§ 3. Das heute geltende Recht 161 fo ift das fchon ein großer Fortfehritt gegenüber der heutigen Verborgenheit und Verworrenheit, gegenüber den einfeitigen Lohnangaben, welche oft nur eine Verfchlimmerung der Lage zur Folge haben. Das Gutachten der Fachausfehüffe über die Angemeffenheit des Arbeitsverdienftes wird zweifellos nicht ohne alle moralifche Wirkung auf vornehm denkende Unternehmer bleiben. Lohnabkommen oder Tarifverträge — das wichtigfte von allen — follen die Fachausfchüffe fördern. Ohne ftarke Organifationen zur Seite zu haben, ohne irgendeinen Zwang ausüben zu können, werden die Fachausfchüffe hauptfächlich durch perfönliche Einwirkung diefe ihre wichtigfte Aufgabe zu erfüllen haben. Daß aber auch perfönliche Vermittlung ­ außerordentlich wertvoll ift, haben insbefondere die Damen, die in der Heimarbeiterinnenbewegung an der Spitze ftehen, erfahren, fie haben gerade auf diefem Wege mancherorts fchöne Erfolge erzielt. Den Berufsorganifationen der Heimarbeiter ift anderfeits in den Fachausfchüffen vorausfichtlich ein neuer Boden gefchaffen, auf dem fie ihre bisherigen Vermittlungs- und Verftändigungsvorfchläge leichter und erfolgreicher durch fetzen können. Erfolge, ­ auch in der Lohnpolitik, werden alfo den Fachausfchüffen aller Vorausficht ­ nach nicht fehlen. Allerdings, wenn fie fich immerfort mit kleinen Gewinnen ­ begnügen müßten, wenn es ihnen auf die Dauer nicht gelänge, die ärgfte Not in weiten Heimarbeiterfchichten zu befeitigen, dann müßten fie doch fchließlich den Lohnämtern mit Rechtsverbindlichkeit weichen, dann müßte fchließlich über alle doktrinären und praktifchen Bedenken die ftarre Notwendigkeit eines zwingenden Prinzips obfiegen. Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter in Fachausfchüffen ­ werden zur Hälfte von der Regierung nach Anhörung beteiligter Arbeitgeber und Arbeiter ernannt, während die andere Hälfte von diefen fo ernannten Vertretern gewählt wird. Der Ausfchluß der freien Wahl könnte auffallend, ja unbillig erfcheinen, wenn auf anderm Wege eine zweckentfprechende Zufammenfetzung möglich wäre. Wahlkörper auf feiten der Heimarbeiter find nicht vorhanden. Deren Organifationen find noch äußerft fchwach. Die Fachausfchüffe müffen aber fo zufammengefetzt fein, daß darin die verfchiedenen Gruppen der Heimarbeiter wie der Arbeitgeber vertreten, und zwar durch fachverftändige Perfonen vertreten find. Eine fo wichtige und fchwierige Zufammenfetzung darf man nicht dem Zufallsergebnis allgemeiner Wahlen überlaffen. Übrigens enthält auch das Gefetz über die Lohnämter in Auftralien und in England die Beftimmung, daß die Vertreter der Arbeitgeber ­ und Arbeiter von der Regierung ernannt werden. Koch 2 , Die deutfehe Hausinduftrie II