die der Beschleunigung bedürfen, wird die Handelskammer das neueste ihr zugängliche Material den Interessenten zur Einsicht vorlegen. Als Anlage sind wie bisher auch einige wichtige, den Zahlungsverkehr mit dem Auslande betreffende deutsche Bestimmungen zum Abdruck gelangt. Der Bezugspreis für die dritte so umgestaltete Auflage mußte mit Rücksicht auf den Umfang und die unentgeltliche Lieferung von Nachträgen höher bemessen werden. Berlin, den 19. November 1914. Die Handelskammer zu Berlin. Franz v. Mendelssohn.