  eil  un  g  s  st  el  l  en  für  Textilprodukte,  Schuhe,
Milch,  Bäckereiprodukte,  Gemüse,  Fleisch  usw.  Die  „Produktion"  in
Hamburg  hatte  im  Jahre  1913  laut  ihrem  Geschäftsbericht  neben  den
allgemeinen  Abgabestellen
29  Schlächterläden  5  Fischläden
45  Brotläden  2  Gemüseläden
In  kleinen  Vereinen  ist  diese  Spezialisierung  natürlich  nicht  möglich.
Wenn  man  dort  noch  andere  als  „Kolonial-  und  Materialwaren"
führt,  so  verteilt  man  die  betreffenden  Güter  in  den  allgemeinen
Abgabestellen.  Soweit  die  Artikel  es  zulassen,  ist  das  auch  bei  den
großen  Vereinen  neben  der  Verteilung  in  Spezialabgabcstelleir  der
Fall.  Sehr  oft  findet  man  auch  Schuhe  und  Textilprodukte  vereinigt. ­
  Ueberhaupt  ist  ja  die  Generalisierung")  in  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Bedarfsgütervermittlung  von  jeher  sehr  stark  gewesen, ­
  ähnlich  wie  in  den  französischen  Filialbetrieben,  wo  man  möglichst ­
  an  einer  Stelle  den  ganzen  Bedarf  decken  will.
Mit  den  S  p  e  z  i  a  l  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  s  st  e  l  l  e  n  hat  es  oft  Schwierigkeiten ­
  wegen  des  Umsatzes.  In  sehr  vielen  größeren  Vereinen  ist
das  Netz  der  Entnehmer  in  konsumgenossenschaftlichen  Verteilungs-6)

  Paul  G  ö  h  r  e,  a.  a.  O.  S.  34.
7 )  Ich  habe  zu  diesem  Wort  gegriffen,  das  ich  dem  Begriff  der  Spezialisierung ­
  gegenübergestellt  sehen  möchte.  Man  hat  den  Begriff  der  Generalisierung ­
  vielfach  umschrieben  und  im  Hinblick  auf  die  Spezialisation
von  einer  „rückläufigen  Bewegung"  oder  von  einer  „Gegentendenz"  gesprochen.
Hirsch  (Die  Filialbetriebe  im  Detailhandel)  stellt  der  „Spezialisation"  die
„Konzentration  vieler  Branchen  in  einem  Betriebe"  gegenüber.  Der  „Konzentration" ­
  sollte  man  aber  nur  die  „Dezentralisation"  gegenüberstellen.  In
der  Privatwirtschaftslehre  denkt  man  dabei  in  der  Regel  an  eine  Zusammenlegung ­
  bzw.  Auseinanderlegung  der  Betriebe.  B  o  r  g  i  u  s  (Wandlungen  im
modernen  Kleinhandel  im  Archiv  für  soziale  Gesetzgebung  und  Statistik,  1898,
zitiert  von  Wernicke  in  Kapitalismus  und  Wirtschaftspolitik)  spricht  von
„Fusion"  und  „Amalgamierung"  und  besonders  von  „Waren-Kumulierung".
Rath  gen  (Art.  „Kleinhandel"  im  Wörterb.  der  Volksw.)  braucht  das  Wort
„Zusammenfassung".  Sombart  (Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  neunzehnten ­
  Jahrhundert)  spricht  von  einer  „Tendenz  zur  Kombinierung  verschiedener ­
  ursprünglich  getrennter  Warengattungen".
        <pb n="133" />
        130

stellen  noch  nicht  dicht  genug  für  Spezialabgabestellen.  Obwohl  der
organisierte  Konsument  zum  Nutzen  seines  Unternehmens  gerne  etwas
weiter  läuft  zwecks  Gütereutnahme  als  gewöhnlich  —  man  hat  ihn
dazu  erzogen  —,  so  ist  doch  im  allgemeinen  die  Eröffnung  von  Spezialabgabestellen ­
  nur  in  direkten  Mitgliedervierteln  möglich.
Das  führt  uns  zu  der  Frage  des  Standortes  der  Abgabestellen ­
  überhaupt.  Der  Standort  der  konsumgenosseuschaftlichen  Abgabestellen ­
  ist  von  vornherein  bedingt  durch  den  Wohnort  der  Mitglieder. ­
  Im  allgemeinen  darf  ja  eine  Konsumgenossenschaft  Bedarfsgüter ­
  nur  an  Mitglieder  abgeben.  Die  Mitglieder  der  Konsum-Vereine
  setzen  sich  in  Deutschland  zum  größten  Teil  aus  Arbeitern  zusammen. ­
  Die  Einseitigkeit  dieser  Zusammensetzung  der  Kousumgenossenschaften
  hat  zuweilen  nachteilige  Wirkungen.  Hier  bedeutet  sie
jedenfalls  einen  Vorteil.  Arbeiter  haben  ihre  eigenen  Wohnungsviertel, ­
  sei  es  nun,  daß  sie  an  der  Peripherie  der'Stadt  wohnen,  oder
in  besonderen  Vororten,  oder  sich  auch  in  der  Innenstadt  an  bestimmten
  Stellen  konzentrieren.  Dort  errichten  die  Vereine  auch  ihre
Verteilungsstellen,  und  zwar  in  der  Regel  in  Seitenstraßen,  um  an
Miete  zu  sparen.  Da  in  der  Hauptsache  nur  Mitglieder  ihre  Bedarfsgüter ­
  entnehmen  können,  hat  das  auch  eine  gewisse  privatökonomische
Berechtigung.  Immerhin  gehen  leistungsfähige  Vereine  dazu  über,
ihre  Abgabestellen  auch  in  Haupt-  und  Berkehrsstraßen  zu  errichten,
schon  allein  deshalb,  um  zu  zeigen,  daß  sie  existieren.  In  vielen
Städten  mit  einem  ausgedehnten  Netze  von  Abgabestellen  ist  es  wirklich ­
  so,  daß  das  deni  Konsumverein  fernstehende  Publikuin  nur  zwei
oder  drei  Verteilungsstellen  kennt.
Um  eine  größere  Konzentration  des  k  o  n  s  u  m  g  e  n  o  s  s  e  ns
  ch  a  f  t  l  i  ch  e  n  Bedarfs  zu  erzeugen,  betreibt  die  „Produktion"  in
Hamburg  eine  systematische  Wohnungspolitik,  d.  h.  sie  errichtet  ganze
Häuserblocks  für  Mitgliederwohnungen.  In  den  Statuten^)  der  „Produktion" ­
  heißt  es  darüber:
Die  Genossenschaft  erstrebt  durch  den  Wohnungsbau,  außer  der  Vermietung ­
  gesunder  und  preiswerter  Wohnungen  an  die  Mitglieder,  die  Verteilung ­
  der  Lebensmittel  durch  räumliches  Zusammenrücken  der  Mitglieder
billiger  zu  gestalten.
In  einem  älteren  Statut  des  Vereins  ist  letzteres  noch  deutlicher
ausgedrückt:
Es  soll  weniger  Wert  gelegt  werden  auf  Errichtung  einzelner  selbst
großer  Häuser,  als  auf  die  planmäßige  Errichtung  von  Häuservierteln,  in
deren  Mitte  alle  Institutionen  der  leiblichen  und  geistigen  Versorgung  der
Mitglieder  sich  befinden.

s)  Abschnitt  über  Genossenschaftswohnungen.  8  95.
        <pb n="134" />
        131

Die  Konsumgenossenschaft  „Produktion"  bezweckt  also  mit  dem
Bau  von  Häusern  nicht  allein  die  Beschaffung  von  Verteilungsstellen
und  Wohnungen,  sondern  sie  erzielt  dadurch,  daß  sie  ganze  Häuserblocks ­
  für  ihre  Mitglieder  errichtet  und  evtl.,  wie  es  in  der  Praxis  der
Fall  ist,  noch  anliegende  Häuser  hinzumietet  und  so  eine  vollständige
Konzentration  des  Bedarfs  auf  einem  möglichst  engen  Raum  hervorruft, ­
  gleichzeitig  eine  rationellere  Gestaltung  der  Bedarfsdeckung.
Ein  Problem,  das  in  den  letzten  Jahren  viel  erörtert  worden  ist,
ist  die  Errichtung  von  Verteilungsstellcn  außerhalb  des  eigentlichen
Stadtkreises:  Die  Entwicklung  zum  B  e  z  i  r  k  s  k  o  n  s  u  m  v  e  r  e  i  n.
Als  Bezirkskousumvereine  hat  man  Vereine  bezeichnet,  „die  sich  über
fünf  und  mehr  Orte  ausdehnen,  und  bei  denen  der  in  den  Außenorten
erzielte  Umsatz  einen  wesentlichen  Teil  des  Gesamtumsatzes  ausmacht."^) ­

Ich  kann  dem  nicht  zustimmen,  denn  „fünf"  ist  eine  willkürlich
herausgegriffene  Zahl,  die  nicht  begründet  werden  kann.  Ein  Konsum-Verein,
  der  sich  auf  drei  größere  Städte  erstreckt,  würde  nach  obiger
Definition  gar  nicht  zu  den  Bezirkskonsumvereinen  gehören.  Als  Bezirkskonsumverein ­
  möchte  ich  alle  Vereine  bezeichnen, ­
  die  sich  auf  mehrere  Orte  erstrecken.  Handelt  es  sich
um  nur  wenige  Orte,  vielleicht  drei  oder  vier,  so  umfaßt  der  Verein
allerdings  einen  nur  wenig  ausgedehnten  Bezirk.  Aber  ein  Bezirkskonsumverein ­
  ist  es  doch.
Drei  Möglichkeiten  gibt  es  für  die  E  n  t  st  e  h  u  n  g  von  Bezirkskonsumvereinen: ­

1.  Zusammenschluß  kleinerer  Vereine  zu  einem  großen.
2.  Angliederung  kleiner  Konsumvereine  an  einen  großen  Verein.
3.  Neuerrichtung  von  Verteilungsstcllen  außerhalb  des  Ortsgebiets. ­

Die  Tendenz  zur  Entstehung  von  Bezirkskonsumvereinen  tritt  erst
in  den  letzten  zehn  Jahren  deutlich  hervor.^)  1887  nahm  der  Konsum-Verein
  „Ermunterung"  in  Chemnitz  noch  folgenden  Passus  in  seine
Statuten  auf:
Die  Mitgliederzahl  ist  auf  225  festgesetzt,  die  alle  in  Chemnitz")  wohnen
müssen,  verheiratet  oder  Witwen  sind;  jedoch  kann  die  Zahl  durch  Generalversammlungsbeschluß ­
  erhöht  werden.

s)  F.  Bieth  i.  d.  Kons.  Rundschau  Nr.  9  1913.
i«)  Die  grundlegenden  Darstellungen  von  F.  Bieth  haben  zur  Ausbreitung ­
  viel  beigetragen.
")  Paul  Göhr  e,  der  diese  Statuten  in  seinem  Werk  abdruckt?  bemerkt,
daß  nur  die  Stadt  Chemnitz,  nicht  auch  die  Vororte  gemeint  sind.
        <pb n="135" />
        132

Aehnliche  Bestimmungen  waren  in  anderen  Vereinen  zu  finden,,
die  im  allgemeinen  nicht  so  konservativ  waren  wie  die  „Ermunterung". ­
  Heute  dagegen  läßt  man  der  Entwicklung  zum  Bezirkskonsumverein ­
  ihren  Lauf,  man  sucht  sie  sogar  zu  beschleunigen.  Besonders
tragen  die  Verschmelzungen  der  Konsumvereine,  von  denen  man  aus
allen  Gegenden  Deutschlands  berichtet,  zum  Entstehen  bzw.  zur  Ausdehnung ­
  der  Bezirkskonsumvereine  bei.  Damit  verschwindet  die  Kleinkrämerei ­
  der  kleinen  Konsumvereine;  sie  werden  Glied  eines  großen
leistungsfähigen  Ganzen.  Sie  können  teilnehmen  an  den  Vorteilen
des  Großbetriebes; 12 )  es  besteht  nicht  mehr  die  Gefahr,  von  kapitalistischen ­
  Großbetrieben  verdrängt  oder  von  einer  wirtschaftlichen  Krise
(besonders  lokaler  Arbeitslosigkeit)  mit  fortgerissen  zu  werden.  Sie
sparen  die  besonderen  Verwaltungskosten,  sie  sind  imstande,  ihre  Angestellten ­
  und  Arbeiter  besser  zu  bezahlen,  u.  dgl.  mehr.  Mit  Recht
ruft  deshalb  ein  Konsumgenossenschafter  den  Partikularisten  im  Konsumgenossenschaftswesen ­
  das  Schillerschc  Wort  zu:
„Immer  strebe  zum  Ganzen,  und  kannst  du  selber  kein  Ganzes
Werden,  als  dienendes  Glied  schließ'  an  ein  Ganzes  dich  an".
Es  klingt  allerdings  hart  für  eine  selbständige  Genossenschaft,  in
eine  bloße  Verteilungsstelle  umgewandelt  zu  werdcu.  Man  berücksichtige ­
  aber,  daß  die  Selbständigkeit  der  kleinen  Vereine  sehr  oft  nur
eine  scheinbare  ist.
Es  würde  an  dieser  Stelle  zu
weit  führen,  wollte  ich  näher  auf
dieses  Problem  eingehen.  Um  zu
zeigen,  welche  Ausbreitung  heute
einzelne  Bezirkskonsumvereine  bereits ­
  genommen  haben,  verweise
ich  auf  nebenstehende  kleine  Skizze,
die  das  Verteilungsstellennetz  des
Konsumvereins  „Eintracht"  in
Essen  darstellt.

12 )  Bezeichnend  dafür  ist  folgendes  Beispiel:  Der  Konsumverein  Ronneburg ­
  hatte  vor  der  Verschmelzung  mit  der  Konsumgenossenschaft  Debschwitz,
einen  Bestand  an  Verteilungsgütern  von  51825  fUt.  bei  einem  Umsatz  von
178  443  M.;  nach  der  Verschmelzung  betrug  die  Bestandshvhe  nur  16  873  M.,
der  Umsatz  betrug  dagegen  199  303  M.  (Nach  der  Kons.  Rundschau  Nr.  3.
1913.)  Eine  ganze  Reihe  von  anderen  Beispielen  ließe  sich  noch  dafür  anführen. ­
        <pb n="136" />
        —  133  —

VII.  Das  Personal  der  Verteilungsstellen.
1.  Die  Verteilungsstellenleiter.
Die  Leiter  der  Filialen  im  organisierten  Konsum  bilden  das
Bindeglied  zwischen  der  Verwaltung  und  den  Entnehmern,  und  als
solche  haben  sie  ihre  besondere  Bedeutung.  Sie  sind  Vertrauensleute
der  Verwaltung,  von  deren  Aufrichtigkeit,  besonders  in.kleineren  Vereinen, ­
  oft  sehr  viel  abhängt.  Anfänglich  wurde  in  den  Konsumgenossenschaften ­
  die  Verteilung  abwechselnd  von  den  Mitgliedern  übernommen.
Natürlich  wurde  das  mit  dem  Wachsen  der  Mitgliederzahl  allmählich
unmöglich.  Man  stellte  dann  einen  besonderen  Lagerhalter  an.
Die  Stellung  des  Lagerhalters  in  Deutschland  war  in  der  ersten  Entwicklungsperiode ­
  eine  sehr  selbständige,  was  zum  Teil  wohl  daraus
zurückzuführen  ist,  daß  die  Konsumvereine  jener  ersten  Periode  meist
von  bürgerlichen  Elementen  gegründet  und  verwaltet  wurden.  Sie')
stellten  als  Lagerhalter  einen  Handwerker  oder  Krämer  ein,  der  die  von
früher  her  gewohnte  Selbständigkeit  möglichst  zu  behalten  suchte.  Das
war  dann  besonders  der  Fall,  wenn  die  Abgabestelle  im  Hause  des
Lagerhalters  war,  und  der  frühere  Kleinhändler  oft  noch  die  Ladeneinrichtung ­
  zur  Verfügung  stellte.  Auch  den  Einkauf  besorgte  der
Lagerhalter  in  der  Regel,  er  war  ja  als  früherer  Kaufmann  am  besten
dazu  geeignet.  Der  Lagerhalter  bezog  auch  kein  festes  Gehalt,  sondern
erhielt  Prozente  vom  Umsatz.  Er  war  also  stark  selbst  interessiert;  seine
Stellung  ähnelte  auch  in  dieser  Beziehung  seinem  früheren  Berufe,  zumal ­
  die  Abgabe  an  Nichtmitglieder  damals  noch  durch  kein  Genossenschaftsgesetz ­
  verboten  war.  Wie  groß  die  Selbständigkeit  des  Lagerhalters ­
  war,  sehen  wir  daraus,  daß  vielfach  sein  Geschäft  auf  seine
Nachkommen  oder  seine  Frau  überging.  Dadurch  wurde  natürlich  der
konsumgenossenschaftliche  Charakter  der  Organisation  untergraben,
was  zu  immer  stärkeren  Protesten,  auch  der  bürgerlichen  Mitglieder,
führte.  Die  Schaffung  eines  Genossenschaftsgesetzes  im  Jahre  1868
brachte  eine  Besserung  auf  diesem  Gebiete,  indem  das  Verantwortlichkeitsgefühl ­
  der  Vereinsvorstände  durch  dieses  Gesetz  gehoben  wurde.
Die  größere  Verantwortung  veranlaßte  den  Vorstand,  zu  größerer
Selbstbetätigung  überzugehen.  Aber  auch  jetzt  war  der  Lagerhalter
noch  an  den  Einkäufen  beteiligt,  doch  wurde  mehr  und  mehr  die  V  e  rteilung
  der  Güter  zu  seiner  Hauptbeschäftigung.  Dazu  trug  auch
bei,  daß  nun  allmählich  eine  Verbindung  zwischen  den  einzelnen
')  Vgl.  zu  diesen  historischen  Ausführungen:  Georg  D  ö  h  n  e  l,  Zwanzig
Jahre  Organisation  der  Lagerhalter  und  Lagerhalterinnen  Deutschlands,  her--ausg.
  im  Auftrag  des  Verbands.  Leipzig  1912.  S.  4  ff.
        <pb n="137" />
        Konsumgenossenschaften  entstand  und  die  größeren  Vereine  die  kleineren
auf  ihre  Fehler  in  der  Organisation  hinwiesen.  Lange  Zeit  aber
war  man  noch  in  vielen  Vereinen  der  Meinung,  „daß  sich  nur  ein
Krämer  zum  Lagerhalter  qualifiziere".  Erst  mit  dem  Entstehen  der
„Arbeiterkonsumvereine"  (Ende  der  80er  Jahre)  trat  eine  Aenderung
ein.  Zum  Lagerhalter  wurde  der  Arbeiter  gewählt.  Die  heute  beschäftigten ­
  Lagerhalter  sind  fast  durchweg  ehemalige  Arbeiter,  die  sich
durch  ihre  Intelligenz  besonders  auszeichneten.  Das  ist  aber,  was  man
in  Detaillistenkreisen  den  Konsumvereinen,  wie  wir  schon  früher  gesehen ­
  haben,  zum  Vorwurf  macht,  daß  die  kaufmännische  Vorbildung ­
  fehle.  Ein  derartiger  Vorwurf  aus  Detaillistenkreisen  ist
insofern  nicht  berechtigt,  als  die  Zahl  der  nichtkaufmännisch  vorgebildeten ­
  Kleinhändler  verhältnismäßig  sehr  groß  ist  und  fortwährend
steigt.  Im  übrigen  gilt  bei  den  Konsumgenossenschaften,  was  I)r.
Hirsch  von  den  kapitalistischen  Filialbetrieben  sagt:  „Das  Geschäft
des  selbständigen  Detaillisten  ist  zugleich  Einkaufsstelle  und  Verkaufsstelle, ­
  Verwaltungs-,  Kontroll-  und  Reklameinstanz  und  leider  auch
häufig  genug  Kreditinstitut.  Die  Filiale  hat  von  allen  diesen  Funktionen ­
  in  der  Hauptsache  nur  mehr  eine:  den  Verkauf." 2 )  Derselbe  Verfasser ­
  spricht  an  einer  anderen  Stelle  desselben  Kapitels  über  die
Möglichkeit,  in  Filialbetrieben  kaufmännisch  nur  wenig  vorgebildetes
Personal  anzustellen 3 )  und  glaubt  dafür  folgende  Gründe  angeben
zu  sollen:  „Ein  Mindestmaß  an  kaufmännischer  Berwaltungstätigkeit,
die  überdies  noch  durch  leichtverständliche  Formulare  erleichtert  wird;
ein  geringes  Maß  direkter  Warenkenntnis  lediglich  zur  Behandlung,
nicht  auch  zur  Auswahl  und  Bestellung;  dazu  noch  die  stetige  Aufsicht
und  Hilfe  des  Revisors  erleichtern  in  größeren  Filialen  sehr  die  probeweise ­
  Einstellung  und  schnelle  Ausbildung  der  Ungelernten."  Das
trifft  in  vielleicht  noch  größerem  Maße  auf  die  Konsumgenossenschaften
zu.  Die  Geschäftsanweisungen  für  die  Lagerhalter  mit  allen  Details,
die  aufklärenden  Konsunigenossenschaftszeitschriften,  besondere  Ausbildungskurse, ­
  Konferenzen,  Vorträge,  Generalversammlungen,  besondere
Broschüren  über  die  Behandlung  der  zur  Verteilung  gelangenden  Bedarfsartikel, ­
  über  gesetzliche  und  polizeiliche  Vorschriften  usw.,  alle  diese
Einrichtungen  sind  geeignet,  den  Verteilungsstellenleitern  die  noch
fehlende  Ausbildung  in  kurzer  Zeit  zuteil  werden  zu  lassen.  Ferner  ist
hier  zu  erwähnen,  daß  ein  großer  Teil  der  Lagerhalter,  ehe  sie  als
solche  angestellt  wurden,  schon  irgendwelche  Funktionen  in  der  Ge2 ­

 )  I.  Hirsch,  a.  a.  O.  S.  32.
3 )  Ebenda  S.  58.
        <pb n="138" />
        —  135  —

nossenschaft  bekleideten,  sehr  häufig  sogar  diejenige  eines  Aufsichtsratsmitglieds. ­
  Ja,  in  kleinen  Vereinen  ist  es  häufig  vorgekommen
und  kommt  heute  noch  vor,  daß  der  früher  ehrenamtlich  tätige  Geschäftsführer ­
  zum  Lagerhalter  ernannt  wird.  Wenn  also  auch  die
Lagerhalter  keine  dreijährige  Lehrzeit  hinter  sich  haben,  so  haben  sie
sich  doch  meist,  ehe  sie  zu  Lagerhaltern  berufen  werden,  einige  fachmännische ­
  Kenntnisse  angeeignet.  Im  übrigen  läßt  sich  ja  der  Wert
der  kaufmännischen  Lehrzeit,  wie  sie  heute  häufig  anzutreffen  ist,  sehr
anzweifeln.
Man  kennt  in  den  Konsumgenossenschaften  neben  männlichen
auch  weibliche  Verteilungsstellenleiter;  die  ersteren  überwiegen  aber  in
den  ineisten  größeren  Vereinen,  doch  ist  es  in  einzelnen  ebenfalls
großen  Konsumvereinen  umgekehrt,  in  anderen  sind  die  Zahlen  annähernd ­
  gleich.  In  Verteilungsstellen  mit  kleinerem  Umsatz  hat  man
in  der  Regel  eine  Abgabestellenleiter  i  n.  Handelt  es  sich  dagegen  um
große  Verteilungsstellen,  die  allgemein  mehr  Umsicht  und  Anstrengung
erfordern,  so  nimmt  man  männliche  Lagerhalter.  Für  die  Anstellung
von  männlichen  Personen  lassen  sich  folgende  Gründe  anführen:
Bei  den  männlichen  Abgabestellenleitern  ist  der  Stellenwechsel
nicht  so  groß  als  bei  weiblichen,  die  ihren  Posten  nur  als  eine  vorübergehende ­
  Erscheinung  betrachten,  um  dann  zu  heiraten;  ferner  —
und  das  ist  eine  Folge  des  eben  Angeführten  —  ist  die  Auswahl
unter  weiblichen  Personen  gesetzten  Alters  nicht  so  groß  wie  unter
männlichen;
die  zur  Verteilung  gelangenden  Güter  verlangen  oft  größere
körperliche  Anstrengungen,  für  die  die  Frau  zu  schwach  ist;
man  rühmt  den  männlichen  Lagerhaltern  mehr  Intelligenz  und
größere  Zuverlässigkeit  nach;
zuweilen  sind  die  Verteilungsstellen  sehr  abgelegen,  zum  Teil
in  mehr  oder  weniger  unsicheren  Gegenden,  wo  sich  ebenfalls  ein
Lagerhalter  besser  eignet  als  eine  Lagerhalterin;
vielleicht  ist  das  Ueberwiegen  der  männlichen  Lagerhalter  auch
auf  die  engen  Beziehungen  der  Konsumvereine  zu  den  Gewerkschaften
zurückzuführen?)
Wie  steht  es  nun  mit  den  Lohn-  und  Arbeitsverhältnissen ­
  der  konsumgenossenschaftlichen  Filialleiter?  Es  ist  der  Zweck

4)  Wie  sehen  allerdings  später,  daß  das  Hilfspersonal  trotz  der  Beziehungen ­
  zu  den  Gewerkschaften  sich  hauptsächlich  aus  weiblichen  Personen
zusammensetzt.
        <pb n="139" />
        136

der  Konsumgenossenschaften,  das  Realeinkommen  zu  erhöhen.  Es
würde  deshalb  widersinnig  sein,  das'  Nominaleinkommen  zu  erniedrigen. ­
  Es  bestehen  denn  auch  für  die  genannte  Gruppe  von
Arbeitnehmern,  ebenso  wie  wir  es  früher  für  eine  andere  Gruppe  konstatiert ­
  haben,  ausgezeichnete  Arbeitsbedingungen.  In  der  Konsumgenossenschaft ­
  ist  der  Arbeitnehmer  sein  Arbeitgeber  selber.  Als  Mitglied ­
  des  Vereins  hat  er  seine  Stimme  auf  der  Generalversammlung,
er  hat  Einfluß  auf  die  Wahl  seiner  Vorgesetzten  und  auf  seine  Arbeitsbedingungen. ­
  Sicherlich  ein  ideales  Verhältnis  für  den  Arbeitnehmer. ­
  Andererseits  besteht  aber  die  Gefahr  für  die  Gesamtorganisation
  —  wir  haben  das  schon  an  anderer  Stelle  hervorgehoben  —,
ihre  Konkurrenzfähigkeit  durch  Gewährung  unverhältnismäßig  günstiger ­
  Arbeitsbedingungen  beeinträchtigt  zu  sehen.
Die  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen  der  konsumcxenossenschaftlichen
Filialleiter  sind  in  den  größeren,  z.  T.  auch  in  den  kleineren  Konsumgenossenschaften ­
  tariflich  geregelt.  Bis  vor  kurzem  waren  die  Lagerhalter ­
  im  Verbände  der  Lagerhalter  und  Lager  halt  erinnen
  Deutschlands  organisiert.  Dieser  Verband  ging  im
Jahre  1895  aus  einer  losen  Vereinigung  sächsischer  Lagerhalter  hervor. ­
  Im  Jahre  1912  hat  sich  der  Lagerhalterverband  mit  dem
Zentralverband  der  Handlungsgehilfen  aus  Gründen
der  Interessengemeinschaft  vereinigt.  Der  Lagerhalterverband  hat  damit ­
  aufgehört  zu  existiereu.  Doch  wurden  den  Lagerhaltern  jährlich
zwei  Reichskonferenzen  zur  Erledigung  ihrer  besonderen  Angelegenheiten ­
  gewährt.
Zahlreiche  Tarife  wurden  bereits  abgeschlossen.  Die  Verhandlungen ­
  mit  dem  Zentralvcrbande  deutscher  Konsumvereine  in  den
Jahren  1906/07  zwecks  Einführung  eines  Reichstarifes  mußten
jedoch  scheitern,  da  der  Boden  für  einen  R  e  i  ch  s  t  a  r  i  f  noch  nicht
genügend  geebnet  war.  Es  bestehen  aber  neben  einer  großen  Anzahl
von  Lokaltarifen  mehrere  Bezirkstarife.  Bis  zum  Uebergang
des  Lagerhalterverbandes  in  den  Zentralverband  der  Handlungsgehilfen ­
  wurden  Bezirkstarife  mit  den  vier  folgenden  Einkaufsvereinigungen ­
  vereinbart:
Hallesche  Einkaufsvereinigung,  Lausitzer  Einkaufsvereinigung,  Hessen-Hessen-Nassauische
  Einkaufsveretnigung,  Nordbayerische  Einkaufsvereinignng.
Der  Zentralverband  deutscher  Handlungsgehilfen  macht  mir  Mitteilung ­
  von  zwei  weiteren  Bezirkstarifen  mit  dem  Verbände  der
Konsum-  und  Produktivgenvssenschaften  in  Rheinland  und  Westfalen
        <pb n="140" />
        und  dem  Verbände  Thüringer  Konsumvereine,
im  Auszuge  wieder:
Lohn-  und  Arbeitstarif.
I.  Gruppen-Einteilung.
Für  diesen  Tarif  werden  die  dafür  in  Betracht  kommenden  Konsumgenossenschaften ­
  in  drei  Gruppen  eingeteilt.  Die  erste  Gruppe  umfaßt  die
größten  Konsumgenossenschaften  des  genannten  Verbandes:  Köln,  Düsseldorf
usw.  Die  zweite  Gruppe  umfaßt  die  weniger  großen:  Ohligs,  Remscheid  usw.
Die  dritte  Gruppe  umfaßt  eine  mittlere  und  zwei  kleinere  Konsumgenossenschaften. ­

II.  Arbeitszeit.
Die  wirkliche  Arbeitszeit  beträgt  wöchentlich  58  Stunden,*)  wobei  die
üblichen  Pausen  nicht  einzurechnen  sind.  Wo  noch  eine  längere  Arbeitszeit
besteht,  ist  diese  innerhalb  zwei  Jahren  auf  die  hier  festgesetzte  Stundenzahl
abzumindern.  An  Sonntagen  und  Feiertagen  bleiben  die  Abgabestellen  geschlossen. ­

III.  Besoldung.
Die  Besoldung  regelt  sich  nach  folgenden  Staffeln.  Es  beträgt  der
Jahresgehalt
1.  bei  Lagerhaltern
in  der  1.  Gruppe  2.  Gruppe
1800  M.  1700  M.
100  „  100  „
2500  „  2400  „
bei  Lagerhalterinnen**)
in  der  1.  Gruppe  2.  Gruppe
1280  M.  1155  M.
80  „  75  „
1680  „  1530

Anfangsgehält
Steigend  jährlich  um
Endgehalt  nach  7  Jahren
2.

3.  Gruppe
1600  M.
80  „
2160  „

Aufangsgehalt
Steigend  jährlich  um
Eudgehalt  nach  5  Jahren

3.  Gruppe
1030  M.
70  „
1380

IV,  Ferie  n.
In  der  Zeit  vom  1.  Mai  bis  30.  September  werden  unter  Borauszahlung
des  Lohnes  alljährlich  Ferien  gewährt  bei  einer  Dienstzeit  bis  zu  fünf  Jahren
sechs,  bei  einer  Dienstzeit  von  über  fünf  bis  zu  zehn  Jahren  neun,  und  bei
einer  noch  längeren  Dienstzeit  zwölf  hintereinander  folgende  Arbeitstage.

■*)  In  manchen  Vereinen  ist  die  Arbeitszeit  eine  längere;  sie  beträgt  bei
den  Konsumvereinen  der  Halleschen  Einkaufsvereinigung  wöchentlich  63  Stunden, ­
  bei  den  Konsumvereinen  der  Hessen-Hessen-Nassauischen  Einkaufsvereinigung ­
  60  Stunden,  im  Bezirk  der  Nordbayerischen  Einkaufsvereinigung  dagegen ­
  nur  57  Stunden.  Es  ist  überall  die  Maximalarbeitszeit  gemeint,  sie
wird  von  vielen  Vereinen  nicht  erreicht.  In  einer  großen  Anzahl  von
Vereinen  wird  den  Lagerhaltern  dabei  noch  alle  14  Tage  ein  freier  Halbtag
gewährt.
**)  Wir  finden  hier  eine  unterschiedliche  Behandlung  von  Lagerhaltern
und  Lagerhalterinnen.  Das  Gegenteil  wird  vom  Lagerhalterverband  erstrebt
und  ist  auch  teilweise  schon  durchgeführt  worden.
        <pb n="141" />
        138

V.  Versicherung.
Zur  Kranken-,  Invaliden-  und  Angestelltenversicherung  werden  die  Beiträge ­
  von  den  unter  diesen  Tarif  fallenden  Angestellten  und  Genossenschaften
in  dem  in  den  Gesetzen  vorgeschriebenen  Verhältnis  getragen.***)  Zur  Ilnterstützungskasse
  des  Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  tragen  die  Genossenschaften ­
  dann  einen  Beitrag  von  drei  Prozent  des  Gehalts,  wenn  der
Angestellte  sich  verpflichtet,  den  gleichen  Beitrag  zu  tragen.

VI.  Z  63  des  Handelsgesetzbuches  und  §  616  des  Bürgerlichen
Gesetzbuches.
Betr.  Verhinderung  an  der  Dienstleistung  durch  unverschuldetes  Unglück
usw.
VII.  Inventuren.
Für  Mitwirkung  an  außerhalb  der  Arbeitszeit  stattfindenden  Inventuren
werden  von  der  Genossenschaft  fünf  Mark  vergütet.
VIII.  Schlichtung  von  Differenzen.
1.  Verhandlungen  zwischen  den  Beteiligten.  2.  Tarifamt  und  Schiedsgericht. ­

IX.  Einführungsbestimmungen.
Die  bei  der  Einführung  dieses  Tarifs,  bestehenden  günstigeren  Lohn-  und
Arbeitsbedingungen  behalten  auch  nach  der  Einführung  des  Tarifs  noch  ihre
Gültigkeit.
Dieser  Tarif  tritt  in  Kraft  am  1.  Januar  1913  und  gilt  bis  zum  31.  Dezember ­
  1916  und  von  dieser  Zeit  ab  immer  um  ein  Jahr  weiter,  wenn  er
nicht  von  einem  der  beiden  vertragschließenden  Verbände  sechs  Monate  vor  der
Ablaufszeit  schriftlich  aufgekündigt  wird.
Der  vorstehende  Tarif  ist  für  den  Angestellten  im  Vergleich  zu
andereil  Bezirkstarifen,  wenn  man  den  Durchschnittslohn  nimmt,
vielleicht  etwas  vorteilhafter  als  gewöhnlich.  Das  kommt  wohl  daher, ­
  daß  es  sich  in  der  Hauptsache  um  einen  Tarif  mit  nur  größeren
und  mittleren  Konsumgenossenschaften  handelt,  während  die  anderen
Bezirkstarife  die  kleineren  Konsumgenossenschaften  mit  einschließen
oder  sogar  die  größeren  ausschließen.  Dann  ist  bei  allen  Lohn-  und
Arbeitstarifen  zu  beachten,  daß  sie  immer  nur  die  Mindestgrenze  festsetzen; ­
  diese  wird  aber  von  den  größeren  Konsumgenossenschaften
überschritten.
Auch  im  Vergleich  zu  den  Filialleitern  der  privaten
F  i  l  i  a  l  b  e  t  r  i  e  b  e  der  Kolonialwarenbranche  stellen  sich  die  Filialleiter ­
  der  konsumgenossenschaftlichen  Bedarfsgütervermittlnng  nicht

***)  Die  Versicherungsgebühren  werden  von  vielen  Konsumvereinen  ganz
getragen.
        <pb n="142" />
        139

schlecht.  Nach  Hirs  ckst)  bezahlen  die  Frankfurter  FilialgeschäfteZ
Unverheirateten  durchschnittlich  1800  M.  jährlich,  den  Verheirateten
2000  M.  Bei  einem  Vergleich  mit  den  Gehältern  der  Konsumgenossenschaften ­
  ist  in  Betracht  Au  ziehen,  daß  die  Filialleiter  der  Privaten
Filialbetriebe  der  Kolonialwarenbranche  zum  großen  Teil  eine  ausgedehnte ­
  kaufmännische  Ausbildung  genossen  haben,  daß  sie  bei  ihrem
Engagement  als  Filialleiter  eine  weit  höhere  Lebenshaltung  aufweisen,
als  die  vom  einfachen  Arbeiter  zum  Filialleiter  emporgestiegenen
Lagerhalter  der  Konsumgenossenschaften.  Der  jeweilige  Standard  of
life  sowie  überhaupt  die  Bedürfnisgröße  einer  Berufsschicht  sprechen
aber  für  die  Lohnhöhe  sehr  stark  mit.  Es  tritt  oft  weniger  die  Leistung
  dabei.in  Erscheinung  als  das  Bedürfnis.  Das  sehen  wir
besonders  deutlich  bei  der  Verschiedenheit  von  Männer-  und  Frauenlöhnen ­
  bei  gleicher  Leistung.  —  Bei  einem  Vergleich  wäre  ferner
die  verhältnismäßig  kürzere  Arbeitszeit  in  den  Konsumgenossenschaften, ­
  das  Bestehen  einer  angemessenen  Mankovergütung, 9 )  die  im  Verhältnis ­
  zu  manchen  Filialbetrieben  niedrigeren  Kautionen,")  das
Nichtbestehen  von  Konkurrenzklauseln,  die  in  vielen  Konsumvereinen
bestehenden  Unterstützungseinrichtungen,  der  von  den  Konsumvereinen
für  die  Angestellten  geleistete  Beitrag  zur  Unterstützungskasse  des
Zentralverbandes  (auch  in  etlichen  privaten  Filialbetrieben  bestehen
Unterstützungseinrichtungen)  u.  a.  m.  zu  berücksichtigen.  Zieht.man
alle  diese  Momente,  besonders  auch  das  oben  näher  ausgeführte,
in  Betracht,  so  kann  man  nicht  umhin,  die  Lohnvcrhältnisse  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Filialleiter  als  gut  anzuerkennen.  Zurückzuführen ­
  sind  diese  Verhältnisse  auf  die  eigenartige  Stellung  der
Konsumgenossenschaften  als  Arbeitgeber  und  auf  das  tatkräftige  Vorgehen ­
  der  Organisation  der  Lagerhalter  als  Arbeitnehmer,  sofern  man
eine  Trennung  der  Funktionen  beider  vornehmen  will.")
In  einzelnen  Vereinen  wird  den  Filialleitern  neben  dem  Gehalt
noch  eine  U  m  s  a  tz  v  er  g  ütnn  g  gewährt.  So  gewährt  die  „Produktion" ­
  in  Hamburg  ihren  Lagerhaltern  auf  je  1000  M.  des  über
60  000  M.  hinausgehenden  Jahresumsatzes  1  Mark  Umsatzvergütung.

0  Die  Filialbetriebe  im  Detailhandel  S.  80..
8 )  Frankfurt  ist  der  Sitz  mehrerer  großer  Filialbetriebe,  die  sich  auf  ausgedehnte ­
  Distrikte  erstrecken.
9 )  Siehe  Seite  141  ff.
10 )  Siehe  Seite  143  f.
u )  Auch  Konsumvereine  des  Reichsverbandes  haben  Tarifverträge  abgeschlossen, ­
  und  zwar  mit  christlichen  Gewerkschaften.  Bis  heute  handelt  es  sich
dabei  nur  um  Lokaltarife.
        <pb n="143" />
        140

Allgemein  ist  die  Gewährung  einer  Umsatzvergütung  in  den  Konsum-Vereinen
  nicht  üblich.  —  Es  gibt  auch  noch  Vereine,  die  ihren  Lagerhaltern ­
  überhaupt  kein  festes  Gehalt  gewähren,  sondern  sie  mit  einer
Umsatzprovision  abfinden.  So  hat  der  im  Allgemeinen  Verbände
organisierte  Breslauer  Konsumverein  in  den  mit  seinen  Lagerhaltern
abgeschlossenen  Vertrag  folgenden  Passus  ausgenommen:
Der  Lagerhalter  erhält  als  Entschädigung  für  seine  Dienstleistungen  eine
Tantieme  vom  Verkaufserlöse  seines  Lagers,  und  zwar  bei  einem  jährlichen
Erlöse  bis  zur  Höhe  von  hunderttausend  Mark  3°/»  und  von  dem  diese  Summe
übersteigenden  jährlichen  Erlöse  2°/o  mit  der  Maßgabe,  daß  ihnl  mindestens
1500  M.,  in  Worten  fünfzehnhundert  Mark,  als  jährliches  Einkommen  aus  der
Tantieme  zugesichert  werden.  Außerdem  erhält  er  auf  den  Betrag  des  in
einem  und  demselben  Warenlager  von  ihm  gegen  das  Vorjahr  erzielten  Mehrerlöses ­
  1»/o.  Ans  die  Tantieme  wird  am  Schlüsse  eines  jeden  Monats  ein
Vorschuß  gewährt.
Es  läßt  sich  manches  für  und  manches  gegen  die  Jnteressierung
der  Filialleiter  durch  Umsatzprovisionen  anführen.  Dagegen  spricht
jedenfalls,  daß  dem  einen  die  Umsatzprovision  von  selbst  in  den  Schoß
fällt,  während  andere  in  weniger  gut  gelegenen  Verteilungsstellen
nur  mir  Mühe  den  geforderten  Umsatz  erreichen.  Dagegen  spricht
auch  besonders  in  der  k  o  n  s  u  m  g  e  n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  n  Güterverteilung, ­
  daß  durch  allzustarke  Jnteressierung  am  Umsätze  die  Filialleiter ­
  die  Gebräuche  der  erwerbsmäßigen  Warenvermittler  annehmen,
die  doch  gerade  von  der  Konsuingenossenschaft  bekämpft  werden.  Andererseits ­
  kann  man  einer  ganz  minimalen  Provision  nicht  vom  Gesamtumsatz, ­
  sondern  von  der  Umsatzsteigerung  —  eine  solche  läßt  den
ersten  Einwand  der  ungleichen  Entlohnung  nicht  so  stark  hervortreten
—  die  Berechtigung  da  nicht  absprechen,  wo  es  gilt,  laue  Filialleiter
etwas  mehr  für  die  Genossenschaft  zu  interessieren.  Diese  Jnteressierung ­
  erübrigt  sich  aber,  wo  ein  natürlicher  Ansporn  durch  den  Wetteifer ­
  der  Filialleiter,  indem  einer  den  andern  im  Umsatz  zu  überflügeln
sucht,  von  selbst  gegeben  ist.  In  vielen  Konsumgenossenschaften  ist  das
wirklich  der  Fall,  und  dieser  Ehrgeiz  wird  noch  dadurch  erhöht,  daß
die  Verwaltung  den  Filialleitern  regelmäßig  die  monatlichen  Umsätze
aller  Verteilungsstellen  bekannt  gibt.  Dort,  wo  heute  noch  hohe  Umsatzprovisionen ­
  neben  einem  festen  Gehalt  bestehen,  oder  wo  die  Bezahlung
der  Filialleiter  in  Konsumgenossenschaften  ganz  durch  Umsatzprovision ­
  geschieht,  wäre  ihre  Abschaffung  im  Interesse  der  Kousumgenossenschaftsbewegung
  zu  empfehlen.  In  dieser  Beziehung  sollte  man
die  Warenhäuser  nachahmen,  die  teilweise  die  Umsatzprovisionen  abgeschafft ­
  haben.  Bei  ihnen  ist  es  allerdings  Mittel  zu  einem  egoistischen
-Zweck.  Sie  wollen,  daß  der  Verkäufer  den  Käufer  im  Gegensatz  zu
        <pb n="144" />
        141

den  Geschäftspraktiken  vieler  anderer  Detaillisten  nicht  belästige  durch
Aufdrängen  der  Ware.  Der  Käufer  soll  nichts  Unangenehmes  beim
Einkauf  empfinden.  Gerade  dadurch  will  das  Warenhaus  Käufer  anziehen, ­
  daß  es  ihnen  nicht  lästig  fällt.  Sie  sollen  sich  wohlfühlen  im
Warenhaus  und  gerne  wieder  kommen.“)  Der  angeführte  Grund  war
allerdings  nicht  der  einzige,  der  zur  Abschaffung  der  Nmsatzprovision
führte.
Neben  den  eigentlichen  Tarifverträgen  bestehen  in  den  Konsum-Vereinen
  noch  besondere  Dien  st  v  er  Präge,  in  denen  von  der  Stellung ­
  des  Lagerhalters  gegenüber  dem  Vorstande  und  dem  Verteilungspersonal, ­
  von  der  rechtlichen  Seite  der  Handlungen  und  Unterlassungen
der  Lagerhalter,  von  Mankovergütungen,  Kautionen  und  dergl.,  die
Rede  ist“)  Auch  auf  diese  Dienstverträge  hat  der  Lagerhalterverband
bzw.  der  Zentralverband  der  Handlungsgehilfen  schon  großen  Einfluß
gewonnen.
Der  wichtigste  Punkt  im  Dienstvertrag  ist  die  M  a  n  k  o  v  e  rgütung.
  Im  Konsumverein  kann  man  nicht  wie  in  den  Kaffeefilialen“) ­
  mit  einem  Ueberschuß  bei  der  Inventur  rechnen;  in  der  Regel
ergibt  sich  durch  Eintrocknen,  Einwiegen  usw.  ein  Manko.  Die  Höhe
des  Mankos  ist  in  den  verschiedenen  Branchen  naturgemäß  verschieden.
So  ist  sie  z„  B.  bei  Textilprodukten  höher  als  bei  Lebens-  und  Genußmitteln. ­
  Nach  den  Untersuchungen  für  die  Tarifverhandlungen  des
Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine“)  mit  dem  Lagerhalterverbande
  in  den  Jahren  1906/07  wurde  in  den  Konsumvereinen  Mankovergütung ­
  auf  alle  oder  nur  auf  „Wiege-  und  Meßwaren"  gewährt.
Erhöhtes  Manko  wurde  gewährt  auf  „Manufaktur-  und  Schnittwaren"
und  auf  „Fleisch-  und  Wurstwaren".  Die  Mankovergütung  derjenigen
Vereine,  die  eine  einheitliche  Mankovergütung  auf  alle  Bedarfsgüter

“)  In  sehr  hübscher  Weise  schildert  dies  K.  Fulde  unter  dem  Titel
„Die  Einkaufspraktiken  und  Verkaufsmethoden  der  Waren-  und  Kaufhäuser"
in  der  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis,  Nr.  12,  Jahrgang
1912/13:  „Erst  sei  du,  Publikum,  in  meinen  Räumen,  komme,  wer  du  auch
seist,  alle,  alle  sind  willkommen;  mache  es  sich  jeder  so  beguem,  wie  er  will;
ihr  könnt  auch  aus  Neugierde  kommen  oder  mich  als  Wärmehalle  benutzen
oder  bei  mir  flirten.  Ihr  könnt  kleine  Artikel  kaufen  wollen,  und  vor  allem
du,  praktische  Hausfrau,  komme,  so  oft  du  willst,  denn  erst  bei  mir  siehst  du,
was  es  alles  gibt,  womit  man  sein  Leben  verbessern  und  verschönern  kann,
und  was  dir  noch  fehlt.  Ihr  kauft  stets  mehr  als  ihr  wollt  und  sollt."
“)  Die  technischen  Einzelheiten  über  die  Ausführung  der  Arbeiten  sind
dagegen  meist  in  besonderen  Geschäftsanweisungen  enthalten.
“)  Gewichtszunahme  des  Kaffees  durch  Anziehung  von  Feuchtigkeit.
“)  S.  53  ff.
Schloesser,  Die  konsumgenoffenschastliche  Gütervermittlung.  1  1
        <pb n="145" />
        142

gewährte,  betrug  1 f i —4°/o.  Die  meisten  Vereine  zahlten  V2—l 0 /o.
Bei  Vereinen,  die  eine  Mankovergütung  auf  „Wiege-  und  Meßwaren" ­
  gewährten,  betrug  die  Mankovergütung  meist  1  oder  lV2°/o.
Aber  nicht  nur  die  Verschiedenheit  der  Verteilungsgüter  ruft  ein
verschieden  hohes  Manko  hervor,  sondern  auch  das  Vorhandensein  eines
Zentrallagers,  wo  die  Verteilungsgüter  schon  zum  Teil  abgepackt  werden. ­
  Unter  Berücksichtigung  der  beiden  genannten  Punkte  wurde  deshalb ­
  in  den  schon  mehrfach  zitierten  Tarifverhandlungen  folgende  Forderung ­
  aufgestellt:
„Die  Verbandsvereine  sollen  gehalten  sein,  die  in  §  8  des  Lagerhaltervertrages^)
  vorgesehene  Mankovergütung  bei  den  Vereinen  mit  Zentrallager
nicht  unter  Vs'"/«,  bei  den  Vereinen  ohne  Zentrallager  nicht  unter  l°/o  und
für  Schnittwaren  nicht  unter  1  Vs°/°  des  Verkaufswertes  der  belasteten  Waren
festzusetzen.  Für  Fleisch-  und  Wurstwaren,  Schmalz  und  Butter  in  Gebinden
sollen  außerdem  2o/o  vom  Gewicht  bei  der  Belastung  abgesetzt  werden.  Wird
für  Fleisch-  und  Wurstwaren,  Schmalz  und  Butter  in  Gebinden  keine  besondere
Vergütung  gewährt,  so  soll  die  Mankovergütung  bei  Vereinen  mit  Zentrallager ­
  nicht  unter  3/4°/o  und  bei  Vereinen  ohne  Zentrallager  nicht  unter
des  Verkaufswertes  der  belasteten  Waren  festgesetzt  werden."
Die  Verhandlungen  zerschlugen  sich  aber.  Der  Lagerhalterverband ­
  bzw.  der  Zentralverband  der  Handlungsgehilfen  haben  seitdem
versucht,  in  lokalen  und  regionalen  Dienstverträgen  eine  Besserstellung
in  bezug  auf  die  Mankovergütung  zu  erreichen.  Es  wurden  auch
insofern  Erfolge  erzielt,  als  man  in  mehreren  Bezirken  eine  einheitliche ­
  Mankovergütung  von  Vs  oder  ^v/g  vertraglich  festgelegt  hat? 7 )
Nicht  weniger  Schwierigkeiten  als  die  Höhe  der  Mankovergütung
verursachte  in  den  Tarifverhandlungen  die  Ueberschreibung  von
etwaigen  Ueberschüssen  oder  Fehlbeträgen  bei  Gewährung
einer  Mankovergütung.  Es  handelt  sich  also  hier  um  die  Fälle,  wo
die  gewährte  Mankovergütung  nicht  erreicht,  oder  wo  sie  überschritten
wird  und  diese  Beträge  durch  die  Resultate  vorhergehender  oder  nachfolgender ­
  Jahre  ausgeglichen  werden  sollen.  Diese  Frage  ist  wenig
einheitlich  geregelt.  Es  bestehen  die  verschiedensten  Kombinationen.
Als  typische  Beispiele  mögen  die  durch  Bezirksvertrag  festgelegten  Bestimmungen ­
  zweier  Einkaufsvereinigungen  dienen.  Die  Konsumvereine ­
  der  schon  früher  erwähnten  Halleschen  Einkaufsvereinigung  haben
folgende  Bestimmung:  16  17
16 )  Es  handelt  sich  hier  um  einen  vom  Lagerhalterverbande  ausgestellten
Dienstvertrag  für  die  Konsumvereine  des  Zentralverbandes.
17 )  Soweit  ich  feststellen  konnte,  ist  es  mit  der  Mankovergütung  der
privaten  Filialbetriebe  noch  sehr  schlecht,  bestellt.  Das  haben  neuerdings  auch
wieder  die  Verhältnisse  bei  einem  Frankfurter  Filialbetrieb  bewiesen.  (Siehe
Frankfurter  Zeitung  Nr.  167/1914.)
        <pb n="146" />
        143

Der  Verein  gewährt  l/zO/o  vom  Umsatz  von  Ueberschuß  und  Manko.
Ergibt  sich  bei  einer  Inventur  ein  Manko,  so  kommt  das  Ergebnis  des
vorhergehenden  und  des  nachfolgenden  Geschäftsjahres  zur  Verrechnung. ­
  Auf  Auszahlung  eines  etwa  verbleibenden  Ueberschusses  hat
der  Lagerhalter  keinen  Anspruch.
Diese  letzte  Bestimmung  besteht  wohl  in  allen  Konsumvereinen.
Die  Konsumvereine  der  Lausitzer  Vereinigung  haben  festgesetzt,  daß  bei
Jahresschlußinvcnturen  festgestellte  Schlußbeträge  und  Ueberschüsse
vorzutragen  sind.  Der  Ueberschuß  des  ersten  Geschäftsjahres  füllt  nach
Ablauf  des  zweiten  dem  Verein  zu.  Hat  der  Lagerhalter  in  zwei
aufeinanderfolgenden  Geschäftsjahren  Fehlbeträge,  so  wird  der  Fehlbetrag ­
  vom  ersten  Jahre  von  der  Kaution  gekürzt.  Erweist  sich  in
drei  Jahren  ein  Ueberschuß,  so  ist  der  ausgezahlte  Fehlbetrag  an  den
Lagerhalter  bzw.  die  Lagerhalterin  zurückzuerstatten.
Im  Dienstvertrage  ist  auch  von  der  Kaution  die  Rede.  Sie
ist  in  den  Konsumvereinen  verhältnismäßig  gering,  jedenfalls  entspricht ­
  sie  nicht  den  Kautionen  von  2000  M.,  wie  man  sie  nach
H  i  r  s  ch")  in  den  neueren  deutschen  Filialbetrieben  nach  französischem
Muster  verlangt,  um  sich  bequem  und  billig  Kapital  zu  beschaffen.
Eine  Statistik  über  die  Kautionen  der  Konsumgenossenschaften  fehlt
mir.  In  sehr  vielen  Vereinen  konnte  ich  eine  Kaution  von  300  bis
500  M.  konstatieren,  andere  Vereine  gehen  darüber  hinaus  bis  zu
1000  M.  Einen  allgemein  gültigen  Maßstab  für  die  Höhe  der  Kautionen ­
  gibt  es  kaum.  Im  Handbuch  für  Konsumvereine  von
Oppermann  und  H  ä  n  t  s  ch  k  e  finde  ich  die  Bemerkung:  „Der
Lagerhalter  hat  eine  Kaution  zu  stellen,  die  sich  nach  der  Höhe  der
Bestände  des  von  ihm  zu  verwaltenden  Lagers  richtet,  in  der  Weise,
daß  sie  einen  Bruchteil  des  durchschnittlichen  Warenbestandes  —  viehleicht ­
  die  Hälfte  —  beträgt,"")  Allgemein  trifft  das  heute  für  die
Konsumvereine  nicht  mehr  zu.  Auch  die  Umsatzhöhe  ist  nicht  maßgebend; ­
  denn  die  Kaution  ist  in  sehr  vielen  Vereinen  —  wenn  auch
vielleicht  nicht  überall  —  in  sämtlichen  Verteilungsstellen,  ob  nun
der  Umsatz  hoch  oder  niedrig  ist,  gleich.  Nur  in  sehr  großen  Zügen
läßt  sich  eine  gewisse  Regelmäßigkeit  konstatieren,  indem  große  Vereine ­
  hohe  Kautionen  und  kleine  Vereine  niedrige  Kautionen  verlangen, ­
  wobei  Bestands-  und  Umsatzgröße  der  Verteilungsstellen  mit
entscheidend  sein  mögen.
ls )  Die  Filialbetriebe  im  Detailhandel,  S.  82.
")  Oppermann  und  Häntschke,  Handbuch  für  Konsumvereine.
Berlin  1904.  S.  56.

10*
        <pb n="147" />
        144

Die  Einzahlung  der  Kaution  wird  in  manchen  Vereinen  durch  Ratenzahlung ­
  erleichtert.  So  hat  die  Konsumgenossenschaft  Berlin  und  Umgegend
die  Bestimmung  aufgenommen,  daß  die  zu  hinterlegende  Kaution  von  500  M.,
falls  die  Summe  nicht  sofort  hinterlegt  werden  kann,  in  monatlichen  Raten
von  mindestens  5  M.  zu  zahlen  ist,  jedoch  beim  Antritt  mindestens  50  M.
Der  Konsumverein  für  Magdeburg  und  Umgegend  verlangt  eine  Kaution  von
1000  M.,  davon  sind  die  ersten  500  M,  2  Wochen  vor  Dienstantritt  in  Wertpapieren ­
  zu  hinterlegen;  der  Rest  braucht  erst  in  den  nächsten  5  Jahren  gezahlt ­
  zu  werden.
Wieweit  die  Verantwortung  der  Lagerhalter  und  die  damit
verbundene  Verpflichtung,  eventuell  Schadensersatz  zu  zahlen,
geht,  sehen  wir  aus  den  Kautionsbestimmungen  der  Hamburger  „Produktion", ­
  die  auch  in  den  anderen  Vereinen  gehandhabt  werden:  Der
Lagerhalter  haftet  der  „Gesellschaft  Produktion"  nicht  nur  für  seine,
sondern  auch  für  die  Handlungen  aller  in  der  ihm  übergebenen  Abgabcstelle
  tätigen  Personen  mit  seiner  Kaution-und  seinem  ganzen
Vermögen,  sofern  er  bei  der  Verwaltung  der  Abgabestelle  die  im
Geschäftsbetrieb  erforderliche  Sorgfalt,  insbesondere  die  von  der  Geschäftsleitung ­
  angeordneten  Kontrollvorschriften  nicht  streng  beobachtete ­
  oder  ihm  in  bezug  auf  die  Beaufsichtigung  Fahrlässigkeit  nachgewiesen ­
  wird.-")  Wenn  zur  Deckung  eines  der  Gesellschaft  erwachsenen ­
  Schadens  gemäß  des  Vertrages  eine  Abschreibung  von  der
Kaution  erfolgt,  so  hört  bis  zu  deren  Vervollständigung  die  Verzinsung ­
  für  den  abgeschriebenen  Betrag  auf.
In  den  Dienstverträgen  ist  außerdem  noch  die  Rede  von  der
Anstellung  und  Entlassung  des  Hilfspersonals.  Beides  ist
Sache  des  Vorstandes,  doch  soll  in  der  Regel  mit  dem  Lagerhalter  vorher ­
  Rücksprache  genommen  werden.  Die  Anstellung  des  Lagerhalters
selbst  erfolgt  von  Vorstand  und  Aufsichtsrat.  In  größeren  Vereinen
hat  man  sogenannte  Einstellungs-  oder  Anstellungskoinmissionen  dafür
gebildet,  bestehend  aus  einem  Teil  des  Aufsichtsrats  und  dem  Vorstande. ­
  Der  Lagerhalter  steht  auch  unter  der  Kontrolle  von  Vorstand ­
  und  Aufsichtsrat;  diesen  Organen  darf  er  nicht  angehören.
Ter  Lagerhalter  darf  auf  eigene  Rechnung  keine  Waren  führen
und  auch  keine  sonstigen  Nebengeschäfte  ohne  Genehmigung  des
Vorstandes  betreiben.  Ist  der  Lagerhalter  verhindert,  während  der
2°)  Nach  einer  Entscheidung  des  Landgerichts  zu  Weimar  kann  der  Lagerhalter ­
  auch  dann  zur  Haftung  herangezogen  werden,  wenn  ihn  bei  schuldhaften
Handlungen  seines  Hilfspersonals  ein  Verschulden  selbst  nicht  trifft  (aus  „Ein
Lagerhalterprozeß  vor  dem  Landgericht  Weimar"  in  der  Kons.  Rundschau  Nr.  9
1912).  Wegen  der  rechtlichen  Auseinandersetzungen  siehe  auch  Dr.  K.  H.
Maier,  Grundsätzliches  zu  den  Lagerhaltermankoprozessen  (Kons.  Rundschau
Nr.  7  und  8  1912).
        <pb n="148" />
        145

Geschäftszeit  in  der  Verteilungsstelle  anwesend  zu  sein,  so  hat  er
aus  dem  ihn:  unterstellten  Personal  eine  Vertrauensperson  mit  seiner
Stellvertretung  zu  beauftragen  und  für  deren  geschäftliche
Handlungen  der  Genossenschaft  zu  haften.  —  Gegen  eine  Versetzung ­
  in  eine  andere  Verteilungsstelle  steht  dem  Lagerhalter  kein
Widerspruchsrecht  zu.
Der  Dienstvertrag  enthält  auch  Vorschriften  über  die  Inventur,
über  den  Verkehr  mit  der  Zentrale  und  den  Mitgliedern,  die  in  besonderen ­
  Geschäftsanweisungen  näher  ausgeführt  sind,  usw.  Auf
diese  Dinge  komme  ich  im  nächsten  Kapitel  zurück.  Ferner  ist  die
Rede  von  der  Schlichtung  von  Differenzen,  von  den  gesetzlichen  Kündigungsfristen, ­
  von  der  Art  und  Weise  der  Bezahlung,  schließlich  noch,
sofern  nicht  ein  besonderer  Tarif  und  Arbeitsvertrag  besteht,  von  all
jenen  Dingen,  die  der  Tarifvertrag  enthält,  wie  Gehalt,  Arbeitszeit,
Ferien  usw.
2.  Das  Hilfspersou  al.
Einzelne  Punkte,  besonders  soweit  sie  prinzipieller  Natur  für  das
Verteilungspersonal  sind,  habe  ich  schon  im  vorigen'  Abschnitt  behandelt. ­

Die  Zeit,  wo  das  Hilfspersonal  des  Lagerhalters  sich  aus
seiner  Frau,  seinen  Kindern  und  vielleicht  aus  Vettern  und  Kusinen
zusammensetzte,  ist  vorbei.  Im  Gegenteil,  Anverwandte  des  Lagerhalters ­
  werden  in  den  Verteilungsstellen  nicht  angestellt.  Dagegen
sollen  tunlichst  die  Mitglieder  und  deren  Angehörige
bei  der  Anstellung  berücksichtigt  werden.  In  einigen  Vereinen  besteht
sogar  eine  entsprechende  Vorschrift.  In  Wirklichkeit  stammt  auch  fast
das  gesamte  Hilfspersoual  aus  Mitgliederkreisen.  Daraus  läßt  sich
auch  ohne  weiteres  auf  den  Beruf  der  Eltern  schließen:  Mit  wenigen
Ausnahmen  gehören  die  Verteiler  und  Verteilerinnen  der  sog.  Arbeiter-Konsumvereine ­
  Arbeiterfamilien  an.  Infolge  der  günstigen  Arbeitsbedingungen ­
  erhalten  die  Vereine  unzählige  Angebote,  wovon  nur
ein  ganz  geringer  Prozentsatz  berücksichtigt  werden  kann.
Das  Hilfspersonal  wird  heute  in  fast  allen  Vereinen  vom  Vorstand ­
  der  Genossenschaft  angestellt.  Früher  besorgte  dies  der
Lagerhalter.  Er  bezahlte  auch  das  Personal?*)
In  den  meisten  Vereinen  besteht  das.  Hilfspersonal  ausschließlich
aus  weiblichen  Personen.  Selbst  in  Süddeutschland  ist  das  der
Fall,  wo  sich  doch  das  Verkaufspersonal  der  erwcrbsmäßig  betriebenen
Filialbetriebe  der  Kolonialwarenbranche  vorzugsweise  aus  männlichen

21 )  Im  Breslauer  Konsumverein  ist  das  Verhältnis  heute  noch  so.
        <pb n="149" />
        146

Personen  zusammensetzt.  Man  kann  die  Erklärung  für  diese  Abweichung ­
  von  der  erwerbsmäßigen  Warenvermittlung  darin  suchen,
daß  die  Konsumgenossenschaften  infolge  ihrer  eigenartigen  Stellung  in
bezug  auf  Arbeitnehmerfragen  sich  mit  der  Anstellung  von  männlichem
Hilfspersonal  zu  große  Lasten  aufladen  würden,  mag  man  dabei  nun
die  Versorgung  der  Angestellten  im  vorgerückten  Alter  oder  auch  die
allgemeinen  Arbeitsbedingungen,  speziell  die  Gehaltsfrage  im  Auge
haben.  Dadurch  könnte  die  Leistungsfähigkeit  des  Konsumvereins
gegenüber  den  Erwerbsgeschäften,  weil  sich  letztere  jene  sozialen  Pflichten ­
  nicht  im  gleichen  Maße  auferlegen,  beeinträchtigt  werden.
Nur  ein  geringer  Teil  des  Hilfspersonals  ist  bei  seinem  Eintritt
kaufmännisch  vorgebildet.  Nun  ist  der  Konsumverein,  von
der  juristischen  Seite  abgesehen,  ja  auch  kein  Kaufmann,  wenigstens
soweit  die  Güterverteilung  in  Frage  kommt.  Der  Kaufmann  hat  sich
neben  der  Bedarfsdeckung  noch  die  Weckung  latenter  Bedürfnisse  zu
einer  wesentlichen  Aufgabe  gemacht.  Wir  sahen  aber  an  früherer
Stelle,  daß  die  Konsumgenossenschaft  nur  in  ganz  besonderen  Fällen
auf  die  Weckung  latenter  Bedürfnisse  ausgeht.  Im  allgemeinen  will
sie  nur  den  vorhandenen  Bedarf  befriedigen.  Allerdings  ähnelt
sie  darin  den  Erwerbsgeschäften,  daß  sie  wie  diese  den  vorhandenen
Bedarf  auf  sich  zu  lenken  sucht,  um  seine  Deckung  vorzunehmen
und  die  Konsumenten  von  der  Bedarfsdeckung  bei  der  Konkurrenz  fernzuhalten ­
  bemüht  ist.  In  vielen  Erwerbsgeschäften  ist  es  ferner  üblich,
unschlüssigen  Käufern  die  Ware  mehr  oder  weniger  aufzudrängen.
Das  ist  konsumgenossenschaftlich  verwerflich.  Die  Manipulationen  der
Erwerbsgeschäfte  —  wir  haben  schon  früher  darauf  hingewiesen  —
sind  den  Konsumvereinen  fremd.  Aus  den  Aufgaben  der  Erwerbsgeschäfte ­
  und  den  angewandten  Mitteln  zu  ihrer  Ausführung  ergeben  sich
deshalb  wesentliche  Unterschiede  von  der  konsumgcnossenschaftlichen
Gütervermittlung,  die  auch  bei  der  Ausbildung  des  Hilfspersonals  zum
Ausdruck  kommen.  Wer  je  in  einem  Kleinhandelsgeschäft  tätig  war,
weiß,  welche  Rolle  gerade  die  oben  angeführten  Momente  bei  der
Ausbildung  spielen;  die  technischen  Fertigkeiten  treten  vielfach  dahinter
zurück.
Da  nun  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung,  abgesehen
von  der  Technik,  die  in  Erwerbsgeschäft  und  Konsumgenossenschaft  in
der  Hauptsache  gleich  ist  und  sicherlich  einen  wesentlichen  Teil  der
Ausbildung  ausmacht,  einen  so  ganz  anderen  Charakter  trägt  als
die  erwerbsmäßige,  spielt  auch  die  eigentlich  kaufmännische  Ausbildung
eine  weniger  wichtige  Rolle  für  sie  als  für  Erwerbsgeschäfte.  Anstelle ­
  des  spezifisch  kaufmännischen  Geistes  tritt
        <pb n="150" />
        147

b  e  i  ih  r  d  e  r  s  p  e  z  ifis  ch  ko  n  s  u  mg  eno  s  s  ens  ch  aft  li  ch  e  G  e  ist.
Eine  konsumgenossenschaftliche  Vorbildung  zu  fordern  ist  aber  ein
Unding,  da  in  der  Regel  nur  ein  größerer  Konsumverein  an  einem
Platze  ist.  Sind  noch  andere  vorhanden,  so  ist  es  immerhin  nicht  gut
möglich,  infolge  der  freundschaftlichen  Beziehungen  der  Konsumvereine
zu  irgendwelchen  Parteiorganisationen,  Angebote  von  Angestellten  der
Konkurrenzvereine  zu  berücksichtigen,  da  Spionage  vorliegen  könnte.
Jedenfalls  wurde  mir  dieser  Einwand  von  einem  Konsumgenossenschafter ­
  einer  Stadt  mit  zwei  konkurrierenden  Millionenvereinen  gemacht. ­
  Hier  haben  wir  insofern  eine  Abweichung  von  den  Gepflogenheiten ­
  der  Erwerbsgeschäfte,  als  diese  Angestellte  von  Konkurrenzfirmen ­
  derselben  Gegend  anderen  Angestellten  vorziehen,  um  in  die
Geschäftsgeheimnisse  der  Konkurrenz  einzudringen.  Spionage  brauchen
sie  in  der  Regel  nicht  zu  fürchten.  Bei  den  Konsumgenossenschaften
ist  aber  mehr  Vorsicht  am  Platze,  weil  dort  die  Angestellten  viel
enger  mit  ihrem  Unternehmen  verbunden  sind  als  in  den  Erwerbsgeschäften ­
  und  deshalb  bei  dem  Uebertritt  zum  Konkurrenzverein  unlautere ­
  Motive  vorliegen  könnten.  Daneben  aber  ist  der  angeführte
Grund  der  parteifreundlichen  Haltung  der  Konsumvereine  zu  erwähnen.
Die  technische  Handhabung  in  den  Verteilungsstellen  eignet  sich
das  ungeschultc  Personal  ziemlich  schnell  an.  Von  einer  eigentlichen
Lehrzeit  kann  man  in  der  Regel  nicht  sprechen.  Das  kommt  auch
schon  etwas  darin  zum  Ausdruck,  daß  man  vielfach  einteilt  in  „gelernte
und  ungelernte  Verkäuferinnen".  Ihr  Gehalt--)  differiert  nur  sehr
wenig.  Besteht  eine  besondere  Lehrzeit  mit  sehr  geringer  Entlohnung,
so  ist  die  Lehrzeit  ganz  kurz.
In  der  Schweiz  hat  der  Verband  schweizerischer  Konsumvereine
die  Ausbildung  des  Verteilungspersonals  selbst  in  die  Hand  genommen.
In  seiner  Abteilung  „Auskünfte"  wird  das  zukünftige  Verteilungspersonal ­
  ausgebildet.  Für  die  Ausbildung  im  praktischen  Ladendienst
dient  eine  Verteilungsstelle  des  Basler  Konsumvereins.  Auch  stellt
der  Verband  den  Vereinen  für  Anfänger  besondere  „Jnstruktionsverkäuferinnen"
  zur  Verfügung,  damit  der  Verteilungsapparat  durch
Einstellung  von  Anfängern  keine  Störung  erleidet.
Zur  allgemeinen  konsumgenossenschaftlichen  Ausbildung  hat  mau
in  den  Vereinen  besondere  Vortragsabende  eingerichtet.  Der
Konsumverein  „Eintracht"  in  Essen  hält  sogar  spezielle  Kurse  während ­
  der  Dienstzeit  für  die  Verteilerinnen  ab,  wozu  jede  Verteilungsstclle
  eine  bis  drei  Verteilerinnen  schickt.  Der  Konsumverein  Sendling-22

 )  Siehe  Seite  151
        <pb n="151" />
        148

München  (Zentralverband)  hielt  im  Mai  1914  ebenfalls  Kurse  für
Verteilerinnen  ab.  80  Verteilerinnen  von  300  nahmen  an  den  Kursen
teil.  Die  Kursusstunden  wurden  den  Teilnehmern  als  Arbeitszeit
angerechnet.  Es  wurden  folgende  Themata,  die  ich  hier  wörtlich  nach
den  Mitteilungen  der  „Konsumgenossenschaftlichen  Rundschau" 2 -),
zitiere,  in  den  Kursen  behandelt:
1.  Entstehung  und  Entwicklungsgeschichte  der  konsumgenossenschaftlichen
Organisation  unter  besonderer  Berücksichtigung  des  Konsumvereins  Sendling-München. ­

2.  Vortrag  über  Warenkunde,  Nahrungsmittelfälschungen,  Warenverkauf,
unter  spezieller  Berücksichtigung  der  Eigenproduktion  des  Vereins  und
der  Großeinkaufsgesellschaft.
3.  Die  Aufgaben  der  Verkäuferinnen  und  deren  Stellung  gegenüber  den
Mitgliedern  und  den  Lagerhaltern.
4.  Belastung  und  Entlastung,  Kassenwesen  und  Gesetzeskunde.
Mit  diesen  Vorträgen  war  eine  Besichtigung  des  genannten  Betriebes ­
  verbunden.  Ueber  das  Resultat  der  Kurse  wird  in  beiden
Fälleti  sehr  günstig  berichtet.^)  Inzwischen  haben  auch  noch  andere
Vereine  mit  Lehrkursen  für  Verteilerinnen  begonnen.
Ebenso  wie  die  Leiter  der  Verteilungsstellen  sind  auch  die  Verteiler ­
  und  Verteilerinnen  gewerkschaftlich  organisiert,  und  zwar  im
Zentralverband  der  Handlungsgehilfen,  dem  ja  auch
heute  die  Lagerhalter  angehören.  Mitte  1912  erstreckten  sich  die
Tarifverträge  des  Zentralverbandes  der  Handlungsgehilfen  für  das
Vertcilungspersonal  auf  82  Betriebe,  davon  waren  4  Kaufhäuser
und  78  Konsumgenossenschaften.
In  den  Jahren  1906/07  versuchte  auch  dieser  Verband  einen
Reichstarif  mit  dem  Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine  zu
vereinbaren.  Es  ergab  sich  aber  auch  hier  eine  Reihe  von  Schwierigkeiten. ­
  Der  Boden  war  noch  zu  wenig  vorbereitet  für  einen  so  umfassenden ­
  Tarif.  Man  mußte  sich  deshalb  vorläufig  —  und  das  ist
auch  heute  noch  der  Fall  —  mit  Lokaltarifen  begnügen.  Bezirkstarife ­
  sind  auch  noch  nicht  zustande  gekommen.
In  den  Tarifverhandlungen  bezüglich  Einführung  eines  Reichstarifs
spielte  u.  a.  die  Festsetzung  der  monatlichen  Umsatzhöhe  pro  Berteilungsperson
eine  Rolle.  Der  Zentralverband  der  Handlungsgehilfen  hatte  die  Forderung

23 )  Nr.  23/1914.
24 )  Eine  spezielle  Ausbildung  der  Ladnerinnen  für  den  Betrieb,  dem  sie
angehören,  haben  auch  große  Privatgeschäfte  des  Kleinhandels.  Ich  denke
dabei  an  die  dauernden  Einrichtungen  von  Verkäuferinnenschulen  großer
Warenhäuser.  Allgemein  schreitet  ja  die  Ausbildung  der  Verkäuferinnen  fort,
besonders  durch  Einführungen  von  Verkäuferinnenklafsen  in  den  kaufmännischen
Fortbildungsschulen  usw.
        <pb n="152" />
        149

aufgestellt,  daß  die  Höhe  des  monatlichen  Umsatzes  in  „Kolonialwarenvertriebsstellen", ­
  die  ihre  Verteilungsgüter  vom  Zentrallager  erhalten,  pro
Arbeitskraft  (Lagerhalter  und  Hilfspersonal)  2250  M.  nicht  übersteigen  dürfe.
In  „Warenhäusern"  und  in  den  Filialen  der  Vereine,  die  kein  Zentrallager
besitzen,  dürfe  die  Höhe  des  monatlichen  Umsatzes  nicht  2000  M.  überschreiten.
Dagegen  wurde  eingewendet,  daß  eine  generelle  Regelung  dieser  Frage  füralle
  Vereine  kaum  möglich  sei,  weil  in  vielen  Vereinen  ein  Teil  der  Bedarfsgüter ­
  schon  im  Zentrallager  „abgefaßt"  wird,  in  andern  nicht.  Aber  selbst
eine  Regelung  für  einen  einzelnen  Vevein  wird  dadurch  erschwert,  daß  die
Mitglieder  der  einen  Verteilungsstelle  größere  Mengen  von  demselben  Gebrauchsgut ­
  auf  einmal  entnehmen,  in  den  andern  aber  das  Gegenteil  der  Fall
ist,  wodurch  eine  Verschiedenheit  in  der  zu  verrichtenden  Arbeitsquantität
entsteht.  So  ist  es  denn  auch  fast  nirgends  zu  einer  Festlegung  der  Umsatzhöhe ­
  pro  Verteilungsperson  gekommen?»)
Dagegen  hat  der  Zentralverband  der  Handlungsgehilfen  in  vielen
anderen  Punkten  positive  Erfolge  durch  die  lokalen  Tarifverträge  erzielt. ­
  In  einer  Zusammenstellung  der  Tarifverträge  des  Zentralverbandes ­
  der  Handlungsgehilfen^)  finden  wir  am  Schluß  eine  Zusammenfassung ­
  dessen,  was  durch  die  Tarifverträge  erreicht  worden  ist.  Da
die  Verträge  sich  auf  fast  alle  größeren  Vereine  des  Zentralverbandes
deutscher  Konsumvereine  erstrecken,  so  gibt  uns  diese  Darstellung  ungefähr ­
  ein  Bild  von  der  Lage  des  konsumgenossenschaftlichen  Verteilungspersonals ­
  überhaupt.  Es  seien  hier  die  Hauptpunkte  unter
Hinzufügung  einiger  Ergänzungen  wiedergegeben:
1.  Kündigung  und  Entlassung.
Nur  unter  ganz  bestimmten  Voraussetzungen  kann  gekündigt
werden:
a)  bei  beabsichtigter  Verminderung  des  Personals,  wobei  zunächst ­
  die  zuletzt  augestellte  Person  der  betreffenden  Kategorie
zu  entlassen  ist,
b)  bei  Krankheit  von  mehr  als  dreimonatiger  Dauer,
e)  bei  soustiger  persönlicher  Unbrauchbarkeit,
ck)  bei  Vertrauensmißbrauch,  Untreue  usw.  laut  §  72  des  Handelsgesetzbuches. ­


2S)  Ergänzend  sei  hier  als  Beispiel  angegeben,  daß  im  Geschäftsjahr
1912/13  im  Konsumverein  „Befreiung"  Elberfeld  2132,92  M.
im  Konsumverein  „Vorwärts"  Barmen  2272,69  „
im  Allgemeinen  Konsumverein  Düsseldorf  2013,14  „
pro  Verteilungsperson  und  Monat  umgesetzt  werden.  Der  letzte  Verein  führt
seinem  gegenüber  anderen  Vereinen  geringeren  Umsatz  auf  die  nicht  im  Verhältnis ­
  zum  Umsatz  stehende  Mehrarbeit  durch  sein  Gemüsegeschäst  zurück.
2°)  Paul  Lange,  Die  Tarifverträge  des  Zentralverbandes  der  Handlungsgehilfen. ­
  Berlin  1912.
        <pb n="153" />
        150

Damit  ist  den  Angestellten  der  Konsumvereine  eine  gewisse  Sicherheit ­
  der  Existenz  gegeben.  Der  Angestellte  der  Konsumvereine  nimmt
Beamtencharakter  an,  ohne  dabei  in  dessen  Extreme  zu  fallen.
2.  Arbeitszeit.
Die  großen  Vereine  haben  fast  durchweg  eine  Arbeitszeit  von  55
bis  58  Stunden  pro  Woche. 27 )  In  kleineren  und  mittleren  Vereinen
beträgt  die  Arbeitszeit  59—63  Stunden. 27 a)  Der  8-Uhr-Ladenschluß  bestand ­
  in  vielen  Vereinen,  ehe  seine  Einführung  durch  die  Gewerbeordnung ­
  nach  §  139  f.  auf  Antrag  von  mindestens  2 /g  der  Geschäftsinhabererleichtert
  wurde.  In  einer  Reihe  von  Vereinen  werden  sogar  die  Verteilungsstellen ­
  vor  8  Uhr  geschlossen.  In  vielen  Tarifen  ist  eine
Mittagspause  von  zwei  Stunden  und  eine  Frühstücks-  sowie  eine
Vesperpause  vorgesehen.  Zur  Einhaltung  der  Mittagspause  ist  es
vielfach  Sitte,  die  Abgabestellen  während  dieser  Zeit  zu  schließen.  Die
Sonntagsruhe  ist  in  manchen  Vereinen  noch  nicht  durchgeführt,  doch
ist  die  Arbeitszeit  an  Sonntagen  in  der  Regel  eine  kürzere  als  gesetzlich ­
  vorgeschrieben.  In  fast  allen  Riesenvereinen,  in  denen  sich  ja  die
Mehrheit  des  Verteilungspersonals  befindet,  ist  aber  die  vollständige
Sonntagsruhe  üblich.
3.  Gehalt.
Die  in  den  verschiedenen  Konsumvereinen  bezahlten  Gehälter  sind
noch  sehr  unterschiedlich.  Immerhin  läßt  sich  durch  Vergleich  ein
Fall  herausfinden  der  als  normal  bezeichnet  werden  kann.  Als  solcher
mag  uns  der  Tarif  des  Allgemeinen  Konsumvereins  in  Düsseldorf
dienen: 28 )

27 )  Ein  freier  Kalbtag,  den  manche  Vereine  gewähren,  ist  in  diesen  Zahlen
nicht  eingerechnet.
27 a)  Fast  in  allen  Erwerbsbetrieben  sind  längere  Arbeitszeiten.  Deutlich
zeigt  uns  das  für  München  Käthe  M  e  n  d  e  in  ihren  Untersuchungen  über
„Münchner  jugendliche  Ladnerinnen"  (Münchner  volkswirtsch.  Studien,  Stuttgart ­
  1813,  S.  131  ff.).  &amp;lt;Jn  Kolonialwarenbetrieben  stellte  Mende  folgende  Zahlen
in  bezug  auf  die  Arbeitszeit  fest:
10  Stunden  und  über  10—12  Stunden  über  12  Stunden
darunter
4,5%  48,50/0  470/0  der  jugendlichen
Ladnerinnen.
Es  kommt  noch  häufig  genug  vor,  daß  die  gesetzliche  Ruhezeit  nicht  eingehalten
wird.  Das  stellt  auch  Karl  Kern  in  seiner  Enquete  über  „Mannheimer  Verkäuferinnen" ­
  (1910)  fest.
28 )  Nach  §  3  seines  Tarifvertrages.
        <pb n="154" />
        151

Der  Mindestlohn^)  beträgt  in  diesem  Verein  für  ungelernte  Verteilerinnen
im  ersten  Jahre  8.—  M.  pro  Woche
„  3.  Halbjahre  10.—  „  „  „
A  19
tf  ft  xu '  „  ft  ft

dann  treten  die  ungelernten  Verteilerinnen  in  die  Gehaltsstaffel  der  gelernten  ein:
im  5.  Halbjahre  14.—  M.  pro  Woche
6  115
ft  ft  tf  tt  tt
tt  tt  16.  ,,  „  ,,
ft  6-  „  1^.  „  ,,  „
„  5.  Jahre  18.—  „
6  IQ
ff  tf  u  tt  tt  tt
nach  6jähr.  Tätigkeit  20.—  „  „  „

In  der  vorstehenden  Lohnhöhe,  wenn  auch  nicht  in  derselben
Staffelung,  sind  eine  Reihe  von  Tarifen  abgeschlossen;  manche  Vereine,
besonders  kleinere,  bleiben  allerdings  darunter,  andere  aber  gehen
darüber  hinaus?^)
Wie  wir  sehen,  wird  das  Hilfspersonal  wöchentlich  entlohnt.
Diese  Bestimmung  ist  in  den  meisten  Tarifen  enthalten.  Der  Zentralverband ­
  der  Handlungsgehilfen  geht  von  dem  Standpunkt  aus,  daß  es
unberechtigt  sei,  wenn  der  Arbeitgeber  seine  Angestellten  monatlich  bezahle. ­
  Er  verschaffe  sich  durch  diesen  „langfristigen  Zahlungsmodus
ein  zinsfreies  Kapital"  auf  Kosten  der  Angestellten.

29)  Der  Mindestlohn  wird  von  vielen  Vereinen  überschritten.

29z)  Käthe  Wende  findet  in  ihren  Untersuchungen  über  „Münchner
jugendliche  Ladnerinnen"  a.  a.  O.  S.  179  folgende  Durchschnittssätze  für  Verkäuferinnen ­
  (Anfänger):

monatlich  M.

0

1—10  11—20

21-30

31-40

41-50

51-55

im  1.  Jahre

14,0

71,7  10,3

14,0

im  2.  Jahre

—

16,2  69,9

10,5

3,4

—

—

100  Mädchen.

im  3.  Jahre

—

—  1  41,3

58,7

22,5

4,7

2,7

In  diese  Angaben  sind  auch  die  Berteilerinnen  des  großen  Konsum-Vereins
  München-Sendling  einbezogen.  Mende  bemerkt  zu  ihren  Ausführungen, ­
  daß  unter  allen  Münchner  jugendlichen  Ladnerinnen  die  Verteilerinnen
des  Konsumvereins  am  besten  bezahlt  werden.  Die  Gehälter  der  Verteilerinnen ­
  im  Konsumverein  betrugen  seinerzeit  Pro  Woche:
im  1.  2.  3.  4.  Halbjahr
für  unlernte  Berteilerinnen  unter  16  Jahren  6  7  8  9  Mark
„  „  „  über  „  „  10  11  12  13
„  gelernte  „  betrug  das  Mindestgehalt  14,50  M.  Es-handelt
sich  also  dabei  um  einen  Tarif,  wie  er  in  Konsumvereinen  sehr  oft  zu
finden  ist.
        <pb n="155" />
        152

Ein  weiterer  Punkt,  der  durch  die  Tarifverträge  erreicht  wurde,
ist  die  Bezahlung  der  U  e  b  e  r  st  u  n  d  e  n.  Ueberstunden  sollen  nur  in
Ausnahmefällen  gemacht  werden,  z.  B.  bei  Inventuren.
Ferien  werden  in  der  Regel  sechs  bis  zwölf  Arbeitstage  je
nach  dem  Dienstalter  unter  Fortzahlung  des  Gehalts  gewährt.  Auch
darin  sind  die  Konsumvereine  vorbildlich  gegenüber  den  Privatgeschäften, ­
  wo  sich  das  Verkaufspersonal  in  sehr  vielen  Fällen  noch  mit
einigen  Tagen  zufrieden  geben  muß,  sofern  überhaupt  Ferien  gegeben
werden.
Wie  ich  schon  bei  den  Lagerhaltertarifen  erwähnte,  erstrebt  der
Zentralverband  gleicheLöhnefür  männliches  und  weibliches  Personal. ­
  Er  hat  darin  bei  den  Tarifverträgen  für  das  Hilfspersonal  bis
heute  wenig  erreicht.  Der  Verband  stützt  sich  bei  seiner  Forderung  auf
den  Satz:  Für  gleiche  Leistung  gleichen  Lohn,  Ist  die  Leistung  männlicher ­
  und  weiblicher  Verteiler  effektiv  gleich,  so  hat  die  Forderung
gleicher  Löhne  ihre  Berechtigung.  O  b  aber  die  Leistung  in  unserm ­
  Falle  wirklich  gleich  ist,  wenn  man  nicht  nur  Einzelleistungen, ­
  sondern  die  Gesamtlei  st  ung  unter  Berücksichtigung ­
  aller  beeinflussenden  Faktoren  (Krankheit,  Stellenwechsel  usw.)
in  Betracht  ziehen  würde,  steht  noch  in  Frage.°°)
VIII.  Der  verkehr  zwischen  Zentrale  und  verteilungsstelle.
1.  Bestellung  und  Lieferung.
Es  ist  für  den  Lagerhalter  nicht  immer  leicht,  das  richtige  Quantum ­
  bei  der  Bestellung  anzugeben.  Der  Lagerhalter  muß  ein  guter
Disponent  sein.  Auf  Lohntage,  Feiertage,  Temperaturwechsel,
Jahreszeit,  Zahlung  von  Wohnungsmieten  usw.  muß  er  Rücksicht
nehmen.  Besonders  stark  machen  sich  die  Lohnzahlungstage  bei  der
Güterentnahme  bemerkbar?)  In  Privatgeschäften  ist  das  weniger  der

-o)  Siehe  Handbuch  der  Frauenbewegung,  ferner  Or.  Alice  S  a  l  o  m  o  n,
Ungleiche  Männer-  und  Frauenlöhne.
i)  Veranschaulicht  wird  uns  dies  durch  folgende  Tagesumsatzzahlen  einer
Verteilungsstelle  in  Köln  ^Hoffnung),  die  in  einem  Distrikt  liegt,  wo  Donnerstags
und  Freitags  Lohnzahlung  stattfindet:

Montag

402,48  M.

Dienstag

460,32  „

Mittwoch

436,98  „

Donnerstag

744,44  „

Freitag

937,20  „

Samstag

1288,78  „

Dieses  Beispiel  trifft  verhältnismäßig  fast  allgemein  zu.
        <pb n="156" />
        Fall,  da  deren  Kundschaft  in  der  Regel  mehr  gemischt  ist  als  im
Konsumverein.
Das  ist  aber  nicht  alles,  was  der  Lagerhalter  als  Disponent
seiner  Verteilungsstelle  zu  berücksichtigen  hat.  So  weist  der  Breslauer
Konsumverein  seine  Lagerhalter  darauf  hin,  daß  Mandeln,  Rosinen,
Korinthen,  Pflaumen,  Konserven  usw.  kurz  vor  dem  Eintreffen  neuer
Ernte,  in  der  Regel  im  Oktober,  nur  in  kleinen  Mengen  vom  Zentrallager ­
  zu  beziehen  sind.  Ebenso  legt  der  genannte  Verein  seinen  Lagerhaltern ­
  nahe,  daß  Weihnachtsartikel,  wie  Nüsse,  Kerzen,  Biskuits  usw.,
vorsichtig  zu  bestellen  sind,  da  diese  Artikel  nur  während  kurzer  Zeit
verlangt  werden.
Ferner 3 )  ist  der  Lagerhalter  verpflichtet,  den  Bedarf  an  Verteilungsgütern ­
  so  zeitig  vor  dem  voraussichtlichen  Ausgang  des  letzten
Quantums  zu  bestellen,  daß  der  Vorstand  rechtzeitig  die  erforderliche
Ergänzung  vornehmen  kann.  Bei  Vereinen  ohne  Zentrallager  ist  dieser ­
  Punkt  besonders  wichtig.
Die  Lagerhalter  machen  wöchentlich  je  eine  Hauptbestellung
beim  Zentrallager,  und  zwar  am  gleichen  Tage  auf  dem  in  den
meisten  Konsumvereinen  üblichen  Bestellzettel?)  Auf  diesem  befinden
sich  vielfach  außer  der  Rubrik  für  die  Bezeichnung  des  Artikels  je
eine  Spalte  mit  den  Ueberschriften  „Geliefert"  und  „Bestellt".  Dadurch ­
  nämlich,  daß  man  am  Zentrallager  die  häufig  verlangten  Mengen ­
  vorher  abwiegt,  gibt  man,  der  Einfachheit  halber,  diese  bereits
fertiggestellten  Quantitäten  auch  dann,  wenn  diese  nur  annähernd
verlangt  werden.  Auch  kann  es  natürlich  vorkommen,  daß  nicht
genügend  von  dem  betreffenden  Artikel  am  Lager  ist  und  so  von  der
Unterscheidung  Gebrauch  gemacht  werden  muß.  Infolge  der  Regelmäßigkeit ­
  der  Hauptbestellung  an  einem  bestinunten  Tage  beim  Zentrallager ­
  ist  es  letzterem  möglich,  auch  selber  regelmäßig  zu  disponieren ­
  und  den  ganzen  Bedarf  auf  einmal  seinen  Lieferanten  aufzugeben. ­

Außer  der  Hauptlieferung  auf  Grund  der  angeführten  Bestellung ­
  macht  oder  veranlaßt  die  Zentrale  noch  Nebenlieferungen.
Dies  geschieht  bei  Artikeln,  die  man  nicht  lange  konservieren  kann,
wie  Bäckereiprodukte  usw.  (in  dem  genannten  Artikel  wird  z.  B.  täglich
ein  oder  mehrere  Male  geliefert);  ferner  bei  Gütern,  die  aus  irgendwelchen ­
  Zweckmäßigkeitsgründen  eine  von  der  Hauptlieferung  separate

2)  §  8  der  Musteranweisungen  für  Lagerhalter,  herausgegeben  vom
Zentr  alberband.
3 )  Auch  Bestell  bücher  sind  im  Gebrauch.
        <pb n="157" />
        Lieferung  bedingen;  außerdem  wenn  bei  der  Hauptlieferung  oder
Hauptbestellung  einzelne  Artikel  vergessen  wurden  oder  nicht  am  Lager
waren  und  eine  nachträgliche  Lieferung  veranlaßt  wird.  Diese  Art
von  Nebenlieferungen  ist  unter  dem  Namen  von  Nachlieferungen  bekannt; ­
  schließlich  noch  bei  Gütern,  die  nicht  über  das  Zentrallager
gehen,  wie  Petroleum,  frisches  Gemüse  usw.
Jede  Lieferung  ist  von  einem  Lieferschein  begleitet.  Die  Lieferscheine ­
  werden  meist  doppelt  oder  dreifach  ausgestellt,  wenigstens  soweit ­
  es  sich  um  Lieferungen  des  Zentrallagers  handelt.  E  i  n  Exemplar ­
  behält  die  Zentralstelle  und  zwei  bekommt  der  Lagerhalter  der
Verteilungsstelle,  wovon  ein  Exemplar  quittiert  an  das  Zentrallager
zurückgeht.  Zuweilen  wird  das  dritte  Exemplar  für  den  Fall  des  Verlorengehens ­
  ausgestellt,  was  bei  der  oft  geringen  Zuverlässigkeit  der
Kutscher,  welche  die  Lieferscheine  überbringen,  leicht  vorkommen  kann.
In  anderen  Fällen  erhalten  Zentrallager  und  Zentralbureau  gesonderte ­
  Exemplare  und  deshalb  ist  in  diesem  Falle  ein  drittes  Exemplar
notwendig.
Die  Nebenlieferungen  werden  entweder  auf  die  Lieferscheine  der
Hauptlieferungen  übertragen  oder  laufen  selbständig  weiter.  Die
Sumnien  werden  auf  den  Lieferscheinen  erst  nachträglich  ausgeworfen,
und  zwar  geschieht  dies  der  Kontrolle  halber  getrennt  sowohl  in  der
Zentrale  als  auch  in  der  Verteilungsstelle,  deren  Resultate  man  am
Ende  des  Monats  vergleicht.
Für  Retouren,  Preisänderungen,  Wertminderungen  infolge  Verderbens ­
  usw.  bedient  man  sich  in  den  Konsumvereinen  sogenannter
Rücklieferungsschcine.  Für  Preisänderungen  hat  man  auch  besondere
Differenznoten.
Nach  §  7  der  vom  Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine  als
Muster  herausgegebenen  Geschäftsanweisungen  hat  sich  der  Lagerhalter
sofort  bei  Empfang  der  Güter  aus  dem  Zentrallager  von  der  Richtigkeit ­
  des  Gewichts  bzw.  Maßes  und  von  der  guten  Beschaffenheit  der
ihm  übergebenen  Verteilungsgüter  zu  überzeugen.  Ausstellungen,
welche  er  gegen  das  Gewicht  oder  Maß  einer  Lieferung  aus  dem  Zentrallager ­
  etwa  zu  machen  hat,  sind  von  ihm  sofort  auf  dem  Begleitzettel ­
  oder  in  dem  Begleitbuch,  in  welchem  dem  Zentrallager  die
Empfangsbescheinigung  des  Lagerhalters  zu  erteilen  ist,  zu  vermerken,
und  diesen  Vermerk  hat  der  Lagerhalter  von  Kutscher,  Boten  usw.,
die  die  Güter  aus  dem  Zentrallager  überführen,  bestätigen  zu  lassen.
Ausstellungen  gegen  die  Güte  einer  aus  dem  Zentrallager
empfangenen  Lieferung  hat  der  Lagerhalter  unverzüglich  beim  Vor ­
        <pb n="158" />
        155

stände  anzubringen,  damit  dieser  wegen  Prüfung  der  Ausstellung
das  Erforderliche  veranlassen  kann.
2.  Buchhaltung.
Es  wäre  unnütz,  hier  im  einzelnen  auf  die  Bücher  und  Buchungen
einzugehen,  die  im  Verkehr  zwischen  Zentrale  und  Verteilungsstelle
vorkommen.  Ich  verweise  dafür  auf  das  in  dritter  Auflage  erschienene
Buch  über  die  Buchführung  der  Konsumvereine  von  I.  Hein  §,*)  dem
verstorbenen  Direktor  eines  Revisionsverbandes  des  Zentralverbandes.
Heins  hat  durch  jahrzehntelange  Revisionstätigkeit  bei  zahlreichen
großen  und  kleinen  Vereinen  den  besten  Einblick  in  das  Buchhaltungswesen ­
  der  Konsumgenossenschaften  gewonnen.  Hier  der  Vollständigkeit ­
  halber  nur  das  Wesentlichste.
Im  Zentrallager  wird  das  Z  e  n  tr  a  l  l  a  g  c  r  b  u  ch  geführt,  das
in  der  Form  von  andern  Lagerbüchern  nicht  abweicht.  Da  es  sich
meist  um  große  Einzelposten  handelt,  führt  man  das  Lagerbuch  in  der
Regel  nach  Partien,  die  dann  einzeln  abgeschlossen  werden.  Die  Eingänge ­
  werden  nach  einem  besonderen  Eingangsbuch,  die  Ausgänge  nach
den  Lieferscheinen  für  die  Lagerhalter  gebucht.
Die  Belastung  der  Verteilungsstellen  erfolgt  zum  Abgabepreise  auf
Grund  der  Lieferscheine  im  Lagerhalterbuch.  Auf  der  linken
Seite  findet  man  dort  die  Ausgänge  vom  Zentrallager  und  etwaige
Preiserhöhungen,  auf  der  rechten  Seite  die  Retouren,  Abschreibungen,
Preisherabsetzungen  usw.  und  die  Kasseneingänge.  Die  Verteilungsstellen ­
  liefern  die  Kasseneingänge  je  nach  den  Einnahmen  täglich  oder
von  Zeit  zu  Zeit,  das  heißt  meist  zwei-  oder  dreimal  wöchentlich  ab.
Die  Ablieferung  geschieht  persönlich,  durch  die  Bank  oder  durch  die  Post.
Heute  strebt  man  an,  daß  die  Lagerhalter  die  Beträge  sofort  auf  das
Konto  des  Vereins  bei  der  Bankabteilung  der  Großeinkaufsgesellschaft ­
  überweisen,  sei  es  nun  durch  Postscheck  oder  durch  die  Bank.
Der  besseren  Uebersicht  halber  und  um  einen  geregelten  Verkehr
zwischen  Vorstand  und  Verteilungsstelle  zu  ermöglichen,  wie  es  in
den  Geschäftsanweisungen  für  die  Lagerhalter  heißt,  hat  man  in  einzelnen ­
  Vereinen  sogenannte  Wochenabrechnungen  eingeführt,  die  über
alle  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Lagerhalter  Aufschluß  geben.
Zu  dem  Lagerhalterbuch  wird  vom  Lagerhalter  in  der  Regel  ein
Gegenbuch  geführt,  das  sogenannte  Au  fr  e  ch  n  u  n  g  s  b  u  ch.  In
etwas  einfacherer  Form  werden  dort  dieselben  Buchungen  vorgenommen. ­
  Ende  des  Monats  werden  die  Endsummen  der  beiden  Bücher

Neubearbeitet  von  Karl  Schmidtchen,  Düsseldorf,  erschienen  Hamburg ­
  1913.
        <pb n="159" />
        156

verglichen  und  bei  Uebereinstimmung  vom  Lagerhalter  durch  Unterschrift ­
  anerkannt.  Das  ist  der  in  allen  Vereinen  eingeführte  Monatsabschluß. ­

Aus  dem  Lagerhalterbuch  werden  die  Endsummen  in  das  Lagerhalterabschlußbuch ­
  übertragen,  in  welchem  am  Ende  des  Geschäftsjahres ­
  durch  Einstellung  der  Kassen-  und  Güterbestände  nach
der  Jnventurliste  der  Abschluß  mit  den  Lagerhaltern  gemacht  wird.
Der  Abschluß  kann  auch  im  Lagerhalterbuch  gemacht  werden,  was  das
Einfachere  ist.  Ergibt  sich  ein  Fehlbetrag,  so  wird  dieser  bis  zu  einer
gewissen  Grenze  durch  die  Mankovergütung,  welche  den  Lagerhaltern
gewährt  wird,  ausgeglichen.
Die  Inventur  wird  vom  Vorstand  und  Lagerhalter  gemacht,
unter  Kontrolle  des  Aufsichtsrats.  In  die  Jnventurliste  werden  Einund ­
  Verkaufspreise  eingestellt,  der  eine  der  Bilanz  wegen,  der  andere
für  die  Verrechnung  mit  dem  Lagerhalter.  Nach  Fertigstellung  der
Jnventurliste  wird  sie  von  den  bei  der  Inventur  beteiligten  Personen
unterzeichnet.
3.  Verkehrsmittel  und  Verkehrspersonal.
Alle  größeren  Konsumgenossenschaften  haben  ihren  eigenen
Fuhrpark,  obwohl,  wie  wir  schon  früher  hörten,  die  eigene  Spedition ­
  den  Vereinen  zuweilen  teurer  kommt  als  die  fremde.  Die  Eigenspedition ­
  hat  aber  den  Vorteil,  daß  die  Anlieferung  der  Verteilungsgüter ­
  an  die  Abgabestellen  geregelter  ist  und  überhaupt  eine  bessere
Kontrolle  gestattet.  Bei  der  großen  Zahl  der  Verteilungsstellen  und
den  weiten  Entfernungen,  die  besonders  in  Bezirkskonsumvereinen  zu
überwinden  sind,  ist  der  Speditionsapparat  mancher  Konsumvereine
ziemlich  kompliziert.  Nehmen  wir  als  Beispiel  die  „Produktiv  n"
in  Hamburg:  Dieser  Verein  mit  seinen  182  Abgabestellen  hatte
Ende  1913  27  Lastwagen,  21  Brotwagen,  7  Lastzüge  (kriegsmäßig^)
ausgerüstete  Lastautos  mit  Anhänger),  3  Lastautomobile,  5  Brotautos, ­
  2  Personenautos,  außerdem  für  den  Wasserverkehr  1  Barkasse
und  1  eiserne  Schute.  —  Zu  der  Frage,  ob  der  Beförderung  mittels
Wagens  oder  inittels  Automobils  der  Vorzug  zu  geben  ist,  heißt  es  in
einen:  Geschäftsbericht  der  „Produktion",  daß  das  Automobil  wie
auch  das  Gespann  erst  bei  einer  zweckmäßigen  Kombination  zu
ihrer  Höchstleistung  gelangen:  Für  das  Auto  weite  Touren,  hohe  Be-5

 )  Die  Produktion  erhielt  im  Jahre  1913  für  ihre  Kriegsautomobile
33  000  M.  an  Subventionen.  Eine  Reihe  von  andern  deutschen  Konsum-Vereinen
  haben  ebenfalls  Kriegsautomobile.  Die  Proteste,  die  dagegen  von
Konsumvereinsgegnern  erhoben  wurden,  waren  ohne  Erfolg.
        <pb n="160" />
        157

lastung,  keine  Zwischenstationen  für  Teilladungen;  für  die  Gespanne
die  kurzen  Touren  mit  nicht  zu  umgehendem  Aufenthalt  vor  den  einzelnen ­
  Abgabestellen.  Von  der  Durchführung  dieser  Arbeitsteilung
hänge  mehr  oder  weniger  die  Herabminderung  der  Transportspesen
ab.  —  Was  die  Eigenspedition  den  Konsumvereinen  so  sehr  erschwert,
sind  die  hohen  Löhne  der  Transportarbeiter.  Der  gleichzeitig  mit
dem  Bäckertarif  erneuerte  Tarif  für  die  in  den  Genossenschaften  beschäftigten ­
  „Handels-,  Transport-,  Verkehrsarbeiter  und  -Arbeiterinnen" ­
  mit  dem  deutschen  Transportarbeiterverband  zeigt  uns  das  am
deutlichsten.  In  der  Anmerkung«)  gebe  ich  auch  die  wesentlichsten  Punkte

«)  Transportarbeitertarif.
1.  Arbeitszeit.
Die  tägliche  Arbeitszeit  beträgt  ausschließlich  der  Frühstücks-,  Mittagsund ­
  Vesperpause:
für  Chauffeure  acht  Stunden;
für  Lagerarbeiter,  Markthelfer,  Kontorboten,  Hausdiener  und  ungelernte
Arbeiterinnen,  sofern  sie  in  Betrieben  beschäftigt  sind,  die  ständig  mehr
als  zwei  Lagerarbeiter  beschäftigen,  81/3  Stunden,  an  Sonnabenden  acht
Stunden,  sofern  sie  in  Betrieben  beschäftigt  sind,  die  ständig  bis  zu
zwei  Lagerarbeitern  beschäftigen,  neun  Stunden,  an  Sonnabenden  acht
Stunden;
für  Kutscher  und  Stalleute  neun  Stunden,  an  Sonnabenden  acht  Stunden;
Füttern  und  Putzen  der  Pferde  morgens  ist  in  die  Arbeitszeit  einzurechnen. ­

2.  Löhne.
Der  Grundlohn  beträgt:
für  männliche  Transportarbeiter:
in  Orten  von  0  bis  10j&amp;gt;/o  Ortszuschlag  wöchentlich  22,50  M.  und  steigt
jährlich  uni  IM.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  27,50  M.;
in  Orten  von  121/3  bis  20°/o  Ortszuschlag  wöchentlich  23  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  28  M.;
in  Orten  mit  221/3  bis  30»/o'  Ortszuschlag  wöchentlich  24  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  29  M.;
für  Chauffeure:
in  Orten  von  0  bis  10°/°  Ortszuschlag  wöchentlich  26,50  M.  und  steigt
jährlich  um  IM.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  29,50  M.;
in  Orten  von  12i/g  bis  20°/o  Ortszuschlag  wöchentlich  27  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  30  M.;
in  Orten  mit  221/3  bis  30°/o  Ortszuschlag  wöchentlich  28  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  31  M.;
für  Arbeiterinnen  wöchentlich  12  M.  und  steigt  jährlich  um  1  M.  für
die  Woche  bis  zu  16  M.
Vom  1.  August  1916  ab  erhöhen  sich  die  Grundlöhne  der  männlichen
Transportarbeiter  und  der  Chauffeure  um  1  M.,  der  Arbeiterinnen  um
50  Pfg.  wöchentlich.  Wo  bisher  ein  höherer  Lohn  gezahlt  wurde,  als  in  diesem
Schloesfer,  Die  konsumgcnossenschastliche  Gütervermittlung.  11
        <pb n="161" />
        158

dieses  Tarifs,  der  sich  auf  zwei  Hauptgruppen  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Arbeiter  bezieht,  nämlich  auf  die  Lager-  und  Transport-Tarif

  vorgesehen  ist,  dürfen  Lohnabzüge  nicht  gemacht  werden.  (Die  weiteren
Lohnbestimmungen  entsprechen  denen  des  Bäckertarifs.  S.  Seite  76.
3.  Ueber  st  unden  und  Nachtarbeit.
Ueberstunden  sind  möglichst  zu  vermeiden.  Wo  solche  dennoch  angeordnet ­
  werden  müssen,  sind  sie  in  der  Zeit  bis  9  Uhr  abends  bzw.  nach  5  Uhr
morgens  mit  20°/»  Aufschlag  zu  bezahlen.
Nachtarbeit  ist  mit  50°/»  Aufschlag  zu  bezahlen.
4.  Arbeit  an  Sonn-  und  Feiertagen.
■  Sonn-  und  Feiertagsarbeit  ist  möglichst  zu  vermeiden.  Macht  sich  aus
besonderen  Gründen  Sonn-  und  Feiertagsarbeit  notwendig,  so  ist  sie  mit
50°/»  Aufschlag  zu  entschädigen.
5.  Zeit  der  Lohnzahlung.
6.  Ferien.
(Wie  beim  Bäckertartf.  S.  Seite  77.)
7.  Technische  und  sanitäre  Einrichtungen.
In  den  Pack-  und  Arbeitsräumen  ist  für  genügende  Entlüftung  zu  sorgen.
Warenaufzüge,  Maschinen  usw.  sind  mit  den  nötigen  Schutzvorrichtungen  zu
versehen.
Dem  Personal  ist  ein  Raum  zum  Einnehmen  der  Mahlzeiten  zur  Verfügung ­
  zu  stellen;  derselbe  muß  mit  Sitzgelegenheit  versehen  sein.  Äußerndem ­
  sind  dem  Personal  verschließbare  Schränke  zum  Aufbewahren  der
Kleidung  zur  Verfügung  zu  stellen.
Zum  Schutze  gegen  Witterungseinflüsse  sind  den  Chauffeuren,  Kutschern
und  Mitfahrern  sowie  allen  ständig  im  Freien  Beschäftigten  Regenmäntel
resp.  Regenjacken  zur  Verfügung  zu  stellen.  Weiter  ist  dafür  zu  sorgen,  daß
die  Arbeiter  ihre  bei  schlechtem  Wetter  durchnäßte  Kleidung  trocknen  können.
Desgleichen  ist  für  genügende  Wascheinrichtung  Sorge  zu  tragen.
Ferner  ist  an  leicht  zugänglicher  Stelle  Verbandszeug  aufzubewahren,
welches  bei  Unfällen  jederzeit  in  Benutzung  genommen  werden  kann.
8.  §  616  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs.
9.  Neueinstellung  von  Arbeitskräften.
Bei  Neueiustellung  von  Arbeitskräften  sind  die  Arbeitsnachweise  des  Deutschen ­
  Transportarbeiterverbandes  zu  benutzen.
10.  Kündigungsfrist.
Die  Kündigungsfrist  für  sämtliches  in  Betracht  kommendes  Personal  ist
eine  vierzehntägige.
11.  Schlichtung  von  Differenzen,
a)  Verhandlungen  zwischen  den  Beteiligten,  b)  Tarifamt  und  Schiedsgericht.
12.  Allgemeine  Bestimmungen.
Betr.  Personen,  die  durch  den  allgemeinen  Tarif  nicht  erfaßt  werden.
13.  Schlußbestimmungen.
(Wie  beim  Bäckertarif.  S.  Seite  77.)
        <pb n="162" />
        159

arbeit  er,  wieder  —  die  dritte  Hauptgruppe,  die  in  der  Eigenproduktion
beschäftigten  Arbeiter,  lernten  wir  schon  früher  kennen.
Alles  Prinzipielle  zu  den  Tarifen  der  Konsumgenossenschaften  ist
schon  früher  gesagt  worden.  Im  einzelnen  sind  auch  hier
bessere  Löhne,  kürzere  Arbeitszeit,  längere  Ferien  als  in  den
Privatbetrieben,  selbst  dort,  wo  Gewerkschaftstarife  bestehen,  zu  konstatieren. ­
  Der  folgende  Ausdruck  von  Franz  Feuer  st  ein  sagt  am
besten,  wie  es  damit  steht:  „Die  beteiligten  Gewerkschaftsorganisationen ­
  haben  ein  gerüttelt  Maß  von  Arbeit,  wenn  sie  in  den  nächsten
fünf  Jahren  (der  vereinbarten  Geltungsdauer  des  Tarifs)  durch  Abschluß ­
  ausgedehnter  Tarifverträge  mit  gleichen  Bedingungen  die  ungünstigen ­
  Konkurrenzverhältnisse  für  die  Konsumvereine  von  ihrer
Seite  her  günstiger  gestalten  wollen?)
Auf  das  immer  wieder  auftauchende  Märchen  der  schlechten  Arbeitsverhältnisse ­
  in  Konsumgenossenschaften  brauche  ich  wohl  kaum
einzugehen,  nachdem  wir  die  Tarife,  die  nicht  Ausnahmetarife  einzelner ­
  Vereine  sind,  sondern  deshalb  eine  so  große  Bedeutung  haben,
weil  sie  sich  auf  das  ganze  Reich  erstrecken,  kennen  gelernt  haben.  Man
könnte  aber  noch  die  Frage  auswerfen,  ab  die  vom  Zentralverband  abgeschlossenen ­
  Tarife  auch  von  den  einzelnen  Vereinen  eingehalten
werden.  Im  Jahresbericht  des  Zentralverbandess)  finden  wir  darüber
u.  a.  folgende  Angaben:  Von  199  Genossenschaften  inkl.  der  Großeinkaufsgesellschaft ­
  und  der  Verlagsgesellschaft,  die  sämtlich  Transportarbeiter ­
  beschäftigen,  haben  im  Jahre  1913  177  Vereine  den  Tarif
anerkannt,  bei  drei  Vereinen  kam  es  zu  Sondertarifen  und  bei  19
Vereinen  führten  die  bezüglich  eines  Tarifs  gepflogenen  Verhandlungen ­
  zu  keinem  Ergebnis;  diese  Vereine  gelten  somit  als  tarifuntreu.
Die  tariftreuen  Vereine  beschäftigten  Ende  1913  ca.  3000  Transportarbeiter. ­

IX.  Der  verkehr  zwischen  verteilungsstelle  und  Entnehmer.
Entnehmer  von  Bedarfsgütern  in  Konsumgenossenschaften,  soweit ­
  es  sich  nach  der  Definition  des  §  1  Nr.  5  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  um  Vereine  mit  dem  Zwecke  des  „gemeinschaftlichen  Einkaufs ­
  von  Lebens-  und  Wirtschaftsbedürfnissen  im  großen  und
Ablaß  im  kleinen"  handelt,  können  nach  §  8  Abs.  4  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  nur  Mitglieder  oder  deren  Vertreter  sein.  Die
Abgabe  an  Nichtmitglieder  ist  durch  §  152  des  Genossen-H

  Feuerstein,  a.  a.  O.  S.  687.
s)  1913  S.  603.

11*
        <pb n="163" />
        160

schastsgesetzes  bei  Geldstrafe  bis  zu  150  M.  verboten?)  Handelt
es  sich  aber  um  Gegenstäude  der  Eigenproduktion  der  Konsumvereine, ­
  so  steht  es  im  Belieben  der  Konsumvereine,  diese  auch
an  Nichtmitglieder  abzugeben.
Auch  der  Verkehr  mit  den  Entnehmern  von  Bedarfsgütern  ist
im  organisierten  Konsum  eigenartig.  Man  merkt  es  schon  bei  der
Bedienung.  Im  erwerbsmäßigen  Warenverkehr,  besonders  im
Kleinhandel,  muß  das  Verkaufspersonal  eine  oft  lügenhafte  Höflichkeit ­
  zur  Schau  tragen?»)  Auf  jede  mögliche  Weise  soll  es  die  Sympathie ­
  der  Kundschaft  zu  erwerben  suchen.  Kein  Käufer  darf  hinausgehen, ­
  ohne  gekauft  zu  haben,  sonst  ist  der  Angestellte  für  den
Verkauf  nicht  geschickt,  er  redet  dem  Käufer  nicht  genug  zu  usw.
Ueber  diese  Frgge  der  Suggestion  schreibt  Schär  in  der  Zeitschrift ­
  „Wohlfahrt  und  Wirtschaft" *  l  2 )  in  einem  Artikel  über  die  Rolle
der  Suggestion  beim  Einkauf  der  Bedarfsgüter  und  außerdem  in
seiner  Handelsbetriebslehre:
„Im  Gegensatz  zu  den  wirklichen  Vorteilen,  die  ein  Kaufmann
seinen  Kunden  in  bezug  auf  Preis  und  Qualität  der  Waren  und  in  bezug  auf
Zahlungsbedingungen  einräumt,  um  auf  diese  Weise  gegenüber  seinen  Wettbewerbern ­
  um  den  Absatz  bzw.  um  die  Kaufkraft  der  Konsumenten  einen  Vorsprung ­
  zu  erhalten,  gibt  es  eine  Menge  solcher  Mittel,  die  nicht  in  wirklich
dargebotenen  Vorteilen  bestehen,  sondern  vielmehr  auf  die  Beeinflussung  des
subjektiven  Urteils,  auf  die  Anziehung  der  Kundschaft,  auf  die  Erwerbung  der
Sympathie  und  auf  Bevorzugung  gerichtet  sind."
Das  findet  man  im  Konsumverein  nicht.  Schon  Holyoake
sagt:»)
„Die  Verkäufer  treiben  nicht,  sie  überlisten  und  schmeicheln  nicht.  An  Uebervorteilung
  haben  sie  kein  Interesse.  Nur  eine  Pflicht  haben  sie  zu  erfüllen
—  die  Pflicht:  Richtiges  Maß,  volles  Gewicht  und  reine  Ware  zu  verabfolgen.
In  anderen  Teilen  der  Stadt,  wo  Konkurrenz  der  Grundsatz  des  Handels  ist,
kann  alles  Predigen  nicht  solche  moralische  Wirkungen  hervorrufen  wie  diese."
In  Einzelgeschäften,  wo  das  Personal  unter  den  Augen  des
Prinzipals  steht,  tritt  die  von  Schär  gekennzeichnete  Erscheinung
besonders  deutlich  hervor;  weniger  dagegen  in  den  privaten  Filialbetrieben.
  In  einer  mir  vorliegenden  Geschäftsanweisung  für  das
0  Bezüglich  der  Einzelheiten  des  Verbots  der  Abgabe  an  Nichtmitglieder
verweise  ich  auf  das  Genossenschaftsgesetz  selbst,  sowie  auf  den  Kommentar
von  Parisius  und  Crüger  und  auf  das  Handbuch  von  Oppermann
und  H  ä  n  t  s  ch  k  e,  S.  100  ff.
l a)  Auch  hier  gibt  es  natürlich  Ausnahmen.
2 )  Nr.  1/1914.  Diese  Zeitschrift,  herausgegeben  von  vr.  Benno  Jarosl
  a  w,  welche  zur  Klärung  der  Konsumentenfrage  so  notwendig  gewesen  wäre,
mußte  leider  ihr  Erscheinen  schon  im  ersten  Jahre  wieder  einstellen.
2 )Holyoake-Häntschke,  a.  a.  O.  S.  64.
        <pb n="164" />
        Verkaufspersonal  eines  süddeutschen  Filialbetriebs  heißt  es  unter
dem  Punkte  „Bedienung":  „Das  Verhalten  gegenüber  der  Kundschaft
muß  stets  ein  zuvorkommendes,  freundliches,  sittlich  gutes  sein  und
ist  den  Kunden  bei  Betreten  des  Ladens  sofort  die  vollste  Aufmerksamkeit ­
  zu  schenken."
In  den  Anweisungen  eines  anderen  Filialbetriebes  heißt  es
darüber:  „Gegen  die  Kundschaft  muß  die  größte  Rücksicht  gebraucht
werden".  Aehnlich  lauten  auch  die  Bestimmungen  in  den  Geschäftsanweisungen ­
  anderer  Filialbetriebe,  soweit  ich  Einblick  in  solche  erhalten ­
  konnte.  Sie  bringen  also  wenig  von  dem  zum  Ausdruck,  was
der  Bedienung  in  anderen  Erwerbsgeschäften  so  eigen  ist:  Uebergroße
Höflichkeit,  schmeichelnde  Redensarten,  Zureden  usw&amp;gt;)  Immerhin
unterscheidet  sich  die  Anordnung  wesentlich  von  der  der  Konsumgenossenschaften.^) ­
  Die  entsprechende  Bestimmung  in  den  Geschäftsanweisungen
  hat  in  der  Regel  folgenden  Wortlaut:
Beim  Warenverkauf  hat  das  Verkaufspersynal  in  sauberer  Kleidung  die
Mitglieder  der  Reihe  nach  anständig  und  höflich  zu  bedienen.  Kinder
dürfen  nicht  zugunsten  Erwachsener  länger  warten.
Eine  streng  durchgeführte  Bedienung  „der  Reihe  nach"  kennt
man  nur  in  der  konsumgenossenschaftlichen  Güterverteilnng.  Die
Gründe,  die  zu  einer  verschiedenartigen  Bedienung  führen,  sind  mannigfaltig. ­
  Zuweilen  ist  es  das  allgemeine  Ansehen  der  Person,  das
dem  Verkäufer  Respekt  einflößt;  noch  mehr  aber  wird  es  davon  abhängen, ­
  ob  der  betreffende  Käufer  ein  guter  Kunde  ist,  besonders  ob
er  bar  bezahlt.
Im  Konsumverein  kennt  man,  von  wenigen  Ausnahmen  abgesehen, ­
  nur  die  Barzahlung.  Ein  Konsumgenossenschafter  schreibt
mir  darüber:  Das  System  der  Barzahlung  entkleidet  im  Konsumverein ­
  den  Konsumenten  aller  wirtschaftlichen  Vorteile,  die  der  einzelne ­
  vielleicht  gegenüber  anderen  besitzen  könnte;  vor  dem  Ladentisch
steht  nur  das  Mitglied,  das  mit  gleicher  Kulanz  bedient  zu  werden
Anspruch  hat,  ob  es  nun  reich  sei  oder  arm.
Um  eine  Bedienung  dieser  Art,  d.  h.  der  Reihe  nach,  zu  ermöglichen, ­
  verlangt  man  in  manchen  Vereinen,  daß  die  Mitglieder  die
zu  entnehmenden  Artikel  in  ein  besonderes  Buch,  das  „Einkaufsbuch"
*)  Es  bedarf  dagegen  keiner  Frage,  daß  die  Leitungen  der  privaten
Filialbetriebe  bestrebt  sind,  jene  Eigenschaften  bei  ihrem  Verkaufspersonal  durch
Selbstinteressierung  desselben  hervorzurufen,  was  teilweise  auch  mit  Erfolg
durchgeführt  wurde.
s)  Ganz  allgemein  betrachtet,  sind  die  Geschäftsanweisungen  der  privaten
Filialbetriebe  kategorischer  gehalten  als  die  der  Konsumvereine.  Der  Klassenunterschied ­
  kommt  bei  jenen  mehr  zum  Ausdruck.
        <pb n="165" />
        162

(besser  Entnahmebuch)  eintragen  und  dieses  beim  Betreten  des
Ladens  in  einen  dazu  bestimmten  Kasten  legen.  Bei  der  Bedienung
wird  dann  das  unterste  Buch  immer  zuerst  vom  Vcrteilungspersonal
herausgenommen.  Ausnahmen  davon  gibt  es  natürlich  auch  hier,  doch
sind  dafür  andere  Gründe  maßgebend  als  im  Erwerbsgeschäft,  so  z.  Bwenn
  ein  Mitglied  nur  einen  Artikel  verlangt,  der  vielleicht  nicht
einmal  abgewogen  zu  werden  braucht.  Das  vorherige  Eintragen  in
ein  besonderes  Entnahmebuch  gibt  auch  der  Verteilerin  die  Möglichkeit, ­
  Artikel,  die  zusammen  liegen,  zusammen  zu  holen.  Sie
ist  nicht  gezwungen,  verschiedene  Male  an  dieselbe  Stelle  zu  laufen,
wie  das  sonst  der  Fall  ist.  Das  bedeutet  eine  nicht  geringe  Kostenersparnis. ­
  Das  Eintragen  der  gewünschten  Bedarfsartikel  zu  Hause
hat  auch  die  Folge,  daß  die  Mitglieder  gezwungen  sind,  ehe  sie  zur
Abgabestelle  gehen,  über  das  nachzudenken,  was  sie  überhaupt
der  Verteilungsstelle  entnehmen  wollen.  Nach  Irma  Wolfs  scheint
das  sonst  nicht  immer  der  Fall  zu  sein:  „Wie  die  Zeit  des  Einkaufens
nicht  der  Ueberlegung  wert  erscheint,  so  gibt  man  sich  vorher  auch
nicht  die  nötige  Mühe,  genau  zu  überlegen,  was  man  einkaufen  will
oder  äußert  sich  im  Geschäft  nicht  genau  darüber,  wie  der  betreffende
Gegenstand  sein  soll"?)  Ein  weiterer  Vorteil  für  den  Konsumverein
besteht  darin,  daß  durch  das  vorherige  Eintragen  nicht  so  manches
vergessen  wird,  das  dann  später  beim  nächsten  Kleinhändler  geholt ­
  wird.
Wenn  in  den  Konsumvereinen  zuweilen  darüber  geklagt  wird,
daß  das  Verteilungspersonal  nicht  freundlich  und  entgegenkommend ­
  genug  sei  —  hier  haben  wir  also  das  gerade  Gegenteil
der  Verhältnisse  in  den  Erwerbsgeschäften  —,  so  beruht  das  wohl
darauf,  daß  das  allgemeine  Bildungniveau  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Angestellten  ziemlich  niedrig  ist.  Das  Personal  entstammt,
lote  wir  gesehen  haben,  durchweg  den  untersten  Schichten.  Mit  dem
allgemeinen  Aufsteigen  der  niederen  Klassen  und  mit  Rücksicht  darauf,
daß  die  Konsumgenossenschaften  den  Bildnngsstand  ihres  Personals
durch  Wort  und  Schrift  immer  mehr  zu  heben  suchen,  dürfte  aber
dieser  Uebelstand  zurücktreten  und  allmählich  verschwinden.  Jedenfalls ­
  ist  er  nicht  darin  zu  suchen,  daß  sich  in  der  Konsumgenossenschaft
zwei  gleichberechtigte  Genossen  in  den  Personen  der  Verteiler  und
Entnehmer  gegenüberstehen.  Der  Uebelstand  liegt  nicht  im  Wesen
des  organisierten  Konsums  selbst,  sondern  ist  eine  wirtschaftlich  beb)

  Arch.  f.  SozW.  12,  894.  Die  Verfasserin  hat  besonders  die  Frauen
der  besseren  Stände  im  Auge.  Es  dürfte  aber  auch  auf  die  anderen  zutreffen.
        <pb n="166" />
        163

gründete  soziale  Erscheinung,  die  nur  vorübergehenden  Charakter
trägt.
Das  Prinzip  der  freien  Konkurrenz  hat  dazu  geführt,  daß  die
Erwerbsgeschäfte  sich  in  dem  Entgegenkommen  gegenüber  der
Kundschaft  überbieten.  Heute  hat  sich  der  Käufer  bereits
daran  gewöhnt;  er  stellt  die  unglaublichsten  Forderungen.  Es  gibt
nicht  selten  Käufer,  die  bei  einem  Kauf  von  wenigen  Pfennigen  oder
Groschen  verlangen,  daß  man  ihnen  die  Ware  zuschicke,  sogar  bis
in  entfernt  gelegene  Vorstädte  hinaus.  Die  Konsumgenossenschaft
konnte  und  wollte  hier  nicht  mitmachen.  Sie  gibt  den  Konsumenten
mehr  Rechte,  sie  legt  ihnen  aber  auch  mehr  Pflichten  auf.
Die  Rechte  des  organisierten  Konsumenten  bestehen  darin,  daß  er
aus  der  Generalversammlung  seine  Wünsche  geltend  machen  kann,
daß  er  über  alle  Neuerungen  mitbeschließen  kann.  Er  stellt  seine
Funktionäre  (Aufsichtsräte  usw.)  an,  die  den  von  ihm  selber  geschaffenen ­
  Apparat  kontrollieren  und  die  ihm  darüber  Bericht  erstatten.
Er  kann  am  Ende  des  Jahres  einen  Bericht  verlangen  über  die  Tätigkeit ­
  der  gesamten  Verwaltung,  über  die  zahlenmäßigen  Resultate
seines  investierten  Kapitals  usw.  Im  Geschäftsbericht  wird  ihm  auch
mitgeteilt,  weshalb  er  in  diesem  Geschäftsjahr  mehr  resp.  weniger
für  diesen  oder  jenen  Artikel  hat  bezahlen  müssen.  Er  hört  dabei  von
Kartellen  und  Trusts,  von  brasilianischer  Kaffeevalorisation,  von
Mißernten  und  Transportschwierigkeiten.  Es  wird  ihm  auch
mitgeteilt,  wie  die  Güter  hergestellt  werden,  wieviel  Leute  daran  beteiligt ­
  sind  und  welchen  Lohn  sie  beziehen.  Aus  dem  Geschäftsbericht
kann  er  auch  in  der  Regel  ersehen,  ob  er  zu  derselben  sozialen  Schicht
gehört  wie  die  anderen,  die  mit  ihm  zusammen  ihre  Bedarfsgüter
entnehmen,  oder  ob  sie  einer  höheren  oder  niederen  Schicht  angehören.
Bon  alledem  erfährt  der  Käufer  im  Erwerbsgeschäft  nichts  oder  nur
wenig.  Sicherlich  hat  hier  der  organisierte  Konsument  einen  Vorteil,
der  nicht  za  unterschätzen  ist.  Daß  auch  der  Käufer  in  Privatgeschäften
dies  zu  schätzen  weiß,  geht  daraus  hervor,  daß  er  in  der  allerneuesten
Zeit  versucht,  einen  größeren  Einfluß  auf  seinen  Warenvermittler
zu  gewinnen  und  sogar  eine  gewisse  Kontrolle  über  ihn  auszuüben.
Ich  denke  da  besonders  an  die  Konsumentenbewegung  in  Oesterreich.
Den  größeren  Rechten  der  Konsumenten  stehen  aber  auch  größere
Pflichten  gegenüber.  In  einer  gedruckten  Mitteilung  an  die  Mitglieder ­
  des  im  Reichsverbande  organisierten  Vereins  „Eintracht"  in
Köln  heißt  es  z.  B.:  „Unsere  Mitglieder  bitten  wir,  durch  freundliches ­
  Entgegenkommen  dem  Verkaufspersonal  seine  Arbeit  möglichst
zu  erleichtern".  Ein  anderer  Verein  bittet  seine  Mitglieder,  in  ihrem
        <pb n="167" />
        164

eigenen  Interesse  „Einkäufe"  gleich  in  größeren  Mengen  zu  machen
und  nicht,  wie  es  häufig  geschehe,  am  Tage  mehrere  Male  nur  einzelne ­
  Artikel  zu  holen.  Dadurch  würde  viel  Arbeit  gespart.  In  einem
der  ersten  deutschen  Konsumvereine,  der  „Ermnnternng"  in  Chemnitz,
war  es  sogar  verboten,  an  einem  Abend  zweimal  Bedarfsgüter  in
der  Genossenschaft  zu  entnehmen.  Typisch  für  die  Welt  des  organisierten ­
  Konsums  ist  auch  folgender  Fall.  Die  im  Zentralverbande
organisierte  Konsumgenossenschaft  „Hoffnnng"  in  Köln  unterbreitet
ihren  Mitgliedern  nachstehenden  Wunsch:
Durch  die  Eröffnung  der  Verkaufsstelle  in  der  Taubenstraße  wurde  die
Verkaufsstelle  in  der  Bleichstraße  bedeutend  entlastet,  die  Verkaufsstelle  in  der
Danzierstraße  dagegen  wenig  oder  gar  nicht.  Im  Hinblick  darauf,  daß  die
Räumlichkeiten  in  der  Danzierstraße  sehr  beschränkt  sind,  bitten  wir  unsere
Mülheimer  Mitglieder  in  der  Nähe  der  beiden  genannten  Verkaufsstellen,  ihre
Einkäufe  möglichst  in  der  Bleichstraße  niachen  zu  wolsen.  Es  liegt  dies  im
Interesse  der  Mitglieder,  da  bei  einer  zweckmäßigen  Verteilung  des  Umsatzes
die  Abfertigung  der  Käufer  eine  beschleunigtere  ist.
Im  Konsumverein  Basel  hat  man  die  Mitglieder  daran  geivöhnt,
den  größten  Teil  ihrer  Milch  aus  den  Verteilungsstellen  zu
beziehen,  da  das  eine  große  Kostenersparnis  für  den  Verein  und  damit
für  das  einzelne  Mitglied  bedeutet.  Auf  die  Hauslieferungen  im  allgemeinen ­
  komme  ich  noch  zu  sprechen.
Ein  süddeutscher  Konsumverein  bittet  seine  Mitglieder,  die  leeren
Bierflaschen  stets  pünktlich  und  in  sauberem  Zustande  an  die  Verteilungsstellen ­
  zurückzugeben.  Ferner  macht  er  seine  Mitglieder  darauf
aufmerksam,  daß  mißbräuchliche  Benutzung  evtl,  gerichtlich  verfolgt
würde.
Einzelne  Vereine  haben  besondere  „Verkehrsordnungen"  für  den
Verkehr  mit  ihren  Mitgliedern  herausgegeben.  Doch  scheint  das
nicht  überall  angebracht  zu  sein.  Ein  vorbildlicher  Konsumverein  teilt
mir  auf  meine  Anfrage  darüber  mit:  Verkehrsordnungen  für  unsere
Mitglieder  haben  wir  nicht.  Solche  sind  in  der  Großstadt,  wo  man
in  Warenhäusern  und  Großhandelsgeschäften  die  denkbar  größte
Leichtigkeit  im  Einkauf  haben  muß,  auch  nicht  angebracht.
Hier  sehen  wir  also,  wie  die  starke  Konkurrenz  der  Neugebilde
im  Detailhandel  nicht  gestattet,  in  den  Konsumvereinen  den  Bogen
allzu  straff  zu  spannen.  Es  ist  übrigens  anzunehmen,  daß  bei  dem
weiteren  Ausbau  des  Konsumgenossenschaftswesens  die  Anforderungen
an  die  Mitglieder  nicht  gesteigert  werden,  sondern  daß  man  im  Geigenteil ­
  den  Entnehmern  alle  möglichen  Bequemlichkeiten  bieten  wird/)

7 )  Z.  B.  Wochenbedarfslieferungen  von  „Kolonialwaren"  ins  Haus  usw.
        <pb n="168" />
        165

ohne  jedoch  die  unökonomischen  Verhältnisse  in  den  Erwerbsgeschäften
nachzuahmen.
Dadurch,  daß  im  Konsumverein  Zeit,  Ort  und  Form  der  Entnahme ­
  von  Bedarfsartikeln  nicht  ganz  der  Willkür  der  Konsumenten
überlassen  sind,  sondern  auch  der  Produzent  (hier  die  Verwaltung)
einen  gewissen  Einfluß  darauf  hat,  hat  es  im  Konsumverein  ermöglicht, ­
  die  Nachteile  der  sogenannten  stillen  G  e  s  ch  ä  f  t  s  st  u  n  d  e  n
etwas  zu  mildern.
Die  stillen  Geschäftsstunden  machen  sich  im  Konsumverein  in
stärkerem  Maße  bemerkbar  als  in  den  Privatgeschäften,  was  sich  aus
dem  einseitig  zusammengesetzten  Abnehmerkreis  der  Konsumgenossenschaften ­
  erklärt.  Die  meisten  Mitglieder  sind  den  Tag  über  vollauf
beschäftigt  und  machen  ihre  Haupteinkäufe  erst  gegen  Abend.  Besonders ­
  konzentriert  sich  die  Bedarfsdeckung  auf  die  Lohnzahlungstage, ­
  speziell  auf  Freitag  und  Samstag  abend.  In  vielen  Vereinen
hat  man  deshalb,  um  eine  schnellere  Bedienung  an  den  genannten
Tagen  zu  ermöglichen,  die  Bestimmung  erlassen,  daß  es  sehr  erwünscht ­
  sei,  wenn  die  Mitglieder  ihre  Bestellungen  mitsamt  den
Körben  schon  morgens  oder  sogar  einen  ganzen  Tag  vorher  bringen,
damit  die  Verteilungsgüter  in  den  stillen  Geschäftsstunden  schon
bereitgestellt  werden  können.  Ferner  werden  die  Mitglieder  immer
wieder  darauf  hingewiesen,  soweit  es  möglich  ist,  in  den  ersten  Wochentagen ­
  vormittags  oder  am  ftühen  Nachmittag  ihre  Bedarfsgüter
zu  entnehmen.  Diese  absichtlichen  Einschränkungen  der  Konsumentenwillkür, ­
  die  im  Erwerbsgeschäft  wenigstens  bei  der  heutigen  Ordnung
der  Dinge  nur  sehr  schwer  durchführbar  wäre,  haben  sich  zum  Teil
in  den  Konsunivereinen  schon  gut  eingebürgert.  Allerdings  haben
diese  Maßnahmen  nicht  genügt,  um  den  Uebelstand  ganz  zu  beseitigen. ­
  Wie  in  den  Privatgeschäften  ist  es  auch  in  den  Konsumgenossenschaften ­
  üblich,  die  stillen  Geschäftsstunden  durch  Abpacken
der  Güter  auszufüllen.  Sicherlich  wäre  das  wenig  ökonomisch,
wenn  hier  nicht  besondere  Umstände  vorlägen,  denn  die  Packerinnen
im  Zentrallager  würden  es  viel  billiger  tun.  Bei  Kaffee  ist  es  sogar
kaum  durchführbar,  da  die  Qualität  des  Kaffees  einbüßen  würde.
Für  diesen  Artikel  hat  man  denn  auch  maschinelle  Verpackungseinrichtungen
  im  Zentrallager  eingeführt.  Durch  eine  Kombination  von
Abwiegen,  Abpacken  und  Herstellen  der  Tüten  ist  es  gelungen,  zirka
30  Tüten  Kaffee  in  der  Minute  abgabefertig  zu  machen.  Bei  anderen ­
  Artikeln  ist  das  Abpacken  am  Zentrallager  aus  praktischen
Gründen  weniger  empfehlenswert.  Mehl  z.  B.  in  abgepacktem  Zustande ­
  stapelt  sich  sehr  auf,  und  die  Tüten  gehen  auch  leicht  auf.
        <pb n="169" />
        166

Es  gibt  ferner  noch  eine  Reihe  von  anderen  Maßnahmen,  um
dem  Uebel  der  stillen  Geschäftsstunden  zu  steuern.  Wie  allgemein
üblich,  läßt  man  die  Zeit  durch  Putzen  der  Wagen,  Maße,  Regale
usw.  ausfüllen.  Man  stellt  weniger  Verteilerinnen  an  als  es  für
den  Abend-  und  Lohntagsverkehr  eigentlich  nötig  wäre  ,und  bedient
sich  dafür  einer  oder  mehrerer  Aushilfen.  Auch  die  Abgabe  von
frischem  Gemüse,  wodurch  die  Mitglieder  bereits  vormittags  in  die
Abgabestelle  gelockt  werden,  ist  ein  Mittel  zur  Abhilfe;  ferner  das
Schließen  der  Abgabestellen  zwischen  ein  und  drei  Uhr  in  manchen
Vereinen.  Aus  den  vielen  Maßnahmen,  die  getroffen  werden,  geht
jedenfalls  hervor,  wie  unangenehm  der  Uebelstand  empfunden  wird.
Wer  in  eine  konsumgenossenschaftliche  Verteilungsstelle  tritt,
dem  muß  es  auffallen,  daß  ungeheuer  viel  Kinder  Bedarfsgüter
entnehmen.  Es  gibt  Verteilungsstellen,  wo  5Q  Prozent  und  mehr
der  umgesetzten  Güter  von  Kindern  entnommen  wurden.  Der  Prozentsatz ­
  würde  noch  höher  sein,  wenn  man  die  Zahlen  der  einzelnen ­
  Güterentnahmen  berücksichtigt  hätte,  anstatt  den  Gesamtumsatz, ­
  da  die  größeren  Quantitäten  in  der  Regel  von  Erwachsenen
geholt  werden.  Auch  diese  Erscheinung  hat  teilweise  ihren  Grund
darin,  daß  die  meisten  Mitglieder  der  unteren  Schicht  angehören.
Sie  haben  wenig  Zeit,  selbst  zu  kommen,  ein  Dienstmädchen  können
sie  nicht  schicken,  und  so  müssen  eben  die  Kinder  gehen.  Weiter
scheint  es  auch  an  dem  größeren  Vertrauen  zu  liegen,  daß  man  dem
indirekt  selbst  angestellten  Verteilungspersonal  des  eigenen  Unternehmens ­
  entgegenbringt.  ,  Es  soll  ja  in  Erwerbsgeschäften  vorkommen, ­
  wenn  auch  vielleicht  selten,  daß  man  Kinder  in  Quantum
und  in  Qualität  schlechter  behandelt  als  Erwachsene.  Derartiges  verträgt ­
  sich  nicht  mit  dem  konsumgenossenschaftlichen  Charakter.  Würde  es
aber  vorkommen,  so  wäre  das  Beschwerderecht  bei  einem  großen  Teil
der  unteren  Schicht  im  Konsumverein  weit  größer  als  im  Erwerbsgeschäft, ­
  wo  der  Käufer  vielfach  dem  Verkäufer  durch  Borgwirtschaft
verschrieben  ist.
Es  war  mir  interessant,  daß  Holyoake  bereits  in  Rochdale
die  verhältnismäßig  große  Entnahme  von  Bedarfsgütern  durch  Kinder ­
  konstatierte  und  darüber  in  seiner  Geschichte  der  Pioniere  von
Rochdale  wie  folgt  schreibt:
„Anderswo  sendet  man  Kinder  nicht  gern  in  die  Materialwarenläden,
wenn  es  möglich  ist,  Erwachsene  zu  schicken,  denn  es  ist  bekannt,  daß  die
Händler  den  Kindern  in  die  Hände  stecken,  was  sie  wollen.  Daß  eine  große
Anzahl  Kinder  in  die  Genossenschaftsläden  geschickt  werden,  um  Einkäufe  zu
machen,  ist  ein  ehrenvoller  Beweis  des  Vertrauens,  welches  man  zu  der
Genossenschaft  hat."
        <pb n="170" />
        Der  Konsumverein  hat  dem  Umstand,  daß  soviele  Kinder  Güter
entnehmen,  dadurch  Rechnung  getragen,  daß  er  dem  Verteilungspersonal ­
  empfiehlt,  bei  Kindern  besondere  Obacht  darauf  zu  haben,
daß  ihnen  die  gewünschten  Bedarfsartikel  direkt  übermittelt  und  nicht
erst  auf  den  Ladentisch  gelegt  werden.  Kinder  müssen  besonders  sorgfältig ­
  bedient  werden,  so  lautet  die  Bestimmung  in  manchen  Vereinen. ­
  Anderseits  aber  bittet  man  die  Eltern,  zu  kleine  Kinder  nicht
zu  schicken.  Viele  unliebsame  Reklamationen  würden  dadurch  vermieden ­
  werden.
X.  Die  Verteilung  der  Hauslieferungsgüter.
Anschließend  an  die  Usancen  des  erwerbsmäßigen  Warenvertriebs ­
  ist  man  auch  in  der  konsumgenossenschaftlichen  Güterverteilung ­
  zur  Hauslieferung  bestimmter  Artikel  übergegangen.  Dagegen
kennt  man  die  Hauslieferung  für  alle  Warensorten  nur  in  einzelnen
Vereinen,  und  auch  da  nur,  wenn  der  für  Hauslieferungen  festgesetzte
Minimalbetrag  von  vielleicht  10  M.  erreicht  wird.  Das  ist  besonders
in  den  Vereinen  der  Fall,  die  auch  viele  bürgerliche  Elemente  zu
ihren  Mitgliedern  zählen.
Als  eigentliche  Hauslieferungsartikel  kommen  in  Frage:  Milch,
Bäckereiprodukte,  Brennmaterialien,  Kartoffeln
und  Getränke.  Der  Allgemeine  Konsumverein  in  Basel  kennt
auch  die  Hauslieferung  für  P  e  t  r  o  l  e  u  m.  Die  Gründe,  die  zur
Hauslieferung  führen  können,  sind  ganz  verschieden.  Bei  Milch  und
Bäckereiprodukten  handelt  es  sich  um  Gegenstände  des  täglichen ­
  Bedarfs,  die  sich  nicht  gut  konservieren  lassen  und  die  man  jeden
Tag  frisch  bezieht.  Diese  Regelmäßigkeit  des  Bedarfs  war  für  Bäcker
und  Milchhändler  verlockend  genug,  die  Bedarfsdeckung  durch  Haus--lieferung
  vorzunehmen.  Anderseits  war  es  die  Bequemlichkeit  der
Konsumenten,  die  zur  Hauslieferung  der  beiden  Produkte  führte.  Zu
der  Zeit,  wo  man  Milch  und  Brötchen  nötig  hat,  ist  die  Hausfrau
in  der  Regel  noch  nicht  in  Toilette.  Bei  Milch  kommt  der  besondere
Umstand  hinzu,  daß  dieses  Produkt  von  außen  in  die  Stadt  eingeführt ­
  wird.  Der  ursprüngliche  Lieferant  —  so  ist  es  vielfach  auch
heute  noch  —  war  der  Urproduzent,  also  der  Milch  bau  er,  dessen  Berufsnamen ­
  man  vielfach  auf  den  Milch  Händler  übertragen  hat.
Der  Milchbauer  aber  hatte  kein  Domizil  in  der  Stadt,  weshalb  er
mittels  Handkarren  oder  Wagen  seine  Kundschaft  mit  Milch  versorgte. ­
  Sicherlich  ist  das  für  Milch  der  ursprüngliche  Grund  der
Hauslieferung  gewesen.
        <pb n="171" />
        168

Bei  Brennmaterialien,  Kartoffeln  und  Getränken
liegt  die  Sache  anders.  Aus  verschiedenen  Gründen  bezieht  ein
großer  Teil  der  Konsumenten  diese  Bedarfsgüter  auf  Vorrat.  Es
handelt  sich  also  um  größere  Mengen,  die  geliefert  werden  müssen.
Für  die  einzelnen  Konsumenten  würde  es  da  zu  umständlich  sein,  die
Spedition  selbst  zu  übernehmen,  weshalb  der  Lieferant  die  Hauslieferung ­
  organisiert  hat.
Das  Moment,  seinen  Kunden  „entgegenzukommen",  hat  natürlich ­
  zur  Einführung  aller  Hauslieferungen  wesentlich  beigetragen.
In  der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung,  wo  man
alles  auf  die  einfachste  ökonomische  Formel  zu  bringen  sucht,  haben
sich  auch  in  bezug  auf  die  Hauslieferungsfrage  Besonderheiten  herausgebildet, ­
  die  ich  in  folgendem  bei  der  Behandlung  der  einzelnen
Artikel  noch  streifen  werde.  Dort  werde  ich  auch  vou  den  Schwierigkeiten ­
  der  konsumgenossenschaftlichen  Hauslieferungen  zu  sprechen
haben.
Die  Milch  Verteilung.  Die  Vermittlung  von  Milch  haben
erst  wenige  Konsumvereine  in  eigene  Regie  genommen?)  Milch  ist
bekanntlich  ein  schwer  zu  behandelnder  Artikel,  der  leicht  verdirbt.
Weitere  Schwierigkeiten  erwachsen  aus  dem  schwankenden  Milchertrag ­
  der  Kühe,  weshalb  es  nötig  ist,  besondere  Regulierstellen,
Molkereien,  einzurichten,  wozu  kleine  Vereine  naturgemäß  nicht  imstande ­
  sind?)  Dazu  konimt,  daß  den  Prinzipien  der  Konsumgenossenschaften ­
  gemäß  nur  hygienisch  einwandfreie  Milch  geliefert  werden
darf  und  außerdem  Schaffung  humaner  Arbeitsbedingungen  eine  der
ersten  Pflichten  konsumgenossenschaftlicher  Tätigkeit  ist.  Gerade  die
beiden  letzten  Momente  haben  viele  große  Vereine  von  der  Milchlieferung ­
  bis  jetzt  noch  ferngehalten?)
Die  Verteilung  der  Milch  wird  von  einzelnen  Vereinen  selbst
übernommen,  andere  Vereine  überlassen  die  Verteilung  den  Lieferanten. ­
  Das  letztere  trifft  z.  B.  auf  den  Bielefelder  Konsumverein
zu.  Von  denjenigen,  die  die  Verteilung  selbst  übernehmen,  kann  es
direkt  oder  durch  die  Verteilungsstellen  oder  ans  beide  Arten  geschehen.
Der  Konsumverein  „Eintracht"  in  Essen  kennt  nur  die  direkte  Milchlieferung, ­
  und  zwar  in  die  Häuser  der  Mitglieder.  Dieser  Verein  hat

*)  Am  weitesten  geht  darin  die  Konsumgenossenschaft  „Produktion"  in
Hamburg,  die  einen  Teil  der  Milch  auf  ihrem  Landgute  selbst  produziert.
2 )  Vgl.  S.  38.
3 )  Die  Konsumvereine  Mannheim  und  Frankfurt  a.  M.  suchen  durch  Beteiligung ­
  an  „Milchzentralen"  einen  Einfluß  auf  die  Milchlieferung  zu  gewinnen. ­
        <pb n="172" />
        169

eine  Molkerei  in  Legden,  wo  die  von  Bauern  gelieferte  Milch  gereinigt,
  pasteurisiert  und  gekühlt  wird.  Sie  gelangt  dann  mittels
besonderer  Wärmeschutzwagen  nach  Essen,  wo  sie  von  etwa  40  Milchverteilern ­
  den  Mitgliedern  zugestellt  wird.  Die  Milchverteiler  werden
nach  tariflichen  Sätzen  entlohnt  und  erhalten  Ferien  unter  Fortbezahlung ­
  des  Lohnes.  Es  gibt  keinen  gleichgearteten  Milchvertrieb,  der
unter  ähnlichen  mustergültigen  Bedingungen  arbeitet.  Der  Essener-Verein
  ist  für  die  Milchversorgung  vorbildlich.  —  Der  Konsumverein
Mühlhausen  i.  Elf.  (Zentralverband)  liefert  ebenfalls  die  Milch  in  die
Häuser  der  Mitglieder  durch  eigene  tariflich  entlohnte  Milchverteiler.
Besonders  gut  entwickelt  ist  die  Milchverteilung  im  Basler
Konsumvereins)  Sie  ist  anders  als  in  den  deutschen  Städten.  Die
Mitglieder  der  Basler  Konsumgenossenschaft  hat  man  daran  gewöhnt,
ihre  Milch  zum  größten  Teil  in  den  Abgabestellen  zu  holen.  Es
hat  dies  für  die  Mitglieder  den  Vorteil,  daß  sie  die  Milch  in  beliebigen ­
  Mengen  holen  können  und  nicht  an  eine  bestimmte  Zeit
gebunden  sind.  Die  Milch  wird  offen  in  den  Lokalen  ausgemessen.
Außerdem  besteht  noch  die  „Hausspedition",  durch  welche  etwa  ein
Viertel  der  Milch  vermittelt  wird.  Am  Wagen  kostet  dia  Milch
einen  Centime  mehr  als  in  den  Verteilungsstellen,  da  natürlich  durch
die  Hauslieferung  erhebliche  Kosten  entstehen.  Der  Milchfuhrmann
verteilt  mit  seinem  Wagen  durchschnittlich  800  Liter  pro  Tag.  Die
Ausgaben  betragen  für  ihn  ungefähr  14  Franken.
Mit  der  Hauslieferung  von  Milch  ist  auch  die  Lieferung  von
Rahm,  Käse  und  Butter  verbunden.  Die  Fuhrleute  werden  mit  dem
Betrage  der  übergebenen  Produkte  belastet;  jeden  Abend  müssen  sie
das  eingenommene  Geld  an  der  Milchkasse  abliefern.  Damit  sie  die
Mitglieder  nicht  übervorteilen,  werden  sie  in  bezug  auf  die  richtige
Abgabe  des  Maßes  kontrolliert.  Gutgewicht  wird  ihnen  bei  Milch
nicht  gewährt.
Da  beim  Milchgeschäfte  peinlichste  Sauberkeit  herrschen  muß,
so  verursacht  die  Reinigung  der  Milchgefäße  viel  Arbeit.  Die  Spülmaschinen ­
  sind  fast  ununterbrochen  in  Tätigkeit.
Von  den  100  000  Litern  Milch,  die  in  Basel  täglich  gebraucht
werden,  liefert  der  Allgemeine  Konsumverein  ungefähr  55  000  Liter,
was  einem  jährlichen  Gesamtumsatz  von  7  Millionen  Franken  und
einem  Umsatz  pro  Mitglied  von  200  Frankens  (Jahr  1912)  entspricht.

*)  Nach  einem  Referat  auf  dem  10.  ordentlichen  Genossenschaftstag  des
Zentralverbandes  in  Dresden  1913.
°)  Der  verhältnismäßig  sehr  hohe  Umsatz  ist  wohl  darauf  zurückzuführen,
        <pb n="173" />
        —  170  —
Die  Verteilung  von  Bäckereiprodukten.  Alle  größeren ­
  Konsumgenossenschaften  vermitteln  ihren  Mitgliedern  heute
Brot,  sehr  viele  auch  andere  Bäckereiprodukte.  Das  „Vereinsbrot",
welches  die  Konsumvereine  in  ihren  großartig  angelegten  Bäckereien
Herstellen,  ist  allgemein  beliebt.  Sogar  Nichtmitglieder  suchen  es
sich  durch  befreundete  Familien,  die  Mitglied  des  Konsumvereins  sind,
zu  beschaffen.  Es  werden  Umsätze  von  zirka  150  Mark  pro  Mitglied
erreicht;  die  meisten  Vereine  erzielen  allerdings  geringere  Umsätze.
Im  Durchschnitt  kann  man  100  Mark  pro  Mitglied  und  Jahr
rechnend)
Einige  Schwierigkeiten  hat  es  mit  der  Verteilung  von  kleinem
Weißgebäck  und  Konditoreisachen,  eine  Folge  des  zentralisierten
Produktionssystems  der  Konsumgenossenschaften.  Die  großen  Entfernungen, ­
  die  zu  überwinden  sind,  verursachen  hohe  Transportkosten.
Außerdeni  gilt  es,  die  Bäckereiprodukte  frisch  und  in  gutem  Zustande
zur  Verteilung  zu  bringen,  was  durch  den  weiten  Transport  erschwert
wird.  Vielleicht  dürfte  eine  neuerliche  Erfindung  für  Frischhaltung
von  Gebäck  —  vor  einiger  Zeit  war  die  Rede  davon  in  den  Zeitungen ­
  —  diese  Schwierigkeiten  überwinden  helfen.
Besonders  ist  es  aus  obigen  Gründen  schwierig,  die  Hauslieferung ­
  zu  organisieren.  Es  bedarf  einer  vorzüglichen  Organisation,
wenn  Bäckereiprodukte  den  Mitgliedern  in  die  Wohnung  getragen
werden  sollen.  Dieses  Austragen  ist  verhältnismäßig  teuer  und
verschlingt  häufig  den  gegenüber  dem  Brotgeschäft  etwas  günstigeren
Bruttoertrag.  Dieser  Umstand  hat  dahin  geführt,  daß  etliche  große
Konsumvereine  von  der  Weißbrotlieferung  außerhalb  der  Verteilungsstellen ­
  abgesehen  haben?)
Wo  Hauslieferung  nicht  besteht,  geschieht  die  Abgabe  von  Bäkkereiprodukten
  in  den  allgemeinen  oder  in  Spezialverteilung ­
  s  st  e  l  l  e  n.  So  hatte  die  „Produktion"  in  Hamburg  nach  dem
Geschäftsbericht  für  1912/13  allein  45  besondere  Brotabgabestellen.
Wo  Konditoreisacheu  zur  Verteilung  gelangen,  sind  besondere  Verteilungsstellen ­
  eine  Notwendigkeit.
Die  Verteilung  von  Kartoffeln  und  Brennmaterialien. ­
  Die  Vermittlung  dieser  in  Deutschland  so  wichtigen
Güter  macht  den  Konsumgenossenschaften  relativ  große  Schwierig?
keiten.  „Eines  der  undankbarsten  Geschäfte  ist  das  Kartoffelgeschäft,
daß  der  Basler  Konsumverein  alle  Schichten  der  Bevölkerung  umfaßt.  Auch
entnehmen  Wohl  Bäcker  usw.  ihre  Milch  im  Verein.
6 )  Adolf  Rupprecht,  a.  a.  O.  S.  88.
0  Adolf  Rupprecht,  a.  a.  O.  S.  122.
        <pb n="174" />
        171

wo  es  sich  darum  handelt,  den  Mitgliedern  die  Kartoffeln  „einzukellern", ­
  schreibt  der  Allgemeine  Konsumverein  Düsseldorf  in  seinem
letzten  Geschäftsbericht.
Einige  von  den  Schwierigkeiten  haben  die  Hauslieferungen  von
Kartoffeln  und  Brennmaterialien  gemeinsam.  Bei  beiden  handelt
es  sich  um  größere  Beträge,  so  daß  die  Durchführung  der  B  a  rz
  a  h  l  u  n  g  nicht  immer  leicht  ist.  Maßnahmen,  die  für  diese  Fälle
getroffen  werden,  lernten  wir  schon  früher  kennen.
Es  kommt  auch  häufig  vor,  daß  die  Fuhrleute  die  Besteller
nicht  zu  Hause  antreffen  und  so  oft  zwei-  oder  dreimal  anfahren
müssen,  um  ihre  Lieferungsgüter  los  zu  werden.  Das  ist  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Berufszugehörigkeit  der  meisten  Mitglieder  leicht  erklärlich. ­
  Immerhin  ließe  sich  hier  durch  eine  vervollkommnetere  Organisation ­
  manches  ändern.
Bei  Bezirkskonsumvereinen  ergibt  sich  die  weitere  Schwierigkeit,
daß  die  zerstreut  liegenden  auswärtigen  Verteiln  ugsst
  eilen  schlecht  zu  bedienen  sind.  Man  ist  auf  Sammelladungen
angewiesen;  auch  schließt  man  beispielsweise  bei  Kohlen  Lieferungsverträge ­
  mit  den  Kohlenhändlern  der  betreffenden  auswärtigen
Orte  ab.
Bei  den  Kartoffelhauslieferungen  kommt  es  leicht  zu  Klagen  über
geringe  Haltbarkeit  der  Kartoffeln,  was  teilweise  auf  ungeeignete ­
  Aufbewahrungsorte  zurückzuführen  ist.  In  einzelnen  Berichten ­
  über  die  Vermittlung  von  Kartoffeln  und  Brennmaterialien
wurde  auch  darauf  hingewiesen,  daß  die  Mitglieder  zu  spät  bestellen, ­
  so  daß  sich  der  Verein  nicht  rechtzeitig  genügend  eindecken ­
  kann.
All  das  hatte  die  Konsumgenossenschaft  Dortmund-Hamm  dazu
geführt,  die  Hauslieferung  von  Kartoffeln  aufzugeben  und  zu  alleiniger ­
  Abgabe  in  den  Verteilungsstellen  überzugehen.  Aber  auch
diese  Art  der  Versorgung  hatte  ihre  Mängel.  Vielfach  fehlte  es  an
den  notwendigen  Räumen  zur  Aufspeicherung  der  Kartoffeln,  und
den  Mitgliedern  fehlte  es  häufig  an  billigen  Transportgelegenheiten,
um  die  Kartoffeln  nach  Hause  zu  bringen.
Sicherlich  wird  die  allmähliche  Erziehung  der  Konsumenten
durch  die  Konsumgenossenschaften  den  meisten  der  genannten  Uebelstände ­
  abhelfen.  In  dieser  Beziehung  ist  schon  viel  erreicht  worden,
und  wahrscheinlich  werden  die  Konsumgenossenschaften  von  weiteren
erfreulichen  Resultaten  berichten  können.  Jedenfalls  suchen  die  Konsumgenossenschaften ­
  die  Kohlen-  und  Kartoffelvermittlung  immer
weiter  auszubauen,  zumal  es  sich  um  zwei  Artikel  handelt,  die  für
        <pb n="175" />
        172

den  Konsum  sehr  wichtig  sind.  Die  Kohlenvermittlung  dient  manchen
Vereinen  geradezu  als  Propagandamittel.
Zur  Verteilung  der  Kohlen  ist  noch  zu  bemerken,  daß  die  Kohlen
nicht  nach  Scheffeln,  sondern  nach  Gewicht  abgegeben  werden.  Das
geflügelte  Wort:  „Beim  Kohlenhandel  wird  nur  an  dem  verdient,
was  nicht  geliefert  wird,  existiert  für  uns  nicht",  schreibt  die  Konsumgenossenschaft ­
  „Befreiung"  in  Elberfeld.  Auch  in  sehr  vielen
privaten  Kohlenhandlungen  geschieht  heute  der  Verkauf  nach  Gewicht.
In  einzelnen  Vereinen  werden  den  Mitgliedern  Handwagen  unentgeltlich ­
  zur  Verfügung  gestellt.  So  ist  es  den  Mitgliedern  möglich, ­
  die  Kohlen  selbst  abzuholen,  wofür  sie  eine  Preisermäßigung
genießen.
Der  Breslauer  Konsumverein  hat  für  seine  vier  Kohlenlager  eine
geographische  Bezirkseinteilung  geschaffen.  Die  Bezirke
sind  wiederum  in  Zonen  eingeteilt,  wofür  besondere  Tarifsätze  bestehen?) ­
  In  diesen  Tarifsätzen  sind  auch  noch  andere  Momente  be-8
 )  Der  sehr  interessante  Tarif  mag  hier  wiedergegeben  werden.  Zuerst
ist  die  Bezirkseinteilung  mit  Straßen  und  Kohlenlager  angegeben.  Dann  folgt
wörtlich:
Für  jeden  Abfuhrbezirk  bestehen  drei  Zonen,  deren  Abgrenzung  aus  dem
in  den  Warenlagern  aushängenden  Kohlenabfuhrtarif  zu  ersehen  ist.
Die  Gebühr  für  Abfuhr  und  Abtrag  in  den  Keller,  nach  dem  Parterre
oder  I.  Stock  beträgt  nach

Zone  1:  bei  Entnahme  bis  500  kg

9  Pfgfür

  50  kg,

„  „  von  mehr  als  500  kg

7  „

„  50  kg.

Zone  2:  „  „  bis  500  kg

11  „

„  50  kg,

„  „  von  mehr  als  500  kg

9  „

,,  50  kg.

Zone  3:  „  „  bis  500  kg

12  „

„  50  kg,

„  „  von  mehr  als  500  kg

10  „

„  60  kg.

Vorstehende  Sätze  erhöhen  sich  für  den  II.  Stock  um  2  Pfg.,  III.  Stock

3  Vs  Pfg.,  IV-  Stock  6  Pfg.,  V.  Stock  7  Pfg.  und  für  die  Hinterhäuser  um
weitere  2  Pfg.  für  56  kg.
Bei  Abfuhr  ohne  Abtrag,  also  nur  Abschlag,  ermäßigt  sich  die  Gebühr
um  3  Pfg.  für  60  kg.
Für  Koks  beträgt  die  Abfuhrgebühr  innerhalb  des  Stadtbezirks  9  Pfg.
für  50  kg.
Die  Gebühr  für  Abtrag  beträgt  für  50  kg  in  den  Keller,  Parterre  und
I.  Stock  3  Pfg.,  II.  Stock  5  Pfg.,  III.  Stock  61/2  Pfg.,  IV.  Stock  8  Pfg.,
V.  Stock  10  Pfg.
Bei  den  außerhalb  Breslaus  gelegenen,  vorstehend  nicht  angeführten
Ortschaften,  ist  der  Abfuhrlohn  mit  dem  betreffenden  Lagerverwalter  besonders
zu  vereinbaren.
Jni  Winter  tritt  nach  starkem  Schneefall  eine  Erhöhung  der  Abfuhrlöhne
  ein,  welche  die  Verwalter  der  Kohlenniederlagen  bestimmen.
Auf  Trinkgeld  haben  die  Kohlenfahrer  selbstverständlich  keinen  Anspruch.
        <pb n="176" />
        173

rücksichtigt,  wie  Gewicht,  Stockwerke  usw.  Das  Ganze  stellt  eiu  fein
durchgebildetes  Tarifsystem  dar.
Die  Umsätze,  die  in  Brennmaterialien  in  den  deutschen  Konsumvereinen ­
  erzielt  werden,  sind  schon  heute  ganz  bedeutend.  Einzelne
Vereine  tun  sich  darin  ganz  besonders  hervor?)
Die  Verteilung  von  Getränken.  Die  Getränke,  welche
für  die  Hauslieferung  bei  den  Konsumgenossenschaften  in  Frage
kommen,  sind:  Bier,  Wein,  Limonade  und  Mineralwasser. ­
  Diese  Getränke  werden  aber  auch  und  zwar  in  der  Hauptsache ­
  in  den  Verteilungsstellen  abgegeben.  Es  hat  das  in  der  sozialen
Zusammensetzung  der  Konsumvereine  seinen  Grund.  Die  Mitglieder
beziehen  Getränke  meist  nur  in  kleinen  Quantitäten,  die  Kastenlieferung
  ist  seltener  als  bei  anderen  Konsumentenschichten.
Mineralwasser  und  Limonaden,  die  zur  Verteilung  gelangen,
stammen  meist  aus  der  „Eigenproduktion"  der  Konsumvereine.  Bier
wird  von  allen  größeren  Konsumgenossenschaften  selbst  abgefüllt.
Besondere  Arbeit  verlangt  die  Flaschenreinigung,  worin  die  Konsumgenossenschaften ­
  vorbildlich  sind.  Die  technisch  vollkommensten  Spülmaschinen ­
  gelangen  zur  Anwendung.
Es  wird  in  den  Konsumgenossenschaften  sehr  darüber  geklagt,
daß  die  leeren  Flaschen  von  den  Mitgliedern  noch  für  andere
Zwecke,  als  für  die  sie  ursprünglich  bestimmt  waren,  gebraucht  werden
und  dadurch  die  Reinigung  erschwert  wird.  Auch  wartet  man  oft
lange  mit  der  Rückgabe  der  Flaschen  oder  bringt  sie  überhaupt  nicht
zurück.  Das  veranlaßte  die  Konsumgenossenschaft  „Vorwärts"  in
Barmen  (Zentralverband)  im  vorigen  Jahre  dazu,  den  Bierpreis  pro
Halbliterflasche  um  1  Pfg.  zu  erhöhen.  In  einzelnen  Vereinen  hat
man  dadurch  dem  Uebel  abzuhelfen  gesucht,  daß  man  Pfandgclder
für  die  Flaschen  erhebt.
Bei  der  Hauslieferung  klagt  man  über  das  Abhandenkommen
von  Kasten.

o)  So  setzte  die  im  Verhältnis  zu  den  10-,  20-  und  30-Millionen-Vereinen
ziemlich  kleine  Genossenschaft  „Unterweser"  in  Bremerhaven  folgende  Quanten ­
  um:
10  Segler  mit  1866  Tons  engl.  Nußkohlen,
110  Waggons  mit  1578  Tons  Briketts,
47  Waggons  mit  665  Tons  Wests.  Hüttenkohle  usw.
Dieser  Verein  ist  damit  auch  der  größte  „Kohlenhändler"  in  den  Unterweserorten ­
  geworden.
Schloefser,  Me  konsnmgenossenschastliche  Gütervermittlimg.

12
        <pb n="177" />
        174

Mit  diesen  letzten  Bemerkungen  soll  den  Mitgliedern  der  Konsumvereine ­
  kein  besonderer  Vorwurf  gemacht  werden,  denn  es  handelt
sich  um  Erscheinungen,  mit  denen  man  mehr  oder  weniger  auch
in  den  Erwerbsgeschäften  zu  kämpfen  hat.
Xl.  Das  RollenmarkenMem  und  die  Auszahlung  der
Rückvergütung.')
Um  den  Umsatz  der  einzelnen  Mitglieder  am  Jahresschlüsse  für
die  Auszahlung  der  Rückvergütung  festzustellen,  ist  es  nötig,  auf
irgendeine  Weise  die  Höhe  der  Einzelumsätze  festzuhalten.  Ursprünglich ­
  trug  man  jede  Entnahme  in  ein  Kontobuch  ein,  zu  dem
der  Kontrolle  halber  ein  G  e  g  e  n  b  u  ch  geführt  werden  mußte,  was
sehr  umständlich  war.  Man  ging  deshalb  zur  Ausgabe  von  Gegenmarken ­
  über,  d.  h.  jeder  Entnehmer  erhielt  über  den  Betrag,  für
den  er  Bedarfsgüter  entnahm,  in  gleicher  Höhe  Marken  ausgehändigt.
Anfänglich  benutzte  man  Metallmarken,  die  aber  sehr  kostspielig
waren.  Später  führte  man  Pappmarken  ein.  Beide  Arten  von
Gegenmarken  verschmutzten  leicht  und  waren  hygienisch  zu  verwerfen.
Auch  war  es  sehr  zeitraubend,  die  Menge  der  verausgabten  Marken
festzustellen,  um  so  die  Kasseneingänge  zu  kontrollieren.  Das  führte
zur  Einführung  eines  anderen  Systems:  dem  Rollenmarkensystem. ­
  Man  hat  ihm  diesen  Namen  gegeben,  da  die  Marken  auf
Rollen  geliefert  werden,  und  zwar  befinden  sich  aus  jeder  Rolle
1000  Marken.  Die  Marken  sind  fortlaufend  numeriert,  so  daß
also  die  Höhe  der  Markenausgabc  leicht  festzustellen  ist.  Der  besseren
Handhabung  halber  führt  man  nicht  alle  Markenwerte,  sondern  nur
eine  gewisse  Anzahl.  In  der  Regel  hat  man  Marken  von  zwölf
verschiedenen  Sorten:  1-,  2-,  5-,  8-,  10-,  20-,  50-,  80-Pfg.-Marken,
sowie  1-,  2-,  3-  und  5-Mark-Marken.  Dieses  System,  das  Zwölfer-System,
  im  Gegensatz  zum  Zehner-  und  anderen  Systemen,  hat  sich
in  der  Praxis  am  besten  bewährt.
Die  Marken  sind  in  verschiedenen  Farben  gehalten.  Sie
tragen  außer  der  laufenden  Nummer  und  der  Wertangabe  noch  den
Namen  des  Vereins  und  oft  auch  die  Jahreszahl.  Damit  kein  Mißbrauch ­
  mit  Marken  aus  früheren  Jahren  getrieben  wird,  wechselt

Die  Angaben  über  das  Rollenmarkensystem,  soweit  ich  nicht  das  System
aus  eigener  Anschauung  kenne,  entnehme  ich  der  Broschüre  „Das  Rollenmarkensystem", ­
  wo  Heinrich  Kaufmann  dieses  System,  das  in  wenigen
Jahren  so  große  Verbreitung  gefunden  hat,  erläutert.  Siehe  auch  O  p  p  e  rmann
  und  Häntschke,  a.  a.  O.  S.  95  ff.
        <pb n="178" />
        175

man  in  manchen  Vereinen  nach  einem  gewissen  Zeitranm  mit  der
Farbe  der  Marken.  Ein  Handel  mit  Marken  ist  verboten.
Die  Rollenmarkenkasse  selbst  gibt  es  in  der  Form  eines
Kastens  mit  anfklappbarem  Deckel  und  in  Form  eines  Aufsatzpultes ­
  mit  einer  oder  zwei  Schubladen.  In  dem  Kasten  resp.  in
den  Schubladen  befinden  sich  12  kleinere  Fächer  entsprechend  der
Anzahl  der  Markensorten,  ferner  größere  Fächer  für  Geld,  kleine
Bücher,  Papiere  usw.  Die  nötigen  Marken  können  einfach,  da  sie
sich  auf  Rollen  befinden,  abgerollt  werden.  Zum  Festhalten  der
Marken  dient  ein  Gummi-  oder  ein  Messingstreifen  oder  auch  wie
bei  den  Markenkasten  eine  Holzklappe.  Bei  dem  Abreißen  der  Marken
muß  das  Verteilungspersonal  darauf  bedacht  sein,  an  Marken  soviel
wie  möglich  zu  sparen.  Es  sollen,  um  ein  Beispiel  anzuführen,  für
25  Pfg.  nicht  fünf  5-Pfg.-Marken,  sondern  eine  20-Pfg.-  und  eine
5-Pfg.-Marke  ausgegeben  werden.
Der  große  Vorzug  des  Systems  ist,  daß  die  Kasseneingänge
leicht  kontrolliert  werden  können.  Der  Lagerhalter  notiert
gegen  Abend  die  zuletzt  ausgegebenen  Markeuuummern  der  einzelnen
Markensorten.  Das  ermöglicht  ihm,  durch  eine  Multiplikation  der
Nummerndifferenzen  mit  dem  Markenwerte  und  nachfolgender  Addition ­
  der  gefundenen  Beträge  den  Kasseneingang  des  Tages  festzustellen ­
  und  den  Kassenbestand  auf  seine  Richtigkeit  zu  prüfen.  Man
bedient  sich  dazu  in  manchen  Vereinen  eines  mit  entsprechendem
Vordruck  versehenen  Heftes,  genannt  Rolleumarken-Abschlußheft,  wo
die  Zahleuergebuisse  festgehalten  und  dem  kontrollierenden  Vorstandsoder ­
  Aufsichtsratsmitglied  bei  der  Kassenkontrolle,  die  sehr  häufig
stattfindet,  vorgelegt  werden.  Für  das  kontrollierende  Organ  ist  es
so  verhältnismäßig  einfach  zu  prüfen,  ob  die  abgelieferten  Beträge
den  Eingängen  entsprechen,  und  ob  die  Markenkasse  überhaupt  richtig
geführt  wird.
Neben  dem  Rollenmarkensystem  kennt  man  in  den  Konsum-Vereinen
  auch  die  Registrierkasse,  die  aber  keine  bessere  Kontrolle ­
  gestattet  als  die  Rollenmarkenkasse.  Bor  allen  Dingen  stellt
sich  die  Rollenmarkeukasse  bedeutend  billiger  als  die  Registrierkasse.
Erstere  ist  auch  heute  bei  den  meisten  Vereinen  eingeführt.
Damit  die  Zahl  der  Marken  in  den  Händen  der  Mitglieder  nicht
ins  Ungeheuerliche  wächst,  was  am  Ende  des  Jahres  viele  Arbeit
bereiten  würde,  sollen  die  Marken  von  Zeit  zu  Zeit  —  es  ist  ein
bestimmter  Betrag,  in  der  Regel  20  Mark,  dafür  festgesetzt  —  gegen
irgendeine  Form  der  Quittung  eingetauscht  werden.  In  sehr  vielen
Vereinen  werden  für  den  Umtausch  kleine  Papierbeutel  ver-12"
        <pb n="179" />
        176

wandt,  in  dem  die  abgelieferten  Marken  in  der  festgesetzten  Höhe
bis  zum  Jahresschlüsse  aufbewahrt  werden.  Die  Zahl  der  gefüllten
Markenbeutel  müssen  mit  der  Anzahl  der  erteilten  Quittungen  übereinstimmen. ­
  Als  Quittung  wird  meist  entweder  ein  Schein  (Rückvergütungsschein) ­
  oder  eine  Marke  in  der  Höhe  des  abgelieferten
Markenbetrags  gegeben.  Die  Quittungsscheine  bzw.  Quittungsmarken
werden  von  den  Mitgliedern  am  Ende  des  Rechnungsjahres  in  der
Abgabestelle  oder  im  Kontor  abgeliefert  —  der  Verein  führt  darüber
eine  Notiz,  die  Rückvergütungsliste  —,  worüber  wiederum
nach  Prüfung  der  Beträge  in  vielen  Vereinen  Quittung  erteilt  wird?)
Diese  letzte  Quittung  dient  den  Mitgliedern  als  Ausweis  bei  der  Auszahlung ­
  der  Rückvergütung.  In  manchen  Vereinen  werden  Quittungsscheine ­
  und  Quittungsmarken  erst  am  Tage  der  Auszahlung
abgeliefert;  ein  nochmaliges  Quittieren  bleibt  dann  erspart.
Die  Auszahlung  der  Rückvergütung  selbst  erfolgt  entweder
im  Zentralbureau  oder  wie  bei  fast  allen  größeren  Vereinen  in  den
Abgabestellen.  Damit  der  Andrang  an  einzelnen  Tagen  nicht  zu
stark  wird,  werden  die  Mitglieder  nach  ihren  Nummern  oder  nach
dem  Alphabet  ans  die  verschiedenen  Auszahlungstage  verteilt.  In
Zeiten,  wo  der  Verkehr  in  den  Abgabestellen,  wie  z.  B.  an  Samstagen ­
  oder  in  den  Abendstunden,  sehr  stark  ist,  findet  in  der  Regel
keine  Auszahlung  statt.  Die  Auszahlungstermine  werden  am  Schluß
des  Geschäftsberichts  bekanntgegeben.  —  Die  ganze  Rückvergütung ­
  gelangt  nur  dann  zur  Auszahlung,  wenn  der  Geschäftsanteil
des  Mitgliedes  voll  eingezahlt  ist,  andernfalls  wird  ein  Teil  oder
auch  der  gesamte  Rückvergütungsbetrag  dem  Geschäftsanteil  zugeschrieben. ­
  Nicht  abgehobene  Rückvergütungen  werden  den
Mitgliedern  gutgeschrieben  oder  es  wird  ein  letzter  Auszahlungstermin ­
  angegeben,  an  dem  die  Rückvergütung  verfällt.
Im  Jahre  1913  wurde  in  den  deutschen  Konsumgenossenschaften
über  50  Millionen  Mark  an  Rückvergütung  ausbezahlt.  In  der
Regel  findet  die  Auszahlung  der  Rückvergütung  bei  Beginn  des

2 )  Da,  wie  wir  schon  sahen,  Marken  nur  in  bestimmten  Beträgen  (in
der  Regel  20  M.)  gegen  Quittungsscheine  bzw.  Quittungsmarken  eingetauscht
werden  können,  so  muß  notwendigerweise  am  Schlüsse  des  Jahres  fast  immer
ein  nicht  abgelieferter  Markenrest  bleiben.  Es  muß  deshalb  in  diesem  Falle
eine  Ausnahme  gemacht  werden,  indem  man  gestattet,  die  restierenden  Marken,
so  wie  sie  sind,  abzuliefern,  oder  indem  man  sie  gegen  kleinere  Quittungsscheine
  einlöst.  Sehr  häufig  hilft  man  sich  aber  damit,  daß  man  den  Mitgliedern ­
  gestattet,  die  restierenden  Marken  im  nächsten  Jahre  mit  anderen
Marken  zusammen  gegen  Quittungsscheine  oder  -marken  einzutauschen.
        <pb n="180" />
        177

Winters  statt,  sie  wirkt  dann  auf  die  Arbeiter  mit  ihren  kleinen
Haushaltsbndgets  doppelt  angenehm.  Sie  bildet  die  Weihnachtsfreude ­
  der  unteren  Konsumentenschichten.
XII.  Die  Kontrolle  der  Güterverteilung.
Die  Kontrolle  der  Bedarfsgüterverteilung  wird  zum  großen  Teil
vom  Vorstand  ausgeübt.  Als  o  b  e  r  st  e  s  Kontrollorgan,  das  wiederum ­
  den  Vorstand  kontrolliert,  hab  das  Gesetz  den  A  u  f  s  i  ch  t  s  r  a  t
vorgesehen.  Letzterer  wählt  aus  seinen  Mitgliedern  die  Kontrollkommissionen
  für  die  verschiedenen  Ressorts,  z.  B.  Kommissionen ­
  für  die  Bücherkontrolle,  für  die  Ladenkontrolle  usw.  Der
Aufsichtsrat  hat  sich  zu  überzeugen,  ob  die  Verteilung  der  Bedarfsgüter ­
  ordnungsmäßig  vor  sich  geht.
Die  Arbeiten,  die  mit  dieser  Kontrolltätigkeit  entstehen,  sind
mannigfaltig.  Vor  allen  Dingen  hat  der  Aufsichtsrat  zu  prüfen,
ob  die  Belastungen  und  Gutschriften  der  Lagerhalter  regelmäßig ­
  und  richtig  erfolgen  und  ob  genügende  Ausweise  als  Unterlagen
für  die  Buchungen  vorhanden  sind.  Es  sind  ferner  die  Verteilungsstellen ­
  zu  kontrollieren.  Zu  diesem  Zwecke  werden  außerordentliche ­
  Inventuren  von  Vorstand  und  Aufsichtsrat  vorgenommen.
Während  diese  Vollinventuren  wegen  der  damit  verbundenen  großen
Arbeit  nur  selten  erfolgen  können,  findet  die  Kontrolle  der  Kasseneingänge ­
  sehr  häufig  statt,  und  zwar  in  der  Regel  von  einem  Vorstandsbeamten. ­
  Die  Haupttätigkeit  bei  der  Kontrolle  der  Abgabestellen ­
  erstreckt  sich  auf  die  Wahrung  der  E  n  t  n  e  h  m  e  r  i  n  t  er  e  ss
  en:  Prüfung  von  Quantität  und  Qualität  der  Verteilungsgüter,
insbesondere,  ob  alles  netto  gewogen  wird,  Prüfung  auf  Sauberkeit,
auf  anständige  Bedienung  der  Entnehmer  und  dgl.
Mit  der  wachsenden  Zahl  der  Verteilungsstellen  wurde  eine  gewissenhafte ­
  Kontrolle  derselben  durch  den  Aufsichtsrat  fast  unmöglich
gemacht.  Sehr  große  Vereine  sind  deshalb  zur  Anstellung  von  bezahlten ­
  Kontrolleuren  für  die  Revision  der  Abgabestellen  übergegangen. ­
  Auch  der  M  i  t  g  l  i  e  d  er  a  u  s  s  ch  u  sst)  dient  den  größeren ­
  Vereinen  als  Kontrollorgan.  Nach  §  27  des  Statutenentwurfs
für  Bezirkskonsnmvereine  sind  die  Mitglieder  des  Mitgliederansschnsses
oder  Genossenschaftsrats  verpflichtet,  bei  der  „Beaufsichtigung  der
Vertriebsstellen  und  bei  den  Inventuren  mitzuwirken".  Für  dieses
umfassende  Organ,  das  wir  schon  bei  der  Agitation  der  Konsumveri)

  Siehe  Statut  am  Ende  des  Buches.
        <pb n="181" />
        178

eine  kennen  lernten,  ist  es  im  Vergleich  zn  den  wenigen  Mitgliedern ­
  des  Aufsichtsrats  bedeutend  leichter,  die  Kontrolle  der  Abgabestellen ­
  durchzuführen.  Am  höchsten  schätzt  man  die  Tätigkeit
des  berufsmäßigen  Kontrolleurs.  So  bemerkt  der  Verfasser  des  „Konsumgenossenschaftlichen ­
  Handbuchs  für  Aufsichtsratsmitglieder",  daß
die  Kontrolle  durch  besondere  Kontrolleure  als  die  beste  bezeichnet
werden  kann.  „Das  Aufsichtsratsmitglied  oder  das  Genossenschaftsratsmitglied ­
  wird  in  den  meisten  Fällen  dem  Verkaufspersonal  gegenüber ­
  als  Laie  auftreten,  während  der  fachkundige,  berufsmäßige  Ladenkontrolleur ­
  weit  wirksamere  Arbeit  leistet."^)  Das  eine  Kontrollorgan
schließt  übrigens  das  andere  nicht  aus,  sondern  Mitgliederausschuß  und
berufsmäßige  Kontrolleure  können  einander  ergänzen.  Es  ist  hier
»och  zu  bemerken,  daß  in  den  großen  Vereinen,  wo  die  Kontrolle
der  Abgabestellen  nicht  mehr  direkt  oder  nur  zum  Teil  direkt  durch
den  Aufsichtsrat  ausgeübt  wird,  diesem  doch  die  Verantwortung  bleibt,
schon  aus  gesetzlichen  Gründen.
Da  die  kontrollierenden  Organe,  selbst  der  Anfsichtsrat,  im  allgemeinen ­
  nicht  das  Recht  haben,  durchgreifende  Maßnahmen  zu
treffen  und  etwa  aufgedeckten  Mißständen  abzuhelfen,  sondern  sich
mit  der  Feststellung  derselben  und  bloßen  Hinweisen  begnügen  müssen,
so  sind  die  Kontrollorgane  verpflichtet,  über  ihre  Beobachtungen  dem
Vorstand  Bericht  zu  erstatten,  damit  dieser  dann  evtl,  eingreife.
Zu  diesem  Zwecke  werden  den  kontrollierenden  Personen  Fragebogen ­
  ausgehändigt,  die  von  ihnen  anszufüllen  und  an  den  Vorstand ­
  zu  senden  sind.  Der  Lagerhalter  bekommt  ebenfalls  ein  Exemplar, ­
  ein  drittes  behält  das  Kontrollorgan.
Interessant  ist,  welcher  Art  die  zu  beantwortenden  Fragen  sind.
In  dem  von  der  Verlagsanstalt  deutscher  Konsumvereine  zu  beziehenden ­
  Fragebogen  sind  ganze  30  Fragen  aufgestellt,  die  sich  auf  alle
nur  erdenklichen  Dinge  erstrecken.  Obwohl  dieser  Fragebogen  schon
in  dem  vor  kurzem  erschienenen  Konsumgeuossenschaftlichen  Handbuch ­
  für  Aufsichtsratsmitglieder  zum  Abdruck  gelangte,  so  ist  es  doch
wohl  keine  überflüssige  Wiederholnng,  wenn  ich  auch  au  dieser  Stelle
die  Fragen  wiedergebe,  zumal  jenes  Buch  sich  nicht  an  weitere  Kreise,
sondern,  wie  es  der  Titel  andeutet,  nur  an  Aufsichtsratsmitglieder
des  Konsumvereins  richtet.  Die  zu  beantwortenden  Fragen  zeigen
uns  nämlich,  wie  die  Interessen  der  Konsumenten  bis  in  alle  Einzelheiten ­
  gewahrt  bleiben  von  der  Qualität  der  Verteiluugsgüter  an  bis
znr  Sauberkeit  des  Käsemessers.  Sicherlich  trifft  man  das  so  in

-)  R  u  p  p  r  e  ch  t,  a.  a.  O.  S.  138.
        <pb n="182" />
        179

keinem  andern  Geschäft.  Auch  auf  das  Personal  ist  entsprechende
Rücksicht  genommen.
Fragebogen  zwecks  Vornahme  der  Kontrolle  in  den
einzelnen  Verteilungsstellen.
1.  Ist  der  Laden  sauber  und  aufgeräumt?
2.  Ist  das  Lager  sauber  und  aufgeräumt?
3.  Ist  der  Keller  sauber  und  aufgeräumt?
4.  Sind  Maße  und  Gewichte  sauber  und  in  Ordnung?
5.  Sind  die  Wagen  sauber  und  in  Ordnung?
6.  Sind  die  Fleisch-  und  Käsemesser  sauber  und  scharf?
7.  Sind  Abfallstücke  in  Wurst-  und  Fleischwaren  reichlich  vorhanden  oder
in  normaler  Anzahl?
8.  Sind  die  Waren  in  genügender  Menge  vorgewogen?
9.  Sind  dieselben  richtig  vorgewogen?
10.  Fehlen  Artikel,  und  welche?
11.  Sind  die  fehlenden  Artikel  bestellt,  wenn  ja,  wann  bestellt?
12.  Sind  Ladenhüter  vorhanden,  wenn  ja,  welche?
13.  Welcher  Vorschlag  kann  gemacht  werden,  um  die  Ladenhüter  zu  beseitigen?
11.  Sind  die  neu  eingelegten  Artikel  ausgestellt,  wenn  nicht,  warum  nicht?
15.  Sind  Saisonartikel,  wie  Aepfel  usw.,  zweckmäßig  ausgestellt?
16.  Werden  Waren  auf  Lager  zweckentsprechend  behandelt  und  gelagert?
17.  Wird  darauf  geachtet,  daß  die  leeren  Bierflaschen  offenstehen?
(Dieselben  sollen  niemals  geschlossen  sein.)
18.  Wird  bei  Artikeln,  wie  Kaffee,  Bier,  stets  der  alte  Vorrat  verkauft,  bevor
neue  Sendung  in  Angriff  genommen  wird?
19.  Wie  sind  die  Fleischwaren  von  Qualität?
20.  Beklagt  sich  der  Lagerhalter  über  die  Qualität  einzelner  Waren?  Wenn
ja,  über  welche?
21.  Liegen  Klagen  seitens  der  Mitglieder  über  Waren  vor?
22.  Auf  welche  Waren  bezogen  sich  dieselben?
23.  Wie  lange  liegt  die  Klage  zurück?
24.  Ist  der  betreffende  Uebelstand  schon  beseitigt?
25.  Ist  die  Geschäftsleitung  rechtzeitig  über  alle  diese  Klagen  in  Kenntnis
gesetzt?  Wenn  nicht,  warum  nicht?
26..  Beklagt  sich  der  Lagerhalter  über  mangelhafte  Zustellung  der  Ware?
27.  Sind  die  Bestellungen  seitens  des  Lagerhalters  frühzeitig  genug,  also  etwa
acht  Tage  vor  dem  voraussichtlichen  Ansgang,  an  das  Lager  aufgegeben?
28.  Ist  die  Behandlung  der  Mitglieder  beim  Kauf  eine  angemessen  höfliche?
29.  Beklagt  sich  der  Lagerhalter  über  Personal,  wenn  ja,  über  wen  und
weshalb?
30.  Beklagt  sich  das  Personal  über  den  Lagerhalter,  wenn  ja,  weshalb?
Sonstige  Mitteilungen.
Datum  der  Kontrolle.
Unterschrift  des  kontrollierenden  Aussichtsratsmitgliedes
und  des  Lagerhalters.
In  dem  vorstehenden  Fragebogen  ist  auch  von  den  Bes  ch  w  e  rd
  e  n  der  Mitglieder  die  Rede.  Was  man  von  den  Rochdaler  Pionieren ­
  schreibt:  „Aber  die  meisten  unter  ihnen  waren  treue  Genossen ­
        <pb n="183" />
        180

schafter  und  kamen  von  nah  und  fern  herbei,  um  ihre  Einkäufe  zu
machen,  gleichgültig,  ob  die  Preise  hoch  oder  niedrig  waren,  die
Qualität  gut  oder  weniger  gut  ausfiel:  sie  kauften,  weil  es  ihre
Pflicht  war!"°)  kann  eben  nur  auf  die  Rochdaler  zutreffen;  heute  ist
es  jedenfalls  anders.
Es  liegt  gerade  in  der  Absicht  der  Konsumvereine,  die  Konsumenten ­
  anspruchsvoller  zu  machen,  allerdings  nicht  nur  anspruchsvoll ­
  im  eigenen  Geschäft,  sondern  auch  in  den  Geschäften  anderer. ­
  Anderseits  aber  ist  die  Konsumgenossenschaft  eine  Organisation,
deren  Hauptzweck  es  ist,  die  Beschwerden  überflüssig  zu  machen.  Wir
haben  schon  früher  beim  Einkauf  gesehen,  daß  es  ein  Grundprinzip
der  Konsumvereine  ist,  nur  einwandfreie  Bedarfsgüter  zu  kaufen.
Dort  haben  wir  auch  die  Maßnahmen  der  Konsumvereine  zur  Durchführung ­
  dieses  Grundsatzes  kennen  gelernt.
Es  ließe  sich  eine  ganze  Reihe  von  typischen  Fällen  angeben,
wo  die  Konsumvereine  die  Praktiken  vieler  Erwerbsgeschäfte  tn  bezug
auf  Fälschung,  Täuschung  usw.  nicht  mitmachen.  Die  Konsumvereine
vermischen  keine  gerösteten  Lupinen  mit  Kaffeebohnen.  Sie  geben
nicht  eine  Qualität  zu  verschiedenen  Preisen  ab.  Sie  geben  einem
Oelbehälter  nicht  die  Aufschrift  „Feinstes  Tafelöl",  wenn  der  Behälter ­
  für  ein  minderwertiges  Oel  bestimmt  ist  und  so  fort.
Die  Entgegennahme  der  Beschwerden  erfolgt  in  den  meisten
Vereinet  vom  Aufsichtsrat  und  Vorstand.  Wo  ein  Mitgliederausschuß ­
  besteht,  ist  dieser  Beschwerdeinstanz.  Nur  bei  wichtigen  Angelegenheiten ­
  sollen  sich  die  Mitglieder  an  den  Vorstand  wenden.  Die
Namen  der  Aufsichtsrats-  bzw.  Ausschußmitglieder  sind  in  den  Abgabestcllen
  ausgehängt.  Um  die  Beschwerdeführung  zu  erleichtern,
hat  man  dort  auch  sogenannte  Beschwerdekästen  anbringen
lassen,  in  denen  die  Beschwerden  niedergelegt  werden  können.  Aufsichtsrat ­
  und  Mitgliederausschuß  haben  nur  die  Beschwerden  zu  prüfen
und  über  das  Ergebnis  dem  Vorstand  zu  berichten.  Manches  wird  sich
allerdings  gleich  durch  eine  persönliche  Rücksprache  der  Kontrollorgane ­
  mit  den  Beschwerdeführern  erledigen  lassen.  Qualitätsbeschwerden ­
  und  dgl.  müssen  dagegen  dem  Vorstand  unterbreitet  werden.
Der  einfachste  Weg  für  die  Mitglieder,  Beschwerde  zu  führen,  ist,,
daß  sie  gelegentlich,  wenn  sie  in  der  Abgabestclle  ihre  Bedarfsartikel
entnehmen,  sich  an  den  Lagerhalter  wenden  und  diesem  ihr  Anliegen
unterbreiten.

s )  Holyoake,  a.  a.  O.  S.  29.
        <pb n="184" />
        181

Schließlich  kennt  man  noch  die  Einrichtung  der  Mitgliederversammlungen ­
  einzelner  Abgabestellen,  wo  Beschwerden  vorgebracht  werden ­
  können.  Nur  dürfen  diese  Versammlungen,  die  in  der  Hauptsache
  zur  Information  der  Mitglieder,  besonders  auch  der  Frauen  über
genossenschaftliche  Angelegenheiten  und  der  freien  Aussprache  darüber
errichtet  wurden,  nicht  in  Zusammenkünfte  zwecks  Nörgelei  ausarten,
wie  es  leicht  vorkommt.
XIII.  Der  Lieferantenverkehr.
Der  Lieferantenverkehr  besteht  darin,  daß  Konsumvereine  Bedarfsgüter ­
  nicht  für  eigene  Rechnung  kaufen  und  wieder  abgeben,
sondern  daß  sie  bei  andern  Detaillisten  eine  Preisermäßigung  in
Prozenten  vom  Umsatz  für  die  Einkäufe  ihrer  Mitglieder  erwirken,
die  letzteren  aber  nicht  sofort  zugute  kommt,  souderu  erst  am  Jahresschlüsse ­
  imter  Abzug  einer  Vermittlungsgebühr.^)  Die  Auszahlung
des  Lieferantenrabatts  findet  gleichzeitig  mit  der  Auszahlung  der
Rückvergütung  des  Eigengeschäfts  statt.  Sie  geschieht  auch  auf  Grund
von  Marken  oder  Bons,  die  der  Lieferant  vom  Verein  kauft  und  an
die  bei  ihm  kaufenden  Mitglieder  gibt.  Wenn  die  Mitglieder  den.
vom  Verein  festgesetzten  Betrag  erreicht  haben,  tauschen  sie  die  Marken
oder  Bons  in  den  Verteilungsstellen  oder  im  Zentralbureau  des,
Vereins  um,  worüber  sie  eine  Quittung,  genau  wie  beim  Eigengeschäft, ­
  erhalten,  auf  Grund  deren  die  Auszahlung  erfolgt.
Es  kommt  vor,  daß  ein  Konsumverein  denselben  Artikel  sowohl
im  Lieferanten-  als  im  Eigengcschäft  führt.  Dafür  kann  die  räumliche
Entfernung  bei  frachtteurer  Ware  maßgebend  sein  —  es  kommt  z.  B.
bei  Kohlen  für  entfernt  liegende  Abgabestellen  vor  —  oder  aber  die
Quantität  der  Bedarfsgüter  im  Eigengeschäft  genügt  nicht,  den  gesamten ­
  Bedarf  zu  decken.
Zwecks  Anbahnung  des  Lieferantenverkehrs  legt  der  Konsumverein ­
  dem  Kontrahenten  ein  Vertragsformular  zum  Ausfüllen
vor.  '  Für  die  Aufnahme  als  Lieferant  erheben  manche  Vereine  noch,
eine  Aufnahmegebühr  von  einigen  Mark.  Der  Vertrag  entspricht  in
seiner  Abfassung,  soweit  ich  Einblick  erhalten  konnte,  ungefähr  dem
nachstehend  abgedruckten.
Verpflichtung
zur
direkten  Lieferung  von  Waren  an  die  Mitglieder  des  Konsum-Vereins
Z.,  e.  G.  m.  b.  H.,  in  Z.
Hiermit  verpflichte  ich  mich,  an  mir  bekannte  oder  sich  legitimierende
Mitglieder  des  Konsum-Vereins  Z.,  e.  G.  m.  b.  H.  in  Z.  meine  Manufaktur-*)

  Diese  Gebühr  beträgt  in  der  Regel  l»/o,  selten  mehr.
        <pb n="185" />
        182

waren  zu  gleichem  Preise  und  in  gleicher  Qualität  wie  an  jeden  anderen
Käufer  abzugeben  und  dabei  den  Mitgliedern  des  Vereins  für  den  gekauften
Betrag  Rabattmarken  sogleich  zu  verabfolgen.
Ferner  verpflichte  ich  mich,  die  Marken  gegen  Zahlung  von  6o/o  Rabatt
rechtzeitig  von  der  Kasse  des  Konsum-Vereins  Z.  zu  entnehmen  und  dafür!
Sorge  zu  tragen,  daß  ich  solche  stets  in  genügender  Menge  vorrätig  habe.
Schließlich  verpflichte  ich  mich,  andere  Rabattmarken  als  die  des  Konsum-Vereins
  Z.  und  die  des  Z.  Beamten-Dereins  nicht  zu  führen?)
Zum  Ankauf  von  Marken  von  den  Mitgliedern  des  Vereins  bin  ich
nicht  berechtigt,  ebenso  steht  es  mir  nicht  zu,  ihnen  den  Rabatt  auszubezahlen.
Im  Uebertretungsfall  ist  der  Konsum-Verein  Z.  berechtigt,  mir  die  Marken
jederzeit  zu  entziehen.
Z  ,  den  10.  Dez.  1913.
Firma:  1.  I.
Wie  aus  dem  Vertragstext  hervorgeht,  ist  der  Vertrag  ein  einseitiger. ­
  Nur  der  Lieferant  bindet  sich.  Auch  das  ist  wieder
charakteristisch  für  den  steigenden  Einfluß  der  Konsumgenossenschaften.
Weshalb  die  einzelnen  Bestimmungen  in  den  Vertrag  aufgenommen
werden  mußten,  geht  aus  nachfolgenden  Betrachtungen  hervor.
Der  Lieferantenverkehr  spielte  in  den  Anfängen  der  Konsumentenbewegung ­
  in  Deutschland  eine  sehr  wichtige  Rolle.  Manche  Vereine ­
  betrieben  nur  das  Lieferantengeschäft/)  bei  andern  überwog  es
im  Vergleich  zum  Eigengeschäft.  Erst  allmählich  trat  mit  größerem
Uebergang  zum  Eigengeschäft  eine  Aenderung  ein.  Die  Umsätze 7 )  im
LieferantengeschäftZ  betrugen  in  den  Jahren
1903  1906  1910  1912  1913
M.  M.  M.  M.  M.
16  286  069  19  436  783  27  455  633  31321421  32  856  191
3  504  471  4184  440  3  215  828  4  856  114  —
—  —  4  256  077  4  884196
24103  000  29  987  100  37  740500  42  442100  46  484  200

Im  Zentralverband
im  Allg.  Verband
im  Reichsverband
in  sämtl.  deutschen
Konsumvereinen

Auch  heute  ist  also  noch  eine  Zunahme  im  Lieferantenverkehr
zu  konstatieren.  Bei  einem  Vergleich  mit  den  Umsätzen  in  der  Eigenvermittlung ­
  der  Konsumvereine  sehen  wir  aber,  daß  der  Umsatz  im
Eigengeschäft  sich  seit  1903  verdreifacht  hat  (siehe  Tabelle  S.  217),
der  des  Lieferantenverkehrs  nur  verzweifacht  iu  der  -  gleichen  Zeit.
bj  Dieser  Passus  ist  nicht  in  allen  Verträgen  enthalten.
6 )  Der  erste  derartige  Verein  scheint  die  „Providentia"  in  Offenbach  a.  M.
gewesen  zu  sein,  die  Anfang  der  60er  Jahre  gegründet  wurde.
7 )  Die  in  früheren  und  späteren  Kapiteln  angegebenen  Umsätze  beziehe»
sich  stets  nur  auf  das  Eigengeschäft.
s)  Nach  den  Jahresberichten  des  Zentralverbandes  und  des  Rcichsver--bandes
  für  1913.
        <pb n="186" />
        183

Es  gibt  heute  eine  Reihe  von  großen  und  mittleren  Vereinen,  die
den  Lieferantenverkehr  überhaupt  nicht  mehr  pflegen  oder  noch  nie
gepflegt  haben,  so  z.  B.  die  „Produktion"  in  Hamburg,  der  Konsumverein ­
  Leipzig-Plagwitz,  der  „Vorwärts"  in  Dresden,  der  Konsum-Verein
  für  Düsseldorf  und  Umgegend.  Interessant  ist,  wie  der  B  a  sl
  e  r  Konsumverein  sich  Schritt  für  Schritt  von  den  „Markenverträgen", ­
  wie  er  den  Lieferantenverkehr  nennt,  freigemacht  hat?)
Den  ersten  Vertrag  schloß  dieser  Verein  auf  Brot  im  Jahre  1865  ab.
Aber  schon  im  folgenden  Jahre  wurde  der  Vertrag  infolge  Errichtung
einer  eigenen  Bäckerei  wieder  aufgelöst.  Es  folgten  dann  Lieferantenverträge ­
  für  frisches  Fleisch,  die  nach  Einführung  eigener  Schlächtereibetriebe ­
  ebenfalls  aufgelöst  wurden.  Alsdann  entstand  ein  Vertrags-Verhältnis
  für  Lieferung  von  geschnittenem  Buchenholz,  das  1880
auf  andere  Brennmaterialien  wie  Kohlen,  Koks  usw.  ausgedehnt
wurde.  Auch  darin  ging  man  später  wegen  großer  Klagen  zur  Eigenvermittlung ­
  über.  In  Bier  und  Sodawasser  abgeschlossene  Markeuverträge
  wurden  ebenfalls  infolge  Einführung  „direkten  Biervertriebs"
und  Eigenproduktion  von  Mineralwasser  abgeschafft.  Auch  in  pharmazeutischen ­
  Produkten  hatte  der  Verein  mehrere  Jahre  ein  Vertragsverhältnis, ­
  außerdem  in  Textilprodukten  usw.,  in  optischen  und
elektrotechnischen  Artikeln.  Von  alledem  ist  wenig  übriggeblieben.
Im  letzten  Geschäftsbericht  von  1913  wird  nur  noch  von  drei  Firmen
berichtet,  mit  denen  man  Markenverträge  abgeschlossen  hatte.  Zwei
der  Verträge  sind  am  1.  April  1914  abgelaufen,  nur  einer  in  „Mercerie-
  und  Bonneteriewaren"  besteht  weiter.  Wie  wir  gesehen  haben,
war  es  das  Bestreben  der  Basler  organisierten  Konsumenten,  „ihre
eigenen  Geschäfte  in  eigene  Hände  zu  nehmen",  was  zur  Auflösung
der  Vertragsverhältnisse  beigetragen  hat;  daneben  aber  waren  es  die
M  i  ß  sl  ä  n  d  e  des  Lieferantenverkehrs  selbst,  die  dahin  geführt  haben.
„Der'")  finanzielle  Vorteil,  den  die  Mitglieder  durch  Bezahlung  mit
Konsummarken")  sich  erwirkten,  wurde  dadurch  wieder  aufgehoben,
9 )  Siehe:  Der  Allgemeine  Konsumverein  in  Basel,  Festschrift  S.  85.
i°)  Der  Allgemeine  Konsumverein  in  Basel,  Festschrift  S.  89.
u )  Hier  herrscht  also  noch  das  System,  daß  die  Mitglieder  mit  den  vorn
Konsumverein  gegen  Entgelt  erhaltenen  Marken  ihre  Waren  bezahlen.  Früher
war  das  auch  in  Deutschland  bei  vielen  Konsumvereinen  üblich.  Es  wurde
aber  1896  aufgehobeu  durch  den  §  32  des  Genosseuschaftsgesetzes:  Von  Konsumvereinen ­
  oder  von  Gewerbetreibenden,  welche  mit  solchen  wegen  Warenabgabe
  an  die  Mitglieder  in  Verbindung  stehen,  dürfen  Marken  oder  sonstige
nicht  auf  den  Namen  lautende  Anweisungen  oder  Wertzeichen,  welche  anstatt
baren  Geldes  die  Mitglieder  zum  Warenbezug  berechtigen  sollen,  nicht  ausgegeben ­
  werden.
        <pb n="187" />
        184

daß  die  Vertragslieferanten  die  Mitglieder  vielfach  mit  Waren  zweiter ­
  Qualität  bedienten."  Unsere  reichsdeutschen  Konsumvereine
führen  ähnliche  Klagen  über  den  Lieferantenverkehr.
Ter  Konsumverein  Dortmund-Hamm  schreibt  in  einem  seiner
Geschäftsberichte:  „Der  Lieferantenverkehr  bringt  uns  immer  wieder
eine  Menge  Beschwerden  über  unordnungsmäßige  Bedienung  der
Mitgliedschaft  ein."  In  dem  Handbuch  für  Konsumvereine  von
O  p  p  e  r  m  a  n  n  und  H  ä  n  t  s  ch  k  e  finde  ich  folgende  Bemerkung
darüber:
„In  öffentlichen  Versammlungen  haben  frühere  Lieferanten
selbst  erklärt,  daß  sie  an  Kunden,  die  sich  als  Mitglieder  eines  mit
ihnen  im  Vertrag  stehenden  Konsumvereins  legitimierten,  ininderwertige
  Ware  zu  höheren  Preisen  verabfolgt  hätten."^)
Auch  Henry  Fauch  er  re 12  13 )  macht  ähnliche  'Bemerkungen.  Von
den  Brotlieferanten  sagt  er,  daß  sic  sich  schadlos  zu  halten  suchten
durch  Lieferung  leichterer  Ware,  sogenannter  „Konsumbrote",  und
die  Fleischer  bekundeten  eine  eigene  Routine  darin,  die  gewährten
Prozente  aus  den  Fleischstücken  wieder  „herauszuschneiden".  Anderseits ­
  betont  er  aber,  daß  eine  Reihe  von  Konsumvereinen  sich  über
den  Lieferantenverkehr  lobend  aussprechen.
Ich  habe  selbst  verschiedentlich  in  großen  Vereinen  bezüglich
der  vorgenannten  Klagen  Nachfrage  gehalten.  In  der  Regel  wurde
mir  geantwortet,  daß  die  Bedienung  der  Mitglieder  in  großen,
leistungsfähigen  Geschäften  keinen  Anlaß  zu  Klagen  gebe,  wohl  aber
in  kleinen  Geschäften.  Das  ist  ja  auch  erklärlich,  da  in  kleineren.
Geschäften  das  Konsumvereinsmitglied  als  solches  schnell  bekannt  ist,
womit  natürlich  nicht  in  jedem  Falle  eine  unreelle  Bedienung  verbunden ­
  sein  muß.
Der  Lieferantenverkehr  hat  aber  auch  noch  in  anderer  Beziehung
nachteilige  Begleiterscheinungen  gezeigt.  Die  Konsumgenossenschaft
„Hoffnung"  in  Köln  weiß  von  Gewerbetreibenden  zu  berichten,  die
sich  unrechtmäßig  in  den  Besitz  ihrer  Bons  gesetzt  haben.  Nach
dem  Mitteilungsblatt  der  genannten  Genossenschaft  besteht  weiter
eine  Schwierigkeit  darin,  daß  sich  Geschäfte  bestimmter  Branchen
nicht  selten  zu  Kolonialwarengcschäften  entwickeln  und  die  Bons  auch
dann  noch  weiter  ausgeben  und  so  der  Konsumgenossenschaft  K  o  nkurrenz
  machen.  Diese  Gefahr  der  Konkurrenz  liegt  überhaupt
vor  bei  Geschäften,  die  außer  den  vertraglich  festgelegten  noch  andere

12 )  0  £  p  e  t  m  et  tt  n  und  Häntschke,  a.  a.  O.  S.  104.
13 )  Henry  Faucherr  e:  Die  Händler-Rabattsparvereine.  Jena  1912.  S.  5  ff.
        <pb n="188" />
        185

Artikel  fuhren,  die  in  den  Güterkreis  der  Konsumvereine  fallen.  Eine
strenge  Kontrolle  ist  da  am  Platze.  Hier  hat  der  Mitgliederausschuß")
  ein  reiches  Arbeitsfeld  nicht  allein  in  bezug  auf  die
Kontrolle,  sondern  auch  in  bezug  auf  die  Zulassung  von  Geschäften
zum  Lieferantenverkehr.  Damit  würde  vielleicht  erreicht  werden,
daß  es  überall  berechtigt  ist  zu  sagen,  wie  es  schon  heute  geschieht:
Das  Vertragsverhältnis  der  Konsumvereine  zu  einem  Lieferanten
spricht  für  die  Reellität  seines  Geschäfts.
Wie  mir  gesagt  wurde,  soll  es  auch  häufig  vorkommen,  daß  der
Lieferant  dem  bei  ihm  kaufenden  Mitglieds  empfiehlt,  sich  den  Rabatt
gleich  in  bar  auszahlen  zu  lassen,  um  so  die  Bezahlung  der  Vermittlungsgebühr ­
  an  den  Konsumverein  zu  umgehen.  Zu  demselben
Zwecke  sollen  manche  Lieferanten  geneigt  sein,  die  Marken  von  den
Mitgliedern  wieder  zurückzukaufen.  Schließlich  soll  es  vorkommen, ­
  daß  den  Lieferanten  die  Marken  häufig  ausgehen,  um  so
irgendeinen  Vorteil  herausschlagen  zu  können.
Angesichts  dieser  Mängel  wurde  auf  einer  Versammlung  der
Funktionär  e*°)  des  Z  e  n  t  r  a  l  v  e  r  b  a  n  d  e  s  in  Eisenach  im
Jahre  1908  folgende  Resolution  angenommen:
„Das  sogenannte  L  i«  f  e  r  a  n  t  e  n  g  e  sch  ä  f  t  (Rabattverkehr)  der  Konsumgenossenschaften ­
  ist  bei  fast  allen  diesen  Genossenschaften  infolge  der  von
den  Lieferanten  vielfach  geübten  Gepflogenheit,  sich  für  den  gewährten  Rabatt
durch  geringe  Warenqualität  oder  knappes  Gewicht  schadlos  zu  halten,  eine
Quelle  beständiger  Differenzen  zwischen  den  Genossenschaftsmitgliedern  und
Lieferanten  und  damit  die  Ursache  von  vielen  recht  unerquicklichen  Beschwerden
geworden,  wodurch  die  gute  Eintracht  der  Genossenschaftsmitglieder  gestört
und  die  genossenschaftliche  Hingebung  und  Treue  öfters  sehr  erschwert  wird.
Aus  diesen  Gründen  hält  die  Konferenz  der  Verbandsfunktionäre  eine  planmäßige ­
  Entwicklung  des  Lieferantenverkehrs  grundsätzlich  als  ungeeignet  und
undienlich  für  die  Konsumgenossenschaften.
Die  Konferenz  empfiehlt  deshalb  den  Verbandsgenossenschaften,  darauf
bedacht  zu  sein,  den  Vertrieb  der  von  den  Mitgliedern  benötigten  Massenbedarfsartikel ­
  soweit  wie  möglich  im  eigenen  Betriebe  aufzunehmen."
Es  wird  dann  im  weiteren  auf  die  Kehrseite,  d.  h.  auf  die
Schwierigkeiten  für  die  Konsumvereine,  hingewiesen,  andere  als
„Kolonial-  und  Materialwaren"  zn  führen,  speziell  für  die  kleinen
Vereine.  Dementsprechend  heißt  es  am  Schluß  der  Resolution:
„Falls  in  mittleren  und  kleineren  Genossenschaften  mit  geringem  Umsätze
und  nicht  sehr  reichlichem  Betriebskapital  die  Mitglieder  des  genossenschaftlichen

14 )  Siehe  S.  95  u.  177.
16 )  Darunter  sind  sämtliche  Personen  zn  verstehen,  die  in  der  Organisation ­
  des  Zentralverbandes,  seiner  Revisionsverbände  und  der  Großeinkaufs-Gesellschaft
  eine  leitende  Funktion  haben.
        <pb n="189" />
        186

Bezuges  von  Schuhwaren,  Schnittwaren  und  Hausstandsartikeln  durchaus
nicht  entraten  können,  so  ist  schließlich  der  Lieserantenverkehr  als  das  kleinere
Uebel  dem  eigenen  Vertriebe  dieser  Artikel  vorzuziehen".
Tie  direkten  Ursachen  für  die  Mißstände  im  Lieferantenverkehr ­
  liegen  im  Erwerbsinteresse  der  Kleinhändler  begründet, ­
  indirekt  aber  ist  nicht  selten  der  Konsumverein
selbst  daran  schuld.  Wenn  wir  die  Lieferantenverzeichnisse  der  einzelnen ­
  Vereine  durchsehen,  so  finden  wir  vielfach  eine  Reihe  von  Geschäften ­
  derselben  Branche  in  einem  kleineren  Ort  oder  in  einem
Stadtviertel,  ja  selbst  in  einer  Straße,  angeführt.  Die  Konsumgenossenschaft ­
  „Hoffnung"  in  Köln  hatte  im  Mai  vorigen  Jahres  Lieferantenverträge ­
  mit  etwa  400  Gewerbetreibenden.  Davon  waren  31  Geschäfte ­
  für  Arbeiterkleider,  79  für  Schuhwaren,  91  für  Kurz-,  Wollund
  Weißwaren,  24  für  Putz  und  Modewaren,  9  Juweliere,  3  Möbelhändler, ­
  51  Gemüsegeschäfte,  6  Milchhändler,  23  Kohlen-  und
Briketthändler,  40  Metzger  und  24  sonstige  Gewerbetreibende.  Obwohl ­
  das  Netz  der  Verteilungsstellen  der  „Hoffnung"  ziemlich  ausgedehnt ­
  ist,  so  findet  man  doch  bei  näherem  Vergleich,  daß  hier  eine
Ueberfüllung  vorliegt.  Ein  Sonderrabatt  wird  den  Konsum-Vereinen
  in  Erwartung  einer  damit  verbundenen  Umsatzver-Mehrung
  gewährt.  Von  einer  Umsatzvermehrung  kann  aber  in
manchen  Fällen  bei  den  konsumgenossenschaftlichen  Lieferantenverträgen ­
  kaum  mehr  die  Rede  sein,  weshalb  man  auch  bestrebt  ist,
die  Zahl  der  Lieferanten  einzuschränken.  In  einem  Distrikt,  wo
jedem  Barkäufer  ein  Rabatt  gewährt  wird  und  der  Konsumverein
vielleicht  nur  dadurch  bevorzugt  wird,  daß  man  ihm  lo/o  mehr  gewährt, ­
  bedarf  es  allerdings  auch  keiner  großen  Umsatzvermehrung,
um  dieses  1  o/ 0  auszugleichen.  Anders  ist  es  dagegen,  wo  ein  Sonderrabatt ­
  von  mehreren  Prozent  gegeben  wird.  Dort  kann  nur  eine
erhebliche  Umsatzsteigerung  den  Rabatt  ausgleichen.  Dieser  Punkt
ist  manchen  Konsumvereinen  noch  zu  wenig  zum  Bewußtsein  gekommen. ­
  Tritt  die  Umsatzvermehrung  wirklich  ein,  so  ist  damit
gleich  für  den  Lieferanten  noch  ein  zweites  gewonnen:  Ein  treuer
Stamm  von  Käufern,  was  der  denkende  Kaufmann  nicht
unterschätzen  wird,  zumal  es  sich  dabei  um  b  a  r  z  a  h  l  e  n  d  c  Kundschaft ­
  handelt,  was  ja  Voraussetzung  beim  Sonderrabatt  ist.  Auch
fällt  die  Reklame  für  diese  lediglich  auf  Grund  eines  Vertrages
gewonnenen  Kunden  weg.  Der  Kampf  der  Handelskammern  gegen  den
Sonderrabatt  scheint  mir  deshalb  wenig  berechtigt.  Die  Gerichte
stehen  denn  auch  auf  dem  Standpunkt,  daß  der  Lieserantenverkehr
nicht  gegen  die  guten  Sitten  verstoße,  wie  dies  von  seiten  der  Rabatt-
        <pb n="190" />
        187

sparvereine  auf  Grund  des  ^  1  des  Gesetzes  gegen  den  unlauteren
Wettbewerb  angenommen  wird.  Zum  Nachteil  für  den  Lieferanten
kann  allerdings  die  Gewährung  eines  Sonderrabatts  werden,  wenn
die  rabattberechtigten  Käufer  glauben,  daß  der  Sonderrabatt  von  ihnen
bezahlt  werden  müsse  und  sie  sich!  deshalb  von  dem  betr.  Geschäft  zurückziehen; ­
  ein  Fall,  der  aber  selten  eintritt.
Der  Lieferantenverkehr  hat,  wo  er  vernünftig  gehandhabt  wird,
eine  Menge  von  Kleinhändlern  in  mehr  oder  weniger  große  A  bh
  äugig  keil  von  den  Konsumgenossenschaften  gebracht.  Die  Abhängigkeit ­
  macht  sich  dann  besonders  bemerkbar,  wenn  der  Umsatz
mit  den  Konsumvereinen  einen  wesentlichen  Teil  des  Gesamtumsatzes
des  Erwerbsgeschäftes  ausmacht.  Nach  dem  oben  Gesagten  bringt
diese  Abhängigkeit  dem  Lieferanten  aber  nur  Vorteile.  Der  Konsumvereiu
  selbst  vermindert  durch  einen  gut  organisierten  Lieferantenverkehr ­
  die  Zahl  seiner  Gegner.  Staudinger  hebt  dies  mit  den
Worten  hervor:  „Alle  diejenigen,  welche  durch  den  Konsumverein
auch  als  Produzenten  vorteilhaften  Anschluß  und  Sicherheit  der
Existenz  finden,  sind  ja  eben  damit  der  Kontaktwirkung  der  monopolistischen ­
  Konsumvereinsgegner  entrückt  und  dafür  in  einen  Kontakt
mit  der  Konsumentenorganisation  gebracht."^)  Allzusehr  darf  nun
der  Kleinhändler  doch  nicht  auf  das  Wohlwollen  der  Konsumvereine
bauen.  Sobald  die  Konsumgenossenschaft  stark  genug  ist  und  ihr
keine  gesetzlichen  Hindernisse  entgegenstehen,  vermittelt  sie  die  Artikel
des  Lieferantenverkehrs  im  Eigengeschäft  und  macht  damit  den
früheren  Lieferanten  Konkurrenz,  wie  wir  es  in  Basel  besonders
deutlich  beobachten  konnten.  Der  Lieferantenverkehr  ist  nur  ein
Notbehelf,  der  deshalb  heute  uoch  so  ausgebreitet  ist,  weil  die
Warenhaussteuer  iu  großen  Bundesstaaten,  insbesondere  in  Preußen,
die  Konsumvereine  in  ihrer  natürlichen  Entwicklung  hemmt.  Verschwindet ­
  diese  Steuer  oder  kann  sie  umgangen  werden,  so  wird  der
Lieferantenverkehr  rapide  abnehmen.  An  seinen  systematischen  Ausbau ­
  wird  deshalb  von  den  Konsumgenossenschaften  nicht  gedacht.
Auch  mit  äußeren  Einflüssen  muß  der  den  Lieferantenvertrag ­
  eingehende  Kleinhändler  rechnen.  Der  Inhaber  eines  größeren ­
  Manufakturwarengeschäfts  im  Rheinland  erzählte  mir,  daß  ihm
der  Vertrag  gekündigt  worden  sei,  weil  er  die  Marken  des  Rabattsparvereins ­
  nicht  aufgeben  wollte.  Er  hatte  dadurch  einen
Minderumsatz  von  70  000  M.  Fast  gleichzeitig  hatte  ihm  denn
auch  der  Rabattsparverein  mit  der  Kündigung  seiner  Marken  bzw.

16)  Staudinger,  a.  a.  O.  S.  79.
        <pb n="191" />
        der  Mitgliedschaft  gedroht.  Das  Ganze  war  also  auf  einen  Kampf
zwischen  Rabattsparverein  und  Konsumgenossenschaft  zurückzuführen.
Von  derartigen  Kämpfen  wird  auch  aus  anderen  Gegenden  berichtet.
Bekanntlich  wurden  die  Rabattsparvereine  vornehmlich  zur  Bekämpfung ­
  der  Konsumvereine  gegründet.  Doch  der  von  ihnen  gewährte ­
  Rabatt  ist  ein  anderer  als  der  Lieferantenrabatt  der  Konsum-Vereine.
  ^Jedenfalls  treffen  auf  ihn  die  für  den  letzteren  angegebenen
Vorteile,  sowohl  für  den  Händler  als  für  den  Konsumenten  im  einzelnen, ­
  nicht  zu.  Dadurch,  daß  alle  Händler  einer  Branche  und
eines  Ortes  Rabatt  geben  und  nicht  nur  mehr  einzelne  Geschäfte
dies  tun, 17 )  kann  von  einer  Umsatzvermehrung  eines  Erwerbsgeschäftes ­
  gegenüber  dem  andern  kaum  mehr  die  Rede  sein.  Mail
könnte  höchstens  die  sich  in  den  Rabattsparvereinen  bemerkbar
machende  Ringbildung  für  eine  Umsatzvermehrung  gegenüber  den
parasitären  Gebilden  des  Kleinhändlertums  anführen.  Auch  die
Vorteile  des  Kleinhändlers  infolge  Barzahlung  auf  Grund  des
Rabatts  scheinen  nach  F  a  u  ch  e  r  r  e 1 «)  gering  zu  sein,  da  die  barzahlende ­
  Kundschaft  sich  nach  Einführung  des  Rabatts  nicht  wesentlich ­
  vermehrt  habe.  In  einzelnen  Geschäften  habe  man  allerdings
in  dieser  Beziehung  sehr  erfreuliche  Resultate  erzielt.  Soweit  ich
selbst  durch  gelegentliche  private  Untersuchungen  habe  feststellen  können,
scheint  denn  doch  die  Wirkung  des  Rabatts  auf  die  Barzahlung  eine
allgemein  günstigere  zu  sein,  als  Faucherre  annimmt.  Der
nominelle  Rabatt  von  5  Prozent,  der  vielleicht  einem  reellen  Rabatt
von  2—3  Prozent  auf  den  gesamten  Barumsatz^)  entspricht,  dürfte
deshalb  wohl  nicht  oder  doch  nur  zum  Teil  auf  die  Preise  geschlagen ­
  werden.
17 )  „Es  ist  hier  ähnlich  bestellt  wie  mit  den  Trinkgeldern.  Diejenigen
klugen  Leute,  die  mit  dem  Trinkgelderwesen  anfingen,  wollten  sich  damit  eine
besonders  sorgsame  Berücksichtigung  ihrer  werten  Person  erkaufen;  aber  nachdem ­
  das  Trinkgeldergeben  einmal  allgemeiner  geworden  ist,  wird  nicht  mehr
derjenige  bevorzugt,  welcher  es  gibt,  wohl  aber  derjenige  benachteiligt,  welcher
es  zu  geben  unterläßt.  So  auch  hier."  (Staudinger  in  „Die  Konsumgenossenschaft". ­
  Leipzig  1908.  S.  76.)
is)  Die  Händler-Rabattsparvereine  S.  195.
18)  Der  Unterschied  ist  hier  gemacht,  da  bekanntlich  die  Rabattsparvereine
nur  einen  Rabatt  auf  je  20  Pfennig  gewähren  und  dabei  nach  unten  abrunden. ­
  Auch  bekommt  die  barzahlende  Kundschaft  nicht  auf  alle  Waren
Marken.  Einzelne  Artikel  mit  geringem  Verdienst  sind  ausgeschlossen.  Ferner
geht  ein  Teil  der  sich  bereits  im  Besitze  der  Kundschaft  befindlichen  Marken
wieder  verloren  oder  wird  aus  irgendwelchen  andern  Gründen  nicht  e  rüge ­
  l  ö  st.  Schließlich  kommt  noch  hinzu,  daß  in  der  Regel  Rabattmarken  nur
-auf  ausdrückliches  Verlangen  gegeben  werden.
        <pb n="192" />
        189

Wie  dem  auch  sei,  würden  die  Kleinhändler  einer  Stadt  die
Rabattgewährung  heute  aufgeben,  so  würden  sie  sich  damit  unendlich
schaden;  denn  da  ein  großer  Teil  des  Publikums  keinen  Unterschied
macht  zwischen  der  Rückvergütung  der  Konsumgenossenschaft
und  dem  Rabatt  der  Händler,  ist  der  Rabatt  ein  ausgezeichnetes
Reklame-  und  Kampfmittel  gegenüber  den  Konsulnvereinen  geworden. ­
  Auch  könnten  die  Kleinhändler  einer  Stadt  bei  der  Aufgabe
des  Rabatts  dadurch  Schaden  erleiden,  daß  ein  Teil  der  Konsumenten
nun  in  der  n  ä  ch  st  e  n  Stadt  kaufen  würde,  wo  ein  Rabattsparverein ­
  besteht.  Ich  habe  die  Beobachtung  machen  können,  daß  gerade
aus  diesem  Grunde,  nämlich  der  Abwanderung  der  Käufer,  die  Händler
einzelner  Städte  gezwungen  waren,  auch  ihrerseits  einen  Rabattsparverein ­
  zu  gründen.

Schloesser,  Die  konsumgenossenschaftliche  Güteroermittlung.

13
        <pb n="193" />
        Viertes  Kapitel.
Entwicklungsten-enzen  und  Lntwicklungsmöglichkeiten.
Nachdem  wir  so  einen  Blick  in  die  verschiedensten  Abteilungen  der
konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  geworfen  haben,  scheint
es  mir  nicht  müßig  zu  sein,  die  Frage  einmal  auszuwerfen,  ob  die
konsumgenossenschaftliche  oder  eine  andere  Art  der
Gütervermittlung  in  Zukunft  den  Vorrang  bekommen  wird.
Prophezeien  ist  nicht  wissenschaftlich;  wir  wollen  daher  hier  auch
nur  insoweit  von  dem  reden,  was  sein  wird,  als  loir  Analogieschlüsse
ziehen  können  und  soweit  wir  es  auf  Grund  der  augenblicklichen  Entwicklungstendenzen ­
  in  der  Gütervermittlung  verantworten  können.
Wir  haben  in  den  vorigen  Kapiteln  eine  Kostenersparnis
bei  der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  sowohl  nach
seiten  der  Güterbeschaffung  als  nach  seiten  der  Güterverteilung
konstatieren  können.  Teilweise  waren  dieses  aber  nur  Vorteile  des
konsumgenossenschaftlichen  Großbetriebs,  wie  wir  sie  in  allen
gutgeleiteten  Großbetrieben  finden:  Niedrige  Einkaufspreise  infolge
großer  Abschlüsse,  Ersparnis  an  Transportkosten  infolge  großer  Bezüge, ­
  geringe  Generalunkosten,  da  schneller  Umschlag,  Arbeitsteilung
usw.  Zum  Teil  waren  es  Vorteile  der  Einkaufsver  einign  ng
  e  n,  aus  die  aber  auch  die  Kleinhändler  nicht  zu  verzichten  brauchen.
Allerdings  stoßen  wir  hier  schon  auf  eine  Schwierigkeit  bei  den  Erwerbsgeschäften. ­
  Die  Interessengegensätze  der  Kleinhändler  erschweren
den  gemeinsamen  Einkauf.  Ich  habe  das  bereits  früher  ausgeführt.
Es  wäre  aber  denkbar,  daß  die  wachsende  Konkurrenz  der  Großbetriebe
und  der  Konsumgenossenschaften  die  kleinen  Händler  zu  größerer
Solidarität  zwingen  könnte.  Unter  dem  Drucke  der  Konkurrenz  wäre
es  sogar  denkbar,  daß  die  Erwerbsgeschäfte  einer  Branche  und  eines
Ortes  sich  vollständig  kartellierten  und  ein  großes  Unternehmen
bildeten.  Die  Tendenz  zum  Zusammenschluß  ist  heute  allgemein
bei  den  Kleinhändlern  zu  bemerken,  mag  es  nun  sein  in  Einkaufsvereinigungen, ­
  Rabattsparvereinen,  Kreditgenossenschaften  oder  son-
        <pb n="194" />
        191

fügen  Jnteressenorganisationen,  ja  man  kennt  sogar  die  viel  weitergehenden ­
  Formen  des  Absatzkartells  und  des  Kleinhändlert
  r  n  st  8,  Während  eines  längeren  Anfenthaltes  in  Reims  (Champagne) ­
  deckte  ich  meinen  Bedarf  an  Lebensrnitteln  nsw.  in  der
Societe  remoise,  einem  Detaillistentrust.  Dieser  Trust,  gebildet  von
einigen  Hundert  Kolonialwarengeschäften  der  Stadt  Reims  und  Umgegend, ­
  entstand  unter  dem  furchtbaren  Drucke  von  Massenfilialbetrieben.
  Zuerst  schlossen  sich  die  bedrohten  Kleinhändler,  soweit
sie  überhaupt  noch  existenzfähig  waren,  zu  einer  straff  organisierten
Einkaufsgenossenschaft  zusammen.  Sie  verkauften  als  Glieder  dieser
Genossenschaft  unter  gemeinsamer  Firma  und  verpflichteten  sich,
Läden  immer  nur  in  bestimmter  Entfernung  von  einander  zu  eröffnen. ­
  Die  Konkurrenz  der  anderen  Filialbetriebe  drängte  aber  zn
einem  noch  strafferen  Zusammenschluß,  der  allmählich  zu  einer  vollständigen ­
  Vertrustung  geführt  hat.  Selbständige  Lebensmittelgeschäfte
sucht  man  in  Reims  vergebens.  Es  gibt  höchstens  Spezialgeschäfte
für  Tee,  Kakao,  nicht  viel  anders  ist  es  in  den  Dörfern  der  Umgegend?)
In  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  bestehen ­
  Detaillisteutrusts  für  Kolonialwaren,  Schuhwaren  und  Schnittwaren. ­
  Auch  in  Deutschland  sind  straffe  Kleinhändlerorganisationen ­
  nicht  unbekannt.  So  berichtet  Hirsch  über  einen  Fall,  wo
eine  Einkaufsgenossenschaft  in  Hannover  einen  Großfilialbetrieb
durch  Errichtung  gemeinsamer  Verkaufsstellen  verdrängte?)  Wo  der
Mangel  an  Solidarität  der  Kleinhändler  nicht  allzugroß  ist,  dürften
sich  die  Fälle  wiederholen,  und  so  würde  eine  neue  Form  desMassenfilialbetriebes
  entstehen,  die  befähigt  sein  dürfte,  den  Kampf  mit  den  anderen ­
  Gebilden  in  der  Güterverteilung  an  den  Konsumenten  aufzunehmen. ­
  Es  ist  sogar  anzunehmen,  daß  Kleinhandelstrusts  mit  der
sich  immer  mehr  zuspitzenden  Konkurrenz  allgemein  entstehen  werden.
Daun  würde  es  die  Konsumgenossenschaft  bei  der  Konkurrenz  um
den  Absatz  letzten  Endes  nur  noch  mit  Großbetrieben  zu  tun  haben,
wenigstens  in  den  meisten  nnd  wichtigsten  Branchen.  Da  wäre  nun
zu  erörtern,  ob  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlungsform
spezifische  Vorteile  genug  hat,  um  Sieger  im  Kampfe  zu  bleiben.
Stellen  wir  darum  einmal  dem  konsumgenossenschaftlichen  Massenfilialbetrieb
  den  kapitalistischen  gegenüber,  d.  h.  wägen  wir  ihre
1)  Näheres  siehe  in  der  Revue  d’dconomie  politique  v.  1912,  Art.  von
Gemahlin  g:  La  concentration  commerciale  sans  grands  magasins.  Im
Internationalen  Genossenschaftsbnlletin  vom  1.  September  1912  finden  wir
darüber  mehrere  solche  Fälle  aufgezählt.
2)  Hirsch  a.  a.  O.  S.  259.

13*
        <pb n="195" />
        192

privatwirtschaftlichen  und  volkswirtschaftlichen  Vorteile,  die  teilweise
auseinanderfallen,  ab.
Die  Risikoverteilung,  auf  Grund  der  Dezentralisation  der
Absatzbetriebe,  ist  ein  Vorteil,  den  alle  Filialbetriebe  haben.  Dasselbe ­
  trifft  auf  die  R  e  k  l  a  m  e  w  i  r  k  u  n  g  zu:
„Jede  Filiale,  die  neu  eröffnet  wird,  hat  nicht  nur  die  Reklamewirkung,
die  in  der"  Existenz  der  früher  eröffneten  liegt,  für  sich,  sondern  sie  wirkt
sogleich  als  Reklame  für  alle  anderen.  Jeder  in  einer  Filiale  neuerworbene
Kunde  ist  zugleich  für  alle  anderen  gewonnen.ft
Wie  ist  es  aber  mit  der  Reklame  der  beiden  Arten  von
Filialbetrieben  überhaupt?  Wir  haben  schon  früher  gesehen,  daß
die  Konsumgenossenschaft  ganz  eigenartige  Reklamemittel  hat:  Vorträge, ­
  Broschüren,  Zeitschriften  usw.  Die  Kosten  dafür  sind  verhältnismäßig ­
  gering,  da  es  sich  bei  der  Reklame  der  Konsumgenossenschaften ­
  zum  großen  Teil  um  eine  ehrenamtliche  Tätigkeit  der  Mitglieder ­
  und  Funktionäre  handelt.  Wegen  Einzelheiten  verweise  ich
auf  das  Kapitel  Reklame.  Unverhältnismäßig  höher  sind  dagegen  die
Reklamekosten  der  kapitalistischen  Filialbetriebe,  schon  deshalb,  weil
die  ehrenamtliche  Tätigkeit  bei  ihnen  fortfällt,  dann  aber  auch,  weil
sie  den  latenten  Bedarf  künstlich  zu  wecken  suchen,  ferner,  weil  die
Konsumgenossenschaft  infolge  ihres  Wesensunterschiedes  für  den  Konsumenten ­
  spezifische  Vorteile  gegenüber  dem  kapitalistischen  Filialbetrieb
hat,  wodurch  die  Kousumenten  auch  ohne  Reklame  sich  angezogen
fühlen.  Diese  Vorzüge  kommen  zum  Ausdruck  in  den  größeren
Rechten  der  konsumgenossenschaftlich  organisierten  Konsumenten  als
Teilhaber  des  Betriebs:  Recht  auf  Kontrolle,  Berichterstattung  des
Vorstandes  usw.,  wie  wir  es  ftüher  kennen  gelernt  haben.  Damit
ist  den  Konsumenten  eine  Sicherheit  in  bezug  auf  Qualität,  Preise
usw.  gegebene)  Allerdings  sagt  Hirsch  auch  von  den  kapitalistischen
Filialbetrieben,  daß
„das,  was  einst  behördliche  Taxen  und  Zunftvorschriften  zu  erreichen
strebten,  nämlich  Sicherung  der  gewohnten  Warenqualität,  richtige  Quantität, ­
  Schuh  vor  Qualitätsverschleierung  und  Uebervorteilung,  das  findet  der
Konsument  ohne  weiteres  im  Laden  des  bekannten  großen  Filialbetriebes."ft

ft  Hirsch  a.  a.  O.  S.  22.  Der  genannte  Verfasser  hat  in  seinem
mehrfach  zitierten  Buche  die  Vorteile  des  Filialbetriebs  sehr  gut  dargelegt.
Ich  gebe  die  betr.  Stellen,  die  man  auch  ohne  weiteres  auf  die  Konsumgenossenschaften ­
  anwenden  kann,  wörtlich  in  diesem  Kapitel  wieder.
ft  Es  wäre  allerdings  den  Käufern  in  privaten  Geschäften  möglich,
ebenfalls  größere  Rechte  zu  erlangen  (vgl.  dazu  S.  206  ff.),
ft  Hirsch  a.  a.  O.  S.  266  f.
        <pb n="196" />
        193

Diese  Behauptung  muß  man  wohl  etwas  skeptisch  auffassen.
Hirsch  führt  unter  anderem  M  a  t  a  j  a  dafür  an,  der  von  den  Großbetrieben ­
  im  Detailhandel  gesagt  hat,  daß
„ein  großes  Unternehmen  sich  auf  Ordnung,  Pünktlichkeit,  gleicher  Behandlung ­
  der  einzelnen  Personen,  reellen  Leistungen  aufbauen  muß;  nur  das
kleine,  welches  in  der  Menge  verschwindet,  vermag  zu  hoffeu,  im  Trüben  fischen
zu  können,  ohne  seinen  Ruf  zu  verlieren,  weil  es  eben  gar  nicht  bekannt  ist".
Zweifellos  hat  dieser  Ausspruch.  M  a  t  a  j  a  s  einige  Berechtigung.
Doch  kaun  man  keineswegs  so  weit  gehen  wie  H  i  r  s  ch,  denn  der  Druck
der  Konkurrenz  und  das  Streben  nach  Gewinn  kann  allmählich  eine
Warenverschlechterung  hervorrufen.  Was  die  Uebervorteilung  anbetrifft, ­
  so  soll  es  in  den  kapitalistischen  Filialbetrieben  nicht  selten
vorkommen  —  ich  zitiere  hier  die  Worte  eines  Filialrevisors  —,
daß  Angestellte  Waren  derselben  Qualität  zu  verschiedenen  Preisen
und  auch  häufig  Mindergewichte  verabfolgen,  sei  es,  daß  sie  dadurch
etwa  ausgesetzte  Prämien  im  Falle  einer  gut  ausfallenden  Inventur
erlangen  wollen  oder  Veruntreuungen  (das  Ansichnehmen  von
Zigarren,  ferner  von  Eßwaren  für  Frühstück  und  Abendessen)  wieder ­
  wetr  machen  wollen.  Derartiges  rst  natürlich  auch  in  den  konsumgenossenschaftlichen ­
  Verteilungsstellen  denkbar.  Dort  ist  aber  die  Kontrolle ­
  bedeutend  schärfer  als  in  den  privaten  Betrieben.  Diese
schärfere  Kontrolle  ist  möglich,  da  sie  den  Konsumgenossenschaften  nur
verhältnismäßig  geringe  Kosten  verursacht,  weil  die  Mitglieder  die
Kontrolle  zum  großen  Teil  selbst  besorgen.
Weitere  Unterschiede  zwischen  konsumgenossenschaftlichen  und
kapitalistischen  Filialbetrieben  können  auch  in  bezug  auf  die  Barzahlung ­
  festgestellt  werden.  Allgemein  wird  die  Borgwirtschaft
durch  das  Filialsystem  mit  seinem  eigenartigen  Aufbau  erschwert,
aber  nicht  völlig  ausgeschlossen.  In  der  Praxis  wird  auch  das  Barzahluugsprinzip
  nicht  überall  in  kapitalistischen  Filialbetrieben  streng
durchgeführt.  So  konnte  ich  aus  verschiedenen  Geschäftsanweisungen
für  Filialleiter  privater  Betriebe  ersehen,  daß  zahlungssichcren  Kunden ­
  geborgt  werden  darf.  Außerdem  ist  bei  privaten  Filialbetrieben
die  Abgabe  der  Waren  mit  Stundung  der  Beträge  bis  Ende  des
Monats  ziemlich  verbreitet.  Hier  haben  wir  also  eine  Abweichung
des  kapitalistischen  vom  konsumgenossenschaftlichen  Filialbetrieb  zu
konstatieren.  Wir  haben  allerdings  auch  bei  den  Konsumgenossenschaften ­
  eine  Durchbrechung  des  Barzahluugsprinzips  festgestellt,  doch
ist  der  Prozentsatz  der  auf  Borg  gegebenen  Bedarfsgüter  ganz  minimal, ­
  und  zudem  muß  man  berücksichtigen,  daß  die  Mitglieder  der
Konsumgenossenschaften,  im  Gegensatz  zu  der  gemischten  Kundschaft  der
        <pb n="197" />
        194

kapitalistischen  Filialbetriebe,  meist  den  unteren  Konsumentenschichten
angehören.  Es  ist  ganz  erstaunlich,  wenn  da  die  Schulden  der
Genossen  für  entnommene  Bedarfsgüter  nur  ca.  1/2«/»  vom  Umsatz
betragen;  dabei  nimmt  der  Prozentsatz  noch  immer  mehr  ab  und
dürfte  allmählich  ganz  oder  nahezu  ganz  verschwinden.  „Eine  Konsumgenossenschaft ­
  ist  keine  Kreditgenossenschaft",  hat  mal  jemand
gesagt.  Will  der  Konsumverein  das  Prinzip  der  Gleichheit  aller
Genossen  hochhalten  —  und  davon  hängt  seine  Existenz  ab  —,  so  darf
er  nicht  einem  Teil  der  Mitglieder  Bedarfsgüter  auf  Kredit  geben,
weil  er  dadurch  die  barzahlenden  Genossen  benachteiligen  würde.  Wo
heute  noch  in  den  Konsumgenossenschaften  das  Barzahlungsprinzip
nicht  streng  durchgeführt  wird,  haben  wir  diese  ungleiche  Behandlung
der  Genossen  vor  uns.  Sie  berechtigt  die  bar  zahlenden  Mitglieder,
gegen  dieses  System  Beschwerde  zu  führen.  Einen  Ausgleich  durch  Ansetzung ­
  verschiedener  Preise  oder  ans  andere  Art  herzustellen,  dürfte
nachteilige  Folgen  für  eine  Genossenschaft  haben.  Im  übrigen  denkt
niemand  an  derartige  Maßnahmen.  Die  Konsumgenossenschaft  wurde
ja  gerade  geschaffen,  um  die  Mißstände  in  der  Bedarfsgüterbeschaffung
  und  damit  auch  die  Borgwirtschaft  zu  bekämpfen.  Ihren  Prinzipien ­
  getreu,  haben  die  Konsumgenossenschaften  eine  Reihe  von  Einrichtungen ­
  und  Maßnahmen  getroffen,  um  diesen  Kampf  durchzuführen. ­
  Die  Einzelheiten  lernten  wir  schon  früher  kennen.
Das  Barzahlungsprinzip  ist  nach  dem  Gesagten  ein  charakteristisches ­
  Merkmal  der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung.
Dagegen  muß  es  nicht  unbedingt  mit  jedem  Filialsystem  verbunden
sein.  Wenn  heute  das  Barzahlungsprinzip  in  allen  kapitalistischen
Filialbetrieben  durchgeführt  wäre,  so  wäre  das  doch  nicht  als  eine
mit  dem  Filialbetrieb  verbundene  notwendige  Erscheinung  anzusehen, ­
  sondern  als  etwas,  das  heute  besteht  und  morgen  wieder  fallen
kann  —  ich  erinnere  an  die  Tendenz  bei  den  Warenhäusern,  von
der  unbedingten  Barzahlung  abzugehen  —,  besonders  dann,  wenn
die  Angestellten  der  Filialbetriebe  stark  am  Unternehmen  interessiert
sind  und  so  die  Neigung  haben,  auf  ihr  eigenes  Risiko  Waren  auf  Borg
zu  geben.  Die  Jnteressierung  der  Angestellten  am  Unternehmen  scheint
in  kapitalistischen  Filialbetrieben  allgemein  zu  werden.
Sehen  wir,  welche  weiteren  Unterschiede  sich  noch  ergeben.
Es  ist  sicherlich  auch  darin  ein  Vorteil  der  konsumgenossenschaftlichen
gegenüber  den  kapitalistischen  Filialbetrieben  zu  sehen,  daß  erstere  bei
der  Errichtung  ihrer  Abgabestellen  nicht  so  sehr  auf  die  Verkehrsstraßen ­
  angewiesen  sind  wie  die  privaten  Filialbetriebe,  die  erst
die  Kundschaft  noch  anziehen  müssen.
        <pb n="198" />
        195

Bon  den  Einkaufsvereinigungen  war  schon  am  Anfang
des  Kapitels  die  Rede.  Auch  auf  die  Einkaufsvereinigungen  kapitalistischer ­
  Filialbetriebe  trifft  das  Gesagte  zu:  Mangel  an  Solidarität ­
  im  Vergleich  zu  den  Einkaufsvereinigungen  der  Konsumgenossenschaften. ­

Man  könnte  auch  hier  die  Frage  stellen,  ob  ein  Lieferant
die  Konsumgenossenschaft  oder  den  kapitalistischen  Filialbetrieb  als
Kunden  vorzieht.  Wenn  beide  große  Abnehmer  sind  und  bar  bezahlen, ­
  könnte  es  ihm  gleich  sein,  sofern  ihm  nicht  der  kapitalistische
Filialbetrieb  lieber  ist,  da  die  Konsumgenossenschaft  Schwierigkeiten
macheil  könnte  wegen  der  Arbeitsbedingungen,  unter  denen  die  zu
liefernden  Produkte  hergestellt  werden  sollen.  Anderseits  aber  wird
dem  Lieferanten  die  Offenheit  des  Betriebs,  besonders  die  juristische
Form  der  Genossenschaft,  mit  der  die  gesetzliche  Revision  verbunden
ist,  angenehm  sein  und  ihm  eine  gewisse  Sicherheit  bieten.  Ob  das
Gesagte  praktisch  wirklich  zutrifft,  vermag  ich  nicht  zu  sagen.
Hirsch  weist  unter  den  volkswirtschaftlichen  Vorzügen  der  Filialbetriebe ­
  auf  die  Auslese  der  besten  Kräfte  in  kapitalistischen
Filialbetricben  hin.  Er  sagt,  daß
„viel  schärfer  und  schneller  als  das  freie  Walten  der  Konkurrenz  das
Eigeninteresse  des  kapitalistischen  Unternehmers  auf  die  Auslese  der  besten
Kräfte  hinwirke.  Diesem  zeigt  ja  die  Statistik  binnen  wenigen  Monaten,
was  den  kleinen  Einzelunternehmern  erst  jahrelange  Leiden  und  Verluste
lehren,  ob  nämlich  der  Geschäftsleiter  tauglich  ist,  und  ob  er  dauernd  das
höchste  leistet''. 6 )
In  der  Konsumgenossenschaft  geht  diese  Auslese  noch  viel  weiter;
denn  sie  erstreckt  sich  auch  auf  die  Leitung  des  gesamten  Unternehmens. ­
  Nicht  Kapitalbesitz  ist  für  die  Wahl  der  Geschäftsleitung ­
  ausschlaggebend,  sondern  Intelligenz.  Das  ist
überaus  wichtig.  Allerdings  wird  mail  entgegenhalten,  daß  das
Eigeninteresse  der  Geschäftsleitung  für  das  Unternehmen  fehle.  Wir
haben  schon  früher  gesehen,  daß  auch  die  Verwaltungsbeamten  der
Konsumgenossenschaften  ein  gut  Stück  Eigeuinteresse  besitzen.  Im
übrigen  wäre  es  möglich,  ähnlich  wie  bei  den  Filialleitern  kapitalistischer ­
  Betriebe  das  Interesse  der  Vorstandsbeamten  für  das  Unternehmen ­
  durch  Gewinnbeteiligung,  Prämien  usw.,  noch  zu  erhöhen.
„Eine  Ersparnis  im  volkswirtschaftlichen  Sinne  bedeutet  auch  die  bessere
Ausnutzung  der  geeigneten  Verkaufslagen,  die  der  Filialbetrieb  durch  die
„Fuugibilisierung  des  Ladeninhabers"  erzielt.  Denkt  mau  sich  dieses  System
allgemein  durchgeführt,  so  würde  stets  ohne  großen  Irrtum  die  Besetzung

6)  Hirsch  a.  a.  O.  S.  279.
        <pb n="199" />
        196

der  einzelnen  Verkaufsstellen  durch  die  für  sie  am  besten  geeignete  Geschäftsart
erfolgen."  „Das  Filialsystem  führt  also  dahin,  daß  der  „optimale  Standort"
des  Detailhandels  jeder  Branche  leichter  und  sicherer  als  bisher  erkannt
wird." 7 )
Am  sichersten  aber  dürfte  der  „optimale  Standort"  von
den  Konsumgenossenschaften  erkannt  und  eingehalten  werden.  Nur
dort  errichtet  die  Konsumgenossenschaft  eine  Abgabestelle,  wo  eine
genügende  Zahl  von  Konsumenten  sich  verpflichtet  hat,  ihre  Bedarfsgüter ­
  in  der  zu  errichtenden  Abgabestelle  zu  entnehmen.  Damit
fällt  jedes  Risiko  weg.  Hier  wird  also  noch  viel  mehr  das  volkswirtschaftliche ­
  Interesse  gewahrt  als  bei  den  kapitalistischen  Filialbetrieben.
  Eine  größere  Annäherung  an  das  Prinzip  des  kleinsten
Mittels  als  wir  sie  hier  bei  den  Konsumgenossenschaften  sehen,  ist
überhaupt  kaum  möglich.  •.
„Bei  getrennten  Handelsstufen  unterhalten  alle  selbständigen  Zwischenglieder ­
  Lagerbestände,  die  Fabrikanten,  die  Grossisten,  die  Detaillisten.  Diese
Zersplitterung  der  Warenvorräte  in  viele  einzelne,  von  einander  getrennte,
nicht  sicher  zu  übersehende  Teillager  verschwindet  beim  Filialbetriebe.  Er
.hat  nur  ein  Zentrallager,  daneben  noch  vielfach  nach  Versorgungsschichten
gegliederte  Unterabteilungen.  Das  bedeutet  eine  Kleinhaltung  der  Lagerbestände,
  d.  h.  eine  Ersparnis  an  volkswirtschaftlichem  Kapital.
Zugleich  folgt  daraus  aber  eben  wegen  der  Verschmelzung  der  sonst
getrennten  wirtschaftlichen  Funktionen  eine  engere  Anpassung  der  Produktion
an  den  Verbrauch  und  daraus  wieder  eine  Erhöhung  der  Stabilität  in  der
Volkswirtschaft.  " 7 a)
Wenn  mau  diese  letzten  Worte  liest,  möchte  man  glauben,  der
mehrfach  zitierte  Autor  hätte  dabei  die  Konsumgeuossenschafteit  und
tlicht,  wie  es  in  Wirklichkeit  ist,  die  kapitalistischen  Filialbetriebe
im  Auge.  Denn  weit  mehr  als  auf  letztere  trifft  der  zuletzt  geschilderte ­
  Vorzug  auf  die  Konsumgenossenschaften  zu.  Durch  sie  wird
nicht  bloß  „eine  engere  Anpassung  der  Produktion  an  den  Verbrauch",
sondern  eine  vollständige  Verbindung  von  Produzent
und  Konsument  erzielt.  Der  Konsument  produziert  selbst  und
er  produziert  nur  das,  was  er  braucht.  Krisen  infolge  Ueberproduktion
sind  in  der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittelung  ein  Unding. ­
  Das  ist  auch  privatwirtschaftlich  bedeutsam:  der  privatwirtschaftliche ­
  Bedarf  kaun  mit  Leichtigkeit  abgeschätzt  werden.  Die  Umschlagsreste ­
  (Lagerhüter)  werden  seltener.
Wir  sehen,  daß  in  einer  ganzen  Reihe  voll  Fällen  die  konsumgenossenschaftlichen
  Filialbetriebe  weit  g  r  ö  ß  e  r  e  B  o  r  t  e  i  l  e  als  die
kapitalistischen  Filialbetriebe  zeigen.  Alle  diese  Vorteile  kommen

ft  Hirsch  a.  a.  O.  S.  238.
7 a)  Ebenda.  S.  239.
        <pb n="200" />
        197

direkt  oder  indirekt  dem  Konsumenten  zugute.  Von  seinem  Standpunkt ­
  aus  ist  die  konsumgenossenschastliche  Gütervermittlung  die  vorteilhafteste. ­
  Sie  allein  schützt  ihn  vor  Fälschung,  unrichtigem  Gewicht
und  jeder  anderen  Uebervorteilung;  die  Konsumgenossenschaft  hat  das
größte  Interesse  daran,  die  Willkür  der  Produzenten,  wie  sie  besonders ­
  in  den  Kartellen  zum  Ausdruck  kommt,  einzudämmen.  Vor
allen  Dingen  kann  sie  niemals  selbst  eine  den  Konsumenten  ungünstige ­
  Preispolitik  treiben;  dagegen  wäre  eine  Preiskonvention  der
Filialbetriebe  nicht  ausgeschlossen.  Die  Konsumgenossenschaft  vermittelt ­
  nur  dort,  wo  Bedarf  ist;  die  Konsumgenossenschaft  verschwendet ­
  auch  niemals  ihre  Kräfte,  sie  vertritt  damit  die  Interessen  der
gesamten  Volkswirtschaft;  die  Begriffe  privatökonomisch  und  sozialökonomisch ­
  fallen  bei  ihr  zusammen.  In  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Gütervermittlung  ist  und  geschieht  alles,  wie  der  Konsument
es  will  und  wie  weit  er  die  Kosten  dafür  tragen  will:  einfach  und
vornehm,,  bequem  und  weniger  bequem,  luxuriös  und  dürftig;  nur
wo  die  vernünftigen  Grenzen  nach  oben  oder  unten  überschritten
werden,  sucht  eine  uneigennützige  Verwaltung  den  Konsumenten  zu
etwas  besserem  zu  erziehen.  Wo  die  Verwaltung  dabei  noch  von
Sachverständigen  für  Hygiene  usw.  unterstützt  würde,  wäre  die  konsumgenossenschaftliche ­
  Gütervermittlung  vollkommen.  Damit  wäre
„der  letzte  einzige  Zweck  alles  Wirtschaftens,  die  vernünftige  Befriedigung ­
  aller  gesunden  Bedürfnisse  des  Volkes"^)  erreicht.
Trotz  dieser  Vorteile  muß  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung ­
  aber  nicht  unbedingt  Sieger  im  Konkurrenzkämpfe  mit
dem  kapitalistischen  Warenvertrieb  bleiben.  Hirsch  führt  an,  daß
die  Verfügungs-  und  Handlungsfreiheit  der  leitenden
Personen  in  der  Konsumgenossenschaft  geringer  sei  als  in  den  privaten
Betrieben.  Wir  sahen  schon  früher,  daß  die  Handlungsfreiheit  des  konsumgenossenschaftlichen ­
  Einkäufers  eine  sehr  weitgehende  ist.  Wollte
man  auch  ursprünglich  die  Rechte  des  Einkäufers  stark  einschränken,  so
mußte  man  doch  allmählich,  wollte  man  nicht  zurückbleiben,  ihm
eine  immer  größere  Handlungsfreiheit  gewähren.  Heute  steht  wohl
deni  konsumgenossenschaftlichen  Einkäufer  nichts  mehr  im  Wege,
ebensogut  Konjunkturen  auszunutzen  wie  sein  kapitalistischer  Kols)

  Benno  Jaroslaw,  „Normative  Warenkunde"  in  Schröters  Zeitschrift ­
  „Der  Kaufmann  und  das  Leben"  S.  46,  Die  interessanten  Ausführungen ­
  in  diesem  Artikel,  wo  der  Verfasser  der  heutigen  deskriptiven  Warenkunde ­
  die  normative  Warenkunde,  das  was  sein  soll,  gegenüberstellt,  werden
nicht  in  Beziehung  zur  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  gebracht;
die  aufgestellten  Forderungen  wären  aber  dort  am  leichtesten  durchführbar.
        <pb n="201" />
        198

lege.  Können  wir  also  hier  kaum  einen  Unterschied  in  bezug  auf
die  Handlungsfreiheit  konstatieren,  so  ist  allerdings  in  anderen  Punkten ­
  das  Gegenteil  der  Fall,  z.  Bl-  bei  Erwerb,  Veräußerung  und
Belastung  von  Grundeigentum,  Einführung  neuer  Geschäftszweige,
für  die  besondere  Herstellungsräume  erforderlich  werden  usw.
(s-  88  20,  30  und  37  Anm.  des  Statutenauszugs  im  Anhang).
Nicht  iinmer  muß  aber  die  Einschränkung  der  Berfügungs-  und
Handlungsfreiheit  ein  Nachteil  sein.  In  einer  ganzen  Reihe  von
Fällen  wird  eine  vorherige  Beratung,  verbunden  mit  Abstimmung,
nur  vorteilhaft  sein  können.  Ohne  den  Rat  anderer  zu  hören  und
auf  ihn  zu  achten,  handelt  ja  auch  der  private  Inhaber  nicht,  obwohl ­
  er  die  Verfügungsfre'iheit  hat.  Ich  glaube,  daß  Vorteile  und
Nachteile  sich  hier  aufheben.
Hirsch  spricht  außerdem  von  der  leichteren  Kapitalbeschaffung ­
  der  kapitalistischen  Filialbetriebe.  Nach  allem,  was  ich
feststellen  konnte,  fällt  den  Konsumgenossenschaften  die  Kapitalbeschaffung ­
  nicht  schwer.  Die  enormen  Summen,  die  ihnen  aus  den  G  eschäftsanteilen
  (mag  der  Beitrag  des  einzelnen  Mitglieds
auch  nur  20  bis  30  Mark  betragen,  der  Beitrag  ließe  sich  sicher  noch
in  den  meisten  Vereinen  erhöhen)  zufließen  —  die  eingezahlten  Geschäftsguthaben ­
  betrugen  im  Zentralverband  6,6  o/o 9  10 )  vom  Umsatz
=  31  Millionen  Mark  im  Jahre  1913  —,  ferner  die  stetig  anwachsenden ­
  Reserven  —  im  Zentralverband  4,7o/o  des  Umsatzes
=  über  22  Millionen  Mark  im  Jahre  1913  —,  die  Hausante ­
  i  l  e  und  Hausobligationen,  die  in  kleinen  Beträgen  ausgestellt ­
  und  von  den  Mitgliedern  übernommen  werden  —  sie  betrugen ­
  im  Zentralverband  1,2  o/ 0  des  Umsatzes  —  über  5  Millionen
Mark  im  Jahre  1913  —,  die  Spareinlagen  der  Mitglieder  —
im  Zentralverband  14,4  o/o  vom  Umsatz  (1913)  —,  das  alles  sind  Kapitalien, ­
  die  entweder  eigenes  Kapital  der  betreffenden  Genossenschaften ­
  oder  von  den  Mitgliedern  anvertraute  Gelder  darstellen.
Besonders  stark  stiegen  die  Spareinlagen.  Sie  betrugen  im
Jahre  1903  zirka  6  Millionen  Mark,  im  Jahre  1913  68  Millionen
Mark  gegen  64  Millionen  Mark  im  Vorjahres")  ,,Die  Konsumgenossenschaften ­
  des  Zentralverbandes  haben  längst  aufgehört,  nur
Konsumgenossenschaften  zu  sein,  sie  sind  zugleich  auch  Spargenossen-9

 )  Diese  und  die  folgenden  Zahlen  entnehme  ich  dem  Jahresbericht  des
Zentralverbandes  deutscher  Konsumvereine  für  1913.
10 )  In  diese  Zahlen  einbegriffen  sind  auch  die  Anlehen,  sie  sind  aber  nach
den  Angaben  von  H.  Kaufmann  nur  ganz  minimal.
        <pb n="202" />
        199

schäften",  bemerkt  Heinrich  Kaufmann  einmal.")  „Für  das  Finanzwesen ­
  der  deutschen  Konsumgenossenschaften  sind  die  Spareinlagen ­
  der  Mitglieder  geradezu  von  entscheidender  Bedeutung  geworden".^) ­
  Die  Spareinlagen  müssen  allerdings  zum  großen  Teil
liquide  gehalten  werden.  Kaufmann  empfiehlt  deshalb  im  Jahresbericht ­
  von  1913,")  die  Mitglieder  zu  bewegen,  einen  Teil  der
Spareinlagen  in  unkündbare  Hausanteile  und  Hausobligationen  zu
verwandeln.  —
Wie  ist  es  aber  mit  dem  eigentlich  fremden  Kapital?  Den
wichtigsten  Faktor,  da  die  aufgenommenen  Anleihen  nach  Kaufmann
  ganz  minimal  sind,  bilden  die  Hypothekenschulden.
In  Prozenten  des  Umsatzes  betrugen  sie  8,7  o/g  im  Zentralverband
—  etwa  41  Millionen  Mark  im  Jahre  1913.  1912  betrugen  die
Hypothekenschulden  rund  37  Millionen  Mark,  sie  waren  um  10,8
Millionen  Mark  seit  1909  gestiegen,  in  derselben  Zeit  stieg  aberj
der  Wert  des  Grundbesitzes  um  27,5  Millionen  Mark.  Nach
Kaufmann")  sind  im  gleichen  Zeitraume  von  der  Bankabteilung ­
  der  Großeinkaufsgesellschaft,  teilweise  mit  Hilfe  der  Mittel
der  Unterstützungskasse,  5,2  Millionen  Mark  an  festen  Hypotheken
zur  Verfügung  gestellt  worden,  sodaß  also  nur  ein  Anleihebedürfnis
nach  fremden  Geldern  von  5,6  Millionen  bestand.  Kaufmann  will
damit  beweisen,  „daß  die  Konsumgenossenschaftsbewegung  des  Zentralverbandes ­
  deutscher  Konsumvereine  sich  nahezu  völlig  vom  fremden ­
  Geldmärkte  frei  gemacht  hat,  und  daß  die  Konsum-Vereine
  nahezu  vollständig  in  der  Lage  sind,  für  ihren  Geldbedarf  aus
eigenen  Kräften  Sorge  zu  tragen".")  Diese  Angaben  beziehen  sich
auf  die  Zeit  von  1909  bis  1912.  Für  das  Jahr  1912  selbst  glaubt
Kaufmann  mitteilen  zu  können,")  daß  eine  Beanspruchung  des
fremden  Geldmarkts  überhaupt  nicht  nötig  gewesen  ist,  da  die  Großeinkaufsgesellschaft ­
  allen  an  sie  herantretenden  Wünschen  auf  Aufnahme ­
  von  Hypotheken  hatte  Rechnung  tragen  können.
Unter  diesen  Umständen  kann  man  wohl  kaum  von  Schwierigkeiten ­
  in  der  Kapitalbeschaffung  sprechen.  Es  ist  sogar  anzunehmen,
daß  den  kapitalistischen  Filialbetrieben  die  Kapitalbeschaffung  nicht
so  leicht  fällt.

")  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  für  1912  S.  335.
i 2 )  Ebenda  S.  335.
«)  S.  312.
u )  Jahresbericht  des  Zentralverbandes  für  1912  S.  339.
Ebenda  S.  340.
")  Ebenda  S.  340.
        <pb n="203" />
        200

Als  ein  Nachteil  der  Konsumgenossenschaften  im  Vergleich  zu
den  privaten  Filialbetrieben  ist  nach  Hirsch  noch  die  enge  Verbindung ­
  der  Konsumvereine  mit  der  Arbeiterbewegung  und  die
dadurch  erzwungene  ständige  Lohnsteigerung  anzusehen.  Wir
haben  auch  diesen  Fall  schon  früher  erörtert  und  stimmen  mit  dem
Verfasser  der  „Filialbetriebe  im  Detailhandel"  vollständig  überein.
Es  fragt  sich  aber,  ob  dieser  Punkt  dauernd  so  empfindlich  für  die
Konsumvereine  sein  wird  wie  heute.  Es  wäre  denkbar,  daß  mit  dem
Eindringen  bürgerlicher  Elemente  in  die  Konsumvereine  die  Abhängigkeit ­
  von  den  Gewerkschaften  gemildert  würde.  Es  ist  auch  nicht
ausgeschlossen,  daß  Tarifverträge  allgemein  für  Ladenangestellte
durchgeführt  werden.  Es  bestehen  heute  schon  solche  in  Kleinhandelsgroßbetrieben. ­
  Solange  keine  Großbetriebe  im  Kleinhandel  bestanden, ­
  fehlte  überhaupt  die  Voraussetzung  für  eine  durchgreifende
Gewerkschaftsbewegung  und  für  Tarifabschlüsse.  Was  die  Tarifverträge ­
  der  Arbeiter  betrifft,  so  bestehen  allerdings  große  Differenzen
zwischen  denjenigen  privater  und  denjenigen  konsumgenossenschaftlicher ­
  Betriebe.  Sollten  aber  einmal  die  Gewerkschaften  volles  Verständnis ­
  für  die  Konsumgenossenschaftsbewegung  bekommen,  so  dürften
sie  auch  in  ihren  Forderungen  vorsichtiger  werden.  Schließlich  haben
die  besseren  Tarife  in  den  Konsumgenossenschaften  ja  auch  den  Vorteil, ­
  daß  die  Arbeiter  zufriedener  sein  werden  und  weniger  zu  Lohnkämpfen ­
  neigen  als  die  Arbeiter  in  privaten  Filialbetrieben.  Unter
Umständen  können  derartige  Kämpfe  sehr  verhängnisvoll  werden,  so
beim  Fabrikfilialsystcm.  Hirsch  sagt  darüber  selbst,  ohne  unser
Problem  zu  berühren:
„Außerdem  erleichtert  das  Fabrikfilialshstem  aber  der  eigenen
Arbeiterschaft  den  Lohnkampf,  nicht  nur  wegen  des  engen  Zusammenhanges
zwischen  Handels-  und  Produktionsbetrieb,  durch  den  also  bei  Stillegung  des
Produktionsbetriebes  auch  alle  seine  Läden  ganz  anders  in  Mitleidenschaft
gezogen  werden  als  bei  Selbständigkeit  beider  Teile,  sondern  vor  allem  auch,
weil  hier  der  Boykott  eine  gefährlichere  Waffe  wird  als  der  Streik." 17 )
Wir  haben  somit  alle  Einwände  von  Hirsch  mitgeteilt  und
uns  mit  ihnen  auseinanderzusetzen  gesucht.  Zusammenfassend  sagt
Hirsch:
„Als  einziger  sicherer  Vorzug  bleibt  den  Konsumvereinen  —  da  auch  die
Mitgliederwerbung  „Reklamekosten"  verursacht  —  die  Dividende.  Aber  die
wenigen  Prozente  vom  Umsatz,  die  der  Konsumverein  dadurch  ostsris  paribas
im  Vorsprung  ist,  können  sehr  verkürzt  werden  durch  die  enge  Verbindung
dieser  Vereine  mit  der  Arbeiterbewegung  und  die  dadurch  erzwungene  ständige
Lohnsteigerung  ohne  Gegenleistung.  Gelingt  es  den  privaten  Betrieben,  durch

")  Hirsch,  a.  a.  O.  S.  242.
        <pb n="204" />
        201

intensive  Jnteressierung  ihrer  Angestellten  am  Umsätze  deren  Leistung  höher
zu  steigern,  dann  kann  dieser  Unterschied,  zusammen  mit  der  größeren  Bersügungsfreiheit
  des  privaten  Inhabers,  mit  der  schnelleren  Wahrnehmung
der  Konjunkturen  und  der  leichteren  Kapitalbeschaffung,  auch  bei  uns  sehr
wohl  zu  einem  Uebergewicht  der  privaten  Betriebe  führen.  Darüber  darf
man  sich  auch  bei  aller  Hochschätzung  der  bisherigen  Energie  der  deutschen
Konsumvereinsbewegung  nicht  mehr  täuschen." 17 a).
Hirsch  hat  sich  scheinbar  zu  sehr  von  den  Zuständen  inFrankr
  e  i  ch  und  Belgien  leiten  lassen.  In  beiden  Ländern  ist  die
Konsumvereinsbewegung  infolge  der  großen  Zersplitterung  nicht  auf
der  Höhe.und  kann  nicht  als  Vergleichsmaßstab  benutzt  werden.  Darauf ­
  hat  schon  H.  S  i  er  a  ko  w  s  k  y-Hamburg  in  der  Konsumgenossenschaftlichen ­
  Rundschau'"")  hingewiesen.  Erst  jetzt  beginnt  man  in
Frankreich  mit  den  vielen  kleinen  Ko&amp;gt;lsumvereinen  der  verschiedenen
Parteien  aufzuräumen  und  sie  zu  großen  widerstandsfähigen  Gebilden
zusammenzuschmelzen;  damit  dürfte  auch  in  unserem  südwestlichen
Nachbarlande  die  Zeit  des  Aufblühens  der  Konsumgenossenschaftsbewegung ­
  gekommen  sein.
Was  die  Unkosten  in  kapitalistischen  und  konsumgenosscnschaftlichen
  Filialbetrieben  anbelangt,  so  kommt  Hirsch  selbst  zu
dem  Ergebnis,  daß  sie  in  Konsumgenossenschaften  niedriger  sind.  Er
stellt  die  Unkosten  einer  kapitalistischen  Filiale  denjenigen  eines  Konsumvereins ­
  gegenüber  und  findet,  daß  die  reinen  Kosten  des  Warenabsatzes ­
  in  dem  privaten  Betrieb  12,09  0/0,  im  konsumgenossenschaftlichen ­
  Betrieb  7,15  o/o  betragen.  Daraus  könne  man  aber  nicht
ohne  weiteres  folgern,  fügt  Hirsch  hinzu,  daß  der  Konsumverein
die  „überlegenere  und  wünschenswertere  Form  des  Warenabsatzes"
sei.  Die  Hauptuntcrschiede  lägen  bei  Miete,  Beleuchtung,  Gehälter
bzw.  Löhnen  und  Emballage.  „Das  sind  gerade  diejenigen  Posten,
bei  denen  der  Wesensunterschied  zwischen  Konsumverein  und  Filialbetrieb
  klar  hervortritt:  Der  Verein  will  grundsätzlich  nur  den  Bedarf ­
  befriedigen,  die  Filiale  will  ihn  wecken  und  anregen,  ihn  an
sich  heranziehen.  Dazu  dient  die  bessere  Lage  des  Lokals,  die  wiederum ­
  die  höhere  Miete  bedingt,  dazu  die  teurere  Beleuchtung,  die
elegantere  Verpackung.  Darin  zeigt  sich  eben  der  charakteristische
Unterschied  zwischen  genossenschaftlicher  Bedarfsbefriedigung  und
privat-erwerbswirtschaftlicher  Bedarfs  w  c  ck  u  n  g."")
Demnach  scheinen  aber  doch  diese  Mehrkosten  volkswirtschaftlich
eine  u  n  p  r  o  d  n  k  t  i  v  e  Aufwendung  zu  sein,  und  es  will  mir
17 a)  Ebenda  S.  262  f.
17 b)  Nr.  3  1914.  Art.  „Die  Filialbetriebe  im  Detailhandel".
ls )  Hirsch,  a.  a.  O.  S.  96.
        <pb n="205" />
        202

scheinen,  als  ob  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung  doch
die  überlegenere  und  wünschenswertere  Form  sei.  Wenn  man  allerdings ­
  im  Gegensatz  zuHirsch  von  dem  Momente  der  Bedarfsweckung
absieht,  läßt  sich  das  Urteil  in  bezug  auf  die  Unkosten  etwas  mildern.
Denn  schon  allein,  weil  die  besser  gestellte  Kundschaft  des  privaten
Betriebs  höhere  Ansprüche  stellt  als  die  weniger  anspruchsvollen
Mitglieder  des  Konsumvereins,  müssen  die  Unkosten  im  privaten  Betrieb ­
  höher  sein  als  im  konsumgenossenschaftlichen.
Schließlich  ist  aber  doch  das  ganze  Problem  vom  Standpunkte
der  Konsumenten  aus  zu  betrachten.  Selbst,  wenn  dann  der
Unkostensatz  in  Privatbetrieb  und  Konsumgenossenschaft  für  die  gleichen
Leistungen  gleich  wäre,  was  nach  obigen  Ausführungen  aber  nicht
anzunehmen  ist,  so  bliebe  doch  immer  noch  der  Reinertrag  übrig,
der  in  dem  einen  Falle  den  Konsumenten,  in  dem  andern  Falle  den
privaten  Besitzern  zufällt  und  so  dem  Konsumenten  verloren  geht.
Hirsch  argumentiert  allerdings,  daß  dieser  Ertrag  ebensogut  einen
Unternehmergewinn  darstelle  wie  beim  Privatbetrieb.  Das
Mitglied  zahle  dafür  seinen  Anteil  und  trage  das  Unternehmerrisiko.
Bei  Beurteilung  dieser  Frage  ist  nun  aber  zu  berücksichtigen,  daß  der
konsumgenossenschaftlich  organisierte  Konsument  für  den  eingezahlten
Betrag  in  der  Regel  bei  voller  Einzahlung  einen  Zins  erhält,  der
schon  ein  Entgelt  für  seinen  Anteil  und  das  Unternehmerrisiko  darstellt. ­
  Der  größere  Teil  des  Ueberschusses,  der  in  Form  der  Rückvergütung ­
  zur  Auszahlung  gelangt,  ist  kein  Entgelt  mehr  für  Anteil
und  Risiko,  sondern  nichts  anders  als  eine  Ersparnis.  An  dieser
Rückvergütung  haben  auch  diejenigen  teil,  die  noch  nichts  eingezahlt
haben.
Vom  Konsumenten  aus  gesehen,  besteht  deshalb  wohl  kaum  ein
Zweifel,  daß  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung  die  vorteilhaftere ­
  ist.  Für  die  Entwicklungsmöglichkeit  der  Konsumgenossenschaft ­
  ist  das  aber  ausschlaggebend.  Weder  privatwirtschaftliche ­
  noch  volkswirtschaftliche  Momente  sind  für  die  Entwicklung ­
  der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  maßgebend,
sondern  hauswirtschaftliche  Gründe.  Wenn  das  vielfach  bis
heute  noch  nicht  genügend  zum  Ausdruck  gekommen  ist,  so  lag  das
nur  daran,  daß  dem  Konsumenten  seine  Macht  und  Stärke  noch  nicht
zum  Bewußtsein  gekommen  war.  Heute  aber,  wo  alle  möglichen  Arten ­
  von  Konsumentenorganisationen  entstehen,  scheinen  wir  auf  dem
besten  Wege  zu  einer  Umwandlung  zu  sein.  Auch  die  bürgerlichen
Schichten  dürften  von  dieser  Bewegung  immer  mehr  ergriffen
werden.  An  dieser  Stelle  möchte  ich  auf  einen  viel  verbreiteten  Irr-
        <pb n="206" />
        tum  hinweisen.  Man  sagt,  daß  die  höheren  Schichten  niemals  Anhänger ­
  der  Konsumgenossenschaftsidee  werden  würden.  Sie  würden
sich  niemals  dem  Schematismus  der  konsumgenossenschaftlichen
Gütervermittlung  anpassen.  Sie  seien  materiell  zu  gut  gestellt, ­
  um  sich  irgendeinem  Zwang  zu  unterwerfen.  Selbst  Kaufmann ­
  sagt,  daß  manche  „so  gut  situiert  sind,  daß  die  kleinen  wirtschaftlichen ­
  Vorteile,  die  ihnen  die  konsumgenossenschaftliche  Organisation ­
  bringen  kann,  für  sie  keine  Rolle  spielen."^)
Sind  es  aber  wirklich  nur  kleine  wirtschaftliche  Vorteile,  die
sich  den  höheren  Schichten  in  der  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung ­
  bieten?  Die  Vorteile  sind  gerade  groß  genug,  um  einen
Reichen  von  der  Bedeutung,  die  die  Konsumgenossenschaft  auch  für
ihn  hat,  überzeugen  zu  können.  Die  Konsumgenossenschaften  wollen
nicht  nur  Güter  zu  niedrigen  Preisen  verschaffen,  sondern  vor  allem
auch  einwandfreie  Güter.  Ein  hoher  Preis  zeugt  nicht  immer ­
  für  die  Güte  eines  Artikels  und  schließt  eine  Fälschung  nicht
aus  und  noch  viel  weniger  eine  unsaubere  Behandlung  des  Artikels.
Zudem  reichen  die  Warenkcnntnisse  des  Käufers  selten  so  weit,  daß  er
eine  Ware  genau  beurteilen  kann,  er  ist  vielmehr  ganz  auf  die  Willkür
des  Verkäufers  angewiesen.  Heute  gibt  es  schon  einen  gr'oßen  Teil
der  untersten  Volksschichten,  die  einwandfteiere  Bedarfsgüter  konsumieren ­
  als  die  oberen  Schichten.  Ich  denke  z.  B.  an  konsumgenossenschaftliche
  Bäckereicrzeugnisse,  die  in  Musterbetrieben  hergestellt ­
  werden,  und  an  die  Fabrikation  der  Zigarren  durch  die  Großeinkaufsgesellschaft ­
  deutscher  Konsumvereine,  die  die  in  dieser  Industrie ­
  so  sehr  verbreitete  Heimarbeit  nicht  zuletzt  im  Interesse  der
Konsumenten  ausgeschaltet  hat.  Es  ist  ja  auch  nichts  natürlicher  —
man  kann  das  nur  immer  wiederholen  —,  als  daß  die  Konsumenteninteressen ­
  in  einer  Konsumentenorganisation  in  jeder  Beziehung  gewahrt ­
  bleiben.  Fälschung,  Verunreinigung  usw.  würden  unsinnig
sein,  der  Konsument  würde  sich  damit  selbst  betrügen.  Wenn  da
die  soziale  Oberschicht  nicht  zurückbleiben  will,  ist  sie  wohl  oder
übel  gezwungen,  sich  als  Konsument  in  irgendeiner  Form  zu  organisieren. ­
  Bis  heute  fehlt  noch  der  Apostel,  der  den  höheren  Gesellschaftsschichten ­
  verkündet,  daß  auch  sie  sich  nicht  abschließen  dürfen ­
  von  der  Welt  des  organisierten  Konsums.  Aber  das  ist  wohl
nur  eine  Frage  der  Zeit.  In  einzelnen  deutschen  Städten  besteht
heute  schon  der  Anschluß  der  Oberschicht  an  die  Konsumgenossenschaft, ­
  u.  a.  in  Breslau  und  Stuttgart.
19 )  Heinrich  Kaufmann,  Die  Stellungnahme  der  Sozialdemokratie
zur  Konsumvereinsbewegung.  Hamburg  1911.  S.  13.
        <pb n="207" />
        204

Eine  Frage  taucht  dabei  auf:  Können  die  Bedürfnisse  von
verschiedenen  Kousumentenschichten  mit  ganz  verschiedener  Lebenshaltung ­
  in  derselben  Assoziation  gedeckt  werden?
Im  allgemeinen  möchte  ich  das  verneinen.  Durch  Spezialis
  a  t  i  o  n  für  eine  bestimmte  Lebenshaltung,  die  von  vornherein  durch
die  Gründer,  seien  es  nun  Arbeiter,  Offiziere  usw.  gegeben  sein  mag,
ist  es  dem  Konsumverein  möglich,  die  Mitglieder  gerade  dieser  Konsumentenschicht ­
  am  vorteilhaftesten  zu  bedienen.  Wird  bei  der  Vermittlung ­
  von  Bedarfsgütern  Rücksicht  genommeil  auf  eine  weitere
Konsumentenschicht,  so  bedeutet  das  eine  gewisse  Zersplitterung.  Ist
diese  weitere  Konsumentenschicht  nicht  einmal  genügend  stark  vertreten, ­
  so  wird  für  die  Konsumenten  der  Hauptschicht  eine  ungerechtfertigte ­
  Kostenerhöhung  eintreten.  Sie  müßten  mittragen  helfen  an
den  höheren  Unkosten  der  zweiten  Schicht.  (Nur  dadurch,  daß  Personal, ­
  Räume  und  Einrichtungen  sonst  nicht  voll  ausgenutzt  würden,
könnte  diese  Tatsache  etwas  verschoben  werden.)  Es  kommt  eben
nicht  auf  die  Umsatz  größe  in  einem  Geschäft  an,  sondern  auf  die
Um  s  ch  l  a  g  s  s  ch  n  e  l  li  g  k  e  i  t.  Der  privatwirtschaftliche  Grundsatz:
Je  schneller  der  Umsatz,  desto  größer  der  Nutzen,  ist  hier  entscheidend.
Dabei  ist  allerdings  zu  berücksichtigen,  daß  in  einzelnen  Artikeln,  wo
eine  Qualitätsverschiedenheit  nicht  besteht,  die  nicht  genügend  stark
vertretene  Konsumentengruppe  die  Umschlagsgeschwindigkeit  in  diesen
Artikeln  erhöhen  würde  und  damit  den  Nachteil,  den  sie  für  die  stärkere ­
  Konsumentengruppe  hervorruft,  wieder  etwas  aufheben.  Konsumentenschichten ­
  mit  annähernd  gleicher  Lebenshaltung  oder  nicht
allzugroßer  Verschiedenheit  kommen  überhaupt  für  unsere  Beweisführung ­
  nicht  in  Betracht.  Der  Arbeiter  und  der  einfache  Bürger
können  ihren  Bedarf  sehr  wohl  in  derselben  Assoziation  decken.
Sind  aber  große  Unterschiede  vorhanden,  so  ist  die  Zentralisation
in  einer  Konsumgenossenschaft  unwirtschaftlich,  was  auch  von  den
Praktikern  in  der  Konsumgenossenschaftsbewegung  zugegeben  wird,
wenn  sie  sagen:  Diesen  Artikel  können  wir  nicht  führen,  er  ist  kein
M  a  ssen  ko  n  sum  a  r  tik  el.  Der  Praktiker  meint  aber  hier,  daß
der  Artikel  nicht  Massenkonsumartikel  bei  der  großen  Mehrheit  der
Mitglieder  ist,  in  einer  andern  Konsumentenschicht  kann  er  sehr
wohl  Massenkonsumartikel  sein.  Denken  wir  z.  B.  an  einen  Arbeiterund ­
  an  einen  Offizierskonsumverein.  Sicherlich  bestehen  große  Unterschiede ­
  in  der  Qualität  sowie  auch  in  der  Gütergattung  in  diesen
Gebilden  des  organisierten  Konsums  auf  Grund  der  sehr  verschiedenen ­
  Lebenshaltung  der  Mitglieder.
Auch  was  die  Bedienung  anbelangt,  ist  es  besser,  wenn
        <pb n="208" />
        eine  Konsumgenossenschaft  nur  eine  Konsumentenschicht  umfaßt.  Die
höhere  Schicht  will  die  Bedarfsgüter  zum  Teil  ins  Haus  gebracht
haben,  sie  will,  daß  man  die  Bestellungen  im  Hause  abholt  bzw.  daß
man  nachfragt,  ob  Bedarf  vorhanden  ist.  Die  höhere  Schicht  mag
nicht  lange  warten  in  der  Abgabeftelle,  sondern  will  möglichst  schnell
bedient  werden;  die  niedere  Schicht  fügt  sich  darein,  länger  zu  warten.
Die  höhere  Schicht  verlangt  überhaupt  mehr  Aufmerksamkeit  bei
der  Entnahme  von  Bedarfsgütern  als  die  niedere  Schicht.  Die  zuerst
genannte  Schicht  ist  auch  anspruchsvoller  in  bezug  auf  den  Bildungsgrad ­
  des  Personals.  Es  ergeben  sich  also  eine  ganze  Reihe  von
Unterschieden.  Es  scheint  mir  aber  unmöglich,  die  Anforderungen
der  höheren  Schicht,  die  sie  in  bezug  auf  Bedienung  stellt,  herabzudrücken ­
  und  sie  den  Anforderungen  einer  niederen  Schicht  anzupassen.
Dasselbe  ist  bei  der  Ausstattung  der  Fall.  Der  eine  verlangt ­
  eine  grandiose  Ausstattung,  der  andere  ist  mit  wenigem  zufrieden, ­
  wenn  er  dadurch  seine  Bedarfsgüter  etwas  billiger  erhält.
Auch  ist  ein  Zusammenarbeiten  der  niederen  Schicht  mit  der
höheren  z.  B.  in  der  Verwaltung  ziemlich  schwierig  infolge  des
verschiedenen  Bildungsgrades,  der  heute  noch  stark  im  Verhältnis ­
  zur  materiellen  Lage  steht.
Eine  weitere  Schwierigkeit  liegt  in  der  Kapitalbeschaffung. ­
  Die  Konsumgenossenschaft  braucht  für  die  Bedarfsgüterversorgung ­
  einer  höheren  Schicht  relativ  größere  Summen  als  eine
niedere  Schicht.  Die  letztere  wird  aber  nicht  geneigt  sein,  diese  größeren ­
  Summen  mit  aufbringen  zu  helfen,  sofern  sie  überhaupt  wirtschaftlich ­
  dazu  imstande  ist.
Nun  gibt  es  allerdings  Fälle,  wo  dennoch  eine  Vereinigung
verschiedener  Konsumentens  chichten  erwünscht  wäre,
z.  B.  bei  der  Anlage  und  Durchführung  eigener  Metzgereien.  Nicht
allein  deshalb,  weil  diese  große  Kapitalmassen  erfordern,  sondern  auch
weil  eine  einzelne  Konsumentenschicht  die  in  ihrer  Qualität  sehr  verschiedenen ­
  Fleischteile  nicht  aufzunehmen  vermag.  Hier  wäre  deshalb
ein  gemeinsames  Vorgehen  zu  empfehlen  und  auch  möglich.  Auch  gibt
es  Artikel,  bei  denen  die  Qualitätsunterschiede  fast  ganz  wegfallen,
wie  ich  schon  erwähnt  habe,  z.  B.  bei  Brötchen  und  Milch.  Auch
hier  ist  ein  Zusammenarbeiten  von  Vorteil.  Die  beiden  angeführten
Momente  der  „Bedienung"  und  „Ausstattung"  fallen  ebenfalls
hier  fort.  —
Wir  sind  von  der  Frage  der  Organisierung  der  oberen  Konsumentenschichten ­
  ausgegangen  und  haben  bis  jetzt  nur  die  eine  Form
der  Organisation,  die  der  Konsumgenossenschaft  behandelt.  Größere
Sch.loesser,  Die  konsumgenoffenschastliche  Gütervermittlung.  13
        <pb n="209" />
        206

Neigung  als  für  die  Konsumgenossenschaft  haben  heute  die  oberen
Schichten  für  eine  Verbündung  mit  den  privaten  Produzenten. ­
  Diese  Bewegung  der  sogenannten  Käuferligen  scheint
an  Bedeutung  zu  gewinnen.  Der  Konsument  ist  wach  geworden  und
verlangt  nach  größeren  Rechten,  anfangs  zum  Zwecke  der  Unterstützung ­
  anderer  in  den  sozialen  Käuferligen,  neuerdings  aber  auch
zur  Wahrung  seiner  persönlichen  Interessen.  Man  geht  darin  schon
so  weit,  daß  man  die  Vermittler  von  Bedarfsartikeln  unter  die
Kontrolle  der  Konsumenten  stellt.  Diese  neue,  vielleicht  epochemachende ­
  Bewegung  hat  ihren  stärksten  Ausdruck  gefunden  in  der
Verbindung  der  Reichsorganisation  der  Hausfrauen
Oesterreichs  mit  der  Großeinkaufsgenossenschaft  österreichischer
Kaufleute.  In  der  Erkenntnis,  daß  heute  „die  kaufmännische  Vermittlung ­
  nur  für  die  Mittel  der  Kultur  gebraucht  wird,  für  die  Zwecke
des  Kulturlebens  aber  ganz  und  gar  nicht"/")  nahm  die  Hausfrauenorganisation ­
  bei  ihrer  Gründung  die  beiden  folgenden  Punkte  in  ihr
Programm  auf:^)
1.  Verbilligung  der  Haushaltsührung,  einerseits  durch  Bekämpfung ­
  aller  ungerechtfertigten  Verteuerungen  der  Lebensmittel,  andererseits ­
  durch  Erschließung  billiger  Einkaufsmöglichkeiten  für  ihre
Mitglieder.
2.  Zusammenschluß  der  Konsumenten,  hauptsächlich  der  Hausfrauen, ­
  weil  die  organisierte  Masse  Gleichgesinnter  erfolgreicher  bekämpfen ­
  und  erkämpfen  kann  als  der  einzelne.
Aehnliche  Bestimmungen  haben  auch  die  inzwischen  gegründeten ­
  Hausfrauenorganisationen  anderer  Länder  aufgenommen.  Auch
in  Deutschland  hat  die  Bewegung  schon  Fuß  gefaßt.  Ihre  Erfolge ­
  bleiben  abzuwarten.
Nachdem  die  Hausfrauenorganisation  Oesterreichs  vergeblich  versucht ­
  hatte,  größeren  Einfluß  im  ersten  Wiener  Konsumverein  zu
erlangen,  trat  sie  in  ein  Vertragsverhältnis  der  Großeinkaufsgenossenschaft ­
  der  Kaufleute  in  der  Annahme,  dort  ihre

"")  Jaroslaw,  Kaufmann  und  Bedarfsveredelung  in  der  Zeitschrift
„Der  Kaufmann  und  das  Leben",  1912/13,  S.  107.
21 )  Bei  den  folgenden  Ausführungen  halte  ich  mich  wesentlich  an  einen
Bericht  im  „Morgen"  (23.  März  1914)  von  Netty  Schwein  bürg,  Präsidialrätin ­
  der  Reichsorganisation  der  Hausfrauen  Oesterreichs.  Während  der  Drucklegung ­
  geht  mir  noch  interessantes  Material  von  der  bekannten  Führerin  in
der  österreichischen  Frauenbewegung,  Helene  G  r  a  n  i  t  s  ch,  zu,  das  leider  nicht
mehr  berücksichtigt  werden  kann.
        <pb n="210" />
        —  207  —
Ziele  besser  verwirklichen  zn  sönnen. 22 )  Innerhalb  der  Großeinkaufsgenossenschaft ­
  hat  sich  ein  Konzern  von  Kaufleuten  gebildet,  die  die
„Konsumfilialen  —  Einkaufsstellen  —  für  die  Mitglieder"  unterhalten. ­
  „Die  in  dem  Konzern  vereinigten  Kaufleute  haben  die  außerordentliche ­
  Wichtigkeit  der  Verbindung  mit  den  Hausfrauen  erkannt
und  damit  den  Mitgliedern  der  Reichsorganisation  der  Hausfrauen
viel  Entgegenkommen  bewiesen,  so  daß  wir  bei  organisierter  Mitarbeit ­
  von  beiden  Seiten  einen  vollen  Erfolg  erhoffen  können."
Die  charakteristischen  Vereinbarungen,  die  getroffen  wurden,  sind
folgende:  „Ein  gemeinsames  Preisbildungskomitee,  also
aus  Kaufleuten  und  Hausfrauen  bestehend,  wird  einvernehmlich  die
Preise  der  wichtigsten  Hausbedarfsartikel  nach  gewissenhafter  Prüfung
der  Qualität  allmonatlich  festsetzen  und  veröffentlichen  (ausgenommen ­
  sind  Artikel,  welche  Marktpreisschwankungen  unterworfen  sind).
Die  Mitglieder  bekommen  eine  Rückvergütung,  deren  Höhe  das
gemeinsame  Komitee  bestimmt.  Der  Konzern  der  Kaufleute ­
  gewährt  den  Mitgliedern  die  freie  Zustellung  der  Waren
ins  Haus.  Alle  Geschäfte  der  im  Konzern  geeinigten  Kaufleute
werden  außen  gleichförmig  aussehen  und  innen  nach  drei
Hauptgruppen  (Kolonialwaren,  Mehl  und  Mehlprodukte  und
Delikatessen)  getrennt,  nett  und  gefällig  eingerichtet  sein,  so  daß,  was
hygienische  Erfordernisse  beim  Einkauf  von  Lebensmitteln  betrifft, ­
  keine  Vorwürfe  zu  fürchten  sind.  Alle  diesem  Konzern  angehörenden ­
  Geschäfte  werden  von  der  Reichsorganisation  der  Hausfrauen ­
  und  von  der  Großeinkaufsgenossenschaft  der  Kaufleute  beobachtet, ­
  um  den  gemeinsamen  Vertrag  gewissenhaft  zur  Durchführung ­
  zu  bringen."
Für  dieses  Entgegenkommen  der  Kaufleute  bietet  die  Reichsorganisation: ­

„Eine  große,  dem  besten  bürgerlichen  Mittelstände  angehorige,
barzahlende,  kaufkräftige,  organisierte,  d.  h.  disziplinierte  Hausfrauenmasse. ­
  Ein  Heer  denkender  und  rechnender  Hausfrauen,
welche  mit  Wohlwollen  und  Verständnis,  mit  sozialem  Empfinden
der  neuen  Konsumvereinsorganisationsform  entgegenkommen  werden."
22 )  Zu  der  Lösung  des  Verhältnisses  mit  dem  ersten  Wiener  Konsumverein
bemerkt  Helene  Granitsch  in  „Wohlfahrt  und  Wirtschaft":  „Ich  möchte
aber  noch  ausdrücklich  betonen,  daß  die  Anschauung,  die  wir  in  Oesterreich
über  den  bürgerlichen  Konsumverein  gewonnen  haben,  nicht.maßgebend
sein  kann  für  andere  moderne  Großstaaten,  in  denen  andere  wirtschaftspolitische
Verhältnisse  herrschen,  und  in  denen  eine  aufgeklärtere  und  diszipliniertere
Bevölkerung  andere  Voraussetzungen  auf  diesem  Gebiete  schafft".  (W.  u.  W.
Nr.  5  1914,  S.  278.)
1b*
        <pb n="211" />
        208

Dieses  Vorgehen  der  österreichischen  Hausfrauen  ist  sicherlich
zu  begrüßen,  zeugt  es  doch  von  starkem  Konsumentenbewußtsein.  Ob
die  gewählte  Form  die  richtige  ist,  ist  eine  andere  Frage.  Zwistigkeiten ­
  werden  sich  nicht  vermeiden  lassen.  Ob  diese  Zwistigkeiten  zu
einer  Auflösung  des  Vertragsverhältnisses,  oder  ob  sie  zu  einer  immer
straffer  werdenden  Organisation  führen  werden,  bleibt  abzuwarten.
Ist  letzteres  der  Fall,  so  würde  allmählich  ein  der  Konsumgenossenschaft ­
  ähnliches  Gebilde  entstehen.  Möglich  wäre  es  sogar,  daß  sich
die  Organisation  nach  und  nach  zu  einer  vollständigen  Konsumgenossenschaft ­
  entwickeln  würde.  Diese  Genossenschaft  würde  sich
dann  nur  durch  ihre  historische  Entwicklung  von  anderen  Konsumgenossenschaften ­
  unterscheiden.
Um  einen  größeren  Einfluß  auf  die  Produzenten  zu  gewinnen,
ist  es  auch  möglich,  sich  mit  Kapital  an  einem  Unternehmen  zu
beteiligen;  besonders  leicht  dürfte  das  bei  Aktiengesellschaften
fallen.  Ebenso  wie  die  Angestellten  heute  schon  Aktien  erwerben,
um  sich  ihre  Rechte  zu  wahren  oder  noch  zu  erhöhen,  können  es  auch
die  Konsumenten  tun.  Das  geschieht  auch  heute  schon  von  besonders ­
  straffen  Konsumentenorganisationen,  wie  den  Konsumgenossenschaften. ­
  So  hat  der  Verband  schweiz.  Konsumvereine
sich  Ende  1913  dadurch  einen  Einfluß  auf  eine  schweiz.  Großschlächterei ­
  erworben,  daß  er  einen  Teil  ihrer  Aktien  ankaufte.  Es
handelt  sich  dabei  um  die  Aktien  der  sich  aus  die  ganze  Schweiz
ausdehnenden  Fleischerei  der  Firma  Bell.  Schon  seit  langem  trugen
!  sich  die  schweiz.  Konsumvereine  mit  dem  Gedanken  der  gemeinsamen
Beschaffung  von  frischem  Fleisch.  Man  dachte  an  die  Errichtung
einer  Großschlächterei  durch  den  Verband  schweiz.  Konsulnvereine
oder  an  die  Errichtung  einer  selbständigen  Genossenschaft  für  die
Fleischversorgung  u.  a.  Die  Schwierigkeiten,  die  sich  überall  zeigten,
führten  schließlich  zu  dem  Plane,  die  Fleischversorgung  in  Verbindung ­
  mit  einer  bereits  bestehenden  Privatgesellschaft  durchzuführen. ­
  Dafür  konnte  nur  die  Großschlächterei  Bell  A.-G.,  das
größte  und  besteingerichtetste  Unternehmen  nicht  nur  der  Schweiz,
sondern  vielleicht  auf  dem  ganzen  Kontinent,  in  Frage  kommen.
Dieses  Unternehmen  hat  2,6  Millionen  Franken  Aktienkapital,  eingeteilt ­
  in  Aktien  (Namensaktien)  zu  500  Franken  Nominalwert
und  einen  Umsatz  von  20  Millionen  Mark  im  Jahre  1912,  gegen
2  Millionen  Mark  im  Gründungsjahre  1909.  Der  Verband  schweiz.
Konsumvereine  trat  an  die  betr.  Firma  heran  mit  der  Anfrage,  ob
eine  Beteiligung  an  der  Gesellschaft  mittels  Uebernahme  von  Aktien
möglich  wäre.  Sie  kündete  gleichzeitig  an,  daß  im  verneinenden
        <pb n="212" />
        209

Falle  die  schweiz.  Konsumvereine  gezwungen  wären,  ein  Konkurrenzunternehmen ­
  zu  errichten.  Die  Bell  A.-G.  war  mit  einer  Beteiligung
des  V.  S.  K.  einverstanden.  Es  kam  darauf  im  Dezember  1913  zu
einem  Vertragsverhältnis  mit  der  Bell  A.-G.  In  dem
Vertrage  verpflichtete  sich  die  Bell  A.-G.  eine  rationelle,  im  Interesse ­
  der  Konsumenten  liegende  Fleischversorgung  der  schweiz.  Konsumvereine ­
  durchzuführen.  Der  Verband  schweiz.  Konsumvereine,
welcher  sich  am  Aktienkapital  der  Bell  A.-G.  mit  1754  Aktien  beteiligt ­
  hat,  verpflichtete  sich  seinerseits,  von  der  Errichtung  von
Fleischereien  abzusehen.  ,—  Mit  dem  Erwerb  der  1754  Aktien  hatte
der  Verband  noch  keine  Stimmenmehrheit  erlangt,  doch  war  ihm
vertraglich  die  Ueberlassung  weiterer  Aktien  zugesichert.  Inzwischen
ist  nun  die  Mehrheit  der  Aktien  an  den  Verband  schweiz.  Konsum-Vereine
  übergegangen  und  damit  sein  Einfluß  auf  die  Fleischversorgung ­
  in  der  Schweiz  gesichert.
So  gibt  es  denn  alle  möglichen  Arten,  wie  der  organisierte
Konsument  seine  Interessen  gegenüber  dem  privaten  Produzenten
wahren  kann.  Ueber  den  Erfolg  der  einen  oder  anderen  Form  läßt
sich  aber  heute  noch  nicht  urteilen.  Vielleicht  wird  die  Form  der
reinen  konsumgenossenschaftlichen  Güter  Vermittlung ­
  die  Oberhand  gewinnen,  vielleicht  aber  wird  die  erwerbsmäßige ­
  Warenvermittlung  unter  einer  mehr  oder  weniger
scharfen  Kontrolle  der  Konsumenten  die  größte  Ausbreitung
gewinnen,  möglich  wäre  auch,  daß  die  gemischtwirtschaftliche
Unternehmungsform  stark  zunehmen  wird,  indem  Konsumgenossenschaften ­
  oder  andere  Konsumentenorganisationen  sich  in  steigendem ­
  Maße  mit  Kapital  an  privaten  Unternehmen  beteiligen.  Vielleicht
entstehen  noch  andere  Formen,  die  uns  heute  noch  fremd  sind.  Eins
dürfte  jedenfalls  auf  alle  Arten  der  Gütervermittlung  in  Zukunft
zutreffen,  nämlich,  daß  sie  mehr  oder  weniger  stark  unter  dem
Einfluß  der  Konsumenten  stehen.  Eine  allgemeine  Annäherung ­
  von  Produktion  und  Konsumtion  dürfte  stattfinden.  Immer
deutlicher  dürfte  in  Erscheinung  treten,  daß  die  Produktion  nicht
Selbstzweck,  sondern  nur  Mittel  zum  Zweck  ist,  daß  die
Konsumtion  der  Endzweck  alles  Wirtschaftens  ist.  Mir
persönlich  will  es  scheinen,  als  ob  die  Konsumgenossenschaft  diejenige
Form  sei,  die  sich  am  meisten  dem  ökonomischen  Prinzip  nähere.  Trifft
das  in  Wirklichkeit  zu,  so  wird  sie  immer  mehr  sich  Bahn  brechen,  nichts
wird  sie  in  ihrer  Entwicklung  aufhalten  können.  Alle  Hemmungen,
von  welcher  Seite  sie  auch  kommen  mögen,  werden  dann,  wenn  auch
nur  ganz  allmählich,  überwunden  werden.
        <pb n="213" />
        Wesentliches  aus  dem  Musterstatut  für  vezirksionsumvereine.')

!-■  Firma,  Sitz  und  Wesen  der  Genossenschaft.
Gegenstand  des  Unternehmens  ist  die  gemeinschaftliche  Beschaffung  von
Lebens-  und  Wirtschaftsbedürfnissen  im  großen  und  Ablaß  im  kleinen  gegen
Barzahlung  an  die  Mitglieder.
Zur  Förderung  des  Unternehmens  kann  auch  die  Bearbeitung  und
Herstellung  von  Lebens-  und  Wirtschaftsbedürfnissen  in.  eigenen  Betrieben,
Annahme  von  Spareinlagen  und  Herstellung  von  Wohnungen  erfolgen.
Auch  können  für  die  Genossen  Rabattverträge  mit  Gewerbetreibenden
geschlossen  werden.  (8  2.)
II.  E  n  t  st  e  h  u  n  g  der  Mitgliedschaft.
Zum  Erwerbe  der  Mitgliedschaft  ist  die  Aufnahme  durch  den  Vorstand
und  Ausstellung  einer  unbedingten  schriftlichen  Beitrittserklärung  erforderlich. ­
  Die  Mitgliedschaft  entsteht  durch  die  Eintragung  in  die  'Liste  der  Genossen, ­
  jedoch  ist  der  Beitretende  nach  erfolgter  Aufnahme  und  Unterzeichnung
der  Beitrittserklärung  schon  vor  der  Eintragung  berechtigt,  Bedarfsgegenstände ­
  von  der  Genossenschaft  zu  entnehmen.  (§  3.)
III.  Das  Ausscheiden  aus  der  Genossenschaft.
Jeder  Genosse  hat  das  Recht,  durch  schriftliche  Aufkündigung  seinen
Austritt  aus  der  Genossenschaft  zu  erklären.  Die  Aufkündigung  findet  nur
zum  Schluß  eines  Geschäftsjahrs  statt  und  muß  mindestens  drei  Monate  vorher ­
  erfolgen.  (§  4.)
Ein  Genosse  kann  aus  der  Genossenschaft  ausgeschlossen  werden:
1.  wenn  er  die  statutenmäßigen  Verpflichtungen  nicht  erfüllt;  2.  wenn  er
während  zweier  aufeinanderfolgender  Geschäftsjahre  keine  Bedarfsgegenstände
von  der  Genossenschaft  entnommen  hat;  3.  wenn  er  die  Genossenschaft  in
Schaden  gebracht  hat.
Die  Ausschließung  erfolgt  durch  Beschluß  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats ­
  und  ist  dem  Genossen  durch  den  Vorstand  mittels  eingeschriebenen
Briefes  ohne  Verzug  mitzuteilen.  Dem  Ausgeschlossenen  steht  die  Berufung
gegen  den  Ausschließungsbeschluß  an  den  Genossenschaftsrat  binnen  vier
Wochen  frei.  (§  6.)
IV.  Rechte  und  Pflichten  der  Genossen.
Die  Genossen  sind  berechtigt:
1.  bei  allen  Beschlüssen  und  Wahlen  in  den  Generalversammlungen  zu
stimmen:  2.  mit  gerichtlicher  Ermächtigung  Generalversammlungen  zu  berufen

*)  Herausgegeben  vom  Zentralverband  deutscher  Konsumvereine.  Das
Statut  soll  einer  nochmaligen  Revision  unterworfen  werden.
        <pb n="214" />
        211

unb  Verhanblungsgegenstänbe  anzukünbigen;  3.  alle  Einrichtungen  unb  Veranstaltungen ­
  ber  Genossenschaft  nach  ben  bafür  geltenben  Bestimmungen  zu
benutzen.  (§  9.)
Die  Genossen  sind  verpflichtet:
1.  nach  erfolgter  Aufnahme  ein  Eintrittsgelb  in  Höhe  von  50  Pfg.  zu
zahlen:  2.  nach  betn  Austritt  aus  ber  Genossenschaft  bie  Legitimationskarte
zurückzugeben;  3.  auf  ben  Geschäftsanteil  bie  statutarisch  vorgeschriebenen
Einzahlungen  zu  leisten;  4.  biesem  Statut,  ben  Beschlüssen  unb  bem  Interesse
ber  Genossenschaft  nicht  entgegenzuhanbeln;  5.  für  bie  Verbinblichkeiten  ber
Genossenschaft  bieser  sowie  unmittelbar  ihren  Gläubigern  mit  einer  Summe
zu  hasten  (Haftsumme),  bie  bem  Betrage  eines  Geschäftsanteils  gleichkommt.
&amp;lt;8  10.)
V.  Organe  ber  Genossenschaft.
Die  Genossenschaft  orbnet  ihre  Angelegenheiten  unter  Teilitahme  ber
Mitglieber.  Die  Organe  ber  Genossenschaft  sinb:  1.  bie  Generalversammlung,
2.  ber  Gcnossenschaftsrat,  3.  ber  Aufsichtsrat,  4.  ber  Borstanb.  (8  11.)
VI.  Die  Generalversammlung.
Die  Rechte,  bie  ben  Genossen  in  ben  Angelegenheiten  ber  Genossenschaft ­
  zustehen,  werben  von  ihnen  in  ber  Generalversammlung  burch  Beschlußfassung ­
  ausgeübt.  Jeber  Genosse  hat  eine  Stimme,  bie  er  nicht  auf
anbere  Personen  übertragen  kann.  (Z  12.)
Die  Generalversammlung  &amp;gt;virb  in  ber  Regel  vom  Anfsichtsrate  berufen.
Verzögert  bieser  bie  Berufung,  so  ist  ber  Borstanb  bazu  verpflichtet,  wenn
ein  gesetzlicher  ober  statutarischer  Grunb  zur  Berufung  vorliegt,  ober  wenn
biese  im  Interesse  ber  Genossenschaft  erforberlich  erscheint.
Eine  Generalversammlung  muß  ohne  Verzug  berufen  werben,  wenn  ber
zehnte  Teil  ber  Genossen  in  einer  von  ihnen  unterschriebenen  Eingabe  unter
Anführung  bes  Zweckes  unb  ber  Grünbe  bie  Berufung  verlangt.  In  gleicher
Weise  können  bie  Genossen  auch  bie  Ankünbigung  bestimmter  Gegenstänbe  zur
Beschlußfassung  verlangen.  (8  13.)
Die  orbentlichen  Generalversammlungen  finben  statt:
1.  nach  Ablauf  bes  Geschäftsjahrs,  zur  Beschlußfassung  über  bie  Bilanz,
bie  Verwenbung  ber  Erübrigung  unb  über  bie  Entlastung  bes  Vorstanbes;
2.  in  ber  zweiten  Hälfte  bes  Geschäftsjahrs  zur  Vornahme  von  Wahlen  für
ben  Aufsichtsrat,  zur  Orientierung  über  bie  Kassen-  unb  Geschäftsverhältnisse, ­
  sowie  zur  Erlebigung  von  Beschwerben  unb  sonstigen  Genossenschaftsangelegenheien. ­

A  u  ß  e  r  o  r  b  e  n  t  l  i  ch  e  Generalversammlungen  werben  nach  Bebürfnis
berufen  (8  15.)
Der  Beschlußfassung  ber  Generalversammlung  unterliegen  außer
ben  an  anberen  Stellen  bieses  Statuts  bahin  verwiesenen  Gegenstänben  folgenbe
  Angelegenheiten:
1.  Aenberung  bes  Statuts  unb  Aenberung  bes  Gegenstanbes  bes  Unternehmens; ­
  2.  Auflösung  ber  Genossenschaft;  3.  Genehmigung  ber  Bilanz,
Entlastung  bes  Vorstanbes,  Verteilung  ber  Erübrigung  unb  Deckung  von  Verlusten; ­
  4.  Wahl  ber  Mitglieber  bes  Aufsichtsrats;  5.  Enthebung  ber  Mitglieber ­
  bes  Vorstanbes  von  ihren  Aemtern  unb  Wiberrüf  ber  Bestellung  zum
Mitgliebe  bes  Aufsichtsrats;  6.  Verfolgung  von  Rechtsansprüchen  gegen  Mit-
        <pb n="215" />
        212

glteber  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats  sowie  die  Wahl  der  Bevollmächtigten ­
  zur  Führung  von  Prozessen  gegen  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats; ­
  7.  Einsetzung  der  statutarisch  vorgesehenen  Revisionskommissionen  und
Wahl  ihrer  Mitglieder;  8.  Bestimmung  des  Höchstbetrags,  den  sämtliche  die
Genossenschaft  belastenden  Anleihen  und  Spareinlagen  zusammen  nicht  überschreiten ­
  dürfen;  9.  Bewilligungen  von  Vergütungen  für  den  Genossenschaftsrat ­
  und  Aufsichtsrat.  (§  19.)
-  VII.  Genossenschaftsrat.
Der  Genossenschaftsrat  besteht  aus  dreimal  so  viel  Vertretern  der
Genossen,  als  die  Genossenschaft  Vertriebsstellen  hat,  und  zwar  werden  für
jede  Vertriebsstelle  aus  den  in  derem  Bezirke  wohnenden  Genossen  drei  Vertreter ­
  in  besonderen  Bezirksversammlungen  auf  drei  Jahre  gewählt.  (§  20.)
Die  regelmäßigen  Versammlungen  des.Genossenschaftsrats  finden
allvierteljährlich  statt  und  werden  von  dessen  erstem  oder  zweitem  Vorsitzenden ­
  einberufen.  Weitere  Versammlungen  des  Genossenschaftsrats  können  von
dem  Vorstand  und  dem  Anfsichtsrate  der  Genossenschaft,'  sowie  von  den  Vorsitzenden ­
  des  Genossenschaftsrats  einberufen  werden.  Zu  allen  Versammlungen
des  Genossenschaftsrats  sind  die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats ­
  der  Genossenschaft  einzuladen.  (§  23.)
In  allen  den  Angelegenheiten  der  Genossenschaft,  die  nicht  durch  gesetzliche ­
  oder  statutarische  Bestimmungen  der  Generalversammlung  der  Genossenschaft ­
  zur  Beschlußfassung  zugewiesen  sind,  bildet  der  Genossenschaftsrat  die
o  b  e  r  st  e  I  n  st  a  n  z.  Er  beschließt  insbesondere  über  die  Berufungen  nicht
aufgenommener  und  ausgeschlossener  Genossen  und  über  Beschwerden  gegen
die  Geschäftsführung  des  Vorstandes  und  die  Beschlüsse  des  Aufsichtsrats.
Der  Genossenschastsrat  beschließt  ferner  auf  A  n  t  r  a  g  d  e  s  A  u  f  s  i  ch  t  sr
  a  t  s  über  die  Bestellung  und  Kündigung  von  Mitgliedern  des  Vorstandes
und  die  Genehmigung  der  mit  diesen  zu  schließenden  Anstellungsverträge  sowie ­
  auf  gemeinschaftlichen  Antrag  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats:
1.  über  Erwerb,  Belastung  und  Veräußerung  von  Grundeigentum;
2.  über  Ausgaben  für  Baulichkeiten  und  Betriebseinrichtungen  von  über
Mark;
3.  über  Einführung  neuer  Betriebszweige,  für  die  besondere  Herstellungsräume ­
  erforderlich  werden;
4.  über  Aufhebung  bestehender  Betriebszweige  und  Veräußerung  von  Betriebseinrichtungen ­
  im  Werte  von  über  Mark;
5.  über  die  Genehmigung  und  Aenderung  der  Sparordnung  und  der
Sterbeunterstützungsordnung.  (§  24.)
Alle  Angelegenheiten,  über  die  nach  den  gesetzlichen  und  statutarischen
Bestimmungen  die  Generalversammlung  der  Genossenschaft  zu  beschließen  hat,
sind  dem  Genossenschaftsrat  zur  Vorberatung  zu  unterbreiten.
Für  die  Wahlen  der  Mitglieder  des  A  u  f  s  i  ch  t  s  r  a  t  s  hat  der  Genossenschaftsrat ­
  der  Generalversammlung  der  Genossenschaft  geeignete  Vorschläge ­
  zu  machen.  (8  25.)
Die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats  der  Genossenschaft
sind  berechtigt,  ohne  Stimmrecht  beratend  an  allen  Verhandlungen  des  Genossenschaftsrats ­
  teilzunehmen.  (8  26.)
Die  Mitglieder  des  Genossenschastsrats  sind  verpflichtet,  an  allen  Generalversammlungen ­
  der  Genossenschaft  und  an  den  Versammlungen  ihres
        <pb n="216" />
        213

Bezirks  teilzunehmen,  sowie  bei  der  Beaufsichtigung  der  Vertriebsstellen,  bei
der  genossenschaftlichen  Agitation  und  den  Inventuren  mitzuwirken.
Die  Mitwirkung  bei  der  Beaufsichtigung  der  Vertrieb  sst
  e  l  l  e  n  und  bei  den  Inventuren  wird  durch  eine  von  Vorstand  und
Aussichtsrat  der  Genossenschaft  aufzustellende  und  der  Genehmigung  des  Genossenschaftsrats ­
  unterliegende  Geschäftsanweisung  geregelt.
Ueber  seine  Beschlüsse  und  die  Ergebnisse  seiner  Tätigkeit  hat  der  Genossenschaftsrat ­
  durch  von  ihm  dazu  zu  bestimmende  Mitglieder  in  den  ordentlichen ­
  Generalversammlungen  der  Genossenschaft  regelmäßig  Bericht  zu  erstatten. ­

Außerdem  haben  die  Mitglieder  des  Genossenschaftsrats  über  ihre  Tätigkeit ­
  und  über  die  Beschlüsse  der  Generalversammlungen  der  Genossenschaft
in  den  Versammlungen  ihres  Bezirks  zu  berichten.  (§  27.)
VIII.  Aufsichtsrat.
Der  Aufsichtsrat  besteht  aus  15  Mitgliedern,  die  Genossen  sein  müssen.
Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  werden  von  der  Generalversammlung  der
Genossenschaft  jeweils  auf  drei  Jahre  in  einem  Wahlgange  gewählt.  (§  29.)
Der  Aufsichtsrat  hat  die  Geschäftsführung  des  Vorstandes  in  allen  ihren
Zweigen  zu  überwachen  und  sich  zu  diesem  Zweck  über  den  Gang  der  Geschäfte ­
  stets  unterrichtet  zu  halten.  Insbesondere  hat  er  die  vom  Vorstande
nach  der  Geschäftsanweisung  regelmäßig  zu  erstattenden  Geschäftsübersichten,
sowie  die  Jahresrechnnng  und  Bilanz  zu  prüfen  und  über  letztere  der  Generalversammlung ­
  vor  Genehmigung  der  Bilanz  Bericht  zu  erstatten.  Auch
muß  er  bei  der  Revision  durch  den  Verbandsrevisor  mitwirken  und  in  der
nächsten  Generalversammlung  über  deren  Ergebnis  berichten.
Der  Aufsichtsrat  darf  selbst  oder  durch  einzelne  von  ihm  ermächtigte
Mitglieder  von  dem  Vorstande  jederzeit  über  alle  Angelegenheiten  der  Genossenschaft ­
  Bericht  und  Aufklärung  verlangen,  von  den  Büchern,  Schriften
und  Urkunden  Einsicht  nehmen  und  den  Bestand  der  Kasse  sowie  die  Bestände
an  Gütern,  Wert-  und  Gcschäftspapieren  untersuchen.  Er  kann  die  Vorstandsmitglieder ­
  vorläufig,  bis  zur  Entscheidung  der  demnächst  zu  berufenden  Generalversammlung, ­
  von  der  Leitung  der  Geschäfte  entfernen.  In  solchen
Fällen  hat  er  für  deren  einstweilige  Fortführung  durch  Ernennung  von  Stellaertretern
  zu  sorgen,  sowie  alles  sonst  Erforderliche  zu  veranlassen.
Der  Aufsichtsrat  hat  eine  Generalversammlung  zu  berufen,  wenn  dies
im  Interesse  der  Genossenschaft  erforderlich  erscheint.  Das  vom  Aufsichtsrate ­
  bei  seiner  Geschäftstätigkeit  einzuhaltende  Verfahren  wird  in  einer
besonderen  Geschäftsanweisung  geregelt,  die  von  den  Mitgliedern  des  Aufsichtsrats ­
  unterschrieben  sein  muß.  Die  Aufsichtsratsmitglieder  können  die
Ausführung  ihrer  Obliegenheiten  andern  Personen  nicht  übertragen.  (8  31.)
Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  haben  die  Sorgfalt  eines  ordentlichen
Geschäftsmannes  anzuwenden.  Bei  Verletzung  ihrer  Obliegenheiten  haften  sie
der  Genossenschaft  persönlich  und  solidarisch  für  den  dadurch  entstandenen
Schaden.  (§  32.)
IX.  Der  V  o  r  st  a  n  d.
Der  Vorstand  besteht  aus  drei  Mitgliedern/)  die  Genossen  sein  müssen.
Mitglieder  des  Aufsichtsrats,  Angestellte  und  Lieferanten  der  Genossenschaft

')  In  der  Regel  Geschäftsführer,  Kassierer  und  Kontrolleur  genannt.
        <pb n="217" />
        214

dürfen  dem  Vorstande  nicht  angehören.  Die  Mitglieder  des  Vorstandes  werden ­
  auf  Vorschlag  des  Aufsichtsrats  unter  Zuweisung  ihres  Amtes  vom  Genossenschaftsrate ­
  bestellt.  (8  34.)
Der  Vorstand  vertritt  die  Genossenschaft  gerichtlich  und  außergerichtlich.
In  Prozessen  gegen  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  wird  die  Genossenschaft
jedoch  durch  von  der  Generalversammlung  zu  wählende  Bevollmächtigte,  bei
Verträgen  und  Prozessen  gegen  Vorstandsmitglieder  durch  den  Aufsichtsrat
vertreten?
Willenserklärungen  für  die  Genossenschaft  müssen  durch  mindestens  zwei
Vorstandsmitglieder  erfolgen.  Zeichnungen  erfolgen  in  der  Weise,  daß  die
Zeichnenden  zu  der  Firma  der  Genossenschaft  ihre  Namensunterschrift  hinzufügen. ­

Der  Vorstand  führt  die  Geschäfte  der  Genossenschaft  selbständig,  soweit
er  darin  nicht  durch  Gesetz,  Statut,  Geschäftsanweisung  und  Beschlüsse  der
Generalversammlung  beschränkt,  insbesondere  an  die  Genehmigung  der  Generalversammlung ­
  oder  andere  Oragne  verwiesen  ist.  (8  35.)
Die  Mitglieder  des  Vorstandes  haben  bei  ihrer  Geschäftsführung  die
Sorgfalt  eines  ordentlichen  Geschäftsmanns  anzuwenden.  Bei  Verletzung
ihrer  Obliegenheiten  haften  sie  der  Genossenschaft  persönlich  und  solidarisch
für  den  dadurch  entstandenen  Schaden.  Auch  sind  sie  persönlich  verantwortlich ­
  für  die  Erfüllung  aller  die  Genossenschaft  berührenden  Gesetzesvorschriften,
  deren  Uebertretung  mit  Strafen  bedacht  ist.  (8  36.)
Ueber  die  zu  treffenden  Maßnahmen  und  abzuschließenden  Geschäfte  beschließt ­
  der  Vorstand  nach  Stimmenmehrheit  unter  Leitung  des  Geschäftsführers ­
  oder  dessen  Stellvertreters?)  Vorstandsmitglieder,  die  bei  einem
Rechtsgeschäfte  mit  der  Genossenschaft  beteiligt  sind,  dürfen  an  der  Beratung
und  Beschlußfassung  darüber  nicht  teilnehmen.  (8  37.)
X.  G  e  m  e  i  n  s  a  m  e  Z  u  st  ä  n  d  i  g  k  e  i  t  v  o  n  IB  o  r  st  a  n  d  und  Aufsichtsrat ­
  für  einzelne  Geschäfte.
Der  gemeinsamen  Zuständigkeit  von  Vorstand  und  Aufsichtsrat  unterliegen ­
  folgende  Angelegenheiten:
1.  die  Grundsätze  der  Geschäftsführung  und  die  Einrichtung  der  Buchhaltung ­
  sowie  die  Errichtung  neuer  und  Einziehung  bestehender  Vertriebsstellen: ­
  2.  die  Aufstellung  von  Betriebsordnungen  und  die  Bestimmung  der
Geschäftsstunden:  3.  die  Sparordnung,  die  Sterbeunterstübungsordnung  und
die  Geschäftsanweisung  für  den  Vorstand,  die  der  Genehmigung  des  Genossens)

  Nach  §  7  der  Geschäftsanweisungen  hat  der  Vorstand  in  seinen
Sitzungen  folgende  Angelegenheiten  zu  erledigen:
1.  Die  Zuteilung  der  Arbeiten  an  die  einzelnen  Vorstandsmitglieder;
2.  den  Einkauf  der  Waren  bis  zu  M  in  einem  Posten;  3.  die
Festsetzung  der  Verkaufspreise  sowie  Aenderung  derselben,  insonderheit  für
minderwertige,  beschädigte  oder  zu  lange  lagernde  Artikel;  4.  die  Neubeschafsung
  und  Reparatur  von  Jnventarstücken  bis  zum  Werte  von  M
für  jeden  einzelnen  Gegenstand;  5.  die  Aufnahme  von  Mitgliedern:  6.  die
Anstellung  von  Personal,  mit  dem  kein  schriftlicher  Vertrag  zu  schließen  ist,
und  die  Entlassung  desselben;  7.  die  Feuerversicherung  der  vorhandenen
Waren,  des  Inventars  und  der  Gebäude;  8.  die.Versicherung  der  versicherungspflichtigen ­
  Angestellten  des  Vereins  bei  der  Jnvaliditäts-  und  Alters-,
Unfall-  und  Krankenversicherung;  !9.  die  eingegangenen  Beschwerden.  Den  Beschwerdeführern ­
  ist  schriftlich  oder  mündlich  Bescheid  zu  geben.
        <pb n="218" />
        215

schaftsrats  bedürfen,  sowie  die  Geschäftsanweisung  für  den  Aufsichtsrat,  die
der  Genehmigung  der  Generalversammlung  unterliegt;  4.  Ausgaben  für  Baulichkeiten ­
  und  Geschäftseinrichtungen  im  Betrage  von  bis  Mark;
5.  Veräußerungen  von  Geschäftseinrichtungen  im  Werte  von  bis
Mark;  6.  Einführung  neuer  oder  länger  als  ein  Jahr  nicht  geführter  Bedarfsgegenstände; ­
  7.  Einkäufe  von  Bedarfsgütern,  wenn  die  Beträge  für  die  zu
beschaffenden  Posten  und  deren  Vorräte  zusammen  den  halbjährlichen  Durchschnittserlös ­
  daraus  übersteigen;  8.  Abschluß  von  Miet-  und  Pachtverträgen
und  solchen  Verträgen,  die  wiederkehrende  Verpflichtungen  für  die  Genossenschaft ­
  begründen;  9.  Abschluß  von  Verträgen  mit  Lieferanten  über  Rabattgewährung ­
  für  die  Genossen;  10.  Aufnahme  von  Anleihen;  11.  die  Unterbringung ­
  zeitweilig  müßiger  Gelder;  12.  die  Ausschließung  von  Mitgliedern;
13.  Anstellung  und  Entlassung  von  Kontorpersonal  und  leitenden  Angestellten ­
  in  den  Vertriebsstellen  und  den  Werkstätten  der  Genossenschaft  sowie  die
Ernennung  von  Bevollmächtigten  für  einzelne  Geschäfte  unter  Regelung  ihrer
Vollmacht,  die  Festsetzung  der  Besoldung  sowie  die  Verfolgung  von  Rechtsansprüchen ­
  gegen  Angestellte  und  Bevollmächtigte;  14.  die  Beschickung  genossenschaftlicher ­
  Tagungen,  die  Wahl  der  Abgeordneten  zu  denselben  und  die
Festsetzung  der  Reiseentschädigung.
Ueber  diese  Angelegenheiten  haben  Vorstand  und  Aufsichtsrat  in  gemeinschaftlicher ­
  Sitzung  zu  beraten,  aber  getrennt  abzustimmen.  (8  39.)
XI.  Bekanntmachungen  der  Genossenschaft.
Die  Bekanntmachungen  sind  in  zu  veröffentlichen.  (§  40.)
XII.  Betriebsmittel  der  Genossenschaft.
Die  Betriebsmittel  der  Genossenschaft  bestehen:
1.  aus  dem  Genossenschaftsvermögen,  zu  dem  die  Reserven
sowie  die  durch  Einzahlungen  oder  Gutschrift  auf  den  Geschäftsanteil  entstehenden ­
  Geschäftsguthaben  gehören;  2.  aus  fremdenGeldern,  die  nach
dem  durch  den  Umfang  der  Geschäfte  gebotenen  Bedürfnis  aufgenommen  werden. ­
  (Z  41.)
Der  Geschäftsanteil,  das  heißt  der  Betrag,  bis  zu  dem  sich  jeder
Genosse  mit  Einlagen  zu  beteiligen  hat,  wird  auf  30  M.  festgesetzt.
Dieser  Betrag  kann  sogleich  bei  dem  Eintritte  ganz  oder  nach  und  nach
-in  Teilen  eingezahlt  werden.  In  dem  letzteren  Falle  müssen  mindestens
5  M.  im  Laufe  von  sechs  Monaten  nach  dem  erfolgten  Eintritt  eingezahlt
werden.  Bis  zur  Erfüllung  des  Geschäftsanteils  werden  die  dem  Genossen
zufallenden  Rückvergütungen  einbehalten  und  mit  den  aus  den  Geschäftsanteil
geleisteten  Einzahlungen  dem  Genossen  gutgeschrieben.  Am  Schlüsse  des
dritten  Geschäftsjahrs  nach  dem  Eintritt  muß  der  Geschäftsanteil  durch  Einzahlung ­
  und  Einbehaltcn  der  Rückvergütung  erfüllt  sein.  (8  42.)
Spareinlagen  können  nach  Maßgabe  einer  besonderen,  von  Vorstand ­
  und  Aufsichtsrat  aufgestellten  und  vom  Genossenschaftsrate  genehmigten
Sparordnung  angenommen  und  verzinst  werden.  Die  Gesamtsumme  der  Anleihen ­
  und  Spareinlagen  darf  den  von  der  Generalversammlung  festgesetzten
Höchstbetrag  nicht  überschreiten.  (8  45.)
XIII.  Rechnungswesen.
Der  Vorstand  hat  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  für  die  Führung
der  erforderlichen  Bücher  sowie  für  die  Aufstellung  der  Bilanzen  zu  sorgen.
        <pb n="219" />
        216

Er  hat  sofort  nach  Schluß  des  Geschäftsjahrs
1.  eine  vollständige  Inventur  unter  Zuziehung  des  Aufsichtsrats  aufzunehmen ­
  und  2.  für  den  Abschluß  der  Bücher  zu  sorgen.
Auch  hat  der  Vorstand  spätestens  bis  Mitte  des  Monats
nach  Schluß  des  Geschäftsjahrs  dem  Aufsichtsrate  vorzulegen:
1.  eine  Uebersicht  über  die  Einnahmen  und  Ausgaben  innerhalb  des
Geschäftsjahrs  nach  den  bei  der  Buchführung  eingeführten  Hauptrubriken:
2.  eine'die  Erübrigung  oder  den  Verlust  nachweisende  Jahresrechnung;  3.  eine
den  Stand  des  Genossenschaftsvermögens  "feststellende  Bilanz.  (§  47.)
Die  bilanzmäßig  nachgewiesene  Erübrigung  wird,  nachdem  zuvor  die  für
eine  umsichigte  Geschäftsführung  gebotenen  Ueberweisungen  an  die  Reserven
und  zu  gemeinnützigen  oder  wohltätigen  Zwecken  vorgenommen  sind,  den  Genossen ­
  nach  dem  Verhältnis  ihres  Umsatzes  an  Bedarfsgütern  bei  der  Genossenschaft ­
  zurückvergütet.  (§  50.)
XIV.  Auflösung,  Liquidation  unKKonkurs.
Auflösung,  Liquidation  und  Konkurs  erfolgen  nach  den  Bestimmungen
des  Genossenschaftsgesetzes.  (§  52.)
XV.  Zugehörigkeit  zum  Revisionsverband  e.
Die  Genossenschaft  soll  Mitglied  des  zum  Zentralverbande  deutscher
Konsumvereine  gehörenden  Revisionsverbandes  fein.  (§  53.)
        <pb n="220" />
        Mitglieder,  Umsätze  und  Erübrigung  der  deutschen  Konsumvereine?)

Zentralverband

Neichsverband

1903

1908

1912

1913

1912

1913

Zahl  der  Vereine

623

1021

1128

1129

127

159

Mitglicderzahl  ....

573  085

966  904

1  483  811

1  621  195

97  606

143  444

Umsatz  im  Eigengeschäft  ......

M

131  786  107

252  600  858

423  145  111

472  006  215

27  371  074

38  597  253

Davon  Eigenproduktion

12  708  668

36  783  781

83  871  263

99  877  629

1  892  843

3  943  540

Durchschnitts-Umsatz  pro  Mitglied  ini  Eigengeschäft  „
Durchschnitts-Umsatz  pro  Mitglied  in  der  Eigen-230



261

285

291

280

270

Produktion  M.
Durchschnitts-Umsatz  pro  Verteilungsstelle  im  Eigen-22



38

57

62

20

28

geschäst

M.

82  521

89  321

95  951

96  703

73  312

64  436

Umsatz  im  Lieferantenverkehr  ....

16  286  069

23  458  904

31  321  421

32  856  191

4  256  077

4  884  196

Durchschnitts-Umsatz  pro  Mitglied  im  Lieferantenverkehr

28

24

21

20

44

34

Erübrigung  (einschließlich  des  festen  Rabatts)

,,

14  547  563

20  327  338

35  982  700

38  807  008

2  622  594

3  729  823

li

Allgemeiner  Verband

Sämtliche  Konsumgenossenschaften
Deutschlands^)

1903

1908

1912

1913

1903

1908

1912

1913

Zahl  der  Vereine

251

266

283

1994

22221-2394s



2378s

Mitgliederzahl  .  .  .  .

248  004

257  082

306  224

—

1  000  000

1  500  000

2  100  000

2  300  000

Umsatz  im  Eigengeschäft  .

Ä

50  715  547

65  229  407

84  791  811

—

223  486  000

389  497  500

595  886  400

663  816  600

Davon  Eigenproduktion

.

4  790  657

2  623  306

3  920  980

—

21  312  000

48  292  500

102  994  500

112  803  500

Umsatz  im  Lieferantenverkehr

3  504  471

3  787  092

4  856114

—

24  103  000

31  024  500

42  442  100

46  484  200

Erübrigung  (einschließlich  des  festen  Rabatts)  „

5  730  858

7  100  989

9  050  331

—

23  064  000

36  561  100

53  470  200

58  572  400

J )  Zusammengestellt  und  berechnet  nach  ben  Jahrbüchern  des  Zentralverbandes,  des  Reichsverbandes  und  des  Allgemeinen  Verbandes.  Die  Angaben  für  die  drei
Verbände  beziehe::  sich  nur  auf  diejenigen  Vereine,  die  zur  Statistik  berichtet  haben.  Die  wenigen  kleinen  Vereine,  die  diese  Pflicht  nicht  erfüllten,  sind  für  das  Gesamtresultat
  unwesentlich.
2 )  Diese  Angaben  beruhen  auf  Schätzung  —  nur  die  mit  einem  Kreuz  versehenen  Zahlen,  die  nur  die  eingetragenen  Genossenschaften  umfassen,  sind
statistisch  genau  festgestellt  worden.  Die  anderen  Zahlen  beziehen  sich  auf  alle  Konsumvereine  Deutschlands  ohne  Rücksicht  auf  die  juristische  Form.

217
        <pb n="221" />
        Heinrich  Hoeniger

Die  gemischten  Verträge  in  ihren
Grundformen

Untersuchungen  zum  Problem  der  gemischten  Verträge  I.  Band

Von  Or.  Heinrich  Hoeniger,
Professor  an  der  Universität  Zreiburg  i.  Br.
ITT.  9.—,  geb.  TN.  10.50

„GruchotS  Beiträge":  Die  Darstellung  ist  überzeugend,  die  Begründung  meisterhaft.
Ein  Teil  der  Ausführungen  must  geradezu  als  grundlegend  bezeichnet

(Wilke.)

werden.

„Juristisches  Literalurblalt":  .  .  .  eine  der  bedeutendsten  Erscheinungen
auf  dem  zivilrechtlichen  Büchermarkt  der  letzten  Jahre.  (Ocrtmann.)
„Badische  Rechtspraxis":  Das  Buch  ist  für  Wissenschaft  und  Prapis  von
größter  Bedeutung.

Die  Sicherungs-Übereignung
von  Warenlagern

Von  demselben  Verfasser

Zweite,  völlig  umgearbeitete  und  erheblich  erweiterte  kluflage  TN.  3.60
„Franstsurtor  Zeitung":  Juristen  und  Kaufleute»,  die  sich  über  die  Frage  der
Sicherungsübereignung  von  Warenlagern  und  die  sich  daraus  ergebenden  Konsequenzen  orientieren ­
  wollen,  ist  das  voiliegende  Buch  aufs  Wärmste  zu  empfehlen.
„tzamburgischer  Korrespondent":  Wie  man  sich  auch  zu  der  Frage  stellen  mag,
Loenigers  Buch  ist  eine  in  ihrer  Art  geradezu  als  glänzend  zu  bezeichnende,  für
Juristen  und  Wirtschaftspolitiker  gleich  bemerkenswerte  Arbeit!  Auch  über
das  Gebiet  der  behandelten  Fragen  öffnet  sie  den  Blick  in  Grundfrage»  der  RcchtSauffaffung
und  der  Vertragskunst.

von  nuHsoroerungen
Ihre  Rechtsnatur  und  Rechtswirkungen
Von  demselben  Verfasser.  TN.  2.-„Kritische

  Bicrteljayrsjchris»  für  Gesetzgebung  und  Rochtstvissensiiiast":  Die
Schrift  doeiiigers  must  als  in  hohem  Maße  daiikciisioert  bezeichnet  werde»!  ihre  Auskübrungcn
  sind  umsichtig,  die  Kritik  maßvoll  und  sie  verdieul  bei  den  Interessenten  de»
Diskonrkrediies  eingehende  Beachtung.  (Professor  O.  Frankl,  Prag).

iiimiiiiiimimimiiiiiiiinmiimiiiiiiiii)miMimiiiiimiiri!imiiiiiiiii!imiiiiiiiiimnmiimiiiiiuiiiiiiminiiinnimiimiimmmiiiiiii)iiiiiiiiinim

3.  Bensheimer/Mannheim,  Berlin,  Leipzig
        <pb n="222" />
        Die  private  Ltniemehmung
und  ihre  Deiäiigungsformen
SoziuiöLonsmWe  und  juristische  Ahhaudiungen
auf  priMMMaMcher  GmudlaZe
herausgegeben  von
Dr.  Heinrich  Hoeniger
profeffor  der  Rechte
vr.  Robert  Liefmann^  Or.  pan!  Mlombcrt,  ör.  Hans  SchSnitz,
Geh.  Hofrat  vr.  Gerhart  v.  Schnlze-Gaevernitz,
letztere  Professoren  der  Natkonalökonomke,  sämtlich  an  der  Universität  Kreiburg  i.  Br.

Sand  1.
Ser  privatwirffchaftliche  Gefichtspuutt
in  der  SWllökonomie  und  Zurisprudenz
Fünf  Aufsätze  von  den  SsrauSgeSern

Preis:  4  Mark

Die  Sammlung  soll  keineswegs  nur  Arbeiten  aus  den  Seminaren  der
Herausgeber  aufnehmen,  vielmehr  wendet  sie  sich  an  die  weiteren  Kreise
der  Fachgenossen  der  Herausgeber  mit  der  Bitte  um  tätige  Unterstützung.
Demnächst  erscheinen  folgende  Hefte:
Dr.  Klersyeim,  Die  Bedeutung  der  Börse  für  die  Emission  von
Wertpapieren.
Privatdozent  Dr.  R.  Schultz,  Oer  Interessenkampf  um  den  Angeftelltenlohn
  in  seiner  Haupterscheinungsform,  dem  1500
Mark-Vertrag.  ■
Dr.  Stern,  Die  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  in  ökonomischer ­
  und  juristischer  Betrachtung.
In  Aussicht  stehen  Arbeiten  über  die  Industrieobligation,  über  die
Eignung  der  verschiedenen  Unternehmungsformen  für  die  typischen  Spezial»
zwecke  der  Unternehmungen,  über  die  Dividendenpolitik  der  Aktiengesellschaften ­
  u.  a.  m.
Die  einzelnen  Bände  der  Sammlung  können  je  nach  Erscheinen
durch  jede  Buchhandlung  oder  direkt  durch  den  Verlag  bezogen
werden.  Den  Abonnenten  aller  in  der  Sammlung  erscheinenden
Werke  wird  ein  ermäßigter  preis  eingeräuint.
UMlIM&amp;lt;IMIMIWM»UiINM»»M&amp;gt;MI»MIltl»NI»»I»tI!M»»»!&amp;gt;U»M»U»&amp;gt;Nl«»»I»nW^tMI»M»»»II!M»!ltI»»IN!M,»MN»,,,,»mn
L.  Berisheimer/  Mannheim,  Berlin,  Leipzig
        <pb n="223" />
        the  scale  towards  document

50

iS

cn
00

&amp;gt;
00

O
CD

205

:  zenossenschaft  nur  eine  Konsumentenschicht  umfaßt.  Die
sjlt  will  die  Bedarfsgüter  zum  Teil  ins  Haus  gebracht
lAl,  daß  man  die  Bestellungen  im  Hause  abholt  bzw.  daß
_i;  ;t,  ob  Bedarf  vorhanden  ist.  Die  höhere  Schicht  mag
i;  arten  in  der  Abgabestelle,  sondern  will  möglichst  schnell
r  n;  die  niedere  Schicht  fügt  sich  darein,  länger  zu  warten.
*'■  Schicht  verlangt  überhaupt  mehr  Aufmerksamkeit  bei
:  von  Bedarfsgütern  als  die  niedere  Schicht.  Die  zuerst
^'icht  ist  auch  anspruchsvoller  in  bezug  auf  den  Bildungscsonals.
  Es  ergeben  sich  also  eine  ganze  Reihe  von
Zs  scheint  mir  aber  unmöglich,  die  Anforderungen
Lchicht,  die  sie  in  bezug  auf  Bedienung  stellt,  herabzue
  den  Anforderungen  einer  niederen  Schicht  anzupassen.
,  ist  bei  der  Ausstattung  der  Fall.  Der  eine  verandiose
  Ausstattung,  der  andere  ist  mit  wenigem  zuer
  dadurch  seine  Bedarfsgüter  etwas  billiger  erhält,
ein  Zusammenarbeiten  der  niederen  Schicht  mit  der
in  der  Verwaltung  ziemlich  schwierig  infolge  des
Bildungsgrades,  der  heute  noch  stark  im  Bernateriellen
  Lage  steht.
tere  Schwierigkeit  liegt  in  der  Kapitalbeschafkonsumgenossenschaft
  braucht  für  die  Bedarfsgüterverhöheren
  Schicht  relativ  größere  Summen  als  eine
t.  Die  letztere  wird  aber  nicht  geneigt  sein,  diese  grö-,n
  mit  aufbringen  zu  helfen,  sofern  sie  überhaupt  wirtimstande
  ist.
es  allerdings  Fälle,  wo  dennoch  eine  Vereinigung
Pier  Konsumentenschichten  erwünscht  wäre,
Anlage  und  Durchführung  eigener  Metzgereien.  Nicht
weil  diese  große  Kapitalmassen  erfordern,  sondern  auch
jj--:Inc  Konsumentenschicht  die  in  ihrer  Qualität  sehr  verschteile
  nicht  aufzunehmen  vermag.  Hier  wäre  deshalb
es  Vorgehen  zu  empfehlen  und  auch  möglich.  Auch  gibt
|  denen  die  Qualitätsunterschiede  fast  ganz  wegfallen,
erwähnt  habe,  z.  B.  bei  Brötchen  und  Milch.  Auch
isammenarbeiten  von  Vorteil.  Die  beiden  angeführten
„Bedienung"  und  „Ausstattung"  fallen  ebenfalls

w
CD

von  der  Frage  der  Organisierung  der  oberen  Konen ­
  ausgegangen  und  haben  bis  jetzt  nur  die  eine  Form
■  —►on,  die  der  Konsumgenossenschaft  behandelt.  Größere
Dcy.l.0ef  f  er,  Die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung.

13
        <pb n="224" />
        ﻿
        <pb n="225" />
        ﻿
        <pb n="226" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
