§ 4* Wohnung, Ernährung und Gefundheit 101 der Atmungsorgane 630, auf Tuberkulofe allein 560, gegenüber 520 und 380 bei allen Berliner Krankenkaffenmitgliedern. Im Meininger Oberland be trug das durchfchnittliche Lebensalter der im Alter von mehr als 20 Jahren verdorbenen Griffelmacher 45,7 Jahre, dagegen das der Holzarbeiter 55,2, der Beamten, Geiftlichen, Ärzte, Kaufleute 55 Jahre. Es erlagen an Tuberkulofe von je 100 verftorbenen Griffelmachern 64,20, von 100 Holzarbeitern dagegen 50,64 und 100 Angehörigen der beffern Stände (Ärzte, Beamte ufw.) 26. Wir können daher unbedenklich dem Satze mehrerer Sozialhygieniker beiftimmen, dajz die Hausinduftrie allgemein, namentlich aber in gewiffen Induftriezweigen eine Hauptbrutftätte gefährlicher Volkskrankheiten bildet. Die Hausinduftrie dehnt aber ihre gefundheitfchädigenden Wirkungen noch auf weitere Kreife aus. Von der Übertragung anfteckender Krankheiten auf das konfumierende Publikum durch Heimarbeitsprodukte find noch ein paar Worte zu fagen. Die durch Produkte der Hausinduftrie in Frage kommenden anfteckenden Krank heiten find nach Prof. Sommerfeld Mafern, Scharlach, Diphtherie, Tuberkulofe, Influenza, Pocken, Typhus, Ruhr und Syphilis. Die Verunreinigung der Waren erfolgt entweder durch die Arbeiter und Arbeiterinnen felber oder die fonftigen Infaffen der Wohnung. Nur ausnahmsweife ftehen ja den Heimarbeitern befondere Arbeitsräume zur Verfügung; und felbft wo diefes zutrifft, ift der Arbeitsraum von dem Wohnraum niemals fo getrennt, dajz der Verkehr nicht durch beide Räume vermittelt wird, fo dajz der Anfteckungsftoff hin und her verfchleppt werden kann. — Die Erfahrung lehrt, dajz, wenn Heimarbeiter von einer anfteckenden Krankheit befallen werden, fie die Arbeit, fofern an gängig, bis zur Genefung ruhen Iaffen. Wird fie dem Auftraggeber zurück geliefert, fo läjzt fie diefer ohne weiteres von andern Arbeitern fertigftellen. Bricht in der Familie eines Heimarbeiters eine anfteckende Krankheit aus, fo findet darum keine Unterbrechung der Tätigkeit jtatt, um fo weniger, als durch den Krankheitsfall fich die wirtfchaftliche Lage der Familie noch verfchlechtert und die Notwendigkeit des Erwerbs um fo dringender wird. Die ungünftigen Raumverhältniffe und die Anfpannung aller Kräfte bedingen es, dajz die Säuberung und Reinhaltung der Wohnung nicht den hygienifchen Anfprüchen genügt, zumal nicht denen, die eine anfteckende Krankheit er- fordert. Ift es doch felbft in Privatwohnungen, fogar gröfzern, ungemein fchwierig, die Ver|chleppung von Krankheitskeimen ficher zu verhüten, da die Vorausfetzungen hierfür, die Ifolierung des Kranken und Ifolierung der pflegenden Perfonen, nur feiten vorhanden find bzw. nur feiten gewiffenhaft und fachkundig durchgeführt werden.