§ 5. Übertragung der Hausinduftrie von einer Gegend in eine anders 45 x. B. die zuletzt besprochene., ift causa movens ebenfofehr das Vorhandenem arbeitslofer Menfchen, die entweder felbft oder für die andere edelgcfinnte Pcr- fonen Befchäftigung [liehen. Anderswo war die Möglichkeit und Notwendig keit eines Maffenabfatzes für die bis dahin als Handwerker tätigen Meifter Grund zum Übergang zur Verlagsinduftrie, nicht allein das Kapital des Ver legers. Auch diefe Urfachen müffen bei der Entstehung der Hausinduftrie mitberückfichtigt werden. Da zudem die frühere Befchäftigung der Heim- arbeiter, fei es im Handwerk, fei es in der Landwirtfchaft, fei es in der Fabrik, der Hausinduftrie meift für fpätere Zeiten eine beftimmte Richtung gaben und einen dauernden Charakter aufprägten, fo glaubten wir die Entftehung der Hausinduftrie im Anfchlujz an die frühere Arbeit und Lebensweife der Menfchen fchildern zu follen.