§ 2. Einteilung der Hausinduftrie 31 verhungern mu(z, wenn der Verleger keine Arbeit bringt — ob er auf dem Lande oder in der Grofzftadt wohnt. So fehr aber all diefe erwähnten Gefichtspunkte die wirtfchaftliche Lage und foziale Stellung des Heimarbeiters verfchieben und die Beurteilung feiner Gefamtlage kompliziert machen, fo bedeuten fie doch keine eigentlich neue Spielart in der Betriebsform aujzer den erwähnten und geben zu weiterm Syftematifieren der Hausinduftrie keinen Anla(z.