18 i. Kap.: Begriff und Einteilung der Hausinduftrie Rlärung in der „Arbeit zu Haufe“ohne welche nun einmal fowohl für den gewöhnlichen Sprachgebrauch wie für den beobachtenden und denkenden Nationalökonomen die Hausinduftrie fchwer vorftellbar ift. Den Begriff „Arbeit im eignen Haufe“ haben wir dahin erweitert, da(z darunter ­ auch Arbeit im Raume eines D r i 11 e n zu verftehen ift. Es kommt nämlich nicht feiten vor, dafz Heimarbeiter, die felbft in ihrer Wohnung — oft haben pe nur eine Schlafftelle — keinen geeigneten Raum für ihre Arbeit finden, einen Platz mieten im Raume eines Dritten, wo |ie mit andern Heimarbeitern ­ zufammen arbeiten, aber unabhängig von ihnen, für fich und auf eigne Rechnung. Es find dies die fogenannten Platz- oder Sitzgefellen, die namentlich im Schneidergewerbe häufig find. Wo die Betriebsmittel in der eignen Wohnung, fei es aus Mangel an Geld oder an Raum, fehlen, ftellt fich ein neuer Grund für den Heimarbeiter ein, feine Arbeit in einen fremden Raum zu verlegen. Er mietet fich einen Platz an einer Stickmafchine oder einem Webftuhl und führt dort feine Arbeitsaufträge felbftändig aus, ohne mit den im felben Raum befchäftigten Kollegen in eine Arbeitsgemeinfchaft einzutreten. Andere wollen die mechanifche Triebkraft ausnutzen, die in einem fremden Raume zur Verfügung fteht. Beifpiele dafür bieten die Solinger Mefferfchleiferei und die Barmer Riemendreherei. — Diefe und ähnliche Fälle können wir mit Recht unter dem Begriff „Arbeit im eignen Haufe“ fubfumieren. In all diefen Fällen würde der Heimarbeiter die Arbeit im eignen Heim beibehalten, wenn es ihm möglich oder von gleichem wirtfchaftlichen Nutzen wäre. Er fucht notgedrungen ­ einen fremden Arbeitsraum auf, ohne die Eigentümlichkeiten der Hausarbeit, Selbftändigkeit, Ifolierung, abzuftre'fen. Wir glauben, dafz die gegebene Definition der Hausinduftrie den Forderungen, die man billigerweife an eine Definition ftellen kann, gerecht wird. Sic charakterifiert die Hausinduftrie zunächft als eine gewerbliche Tätigkeit. Das wäre dann der Gattungsbegriff, den fie mit Handwerk und Induftrie gemeinfam hat. Der eigenartige Abfatz ihrer Produkte aber, der an zweiter Stelle betont wird, fcheidet fie von ihrem einen Grenzgebiete, dem Handwerk, und die daneben betonte „Tätigkeit zu Haufe“ fcheidet fie von ihrem andern Grenzgebiet, ­ der Fabrik. Zu den vielerlei äufzern Merkmalen, die an der Hausinduftrie beobachtet find, verhalten fich unfere beiden Wefensmomente wie die Urfache zur Wirkung, ­ wie das Allgemeine und Typifche zum Befondern und Zufälligen. Es ift nichts Seltenes, dafz eine Definition, die eine wirtfchaftliche Erfcheinung feftzuhalten fucht, auf Einzelfälle angewendet, fich als nicht ganz zutreffend erweift: hier ift fie zu eng, dort zu weit. So ift es erft.