222 Julius Landmann: die Zweckmässigkeit des Buchdiskontokredites unter gewissen Voraussetzungen dartun zu können glaubt. Von neuesten Bearbeitungen sind beachtenswert: Schönitz, der kleingewerb liche Kredit in Deutschland, 1912, S. 334—361 und Arnold, Beamter der Diskontogesellschatt in Berlin, Untersuchungen über die Diskontierung von Buchforderungen, 1913. Mit der Rechtsnatur des Geschäftes beschäftigen sich mehrere Publikationen neuern Datums, von welchen an dieser Stelle nur diejenigen genannt sein mögen, die der nachfolgenden Darstellung im wesentlichen zugrunde liegen. Hoeniger, Die Diskontierung von Buchforderungen, ihre Rechtsnatur und Rechtswirkungen, 1912, dessen Schlusssatz lautet: aus rein juristischen Gesichtspunkten kann die Diskontierung von Buch forderungen als geeignete Kreditform nicht angesehen werden; und Haubrich: die Diskontierung von Buchforderungen, 1913. Einzelne mit dem Geschäft zusammenhängende Rechtsfragen erörtert auch Hartrodt, die Diskontierung von Buchforderungen in banktechnischer, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Be ziehung, 1912. 1. Voraussetzungen und Geschichtliches. Die über ein halbes Jahrhundert zurückreichenden Bemühungen kaufmännischer Kreise, den offenen Buch kredit durch Barzahlung oder mindestens durch Wechsel akzept zu ersetzen, sind bis heute nur partiell erfolgreich gewesen. Nicht allzu zahlreich sind die Unternehmungen, namentlich die Unternehmungen in nichtkartellierten Branchen, die nicht unter der Notwendigkeit leiden würden, recht erhebliche Teile des Betriebskapitals in toten Buchforderungen festlegen zu müssen; selbst bei grossen Aktiengesellschaften erreichen die Buchforde rungen nicht selten % des Umsatzes, und je näher man an den letzten Abnehmer heranrückt, je tiefer man in die Kreise des Detailhandels und des Kleingewerbes ein dringt, desto grösser werden die Buchforderungen und mit ihnen auch desto grösser der Kredit, den der Detail händler und Handwerker seinerseits von seinem Liefe ranten verlangen muss. Dieser Lieferantenkredit hat nur den Namen mit dem wohltätigen Kredit gemein, der überschüssige Kapitalien produktiven Verwendungen