§ 1. Begriff der Hausinduftrie 17 tritt jetzt an deffen Stelle die Abhängigkeit vom reichen Kaufherrn und Ver leger. Die Hausinduftrie war der handwerksmäßige Körper, der einen kauf- männifchen Kopf bekam (Schmoller). Als zweites Wefenselement der Hausinduftrie muß feftgehalten werden die Arbeit im eignen Haufe oder im Haufe eines Dritten. Zu diefer dezentralifierten Form des Betriebs wurde und wird der Verleger bewogen durch die Erwägung, daß er fo kein oder nicht viel Kapital in fefte Anlagen zu bringen braucht, daß er nur umlaufendes Kapital nötig hat. Für den haus- induftriellen Arbeiter ergab fich die Arbeit zu Haufe ganz von felbft, foweit es fich um verlegte ehemalige Handwerker oder um bäuerliche Nebenbefchäfti- gung handelt. Aber auch die Arbeiter in den modernen Hausinduftrien geben der Lohnarbeit im eignen Heim vielfach den Vorzug vor der Fabrikarbeit, namentlich foweit fie durch perfönliche Pflichten ans Haus gebunden find. Sie wahren fich durch das Verbleiben im eignen Heim ihre Selbftändigkeit in der Verfügung über ihre perfönliche Arbeitskraft, vor allem über die Zeitein teilung. Es fteht in der Tat der vorhin gefchilderten wirtfchaftlichen Ab hängigkeit der Heimarbeit eine gewiffe perfönliche Selbftändigkeit desfelben gegenüber. Während für den Fabrikarbeiter die Macht des Kapitals den ganzen Produktionsprozeß ergreift, Arbeitsftelle, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen genau normiert, bleibt der Heimarbeiter in diefen Punkten felbftändig und frei: Frei heiten, die allerdings fehr häufig infolge der wirtfchaftlichen Abhängigkeit illuforifch werden. Immerhin aber ift dies das den Fabrikarbeiter vom Haus- induftriellen Unterfcheidende, daß jener mit vielen Arbeitsgenoffen auf be- ftimmte Zeit an die Fabrik gebunden, während der ganzen Produktion vom Fabrikanten und deffen Angeftellten beauffichtigt wird, diefer auf Beftellung des Verlegers im eignen Heim arbeitet, Zeit, Technik und Arbeitsordnung fich felbft beftimmt. Die perfönliche Selbftändigkeit des Heimarbeiters, auf die Liefmann und andere Autoren, teilweife auch die deutfehe Gefetzgebung, fo großes Gewicht legen, hat alfo in der „Arbeit zu Haufe“ ihren fachlichen Grund, ebenfo wie die Ifolierung der Heimarbeiter, die für die Lohnfrage ein ausfchlaggebendes Moment darftellt. Daß in der Hausinduftrie vorwiegend gegen Stücklohn, in der Fabrik mehr gegen Zeitlohn gearbeitet wird, ift daraus zu erklären. Was endlich bei vielen Hausinduftrien fo deutlich in die Erfcheinung tritt, daß verfchiedene es als Wefensmerkmal angefehen haben: die Herftellung von geringwertiger Maffenware faft ohne Zuhilfenahme von Mafchinen, über haupt eine zurückgebliebene Technik und eine durch diefe wieder verfchuldete wirtfchaftlich ungünftige Lage: alles das findet zum Teil wenigftens feine Er- Koch, Die deutfehe Hausinduftrie 2