§ 1. Statiftik der Hausinduftrie 49 Weiterhin ift zu beachten, was der Bearbeiter des fcatiftifchen Materials von der Veröffentlichung bemerkt: „Die Ziffern über das Hausgewerbe find wegen folcher Schwierigkeiten und Mifzverftändniffe der Fragen, wie auch aus den Ergebniffen der bisherigen Zählungen hervorgeht, nicht in dem Mafze als genau und zutreffend anzufehen, als das von den übrigen Ergebniffen der Betriebsftatiftik angenommen werden darf.“ (Statiftik des Deutfchen Reiches, Bd. 213, 247-) Ein Vergleich der letzten Zählung mit den früher n, der an fich eine fo reizvolle Aufgabe für die nationalökonomifche Beurteilung der Hausinduftrie darftellt, ftöfzt leider auch auf grofze Schwierigkeiten, da die Erhebungen nicht immer nach demfelben Schema erfolgten. Eine Reihe von Unterfchieden bezieht fich namentlich auf die Frageftellung. x ) So wurden beim Perfonal der Hausgewerbetreibenden 1895 und 1907 im Gegenfatz zu 1882 auch die Familienangehörigen, die nur gelegentlich mitarbeiten (1895) oder die nur helfend tätig find (1907), miterfafzt. Ferner mujzten 1882 die Unternehmer ­ die Zahl ihrer Hausgewerbetreibenden fo angeben, wie fie fich in der Regel oder im Jahresdurchfchnitt belief, 1895 mufzte fie einmal angegeben werden, wie fie fich am Stichtage der Zählung, dann wie fie fich in der Regel oder im Durchfchnitt des Jahres oder der Betriebszeit belief; endlich 1907 war fie einmal anzugeben, wie fie fich am Stichtage der Zählung belief, zweitens follte, wenn die Zahl der befchäftigten Perfonen fchwankend war, die Höchftzahl angegeben werden. — Ein wichtiger Unterfchied liegt endlich in der Frageftellung, mit der man an den drei Zählungsterminen die Hausgewerbetreibenden ­ überhaupt zu erfaffen fuchte, mit andern Worten in der Begriffsumfehreibung. Die diesbezügliche Frage, die fich an die Hausgewerbetreibenden richtete, lautete 1882: Arbeiten Sic felbftändig zu Haufe für fremde Rechnung, d. h. in ihrer Wohnung für ein fremdes Gefchäft (für einen Unternehmer ufw.) ? 1895: Arbeiten Sie in Ihrer eignen Wohnung für ein fremdes Gefchäft, für einen Unternehmer ufw.? 1907: Arbeiten Sie in Ihrer eignen Wohnung oder in eigner oder felbftgemietcter Werkftätte für einen oder mehrere andere (fremde) Meifter, Fabrikanten, Kaufleutc oder fonftige Unternehmer als Hausgewerbetreibender oder als Heimarbeiter? Solche Unterfchiede bringen in einen Vergleich der Ergebniffe eine gewiffe Unficherheit. Jedoch brauchen wir nicht ganz auf eine Vergleichung zu verzichten. ­ Auf kleinere Zahlendifferenzen zwifchen der letzten Statiftik und den frühem können wir freilich keine feftftehenden Refultatc hinfichtlich der Verfchiebung in der Hausinduftrie aufbauen. Je gröfzer aber die Zahlenunter-*) Vgl. Meerwarth a. a. 0. 322. Koch 2 , Die deutfehe Hausinduftrie